wurden de« Bandkken schwere Verluste veigebracht. Kurze Zeit später griffen die Banditen den Bahnhof Laofungling an und zerstörten die Station durch Bomben. Ein dritter Angriff erfolgte bei Mulan, etwa ISO Kilometer östlich von Charbin, auf ein mit IS Beamten, darunter vier japanischen Offizieren, besetztes Polizeiauto. Der Kraftwagen wird samt seinen Insassen vermisst. Ln Sinking ist man stark beunruhigt.
Bluttat mexikanischer Banditen
Mexiko, 27. Mat. Blättermeldungen aus Guadalajara berichten über eine neue schwere Bluttat mexikanischer Banditen. Danach wurde der Gemeindevorsteher von Tonika im Staate Ja- lisko von einer Rebellenbande überfallen, wobei er und seine Begleiter ermordet wurden. Das Blatt „Excelsior", das sich andern Ueberfall beschäftigt, spricht von 13 Todesopsern, unter denen sich vier Eemeindebeamte befinden sollen. Ausserdem seien sieben Personen verwundet worden. Zur Verfolgung der Banditen sind Truppen eingesetzt worden.
Zeppelinverkehr über den Stillen Ozean?
Der Erfolg des Zeppelin-Luftschiffes „Hindenburg" in der Ueberguerung sowohl des südlichen wie des nördlichen Atlannl, hat in Japan den Plan für einen regelmässigen Luftfchiffsverkehr über den Stillen Ozean reif werden lassen. Eine japanische Luftreederei mit einem Kapital von 3,5 Millionen Pen ist in der Gründung begriffen. Sie will mit zwei Zeppelin-Luftjchif- fen, die in Deutschland bestellt werden sollen, einen regelmässigen Passagier- und Frachtverkehr zwischen Tokio und San Franziko über Britisch-Columbia einrichten. Man rechnet, dass für die Üeberfliegung des Stillen Ozeans jeweils fünf Tage gebraucht werden. Der Dienst dieser „Luftreederei der östlichen Halbkugel", wie die Gesellschaft heissen wird, tritt in direkten Wettbewerb mit dem amerikanischen Flugzeugdienst, der bisher bis Ma>-ila reicht, aber nach dem asiatischen Festlande fortgesetzt werden ftü.
Aus dem Gerichtssaal
Hauptverfahren gegen Pfarrer Joannis eröffnet
Ellwangen, 27. Mai. Die Justizpressestelle Stuttgart teilt mit. Wie bereits mitgeteilt, ist am 20. Februar d. I. der 52jährige katholische Pfarrer Franz Konrad Joannis von Nosenberg, Kreis Ellwangen a. I., wegen Vornahme unzüchtiger Handlungen an Schulkindern festgenommen worden. Nach Durchführung der gerichtlichen Voruntersuchung wurde nunmehr auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ellwangen durch Beschluss der Strafkammer des Landgerichts Ellwangen vom 25. Mai d. I. gegen Pfarrer Joannis, der sich im Eerichtsgefängnis in Ellwangen in Untersuchungshaft befindet, unter Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft das Hauptverfahren vor der Grossen Strafkammer des Landgerichts Ellwangen wegen 45 Verbrechen der Unzucht mit Kindern im Sinne des Paragraph 176 Z. 3 StGB, und anderem eröffnet. Die Hauptverhandlung gegen Joannis beginnt am 3. Juni 1936 vor der Grossen Strafkammer des Landgerichts Ellwangen. Die Hauptverhandlung, zu welcher 34 Zeugen und ein Sachverständiger geladen sind, wird voraussichtlich drei Tage in Anspruch nehmen.
Der Prozeh gegen die Franziskanerbrüder
»Wer etwas »ansgefressen" hat» soll nach Holland gehen"
Koblenz, 27. Mai. Zum Schluss der Beweisaufnahme wurde nochmals der Generalsekretär, der Franziskanerbruder Ankerer (Bruder Erhard) vernommen. Er sagte aus, dass der damalige Eeneraloberer des Ordens, Bruder Pankratius, 1934 gestorben sei. Sein Nachfolger, Bruder Alfons, der verboten hatte, über die Verfehlungen zu sprechen, halte gegenwärtig in Afrika Visitationen ab. Sein Stellvertreter ist der Bruder Plazidus, der im Deutschland wegen Meineids gesucht wird und sich gegenwärtig in Rom aufhält. Dieser Bruder Plazidus ist, bevor er ins Ausland ging, bei den Franziskanerklöstern herumgefahren und hat kleine Vruderkonvente abgehalten, in denen er vertraulich gesagt hat, wer etwas ausgefressen habe, solle sofort nach den holländischen Niederlassungen gehen.
Der Anstaltsarzt der Ordensniederlassung, Dr. Arthur Kost, bekundet, dass ihm nur zwei Fälle von Verfehlungen bekannt geworden seien; der damalige Generalobere, Bruder Pankratius, habe derartige Fälle aber nie verfolgt, sondern sei darüber hinweggegangen. Der Zeuge Kost teilt noch mit, dass er dem Generaloberen seinerzeit von den Verfehlungen schriftlich Kenntnis gegeben habe, dass ihm aber sein Schreiben als Frechheit ausgelegt worden sei. Schliesslich wurde noch der 51jährige Pater Georg von der Heide, genannt Pater Meinhard, vernommen, dem die westfälische Ordensprovinz untersteht. Er betont, dass einem Manne wie dem Angeklagten Leovigill in Zukunft jede priesterliche Tätigkeit streng untersagt sei. Er könne im Orden kein Amt mehr bekleiden, es bestehe ausserdem die Möglichkeit, ihn in einem regelrechten Prozess aus dem Orden auszustossen. Ob es dazu komme, hänge von der Entscheidung der Kongregation in Rom ab.
Acht Jahre Zuchthaus für den Franziskanerpater Leovigill
Koblenz» 27. Mai. In dem Riesen-Sittlichkeitsprozess gegen die Franziskanerbrüder ergriff Oberstaatsanwalt Hattingen- Bonn das Wort zu einem längeren Plaidoyer: Von den etwa 500 Klosterbrüdern der Franziskanergemeinschaft, die sich in ganz Deutschland in etwa 20 Niederlassungen befinden, stehe mehr als die Hälfte wegen schwerer Sittlichkeitsverbrechen vor Gericht. Der Eeneralabt bzw. sein Stellvertreter befinden sich im Auslande, auch, um sich dem Arm der Gerechtigkeit zu entziehen, wenn auch nicht wegen Straftaten im Zusammenhang mit diesem Prozess. Der Kreis der Beteiligten hat mit der Zeit einen derartigen Umfang angenommen, daß es nicht möglich war, diese Dinge mit dem ordentlichen Behördenapparat zu erledigen. Das Dritte Reich bleibt aber bei der Bekämpfung solcher Sachen nicht auf halbem Wege stehen. Es wurde ein Sonderkommando der Staatspolizei und die Zentralstaatsanwa.lt- fchaft in Berlin eingesetzt. Bei dem Umfang, den die Ermittlungen ergaben, war es nicht möglich, sämtliche Dinge in einer Anklage züsammenzufassen. Wir muhten die Dinge in Einzsl- prozesse auflösen. Der Oberstaatsanwalt ging dann auf die Straftaten und Verbrechen des Angeklagten Pater Leovigill ein. Wie sei es möglich, dass derartige Dinge einen derartigen Umfang annehmen und dass sie Jahrzehnte lang hinter Klostermauern stattfinden konnten unter dem Schutz eines Gewandes, das durch das Konkordat dieselbe Anerkennung und denselben Schutz genießt wie das Kleid des Soldaten! Die unverfälschte Stimme des Volkes habe in den Zeugenaussagen des Fleischermcisters aus Warendorf gesprochen, der erst im blinden Vertrauen das Ordenskleid geehrt hatte, über die Untaten aber drastische Worte der Empörung gefunden habe. Erschütternd wären auch die Aussagen des Bruders Alexander über seinen Leidensweg gewesen. Er habe sich nach sieben verschiedenen Ordensniederlassungen versetzen lassen, immer auf der Flucht vor unsittlichen -Angriffen. Dieses Kloster und darüber hinaus auch die anderen Institutionen müssten dem Staat dankbar sein, dass er die undankbare Aufgabe übernommen habe, diesen Augiasstall auszumisten. Die Anrlrge, die seitens der Staatsanwaltschaft erhoben worden ist, sei durch die Beweisausnahme voll und ganz .«wiesen. ...
Der Oberstaatsanwalt stellte dann den Antrag, die Einzelstrafen gegen den Angeklagten Steinhoff (Leovigill) zu einer Gesamtstrafe von acht Jahren Zuchthaus zusammenzuziehen.
Das Urteil
Der Angeklagte Bernhard Steinhoff (genannt Bruder Leovigill) wurde wegen fortgesetzten Verbrechens gegen Paragraph 174 Ziffer 1 in Tateinheit mit fortgesetztem Vergehen gegen Paragraph 175 in neun Fällen zu einer Gesamtstrafe von acht Jahre« Zuchthaus verurteilt. 2n zwei Fällen ist das Verfahren eingestellt worden. Die bürgerlichen Ehrenrechte wurden dem Angeklagten Steinhoff auf die Dauer von zehn Jahren aberkannt.
Der Angeklagte Wilhelm Schröder wurde wegen fortgesetztem Vergehen gegen Paragraph 175 StGB, zu einer Gefängnisstrafe von fünf Monaten verurteilt. Der jugendliche Angeklagte Heinrich Br. zu einer Gefängnisstrafe von vier Monaten unter Anrechnung von zwei Monaten der Untersuchungshaft verurteilt. Der ebenfalls jugendliche Angeklagte Fritz Br. wurde zu zwei Monaten verurteilt.
Eine Frau sieben Jahre unter hypnotischem Einfluß
Heidelberg, 27. Mai. Mit einem Fall, der schon seit über ein Jahr das Interesse der Wissenschaft wachgerufen hat, hat sich die erweiterte Grosse Strafkammer Heidelberg zu befassen. Angeklagt ist Franz Xaver Walter aus Lörrach, der beschuldigt wird, eine Frau vom Jahre 1927 bis 1934 in hypnotischem Zustand gehalten zu haben, sie dabei finanziell ausgenutzt und sittlich mißbraucht zu haben. Zugleich mit ihm, der 37 Jahre alt ist, hat sich der 38jährige Karl Hermann Vodner aus Neulutzheim zu verantworten, der angeklagt ist, die Frau in Kenntnis ihres Geisteszustandes missbraucht zu haben.
Die Anklage selbst entwirft ein erschreckendes Bild von der Gefährlichkeit der Hypnose, wenn sie von unbefugten Händen ausgellbt wird. Der Staatsanwalt stellte deshalb den Antrag auf Ausschluß der Oeffentlichkeit wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung. Der Angeklagte Walter war nach dem Krieg zur Polizei gegangen, bat aber nach kurzer Zeit um seine Entlassung, um eine 22 Jahre alte Jüdin heiraten zu können. Aber auch sie verließ er nach kurzer Zeit. Dann begann bei ihm eine Reihe von Verbrechen, die in der gleichen Linie liegen wie das, das ihm jetzt zur Last gelegt wird. Dabei gab er sich als Arzt und Homöopath aus.
Walter ist bereits seit September 1934 in Untersuchungshaft.
Er verwahrt sich gegen die ihm zur Last gelegte Tat entschieden. Der Angeklagte lernte die Frau 1927 kennen. Er gab sich ihr gegenüber als Arzt aus und verstand es, sie völlig unter seinen Einfluß zu stellen. Er suggerierte ihr immer wieder Krankheiten auf, von denen er sie dann selbst heilte. Auf diese Weile verstand er es, etwa 3000 RM. zu ergattern, aber nicht genug damit missbrauchte er die Frau auch noch und verkuppelte sie mit anderen Männern. Bei der Frau stellten sich dann natürlich Krankheitserscheinungen ein, so dass ihr Mann sich veranlaßt sah, einen anderen Arzt zu Rate zu ziehen, auf welche Weise das Verbrechen aufgedeckt wurde. Der Angeklagte leugnet hartnäckig, jener Mann zu sein, unter dessen Einfluss die Frau gestanden habe.
Neben dem Spezialisten für Hypnose, Dr. Mayer-Heidelberg — der die Frau, die dem Verbrechen zum Opfer gefallen war, seit nun zwei Jahren behandelt — war noch als zweiter Sach- < verständiger der als Kapazität auf dem Gebiete der Hypnose bekannte Obermedizinalrat Dr. Lange-Chemnitz anwesend. Eine Reihe höchst interessanter Versuche begründet die wissenschaftliche Unterlage der Anklage, belehrt über das Vorgehen des Verbrechers, zeigte die ganze Scheußlichkeit des Verbrechens und das Furchtbare der Leiden, die die Frau sieben Jahre lang unter dem Einfluß jenes Verbrechens auszuhalten hatte. Die Verhandlung fand ihre Fortsetzung mit der Vernehmung der Hauptbelastungszeugin.
Die Zeugin berichtete, wie sie im Alter von 16 Jahren den Angeklagten Walter kcnnengelernt hatte. Er hatte sich als Dr. Bergen aus Karlsruhe vorgestellt und verstand es dann, sie schon von diesem Tage an vollständig in seine Gewalt zu bekommen.
Er suggerierte ihr immer wieder neue Leiden, wobei er solche mit besonders schmerzhaften Symptomen immer aussuchte, wenn sie ihm kein Geld mitgebracht hatte. Einmal ließ er sie für kurze Zeit blind werden. Die ganze Gemeinheit seines Vorgehens trat aber erst bei einem anderen Fall zutage, wo er sie ein ganzes Jahr lang fürchterliche Schmerzen erleiden ließ. Ein Verdacht wurde erst erweckt, als der Ehemann nach einer Operation keine Narbe entdecken konnte und später eine Flasche imt Rinderblut fand, das seine Frau zum Vortäuschen einer Magenblutung hatte verwenden müssen.
Bei der Vernehmung wegen des Angeklagten Bodmer kam es zu einem interessanten Zwischenfall, der ein Zeugnis von der gründlichen Vorarbeit der beiden Verbrecher ablegte. Die Zeugin sollte feststellen, ob die Warze, die Bodmer besitzt, die gleiche sei wie diejenige, die ihr an dem Freund des Dr. Bergen ausgefallen ist. Sobald sie aber die Warze ansehen wollte, verfiel sie in einen hypnotischen Zustand, aus dem sie nur durch das Eingreifen des Arztes wieder gelöst werden konnte. In tiefer Hypnose befragt, erzählte sie, daß ihr Bodmer den posthypnotischen Auftrag erteilt hätte, daß sie sofort beim Anblick der Warze in Hypnose verfallen müsse und ihn so nicht erkennen könne.
Lokales
SilikrM der Herzen
NSK. Zum dritten Male stehen wir am Rande eines Kampfabschnittes gegen Hunger und Kälte. Wiederum ist das Winterhilfswerk eines Jahres zum Abschluß gelangt und wiederum zeigt das Ergebnis, das die Leistungen der beiden vorhergehenden Jahre würdig weiterführt, dass der vom Nationalsozialismus gepredigte Begriff der nationalen Solidarität in unserem Volke Wirklichkeit geworden ist.
Der Appell, den der Führer zur Eröffnung des Winterhilfswerkes an das deutsche Volk richtete, war ein Appell an die Herzen, an den Eemienschaftssinn im einzelnen. Früher, in den Jahren vor der Machtübernahme durch den Nationalsozialismus, ist gleichfalls immer wieder an eine Solidarität appelliert worden, aber nicht an eine Solidarität des Herzens, sondern des Hasses. Hunger und Not wurden benutzt, um diesen Haß aufzustacheln und die Gegensätze in unserem Volk zu vertiefen, während heute die Volksgemeinschaft Hunger und Not des einzelnen Volksgenossen als Not der Gesamtheit empfindet und bemüht ist, durch Maßnahme der Gesamtheit zu lindern und zu beseitigen.
Dreimal am üaa Dort lauten und nicht cm dm Fuchs
- > > » > — . denken — das sollte, nach
dem Glauben unserer Altvorderen, vor Zahnschmerzen schützen. Wenn wir auch darüber lächeln — ganz frei von Aberglauben sind viele unter uns auch heute noch nicht. Oder grenzt es nicht an Aberglauben, wenn man meint, Gurgeln mit einfachem Salzwasser genüge, um die Zähne gesund zu erhalten? Nein — dazu gehört regelmäßige Zahnpflege mit Lhlorodont! Wirklich gesund können die Zähne nur bleiben, wenn sie jeden Abend und Morgen mit einer guten Zahnbürste und Lblvrodont gereinigt «erden I
Der Appell des Führers an die Herzen ist nicht nutzlos verhallt. Millionen und aber Millionen deutscher Menschen sind dem Ruf gefolgt. Der schaffende Deutsche opferte für seinen Kameraden, der noch ohne Arbeit oder unter den Auswirkungen einer überwundenen schweren Zeit in Not ist. Deutschland hat der Welt wiederum ein Beispiel für eine Friedenstat im Innern gegeben, dem kein anderes Land etwas Aehnliches zur Seite stellen kann.
Die Welt ist seit dem Tage, da der Führer das diesjährige Winterhilfswerk eröffnete, nicht ruhiger und friedlicher geworden. Das Mort des Führers: „In Deutschland sozialer Friede — in der anderen Welt Streit und Hader" wird durch die Zahlen über oie große soziale Leistung der Volksgemeinschaft aller Deutschen nur noch wirksam unterstrichen und dann erneut gezeigt, wie das deutsche Volk heute ein Hort des nationalen Friedens nach außen und des sozialen Friedens nach innen ist.
Mitgliedersperre für die Hitlerjugend
Berlin, 27. Mai. Der Reichsjugendführer hat folgende Verfügung erlassen: „Im Jahre des Deutschen Jungvolks sollte der Versuch unternommen werden, alle 10- bis 14jährigen Jugendlichen für die Jugendbewegung Adolf Hitlers zu gewinnen. Die deutsche Jugend hat dem Aufruf der Hitlerjugend so schnell Folge geleistet, daß meine zu Beginn des Jahres erhobene Forderung heute bereits erfüllt ist. Ich verfüge deshalb ab heute die totale Mitgliedersperre für alle Gliederungen der Hitlerjugend (HI., DJ., BdM. und IM ). Der nächste Eintrittstermin in die nationalsozialistischen Jugendverbände ist der 20. April 1937."
Württemberg
Internationaler Chemiker-Colorisi en-Kongretz
Stuttgart, 27. Mai. Am Mittwoch wurde in der König-Karl- Halle des Landesgewerbemuseums der Kongreß des „Internationalen Vereins der Lhemiker-Loloristen" und der „Internationalen Föderation Textilchemiker und Color. Vereine" feierlich eröffnet. Neben den Präsidenten und Vorsitzenden der verschiedenen Sektionen und Vereine sah man u. a. den Vorsitzenden des Ehrenausschusses, Gauleiter und Reichsstatthalter Murr, die Minister Dr. Schmid und Dr. Dehlinger, weitere Vertreter von Staat, Partei und Stadt, der Wehrmacht, der ausländischen Konsulate, der Technischen Hochschule, der Industrie und der Wirtschaft. Präsident Dr. Tagliani-Basel danke nach herzlichen Vegrüßungsworten an die erschienenen Kongreßteilnehmer für die Aufnahme in Stuttgart und erinnerte daran, daß er in Stuttgart an der Technischen Hochschule sein Studium zum Abschluß gebracht habe und gedachte in diesem Zusammenhang in Dankbarkeit seiner ehemaligen Lehrer und Kollegen. Des weiteren gab er einen Rückblick auf die im Jahre 1931 in Paris abgehaltene erste Tagung der Föderation Textilchemischer und Coloristischer Vereine, wobei er auf den bleibenden Nutzen der Freundschaft und des Meinungsaustausches zwischen den einzelnen Ländern und Völkern zum Segen ihrer fortschreitenden industriellen Entwicklung hinwies. Die Verbesserungen in der koloristischen Industrie seien in den letzten Jahren erstaunlich. Es bleibe zu hoffen, daß die harmonische Zusammenarbeit der Delegierten der verschiedenen Länder auch fernerhin zum Nutzen der Textilindustrie sich auswirken möge. Die Glückwünsche und Grüße der Reichsregierung überbrachte hierauf Ministerialdirigent Spitta-Verlin. Hierauf begrüßte Innen- und Wirtschaftsminister Dr. Schmid namens des Reichsstatthalters und der württ. Landesregierung den Kongreß mit echt schwäbischer Herzlichkeit. Die Vereinigung beruhe auf dem Gedanken des internationalen Zusammenwirkens, das bereits erprobt sei. Daraus ergebe sich die Achtung vor der Leistung des anderen, das Vertrauen von Mensch zu Mensch. Nicht anders verhalte es sich, wenn darüber hinaus ganze Nationen zu gemeinsamer Arbeit zusammenstehen. Das gegenseitige Vertrauen müsse wieder hcrgestellt werden. Es sei ihm bekannt geworden, daß sich verschiedene ausländische Kongreßteilnehmer erst zögernd und mit einiger Zurückhaltung entschlossen hätten, nach Deutschland zu kommen, was weiter nicht wundernehme, wenn man gewisse irrige Meinungen im Auge habe, die über das neue Deutschland in einem Teil des Auslandes verbreitet werden. Desto mehr sei es zu begrüßen, wenn sich diese Kongreßteilnehmer zuletzt doch nicht gescheut hätten, zu uns nach Deutschland zu kommen und sich davon zu überzeugen, daß das deutsche Volk ein Volk der Ordnung, des Friedens und der Arbeit sei. Er bitte sic herzlich darum, solche irrigen Auffassungen draußen zu zerstreuen sind wünschte dem Kongreß einen Verlauf, der allen beteiligten Nationen zum Nutzen gereichen möge. Den Willkommgrutz der Stadt Stuttgart übermittelte alsdann Oberbürgermeister Dr. Strölin. Im Anschluß hieran erklärte auch der Präsident des Internationalen Vereins der Lhemiker-Loloristen, Direktor Dr. Eg ly-Er ob, den 19. Kongreß des JVLC. für eröffnet. Eine Reihe von Ansprachen folgte. Im Anschluß hieran dankte Wirtschaftsminister Dr. Schmid für die freundlichen Worte, die von seiten der Redner der Regierung und den Behörden gewidmet worden waren und erklärte alsdann die anläßlich des Kongresses aufgebaute Ausstellung für eröffnet.
Tagung des Württ. GaMtten-
und Beherderaunqsgewerdes
Friedrichshafen. 27. Mai. Am Montag und Dienstag tagten hier die Amtswalter der Wirtschaftsgruppe Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe des Bezirks Württemberg. Nachdem in internen Besprechungen Organisations-, Konzesstons-, Tarif- und Steuerfragen sowie Pachtangelegenheiten behandelt worden waren, fand am Dienstag nachmittag eine öffentliche Kundgebung im Saale der Kronenbrauerei statt, zu der die Gastwirte aus ganz Württemberg zahlreich erschienen waren. Kreisgruppenleiter Kugelmann-Tettnang begrüßte die Gastwirte sowie die Vertreter der Partei und der Behörden. Bürgermeister Bärlin entbot herzliche Willkommgrüße namens der Stadt. In einem längeren Referat hob Bezirksgruppenleiter Rommel- Stuttgart hervor, welchen Aufschwung das Gastwirtsgewerbe seit der Machtübernahme durch unseren Führer erfahren habe. Die Gastwirte müssen bestrebt sein, mit Ehre und Stolz ihr Gewerbe hochzuhalten. Er bezeichnte das Gastwirtsgewerbe nicht als eine Lebensmittelverteilungsstelle, sondern als einen wichtigen volkswirtschaftlichen Faktor. Bezirksgruppenleiter Reichert dankte den Amtswaltern und forderte sie auf, ihr Amt weiterhin gewissenhaft und genau zu sühren.
Stuttgart, 27. Mai. (Ehrenvolle Berufung.) Innen- und Wirtschaftsminister Dr. Schmid ist auf Grund des Gesetzes zur Ordnug der nationalen Arbeit zum Beisitzer der Reichsregierung im Reichsehrengerichtshof berufen worden.
Nürtingen, 27. Mai. (Unfall der T8 lesbahn.) Als am Montag mittag die Tälesbahn von Neuffen nach Nürtingen fuhr, passierte ihr bei Frickenhausen das Mißgeschick, daß an der Lokomotive eine Achse brach. Die-Fahrgäste mußten in einen Kraftwagen umgeladen und nach Nürtinaen weiterbefördert werden.