Sette 2 Nr. 239

Sein Urteil im Prozeh gegen die amerikanischen Treuhänder Neuyork, 12. Okt. Im Prozeß gegen den Verwalter des beschlagnahmten feindlichen Eigentums Miller und Daug- herty wegen Durchstechereien und Verschleuderung deutscher chemischer Patente konnten die Geschworenen zu keinem einstimmigen Beschluß gelangen und konnten daher nach amerikanischem Gesetz keinen Spruch sällen. Die Kosten des Prozesses (etwa eine halbe Million Dollar) hat die Re­gierung zu tragen.

Austritt Marius aus der Regierung?

Paris, 12. Okt. Die radikaleVolonte" meldet, daß der Peusionsminister Luis Marin aus dem Kabinett aus­treten werde, wenn die notwendigen Vorbehalte über die Sicherheitsklauseln nicht bei der Bestätigung des Schulden­abkommens mit den Vereinigten Staaten in den Text des Abkommens eingefügt würden. Der frühere Kriegsminister Maginot habe sich dem Standpunkt Marino angeschlossen. Poincare denke deshalb daran, die Bestätigung des Ab­kommens bis über den 1. Januar 1927 hinauszuschieben.

Kein Auswärtiger Ausschuß in -er Schweiz Zürich, 12. Okt. Der Schweizerische Nationalrat hat mit 69 gegen 67 Stimmen die Schaffung eines besonderen parla­mentarischen Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten abgelehnt, im wesentlichen aus der Erwägung, daß die Ver­antwortung für die Führung der auswärtigen Politik un- geteilk dem Bundesrat zukommen soll.

Württemberg

Stuttgart, 12. Okt. Die bedrängte Lage der früheren Königin. Aus Bebenhausen wird uns über die schwierige Lage, in der sich die frühere Königin befindet, geschrieben: Das Jagdschloß, von den goldenen Strahlen der Herbstsonne umspielt, steht zurzeit leer, denn die Herzogin Wilhelm zu Württemberg, die Witwe des ehemaligen Königs, hat den herrlichen Sitz auf längere Zeit verlassen müssen, wie wir hören, infolge der schwierigen wirtschaftlichen Lage. Auf mehrere Monate hat sie Aufnahme bei ihren Ver­wandten gefunden, da es schwer war, die Haushaltung durch­zuführen neben den mancherlei Verpflichtungen gegenüber den Angestellten aus früheren Zeiten; denn das einstmal gegebene Wort steht höher als die Bedürfnisse des täglichen Lebens. Die einst dem verstorbenen König zugesicherte' staat­liche Rente für seine Witwe im Fall seines Ablebens ist auf ein Drittel gekürzt worden. Die Prioat-Erben des Königs sind durch den Verlust des Barvermögens nur noch in der Lage, den Verpflichtungen aus des Königs Nachlaß nach­zukommen. Das herzogliche Familiengut ist in seiner Zweck­bestimmung, der ehemaligen Landesmutter ein sorgenfreies Leben zu schaffen, beschnitten durch die auf dem Besitz lastenden Steuern und Abgaben. So ziehen sich die dunklen Kreise auch in das Leben jener Frau, die, so lange sie es durfte, mit helfender und sorgender Liebe ihre Mit­menschen umgab. Sie hat sich, dem Wunsch des Volks folgend, in des Waldes Einsamkeit zurückziehen wollen. Mögen die Verhältnisse sich bald wieder so gestalten, daß dieser, auch ihr Herzenswunsch, sich erfüllen läßt.

Stuttgart, 12. Okt. Cannstatter Wasen und Exerzierplatz. Die Verhandlungen der Stadt Stutt­gart mit der Heeresverwaltung über die Abtretung oes Cannstatter Exerzierplatzes an die Stadt Stuttgart haben zu einem vorläufigen Ergebnis geführt. Es mußten nun die Verhandlungen mit denjenigen Gemeinden, auf deren Markung der neue Exerzierplatz kommen soll (Zuffenhausen und Münster a. N.), wieder ausgenommen werden-

Die Metzger zur Fleischpreiserhöhung. In der ordent­lichen Versammlung der Stuttgarter Metzgerinnung ging Obermeister Häußer mann auf die Vorwürfe ein, die man dem Stuttgarter Metzgergewerbe von verschiedenen Seiten anläßlich der letzten Fleischpreiserhöhung gemacht hat und teilte mit, daß die Preisprüsungsstelle bei einer Besprechung auf dem Rathaus beantragt habe, die abgebaute Preisprüfungsstelle durch eine freiwillige zu ersetzen. Die Versammlung lehnte es jedoch einstimmig ab, sich einer sol­chen freiwilligen Kommission zu unterwerfen, da man auch den übrigen Gewerben solches nicht zumute. Es wurde aus den Kreisen der Metzgerschaft eine Fleischpreiskommission gebildet, die die Richtpreise für Stuttgart festsetzen soll, die jedoch nicht als Zwangspreise anzusehen seien. Eine amt­liche Veröffentlichung der Fleischpreise werde nach Auf­hebung der amtlichen Preisprüfung nicht mehr in Frage kommen; von seiten der Innung aus bestehe kein Anlaß, sich mit Veröffentlichung des jeweiligen Fleischpreises in Kosten zu stürzen. Die von der Kommission festgesetzten Richtpreise werden künftig durch Rundschreiben den Innungs- Mitgliedern bekanntgegeben werden. Aus der Mitte der Versammlung wurde betont, das Fleischergewerbe habe den Aufschlag durchaus rechtfertigen können.

ep. 56. Jahresversammlung des Vereins evang. Lehrer und Lehrerinnen. Der Verein evang. Lehrer und Lehrerinnen in Württemberg hielt bei gutem Besuch aus den verschiedensten Lanöesteilen am 9. Oktober in Stutt­gart sei..e 56. Zabresversammluna ab. 3m Jahresbericht hob der Vorstand, Rektor a. D. Zetter, hervor, daß der Verein besonders bemüht sei, die Erziehung der Jugend in evangelischem Geist zu pflegen. Neben den Erziehungsfra- gen werde auch den Aufgaben der modernen Pädagogik und den Aufgaben, die der neue Lehrplan stellt, volle Aufmerk­samkeit geschenkt, r es u. a. die gut besuchten Arbeiks- emeinschaften beweisen. Sehr erfreulich ist das Zustande- ommen und der schöne Fortgang des Zunglehrerkurses, der zurzeit in Lorch vom Verein veranstaltet wird. Die Ver­sammlung faßte Entschließungen zur Lesebuchfrage und dem Reichsschulgesehenkwurf. Nachmittags regten die Leitsätze von Rektor a. D. Kiefner über .Autorität und Freiheit' zu einer wertvollen Aussprache an.

Verbinderter Arbeiterkindertag. Wie dieSüdd. Arbeiter­zeitung^ mitteilt, ist der Arbeiterkindertag, den die Kom­munistische Partei am Samstag und Sonntag in Stuttgart abhalten wollte, durch die Polizei verhindert worden. Zu­nächst wurde ein Fackelzug auf dem Wilhelmsplatz unmöglich gemacht und außerdem den Kindern, die ins Gustav Siegle- haus sich begeben wollten, der Zutritt verboten, andere Kin­der aus dem Saale entfernt. Ein 14jähriger Willi Herr, der mit einer Kinderdelegation in der Sowjetunion gewesen war und über seine Eindrücke erzählen wollte, wurde ver­haftet, später aber wieder freigegeben. Die Veranstaltung im Sieglehaus kam nicht zustande. Bekanntlich ist schul­pflichtigen Kindern die Teilnahme an politischen Veranstal­tungen verboten.

Nagolder TagblattDer Gesellschafter"

Heilbronn, 12. Okt. Keglertagung. Die würkt. Kegler kamen am Samstag und Sonntag nach Heilbronn, um dem Auskrag des Verbandskegeln beizuwohnen. Mehr als 456 Kegler nahmen an den Ausscheidungskämpfen teil.

Racknang, 12. Okt. Goldene Hochzeit. Buch­druckereibesitzer Fritz Stroh sen. durfte mit seiner Gattin Marie geb. Breuninger das Fest der goldenen Hochzeit feiern. Der Jubilar ist als alter Turner, der noch täglich seine Hebungen macht, frisch und beweglich geblieben bis in das hohe Alter von 78 Jahren und kann mit Befriedigung zurückblicken auf ein reiches Leben von vielseitiger segens­reicher Arbeit und selbstloser Aufopferung. Im Namen der Staatsregierung überreichte Stadtschultheiß Dr. Rienhardt dem Paar das von der Staatsregierung gewidmete Bild «nd einen schriftlichen Gruß sowie ein Schreiben der Stadt mit einem Älumengebinde, Stadtpfarrer Bihlmaier in der kirchlichen Feier ein Schreiben des Kirchenpräsidenten und namens der Kirchengemeinde eine Jubiläumsbibel.

Künzelsau, 12. Okt. Die Criesbacher Linde ist gefallen. Die allen Freunden des Heimatschußes be­kannte tausendjährige Linde, das Wahrzeichen des idyllischen Dorfes Criesbach, ist am Sonntag früh dem Südweststurm zum Opfer gefallen.

Vom Bottwarlal, 12. Okt. AucheinTrost. In einer Dorfwirtschast im Bottwartal wurde allgemein über die schlechte Lage des diesjährigen Herbstes geklagt. Darauf erwiderte ein schon weißhariger Weingärtner:Ihr Gläu­bigen, tröstet euch, in 52 Wochen ist wieder Herbst".

Heilbronn. 12. Okt- Das Ende einer welt­bekannten Firma. Die Maschinen der Papierfabrik Schaeuffelen sollen auf den Abbruch oder zum Einschroten verkauft werden. Damit geht der letzte Rest einer welt­bekannten Firma den Weg der Vernichtung, die vielen Arbeitern Brot und Verdienst gab und viele Jahrzehnte hindurch großes Aufsehen genoß.

Biberach, 12. Okt. Eröffnung der Autolinie Viberach Oberstadion Munderringen. Am letzten Sonntag wurde die Gesamtautolinie Biberach Munderkingen dem Verkehr übergeben.

Braunenweiler OA. Saulgau, 12. Okt. Obstdiebe. In den letzten Nächten plünderten an der Tissener Straße mit Laternen ausgerüstete Diebe einige Obstbäume. Sie wurden verfolgt, konnten aber im Dunkel der Nacht gegen den Bern­hauser Wald bin mit ihrer Beute entkommen.

Aus Stadt und Land

Nagold, 13. Oktober 1926.

Die Jugend hört auf mit dem Egoismus, das Alter beginnt mit dem Leben für andere. Hesse.

Dienftnachrtchteu.

Oberlehrer Roth (früher in Oberjettingen) an der evang. Volksschule in Waldhausen OA. Welzheim wurde seinem Ansuchen entsprechend in den Ruhestand versetzt.

Buchfiihrungskursus.

Wie aus dem heutigen Anzeigenteil ersichtlich ist, beabsich­tigt Handelsschulrat und Dozent an der technischen Hochschule in Stuttgart, Th. Möllen, Ende ds. Mts. einen Buchsührungs- kursus für gewerbliche Betriebe abzuhalten. Wie wichtig geord­nete Buchführung ist, wird jeder wissen, der z. B. schon einmal mit dem Finanzamt zu tun hatte. Bei dem geringen Kursgeld wird sich ein Besuch wohl empfehlen. - x»-

" jjUnsere Heimat".» "

.Der Nebel steigt, es fällt das Laub, schenkt ein den Wein, den holden!" So beginnt ein bekanntes Gedicht von Theodor Storm. Nicht nur am Rhein, auch am Neckar wachsen edle Reben. Der herbstlichen Arbeit in diesen Weinbergen und anderen herbstlichen Verrichtungen unserer Heimat soll die Nummer gelten, und unter den mancherlei Kirbegrüßeu und Kirbeoersen mag sich jeder Leser einen nach Wahl heraussuchen, nur nicht den:

O ihr liebe Kirbegäst' daheimbleibe' des wär's allerbest'.

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Ankauf von Anleiheablösungsschuld und Auslosungs­rechten. Nach einer Bekanntmachung des Reichsfinanz­ministeriums kann jeder Reichsanleihealtbesitzer, sofern er nicht eine Einnahme von über 3000 -R im vorhergehenden Kalenderjahr gehabt hat und sein Vermögen nicht mehr als 20 000 -R beträgt, er ferner mindestens 65 Jahre alt und im Inland wohnender Reichsangehöriger ist, seine ihm vom Finanzamt zuerkannte Anleiheablösungsschuld mit Auslo­sungsrecht vom 4. Oktober 26 an beim Finanzamt (Finanz­kasse), das für seine Einkommensteuerverhältnisse zuständig ist, verkaufen. Dabei werden je 12.50 RM. Ablösungsschuld mit dem Auslosungsrecht, das im Fall der Auslosung 62,50 Reichsmark beträgt, zum Preis von 40 RM. unter selbst­verständlichem Verzicht auf die Auslosung. Die Prüfung der eingangs genannten Bedingungen erfolgt durch die mit dem Ankauf beauftragten Stellen, die auch die Entscheidung dar­über treffen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Der An­kauf geschieht aber nur bis zum Höchstbetrag der Anleihe­ablösungsschuld von 500 RM. gleich 20 000 PM-, so daß man also hierfür 1600 RM. erhält, gleich 8 v. H. Es ist zu beachten, daß mit dem Verkauf dieser Anleihe jeglicher Anspruch auf etwaige weitere Umwertung verlorengeht.

Nachfrist für versäumte Rechtsausfchlußfrisien nach dem Aufwertungsgesetz. Es ist bekannt, daß eine Reihe von Gläubigern, insbesondere der besonders verarmten, es ver­säumt haben, die nach dem Aufwertungsgesetz festgesetzten Fristen für Anmeldungen und Anträge auf höhere Auf­wertung usw. rechtzeitig, das heißt, auf 1. Januar 1926 bzw. 31. März 1926 bei der zuständigen Aufwertungsstelle einzu­halten. Es ist nun an den Reichstag und an die Reichs­regierung der Antrag gestellt worden, eine Nachfrist für versäumte Anmeldungen in der Zeit vom 1. November 26 bis 31. Januar 1927 zu bestimmen.

Alkes Silbergeld. Die Reichsbank, die bisher für alte Silbermark 40 ^ bezahlt hat, vergütet jetzt infolge der wei­chenden Silberpreise nur noch 35 Z bezw. 17 Z für Stücke zu 50 Pfennig.

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Haiterbach, 12. Okt. Die Turnhalle ist mit dem heutigen Tag endgültig ihrer Zweckbestimmung übergeben worden. Der vom Gemeinderat bestellte Turnhalleverwalter hält heute seinen Einzug und es kann nunmehr der Betrieb voll ausgenommen werden. Bis auf den Anstrich und den Verputz im Innern

Mittwoch, IS. Oktober 1926

und Aeußern der Halle ist der Bau fertiggestellt. Die fehlen­den Arbeiten hindern den Betrieb in keiner Weise. Die Ge­meinde hat innerhalb 3 Jahren die Halle erstellt und damit unter erträglichen Opfern eine Einrichtung geschaffen, um die sie viele Gemeinden des Landes beneiden wird. Es ist zu hoffen, daß teils im Laufe des Winters, teils im kommenden Frühjahr die Arbeiten an der Turnhalle vollends zum Abschluß gebracht werden, sodaß dann bis Frühjahr die Einweihung der Turn­halle erfolgen kann. Bei den kommenden Vereinsfeiern wird es sich zeigen, daß die Halle auch als Festhalle allen Anfor­derungen genügt und es wird jeder Haiterbacher Bürger von dieser Einrichtung befriedigt sein. Dank sei auch an dieser Stelle nochmals allen denen gesagt, die zum Gelingen des Werks bei­getragen haben, vor allem dem Gemeinderat, der in weitsichtiger Weise für die Haiterbacher Jugend (in erster Linie) eine Stätte geschaffen hat, in der Körper und Geist aufs Beste gepflegt werden können.

Altensteig, l2. Okt. Sportliches. Der hiesige Sport­verein veranstaltete am Sonntag eine wohlgelungene Werbeoeran- staltung, an der auch eine Anzahl Mitglieder des hiesigen Turnvereins in freundschaftlicher Weise sich beteiligten. Es wurden ausgeführt 100 m Lauf, Hochsprung, Weitsprung, Kugelstoßen, Dreikampf und Stadtlauf und im allgemeinen sehr gute Leistungen gezeitigt, so beim Lauf 11,2 Sek., Hoch­sprung 1,55 m, Weitsprung 5,05 m und Kugelsoßen 8,75 m.

Calw, 12. Okt. Das Schwurgericht Tübingen verur­teilte in seiner gestngen Sitzung die von hier gebürtige und in Stammheim wohnhafte led. Dienstmagd Emma Bodens r wegen vorsätzlicher Kindstötung zu der Mindeststrafe von 2 Jahren Gefängnis. Wie wir bereits imGesellschafter" Nr. 160 mitteilten, gebar die B. am 24. Juni auf dem Wege von Calw nach Stammheim ein lebendes Kind, das sie zuerst auf einem Heuhaufen niederlegte, nachher in einem Wald vergrub und schließlich aus Angst, daß es dort gefunden werden könnte, in den s. Zt. hochgehenden Schleifbach warf.

Lalw. 12. Okt. Tod als U n f a I l s f o l g e. Der Autobesitzer Hieber stürzte neulich an einer scharfen Kurve auf der Strecke Oberkollwangen Bad Teinach mit sei­nem Auto die Straßenböschung hinab, anscheinend, ohne Schaden zu nehmen. Nachträglich stellte sich aber eine Rippenquetschung heraus, an deren Folgen er nunmehr im Krankenhaus gestorben ist.

Neuenbürg. 12. Okt. Brand einer Schutzhütte. Gestern früh ist die Unterkunftshütte am Pionierweg in­folge Brandstiftung oder Fahrlässigkeit niedergebrannt. Die Feuerwehr mußte sich auf den Schutz des bedrohten Waldes beschränken.

Einreise in die Vereinigten Staaten von Nordamerika

Das Amerikanische Konsulat in Stuttgart hat folgendes bekanntgegeben:

Nach dem 15. Oktober 1926 muß die Annahme von Fragebogen, die vorher auf Ansuchen künftiger Aus­wanderer nach den Vereinigten Staaten ausgegeben wor­den sind, eingestellt werden. Nach diesem Tag können Anträge der nicht-bevorzugten Klasse nicht mehr in die Stuttgarter Wartelisten ausgenommen werden.

Die Registrierbücher müssen geschlossen werden, weil bei verschiedenen Konsulaten in Deutschland genügend Namen eingezeichnet sind, um die Quote für das am 30. Juni 1927 endigende Geschäftsjahr zu erschöpfen.

Eine Zusicherung an bereits eingezeichnete Gesuchsteller, daß deren Anträge noch während des derzeitigen Quoten­jahrs in Behandlung genommen werden, kann seitens des Konsulats nicht gemacht werden.

Die Wiedereröffnung der Quote wird für die Allgemein­heit durch die Presse bekanntgegeben werden.

Die Einstellung der Annahme von Visumanträgen von nicht-bevorzugten Einwanderern bringt aber die ande­ren Klassen nicht zum Abschluß. Diese werden wie folgt eingeteilt:

Ä) Nicht-Einwanderer, bestehend aus:

1. Regierungsbeamten,

2. Personen, die zum vorübergehenden Besuch nach den Vereinigten Staaten reisen,

3. Durchreisenden, usw.

8) Nicht-Quota-Einwanderer, bestehend aus:

1. Einwanderern, welche Frau oder unverheiratete Kin. der unter 18 Jahren eines amerikanischen Bürgers sind, der z. Zt. seines Gesuchs an den Commissioner General of Immigration um Erteilung eines Visums an seine Verwandten in den Vereinigten Staaten wohnt,

2. Ausländern, welche gesetzmäßig in den Vereinigten Staaten gelebt haben und jetzt von einem vorüber­gehenden Besuch zurückkehren,

3. Predigern religiöser Konfessionen, Professoren von Hochschulen, Akademien, Seminaren und Universi­täten, welche ununterbrochen während wenigstens 2 Jahren vor der Zeit ihrer Antragstellung um Zulassung nach den Vereinigten Staaten ihren Be­ruf als solche ausgeübt haben, und welche lediglich zum Zweck der Fortsetzung ihres Berufs nach den Bereinigten Staaten gehen; ebenso die Frau eines solchen Predigers oder Professors und seine un­verheirateten Kinder unter 18 Jahren, wenn diese ihn begleiten oder ihm später nachreisen,

' 4 . Studenten unter bestimmten Bedingungen.

O)2uota-Einwanderer der bevorzugten

Klassen, bestehend aus:

1. Verwandten eines Bürgers der Vereinigten Staa­ten, der über 21 Jahre alt ist, wie folgt: Vater, Mutter, Gatte, Gattin, unverheiratete unter 21 I. alte Kinder eines amerikanischen Bürgers,

2. Landwirten, d. h. solchen, die in der An­pflanzung, Bearbeitung und Einbringung der Ernte, in der Forstwirtschaft, Obstbaumzucht oder Viehzucht bewandert sind-

Hinsichtlich der Anträge auf Bevorzugung alsgelernte Landwirte sei erwähnt, daß gut 65 v. H. aller derjeni­gen, welche unter dieser Klausel Anspruch auf Bevorzugung erheben, bei der Prüfung nicht in der Lage sind, den Anforderungen zu genügen. Es wird daher besonders daraus hingewiesen, daß niemand einen Antrag als ge­lernter Landwirt stellen sollte, wenn er nicht wirklich einer ist. Das Konsulat verlangt meistens in solchen Fällen eine Bescheinigung von einer landwirtschaftlichen Schule, daß die in Frage stehende Person die nötigen Semester besucht und erfolgreich durchgemacht hat; ferner