r.
Eie nehmen Akt von dem im Namen Frankreichs und Belgiens dem Völkerbundsrat unterbreiteten Entschlietzungsent- wurf, worin die Tatsache des Bruches von Artikel 43 des Versailler Vertrages durch Deutschland festgestellt wird zu dem Zweck, den Signatarmächten des Locarno-Vertrages davon Kenntnis zu geben.
Sie nehmen weiter Akt von der Unterstützung, welche die Regierungen des Vereinigten Königreiches und Italiens diesem Cntschließungsentwurf geben.
II.
Zn Ansehung, daß
1. gewissenhafte Erfüllung aller vertraglichen Pflichten ein Grundprinzip des internationalen Lebens ist und eine wesentliche Bedingung für die Aufrechterhaltung des Friedens,
2. es ein Grundprinzip des Völkerbundsrechtes ist, daß keine Macht sich von vertraglichen Verpflichtungen befreien oder die Bestimmungen solcher Verträge ändern kann, es sei denn mit Zustimmung der anderen vertragschließenden Teile,
3. der Bruch des Artikels 43 des Versailler Vertrages und die einseitige Maßnahme der deutschen Regierung, die Verletzung des Locarno-Vertrages und ohne Zuhilfenahme der im Locarno- Vertrag für die Schlichtung von Streitigkeiten vorgesehenen Prozedur in Widerspruch zu den vorgenannten Prinzipien stehen,
sie sind der Ansicht, daß
1. die deutsche Regierung durch diese einseitige Maßnahme sich keine legalen Rechte erworben hat und daß
2. diese einseitige Maßnahme durch die Hervorrufung eines neuen Unruheelementes in den internationalen Beziehungen notwendigerweise als eine Bedrohung der europäischen Sicherheit erscheinen muß.
III.
Sie erklären, daß nicht, was vor oder seit dem genannten Bruch des Locarno-Vertrages geschehen ist, den Charakter einer Befreiung der Signatare dieses Vertrages von irgend einer ihrer Verpflichtungen oder Garantien haben kann, vielmehr diese Pflichten und Garantien in ihrer Gesamtheit noch vorhanden sind, sie verpflichten sich, sogleich ihre Eeneralstübe anzuweisen, untereinander in Verbindung zu treten, um zu vereinbaren, in welcher Art und Weise die ihnen obliegenden Verpflichtungen im Falle eines unprovo- zierten Angriffs technisch ausgeführt werden müßten.
Sie beschließen, die deutsche Regierung einzu- laden, den Ständigen Internationalen Gerichtshof im Haag die Argumente zu unterbreiten, die sie aus der Unvereinbarkeit des französisch russischen Beistandspaktes mit dem Locarno-Vertrag herleiten will und sich zu verpflichten, die Entscheidung des genannten Gerichtes als endgültig anzuerkennen, unter Vorbehalt der Bestimmungen des nachstehenden Abschnitts VII Nr. 2.
Die französische Regierung erklärt, daß sie ihre Zustimmung zu der Befassung des genannten Gerichtes mit der vorgenannten Frage bereits erteilt hat.
V.
Sie beschließen im Namen ihrer Regierungen gemeinsam, d i e deutsche Regierung einzuladen, sich mit den nachstehenden vorläufigen Regelungen einverstanden zu erklären, die in Kraft bleiben sollen bis zum Abschluß der nachstehend in Abschnitt VII vorgesehenen Verhandlungen:
1. Jede Entsendung von Truppen oder Kriegs
material indie im Artikel 42 des Versailler Vertrages bezeichnte Zone wird mit sofortiger Wirkung eingestellt. Die dort vorhandenen Truppenstärken werden also ...., Bataillone und.Batterien Artillerie nicht übersteigen.
2. Die miltärähnlichen Verbände (SA., SS., Arbeitsdienst und andere Organisationen) in der besagten Zone werden genau in demselben Zustand belassen, in dem sie vor dem 7. März 1936 gewesen sind. Insbesondere dürfen sie keinesfalls in große Verbände zusammengefaßt werden oder direkt oder indirekt zur Verstärkung militärischer Verbände dienen.
Keinerlei Befestigungsarbeiten und keine Vorbereitung des Bodens darf in der besagten Zone vorgenommen werden. Flugplätze dürfen nicht angelegt, ausgestattet oder verbessert werden.
Die französische und die belgische Regierung -Plichten sich ebenfalls, während dieser Zeit die Entsendung von Truppen in die Zone an der Grenze zwischen ihren Ländern und Deutschland zu unterlassen.
VI.
Sie verpflichten sich ferner, für die gleiche Zeitdauer alle notwendigen Maßnahmen zu unternehmen, die eeignet sind,
1. eine internationale Truppenmacht einschließlich von Detachements der Armeen der Earantiemächte zu schaffen, die mit Einverständnis der beteiligten Regierungen in der Zone stationiert werden soll, die begrenzt wird durch die belgischdeutsche und die französisch-deutsche Grenze einerseits und auf der anderen Seite durch eine Linie, die östlich der genannten Grenzlinie im Abstand von ungefähr 20 Kilometer verläuft. Diese Zone darf nur von den genannten internationalen Truppenteilen besetzt werden. Sie sollen
2. eine internationale Kommission schaffen, deren Aufgabe es sein soll, die Durchführung der Verpflichtungen zu überwachen, die einerseits die Mächte übernommen haben, welche die vorgenannten internationalen Truppenteile ausgestellt haben, wie auch andererseits die Verpflichtungen, die Belgien, Frankreicki und Deutschland für die Durchführung der vorgenannten Abschnitte V und VI (1) übernommen haben.
VII.
Unter Bezugnahme auf den im deutschen Memorandum vom (7. März enthaltenen Vorschlag
beschließen sie, soweit sie selbst davon betroffen sind,
der deutschen Regierung, wenn diese Regie- rung die in Verfolg des vorstehenden Abschnittes an sie gerichtete Aufforderung ausdrücklich annimmt, vorzuschlagen, an Verhandlungen teilzunehmen, denen im einzelnen folgendes zugrunde liegen soll:
1. Prüfung der von der deutschen Regierung im Memorandum vom 7. März 1936 gemachten Vorschläge Nr. 2 bis 5,
! 2. Abänderungen des Rheinland-Statuts,
8. Entwurf gegenseitiger Beistandspakte, die allen Signatarmächten von Locarno offenstehen und dazu bestimmt find, ihre Sicherheit zu verstärken.
Mit Bezug auf die vier in London vertretenen Mächte wird die hier vorgesehene Verstärkung ihrer Sicherheit besondere Verpflichtungen gegenseitigen Beistandes zwischen Belgien, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien oder einzelnen von ihnen enthalten, einschließlich geeigneter Vorkehrungen für ldie Sicherstellung sofortigen Handelns der Unterzeichner-Mächte, falls erforderlich, und technischer Abreden für die Vorbereitung derjenigen Maßnahmen, die die praktische Durchführung der Übernommenen Verpflichtungen stcherstellen sollen.
Die vier Mächte erklären weiter, daß sie übereingekommen sind, im Laufe der Verhandlungen für die Annahme von Maßnahmen einzutreten, die dazu bestimmt sind, die zukünftige Anlage von Befestigungen in einer noch zu bestimmenden Zone zu verbieten oder zu beschränken.
VIII.
In der Erwägung, daß die Erhaltung des Friedens und die' Organisation der kollektiven Sicherheit nur durch die Achtung der Verträge und die Begrenzung der Rüstungen sichergestellt werden kann, daß ferner die Wiederherstellung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Nationen auf einer gesunden Basis für den Fortschritt des Wiederaufbaues ebenso notwendig ist, erklären sie sich bereit:
Die Vorlage von Entschließungen vor dem Vülkerbundsrat zu unterstützen, die eine Einladung aller beteiligten Nationen zu einer internationalen Konferenz zum Gegenstand haben, auf der im einzelnen geprüft werden würden:
1. Abkommen für die Organisation des Systems der kollektiven Sicherheit auf einer genau bestimmten und praktisch wirksamen Basis unter besonderer Berücksichtigung der Formulierung der Bedingungen, unter denen Artikel 16 des Völkerbundspaktes angewandt werden sollte,
2. Abkommen zum Zweck der tatsächlichen Be- schränkung der Rü st ungen,
3. internationale Vereinbarungen zum Zwecke der Erweiterung der Wirtschaftsbeziehungen und der Aufrichtung des Handels zwischen den Nationen,
4. die im deutschen Memorandum vom 7. März gemachten Vorschläge 6 und 7, sowie die später mit Bezug auf Oesterreich und die Tschechoslowakei gemachten Anregungen.
IX.
Eingedenk der Tatsache, daß die aus Artikel 7 des Locarno- Vertrages ihren Regierungen obliegende Verpflichtung in keiner Weise die Pflicht des Völkerbundes einschränkte, jede zum Schutze des Weltfriedens klug und nützlich erscheinende Maßnahme zu treffen
sowie unter Bezugnahme auf die Resolution des Völkerbundsrates vom 17. April 1935 betr. den von den Mitgliedern des Völkerbundes einzuschlagenden Weg im Falle einer einseitigen Aufkündigung von Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Sicherheit der Völker und der Aufrechterhaltung des europäischen Friedens
beschließen sie,
1. gemäß Artikel 11 des Paktes dem Völkerbundsrat von der einseitigen Maßnahme Deutschlands, die als Gefahr für die europäische Sicherheit und als Drohung des Friedens erscheint, Kenntnis zu geben, und
2. demzufolge dem Völkerbundsrat die angeschlossenen Resolutionen vorzuschlagen, wobei der deutschen Regierung Vorbehalten bleibt, ihre Bemerkungen zu diesen Vorschlägen zu machen.
Wovon man spricht
Die Entstehung der „Wacht am Rhein*
Von Bibliothekar-Direktor a. D Dr. Th. Längln.
Endlich haben wir wieder eine Wacht am Rhein, endlich können wir das Lied, die herrliche „Wacht am Rhein", wieder aus vollem Herzen singen. Erst durch den Kriegsausbruch 1870 ist sie mit einem Schlage volkstümlich geworden; als das Lied der deutschen Einheit, über alle Fürsten- und Landeshymnen hinaus, haben wir, Jung und Alt, sie voll glühender Begeisterung und innerster Erhebung herausgeschmettert. Aus solcher Stimmung war sie auch entstanden. 1840 forderte Frankreich den Rhein und seine Lande. Ein Sturm der Entrüstung ging durch das sonst so uneinige deutsche Volk. Der Bonner Gerichtsbeamte Nikolaus Becker fand die richtigen Worte in seinem Gedicht: „Sie sollen ihn nicht haben, den freien deutschen Rhein"; es verbreitete sich blitzschnell und fand zahllose Vertonungen. Heute ist es fast vergessen. Fast gleichzeitig — zuerst in aller Stille — entstand die „Wacht am Rhein" in der deutschen Schwerz. Der junge Kaufmann Max Schneckenburger, ein Schwabe aus Thalheim bei Tuttlingen an der Donau, trug sie Ende November 1840 seinem gut deutschen Freundeskreis in dem alten Zähringer Städtchen Burgdorf bei Bern vor. Er schickte sie am 8. Dezember 1840 an seinen Freund Räuber in Murten — die Handschrift ist noch in Bern. Der Berner Kapellmeister Wendel setzte sie als Männerckor in Musik. So lernte der Krekelder Ekormeisier
Rundfunk
Programm des Reichssenders Stuttgart Sonntag, 22. März:
6.00 Aus Hamburg: Hafenkonzert
8.00 Zeitangabe, Wetterbericht
8.05 Nach Frankfurt: Gymnastik (Mucker)
8.25 Bauer, hör zu!
9.00 Aus Mannherm: Katholische Morgenfeier 9.40 Ein Besuch in Gaienhofen. Zum 60. Geburtstag des Dichters Ludwig Finckh am 21. März 10.00 „Unsere Spaten sind Waffen des Friedens"
10.45 Schallplatten
11.30 Aus Leipzig: Joh. Seb. Bach 12.00 Aus Berlin: Musik am Mittag 13.00 Kleines Kapitel der Zert 13.15 Aus Berlin: Musik am Mittag 13.50 „10 Minuten Erzeugungsschlacht"
14.00 Nach Frankfurt: „Vom und fürs junge Volk"
14.45 „Aus Laden und Werkstatt"
15.00 „Frühlingskinder"
16.00 Aus Köln: „Nette Sachen aus Köln"
18.00 Schwäbisch-alemannische Welt
18.30 „Pickwick"
19.00 „Turnen und Sport —haben das Wort"
19.20 „Württembergische und badische Regimentsmärsche"
19.45 Landesbauernführer Arnold spricht 20.00 „Bauremusik"
22.00 Zertangabe, Nachrichten, Wetter- und Sportbericht
22.30 Aus München: Tanzmusik 24.00 Nach Frankfurt: Nachtmusik.
Wochentags regelmäßig wiederkehrendes Programm'
6.00 Nach Köln: Choral
6.05 Nach Köln: Gymnastik 1 (Mucker)
6.30 Aus Berlin: Frühkonzert
8.00 Aus Frankfurt: Wasserstandsmeldungen
8.05 Wetterbericht — Bauernfunk
8.10 Nach Frankfurt: Gymnastik 2 (Mucker)
11.30 „Für dich. Bauer!"
13.00 Zeitangabe, Wetterbericht, Nachrichten 14.00 „Allerlei von Zwei bis Drei"
20.00 Nachrichtendienst
22.00 Zeitangabe» Nachrichte«, Wetter- und Sportbericht.
Karl Wilhelm die Verse kennen und fand 1854 die Weise 'die wir kennen. Sie wurde beim ersten deutschen Bundessängerfest in Dresden 1861 vorgetragen, kam dann vereinzelt zu den preußischen Truppen in Holstein und Oesterreich 1866. Die verschiedenen Fassungen, zuerst noch ohne den Kehrreim, haben dann besonders durch die gewaltige Verbreitung 1870 die jetzige ausgebildet.
Daß wir aus freiem Herzen wieder die „Wacht am Rhein" singen können, haben wir dem Führer zu danken. Und daran wollen wir am 29. März denken!
„Alsbald*
Bei dem Frage- und Antwortspiel zwischen dem Generalsekretär des Völkerbundes und dem Auswärtigen Amt in Berlin hat bekanntlich die Auslegung des Wörtchens „alsbald" in einem deutschen Telegramm eine Rolle gespielt. Das Auswärtige Amt mußte es nachträglich interpretieren, weil die dem Völkerbund vorgelegte Uebersetzung seinen Sinn falsch wiedergab. Englische Zeitungen haben sich nachher noch den Kopf darüber zerbrochen und die Schriftgelehrten bemüht, die, um zu einer wissenschaftlich fundierten Antwort zu gelangen, den „Duden", Prof. Wasserziehers Etymologisches Lexikon, das deutschenglische Wörterbuch von Muret-Sanders und alle möglichen anderen dicken Schmöker wälzten, übrigens ohne dabei zu einem eindeutigen Ergebnis zu kommen.
Ein englischer Student hat sich dadurch nicht abhalten lasten, von sich aus noch einmal einen eigenen Erkundungsvorstoß zu unternehmen. In der Pension, in der er wohnt, ist ein aus Süddeutschland stammendes Zimmermädchen, und als sie ihm eines Tages das Frühstück brachte, fragte er sie, was denn das mysteriöse Wort „alsbald" eigentlich bedeute. Die Antwort, die er von ihr bekam, lautete: „Das will ich Ihnen alsbald jagen". Und damit verschwand sie, diplomatisch lächelnd.
Untergang eines Bodenseedampfers vor 75 Jahren
Der „Völkische Beobachter" bringt in seiner Sonntag-Ausgabe eine Schilderung des Untergangs des bayerischen Bodenseedampfers „Ludwig" am 11. März 1861, der, wie das Blatt schreibt, ein tragisches Ende gefunden hat, herbeigeführt durch haarsträubende, allen Schiffahrtsbegriffen Hohn sprechende Zustände jener Zeit. Wir lesen über die Katastrophe: Am kritischen Tage, an dem ein außergewöhnliches Unwetter herrschte, wagte das Dampfboot in einer Sturmpause abends 5.30 Uhr die Abfahrt von Lindau in der Richtung Rorschach. Es hatte 14 Fahrgäste an Bord und eine Ladung von 1200 Zentnern. Nach viertelstündiger Fahrt brach der Sturm mit erneuter Gewalt aus, und der Dampfer arbeitete sich schon seiner alten Konstruktion wegen doppelt schwer durch die Wogen. Eine Sturzsee nach der andern überspülte das Vorderdeck. Dem heftigen Schwanken begegnete man dadurch, daß man mittels der Balancierkiste und anderer schwerer Gegenstände das Gleichgewicht immer wieder herzustellen versuchte. Inzwischen war es Nacht geworden, als der schweizerische Dampfer „Zürich" mit Kurs nach Lindau in Sicht kam. Ein Matrose des „Ludwig" gab Laternensignale, aber die „Zürich" kam in voller Fahrt direkt auf das bayerische Dampfboot zu. Deren Mannschaft, die Katastrophe kommen sehend, suchte einer solchen durch Zurufe und Warnungsschreie vorzubeugen. Doch schon war es zu spät. Die „Zürich" war mit voller Dampfkraft dem „Ludwig" in die Wand gefahren. Durch den Stoß wurden die entsetzten Fahrgäste umgeworsen, die am Geländer festgebundenen Pferde und Ochsen fielen wie vom Blitz getroffen zu Boden. Das Schiff kam mit seiner ganzen linken Steuerbordseite auf das Wasser zu liegen, dessen Wogen durch ein großes Leck rasch in den Maschinenraum eindrangen. Die „Zürich" aber hatte sich, ohne im geringsten der Hilfeschreie auf dem „Ludwig" zu achten, rasch entfernt. Als dieser dann zu sinken begann, sprangen Kapitän, Steuermann und ein Matrose in die herabgelassene einzige Schaluppe und konnten sich retten. Nach wenigen Minuten versank das Schiff und mit ihm die 14 Fahrgäste, zu deren Rettung alle Hilfsmittel gefehlt hatten. Die Katastrophe wurde dadurch herbeigeführt, weil am Steuer der „Zürich" ein des Steuerns Unkundiger stand.
Die zahleliMHige CntlvNlung der MmMAst 1935
Aus einer Uebersicht über die zahlenmäßige Entwicklung der Anwaltschaft im Jahre 1935 in den einzelnen deutschen Rechtsanwaltskammerbezirken ergibt sich, daß am 1. Januar 1936 insgesamt 18 854 Rechtsanwälte in Deutschland vorhanden waren, worunter sich 2552 jüdische und nichtarische Anwälte befanden.
Montag, 23. März:
8.30 Aus Berlin: „Froher Klang zur Arbeitspause"
10.15 Aus Leipzig: „Der dumme Hans"
12.00 Aus Hannover: Schlotzkonzert
14.20 Aus Hamburg: Musikalisches Kunterbunt
16.00 Musik am Nachmittag
17.45 „Erlauscht — festgehalten — für dich!"
18.00 Nach Breslau: Fröhlicher Alltag
19.45 Der Ruf der Jugend
20.10 Aus Karlsruhe: Romantisches Opernkonzert 22.30 Aus Breslau: Musikalischer Stafettenlauf 24.00 Aus Frankfurt: Nachtkonzert.
Dienstag, 24. März:
8.30 Aus Königsberg: Unterhaltungskonzert
10.15 Aus Grenz- und Ausland 12.00 Aus Leipzig: Mittagskonzert
15.15 „Von Blumen und Tieren"
16.00 Musik am Nachmittag
17.50 „Erlauscht — festgehalten — für dich"
18.00 Aus München: Musik am Feierabend 19.00 „Von kleinen Geigen und großen Narren"
19.45 Hanns Johst 20.10 Schallplatten 21.00 Bunte Volksmusik
22.30 „Im Tanz sich drehen ist wunderschön"
24.00 Nach Frankfurt: Nachtmusik.
Mittwoch, 25. März:
8.30 Aus Leipzig: Musikalische Frühstückspause
9.30 „Mutterfreuden und -sorgen der Bäuerin"
10.15 Märchen und Sagen aus dem Donauland 12.00 Aus Saarbrücken: Mittagskonzert
15.30 Wir standen auf königlichem Platz
16.00 Aus Karlsruhe: Bunte Musik am Nachmittag
17.30 Kleine Musik zum Feierabend
18.00 Aus Frankfurt: „Singendes, klingendes Frankfurt
19.30 Aus Hamburg: Stunde der jungen Nation 20.10 Schallplatten
21.00 „Bergauf — Vergab"
22.30 Kleine Stücke für Violine und Klavier 23.00 „Wir bitten zum Tanz!"
24.00 Aus Frankfurt: Nachtmusik.