r.

Eie nehmen Akt von dem im Namen Frankreichs und Belgiens dem Völkerbundsrat unterbreiteten Entschlietzungsent- wurf, worin die Tatsache des Bruches von Artikel 43 des Ver­sailler Vertrages durch Deutschland festgestellt wird zu dem Zweck, den Signatarmächten des Locarno-Vertrages davon Kenntnis zu geben.

Sie nehmen weiter Akt von der Unterstützung, welche die Re­gierungen des Vereinigten Königreiches und Italiens diesem Cntschließungsentwurf geben.

II.

Zn Ansehung, daß

1. gewissenhafte Erfüllung aller vertraglichen Pflichten ein Grundprinzip des internationalen Lebens ist und eine wesent­liche Bedingung für die Aufrechterhaltung des Friedens,

2. es ein Grundprinzip des Völkerbundsrechtes ist, daß keine Macht sich von vertraglichen Verpflichtungen befreien oder die Bestimmungen solcher Verträge ändern kann, es sei denn mit Zustimmung der anderen vertragschließenden Teile,

3. der Bruch des Artikels 43 des Versailler Vertrages und die einseitige Maßnahme der deutschen Regierung, die Verletzung des Locarno-Vertrages und ohne Zuhilfenahme der im Locarno- Vertrag für die Schlichtung von Streitigkeiten vorgesehenen Prozedur in Widerspruch zu den vorgenannten Prinzipien stehen,

sie sind der Ansicht, daß

1. die deutsche Regierung durch diese einseitige Maßnahme sich keine legalen Rechte erworben hat und daß

2. diese einseitige Maßnahme durch die Hervorrufung eines neuen Unruheelementes in den internationalen Beziehungen notwendigerweise als eine Bedrohung der europäischen Sicherheit erscheinen muß.

III.

Sie erklären, daß nicht, was vor oder seit dem genannten Bruch des Locarno-Vertrages geschehen ist, den Charakter einer Befreiung der Signatare dieses Vertrages von irgend einer ihrer Verpflichtungen oder Garantien haben kann, vielmehr diese Pflichten und Garantien in ihrer Gesamt­heit noch vorhanden sind, sie verpflichten sich, sogleich ihre Eeneralstübe anzuweisen, untereinander in Verbindung zu treten, um zu vereinbaren, in welcher Art und Weise die ihnen obliegenden Verpflichtungen im Falle eines unprovo- zierten Angriffs technisch ausgeführt werden müßten.

Sie beschließen, die deutsche Regierung einzu- laden, den Ständigen Internationalen Gerichtshof im Haag die Argumente zu unterbreiten, die sie aus der Un­vereinbarkeit des französisch russischen Beistandspaktes mit dem Locarno-Vertrag herleiten will und sich zu verpflichten, die Ent­scheidung des genannten Gerichtes als endgültig anzuerkennen, unter Vorbehalt der Bestimmungen des nachstehenden Ab­schnitts VII Nr. 2.

Die französische Regierung erklärt, daß sie ihre Zustimmung zu der Befassung des genannten Gerichtes mit der vorgenannten Frage bereits erteilt hat.

V.

Sie beschließen im Namen ihrer Regierungen gemeinsam, d i e deutsche Regierung einzuladen, sich mit den nach­stehenden vorläufigen Regelungen einverstanden zu erklären, die in Kraft bleiben sollen bis zum Abschluß der nachstehend in Abschnitt VII vorgesehenen Verhandlungen:

1. Jede Entsendung von Truppen oder Kriegs­

material indie im Artikel 42 des Versailler Vertrages be­zeichnte Zone wird mit sofortiger Wirkung ein­gestellt. Die dort vorhandenen Truppenstärken werden also ...., Bataillone und.Batterien Artillerie nicht übersteigen.

2. Die miltärähnlichen Verbände (SA., SS., Ar­beitsdienst und andere Organisationen) in der besagten Zone werden genau in demselben Zustand belassen, in dem sie vor dem 7. März 1936 gewesen sind. Insbesondere dürfen sie keines­falls in große Verbände zusammengefaßt werden oder direkt oder indirekt zur Verstärkung militärischer Verbände dienen.

Keinerlei Befestigungsarbeiten und keine Vorberei­tung des Bodens darf in der besagten Zone vorgenommen wer­den. Flugplätze dürfen nicht angelegt, ausgestattet oder verbessert werden.

Die französische und die belgische Regierung -Plichten sich ebenfalls, während dieser Zeit die Entsendung von Truppen in die Zone an der Grenze zwischen ihren Ländern und Deutschland zu unterlassen.

VI.

Sie verpflichten sich ferner, für die gleiche Zeitdauer alle not­wendigen Maßnahmen zu unternehmen, die eeignet sind,

1. eine internationale Truppenmacht einschließlich von Detachements der Armeen der Earantiemächte zu schaffen, die mit Einverständnis der beteiligten Regierungen in der Zone stationiert werden soll, die begrenzt wird durch die belgisch­deutsche und die französisch-deutsche Grenze einerseits und auf der anderen Seite durch eine Linie, die östlich der genannten Grenzlinie im Abstand von ungefähr 20 Kilometer ver­läuft. Diese Zone darf nur von den genannten internatio­nalen Truppenteilen besetzt werden. Sie sollen

2. eine internationale Kommission schaffen, deren Aufgabe es sein soll, die Durchführung der Verpflichtungen zu überwachen, die einerseits die Mächte übernommen haben, welche die vorgenannten internationalen Truppenteile ausgestellt haben, wie auch andererseits die Verpflichtungen, die Belgien, Frankreicki und Deutschland für die Durchführung der vorgenann­ten Abschnitte V und VI (1) übernommen haben.

VII.

Unter Bezugnahme auf den im deutschen Memorandum vom (7. März enthaltenen Vorschlag

beschließen sie, soweit sie selbst davon betroffen sind,

der deutschen Regierung, wenn diese Regie- rung die in Verfolg des vorstehenden Abschnittes an sie gerich­tete Aufforderung ausdrücklich annimmt, vorzu­schlagen, an Verhandlungen teilzunehmen, denen im einzelnen folgendes zugrunde liegen soll:

1. Prüfung der von der deutschen Regierung im Memorandum vom 7. März 1936 gemachten Vorschläge Nr. 2 bis 5,

! 2. Abänderungen des Rheinland-Statuts,

8. Entwurf gegenseitiger Beistandspakte, die allen Signatar­mächten von Locarno offenstehen und dazu bestimmt find, ihre Sicherheit zu verstärken.

Mit Bezug auf die vier in London vertretenen Mächte wird die hier vorgesehene Verstärkung ihrer Sicherheit besondere Ver­pflichtungen gegenseitigen Beistandes zwischen Belgien, Frank­reich, dem Vereinigten Königreich und Italien oder einzelnen von ihnen enthalten, einschließlich geeigneter Vorkehrungen für ldie Sicherstellung sofortigen Handelns der Unterzeichner-Mächte, falls erforderlich, und technischer Abreden für die Vorbereitung derjenigen Maßnahmen, die die praktische Durchführung der Übernommenen Verpflichtungen stcherstellen sollen.

Die vier Mächte erklären weiter, daß sie übereingekommen sind, im Laufe der Verhandlungen für die Annahme von Maß­nahmen einzutreten, die dazu bestimmt sind, die zukünftige An­lage von Befestigungen in einer noch zu bestimmenden Zone zu verbieten oder zu beschränken.

VIII.

In der Erwägung, daß die Erhaltung des Friedens und die' Organisation der kollektiven Sicherheit nur durch die Achtung der Verträge und die Begrenzung der Rüstungen sichergestellt werden kann, daß ferner die Wiederherstellung der Wirtschafts­beziehungen zwischen den Nationen auf einer gesunden Basis für den Fortschritt des Wiederaufbaues ebenso notwendig ist, er­klären sie sich bereit:

Die Vorlage von Entschließungen vor dem Vülkerbundsrat zu unterstützen, die eine Einladung aller beteiligten Nationen zu einer internationalen Konferenz zum Gegenstand haben, auf der im einzelnen geprüft werden würden:

1. Abkommen für die Organisation des Systems der kollektiven Sicherheit auf einer genau bestimmten und praktisch wirksamen Basis unter besonderer Berücksichtigung der Formulierung der Bedingungen, unter denen Artikel 16 des Völkerbundspaktes angewandt werden sollte,

2. Abkommen zum Zweck der tatsächlichen Be- schränkung der st ungen,

3. internationale Vereinbarungen zum Zwecke der Erweiterung der Wirtschaftsbeziehungen und der Aufrichtung des Handels zwischen den Nationen,

4. die im deutschen Memorandum vom 7. März gemachten Vorschläge 6 und 7, sowie die später mit Bezug auf Oesterreich und die Tschechoslowakei gemachten Anregungen.

IX.

Eingedenk der Tatsache, daß die aus Artikel 7 des Locarno- Vertrages ihren Regierungen obliegende Verpflichtung in keiner Weise die Pflicht des Völkerbundes einschränkte, jede zum Schutze des Weltfriedens klug und nützlich erscheinende Maß­nahme zu treffen

sowie unter Bezugnahme auf die Resolution des Völkerbunds­rates vom 17. April 1935 betr. den von den Mitgliedern des Völkerbundes einzuschlagenden Weg im Falle einer einseitigen Aufkündigung von Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Sicherheit der Völker und der Aufrechterhaltung des euro­päischen Friedens

beschließen sie,

1. gemäß Artikel 11 des Paktes dem Völkerbundsrat von der einseitigen Maßnahme Deutschlands, die als Gefahr für die europäische Sicherheit und als Drohung des Friedens erscheint, Kenntnis zu geben, und

2. demzufolge dem Völkerbundsrat die angeschlossenen Reso­lutionen vorzuschlagen, wobei der deutschen Regierung Vor­behalten bleibt, ihre Bemerkungen zu diesen Vorschlägen zu machen.

Wovon man spricht

Die Entstehung derWacht am Rhein*

Von Bibliothekar-Direktor a. D Dr. Th. Längln.

Endlich haben wir wieder eine Wacht am Rhein, endlich können wir das Lied, die herrlicheWacht am Rhein", wieder aus vollem Herzen singen. Erst durch den Kriegsausbruch 1870 ist sie mit einem Schlage volkstümlich geworden; als das Lied der deutschen Einheit, über alle Fürsten- und Landeshymnen hinaus, haben wir, Jung und Alt, sie voll glühender Begeiste­rung und innerster Erhebung herausgeschmettert. Aus solcher Stimmung war sie auch entstanden. 1840 forderte Frankreich den Rhein und seine Lande. Ein Sturm der Entrüstung ging durch das sonst so uneinige deutsche Volk. Der Bonner Gerichtsbeamte Nikolaus Becker fand die richtigen Worte in seinem Gedicht: Sie sollen ihn nicht haben, den freien deutschen Rhein"; es ver­breitete sich blitzschnell und fand zahllose Vertonungen. Heute ist es fast vergessen. Fast gleichzeitig zuerst in aller Stille entstand dieWacht am Rhein" in der deutschen Schwerz. Der junge Kaufmann Max Schneckenburger, ein Schwabe aus Thal­heim bei Tuttlingen an der Donau, trug sie Ende November 1840 seinem gut deutschen Freundeskreis in dem alten Zähringer Städtchen Burgdorf bei Bern vor. Er schickte sie am 8. Dezember 1840 an seinen Freund Räuber in Murten die Handschrift ist noch in Bern. Der Berner Kapellmeister Wendel setzte sie als Männerckor in Musik. So lernte der Krekelder Ekormeisier

Rundfunk

Programm des Reichssenders Stuttgart Sonntag, 22. März:

6.00 Aus Hamburg: Hafenkonzert

8.00 Zeitangabe, Wetterbericht

8.05 Nach Frankfurt: Gymnastik (Mucker)

8.25 Bauer, hör zu!

9.00 Aus Mannherm: Katholische Morgenfeier 9.40 Ein Besuch in Gaienhofen. Zum 60. Geburtstag des Dich­ters Ludwig Finckh am 21. März 10.00Unsere Spaten sind Waffen des Friedens"

10.45 Schallplatten

11.30 Aus Leipzig: Joh. Seb. Bach 12.00 Aus Berlin: Musik am Mittag 13.00 Kleines Kapitel der Zert 13.15 Aus Berlin: Musik am Mittag 13.5010 Minuten Erzeugungsschlacht"

14.00 Nach Frankfurt:Vom und fürs junge Volk"

14.45Aus Laden und Werkstatt"

15.00Frühlingskinder"

16.00 Aus Köln:Nette Sachen aus Köln"

18.00 Schwäbisch-alemannische Welt

18.30Pickwick"

19.00Turnen und Sporthaben das Wort"

19.20Württembergische und badische Regimentsmärsche"

19.45 Landesbauernführer Arnold spricht 20.00Bauremusik"

22.00 Zertangabe, Nachrichten, Wetter- und Sportbericht

22.30 Aus München: Tanzmusik 24.00 Nach Frankfurt: Nachtmusik.

Wochentags regelmäßig wiederkehrendes Programm'

6.00 Nach Köln: Choral

6.05 Nach Köln: Gymnastik 1 (Mucker)

6.30 Aus Berlin: Frühkonzert

8.00 Aus Frankfurt: Wasserstandsmeldungen

8.05 Wetterbericht Bauernfunk

8.10 Nach Frankfurt: Gymnastik 2 (Mucker)

11.30Für dich. Bauer!"

13.00 Zeitangabe, Wetterbericht, Nachrichten 14.00Allerlei von Zwei bis Drei"

20.00 Nachrichtendienst

22.00 Zeitangabe» Nachrichte«, Wetter- und Sportbericht.

Karl Wilhelm die Verse kennen und fand 1854 die Weise 'die wir kennen. Sie wurde beim ersten deutschen Bundessängerfest in Dresden 1861 vorgetragen, kam dann vereinzelt zu den preu­ßischen Truppen in Holstein und Oesterreich 1866. Die verschie­denen Fassungen, zuerst noch ohne den Kehrreim, haben dann besonders durch die gewaltige Verbreitung 1870 die jetzige aus­gebildet.

Daß wir aus freiem Herzen wieder dieWacht am Rhein" singen können, haben wir dem Führer zu danken. Und daran wollen wir am 29. März denken!

Alsbald*

Bei dem Frage- und Antwortspiel zwischen dem General­sekretär des Völkerbundes und dem Auswärtigen Amt in Ber­lin hat bekanntlich die Auslegung des Wörtchensalsbald" in einem deutschen Telegramm eine Rolle gespielt. Das Auswär­tige Amt mußte es nachträglich interpretieren, weil die dem Völkerbund vorgelegte Uebersetzung seinen Sinn falsch wieder­gab. Englische Zeitungen haben sich nachher noch den Kopf darüber zerbrochen und die Schriftgelehrten bemüht, die, um zu einer wissenschaftlich fundierten Antwort zu gelangen, denDu­den", Prof. Wasserziehers Etymologisches Lexikon, das deutsch­englische Wörterbuch von Muret-Sanders und alle möglichen anderen dicken Schmöker wälzten, übrigens ohne dabei zu ei­nem eindeutigen Ergebnis zu kommen.

Ein englischer Student hat sich dadurch nicht abhalten lasten, von sich aus noch einmal einen eigenen Erkundungsvorstoß zu unternehmen. In der Pension, in der er wohnt, ist ein aus Süd­deutschland stammendes Zimmermädchen, und als sie ihm eines Tages das Frühstück brachte, fragte er sie, was denn das myste­riöse Wortalsbald" eigentlich bedeute. Die Antwort, die er von ihr bekam, lautete:Das will ich Ihnen alsbald jagen". Und damit verschwand sie, diplomatisch lächelnd.

Untergang eines Bodenseedampfers vor 75 Jahren

DerVölkische Beobachter" bringt in seiner Sonntag-Ausgabe eine Schilderung des Untergangs des bayerischen Bodenseedam­pfersLudwig" am 11. März 1861, der, wie das Blatt schreibt, ein tragisches Ende gefunden hat, herbeigeführt durch haar­sträubende, allen Schiffahrtsbegriffen Hohn sprechende Zustände jener Zeit. Wir lesen über die Katastrophe: Am kritischen Tage, an dem ein außergewöhnliches Unwetter herrschte, wagte das Dampfboot in einer Sturmpause abends 5.30 Uhr die Abfahrt von Lindau in der Richtung Rorschach. Es hatte 14 Fahrgäste an Bord und eine Ladung von 1200 Zentnern. Nach viertelstün­diger Fahrt brach der Sturm mit erneuter Gewalt aus, und der Dampfer arbeitete sich schon seiner alten Konstruktion wegen doppelt schwer durch die Wogen. Eine Sturzsee nach der andern überspülte das Vorderdeck. Dem heftigen Schwanken begegnete man dadurch, daß man mittels der Balancierkiste und anderer schwerer Gegenstände das Gleichgewicht immer wieder herzustel­len versuchte. Inzwischen war es Nacht geworden, als der schweizerische DampferZürich" mit Kurs nach Lindau in Sicht kam. Ein Matrose desLudwig" gab Laternensignale, aber die Zürich" kam in voller Fahrt direkt auf das bayerische Dampf­boot zu. Deren Mannschaft, die Katastrophe kommen sehend, suchte einer solchen durch Zurufe und Warnungsschreie vorzu­beugen. Doch schon war es zu spät. DieZürich" war mit voller Dampfkraft demLudwig" in die Wand gefahren. Durch den Stoß wurden die entsetzten Fahrgäste umgeworsen, die am Ge­länder festgebundenen Pferde und Ochsen fielen wie vom Blitz getroffen zu Boden. Das Schiff kam mit seiner ganzen linken Steuerbordseite auf das Wasser zu liegen, dessen Wogen durch ein großes Leck rasch in den Maschinenraum eindrangen. Die Zürich" aber hatte sich, ohne im geringsten der Hilfeschreie auf demLudwig" zu achten, rasch entfernt. Als dieser dann zu sinken begann, sprangen Kapitän, Steuermann und ein Matrose in die herabgelassene einzige Schaluppe und konnten sich retten. Nach wenigen Minuten versank das Schiff und mit ihm die 14 Fahr­gäste, zu deren Rettung alle Hilfsmittel gefehlt hatten. Die Ka­tastrophe wurde dadurch herbeigeführt, weil am Steuer der Zürich" ein des Steuerns Unkundiger stand.

Die zahleliMHige CntlvNlung der MmMAst 1935

Aus einer Uebersicht über die zahlenmäßige Entwicklung der Anwaltschaft im Jahre 1935 in den einzelnen deutschen Rechts­anwaltskammerbezirken ergibt sich, daß am 1. Januar 1936 ins­gesamt 18 854 Rechtsanwälte in Deutschland vorhanden waren, worunter sich 2552 jüdische und nichtarische Anwälte befanden.

Montag, 23. März:

8.30 Aus Berlin:Froher Klang zur Arbeitspause"

10.15 Aus Leipzig:Der dumme Hans"

12.00 Aus Hannover: Schlotzkonzert

14.20 Aus Hamburg: Musikalisches Kunterbunt

16.00 Musik am Nachmittag

17.45Erlauscht festgehalten für dich!"

18.00 Nach Breslau: Fröhlicher Alltag

19.45 Der Ruf der Jugend

20.10 Aus Karlsruhe: Romantisches Opernkonzert 22.30 Aus Breslau: Musikalischer Stafettenlauf 24.00 Aus Frankfurt: Nachtkonzert.

Dienstag, 24. März:

8.30 Aus Königsberg: Unterhaltungskonzert

10.15 Aus Grenz- und Ausland 12.00 Aus Leipzig: Mittagskonzert

15.15Von Blumen und Tieren"

16.00 Musik am Nachmittag

17.50Erlauscht festgehalten für dich"

18.00 Aus München: Musik am Feierabend 19.00Von kleinen Geigen und großen Narren"

19.45 Hanns Johst 20.10 Schallplatten 21.00 Bunte Volksmusik

22.30Im Tanz sich drehen ist wunderschön"

24.00 Nach Frankfurt: Nachtmusik.

Mittwoch, 25. März:

8.30 Aus Leipzig: Musikalische Frühstückspause

9.30Mutterfreuden und -sorgen der Bäuerin"

10.15 Märchen und Sagen aus dem Donauland 12.00 Aus Saarbrücken: Mittagskonzert

15.30 Wir standen auf königlichem Platz

16.00 Aus Karlsruhe: Bunte Musik am Nachmittag

17.30 Kleine Musik zum Feierabend

18.00 Aus Frankfurt:Singendes, klingendes Frankfurt

19.30 Aus Hamburg: Stunde der jungen Nation 20.10 Schallplatten

21.00Bergauf Vergab"

22.30 Kleine Stücke für Violine und Klavier 23.00Wir bitten zum Tanz!"

24.00 Aus Frankfurt: Nachtmusik.