FREITAG, 2. MÄRZ 1951

WIRTSCHAFT

NUMMER 34

Sind Bund und Länder finanziell lebensfähig?

! Das Grundgesetz und die Staatsfinanzen

Mlnlsteritlrat Paul Vowinkel, der Stellvertreter des Finanzministers von WürUemberg- Hobenzoliern, veröffentlicht imStaaisanzeiger- Nr. 4 vom 35. Februar 1951 eine bedeutsame flnanzwinschaftliche Untersuchung unter dem TitelDie Struktur und Situa ion der Staa s- finanzen im Lande und im Bund* 4 . Diese Arbeit verdient besondere Beachtung in einem Augen­blick. da der Bundesfinanzminlster erklärte, daß ein Großteil der Finanzverwaltung der Länder in die Hand des Bundes übergehe, und daß der Bund zur Deckung von rund 4,5 Milliarden Mehr­ausgaben im kommenden Finanzjahr sic* nicht aUeln auf die eigenen Einkünfte aus indirek en Steuern verlassen könne, sondern auf die direkten Steuereinnahmen der Länder zuriiekgreifen müsse. Hieraus würden sich hinsichtlich der im Grundgesetz verankerten haushaltswirtschaf li­ehen Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Länder für diese gewisse Gefahren ergeben. Wir greifen die wichtigsten Gedankengänge aus der Untersuchung von Ministerialrat Vowinkel heraus.

Die heutige Situation der Staatsfinanzen ist die zwangsläufige Folge der Auslegung der struk­turellen flnanzwirtsdiaftlichen Bestimmungen des Grundgesetzes im Jahre 1950. Wie der Par­lamentarische Rat nicht die Aufgabe hatte, eine endgültige deutsche Verfassung zu schaffen, so konnte er auch nicht in der Lage sein, eine end­gültige Verteilung der Staatseinnahmen von Bund und Ländern vorzunehmen und hat daher ln Artikel 107 bestimmt, daß diese endgültige Verteilung erst später bis zum 31. Dezember 1952 durch Bundesgesetz erfolgen soll. In der Er­kenntnis, daß sich ein normales bundesstaatliches Leben erst ergeben kann, wenn die Länder als Glieder in der Lage sind, flnanzwirtschaftlich mit einiger Autonomie zu existieren, wurden die Ar-

Finanzmasse die Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr gestattet. Andererseits ist diese Bestim­mung zumal ln Verbindung mit der nach Ar­tikel 108 Absatz 2 vorgesehenen Regelung, wo­nach dem Bund im Falle der Inanspruchnahme von Einkommen- und Körperschaftssteuer die Verwaltunginsoweit zusteht, durchaus geeig­net, schwere verfassungspolitische Bedenken hervorzurufen. Sie kann nämlich in der Tat den föderativen Charakter des Grundgesetzes über­haupt umbiegen uni auch den Artikel 109 (Selb­ständigkeit und Unabhängigkeit der Haushalte von Bund und Ländern) praktisch unwirksam machen Wenn der Bund auf Grund dieser Be­stimmung mehr oder weniger stark in die Steuerquellen der Länder eingreift, kann je nach

der Grundgedanke des gesamten Gesetzeswerkes aufgehoben werden. Abschließend folgert Vo­winkel:In der Art der Anwendung des Ar­tikels 106 Abs. 3 liegt die größte Gefahr für den föderativen Aufbau des Bund 3 überhaupt."

Normal - und Schemahaushalte die Leistungsfähigkeit steuerschwacher

Um

tikel 29 und 118 dem Grundgesetz eingefügt. Sie der praktischen Handhabung dieser Bestimmung sehen aus der Notwendigkeit der Schaffung ge­sunder Gliedstaaten die Möglichkeit einer Neu­gliederung des gesamten Bundesgebietes inner­halb von drei Jahren vor. Der weitere entschei­dende Gedanke des Grundgesetzes... ist der des unbestritten förderätiven Charakters der im Grundgesetz gefundenen bundesstaatlichen Or­ganisationsform. Kein Zweifel darüber aber dürfte sein, daß gerade die tatsächliche Anwen­dung dieses förderätiven Prinzips auf dem Ge­biete der Finanzwirtschaft für die Gesamtstruk­tur des Bundes und der Länder von viel größe­rer Bedeutung ist als der rechtstheoretisch sehr entscheidende flnanzwirtschaftlich förderative Artikel 109, der vorsieht, daß Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und von­einander unabhängig sind. Mit dessen Inhalt sei so argumentiert Vowinkellediglich eine formale Rahmenbestimmung gegeben, die durch die verschiedenartig mögliche Auslegung der materiellen finanzpolitischen Bestimmungen des Grundgesetzes- erst positiv untermauert, oder auch in der Richtung einer finanzpolitischen Stär­kung des Bundes abgeschwächt oder vielleicht sogar praktisch aufgehoben werden kann."

Gesetzgebung praktisch beim Bund

Grundsätzlich gibt der Artikel 105 dem Bund das Finanzgesetzgebungsrecht, insoweit es sich nicht um Steuern mit örtlich bedingtem Wir­kungskreis handelt. Der Begriff der konkurrie­renden Gesetzgebung des Bundes führt praktisch zu einem grundsätzlichen Gesetzgebüngsrecht des Bundes bei allen wichtigen Steuern, also auch vor allem bei den für die Länder entscheiden­den Einkommen- und Körperschaftssteuern. Er hat die konkurrierende Gesetzgebung, die prak­tisch zur Allgemeingesetzgebung durch den Bund führt, vor allem auch nach Artikel 74 in den ent­scheidenden urid großen Ausgabeangelegenhei­ten. Die Mitwirkung der Länder bei dieser Ge- csetzgebnng auf dem Wege über den Bundesrat Ist in Artikel 7681 gewährleistet. Die wichtig­sten Gesetze können jeweils hur mit Zustim­mung des Bundesräts in Kraft treten.

Die Verteilung der Steuererträge

Im Hinblick auf die nach dem Grundgesetz vorgenommene Verteilung der Aufgaben war von vornherein erkennbar, daß der Bund mit den ihm zugewiesenen Steuern nicht auskom- men kann Weiterhin war erkennbar, daß die den einzelnen Ländern verbleibende Steuerkraft und ihre Ausgabenbelastung stark auseinander­geht. Nach Absatz 3 des Artikels 106 kann der Bund durch Bundesgesetz einen Teil der Ein­

Länder zu sichern, um ihre finanzielle Existenz zu garantieren, um eine unterschiedliche Bela­stung' der Länder mit Ausgaben auszugleichen, ist in Absatz 4 des Artikels 106 vorgesehen, daß der Bund Zuschüsse gewähren und d-e M'ttel hierfür besdmnVen den Ländern zuflteßenden Steuern entnehmen kann Dem diesbezüglichen Gesetz muß der Bundesrat zusammen. Es muß Bestimmungen darüber enthalten, welche Steuern hierbei herangezogen werden, mit welchen Be­trägen und nach welchem Schlüssel die Zuschüsse an die ausgleichsberechtigten Länder verteilt werden. Es ist le'cht erkennbar, daß sich auch aus diesen Bestimmungen eine Fülle von Pro­blemen ergibt Nicht Sinn der Bestimmungen kann es sein, daß den Ländern mit schlechter Finanzverwaltung, schlechter Betriebsprüfung und Steuerfahndung, großzügigen Steuerstun­dungs- und Frlaßmehoden Zuschüsse aus anderen Ländern gewährt werden, bei denen solche Un­tugenden nicht heimisch sind Es kann auch nicht Sinn dieser Bestimmung sein. Ländern mit einer unerfreulichen Ausgabenwirtschaft, einem über­triebenen Verwaltungsaufwand und einem dar­aus resultierenden größeren Defizit durch Zu­

schüsse anderer, vielleicht sparsamerer Länder aufzuhelfen. Wohl aber ist es vernünftiger Sinn dieser Bestimmung, den Ländern Zuschüsse zu­kommen zu lassen die trotz ordnungsgemäßer Bewirtschaftung auf der Einnahmen- und Aus­gabenseite des Haushalts infolge der Ungunst objektiv gegebener Verhältnisse nicht in der Lage sind, ihren Haushalt auszugleichen. Die gerechte Bemessung vertretbarer Zuschüsse ver­langt gebieterisch eine formale Angleichung aller Länderhaushalte, die erst materielle Vergleiche über die Notwendigkeit gleicher Ausgaben bei den einzelnen Ländern zuläßt, die fernerhin erst eine kritische Beurteilung auch der Einnahme­seite ermöglicht Es muß mithin so etwas wie ein Normal- oder auch Schemahaushalt für die Länder aufgestellt werden, damit aus der Mög­lichkeit eines Vergleiches von Einnahmen und Ausgaben die objektive Notwendigkeit zur Ge­währung ganz bestimmter Zuschüsse ermittelt werden kann.

Aushöhlung der Landesfinanzverwaltungenf

Im Grundgesetz werden die Bundessteuern durch Bundesbehörden, die Landessteuem durch Landesbehörden verwaltet. Daneben kann der Bund jedoch Teile der ihm zustehenden Steuer­verwaltung auf die Landesfinanzbehörden über­tragen, was voraussichtlich nunmehr erstmalig in größerem Umfange bei einer Beteiligung des Bundes an der Einkommen- und Körperschafts­steuer des Jahres 1951 Wirklichkeit werden wird. Im Hinblick auf die dann geltenden Bestimmun­gen (Artkel 85 und Artikel 108 Absatz 2 und 4 des Grundgesetzes) kann der Bund die Landes­finanzverwaltungen völlig aushöhlen. Von Größe­rer haushaltrechtlicher aber vor allen Dingen auch volkswirtschaftlicher Bedeutung sind die Bestimmungen des Artikels 110115 des Grund­gesetzes, die die Haushaltsplangestaltung des Bo r '- )s, die Rechnungslegung und Rechnungs- prü' og sowie die Möglichkeit der Kreditbe­schaffung regeln Der materielle Inhalt des Haushalts ist weitgehend durch die Aufgaben und damit die Ausgaben des Bundes bedingt, die ihm durch das Grundgesetz zugeschrieben sind: Es ist erkennbar, daß bei der Verteilung der öffentlichen Ausgaben dem Bund insoweit eine Präoonderanz gegeben wurde, als er die quantitativ und qualitativ entsehe'denden Auf­gaben nämlich die der inneren und äußeren Si­cherheit, die der Mehrzahl der Sozialkosten und die Sorge um die Hebung der Wirtschaftskraft des Volkes zu übernehmen hatte Aus dieser Bedeutung seiner Aufgaben leitet der Bund heute her, daß ihm auch zur Erfüllung gerade dieser Aufgaben in allererster Linie die erforderlichen Steuerennahmen zur Verfügung gestellt wer­den müssen

Wir setzen die Untersnchung in einer der nächsten Ausgaben an dieser Stelle fort.

Kein Austerity^Propramm

BONN. Der Vorsitzende des Bundestagsaus­schusses für Geld und Kredit. Hugo Scham- b e r g, CDU, erläuterte das Programm des Nie­derbreisiger Arbeitskreises, der aus Wirtschafts­sachverständigen der Koalitionsparteien und Re­gierungsvertretern besteht. Er sagte, man sei sich darüber klar gewesen, daß der Ausweg in die totale Bewirtschaftung nur ein scheinbarer Ausweg für die Bundesrepublik sei. Deshalb habe man sich in den Vorschlägen be­müht, den Markt auch auf den Gebieten von Kohle und Stahl sowie anderen Engpaßgebieten

Die aus der Periode der Zwangswirtschaft übernommenen Preisverzerrungen sollen besei­tigt werden, um so noch zusätzlich die Kaufkraft umzulenken. Um die heimische Landwirtschaft innerhalb der bestehenden Marktordnungsgesetze zu intensivieren, sollen die dazu erforderlichen kosten- und preismäßigen sowie lohnpolltischen Vorausse'zungen geschaffen werden. Dazu gehöre auch, daß die Getreide-, Zucker-, Milch- und Fettpreise auf ein bestimmtes Niveau gehoben werden, was aber ohne Verbrauchersubventionen zu geschehen habe. Hierdurch würde die Pro­

infolge von Preisverzerrungen nicht habe wirk­sam werden können Die Gesamtproduktion der Wirtschaft müsse gehoben werden, der Rabatt­sparplan Prof. Erhards werde voll bejaht und solle auf breiter Basis eingeführt werden.

_ _ ___ Im einzelnen sieht das Wirtschaftsprogramm

kommen- und Körperschaftssteuer zur Deckung V or, am Prinzip der Liberalisierung festzuhalten

funktionsfähig zu machen, auf denen er bisher duktion gesteigert und gleichzeitig die Lohnpari­

tät hergestellt. Der Kohlepreis soll nochmals geringfügig angehoben werden, soweit es nach eingehender Überprüfung zur Wiederherstellung der Wirtschaftlichkeit erforderlich ist. Die Her-

Ein Fünftel der Autos . . .

(*) Fast ein Fünftel des Absatzes an Personen­kraftwagen im Jahre 1950 Ist, wie sich aus der Kraf fahrzeugstatistik ersehen läßt, an Behör­den gegangen. Im Jahre 1938, das ein recht gutes Jahr für den Kraftfahrzeugabsatz gewesen war und in dem die bekannte Motorisierungs­freudigkeit des Nationalsozialismus und beson­ders auch der damaligen Behörden stark in Er­scheinung getreten war, hatte der Behördenan­teil am Absatz von Personenkraftwagen nur knapp ein Zwölftel ausgemacht.

Diese Zahlen geben eine interessante Illustra­tion der Ausgabenneigung, die ln unserem öffent­lichen Leben festzustellen ist Bissige Humori­sten haben bereits ausgerechnet, daß es, wenn die Entwicklungstendenz der letzten Jahre an­hält, nur noch 10 bis 20 Jahre dauern wird, bi* der Automobilabsatz überhaupt nur noch an Be­hörden geht Wie dem auch sei, diese Zahlen stehen jedenfalls In einem bemerkenswerten Mißverhältnis zu der Forderung nach Sparsam­keit, die alle Politiker im Munde führen Merk­würdigerweise hat sich die öffentliche Meinung schon weitgehend daran gewöhnt, daß der Staat fortgesetzt auf der Suche nach neuen Einnah­men ist es vergeht ja kaum eine Woche, ohne daß neue Steuerpläne aufs Tapet gebracht wer­den. daß man aber von einer Einschränkung 4er öffentlichen Ausgaben nur noch selten oder nie mehr etwas zu hören bekommt

Dabei ist diese Atmosphäre aller dieser Erör­terungen erfüllt von offensichtlichen volkswirt­schaftlichen Mißverständnissen und Fehldeutun­gen Neuerdings macht sich besonders die Auf­fassung breit, daß die Bevölkerung zuviel aus­gebe und daß der Konsum beschränkt werden müsse; als Mittel zu diesem Zweck werden Steuererhöhungen emofohleri Hier liegt ein Irr­tum vor. Die staatlichen Ausgaben, mindestens der größte Teil des öffentlichen Aufwands, der durch die Bücher und Kassen der öffentlichen Körperschaften läuft, sind nichts anderes als Ausgaben für den Konsum, denn alle Zahlungen von Gehältern. Pensionen, Renten, Besatzungs­kosten usw werden ja von den Empfängern für ihren Verbrauch verausgabt. Konsumbeschrän­kungen durch Steuererhöhung sind also eine bloße Fiktion, die gegenüber einer genaueren Betrachtung der tatsächlichen Zusammenhänge nicht standhält.

aufsetzung der Bundesbahntarife sei bereits be­schlossen worden

Die Entzerrung des Preisniveaus bedinge Aus­gleichsmaßnahmen bei den Renten, Gehältern und Löhnep. Dadurch daß diePolitik des knap­pen Geldes durch die BDL fortgesetzt, die Kauf­kraft umgelenkt und eine staatliche Schied«- und Schlichtungsstelle eingerichtet wird, soll das Preisniveau möglichst stabil gehalten und damit eine Lohn-Preisspirale vermieden werden. Ent­sprechend den berechtigten Forderungen der Ar­beitnehmer sieht das Programm schließlich vor, daß die öffentlichen Zuschüsse für den Woh­nungsbau der Sozialversicherung als Kapital­deckung zufließen; diese darf die Mi*tel aber nur für den Wohnungsbau verwenden Nach Ausfüh­rungen. die der Vorsitzende des Bundestagaus­schusses für Geld und Kredit gemacht hat. sollen die zum Ausgleich für die Preisanstiege vorgese­henen Lohnerhöhungen so vorgenommen werden, daß sie sich nicht auf die Preise auswirken Die Verteuerung der Lebenshaltung' werde auf e*wa 56 Prozent geschätzt. Die SchUch'ungs- und Schiedsstelle des Bundes solle dafür sorgen daß eine gewisse S'abilität auf dem Lohngebiet ein- tre'e. Der Bundesiustizminister prüfe zurzeit, wie die Gesetzgebung beschleunigt werden kann, um das Programm zu verwirklichen

Als ebenso wichtig wie die Beseitigung der Inländischen Produktionsenepässe und ihre Fi­nanzierung wird die Ausweiung des Außenhan­dels angesehen. Der Export soll dadurch gefördert werden, daß steuerliche Begünstigungen und In- vestitionskredite gewährt werden.

seiner durch andere Einkünfte nicht gedeckten Ausgaben in Anspruch nehmen. Doch bedarf ein entsprechendes Gesetz der Zustimmung des Bun­desrats, die wohl dann nicht gegeben werden wird, wenn die den Ländern noch verbleibende

Landespioduktenbiirse Stuttgart

87. Februar 1951

Die hinsichtlich der Brotgetreidepreise geführten Verhandlungen sind noch nicht zum Abschluß ge­kommen so daß immer noch keine Klarheit be­steht. Von Umsätzen an der Börse wurde nichts bekannt.

Die Nachfrage nach Braugerste hat wieder etwas lebhafter eingesetzt und da kaum Material zur Ver­fügung steht, konnten die Preise anziehen. Die heu­tigen Großhandelspreise betragen 42.5043.50 DM Je 100 kg ab Verladestation. Für Braugerste von beson­derer Beschaffenheit sind Aufgelder zu erzielen.

Futtergetreide fehlt nach wie vor

Mangels Mahlgut liegen Angebote ln Mehl nicht vor. so daß keine neuen Abschlüsse getätigt werden können.

Die Nachfrage nach Mühlennachprodukten hat stärker eingesetzt, jedoch fehlt auch hier das An­gebot. .

Bei gleichbleibenden Preisen konnten in Heu und Stroh nur kleine Umsätze getätigt werden.

Wir notieren: Roggen- Weizen-, Gersten- und Ha­ferstroh (bindfadeneepreßtl 3 003.70 DM: Roggen-, Weizen- Gersten- und Haferstroh (drahtgepreßte Ware) 4.004.80 DM; Wiesenheu gut, gesund, trok- ken, lose 9.209.60 DM. Die Preise sind Großhan­delspreise je 100 kg und verstehen sich waggonfrei süddeutscher Verladestation.

mit dem Ziel, die volle Gegenseitigkeit bei den OEEC-Partnern zugunsten erhöhter deutscher Exporte zum Ausgleich der deutschen Vorleistun­gen zu erreichen. Die Liberalisierungslisten sol­len verfeinert und den wechselseitigen Ein- und Ausfuhren zeitlich angepaßt werden. Auch an den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft wird trotz der veränderten weltpolitischen Lage festgehalten. Die Spannungen sollen durch ein erhöhtes inländisches Produktionsniveau und durch ein größeres Außenhandelsvolumen über­wunden werden. Der Gedanke eines Selbst­beschränkungsprogrammes (Austerity) wird abgelehnt. . , .

Das inländische Produktionsniveau soll dadurch erhöht werden, daß die Grundstoffindustrien Kohle, Eisen und Stahl. Energie, der Schiffs­bau und die Exportindustrie durch ein Eng­paß-Investitionsprogramm ausgeweitet werden, für das in diesem Jahr zusätzlich 3 Milliarden DM erforderlich sind. Das Wohnungsbauvolumen des vorigen Jahres mit dem Ziel von 350 000 Wohnungen und dem Schwerpunkt auf Berg- und Stahlarbeiterwohnungen soll beibehalten werden, wofür Kapitalmittel in Höhe von etwa 4 Mil­liarden DM erforderlich seien. Die fehlenden Gelder sollen, soweit sie nicht aus ECA-Mitteln kommen, angesichts der politisch bedingten Un­

Wichtiges in Kürze . Mineralöllenkungmit leichter Hand

BONN. Eine grundsätzliche Einigung über eine Andererseits drängt die Ausschreibung für Ein- Marktregelung für Mineralölprodukte für die fuhren von Holz und Zellstoff aus Finnland Bei- Zelt nach der Auflösung des Zentralbüros füt derseits besteht die Absicht, durch Planung der - 9i us i-,-i-i. - sich aus dem Warenverkehr ergebenden Devi-

Mineralöle am 31. März Ist soeben erzielt wor­den. Es wird mit einem Umbau des bisherigen Bewirtschaftungssystems für Mineralöle zu einer Lenkung der leichten Hand mit weitreichenden Erleichterungen gerechnet.

Das dürfte vor allem für das bisherige System des durchlaufenden Bezugsausweises zutreffen, auf das man nach Möglichkeit verzichten will. Andererseits erwartet man die Aufhebung der bestehenden Preisbindungen und unter Um­ständen die Freigabe von Dieselöl. Verhand­lungen zwischen dem Bundeswirtschaftsministe- riüm und den zuständigen alliierten Stellen ha­ben bereits begonnen.

BONN Bisher 318 Millionen DM für Re- montage. Es wurden von den Ländern 176.65 und vom Bund 142 Millionen DM bisher für Remon- tagekredite aufgebracht, wie Staatssekretär Schal. fejew vom Bundeswirtschaftsministerium vor dem wirtschaftspolitischen Ausschuß berichtete.

FRANKFURT. Deutscher Passivsaldo behin­dert Finnlandhandel. Der deutsch-finnische Wa-

ergiebigkeit der Spartätigkeit durch Kaufkraft- renverkehr gestaltet sich zurzeit deshalb schwie- umlenkung geschafft werden. Hierzu diene der rig, weil ein deutscher Passivsaldo in Höhe von

senbeträge die Entwicklung zu steuern.

KREFELD. Maschinenausfuhr wieder Ex­portfaktor. Der westdeutsche Maschinenbau hat 1950 einen Umsatz von annähernd 5,5 Milliarden DM erreicht gegenüber 4,3 Milliarden DM im Vorjahr Die Maschinenausfuhr belief sich 1950 auf 1,31 Milliarden DM, was einem Exportanteil von 23,8 Prozent entspricht.

DÜSSELDORF. Höhere Zeitungsbezugsge­bühren. Die anhaltenden Preissteigerungen auf dem Papiermarkt haben die Zeitungsverlage in Dortmund veranlaßt, eine Erhöhung der monat­lichen Bezugsgebühren auf DM 3 60 ab 1 Mär* durchzuführen. Der Prets für 100 kg Zeitungs­drudepapier ist von 23 RM im Jahre 1945 auf gegenwärtig rund 75 DM angestiegen; importier­tes Zeitungspapier kostet 175 DM

HANNOVER Mustermesse 1951 eröffnet. Die vom 28 Februar bis zum 4 März in Hannover- Laatzen stattfindende Mustermesse Hannover 1951 wurde am Mittwochvormittag eröffnet. An der Eröffnungsfeier nahmen der britische Landes- kommissar für Niedersachsen, der niedersächsi-

Rabattsparplan des Bundeswirtschaftsministers mehr als 6 Millionen Dollar auf deutscher Seite sehe Ministerpräsident zahlreiche Mitglieder de* und eine für den Wohnungsbauzweckgebundene zu einer Zurückhaltung in der Bereitstellung von niederländischen Kabinetts und führende Per- Anhebung der Altmieten. Devisen für finnische Erzeugnisse geführt hat. sönltchkeiten aus Politik und Wirtschaft teil

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