FREITAG, 2. MÄRZ 1951
WIRTSCHAFT
NUMMER 34
Sind Bund und Länder finanziell lebensfähig?
!• Das Grundgesetz und die Staatsfinanzen
Mlnlsteritlrat Paul Vowinkel, der Stellvertreter des Finanzministers von WürUemberg- Hobenzoliern, veröffentlicht im „Staaisanzeiger- Nr. 4 vom 35. Februar 1951 eine bedeutsame flnanzwinschaftliche Untersuchung unter dem Titel „Die Struktur und Situa ion der Staa s- finanzen im Lande und im Bund* 4 . Diese Arbeit verdient besondere Beachtung in einem Augenblick. da der Bundesfinanzminlster erklärte, daß ein Großteil der Finanzverwaltung der Länder in die Hand des Bundes übergehe, und daß der Bund zur Deckung von rund 4,5 Milliarden Mehrausgaben im kommenden Finanzjahr sic* nicht aUeln auf die eigenen Einkünfte aus indirek en Steuern verlassen könne, sondern auf die direkten Steuereinnahmen der Länder zuriiekgreifen müsse. Hieraus würden sich hinsichtlich der im Grundgesetz verankerten haushaltswirtschaf liehen Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Länder für diese gewisse Gefahren ergeben. Wir greifen die wichtigsten Gedankengänge aus der Untersuchung von Ministerialrat Vowinkel heraus.
Die heutige Situation der Staatsfinanzen ist die zwangsläufige Folge der Auslegung der strukturellen flnanzwirtsdiaftlichen Bestimmungen des Grundgesetzes im Jahre 1950. Wie der Parlamentarische Rat nicht die Aufgabe hatte, eine endgültige deutsche Verfassung zu schaffen, so konnte er auch nicht in der Lage sein, eine endgültige Verteilung der Staatseinnahmen von Bund und Ländern vorzunehmen und hat daher ln Artikel 107 bestimmt, daß diese endgültige Verteilung erst später bis zum 31. Dezember 1952 durch Bundesgesetz erfolgen soll. In der Erkenntnis, daß sich ein normales bundesstaatliches Leben erst ergeben kann, wenn die Länder als Glieder in der Lage sind, flnanzwirtschaftlich mit einiger Autonomie zu existieren, wurden die Ar-
Finanzmasse die Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr gestattet. Andererseits ist diese Bestimmung zumal ln Verbindung mit der nach Artikel 108 Absatz 2 vorgesehenen Regelung, wonach dem Bund im Falle der Inanspruchnahme von Einkommen- und Körperschaftssteuer die Verwaltung „insoweit“ zusteht, durchaus geeignet, schwere verfassungspolitische Bedenken hervorzurufen. Sie kann nämlich in der Tat den föderativen Charakter des Grundgesetzes überhaupt umbiegen uni auch den Artikel 109 (Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Haushalte von Bund und Ländern) praktisch unwirksam machen Wenn der Bund auf Grund dieser Bestimmung mehr oder weniger stark in die Steuerquellen der Länder eingreift, kann je nach
der Grundgedanke des gesamten Gesetzeswerkes aufgehoben werden. Abschließend folgert Vowinkel: „In der Art der Anwendung des Artikels 106 Abs. 3 liegt die größte Gefahr für den föderativen Aufbau des Bund 3 überhaupt."
Normal - und Schemahaushalte die Leistungsfähigkeit steuerschwacher
Um
tikel 29 und 118 dem Grundgesetz eingefügt. Sie der praktischen Handhabung dieser Bestimmung sehen aus der Notwendigkeit der Schaffung gesunder Gliedstaaten die Möglichkeit einer Neugliederung des gesamten Bundesgebietes innerhalb von drei Jahren vor. Der weitere entscheidende Gedanke des Grundgesetzes... ist der des unbestritten förderätiven Charakters der im Grundgesetz gefundenen bundesstaatlichen Organisationsform. Kein Zweifel darüber aber dürfte sein, daß gerade die tatsächliche Anwendung dieses förderätiven Prinzips auf dem Gebiete der Finanzwirtschaft für die Gesamtstruktur des Bundes und der Länder von viel größerer Bedeutung ist als der rechtstheoretisch sehr entscheidende flnanzwirtschaftlich förderative Artikel 109, der vorsieht, daß Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig sind. Mit dessen Inhalt sei — so argumentiert Vowinkel — „lediglich eine formale Rahmenbestimmung gegeben, die durch die verschiedenartig mögliche Auslegung der materiellen finanzpolitischen Bestimmungen des Grundgesetzes- erst positiv untermauert, oder auch in der Richtung einer finanzpolitischen Stärkung des Bundes abgeschwächt oder vielleicht sogar praktisch aufgehoben werden kann."
Gesetzgebung praktisch beim Bund
Grundsätzlich gibt der Artikel 105 dem Bund das Finanzgesetzgebungsrecht, insoweit es sich nicht um Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis handelt. Der Begriff der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes führt praktisch zu einem grundsätzlichen Gesetzgebüngsrecht des Bundes bei allen wichtigen Steuern, also auch vor allem bei den für die Länder entscheidenden Einkommen- und Körperschaftssteuern. Er hat die konkurrierende Gesetzgebung, die praktisch zur Allgemeingesetzgebung durch den Bund führt, vor allem auch nach Artikel 74 in den entscheidenden urid großen Ausgabeangelegenheiten. Die Mitwirkung der Länder bei dieser Ge- csetzgebnng auf dem Wege über den Bundesrat Ist in Artikel 76—81 gewährleistet. Die wichtigsten Gesetze können jeweils hur mit Zustimmung des Bundesräts in Kraft treten.
Die Verteilung der Steuererträge
Im Hinblick auf die nach dem Grundgesetz vorgenommene Verteilung der Aufgaben war von vornherein erkennbar, daß der Bund mit den ihm zugewiesenen Steuern nicht auskom- men kann Weiterhin war erkennbar, daß die den einzelnen Ländern verbleibende Steuerkraft und ihre Ausgabenbelastung stark auseinandergeht. Nach Absatz 3 des Artikels 106 kann der Bund durch Bundesgesetz einen Teil der Ein
Länder zu sichern, um ihre finanzielle Existenz zu garantieren, um eine unterschiedliche Belastung' der Länder mit Ausgaben auszugleichen, ist in Absatz 4 des Artikels 106 vorgesehen, daß der Bund Zuschüsse gewähren und d-’e M'ttel hierfür besdmnVen den Ländern zuflteßenden Steuern entnehmen kann Dem diesbezüglichen Gesetz muß der Bundesrat zusammen. Es muß Bestimmungen darüber enthalten, welche Steuern hierbei herangezogen werden, mit welchen Beträgen und nach welchem Schlüssel die Zuschüsse an die ausgleichsberechtigten Länder verteilt werden. Es ist le'cht erkennbar, daß sich auch aus diesen Bestimmungen eine Fülle von Problemen ergibt Nicht Sinn der Bestimmungen kann es sein, daß den Ländern mit schlechter Finanzverwaltung, schlechter Betriebsprüfung und Steuerfahndung, großzügigen Steuerstundungs- und Frlaßme’hoden Zuschüsse aus anderen Ländern gewährt werden, bei denen solche Untugenden nicht heimisch sind Es kann auch nicht Sinn dieser Bestimmung sein. Ländern mit einer unerfreulichen Ausgabenwirtschaft, einem übertriebenen Verwaltungsaufwand und einem daraus resultierenden größeren Defizit durch Zu
schüsse anderer, vielleicht sparsamerer Länder aufzuhelfen. Wohl aber ist es vernünftiger Sinn dieser Bestimmung, den Ländern Zuschüsse zukommen zu lassen die trotz ordnungsgemäßer Bewirtschaftung auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Haushalts infolge der Ungunst objektiv gegebener Verhältnisse nicht in der Lage sind, ihren Haushalt auszugleichen. Die gerechte Bemessung vertretbarer Zuschüsse verlangt gebieterisch eine formale Angleichung aller Länderhaushalte, die erst materielle Vergleiche über die Notwendigkeit gleicher Ausgaben bei den einzelnen Ländern zuläßt, die fernerhin erst eine kritische Beurteilung auch der Einnahmeseite ermöglicht Es muß mithin so etwas wie ein Normal- oder auch Schemahaushalt für die Länder aufgestellt werden, damit aus der Möglichkeit eines Vergleiches von Einnahmen und Ausgaben die objektive Notwendigkeit zur Gewährung ganz bestimmter Zuschüsse ermittelt werden kann.
Aushöhlung der Landesfinanzverwaltungenf
Im Grundgesetz werden die Bundessteuern durch Bundesbehörden, die Landessteuem durch Landesbehörden verwaltet. Daneben kann der Bund jedoch Teile der ihm zustehenden Steuerverwaltung auf die Landesfinanzbehörden übertragen, was voraussichtlich nunmehr erstmalig in größerem Umfange bei einer Beteiligung des Bundes an der Einkommen- und Körperschaftssteuer des Jahres 1951 Wirklichkeit werden wird. Im Hinblick auf die dann geltenden Bestimmungen (Art’kel 85 und Artikel 108 Absatz 2 und 4 des Grundgesetzes) kann der Bund die Landesfinanzverwaltungen völlig aushöhlen. Von Größerer haushaltrechtlicher aber vor allen Dingen auch volkswirtschaftlicher Bedeutung sind die Bestimmungen des Artikels 110—115 des Grundgesetzes, die die Haushaltsplangestaltung des Bo r '- ) “s, die Rechnungslegung und Rechnungs- prü' og sowie die Möglichkeit der Kreditbeschaffung regeln Der materielle Inhalt des Haushalts ist weitgehend durch die Aufgaben und damit die Ausgaben des Bundes bedingt, die ihm durch das Grundgesetz zugeschrieben sind: Es ist erkennbar, daß bei der Verteilung der öffentlichen Ausgaben dem Bund insoweit eine Präoonderanz gegeben wurde, als er die quantitativ und qualitativ entsehe'denden Aufgaben nämlich die der inneren und äußeren Sicherheit, die der Mehrzahl der Sozialkosten und die Sorge um die Hebung der Wirtschaftskraft des Volkes zu übernehmen hatte Aus dieser Bedeutung seiner Aufgaben leitet der Bund heute her, daß ihm auch zur Erfüllung gerade dieser Aufgaben in allererster Linie die erforderlichen Steuere’nnahmen zur Verfügung gestellt werden müssen
Wir setzen die Untersnchung in einer der nächsten Ausgaben an dieser Stelle fort.
Kein Austerity^Propramm
BONN. Der Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Geld und Kredit. Hugo Scham- b e r g, CDU, erläuterte das Programm des Niederbreisiger Arbeitskreises, der aus Wirtschaftssachverständigen der Koalitionsparteien und Regierungsvertretern besteht. Er sagte, man sei sich darüber klar gewesen, daß der Ausweg in die totale Bewirtschaftung nur ein scheinbarer Ausweg für die Bundesrepublik sei. Deshalb habe man sich in den Vorschlägen bemüht, den Markt auch auf den Gebieten von Kohle und Stahl sowie anderen Engpaßgebieten
Die aus der Periode der Zwangswirtschaft übernommenen Preisverzerrungen sollen beseitigt werden, um so noch zusätzlich die Kaufkraft umzulenken. Um die heimische Landwirtschaft innerhalb der bestehenden Marktordnungsgesetze zu intensivieren, sollen die dazu erforderlichen kosten- und preismäßigen sowie lohnpolltischen Vorausse'zungen geschaffen werden. Dazu gehöre auch, daß die Getreide-, Zucker-, Milch- und Fettpreise auf ein bestimmtes Niveau gehoben werden, was aber ohne Verbrauchersubventionen zu geschehen habe. Hierdurch würde die Pro
infolge von Preisverzerrungen nicht habe wirksam werden können Die Gesamtproduktion der Wirtschaft müsse gehoben werden, der Rabattsparplan Prof. Erhards werde voll bejaht und solle auf breiter Basis eingeführt werden.
_ _ __„_ Im einzelnen sieht das Wirtschaftsprogramm
kommen- und Körperschaftssteuer zur Deckung V or, am Prinzip der Liberalisierung festzuhalten
funktionsfähig zu machen, auf denen er bisher duktion gesteigert und gleichzeitig die Lohnpari
tät hergestellt. Der Kohlepreis soll nochmals „geringfügig angehoben“ werden, soweit es nach eingehender Überprüfung zur Wiederherstellung der Wirtschaftlichkeit erforderlich ist. Die Her-
Ein Fünftel der Autos . . .
(*) Fast ein Fünftel des Absatzes an Personenkraftwagen im Jahre 1950 Ist, wie sich aus der Kraf fahrzeugstatistik ersehen läßt, an Behörden gegangen. Im Jahre 1938, das ein recht gutes Jahr für den Kraftfahrzeugabsatz gewesen war und in dem die bekannte Motorisierungsfreudigkeit des Nationalsozialismus und besonders auch der damaligen Behörden stark in Erscheinung getreten war, hatte der Behördenanteil am Absatz von Personenkraftwagen nur knapp ein Zwölftel ausgemacht.
Diese Zahlen geben eine interessante Illustration der Ausgabenneigung, die ln unserem öffentlichen Leben festzustellen ist Bissige Humoristen haben bereits ausgerechnet, daß es, wenn die Entwicklungstendenz der letzten Jahre anhält, nur noch 10 bis 20 Jahre dauern wird, bi* der Automobilabsatz überhaupt nur noch an Behörden geht Wie dem auch sei, diese Zahlen stehen jedenfalls In einem bemerkenswerten Mißverhältnis zu der Forderung nach Sparsamkeit, die alle Politiker im Munde führen Merkwürdigerweise hat sich die öffentliche Meinung schon weitgehend daran gewöhnt, daß der Staat fortgesetzt auf der Suche nach neuen Einnahmen ist — es vergeht ja kaum eine Woche, ohne daß neue Steuerpläne aufs Tapet gebracht werden —. daß man aber von einer Einschränkung 4er öffentlichen Ausgaben nur noch selten oder nie mehr etwas zu hören bekommt
Dabei ist diese Atmosphäre aller dieser Erörterungen erfüllt von offensichtlichen volkswirtschaftlichen Mißverständnissen und Fehldeutungen Neuerdings macht sich besonders die Auffassung breit, daß die Bevölkerung zuviel ausgebe und daß der Konsum beschränkt werden müsse; als Mittel zu diesem Zweck werden Steuererhöhungen emofohleri Hier liegt ein Irrtum vor. Die staatlichen Ausgaben, mindestens der größte Teil des öffentlichen Aufwands, der durch die Bücher und Kassen der öffentlichen Körperschaften läuft, sind nichts anderes als Ausgaben für den Konsum, denn alle Zahlungen von Gehältern. Pensionen, Renten, Besatzungskosten usw werden ja von den Empfängern für ihren Verbrauch verausgabt. Konsumbeschränkungen durch Steuererhöhung sind also eine bloße Fiktion, die gegenüber einer genaueren Betrachtung der tatsächlichen Zusammenhänge nicht standhält.
aufsetzung der Bundesbahntarife sei bereits beschlossen worden
Die Entzerrung des Preisniveaus bedinge Ausgleichsmaßnahmen bei den Renten, Gehältern und Löhnep. Dadurch daß die „Politik des knappen Geldes“ durch die BDL fortgesetzt, die Kaufkraft umgelenkt und eine staatliche Schied«- und Schlichtungsstelle eingerichtet wird, soll das Preisniveau möglichst stabil gehalten und damit eine Lohn-Preisspirale vermieden werden. Entsprechend den berechtigten Forderungen der Arbeitnehmer sieht das Programm schließlich vor, daß die öffentlichen Zuschüsse für den Wohnungsbau der Sozialversicherung als Kapitaldeckung zufließen; diese darf die Mi*tel aber nur für den Wohnungsbau verwenden Nach Ausführungen. die der Vorsitzende des Bundestagausschusses für Geld und Kredit gemacht hat. sollen die zum Ausgleich für die Preisanstiege vorgesehenen Lohnerhöhungen so vorgenommen werden, daß sie sich nicht auf die Preise auswirken Die Verteuerung der Lebenshaltung' werde auf e*wa 5—6 Prozent geschätzt. Die SchUch'ungs- und Schiedsstelle des Bundes solle dafür sorgen daß eine gewisse S'abilität auf dem Lohngebiet ein- tre'e. Der Bundesiustizminister prüfe zurzeit, wie die Gesetzgebung beschleunigt werden kann, um das Programm zu verwirklichen
Als ebenso wichtig wie die Beseitigung der Inländischen Produktionsenepässe und ihre Finanzierung wird die Auswei’ung des Außenhandels angesehen. Der Export soll dadurch gefördert werden, daß steuerliche Begünstigungen und In- vestitionskredite gewährt werden.
seiner durch andere Einkünfte nicht gedeckten Ausgaben in Anspruch nehmen. Doch bedarf ein entsprechendes Gesetz der Zustimmung des Bundesrats, die wohl dann nicht gegeben werden wird, wenn die den Ländern noch verbleibende
Landespioduktenbiirse Stuttgart
87. Februar 1951
Die hinsichtlich der Brotgetreidepreise geführten Verhandlungen sind noch nicht zum Abschluß gekommen so daß immer noch keine Klarheit besteht. Von Umsätzen an der Börse wurde nichts bekannt.
Die Nachfrage nach Braugerste hat wieder etwas lebhafter eingesetzt und da kaum Material zur Verfügung steht, konnten die Preise anziehen. Die heutigen Großhandelspreise betragen 42.50—43.50 DM Je 100 kg ab Verladestation. Für Braugerste von besonderer Beschaffenheit sind Aufgelder zu erzielen.
Futtergetreide fehlt nach wie vor
Mangels Mahlgut liegen Angebote ln Mehl nicht vor. so daß keine neuen Abschlüsse getätigt werden können.
Die Nachfrage nach Mühlennachprodukten hat stärker eingesetzt, jedoch fehlt auch hier das Angebot. .
Bei gleichbleibenden Preisen konnten in Heu und Stroh nur kleine Umsätze getätigt werden.
Wir notieren: Roggen- Weizen-, Gersten- und Haferstroh (bindfadeneepreßtl 3 00—3.70 DM: Roggen-, Weizen- Gersten- und Haferstroh (drahtgepreßte Ware) 4.00—4.80 DM; Wiesenheu gut, gesund, trok- ken, lose 9.20—9.60 DM. Die Preise sind Großhandelspreise je 100 kg und verstehen sich waggonfrei süddeutscher Verladestation.
mit dem Ziel, die volle Gegenseitigkeit bei den OEEC-Partnern zugunsten erhöhter deutscher Exporte zum Ausgleich der deutschen Vorleistungen zu erreichen. Die Liberalisierungslisten sollen verfeinert und den wechselseitigen Ein- und Ausfuhren zeitlich angepaßt werden. Auch an den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft wird trotz der veränderten weltpolitischen Lage festgehalten. Die Spannungen sollen durch ein erhöhtes inländisches Produktionsniveau und durch ein größeres Außenhandelsvolumen überwunden werden. Der Gedanke eines Selbstbeschränkungsprogrammes (Austerity) wird abgelehnt. . , .
Das inländische Produktionsniveau soll dadurch erhöht werden, daß die Grundstoffindustrien — Kohle, Eisen und Stahl. Energie —, der Schiffsbau und die Exportindustrie durch ein Engpaß-Investitionsprogramm ausgeweitet werden, für das in diesem Jahr zusätzlich 3 Milliarden DM erforderlich sind. Das Wohnungsbauvolumen des vorigen Jahres mit dem Ziel von 350 000 Wohnungen und dem Schwerpunkt auf Berg- und Stahlarbeiterwohnungen soll beibehalten werden, wofür Kapitalmittel in Höhe von etwa 4 Milliarden DM erforderlich seien. Die fehlenden Gelder sollen, soweit sie nicht aus ECA-Mitteln kommen, angesichts der politisch bedingten Un
Wichtiges in Kürze . Mineralöllenkung „mit leichter Hand“
BONN. Eine grundsätzliche Einigung über eine Andererseits drängt die Ausschreibung für Ein- Marktregelung für Mineralölprodukte für die fuhren von Holz und Zellstoff aus Finnland Bei- Zelt nach der Auflösung des Zentralbüros füt derseits besteht die Absicht, durch Planung der -—■ 9i us— i-, —-—i-i. - sich aus dem Warenverkehr ergebenden Devi-
Mineralöle am 31. März Ist soeben erzielt worden. Es wird mit einem Umbau des bisherigen Bewirtschaftungssystems für Mineralöle zu einer Lenkung der leichten Hand mit weitreichenden Erleichterungen gerechnet.
Das dürfte vor allem für das bisherige System des durchlaufenden Bezugsausweises zutreffen, auf das man nach Möglichkeit verzichten will. Andererseits erwartet man die Aufhebung der bestehenden Preisbindungen und — unter Umständen — die Freigabe von Dieselöl. Verhandlungen zwischen dem Bundeswirtschaftsministe- riüm und den zuständigen alliierten Stellen haben bereits begonnen.
BONN — Bisher 318 Millionen DM für Re- montage. Es wurden von den Ländern 176.65 und vom Bund 142 Millionen DM bisher für Remon- tagekredite aufgebracht, wie Staatssekretär Schal. fejew vom Bundeswirtschaftsministerium vor dem wirtschaftspolitischen Ausschuß berichtete.
FRANKFURT. — Deutscher Passivsaldo behindert Finnlandhandel. Der deutsch-finnische Wa-
ergiebigkeit der Spartätigkeit durch Kaufkraft- renverkehr gestaltet sich zurzeit deshalb schwie- umlenkung geschafft werden. Hierzu diene der rig, weil ein deutscher Passivsaldo in Höhe von
senbeträge die Entwicklung zu steuern.
KREFELD. — Maschinenausfuhr wieder Exportfaktor. Der westdeutsche Maschinenbau hat 1950 einen Umsatz von annähernd 5,5 Milliarden DM erreicht gegenüber 4,3 Milliarden DM im Vorjahr Die Maschinenausfuhr belief sich 1950 auf 1,31 Milliarden DM, was einem Exportanteil von 23,8 Prozent entspricht.
DÜSSELDORF. — Höhere Zeitungsbezugsgebühren. Die anhaltenden Preissteigerungen auf dem Papiermarkt haben die Zeitungsverlage in Dortmund veranlaßt, eine Erhöhung der monatlichen Bezugsgebühren auf DM 3 60 ab 1 Mär* durchzuführen. Der Prets für 100 kg Zeitungsdrudepapier ist von 23 RM im Jahre 1945 auf gegenwärtig rund 75 DM angestiegen; importiertes Zeitungspapier kostet 175 DM
HANNOVER — Mustermesse 1951 eröffnet. Die vom 28 Februar bis zum 4 März in Hannover- Laatzen stattfindende Mustermesse Hannover 1951 wurde am Mittwochvormittag eröffnet. An der Eröffnungsfeier nahmen der britische Landes- kommissar für Niedersachsen, der niedersächsi-
Rabattsparplan des Bundeswirtschaftsministers mehr als 6 Millionen Dollar auf deutscher Seite sehe Ministerpräsident zahlreiche Mitglieder de* und eine für den Wohnungsbau „zweckgebundene zu einer Zurückhaltung in der Bereitstellung von niederländischen Kabinetts und führende Per- Anhebung der Altmieten.“ Devisen für finnische Erzeugnisse geführt hat. sönltchkeiten aus Politik und Wirtschaft teil
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