1*. April 1951
AUS STADT UND KREIS CALW
Nr. 56
Schwarzer Tag für des Bürgers Geldbeutel
Gemeinderat beschließt Erhöhung der Wasserzinspauschale und der Müllabfuhrgebühren
Apcilwettec'
Er ist als launischer Geselle nicht sehr geschätzt, man schimpft auf ihn, wenn man mit Schirm und Regenpelle durch Sturmgebraus und Wasserfälle muß gegen ihn zu Felde ziehn.
Mit diesem Vorürteil belastet, ist er doch besser als sein Ruf; oft, wenn der Winter lang gerastet und durch den März sich hat gefastet, war er es, der den Frühling schuf!
Und blüht es draußen vor den Toren lm warmen Schmelzhauch des April, wird endlich auch der Dampf beschworen ln unsern schwarzen Ofenrohren, und Mutti legt die Heizung still!
Vorausgesetzt, daß als beständig sich diesmal der April bewährt und launisch nicht und wetterwendig und naß und kalt und unbeständig dem Lenz ln die Parade fährt!
Oie Landespolizei beriditet . Diebstähle
In den letzten Tagen wurde in einer Gaststätte in Loffenau ein größerer Geldbetrag entwendet. Durch sofort eingeleitete Ermittlungen konnten die Täter festgestellt und festgenommen und der größte Teil des Geldes wieder beigebracht werden. Bei den Tätern handelt es sich um einen deutschen und einen ungarischen Staatsangehörigen aus Rastatt.
Im Laufe dieses Jahres wurden in einer Strumpffabrik in der Nähe von Calw mehrere Paar Herrenstrümpfe entwendet. Als Täter konnte eine jugendliche Arbeiterin aus Altburg ermittelt werden. Pie entwendeten Strümpfe wurden- wieder beigebracht.
Brandfälle
In der Nacht zum 11. April entstand in der Wildberger Stuhl- uhd Fensterrahmenfabrik ln Wildberg ein größerer Brand (wir berichteten bereits darüber). Ein weiterer Brand entstand in einem Sägewerk in Oberschwandorf und in einer Schreinerei in Agenbach. Der entstandene Schaden- in den beiden letzten Fällen Ist nieht erheblich. Die Brandursachen stehen noch nicht einwandfrei fest.
'Verkehrsunfälle
Ein Kradfahrer stieß auf der Hlrsauer Straße in Calw beim Ueberholen eines ,Personenkraftwagens : mit diesem zusammen. Der Unfall entstand dadurch, daß der Kradfahrer, die angezeigte Fahrtrichtungsänderung des Personenkraftwagens nicht - beachtete. . • Der Kradfahrer stürzte und erlitt leichtere Ver- ■ letzungen.
Bei der Lufag in Calw entstand dadurch ein Verkehrsunfall, daß ein aus Richtung Stamm- hetm kommender Radfahrer mit seinem Fahrrad bei der Einfahrt in die Bundesstraße 295 die Kurve nicht vorschriftsmäßig befuhr. Er stieß dadurch mit einem aus Richtung Stuttgart kommenden Pkw. zusammen. Personen wurden bei dem Unfall nicht verletzt; es entstand Sachschaden.
In seinem Amtsblatt vom 7. April hat Landrat Geißler in einem längeren Artikel erneut zur „Denkschrift der Stadt Pforzheim“ Stellung genommen. Er verweist darin auf die Widersprüche und Ungenauigkeiten der Denkschrift und bezeichnet sie „als nicht ausreichende Diskussionsgrundlage über die Neubildung des Wirtschaftsbezirks Pforzheim“. In ihrer Ausgabe vom 12. April gibt die „Pforzhetmer Zeitung“ nun einen zusammenfassenden Auszug und macht dazu folgende Ausführungen:
„Die Denkschrift der Stadt Pforzheim, ln der natürliche Grenzen für den Lebenskreis unserer Stadt als Mittelpunkt eines besonderen Wirtschaftsbezirkes gefordert werden, hat naturgemäß in den Nachbarkreisen, die sich in ihrer Existenz bedroht fühlen, mancherlei Kritik hervorgerufen. Man hat die Pforzhei- mer Vorschläge teilweise als „großmannsüchtige Machtgelüste" in Bausch und Bogen abgetan und nicht vermocht, über den Schatten der eigenen Kirchturmspitze zu springen. Mit wenigen Ausnahmen stellte man sich insbesondere in der württembergischen Nachbarschaft auf den Status quo, ohne auch nur den Versuch zu machen, den gemeinsamen Weg einer sachlichen Diskussion mit Pforzheim zu beschreiten.
Nachdem unlängst der Vaihinger Kreistag eine eindeutig ablehnende Stellung bezogen hatte, veröffentlicht nun das Landratsamt Calw in seinem Amtsblatt eine Entgegnung zur Pforzheimer Denkschrift. Immerhin weiß Landrat Geißler sachlichere Einwände vorzubringen, als man es von Vaihingen aus vermocht hatte, doch kommt auch er zu einer Ablehnung der Pforzheimer Reformvorschläge.
Mit der Zielsetzung einer vernünftigen Kreisneueinteilung im Rahmen des zu bildenden Südweststaates könne man sich, so schreibt er, auch vom Kreis Calw aus einverstanden erklären, doch könnten die zu ihrer
Auf der Tagesordnung der am Donnerstag abgehaltenen Sitzung des Calwer Gemeinderats standen zwar nur „laufende kleinere Gegenstände", unter denen sich aber für den Geldbeutel des Bürgers so bedeutsame Dinge wie die Erhöhung des Wasserzinses und der Gebühren für die Müllabfuhr befanden.
Der Vorsitzende, Bürgermeister Seeber, wies bezüglich der letztgenannten beiden Punkte nochmals auf die Notwendigkeit der Gebührenerhöhüngen hin und ließ dann Stadtoberinspektor Schlaich die neuen Wasserzins- Pauschalsätze (Mindestsätze) vortragen. Sie haben ab 1. Januar 1951 folgende vorgeschlagene Höhe: 1 Zimmer mittlerer Größe 3 DM, 1 Küche 3 DM, 1 Schlafkammer 2 DM, mehr als eine Zapfstelle 2 DM, 1 Badeeinrichtung S DM, 1 Spülklosett 3 DM. Hinzu kommen bei den Wohn- und Schlafräumen und der Küche je Person eine weitere Mark und bei der Badeeinrichtung und de Spülklosett je Person 40 Pfennig. Der Zuschlag für Waschküchen beträgt 10% des Wasserzinses der die Waschküche benützenden Wohnungen. Für die Personenzuschläge ist der Stand vom
1. Januar d. J. maßgebend.
Für die Gewerbebetriebe werden berechnet: Holz- u. Metallgewerbe (Schlosser, Schmiede usw.) 8 DM, Nahrungsmittelgewerbe (Bäk- ker, Metzger Usw.) 12 DM, Wirtschaften 10 DM, Färbereien, Gerbereien usw. 24 DM. Unter „Sonstiges“ laufen Wassermotoren, Wässerstrahlpumpen, Dampf- und Warmwasserheizungen mit 6 DM, Spülklosetts in Wirtschaften 12 DM, Springbrunnen 30 DM, Personenkraftwagen 12 DM, Lastkraftwagen, Omnibusse und Anhänger 16 DM, Lastkraftwagenanhänger 8 DM, Motorräder je ange-
Aus dem Calwer Geriditssaal
Ein „Hundefreund“ hatte einen Zwinger mit Schäferhunden, die er frei herumlaufen ließ. Die Hunde hatten erst einen Arbeiter, Wochen später einen Schüler gebissen. Der Schüler mußte genäht werden, der Arbeiter mußte sich für eine Woche ins Krankenhaus begeben. Nun müssen aber Schäferhunde einen Maulkorb tragen, besagt eine Verordnung. Sind sie bissig, so sind sie zudem Ein die Leine zu nehmen. Der Hundefreund landete wegen Körperverletzung auf der Anklagebank^ da ihm der Strafbefehl über 20Ö. DM zu hoch erschienen war. Das Gericht hatte ein Einsehen und halbierte die Strafe, da das Uebel beseitigt war — der Besitzer hatte seine Hunde an die Polizei verkauft — und da der Angeklagte auch für den von den Hunden angerichteten Schaden aufgekommen wari,
Das Auto überseblug sich
Ein Pkw war auf der vereisten Straße von Oberkollwangen nach Bad Teinach ins Rutsehen geraten, hatte einen Meilenstein mitgenommen und war schließlich sich überschlagend die Böschung hinabgeschleudert worden.. Die 5 Insassen waren noch einmal glimpflich davongekommen: 3 mit dem Schrecken, einer mit einem Rippenbruch und einer leichten Gehirnerschütterung, der Fahrer mit dem Strafbefehl von 50 DM. Bei der Verhandlung machte der Fahrer geltend, daß er ja nicht wissen konnte, daß gerade in dieser Kurve das Glatteis blank dalag. Nach den einschlägigen Paragraphen, der Straßenverkehrsordnung mußte er jedoch verurteilt werden. Das Unglück war geschehen, da der Fahrer zu schnell in die scharfe Kurve gefahren war. Er war vorher schon über ver-
Durchführung gemachten Vorschläge nicht unwidersprochen bleiben. Die im Jahre 1938 erfolgte Neubildung des Kreises Calw habe nicht voll befriedigt. Die Grenze im Norden des Kreises habe aber eine zweckmäßigere Einteilung damals nicht zugelassen. Mit dem Wegfall dieser Grenze in einem Südweststaat stehe einer besseren Einteilung nichts mehr im Wege, wogegen sich auch vom Kreis Calw kein Widerspruch erhöbe.
Gegen den Plan, einem Pforzheimer Großkreis 38 Gemeinden des Kreises Calw einzuverleiben, wendet sich jedoch Landrat Geißler. Eine solche „Amputation" bedeute für den Kreis Calw das Ende der Selbständigkeit Mit seinem Waldreichtum, seinen Bädern, Kur- und sonstigen Fremdenorten habe er einen ausgesprochenen Eigencharakter und sei als wirtschaftliche Einheit anzusehen. Bel der in der Denkschrift vorgeschlagenen Umbildung würde die Steuerkraftsumme des Kreises, die über fünf Millionen Mark beträgt auf knapp drei Millionen Mark absinken. Damit wäre die finanzielle Grundlage für ein Kreisgebilde zu schwach, und die Bildung des Wirtschaftsbezirks Pforzheim im Sinne der Denkschrift müßte zwangsläufig zu einer durchgreifenden Aenderung aller Kreisgrenzen, auch der in der weiteren Umgebung von Pforzheim, führen.
Landrat Geißler unterstellt ferner der Pforzheimer Denkschrift eine Reihe von Widersprüchen, Unklarheiten, Ungenauigkeiten sowie auch einige Unrichtigkeiten, die er im einzelnen aufzählt. Was die „Unrichtigkeiten“ anbetrifft, halten wir sie für nebensächlich, da sie auf das Gesamtbild keinen Einfluß haben. Es wäre sinnlos, sich bei der großen Idee, um die es hier geht, auf Wortklaubereien einzulassen. Berechtigt erscheint uns die Forderung nach einer Klärung der Verwaltungsfrage des geplanten Wirtschaftsbezirks Pforzheim mit seinen drei „Amtsbezirken“. Doch
fangene 100 ccm 1 DM, Pferde 3,60 DM, Großvieh 3 DM, Kleinvieh 2 DM, Schweine 1 DM, Gemüse- und Ziergarten pro Ar mit Hahn
3 DM, ohne Hahn 1,60 DM, Regner jeder Art pro Ar 4 DM, Bauwasserzins für jeden Quadratmeter Stockwerksfläche 0,06 DM.
Bei Verwendung von Wassermessem beträgt der Jahresgrundpreis bei einem jährlichen Wasserverbrauch bis 200 cbm
4 DM, von 200—600 cbm 6 DM und von mehr als 600 cbm 8 DM. Die Wassermessermiete wird mit 10% des Anschaffungspreises berechnet. Der Wasserpreis je Kubikmeter ist auf 0,25 DM festgesetzt
Bgm. Seeber gab zu diesen neuen Sätzen die Erläuterung, daß nach dem Inkrafttreten eine Erhöhung der Wasserzinspauschalen um knapp das Doppelte des bisherigen Betrages eintrete. Gleichzeitig müßten auch die Gebühren für die Müllabfuhr erhöht werden, da sie erstens bisher mit dem Wass'erzins gekoppelt gewesen seien und zweitens in den letzten Jahren die Müllabfuhr stets ein Zuschußbetrieb gewesen sei. So habe man in den letzten beiden Jahren jeweils mehr als 15 000 DM drauflegen müssen. Die Stadtverwaltung sehe sich daher gezwungen, zukünftig 40 Prozent des Wasserzinses (aber nur für Wohn- und Büroräume sowie verschiedene gewerbliche Räume) als Müllabfuhrgebühr zu erheben. Damit würden sich diese Erträge von bisher 6800 DM auf etwa 13 600 DM steigern.
Auf" Anfrage gab Oberinspektor Schlaich ein Beispiel, wie sich die Erhöhung in der Praxis auswirkt. Eine fünfköpfige Familie, die eine 3-Zimmerwohnung mit Küche, Bad, einer Kammer und Spülklosett besitzt, hatte bisher jährlich 14,40 DM Wasserzins zu ent
eiste Stellen gefahren und hätte vorsichtiger sein müssen. Nach Ansicht des Gerichts waren eben 35 km/h zu viel. So wurden aus den 50 DM Geldstrafe nach der Verhandlung 60 DM.
Töff-Töff gegen Fernlaster
Breit und protzig war der Fernlastzüg mitten auf der Straße das Nagoldtal entlanggefahren. Zwar fehlte der Rückspiegel am Wägen, jedoch hatte sein Herr und Meister dafür die Scheibe heruntergedreht, um etwaige : Signale besser hören zu können. Anscheinend ‘ wollte dieser jedoch nicht Ein kleines Töff- töff war schon lange hinterhergerattert und . hatte gehupt. Wenn es auch nur ein Leicht-"* motorrad war, so durfte es den Riesen doch überholen. Nach langem Hupen fuhr schließlich der Lkw rechts heran und das Töff-töff; setzte zum Ueberholen an. Als es jedoch beinahe das Führerhaus erreicht hatte, bog der Lkw plötzlich nach links und drückte das kleine Fahrzeug schließlich auf das Bankett,, wo es in eine Wasserfalle geriet und stürzte. Der Fahrer zog sich Schürfungen und eine Prellung des Knies zu.
Hatte der Fahrer den Unfall bemerkt? Hatte er bemerkt, daß ihn das Leichtmotorräd überholen wollte? Das Gericht konnte, dies nicht mit der zu einer Verurteilung notwendigen Sicherheit feststellen. Auf alle Fälle war der Fernfahrer jedoch an der Körperverletzung des Kraftfahrers schuldig und mußte bestraft werden. Auch ein Fernlastzüg hat nichts auf der linken Straßenseite Zu suchend Eine Geldstrafe von 80 DM hielt das Gericht für angemessen, um den Verkehrssünder zu bestrafen und für die Zukunft vor einem ähnlichen Verhalten abzüschrecken.
liegt auch hierin nicht das Kernproblem. Abschließend stellt Landrat Geißler fest, daß die Denkschrift „nicht als eine ausreichende Diskussionsgrundlage“ über die Neubildung des Wirtschaftsbezirks Pforzheim gelten könne. Er spricht die Hoffnung aus, daß „eine solidere verwaltungsmäßig unterbaute Stellungnahme der Stadt Pforzheim allen, die zu dieser Aufgabe berufen sind, Gelegenheit gebe, sich mit den wirklich vorhandenen Problemen richtig zu befassen“. Als solche „wirklich vorhandene Probleme“ bezeichnet er:
1. Schaffung der der Größe und Bedeutung der Stadt entsprechenden Dienststellen, Kulturstätten, Verbände, Organisationen usw., für die Stadt selbst.
2. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nach den Vorschlägen der Denkschrift.
3. Angliederung der kreisfreien Stadt an einen (ehern.) württembergischen Verwaltungsbezirk (Stuttgart).
4. Aufhebung des Landkreises Pforzheim.
5. Berichtigung der Grenzen des Landkreises Calw im Zusammenhang mit der durch die Bildung des Südweststaates notwendig werdenden Kreisneueinteilung unter Aufrechterhaltung des Wald- und Fremdenverkehrskreises Calw in seinen wesentlichen Bestandteilen.
Soweit die „Gegenvorschläge“ des Calwer Landrats. Er will also den Landkreis Pforzheim aufgelöst und das kreisfreie Pforzheim Stuttgart unterstellt sehen. Sollte sich etwa daraus eine Diskussionsgrundlage ergeben?
Wir hoffen zwar immer noch vergebens auf die Verwirklichung des Südweststaates. Sollte er aber doch endlich Wirklichkeit werden, dann sollten wir uns klar darüber sein, daß für Pforzheim viel davon abhängt, die uns betreffenden Fragen vorher in gründlicher und fruchtbarer Diskussion mit unseren Nachbarn geklärt zu haben.“
richten und wird in Zukunft rund 27 DM bezahlen müssen. Die Müllabfuhrgebühren dieser Familie erhöhen sich von 5,76 auf etwa 10,80 DM.
Das Kollegium konnte sich der Unumgänglichkeit der geforderten Maßnahmen nicht verschließen und billigte die neuen Berechnungsgrundlagen. Der Gemeinderat nahm gleichzeitig zur Kenntnis, daß das Wirtschaftsministerium die beantragte Erhöhung des Gaspreises (in Zone I von 21 auf 27 Pf., in Zone II von 15 auf 21 Pt, und in Zone III von 11 auf 17 Pf) genehmigt hat.
Weitere Beschlüsse — kurz gefaßt
In Erwiderung einer Anfrage der Milchverwertung Pforzheim beschloß der Gemeinderat, die drei Milchverteilungsstellen in der Innenstadt beizubehalten. — Mit 7:0 Stimmen entschied sich das Gremium für die Entfernung der Bühne in der Turnhalle am Brühl. — Für die Frauenarbeitsschule wird eine Zickzack-Nähmaschine zum Preise von 553 DM angeschafft. Dem Gesuch des Konditormeisters Julius Müller um Vollkonzession für sein bisheriges Tagescafä in der Bahnhofstraße wurde entsprochen. Die Erlaubnis wird auf den Hofraum (Nagold-Terrasse) ausgedehnt. — Die Holzverkäufe der Stadt erbrachten für 27,25 fm Wertholz einen Ertrag von 9637 DM und von 618 fm Richtpreisholz einen solchen von 36 429 DM. — Bis zur Aufstellung der neuen Haushaltssatzung werden die Gemeindesteuern in der bisherigen Höhe erhoben. — Einem Antrag der „Jungen Bürgerschaft“ wurde teilweise entsprochen, indem die Stadtverwaltung für die Schaffung einer Gedenktafel mit den Namen der noch in Gefangenschaft zurückgehaltenen Calwer Einwohner einen Betrag von 50 DM beisteuert. — Für die Teilgemeinde Alzenberg wurde dieser Tage ein Farren der Zuchtwertklasse III gekauft. Die Alzenberger Turnhalle erhält, einem Antrag von Stadtrat Gacken- heimer entsprechend, die seit langem gewünschte Abortanlage.
Arbeitskräfte gesucht
Bei der Arbeitsamtsnebenstelle Calw sind folgende offene Stellen gemeldet:
Männlich: 1 Gärtnergehilfe für Baum- schulenbetrieb, led., 18—22 Jahre, mit Kost und Wohnung; 1 Gärtner für Erholungsheim, led., mit Kost und Wohnung; 3 Maurer; 2 Gipser; 20 Straßenbauarbeiter nach Möttlingen; 2 Maler; 1 Schmied für Landschmiede, led;, 18—22 Jahre, mit Kost Und Wohnung; 2 Eisendreher; 1 perfekter Kraftfahrzeugrrtechaniker; 1 Betriebselektriker; 1 Flaschner und Installateur für Neubauten; 1 Elektroinstallateur; 1 Möbelschreiner für Wohnzimmer-Serienfertigung, 30—45 Jahre alt; 3 Bau- und Möbelschreiner; 1 Maschinenmeister. für Buch- druckerei,: zur Aushilfe für-etwa 4 Wochen; 1 Schneider für Groß- und Kleinstück; 1 Kraftfahrer, für Omnibus, led„. mit Kost und Wob? nung; 2 Hoteldiener mit Führerschein; 26 landwirtschaftliche Arbeitskräfte.
Weiblich.:. 1 Etuismacherin;- 2 Krankenschwestern;; 2 Mädchen mit Nähkenntnissen; 1. Beiköchin für Sanatorium. —. 5 Büfettfräulein; 4 Saaltöchter; 2 Kochlehrtöchter; 1 Servierfräulein; 10 Zimmermädchen für Hotels; 1 Weißzeugnäherin für Hotel; 1 Wäschemädchen für Hotel; 1 Herdmädchen mit Koch- kenntnissen für Hotel; 15 Küchenmädchen für Hotels; 1 Waschfrau nach Bad Liebenzell; 1 Kindermädchen für Heim, mit Kost und Wohnung. — Näheres beim Arbeitsamt Calw zu erfahren!
Berufstätige! Besucht die Abendsprechstunde jeweils donnerstags von 17—19 Uhr.
Staatliche Maßnahmen zur Förderung der bildenden Kunst
Das Kultministerium und das Finanzministerium von Württemberg-Hohenzollem teilen mit:
Die Aufgabe, die bildende Kunst, die Malerei, die Bildhauerei und das künstlerisch schaffende Handwerk, die durch den Krieg und die Nachkriegsverhältnisse zum Teil in große Not geraten sind,, nach Möglichkeit zu unterstützen, hat sich auch das Land Württemberg-Hohenzollem nicht entzogen. Künstlerische Arbeiten, insbesondere solche der Denkmalspflege, sind in den letzten Jahren in verhältnismäßig großem Umfange ausgeführt worden. Erwähnt seien hier außer vielen anderen der Wiederaufbau der Stadtkirche Freudenstadt und der Schloßkirche in Friedrichshafen, die Instandsetzungen an der Pfleghofkapelle in Tübingen, in der Klosterkirche und im Klocier Weißenau, im Kloster Weingarten, in der Klosterkirche und im Kloster Ochsenhausen, im Kloster Schussen- ried.
Entsprechend einer auch im Landtag gegebenen Anregung wird die staatliche Hochbauverwaltung des Finanzministeriums bei solchen Neubauten, die nach ihrer Zweckbestimmung auch repräsentative Aufgaben zu erfüllen haben und sonst dazu sich eignen, einen angemessenen Betrag für künstlerischen Schmuck in den Kostenanschlag aufnehmen.
Das Kultministerium hat ferner angeregt) daß die Gemeinden bei größeren Schulhausneubauten zu deren und des Ortsbilds Verschönerung und mit Rücksicht auf die Notlage unserer Künstler etwa 1 v. H. der Bausummen für Kunst und Kunsthandwerk auswerfen.
Die Gemeinden und sonstigen öffentlichen Bauträger werden gebeten, auch bei den anderen repräsentativen Bauten größeren Um- fangs so zu verfahren; die gleiche Bitte wird auch für entsprechende Fälle an die privaten Bauträger gerichtet.
CALWER ZEITUNG Verlag Paul Adolff, Calw, in der Schwäbischen Verlagsgescllschafl mbH Redaktion und Geschäftsstelle Calw: Lederstraße Telefon 735
Drude: A Oelschläger’sche Buchdrnckerei, Calw
Wirksame Abhilfe eines Hundefreundes
Um die „Denkschrift der Stadt Pforzheim"
Landrat Qeissler nahm erneut Stellung — Die Antwort Pforzheims — Die Zeit ist reif zur Diskussion