Ehlingen, 12. Marz. (A ns demFensterge stürzt.) Am Mittwoch ist ein noch nicht ganz 2 Jahre altes Kind aus dem dritten Stockwert des Gebäudes Vogelsangstr. 11 auf den gepflasterten Hof hinabgestürzt. Es erlitt einen schweren Schädelbruch, an dessen Folgen es alsbald starb.

Faurndau OA. Göppingen, 12. März. (Leiche auf demBahngleis.) Morgens wurde oberhalb des Halte­punktes Faurndau in Richtung Göppingen auf dem linken Schienenstrang des Gleises IllmStuttgart eine verstüm­melte männliche Leiche gefunden. Die Personalien des Toten konnten noch nicht festgestellt werden.

Bietigheim. 12. März. (Tödlich verunglückt.) Mittags wurde in der Besigheimerstratze der 51 Jahre alte Gottlob Oehler von einem Stuttgarter Personenauto an­gefahren und innerlich so schwer verletzt, daß er an den Folgen im Krankenhaus gestorben ist.

Ulm, 12. März. (V e r k e h r s u n f a l l.) Am Mittwoch nachmittag lief in der Horst Wesselstraße ein Arbeiter in die Fahrbahn der Straßenbahn Er wurde von dem Wagen ein Stück geschleift und blieb bewußtlos liegen. Die Ver­letzungen sind schwerer Natur.

Ulm, 12. März. (Zechpreller.) In Neu-Ulm wurden drei Durchreisende aus Stuttgart wegen Zechprellereien fest­genommen. Sie hatten in Wirtschaften gezecht und wollten ohne zu zahlen verschwinden.

Krankheitsstatistik. In der 9. Jahreswoche vom 23. bis 29. Februar wurden in Württemberg folgende Fälle von ge­meingefährlichen und sonstigen übertragbaren Krankheiten amt­lich gemeldet: Diphtherie 54 (tödlich 3), Scharlach 126 (1), über­tragbare Ruhr 1 (), Paratyphus 1 (), fieberhafte Fehl­geburt 1 (), Kindbettfieber 3 (), Tuberkulose der Atmungs­organe 24 (29), Tuberkulose anderer Organe 1 (4).

Aus dem Gerichtssaal

Gewohnheitsverbrecher kommt in Sicherungsverwahrung Ulm. 11. März. Das Landgericht Ulm verurteilte am 14. Ja­nuar 1936 den Angeklagten Albert Mezger aus Reutlingen zu vier Jahren Zuchthaus und zehn Jahren Eh: nirechtsverlust; außerdem wurde die Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Angeklagte, der schon zur Zeit seiner Militärdienstzeit Einbruchs­diebstähle in die Waffenkammer verübte, hat nach der Verbüßung seiner ersten Strafe nicht von seinen Diebereien abgelassen. Seine Spezialität waren Wohnungseinbrüche. Von Reutlingen aus unternahm er Streifzüge in die nähere und weitere Umgebung, ja er stattete sogar der Schweiz einen Besuch ab. In Zürich stahl er aus zwei Villen erhebliche Geldbeträge. Der Angeklagte hatte gegen das Urteil des Landgerichts Ulm Revision beim Reichsgericht eingelegt. Diese Revision wurde, da sich das Urteil in allen Punkten als rechtlich einwandfrei herausstellte, als unbegründet verworfen. Das Reichsgericht hat lediglich die Urteilsformel dahin abgeändert, daß anstelle einer für Vergehen gegen Paraaraph 245 StGB. (Besitz von Diebeswerkzeug) er­kannten Gefängnisstrafe von vier Monaten eine Zuchthausstrafe von einem Lahr tritt.

Ernste Bibelforscher" rechtskräftig verurteilt Ulm, 11. März. Das Landgericht Ulm verurteilte am 29. Aug. 1935 den Angeklagten Karl Grünewald und 29 weitere An­geklagte wegen Vergehens gegen die Verordnung zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 zu hohen Geldstrafen. Die Angeklagten hatten in mehreren württembergischen Orten auch nach dem Verbot der Internationalen Bibelforscher-Ver­einigung Gottesdienste abgehalten und das Ideengut der Ernsten Bibelforscher" weiter gepflegt. Sämtliche Angeklagten hatten das gegen sie ergangene Urteil durch Revision beim Reichsgericht angegriffen. Der 1. Strafsenat des Reichsgerichts hat diese Revisionen als unbegründet verworfen und somit die ergangenen Urreile bestätigt.

Bauunglück im städtischen Gaswerk vor der Strafkammer

Stuttgart, 12. März. In anderthalbtägiger Verhandlung hatte sich die 5. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart mit dem schweren Bauunfall zu befassen, der sich am Vormittag des 6. Januar 1935 in einer Kohlenhalle des städtischen Gaswerkes ereignet hatte. Ein mit sechs Malern besetztes Hängegerüst war infolge Reißens eines Bindestricks etwa 15 Meter in die Tiefe gestürzt und hatte vier Maler mit sich gerissen, während die ändern zwei sich an der Dachkonstruktion oder an tiefer liegenden Gerüsten halten konnten. Einer der Maler, ein Familienvater, erlitt dabei so schwere Verletzungen, daß er tags darauf starb, ein zweiter schwebte längere Zeit in Lebensgefahr, und auch die beiden andern wurden mehr oder weniger schwer verletzt. Wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit drei Vergehen der fahr­lässigen Körperverletzung und einem Vergehen der Vaugefähr- dung angeklagt waren die Brüder Julius und Oskar Rank in Stuttgart als Erbauer und Beaufsichtiger des Hängegerüsts; ferner der städtische Vauobersekretär Max Kuhn, der die Bau­aufsicht hatte, und der gleichfalls in städtischen Diensten stehende Malermeister Eugen Eckle. Der Sachverständige, Professor Reiß- ner von der Wiirlt. Höheren Bauschule, errechnete eine sechsfache Ileberbslastung des Gerüsts. Der Staatsanwalt nannte den Ge­rüstbau in diesem Falle Pfuscharbeit und beantragte gegen Julius Rank drei und gegen seinen Bruder Oskar sowie gegen den Angeklagten Kuhn je zwei Monate Gefängnis, gegen Eckle eine Geldstrafe. Verurteilt wurden Julius Rank anstelle von an sich verwirkten zwei Monaten Gefängnis zu 1099 RM. Geld­strafe, Oskar Rank anstelle von einem Monat Gefängnis zu 300 RM. Geldstrafe. Die beiden anderen Angeklagten wurden freigesprochen.

Empfindliche Strafe

Schwöb. Gmünd, 12. März. Vor dem Schöffengericht hatte sich am Mittwoch der vorbestrafte, 33 Jahre alte Alfred Hirrlinger wegen Betrugs im Rückfall zu verantworten. Er versuchte, nach­dem er schon früher ähnliche Tricks anwendete, sich im Dezember letzten Jahres, übrigens jedesmal in angetrunkenem Zustande, durch falsche Angaben beim Wohlfahrtsamt Unterstützungen zu erschleichen. Im letzten Falle legte er eine gefälschte Bescheini­gung eines Handwerksmeisters, wonach er nicht voll beschäftigt sei, vor. Das Gericht verurteilte den Unverbesserlichen wegen erschwerter Privaturkundenfälschung in Tateinheit mit versuch­tem Betrug im Rückfall zu der Gefängnisstrafe von einem Mo­nat und 15 Tagen.

Kleine Nachrichten ans aller Welt

Neichskriegsminister von Blomberg in Hamburg. Reichs­kriegsminister Generaloberst von Blomberg wird in den Ta­gen vom 11. bis 13. März im Bereich des 10. Armeekorps sowie in den Standorten Bremen, Hamburg und Oldenburg und im Luftkreiskommando 4 Besichtigungen vornehmen.

Lord Beatty f. Admiral Veatty ist in London gestorben. Lord Beatty war 65 Jahre alt und seit mehreren Wochen krank. Im Krieg war er an den Seekämpfen mit der deut­schen Flotte führend beteiligt.

Der Oberbefehls''bsr der Kriegsmarine, Admiral Rae- der, hat den Marineattache in London, Kapitän zur See Watzner, beauftragt, dem ersten See-Lord sein und der deutschen Kriegsmarine Beileid zum Ableben des Großad­mirals Earl Beatty auszusprechen.

Hinrichtung eines Raubmörders in Danzig. Der Danzi- ger Oberstaatsanwalt gibt durch Anschlag bekannt, daß der 63jährige Mörder Johannes Gregorowski am Mittwoch früh in der Danziger Strafanstalt hingerichtet worden ist. Gregorowski war wegen Raubmordes an der Witwe Rüdi­ger zum Tode verurteilt worden.

Balkoneinsturz bei einem Hausumbau. Bei einem Haus­umbau ereignete sich in Hamburg ein schweres Unglück. Aus bisher unbekannten Ursachen löste sich plötzlich der Bal­

kon des zweiten Stockwerkes und flurzre auf oen oarumer liegenden Balkon. Auf diesem befand sich ein Bauarbeiter, der durch die herabsallenden Trümmer tödlich verletzt wurde.

Reicher Kindersegen. In der Universitätsfrauenklinik in WUrzburg konnte dieser Tage Frau Agnes Reußenzehn aus Hendungen von Drillingen entbunden werden. Die glückliche Mutter hat schon zweimal Zwillinge geboren und kann nun­mehr zehn lebende Kinder ihr eigen nennen.

Weltstadt Tokio. Das japanische Innenministerium gibt bekannt, daß die Vevölkerungszahl von Tokio 6,3 Mil­lionen betrage, davon seien 3,3 Millionen Männer.

Ministerpräsident Eöring traf am Donnerstag in Kö­nigsberg ein, wo er am Abend auf einer großen Wahlkund­gebung sprach. Zuvor fand eine Besichtigung der Luftwaffe statt.

Oesterreichischer Ministerbesuch in Budapest. Der öster­reichische Bundeskanzler Schuschnigg und Außenminister Berger-Waldenegg werden am Freitag zu einem zweitägi­gen Besuch in Budapest eintreffen. Der Besuch gilt der Vor­bereitung der in der nächsten Woche in Rom stattfindenden Dreimächtekonferenz.

Eroßfeuer in einem polnischen Dorf. In einem Dorf im Kreise Siedler entstand durch Unvorsichtigkeit ein Schaden­feuer, das in kurzer Zeit 84 Häuser und Ställe vernichtete. Eine Bauersfrau kam in den Flammen um.

Ergötzliches vom Parfüm

Die mittelalterliche Parfümmode datiert aus dem 13. Jahr­hundert. Kaum bekannt, wurden die Wohlgerüche auch schon mih- bräuchlich und bis zu widerlicher Ilebertreibung angewandt. Ein französischer Schriftsteller berichtet, daß man in Frankreich sogar die Pferdesättel parfümiert habe. Später, nach dem Tode Lud­wigs XIV., ging es mit dieser Mode wieder rasch abwärts. Da der König in den letzten Jahren seines Lebens die Wohlgerüche nicht mehr hatte ausstehen können, weil sie ihm durch übermäßi­gen Gebrauch zum Ekel geworden waren, galt es bei Hofe als ein Zeichen guten Geschmacks, das Parfüm zu verachten und nicht mehr zu gebrauchen. Aus dieser Zeit erzählt man sich die merkwürdigsten Dinge Wahrheit und Dichtung von der unheilvollen Wirkung gewisser Parfüms.

Die Herzogin von Berry sei durch den ständigen Gebrauch von wohlriechenden Essenzen an Geist und Körper erkrankt und lang­samem Siechtum verfallen. Die Gemahlin des Dauphin aber sei durch parfümierte Handschuhe vergiftet worden und gestorben. Im 17. Jahrhundert waren England und Amerika Europas Parfümlieferanten. Zu den Vermögensbestünden regierender Häuser gehörten damals Kissen, die mit den köstlichsten Essenzen gefüllt waren. In Frankreich rivalisierten die Männer an Gefall­sucht und an Toilettenraffinements mit den Damen. Während diese kleine seidene Riechlissen nähten, die zur Abrundung und Parfümierung der Körperformen dienten, bedeckten die jungen Stutzer ihre Haut mit wohlriechenden Salben und Pudern. Da man von Hygiene damals noch nicht viel wußte, betrachtete man i die Wohlgerüche in Krankheitsfällen als eine Art Schutzmittel. Viele von ihnen sollten gegen Ansteckung schützen, Moschus und Ambra vertraten die Stelle unserer Desinfektionsmittel. Bald aber schienen die Essenzen nicht mehr M genügen und man ver-^ langte nach Quintessenzen. Der Handschuhmacher Martial, der Parfüm in Gegenwart Ludwigs XIV. herstellts, war eine an­gesehene, viel bewunderte Persönlichkeit, sogar ein Dichter wie Corneella hat seine Verdienste gefeiert. Nach Ludwig XV. war es plötzlich mit der Parfümmode aus, die Damen mußten beim Anblick einer stark duftenden Blume ohnmächtig werden das gehörte zum guten Ton. Die Revolution tat dann das übrige, um den Parfümen den Garaus zu machen.

Herausgeber und Verlag: Buchdruckerei und Zeitungsverlag Wildbader Tagblait Wildbaser Badblatt, Wildbad im Echwarzwald lJny. Th. Gack) DA. 2. 36. -M. gur Zeit ist Preisliste Nr. 3 gültig.

Reichsbmrd der Kinderreichen

Ortsgruppe Wildbad

Sämtliche Mitglieder der Ortsgruppe besuchen am Samstag, den 14. März, abends 8.15 Uhr, die

Wahlversammlung in der Turnhalle.

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Am Samstag vormittag von 911.30 Uhr findet nochmals eine Fisch-, sowie eine Fleischkonserven- Ausgabe statt.

Alle diejenigen Volksqenossen, welche im Februar noch betreut, nicht ausgescklofsen, sondern nur in Bezug einer Vereinbarung ab 1. März ausgeschieden sind, können diese, sowie die noch im Laufe nächster Woche stattfindende Sonderausgabe nochmals in Empfang nehmen. Desgleichen findet ebenfalls am Samstag vormittag die SchllhaltSWbe für diejenigen statt, welche ihren Schuhbedarf angemeldet haben.

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Freiwillige Feuerwehr Wildbad

Samstag, den 21. ds. Ms., abends 8 Uhr

Pflicht-Korpsversammlung

der gesamten Feuerwehr bei Straßer, zum Wildbader Hof (Kein Trinkzwang.)

Anzug: Rock, Gurt, Mütze oder Helm.

Fehlende werden behandelt wie bei Uebungen.

Die Neueinteilung wird in der Versammlung bekannt­gegeben. Im Aushangkasten am Magazin sind die Frühjahrsübungen angeschlagen, worauf besonders auf- merksam gemacht wird.

Feuerwehrkommando.

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der Werbung von

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Wildbad, den 12. März 1936.

Der Ortsamtsleiter für NSV.

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