er G elel lscli alter

Amts »mrS AnzeLyevttrtt kür

Mr den illustrienen Unterhaltungsbeilagen .Feierstunden" undUnsere Heimat"

Sezugspreise:

Monatlich einschließlich Trägerlohn 1.80 Einzelnummer 10 ^

rsteint an jedem Werktage

verbreitetste Leitung im O.A.-3eztrk Nagolck »-Hrtstleidmz, vrntk u Verlag von s. w. Kaiser (Karl Kaiser) Nagolck

KeüVvermmsvezirVKügoilS

Nüt der landwirtschaftlichen Wochenbeilage Haus-, Sorten- unä Landwirtschaft'

Anzeigenpreise:

vt« einspaltig« Seile au» gewöhnlicher Schrift ocler ckeren Raum 15 Zamilien - Anzeigen 12 ^ Reklame-Seile 50 Sammelanzeigen 50 >/, Ausschlag §Sr cka» erscheinen von Anzeigen in bestimmten Nnrgaben n»^ an besonckeren Plätzen, wie sür telephonisch« NustrSg, anck chlsfre-Nnzelgen wirck kein« örwahr Sdernoinmen

Lelegramm-Räresse Gesellschafter Nagolck.

Zn Zöllen höherer S°walt besteht kein Anspruch auf Lieferung Zer Leitung ocker aus Rülkzahiung ckes Bezugspreise».

Postscheckkonto Stuttgart 51IZ

Xr. 105

^egrüncke! '

Freitag den 7. Mai 1928

Fernsprecher Nr. 2P

100. Jahrgang

TttKeHsPiegeS

Scharfe Worte im Reichstag

Der Reichstagsausschutz für Auswärtiges ist für Freitag vormittag einberufen worden.

Der gesamte Postpakekvcrkehr nach und über Grotzbri- tannien ist wegen des Streiks gesperrt.

Die Verhandlungen in Udschda (Marokko) sind abge­brochen worden.

In Teheran ist ein Neutralitätsvertrag zwischen der Türkei und Persien unterzeichnet worden.

Die Flaggenverordnung unterzeichnet

Berlin, 6. Mai. Reichspräsident von Hindcnburo hat nach seiner Rückkehr von Hamburg die Flaggen- vsrordvnng gestern abend unterzeichnet. Reichskanzler Dr. Luther hat die Verordnung gegengezeichnet.

Amtlich wird dazu mitgeteilt:

Durch eine heute vom Reichspräsidenten vollzogene Verordnung ist in Ergänzung der Verordnung über die deutschen Flaggen vom 11. April 1921 bestimmt worden, daß die gesandtschaftlichen und konsularischen Behörden des Reichs an außereuropäischen Plätzen, die von Seehandels- jchiffen anaelaufen werden, neben der Dienstflagge der Reichsbehorden auch die verfassungsmäßige Handelsflagge führen. Gleichzeitig ist die Dienstflagge der Reichsbehörden zur See, um eine stärkere Betonung der Reichsfarben zu erzielen, durch einen schwarz-rot-goldenen Gösch nach Art der Handelsflagge ergänzt worden. Die vorstehend gekenn­zeichnete Verordnung hat keinerlei politische, sondern nur eine praktische Bedeutung. Die Verordnung ist veranlaßt worden durch den Umstand, daß nach den übereinstimmen­den Ansichten der in Frage kommenden deutschen Auslands­stellen die bestehende Verschiedenheit in den Flaggen der deutschen Handelsschiffe und der amtlichen Reichsvertre- lungen als unerträglich empfunden wird. Sowohl von amt­lichen wie von privaten Kreisen wird es als geboten be­zeichnet. diese Verschiedenheit, die zu vielen Mißverständ­nissen und Unstimmigkeiten Anlaß gegeben hat, auszu­gleichen. Diesen Ausgleich will die Verordnung in erster Linie erreichen. Ferner soll aber die Verordnung dazu bei­tragen, die verständnisvolle Zusammenarbeit der Ausländs­deutschen mit den amtlichen Vertretungen des Reichs im Ausland, namentlich in Uebersee zu fördern. Hier sind wegen dieser Flaggendifferenzen vielfach Gegensätze auf­getreten, die dem Interesse des Reichs und dem Ansehen des Deutschtums im Auslande abträglich sind. In dieser Beziehung soll die Verordnung eine Brücke bilden zu einer besseren Verständigung und einer engeren Zusammenarbeit am wirtschaftlichen Wiederaufbau".

Es besteht kein Zweifel darüber, daß die Reichsregierung «nd der Reichspräsident nach der Verfassung zum Erlaß der Verordnung berechtigt sind. Reichspräsident Ebert hat seinerzeit eine ähnliche Verordnung erlassen, um die Dienst­flagge der deutschen Seebehörden festzusetzen. Ueber den Inhalt der Verordnung ist übrigens schon seit Jahr und Tag verhandelt worden. Die Frage ist nur, ob es nicht besser gewesen wäre, vor der Herausgabe der Verordnung sich mit den Führern der Regierungsparteien zu besprechen. Reichskanzler Dr. Luther hat sich offenbar darauf gestützt, daß das ganze Kabinett einmütig hinter ihm stand, daß also auch die Minister des Zentrums und der Demokraten mit der Verordnung einverstanden waren und daß auch diejenigen Vertreter deutscher Auslandsämter, die der So­zialdemokratie angehören, eine derartige Verordnung schon lange gewünscht haben. Die Hunderttausende von Ausländs­deutschen sind nicht müde geworden, immer wieder eine derartige Regelung zu verlangen, weil das Ausland an die alte schwarz-weiß-rote Flagge gewöhnt sei und sie achte, während die schwarz-rot-gclLe Flagge sich nirgends im Ausland durchsetzen könne.

Rein sachlich ist die Aufregung, die durch die Flaggen­oerordnung beim Zentrum und der Linken erregt wurde, nicht begründet. Aber das Reichskabinett mußte natürlich der Erregung innerhalb zweier Regierungsparteien Rech­nung tragen. Während eines Empfangs, den Reichsminister Stresemann am Dienstag abend gab, hak der Reichskanzler mit den Ministern und den Parteiführern die Lage bespro­chen. Am Mittwoch vormittag fand über die Frage der Flaggenoerordnung ein Kabinettsrat statt, dem mittags eine Besprechung verschiedener Reichstagsfraktionen folgte. Das Reichskabinett scheint aber inzwischen die Zivilkurasche verloren zu haben. Es ließ dem Reichspräsidenten über das Ergebnis oder Nichtergebnis des Ministerrats Bericht er­statten und ihm die Auffassung Mitteilen, daß das Reichs­kabinett jetzt auf die Veröffentlichung oder Vertagung der Verordnung keinen Einfluß mehr habe, daß vielmehr, nach­dem das Kabinett der Verordnung einstimmig beigetreten sei, es nun beim Reichspräsidenten liege, die Verordnung zu erlösten, oder sic zurückzuziehen. Dieser Rückzug hinter die Person des Reichspräsidenten ließ in einigen Blättern die Nachricht aufkommen, die Flaggenverordnung werde ^wahrscheinlich zurückgezogen". Reichspräsident v. H i n d e n- burg scheint der Meinung zu sein, daß es nicht angängig sei. eine einmal veröffentlichte, vom Reick'" dinett ein-

2. Lesung des Ssleigaungsgesehes.

Berlin, 6. Mai.

195. Sitzung. Das Abkommen mit Belgien über die Ausübung der Heilkunst in den Grenzgemeinden wird in allen drei Lesungen angenommen.

Es folgt die 2. Lesung des sozialdemokratisch-kommuni­stischen Gesetzentwurfs über die Enteignung der Fürstenvermögen. Verbunden damit wird der kom­munistische Mißtrauensantrag und der völkische Antrag auf Enteignung der Börsenfürsten.

Abg. Dr. Pfleger (Bayr. Volksp.) berichtet über die Verhandlungen des Rechtsausschusses. Dieser hat bekanntlich die Enteignungsvorlage a b g e l e h n t, ebenso auch die Aenderungsanträge des Zentrums und der De­mokraten.

Abg. Scheidemann (Soz.) wirft den bürgerlichen Parteien vor, sie hätten mit der nochmaligen Verweisung des Fürstenenteignungsgesetzes an den Rechtsausschuß Ver­schleppungstaktik getrieben. Die gehässige Tonart in dem Kampf um die Fürstenabfindung sei erst von der rechten Seite hineingebracht worden. (Widerspruch rechts!) Die Deutschnationalen reden von Beraubung der Fürsten. (Leb­hafte Zustimmung bei den Deutschnationnlen.) Wir aber wollen das Volk bewahren vor der Beraubung durch die Fürsten. (Gelächter rechts, Zustimmung bei den Sozialde­mokraten.) Der Redner behauptet, seine Freunde hätten immer die Behauptung von der Alleinschuld Deutschlands am Kriege zurückgewiesen, aber auch die unsinnige Behaup­tung, daß Deutschland allein am Krieg unschuldig sei. Wenn das ganze deutsche Volk sich am Ausbruch des Kriegs un­schuldig fühlt, so müsse man Wilhelm II. davon ausnehmen. Wilhelm II. habe durch seine Ueberhebung es mit der ganzen Welt verdorben und Deutschland vereinsamt. Er habe auch durch seine landesverräterischen Briefe an den russischen Zaren die Verständigung mit England verhindert, die uns vor dem Weltkrieg bewahrt hätte. Dieser Kaiser wurde vom ganzen Auswärtigen Amt für toll gehalten. Am Hofe dieses Kaisers herschte Verlogenheit, Feigheit, Korruption und Bauchrutscherei. Dieser Kaiser hat vom deutschen Volke in folgender Weise zu sprechen gewagt:Ein solches Lumpen­pack soll man nun regieren". (Bei diesen Worten springt der Abg. Graf Westarp (Dntl.) auf und erwidert dem Redner mir heftigen Zurufen, die in dem allgemein entstehenden großen Lärm unverständlich bleiben. Er verläßt den Saal. Die

stimmig gebilligte und auf verfassungsmäßigem Weg zu­standegekommene Verordnung einfach stillschweigend wieder in der Versenkung verschwinden zu lassen. Der Reichskanzler und die Minister aber werden vielleicht daraus lernen, daß eine auf eine schwache, in sich nicht einmal unbedingt einige Minderheit sich stützende Regierung gut daran tut, wenn sie bei allen ihren Geschäften, auch bei den scheinbar harm­losen, sich stets vorher der Unterstützung ihrer Koalition versichert. ^

Der demokratische Reichsminister Dr- Külz läßt in einem demokratischen Abendblatt erklären, es sei durchaus unrichtig, in der Flaggenverordnung einen Verstoß gegen die Verfassung zu erblicken. Rechtlich sei die Verordnung unanfechtbar. Sie sei eine Verwaltungshandlung, wie sie schon Ebert in einer Verordnung durchgefübrt und wieder­holt geplant hatte. Die Handelsflagge soll fortan die amt­liche Dienstflagge der deutschen Auslandsvertretungen sein.

Aus dem Gcndarmenmarkt in Berlin fand eine Kund­gebung des Reichsbanners Schwarz-rot-gold statt, wobei Abgeordnete des Zentrums, der Demokraten und der Sozialdemokraten sprachen.

Die Zentrumsfraktion des Reichstags hat eine Entschlie ßung gefaßt, die Fraktion bedaure die Flaggenvcrordnung und lehne die Verantwortung für politische Folgen ab.

Neuestes vom Lag?

Vom Generalttreik in England

London, 6. Mai. Das Gebäude der sozialistischen Zeitung Daily Herold" wurde gestern, während die Drucker damit beschäftigt waren, eine Streiksondernummer hcrzustellen. von einem starken Polizeiaufgebot umzingelt. Die Maschinen wurden zum Stillstand gebracht und die Ausgabe beschlag­nahmt, indessen nach einigen Stunden wieder ftsigegeben.

Äm Unterhaus erklärte Baldwin, bas Unterhaus wäre bereit gewesen, den staatlichen Unterstützungsbeitrag für die Kohlenindustrie sür weitere zwei Wochen zu be­willigen, wenn Aussicht gewesen wäre, - eine Verständi­gung zustande komme. Es sei von den Gewerkschaftsver­tretern nicht zu erlangen gewesen, daß sie den Bericht der Kohlenkommistion annahmen. Die Bergleute haben jedes Opfer ihrerseits abgelehm. In einer Besprechung des Ar­beitsministers Lord Birkenhead mit dem Gewerkschaftsrat seien die äußersten Grenzen für weitere Verhand­lungen festgelegt worden, denen der Bericht der Kohlen­kommission zugrunde gelegt werden soll unter der Vor­aussetzung, - die Arbeiterkiurdiaunaen zurückgenommen

übrigen deutschnationalen Abgeordneten folgen ihm. Der Redner richtet dann scharfe Angrife gegen den Grafen We­starp und die Deutschnationalen, denen er vorwirft, sie seien im November 1918 in die Mauselöcher gekrochen. Er weist dann die Angriffe gegen das Reichsbanner und die neuen Reichsfarben zurück. Der neue Fahnenerlaß müsse jeden Republikaner empören. Der Reichskanzler habe der ganzen Weimarer Koalition den Fehdehandschuh hingeworsen. Ein solcher Reichskanzler dürfe nicht geduldet werden. Die Re­publikaner sollen bereitstehen zum Kampf sür die Deutsche Republik gegen Fürsten und gegen die Putschisten. (Leb­hafter Beifall der Sozialdemokraten.)

Abg. Dr. Scholz (DVP.) legt Verwahrung ein gegen Aeußerungen des Vorredners, die einen Teil der Mitglie­der des Hauses verletzen müssen. Scheidemann habe durch­aus nicht zur Sache gesprochen. Er versage sich daher ein ^ Eingehen auf diese Ausführungen, weil er sonst wohl selbst vom Präsidenten zur Sache gerufen würde. (Heiterkeit.) Hier handele es sich doch nicht darum, den Fürsten ein Ge schenk zu geben, sondern um die Frage, daß gleiches Recht für alle gelten müsse. (Beifall rechts, Gelächter links.) Der völkische Antrag gegen die B ö r s e n f ü r st e n sei in dieser Fassung eine Beschimpfung eines Standes, der für die wirt­schaftliche Entwicklung Deutschlands Großes getan habe.

Abg. Münzenberg (Komm.) ruft zum Kampf gegen die Fürsten auf. Als der Redner Angriffe gegen den Reichs­präsidenten richtet, schreitet der Präsident ein.

Abg. Bredt (Wirtsch. Per.) hält eine Verfassungs­änderung für notwendig, um den Grundsatz sestzulegen, dast Staatsvermögen Staatsvermögen und Privatvermögen Pr^ vatvermögen bleiben müsse.

Abg. Graf Westarp (Dntl.) lehnt den völkischen An­trag wegen der Börsensürsten ab, weil er zwar einen be­rechtigten Kern habe, aber doch einen Eingrift in Vas Pri­vateigentum bedeute. Im übrigen, so erklärte der Redner» habe er für den Berg von Verleumdungen, den die Gegner auf ihn häufen, nur Verachtung. (Beifall rechts, Lär« links.)

Abg. Dr. Frick (Völk.) fordert rücksichtsloses Vorgehen gegen Börsenschieber und Ostjuden.

Der Steuerausschuß hat einen Antrag, Kleinkraftfahr» zeuge und Kraftfahrzeuge von Arbeitern von der neue» Steuer zu befreien, abgelehnt.

werden, lieber den Streik d«"r Bergleute kdnne und werde eines Tags verhandelt werden, über den Ge­ne r a l st r e i k n i e m a l s. Er sei gegen die gegenwärtige Regierung gerichtet; wenn es anders wäre, könnten die Arbeiter ihren guten Glauben nicht bester zeigen als durch die Erklärung, daß sie den Streik aufheben wollen, nach­dem sie gesehen hoben, welche Art er angenommen habe. Dann könnte man die Verhandlungen weiterführen

Der Führer -er Grubenarbeiter, Abg. Thomas, er­klärte, er werde sich nicht verleiten lassen, die Türe zum Frieden zuzuschlagen.

Baldwin fordert in einem Aufruf im neuen Regie­rungsblatt die Bürger Englands auf, die Rechte und Frei­heiten -es englischen Volks und die Gesetze des Landes gegen die Angriffe zu verteidigen. Der Generalstreik sei ein politischer Kampf gegen die Regierung und eine Her­ausforderung gegen das Parlament, das vom Volk zum Hüter der Gesetze bestellt sei, und ein Weg zum Verderben und zur Auflösung der Ordnung.

Mac Donald soll Baldwin besucht und über die Bei­legung -es Streiks verhandelt haben.

Lloyd George soll die Rolle eines Vermittlers übernom­men haben.

Die Mittelland- und Schottische Eisenbahngesellsch-ift teilt mit, daß sie bereits 300 Züge verkehren laste und von heute an weitere 100 in Dienst stelle-

Als einziges der Londoner Blätter ist heute früh die Times", aber nur vier Seiten stark, erschienen.

Aus London und anderen Städten von England und Wales werden weitere schwere Ausschreitungen der Strei­kenden berichtet.

Die Droschkenkutscher haben sich unter den Bedrcchunge» dem Streik angeschloffen.

Moskau, 6. Mai Der Hauptausschuß der brüschewistt- schen Gewerkschaften hat den Streikenden telegraphisch 250 000 Rubel überwiesen. Die Ausfuhr von Waren, die für England bestimmt sind, soll verhindert werden.

»

Lin privates Zündholzmonopol in Deutschland?

Berlin, 6. Mai. Die demokratische Reichstagsfraktion bat folgende Anfrage eingebracht: Ist dem Reichstag bekannt, daß der sogenannte Schwedentrust, der in einigen Ländern bereits eine Monopolstellung besitzt, durch Uebcrnahme zahl­reicher deutscher Fabriken und verkapptes Eindringen in an dere ein privates Zündholzmonopol in Deutschland aufzu­richten beabsichtigt? Was gedenkt di« Reichsregierung zu tun, um dieser Entwicklung einen Riegel vorzuschieben?