1*. April 1951

AUS STADT UND KREIS CALW

Nr. 56

Schwarzer Tag für des Bürgers Geldbeutel

Gemeinderat beschließt Erhöhung der Wasserzinspauschale und der Müllabfuhrgebühren

Apcilwettec'

Er ist als launischer Geselle nicht sehr geschätzt, man schimpft auf ihn, wenn man mit Schirm und Regenpelle durch Sturmgebraus und Wasserfälle muß gegen ihn zu Felde ziehn.

Mit diesem Vorürteil belastet, ist er doch besser als sein Ruf; oft, wenn der Winter lang gerastet und durch den März sich hat gefastet, war er es, der den Frühling schuf!

Und blüht es draußen vor den Toren lm warmen Schmelzhauch des April, wird endlich auch der Dampf beschworen ln unsern schwarzen Ofenrohren, und Mutti legt die Heizung still!

Vorausgesetzt, daß als beständig sich diesmal der April bewährt und launisch nicht und wetterwendig und naß und kalt und unbeständig dem Lenz ln die Parade fährt!

Oie Landespolizei beriditet . Diebstähle

In den letzten Tagen wurde in einer Gast­stätte in Loffenau ein größerer Geldbetrag entwendet. Durch sofort eingeleitete Ermitt­lungen konnten die Täter festgestellt und festgenommen und der größte Teil des Gel­des wieder beigebracht werden. Bei den Tä­tern handelt es sich um einen deutschen und einen ungarischen Staatsangehörigen aus Rastatt.

Im Laufe dieses Jahres wurden in einer Strumpffabrik in der Nähe von Calw meh­rere Paar Herrenstrümpfe entwendet. Als Tä­ter konnte eine jugendliche Arbeiterin aus Altburg ermittelt werden. Pie entwendeten Strümpfe wurden- wieder beigebracht.

Brandfälle

In der Nacht zum 11. April entstand in der Wildberger Stuhl- uhd Fensterrahmenfabrik ln Wildberg ein größerer Brand (wir berichte­ten bereits darüber). Ein weiterer Brand ent­stand in einem Sägewerk in Oberschwandorf und in einer Schreinerei in Agenbach. Der entstandene Schaden- in den beiden letzten Fällen Ist nieht erheblich. Die Brandursachen stehen noch nicht einwandfrei fest.

'Verkehrsunfälle

Ein Kradfahrer stieß auf der Hlrsauer Straße in Calw beim Ueberholen eines ,Per­sonenkraftwagens : mit diesem zusammen. Der Unfall entstand dadurch, daß der Kradfahrer, die angezeigte Fahrtrichtungsänderung des Personenkraftwagens nicht - beachtete. . Der Kradfahrer stürzte und erlitt leichtere Ver- letzungen.

Bei der Lufag in Calw entstand dadurch ein Verkehrsunfall, daß ein aus Richtung Stamm- hetm kommender Radfahrer mit seinem Fahrrad bei der Einfahrt in die Bundesstraße 295 die Kurve nicht vorschriftsmäßig befuhr. Er stieß dadurch mit einem aus Richtung Stuttgart kommenden Pkw. zusammen. Per­sonen wurden bei dem Unfall nicht verletzt; es entstand Sachschaden.

In seinem Amtsblatt vom 7. April hat Land­rat Geißler in einem längeren Artikel erneut zurDenkschrift der Stadt Pforzheim Stel­lung genommen. Er verweist darin auf die Widersprüche und Ungenauigkeiten der Denk­schrift und bezeichnet sieals nicht ausrei­chende Diskussionsgrundlage über die Neu­bildung des Wirtschaftsbezirks Pforzheim. In ihrer Ausgabe vom 12. April gibt die Pforzhetmer Zeitung nun einen zusammen­fassenden Auszug und macht dazu folgende Ausführungen:

Die Denkschrift der Stadt Pforzheim, ln der natürliche Grenzen für den Lebenskreis unserer Stadt als Mittelpunkt eines besonde­ren Wirtschaftsbezirkes gefordert werden, hat naturgemäß in den Nachbarkreisen, die sich in ihrer Existenz bedroht fühlen, mancherlei Kritik hervorgerufen. Man hat die Pforzhei- mer Vorschläge teilweise alsgroßmannsüch­tige Machtgelüste" in Bausch und Bogen ab­getan und nicht vermocht, über den Schatten der eigenen Kirchturmspitze zu springen. Mit wenigen Ausnahmen stellte man sich insbe­sondere in der württembergischen Nachbar­schaft auf den Status quo, ohne auch nur den Versuch zu machen, den gemeinsamen Weg einer sachlichen Diskussion mit Pforzheim zu beschreiten.

Nachdem unlängst der Vaihinger Kreistag eine eindeutig ablehnende Stellung bezogen hatte, veröffentlicht nun das Landratsamt Calw in seinem Amtsblatt eine Entgegnung zur Pforzheimer Denkschrift. Immerhin weiß Landrat Geißler sachlichere Einwände vor­zubringen, als man es von Vaihingen aus ver­mocht hatte, doch kommt auch er zu einer Ablehnung der Pforzheimer Reformvorschläge.

Mit der Zielsetzung einer vernünftigen Kreisneueinteilung im Rahmen des zu bilden­den Südweststaates könne man sich, so schreibt er, auch vom Kreis Calw aus einver­standen erklären, doch könnten die zu ihrer

Auf der Tagesordnung der am Donnerstag abgehaltenen Sitzung des Calwer Gemeinde­rats standen zwar nurlaufende kleinere Gegenstände", unter denen sich aber für den Geldbeutel des Bürgers so bedeutsame Dinge wie die Erhöhung des Wasserzinses und der Gebühren für die Müllabfuhr befanden.

Der Vorsitzende, Bürgermeister Seeber, wies bezüglich der letztgenannten beiden Punkte nochmals auf die Notwendigkeit der Gebührenerhöhüngen hin und ließ dann Stadt­oberinspektor Schlaich die neuen Wasserzins- Pauschalsätze (Mindestsätze) vortragen. Sie haben ab 1. Januar 1951 folgende vorgeschla­gene Höhe: 1 Zimmer mittlerer Größe 3 DM, 1 Küche 3 DM, 1 Schlafkammer 2 DM, mehr als eine Zapfstelle 2 DM, 1 Badeeinrichtung S DM, 1 Spülklosett 3 DM. Hinzu kommen bei den Wohn- und Schlafräumen und der Küche je Person eine weitere Mark und bei der Badeeinrichtung und de Spülklosett je Person 40 Pfennig. Der Zuschlag für Wasch­küchen beträgt 10% des Wasserzinses der die Waschküche benützenden Wohnungen. Für die Personenzuschläge ist der Stand vom

1. Januar d. J. maßgebend.

Für die Gewerbebetriebe werden berechnet: Holz- u. Metallgewerbe (Schlosser, Schmiede usw.) 8 DM, Nahrungsmittelgewerbe (Bäk- ker, Metzger Usw.) 12 DM, Wirtschaften 10 DM, Färbereien, Gerbereien usw. 24 DM. UnterSonstiges laufen Wassermotoren, Wässerstrahlpumpen, Dampf- und Warm­wasserheizungen mit 6 DM, Spülklosetts in Wirtschaften 12 DM, Springbrunnen 30 DM, Personenkraftwagen 12 DM, Lastkraftwagen, Omnibusse und Anhänger 16 DM, Lastkraft­wagenanhänger 8 DM, Motorräder je ange-

Aus dem Calwer Geriditssaal

EinHundefreund hatte einen Zwinger mit Schäferhunden, die er frei herumlaufen ließ. Die Hunde hatten erst einen Arbeiter, Wo­chen später einen Schüler gebissen. Der Schüler mußte genäht werden, der Arbeiter mußte sich für eine Woche ins Krankenhaus begeben. Nun müssen aber Schäferhunde einen Maulkorb tragen, besagt eine Verord­nung. Sind sie bissig, so sind sie zudem Ein die Leine zu nehmen. Der Hundefreund lan­dete wegen Körperverletzung auf der An­klagebank^ da ihm der Strafbefehl über 20Ö. DM zu hoch erschienen war. Das Gericht hatte ein Einsehen und halbierte die Strafe, da das Uebel beseitigt war der Besitzer hatte seine Hunde an die Polizei verkauft und da der Angeklagte auch für den von den Hunden angerichteten Schaden aufgekommen wari,

Das Auto überseblug sich

Ein Pkw war auf der vereisten Straße von Oberkollwangen nach Bad Teinach ins Rut­sehen geraten, hatte einen Meilenstein mit­genommen und war schließlich sich über­schlagend die Böschung hinabgeschleudert worden.. Die 5 Insassen waren noch einmal glimpflich davongekommen: 3 mit dem Schrecken, einer mit einem Rippenbruch und einer leichten Gehirnerschütterung, der Fah­rer mit dem Strafbefehl von 50 DM. Bei der Verhandlung machte der Fahrer geltend, daß er ja nicht wissen konnte, daß gerade in die­ser Kurve das Glatteis blank dalag. Nach den einschlägigen Paragraphen, der Straßenver­kehrsordnung mußte er jedoch verurteilt werden. Das Unglück war geschehen, da der Fahrer zu schnell in die scharfe Kurve ge­fahren war. Er war vorher schon über ver-

Durchführung gemachten Vorschläge nicht unwidersprochen bleiben. Die im Jahre 1938 erfolgte Neubildung des Kreises Calw habe nicht voll befriedigt. Die Grenze im Norden des Kreises habe aber eine zweckmäßigere Einteilung damals nicht zugelassen. Mit dem Wegfall dieser Grenze in einem Südweststaat stehe einer besseren Einteilung nichts mehr im Wege, wogegen sich auch vom Kreis Calw kein Widerspruch erhöbe.

Gegen den Plan, einem Pforzheimer Groß­kreis 38 Gemeinden des Kreises Calw einzu­verleiben, wendet sich jedoch Landrat Geiß­ler. Eine solcheAmputation" bedeute für den Kreis Calw das Ende der Selbständigkeit Mit seinem Waldreichtum, seinen Bädern, Kur- und sonstigen Fremdenorten habe er einen ausgesprochenen Eigencharakter und sei als wirtschaftliche Einheit anzusehen. Bel der in der Denkschrift vorgeschlagenen Um­bildung würde die Steuerkraftsumme des Kreises, die über fünf Millionen Mark beträgt auf knapp drei Millionen Mark absinken. Da­mit wäre die finanzielle Grundlage für ein Kreisgebilde zu schwach, und die Bildung des Wirtschaftsbezirks Pforzheim im Sinne der Denkschrift müßte zwangsläufig zu einer durchgreifenden Aenderung aller Kreisgren­zen, auch der in der weiteren Umgebung von Pforzheim, führen.

Landrat Geißler unterstellt ferner der Pforz­heimer Denkschrift eine Reihe von Wider­sprüchen, Unklarheiten, Ungenauigkeiten so­wie auch einige Unrichtigkeiten, die er im einzelnen aufzählt. Was dieUnrichtigkeiten anbetrifft, halten wir sie für nebensächlich, da sie auf das Gesamtbild keinen Einfluß ha­ben. Es wäre sinnlos, sich bei der großen Idee, um die es hier geht, auf Wortklaubereien ein­zulassen. Berechtigt erscheint uns die Forde­rung nach einer Klärung der Verwaltungs­frage des geplanten Wirtschaftsbezirks Pforz­heim mit seinen dreiAmtsbezirken. Doch

fangene 100 ccm 1 DM, Pferde 3,60 DM, Groß­vieh 3 DM, Kleinvieh 2 DM, Schweine 1 DM, Gemüse- und Ziergarten pro Ar mit Hahn

3 DM, ohne Hahn 1,60 DM, Regner jeder Art pro Ar 4 DM, Bauwasserzins für jeden Qua­dratmeter Stockwerksfläche 0,06 DM.

Bei Verwendung von Wassermessem be­trägt der Jahresgrundpreis bei einem jährlichen Wasserverbrauch bis 200 cbm

4 DM, von 200600 cbm 6 DM und von mehr als 600 cbm 8 DM. Die Wassermessermiete wird mit 10% des Anschaffungspreises be­rechnet. Der Wasserpreis je Kubikmeter ist auf 0,25 DM festgesetzt

Bgm. Seeber gab zu diesen neuen Sätzen die Erläuterung, daß nach dem Inkrafttreten eine Erhöhung der Wasserzinspauschalen um knapp das Doppelte des bisherigen Betrages eintrete. Gleichzeitig müßten auch die Gebüh­ren für die Müllabfuhr erhöht werden, da sie erstens bisher mit dem Wass'erzins gekoppelt gewesen seien und zweitens in den letz­ten Jahren die Müllabfuhr stets ein Zuschuß­betrieb gewesen sei. So habe man in den letz­ten beiden Jahren jeweils mehr als 15 000 DM drauflegen müssen. Die Stadtverwaltung sehe sich daher gezwungen, zukünftig 40 Prozent des Wasserzinses (aber nur für Wohn- und Büroräume sowie verschiedene gewerbliche Räume) als Müllabfuhrgebühr zu erheben. Damit würden sich diese Erträge von bisher 6800 DM auf etwa 13 600 DM steigern.

Auf" Anfrage gab Oberinspektor Schlaich ein Beispiel, wie sich die Erhöhung in der Praxis auswirkt. Eine fünfköpfige Familie, die eine 3-Zimmerwohnung mit Küche, Bad, einer Kammer und Spülklosett besitzt, hatte bisher jährlich 14,40 DM Wasserzins zu ent­

eiste Stellen gefahren und hätte vorsichtiger sein müssen. Nach Ansicht des Gerichts wa­ren eben 35 km/h zu viel. So wurden aus den 50 DM Geldstrafe nach der Verhandlung 60 DM.

Töff-Töff gegen Fernlaster

Breit und protzig war der Fernlastzüg mit­ten auf der Straße das Nagoldtal entlangge­fahren. Zwar fehlte der Rückspiegel am Wä­gen, jedoch hatte sein Herr und Meister da­für die Scheibe heruntergedreht, um etwaige : Signale besser hören zu können. Anscheinend wollte dieser jedoch nicht Ein kleines Töff- töff war schon lange hinterhergerattert und . hatte gehupt. Wenn es auch nur ein Leicht-"* motorrad war, so durfte es den Riesen doch überholen. Nach langem Hupen fuhr schließ­lich der Lkw rechts heran und das Töff-töff; setzte zum Ueberholen an. Als es jedoch bei­nahe das Führerhaus erreicht hatte, bog der Lkw plötzlich nach links und drückte das kleine Fahrzeug schließlich auf das Bankett,, wo es in eine Wasserfalle geriet und stürzte. Der Fahrer zog sich Schürfungen und eine Prellung des Knies zu.

Hatte der Fahrer den Unfall bemerkt? Hatte er bemerkt, daß ihn das Leichtmotorräd überholen wollte? Das Gericht konnte, dies nicht mit der zu einer Verurteilung notwen­digen Sicherheit feststellen. Auf alle Fälle war der Fernfahrer jedoch an der Körperver­letzung des Kraftfahrers schuldig und mußte bestraft werden. Auch ein Fernlastzüg hat nichts auf der linken Straßenseite Zu suchend Eine Geldstrafe von 80 DM hielt das Gericht für angemessen, um den Verkehrssünder zu bestrafen und für die Zukunft vor einem ähnlichen Verhalten abzüschrecken.

liegt auch hierin nicht das Kernproblem. Ab­schließend stellt Landrat Geißler fest, daß die Denkschriftnicht als eine ausreichende Dis­kussionsgrundlage über die Neubildung des Wirtschaftsbezirks Pforzheim gelten könne. Er spricht die Hoffnung aus, daßeine soli­dere verwaltungsmäßig unterbaute Stellung­nahme der Stadt Pforzheim allen, die zu die­ser Aufgabe berufen sind, Gelegenheit gebe, sich mit den wirklich vorhandenen Proble­men richtig zu befassen. Als solchewirklich vorhandene Probleme bezeichnet er:

1. Schaffung der der Größe und Bedeutung der Stadt entsprechenden Dienststellen, Kul­turstätten, Verbände, Organisationen usw., für die Stadt selbst.

2. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nach den Vorschlägen der Denkschrift.

3. Angliederung der kreisfreien Stadt an einen (ehern.) württembergischen Verwal­tungsbezirk (Stuttgart).

4. Aufhebung des Landkreises Pforzheim.

5. Berichtigung der Grenzen des Landkrei­ses Calw im Zusammenhang mit der durch die Bildung des Südweststaates notwendig werdenden Kreisneueinteilung unter Aufrecht­erhaltung des Wald- und Fremdenverkehrs­kreises Calw in seinen wesentlichen Bestand­teilen.

Soweit dieGegenvorschläge des Calwer Landrats. Er will also den Landkreis Pforz­heim aufgelöst und das kreisfreie Pforzheim Stuttgart unterstellt sehen. Sollte sich etwa daraus eine Diskussionsgrundlage ergeben?

Wir hoffen zwar immer noch vergebens auf die Verwirklichung des Südweststaates. Sollte er aber doch endlich Wirklichkeit werden, dann sollten wir uns klar darüber sein, daß für Pforzheim viel davon abhängt, die uns betreffenden Fragen vorher in gründlicher und fruchtbarer Diskussion mit unseren Nach­barn geklärt zu haben.

richten und wird in Zukunft rund 27 DM be­zahlen müssen. Die Müllabfuhrgebühren die­ser Familie erhöhen sich von 5,76 auf etwa 10,80 DM.

Das Kollegium konnte sich der Unumgäng­lichkeit der geforderten Maßnahmen nicht verschließen und billigte die neuen Berech­nungsgrundlagen. Der Gemeinderat nahm gleichzeitig zur Kenntnis, daß das Wirt­schaftsministerium die beantragte Erhöhung des Gaspreises (in Zone I von 21 auf 27 Pf., in Zone II von 15 auf 21 Pt, und in Zone III von 11 auf 17 Pf) genehmigt hat.

Weitere Beschlüsse kurz gefaßt

In Erwiderung einer Anfrage der Milch­verwertung Pforzheim beschloß der Ge­meinderat, die drei Milchverteilungsstellen in der Innenstadt beizubehalten. Mit 7:0 Stimmen entschied sich das Gremium für die Entfernung der Bühne in der Turnhalle am Brühl. Für die Frauenarbeitsschule wird eine Zickzack-Nähmaschine zum Preise von 553 DM angeschafft. Dem Gesuch des Kondi­tormeisters Julius Müller um Vollkonzes­sion für sein bisheriges Tagescafä in der Bahnhofstraße wurde entsprochen. Die Er­laubnis wird auf den Hofraum (Nagold-Ter­rasse) ausgedehnt. Die Holzverkäufe der Stadt erbrachten für 27,25 fm Wertholz einen Ertrag von 9637 DM und von 618 fm Richt­preisholz einen solchen von 36 429 DM. Bis zur Aufstellung der neuen Haushaltssatzung werden die Gemeindesteuern in der bisheri­gen Höhe erhoben. Einem Antrag der Jungen Bürgerschaft wurde teilweise ent­sprochen, indem die Stadtverwaltung für die Schaffung einer Gedenktafel mit den Namen der noch in Gefangenschaft zurückgehaltenen Calwer Einwohner einen Betrag von 50 DM beisteuert. Für die Teilgemeinde Alzenberg wurde dieser Tage ein Farren der Zuchtwert­klasse III gekauft. Die Alzenberger Turnhalle erhält, einem Antrag von Stadtrat Gacken- heimer entsprechend, die seit langem ge­wünschte Abortanlage.

Arbeitskräfte gesucht

Bei der Arbeitsamtsnebenstelle Calw sind folgende offene Stellen gemeldet:

Männlich: 1 Gärtnergehilfe für Baum- schulenbetrieb, led., 1822 Jahre, mit Kost und Wohnung; 1 Gärtner für Erholungsheim, led., mit Kost und Wohnung; 3 Maurer; 2 Gip­ser; 20 Straßenbauarbeiter nach Möttlingen; 2 Maler; 1 Schmied für Landschmiede, led;, 1822 Jahre, mit Kost Und Wohnung; 2 Eisen­dreher; 1 perfekter Kraftfahrzeugrrtechaniker; 1 Betriebselektriker; 1 Flaschner und Instal­lateur für Neubauten; 1 Elektroinstallateur; 1 Möbelschreiner für Wohnzimmer-Serien­fertigung, 3045 Jahre alt; 3 Bau- und Möbel­schreiner; 1 Maschinenmeister. für Buch- druckerei,: zur Aushilfe für-etwa 4 Wochen; 1 Schneider für Groß- und Kleinstück; 1 Kraft­fahrer, für Omnibus, led. mit Kost und Wob? nung; 2 Hoteldiener mit Führerschein; 26 landwirtschaftliche Arbeitskräfte.

Weiblich.:. 1 Etuismacherin;- 2 Kranken­schwestern;; 2 Mädchen mit Nähkenntnissen; 1. Beiköchin für Sanatorium.. 5 Büfettfräu­lein; 4 Saaltöchter; 2 Kochlehrtöchter; 1 Ser­vierfräulein; 10 Zimmermädchen für Hotels; 1 Weißzeugnäherin für Hotel; 1 Wäschemäd­chen für Hotel; 1 Herdmädchen mit Koch- kenntnissen für Hotel; 15 Küchenmädchen für Hotels; 1 Waschfrau nach Bad Liebenzell; 1 Kindermädchen für Heim, mit Kost und Wohnung. Näheres beim Arbeitsamt Calw zu erfahren!

Berufstätige! Besucht die Abendsprech­stunde jeweils donnerstags von 1719 Uhr.

Staatliche Maßnahmen zur Förderung der bildenden Kunst

Das Kultministerium und das Finanzmini­sterium von Württemberg-Hohenzollem tei­len mit:

Die Aufgabe, die bildende Kunst, die Ma­lerei, die Bildhauerei und das künstlerisch schaffende Handwerk, die durch den Krieg und die Nachkriegsverhältnisse zum Teil in große Not geraten sind,, nach Möglichkeit zu unterstützen, hat sich auch das Land Würt­temberg-Hohenzollem nicht entzogen. Künst­lerische Arbeiten, insbesondere solche der Denkmalspflege, sind in den letzten Jahren in verhältnismäßig großem Umfange ausge­führt worden. Erwähnt seien hier außer vie­len anderen der Wiederaufbau der Stadt­kirche Freudenstadt und der Schloßkirche in Friedrichshafen, die Instandsetzungen an der Pfleghofkapelle in Tübingen, in der Kloster­kirche und im Klocier Weißenau, im Kloster Weingarten, in der Klosterkirche und im Kloster Ochsenhausen, im Kloster Schussen- ried.

Entsprechend einer auch im Landtag gege­benen Anregung wird die staatliche Hochbau­verwaltung des Finanzministeriums bei sol­chen Neubauten, die nach ihrer Zweckbestim­mung auch repräsentative Aufgaben zu er­füllen haben und sonst dazu sich eignen, einen angemessenen Betrag für künstlerischen Schmuck in den Kostenanschlag aufnehmen.

Das Kultministerium hat ferner angeregt) daß die Gemeinden bei größeren Schulhaus­neubauten zu deren und des Ortsbilds Ver­schönerung und mit Rücksicht auf die Not­lage unserer Künstler etwa 1 v. H. der Bau­summen für Kunst und Kunsthandwerk aus­werfen.

Die Gemeinden und sonstigen öffentlichen Bauträger werden gebeten, auch bei den an­deren repräsentativen Bauten größeren Um- fangs so zu verfahren; die gleiche Bitte wird auch für entsprechende Fälle an die privaten Bauträger gerichtet.

CALWER ZEITUNG Verlag Paul Adolff, Calw, in der Schwäbischen Verlagsgescllschafl mbH Redaktion und Geschäftsstelle Calw: Lederstraße Telefon 735

Drude: A Oelschlägersche Buchdrnckerei, Calw

Wirksame Abhilfe eines Hundefreundes

Um dieDenkschrift der Stadt Pforzheim"

Landrat Qeissler nahm erneut Stellung Die Antwort Pforzheims Die Zeit ist reif zur Diskussion