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»ruck. Brrlag «. oerant«. Schriftlritungr Theodor Sack, ANIdbad i. Sch»»., Silhelmstr. 8«, Tel. 47». Wohnung: Billa Hubert»»

Mittwoch den 3 Juni 1936

71. Jahrgang

Nummer 126

Fernruf 479

Fernruf 479

MmOeöAW MMeWeWe indllMIl!

WPD. Der Führer hat in seinen außenpolitischen Reden immer wieder an die Völker appelliert, sich mit ehrlichem Herzen für einen wahren Frieden einzusetzen. Er hat Vor­schläge gemacht, die dazu geeignet sind, das ruhelose Eu­ropa wirklich zu befriedigen. Wenn viele Staaten geglaubt haben, sich nicht daran kehren zu müssen, so ist das nicht Deutschlands Schuld. Diese Staaten sollen aber eins nicht vergessen: das Wirtschaftsgetriebe ihrer Länder wird al­lenthalben schwer erschüttert durch die Arbeitslosigkeit, dis im steten Auf- und Absteigen eine ruhige Entwicklung nicht zuläßt. Die Straßen ihrer Städte sind erfüllt voll dem Ce- brüll der Kommunisten, die nur von dieser Tatsache politisch zu leben vermögen.

Es wird endlich Zeit, daß man sich darüber klar wird, daß es auch unter den heutigen Umständen kein allzu schwe­res Kunststück sein dürfte, die Arbeitslosigkeit in den Staa­ten zu beseitigen, wenn liberal! wirklich der Wille zu fried­licher internationaler Zusammenarbeit herrschen würde. Zwei Stimmen haben dieser Tage wieder jenseits unserer Grenzen das ausgesprochen, was seit langem Deutschlands Wunsch ist. Der Direktor des Internationalen Arbeitsam­tes, Butler, in Genf, hebt in seinem Jahresbericht, dis im vergangenen Jahre eingetretene Weltproduktion hervor. Er bezeichnet aber diesen Fortschritt alsungesund", da er auf den Aufschwung der Rüstungsindustrie zurückzufüh­ren sei. Das ernsteste Hindernis für eine allgemeine Erho­lung sieht Butler in der Angst voreinem unmittelbar be­vorstehenden oder nicht fernen" Krieg. Die politischen Span­nungenund die damit verbundene Panikstimmung" wer­den ihrerseits wieder aus wirtschaftliche Ursachen zurückge- führt. Sie seien, so erklärt Butler, ein sicheres Zeichen da­für, daß das geltende System untauglich ist. Heute beginne man sich darüber klar zu werden, daß die Friedensverträge in der angestrebten Herstellung eines wirtschaftlichen und sozialen Gleichgewichtes völlig versagt haben. Als einzigen Ausweg aus den Schwierigkeiten bezeichnet Butler eine enge internationale Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem Gebiet mit dem Ziel einesfreien Austausches von Gütern, Diensten und Zahlungsmitteln". Bei der Besprechung der Sozialpolitik der einzelnen Länder wird in dem Bericht besonders auf die überragende Verminderung der Arbeits­losigkeit in Deutschland hingewiesen.

Der deutsche Standpunkt wird durch einen Pariser Vor­trag des Präsidenten der deutschen Gruppe der Internatio­nalen Handelskammer, Frowein, den er imCentre polytechnicien d'etudes economigues regionales a Paris"

über die Wirrschasts- und Sozialpolitik des Dritten Reiches hielt, beleuchtet. Nachdem er die Maßnahmen der Reichs­regierung in wirtschafts- und sozialpolitischer Hinsicht seit 1933 geschildert hatte, fährt er fort:

Nun herrscht vielfach die Ansicht, daß mit dem Abschluß der eigentlichen Arbeitsbeschaffung und der Wehrhaftma- chung auch die Konjunktur Nachlassen werde. Demgegen­über muß festgestellt werden, daß sich durch die Konzentra­tion aller Kräfte auf ganz wenige Ziele auf anderen Ge­bieten wieder ein erheblicher Bedarf gestaut hat. Dies gilt in erster Linie für den Wohnungsbau, darüber hinaus aber eröffnen auch die weitere Motorisierung und die Ver­besserung der landwirtschaftlichen Produktion noch andere Möglichkeiten des Arbeitseinsatzes ohne materielle Betei­ligung des Staates.

Die Belebung der deutschen Wirtschaft zeigt aber auch Ge­fahren, die zwar nicht in ihr selbst, sondern außerhalb ihres Bereiches liegen. So hat die Wirisibastsbelebung naturge­mäß auch den Bedarf an solchen Rohstoffen vergrößert, die wir nicht oder nur zum Teil im eigenen Lande haben. Da Deutschland aus Gründen der Devisenknappheit diesen Be­darf nicht immer decken kann, ist seine Beteiligung an den Rohstosfgebieten der Welt unerläßlich. Wenn da­her der Wiederaufbau der Weltwirtschaft sich nur durch den Aufbau der einzelnen Volkswirtschaften vollziehen kann, die endgültige Gesundung der deutschen Wirtschaft aber Deutschlands Beteiligung an den Rohstosfgebieten voraus­setzt, dann ist der deutsche Rohstoffmangel nicht nur ein deutsches, sondern auch ein weltwirtschaft­liches Problem. DerNeue Plan", dessen Grundsatz lautet, nicht mehr zu kaufen, als bezahlt werden kann, ist keine Angriffswasfe, sondern eine uns durch die Devisen­knappheit aufgezwungene Verteidigungswaffe.

Die Menschen werden nicht ärmer durch die Produktion von Gütern, vielmehr hat sie nur das unausgesetzte Stei­gen der Produktion aller Arten von Gütern, insbesondere auch von Konsumgütern, reicher gemacht. Auch heute besteht die Möglichkeit, die Arbeitslosen der ganzen Welt zu be­schäftigen und die Gütermengen, die auf den einzelnen fal­len, z« erhöhen. Eine Voraussetzung ist aber nötig: das ist der Frieden! Das deutsche Volk ersehnt von seinem Füh­rer bis zum letzten Mann den wirklichen Frieden. Es hofft, daß das Fahr 1838 ihn der Welt bescheren wird. Gelingt Las Frisdenswerk, dann wird nicht n»r die wirtschaftliche Entwicklung des Dritten Reiches kein Problem mehr sein, sondern die wirtschaftliche Entwicklung der ganze» Welt wird dann zu einem neuen Aufstieg führen."

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WPD. Viele Volksgenossen haben von dem Bestehen der De­visenbestimmungen erst durch die Prozeßberichte über die Ver­gehen katholischer Geistlicher Kenntnis erhalten. In dem Wirt- schaftsteil der Tageszeitungen wird oft über die Devisenbewirt­schaftung geschrieben, aber wer von den Volksgenossen, der nicht beruflich daran interessiert ist, liest diese Artikel? Mancher denkt beim flüchtigen Lesen der Ueberschriften höchstens mit Be­dauern daran, daß er keine Devisen besitzt und glaubt darum, daß ihn die Devisengesetze und -Verordnungen nichts angehen. Diese Auffassung ist falsch und gefährlich.

Da hat z. B. jemand einen reichen Onkel in Amerika, und dieser Onkel schreibt einen netten Brief und legt diesem einen Hundertmarkschein bei. Die Freude des Empfängers über das Geldgeschenk des lieben Onkels kann nur kurz sein, denn binnen drei Tagen muß der Empfänger unter Angabe der Adresse des Absenders den Eingang des Geldes bei der zuständigen Devisen­stelle anzeigen. Die Devisenstelle kann dann bestimmen, daß das Geld zurückgesandt oder auf ein Sperrkonto bei einer Bank ein­gezahlt wird, und davon hat der liebe Neffe des reichen Onkels nichts. Wer die Anmeldung unterläßt, wird wegen Vannbruchs bestraft, denn die Einfuhr von Reichsbanknoten ist verboten. Besser ist es, wenn man die Genehmigung zur Rückzahlung nach­sucht und den lieben Onkel bittet, lieber Dollarnoten zu schicken 2« mehr, desto besser. Allerdings sind eingehende ausländische Zahlungsmittel innerhalb fünf Tagen der Reichsbank oder einer Devisenbank zum Kauf anzu bieten, das heißt, gegen deutsches Geld einzuwechseln. Aber nur diesen. Wer Devisen, und sei es nur eine einzige Dollarnote, an andere verkauft, weil er vielleicht ein paar Groschen mehr bekommt, macht sich strafbar.

Ein anderer, weniger glücklicher Volksgenosse hat keinen rei­chen Onkel im Ausland, sondern einen armen Bruder, der ihm jammervolle Briefe schreibt. Er beschließt nun, diesem Bru­der unter die Arme zu greifen und ihm jeden Monat 100 RM. zu schicken. Wenn er das durch Postanweisung tun würde, würde er beim erstenmal merken, daß es nicht geht. Nach dem Devisengesetz darf ein Inländer nur 10 NM. monatlich ins Aus­land senden. Wer vielleicht daran denkt, er könnte im gewöhn­lichen Brief, wie der reiche Onkel. Reichsbanknoten an den not-

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leidenden Verwandten schicken, läuft Gefahr, daß sein Brief von der Devisenüberwachungsstelle geöffnet wird und daß er neben dem Verlust der eingelegten Banknote noch eine empfindliche Strafe zu gewärtigen hat. Wer die Absicht hat, innerhalb der Freigrenze so nennt man die Beschränkung auf 10 RM. monatlich Geld ins Ausland zu senden, muß sich aber erst bei der Polizei einen Reisepaß besorgen, denn der Postbeamte ist ver­pflichtet, die Versendung in dem Paß einzutragen.

Gute Nachbarn und treue Freunde sind wertvoll und wohl eine Gefälligkeit wert. Da konimt solch ein Freund, erkundigt sich nach dem Wohlbefinden und ob man einen Reisepaß hat. Be­jahendenfalls drückt er einem 10 RM. und eine fix und fertig ge­schriebene Auslandspostanweisung in die Hand und bittet, mit Hilfe des Reisepasses dieses Geld ins Ausland zu schicken. Viel­leicht stellt er sogar in Aussicht, daß er regelmäßig jeden Monat mit der gleichen Bitte kommen wird. In solchen Fällen tut man gut, die Freundschaft zu kündigen oder den Nachbar hinaus­zuwerfen. Wer sich zu solchen Gefälligkeiten verleiten läßt, ver­geht sich gegen das Devisengesetz und hat eine empfindliche Strafe zu gewärtigen. Die Freigrenze ist nämlich nicht übertrag­bar und kann nur in eigener Sache in Anspruch genommen werden. Der Einwand, daß es doch gleich sei, ob man für sich oder für einen anderen die Freigrenze ausnutze, dürfte dadurch hinreichend widerlegt sein, daß es in Deutschland rund SO Mil­lionen Volksgenossen gibt, die alle das Recht auf die Freigrenze hätten, und daß bei Ausnutzung dieser Möglichkeit rund eine halbe Milliarde monatlich ins Ausland flössen.

Bielleicht hat dieser oder jener aus früheren Zeiten ein wun­derschönes goldenes amerikanisches Zwanzigdollarstück oder an­dere ausländische Goldmünzen zu Hause, die er sich in der Erinnerung an Inflationszeiten als Notgroschen aufbewahct hat. In solchen Fällen kann es nur einen Rat geben, nämlich den, das Geld schleunigst zu einer Bank zu bringen, aber nur zu einer solchen, und in gutes deutsches Geld umzuwechseln. Es ist keine Gefahr dabei, denn eine Inflation gibt es in Deutschland nicht wieder, während hingegen der Besitz der Eolddevisen nach dem Devisengesetz streng bestraft wird. Grundgedanke des De­visengesetzes ist ja gerade, daß niemand ohne Genehmigung De­visen besitzen darf, wobei der BegriffDevisen" weitgehend nicht nur ausländische Geldsorten (Münzgeld. Papiergeld, Banknoten) umfaßt, sondern auch Auszahlungen, Anweisungen, Schecks und Wechsel auf ausländische Währungen einbezieht. Auch Forderun­gen in ausländischer Währung gelten nach den Gesetzesvorschris- ten als Devisen. , ... ..

Da lieh sich jemand vor längerer Zeit einige hundert RM. von einem Bekannten. Die Rückzahlung unterblieb, weil der Gläu­biger ins Ausland gegangen war. Eines Tages taucht der Geld­geber wieder auf und bittet um Rückzahlung des geliehenen Geldes. Wahrscheinlich wird der Schuldner als ehrlicher Mann die Schuldsumme auf den Tisch legen und sich dadurch strafbar machen, denn zur Rückzahlung des Darlehens an Ausländer bedarf es einer Genehmigung der Devisenstelle. Vielleicht wird jetzt vom Leser der Einwand erhoben, daß der Gläubiger gar kein Ausländer, sondern ein guter Deutscher sei. Hierzu sei bemerkt, daß das Devisengesetz jedoch als Ausländer denjenigen bezeichnet, der im Ausland sei­nen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ohne Rücksicht aus die Staatsangehörigkeit.

Ein Volksgenosse kommt morgens zur Arbeit und erfährt, daß er eineKraft-durch-Freude"-Reise nach Madeira mitmachen dürfe. Wenn jemand eine Reise tut, dann kann er viel erzählen, noch besser dünkt es ihm, wenn er seinen Lieben etwas Schönes von der Reise mitbringen kann. In dieser Hinsicht muß sich der Madeira-Fahrer bescheiden, denn für ihn ist im Devisengesetz keine Extrawurst gebraten. Im allgemeinen dürfen Reisende ohne besondere Genehmigung 10 RM. in Münzen mit ins Aus­land nehmen. Für Schiffsreisen schreibt die neueste Bestimmung vor, daß auf Schiffen inländischer Reedereien, die ausländische Häfen anlaufen, Vordzahlungen nicht in Reichsbanknoten oder in inländischen Silbermünzen entgegengenommen werden dür­fen. Die Reedereien dürfen Vordreiseschecks an ihre Fahrgäste ausgeben, die vor Antritt der Reise gegen Einzahlung inländi­scher Zahlungsmittel ausgehändigt werden.Kraft-durch- Freude"-Fahrer dürfen überhaupt kein Geld mit an Bord nehmen und erhalten zur Bestrei­tung von Vordausgaben diese Vordschecks. Für Landausflüge erhalten sie von der Reederei aus'äadische Zah­lungsmittel vor dem Anlandgehen in Funchal ausgehäuoigt. Der KdF.-Fahrcr aber, der da meint, daß ein Zwanzigiuoi-schein. im Strumpf verborgen und im Ausland ausgegeben, nichts ausmache, versündigt sich an der schönsten Schöpfung unseres Führers. Recke.

Internationaler Kongreß

für gewerblichen Rechtsschutz

Berit», S. Juni. Im Reichstagssitzungssaal in der Kroll-Oper wurde am Montag der Internationale Kongreß für gewerblichen Rechtsschutz, zu dem 43 Nationen ihre Vertreter entsandt haben, feierlich eröffnet. Die im Jahre 1897 ins Leben gerufene Jnter- nationake Vereinigung, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Rechtsbeziehungen auf dem Gebiete des gewerblichen Rechts­schutzes von Land zu Land zu pflegen und insbesondere auf di« Verbesserung und Fortbildung der auf diesem Gebiete bestehen­den internationalen Abkommen und Verträge hinzuwirken, steht zur Zeit uuter dem Präsidium des Vorsitzenden der deutschen Landesgruppe, Landgerichtsdirektor a. D. Direktor Dr. Eerdes. An der Eröffnung nahmen außer den Kongreßmitgliedern und Ehrengäste« die diplomatischen Vertreter aller auf dem Kongreß anwesenden Nationen teil. Nach den Vegrüßungsworten des Präsidenten sprach Reichsjustizminister Dr. Eürtner im Auf­träge der Reichsregierung. Dr. Eürtner wies auf die Bedeu­tung des neuen deutschen Patentgesetzes hin, insbesondere auf die zahlreichen Bestimmungen, durch deren innergesetzliche Rege­lung Deutschland den Gedanken des internationalen Rechts­schutzes durch die Tat gefördert habe und übermittelte dem Ver­lauf des Kongreßes die besten Wünsche.

Reichsminister Dr. Hans Frank begrüßte die Teilnehmer des Kongreffes und brachte das Interesse der deutschen Reichsregie­rung, der Reichsleitung der NSDAP, und aller an der Zusam­menarbeit der Völker auf dem Gebiete des Schutzes der geistigen Arbeit und der Förderung des Rechtswesens Beteiligten zum Ausdruck. Der Minister wies darauf hin, daß der Nationalsozia­lismus durch seinen Gründer und Führer Adolf Hitler einen unvergleichlich starken Ausdruck des Schutzes der schöpferischen Persönlichkeit erhalten habe, der als rechtspolitisches Fundament in der Gesetzgebung des Deutschen Reiches verankert sei. Dr. Frank umritz die Zielsetzung des Kongresses bezüglich der ein­zelnen zu klärenden Rechtsfragen und betonte abschließend: Wer dem Recht dient, dient dem Frieden. Möge daher auf Ihrem Kongreß nächst der zu erwartenden Steigerung des Rechtslebens und der Rechtssicherheit mit dem Fortschritt auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes auch eine wachsende Beachtung der Rechtsgedanken für die politische Grundhaltung unserer Kulturvölker sich ergeben. Denn immer mahnt die Geschichte der Kultur und des Rechtes alle Völker daran, jede Kraft ein­zusetzen, um dem Kvlturwollen auf dem Gebiete des Rechtes gegenüber der Gewalt zum Siege zu verhelfen. In weiten Tei­len der Welt ist ein Konkurrenzkampf unter den einzelnen Volks­wirtschaften entstanden, der einerseits unter dem Appell an das gute Recht, andererseits mit geradezu höhnischem Hinweis auf Brachialgewalt geführt wird. Auch in diesem Hinblick, ist allein schon das Bestehen der Internationalen Vereinigung für gewerb­lichen Rechtsschutz ebenso wie ihr Kongreß ein Sinnbild dafür, daß auch auf diesen, Gebiete die ernste Stimme des Selbstschutzes zugunsten unserer Produktion immer deutlicher und stärker wird. Die Erfinder aller Völker schauen auf Sie! Die gesamte Wirt­schaft der Welt blickt auk Sie! Handeln Sie!

Nach der Eröffnungsfeier fand für die Ehrengäste und die Kongreßteilnehmer, unter denen sich 500 ausläntusche Vertreter