7 ^

6

TN^ISbaV^v Ztzr^t^LNA

slmkLblsftunS Mn^ei-evfünWilSdaS

* » M»«- Äas^LL»»O ErrIFaL s

»st b«rl-a>» i» lrg 8»»iaft»ll» 171Stuttg«t.

üm«d»lits<h»n^B»r!»8r «snotltch 1.S« RM^ Siot»kurmun»r' Ps. Lirolouta Nr. SV i>«_

»Udbod. »«ckkost»! «n»t,lbmü -Sb»rl«» L«., RUddalli Pfor»h»vs»r L«i»»rd«bank FUial» »ildbad.

«»»aMch 1I0RM. fr»t tu» -«

Ob»ramt»sparll

au» i»li»f»rt i durch di« Post bezog«» i» »uiuSürg ostscheckkooto LSI?

Luz»ig»llpr»is» i Im Anzeigentril di» »iufpalttg» 18 mm br«it« Millimeterzeile 4 Pf., Familien-Anzeigen, Bereinranzeigen, Stellengesuch»

Z Pf.! im TextieN di« SV »m breit« Mtllimeterzeii« 12 Pf. Rabatt nach »orgeschriebenem Tarif. Schlug dir Anziiainanaab»» jlliglich » Utzr »srmittrg». I» XouturLfil»» ,d»r »mm grrichilich» »«ttrribuug natmiudig »ird, siv f»d» N»chlaig««abru», »«>.

Druck, Berlag u. »«raut». Schriftleitung > Theodor Sack, AUdbad i. Sch»., Wilhelmftr. S«, Tel. «7». »ohmmg, Villa -ubertu»

Nummer 45 Fernruf 479

Der Eden-Kms in England

Was lehrt der englische Geheimbericht über Abessinien?

Die Veröffentlichung des Geheimberichtes, den ein engli­scher Regierungsausschutz unter dem Vorsitz' von Sir John Maffey, ständigem llnterstaatssekretär für die Kolonien, am 18. Juni 1935 über die britischen Interessen in Abes­sinien an das Auswärtige Amt erstattete, durch dasGior- nale d'Jtalia" in Rom, ist immer noch die politische Sensa­tion des Tages. Die technische und wenn man will krimi­nelle Seite der Auslieferung dieses Dokumentes an irgend­eine italienische Stelle ist im Augenblick Gegenstand einer eingehenden Untersuchung durch die englischen Behörden, die begreiflicherweise durch die aufgedeckte Indiskretion peinlichst berührt sind und die damit rechnen müssen, datz auch andere geheime Aktenstücke zur Kenntnis ausländi­scher Mächte gelangt sind.

Das politische Interesse wird aber nicht durch das mehr oder weniger geschickte Arbeiten eines ausländischen Nach­richtendienstes oder durch die Bedenkenlosigkeit irgendwel­cher britischen Beamten ausgelöst, sondern durch den Inhalt des jetzt veröffentlichten Berichts, dessen Richtigkeit von englischer Seite mit keinem Wort in Frage gestellt wird. Aus ihm ergibt sich, datz noch Mitte des vergangenen Jah­res, also zu einer Zeit, als die italienischen Absichten in Ostafrika für alle Welt klar zutage lagen und man bereits für das Enddatum der Regenzeit den Beginn der italieni­schen Offensive berechnete, das britische Kabinett nicht da­ran dachte, den italienischen Angriff auf Abessinien zu ei­nemProbefall" der Kriegsbeendigungsmaschinerie des Völkerbundes zu machen, datz man keinerlei politische Ent­rüstung gegen denAngreifer" Italien empfand und nicht , in Erwägung zog, auf Grund von Artikel 16 der Völker­bundssatzung Sanktionen gegen ihn beschließen zu lassen, sondern datz man sich ganz nüchtern und mit der praktischen Gründlichkeit, die das politische Handwerk des Auswärtigen Amts in London beherrscht, überlegte, ob eineErobe­rung" Abessiniens durch Italien dieses Wort steht in dem Bericht drin für die britischen Interessen abträglich sei oder nicht und ob und auf welche Weise man diese Jnter- . essen, soweit sie vorhanden sind, auch bei einer italienischen Inbesitznahme des Landes sicher stellen könne. Diese Jnter- ' essen beschränken sich nach dem Bericht, auf das Tanasee- ^ Gebiet wegen der Wasserversorgung des Nils und auf den , Grenzstrich gegen Britisch-Somaliland wegen der Weide­plätze der unter der britischen Schutzherrschast stehenden Somalistämme. Eine Lösung erscheint einfach: territoriale Kontrolle über den Tanasee durch Großbritannien, gegebe­nenfalls unter Beanspruchung eines Landkorridors vom Sudan bis an den See, und Landabtretungen verhältnis­mäßig bescheidenen Umfangs an die britische Somalikolo­nie. Der Bericht Sir John Maffeys atmet gesunden Egois­mus durchaus nationalistischer Prägung. Uebrigens "fällt er zeitlich ungefähr mit den Nachrichten zusammen, die die Erteilung der Konzession für die Errichtung eines Stau­dammes am Tanasee durch den Negus an England und Aegypten meldet.

Ungefähr 14 Tage später hat Eden seine Aussprache mit Mussolini, über die er im Unterhause berichtete, datz er dem Duce die ernsten Besorgnisse der englischen Regierung hinsichtlich des ostasrikanischen Konfliktes mitgeteilt habe. Er erwähnt damals auch die englische Wertschätzung des Völkerbundes und die Einstellung der öffentlichen Meinung in England. Anfang August erfolgt dann eine neue War­nung an Italien vor dem Kriege, diesmal durch Sir Samuel Hoare, den Außenminister. Wieder wird durch einen Hin­weis auf den Völkerbund, der nicht verkrüppeln dürfe, die Wendung vorbereitet, die die britische Politik inzwischen offenbar genommen hat. Im September beginnt die Ver­stärkung der britischen Flottenstreitkräfte im Mittelmeer und im Oktober beantragt Eden in Genf die ersten Sank- -tonen gegen Italien.

Es bleibt vorläufig das große Geheimnis, welche Um­stände diesen Kurswechsel hervorgerufen haben. Obwohl er noch unter der Autzenministerschaft Sir Samuel Hoares erfolgte, praktisch allerdings mit besonderem Schneid durch Eden, damals Völkerbundsminister, vertreten wurde, wird er doch offenbar durch die Auffassungsverschiedenheiten die­ser beiden Persönlichkeiten markiert. Hoare selbst ist mit dem Friedensvorschlag, den er rin Dezember gemeinsam mit Laval in Paris ausardeitete, wieder zu der Linie des Maf- jseyschen Berichtes zurllckgekehrt.

^ Es scheint, daß Eden sowohl für die Erhaltung der euro­päischen Mächteverteilung, die ihm vom britischen Stand­punkt aus wünschenswert erscheint, wie für die Vertretung der britischen Belange in anderen Teilen der Welt siehe Ostasien einen Angelpunkt sucht, an den er seine Politik jeweils anhängen kann. Der Völkerbund soll ihn ihm bie­ten. Das bedeutet aber, zumal eben noch im britischen Ober­hause die Idee einer vernünftigen Völkerbundsreform ab­gelehnt wurde, ein Einschwenken der englischen Politik von der vor einiger Zeit gelegentlich vertretenen Dynamik und Elastizität zum starren statischen System des Status quo. Eden glaubt das britische Empire am besten dadurch zu si­chern, datz er an dem Falle Italien-Abessinien die antirevi-

Montag, den 24. Februar 1936

sionistische Kraft des Völkerbundes zu demonstrieren ver­sucht. So gesehen würde dieser Konflikt tatsächlich für die englische Politik nur einenProbefall", eine Art Schulbei­spiel darstellen.

Ein gerechtes Urteil

Seit den Tagen des Haarmann-Prozesses unseligen Ange­denkens in Hannover hat keine Gerichtsverhandlung die Anteilnahme des ganzen Volkes so in Anspruch genommen wie der nun hinter uns liegende Prozeß gegen den Kna­benmörder Seefeldt. Heber fünf Wochen ist vor uns ein grausiger Kriminalfilm abgerollt worden, dessen Einzel­heiten uns gottlob verborgen blieben. Was wir zu sehen und zu hören bekamen, genügte im übrigen vollauf, und es wird keinen rechtlich denkenden Menschen in Deutschland geben, der nicht die Anklagerede des Staatsanwaltes Wort für Wort unterschrieb.

Nicht weniger als dreißig Morde warf der Vertreter der Anklagebehörde Seefeldt vor, von denen kaum die Hälfte zur Verhandlung gestanden hat. Aber sie genügten für den Antrag, Seefeldt zwölfmal zum Tode zu verurteilen. Das Gericht hat den Stab über den entarteten Mörder gebrochen und die Todesstrafe über ihn ausge>prochen, die einzige, die bei diesem Ungeheuer überhaupt in Frage kam. Datz Staats­anwalt und Gericht den Vorschriften des Gesetzes folgend noch eine Reihe weiterer Strafen in Anspruch nahm, ent­spricht der Korrektheit, mit der gerade dieser Prozeß bis ins Kleinste hinein durchgeführt worden ist. Nicht nur den unglücklichen Eltern waren die Worte des Staatsanwaltes aus der Seele gesprochen, sondern allen Eltern Deutsch­lands, als er die Notwehr des Staates und der Eltern ge­gen ein derartiges Verbrechertum verkündete.

In der Tat, Staat und Volk befinden sich in Notwehr, wenn sie einen Menschen wie Seefeldt nicht nur unschädlich machen, sondern ihn überhaupt ausmerzen aus der Gemein­schaft. Es war nicht etwa billige Rhetorik, datz der Staats­anwalt die Gepflogenheiten einer vergangenen Zeit an den Pranger stellte, um zu erklären, datz ein derartig gemein­gefährliches Subjekt wie Seefeldi nicht schon längst un­schädlich gemacht worden ist. Es entspricht leider nur allzu sehr der Wirklichkeit, datz die Rechtsauffastungen einer ver­gangenen Zeit sich vielmehr für die Unschuld als für die Schuld eines Verbrechers aussprachen. Nur so ist es zu ver­stehen, datz Mörder wie die Eisenbahnattentäter von Lei­ferde mit Freiheitsstrafen davonkamen. Die milde Hand­habung der Gesetze war zeitweilig wie ein Freibrief, Ver­brechen zu begehen, da die Todesstrafe wohl ausgesprochen, aber grundsätzlich nicht vollzogen wurde.

Es ist gut, datz der neue Staat mit dieser Verkehrung der Grundbegriffe aufgeräumt hat. Es hat nichts mit Rache zu tun, wenn er dem Gesetz wieder die Geltung verschafft, die ihm gebührt. Auch der neue Staat kennt Gnade, wo sie an­gebracht erscheint. Aber in unerbittlicher Folgerichtigkeit vernichtet er das Verbrechertum in jeglicher Gestalt. Die Strafrechtsreform der letzten drei Jabre hat erfreulicher­weise bereits die Handhaben geschaffen, die es dem Staat ermöglichen, beizeiten zuzugreifen. Dahin gehören in erster Linie die Sicherheitsverwahrung und die Möglichkeiten der Sterilisation oder Entmannung bei Sittlichheitsverbrechern. Des einen sind wir heute schon gewiß: ein zweiter Fall See­feldt wird sich nicht wieder ereignen! Der Verlauf des Pro­zesses war die glänzendste Rechtfertigung der heute gültigen Rechtsauffassungen. Wer sich in der Notwehr befindet, mutz die Schutzmaßnahmen anwenden, die ihm zur Verfügung stehen. Deshalb entspricht das Urteil allen unseren natür­lichen Rechtsempsindungen, weil es notwendig und gerecht

Kurze Tagesüberficht

Am 8. Todestage Horst Wessels ehrte die SA. das An­denken ihres Vorkämpfers im ganzen Reich. An seinem Grabe erfolgten zahlreiche Kranzniederlegungen, u. a. von Stabschef Lutze und von Reichsminister Dr. Eöbbels.

Im ganzen Reich fand die Weihe der neuen Kyffhäuser- fahnen statt, in deren Mittelpunkt die Berliner Feier und eine Ansprache des Bundesführers stand.

*

Der tschechoslowakische Ministervrästdent hatte in Belgrad eingehende Besprechungen über die Donaujragen.

Das französische Mitglied des Internationalen Olympia- Ausschustes, de Poiignac, har über das nationalsozialistische Deutschland verständnisvolle Worte geschrieben.

Im Futzball-Länd-rkampf in Barcelona siegte Deutschland gegen Spanien mit 2:1 Toren.

Fernruf 479 71. Jahrgang

Todesurteil gegen Seefeld

Schwerin. 22. Febr. Im Mordprozetz Seefeld verkün­dete am Samstag mittag der Vorsitzende, Landgerichtsdirek­tor Sarkander, in Gegenwart des Neichsstatthalters von Mecklenburg-Lübeck, Hildcbrandt, das folgende Urteil:

Der Angeklagte Seefeld wird wegen Mordes in zwölf FällenzumTode und lebenslänglichem Ehrverlust, so­wie wegen Sittlichkeitsverbrechen zu insgesamt 18 Jahren Zuchthaus und zehn Jahren Ehrverlust verurteilt. Die Ent­mannung und Sicherungsverwahrung werden angeordnet. Der Angeklagte nahm das Urteil ohne Bewegung auf.

Urteilsbegründung im Seefeld-Prozetz

Schwerin, 23. Febr. In der Urteilsbegründung im Seefeld- Prozetz führte der Vorsitzende u. a. aus:

Was die Täterschaft anbelangt, so weisen folgende An­zeichen auf Seefeld hin: Die Kinder sind zweifellos von fremder Hand umgebracht worden. Das ergibt sich daraus, datz mehrere Leichen vergraben waren. Es kommt nur ein Sexualverbrecher als Täter in Frage, denn ein anderes Motiv bei so vielen gleich­artigen Fällen ist unmöglich. Der Täter mutz ein naturverbun­dener Mensch sein. Das ergibt sich besonders aus der Verbergung der Leichen der Knaben Zimmermann und Neumann. Dann mutz der Täter ein Wandersmann gewesen sein, der auf seinen Wan­derungen alle diese Orte, in denen Knaben verschwunden waren, berührte. Ferner mutz der Täter ein alter Mann gewesen sein; das ergibt sich aus vielen Zeugenaussagen, die einen älteren Mann in Begleitung der verschwundenen Kinder gesehen haben. Ferner mutz er ein peinlicher Pedant gewesen sein. Das ist aus der Lage der Leichen zu schließen. Wir wissen, datz Secfeld ein solcher Pedant ist.

Hinzu kommt weiter der bemerkenswerte Umstand, datz in der Zeit, in der Seefeld in Strafhaft war, die Kette der Morde und Sittlichkeitsverbrechen unterbrochen wurde. Alle Kinder sind in den Jahren 1933 bis 193S in den Eaugebieten Mecklenburg- Lübeck und Kurmark verschwunden, während in allen anderen Gebieten des Reiches keine Kinder verschwunden sind. Die Ge­biete Mecklenburg-Lübeck und Kur mark waren aber die Wandergeüiete des Angeklagten. Alle Kinder sind aus Städten verschwunden. Hier war Seefeld unbekannter als auf dem Lande. ^

In allen Fällen lag für die Knaben kein Anlaß vor, aus dem Elternhaus zu entlaufen und in allen Fällen, so betonte der Vorsitzende, handelte es sich um artige und gesunde Kinder.

Datz der Täter in allen Fällen der gleiche sein mutz, ergibt sich schon daraus, datz die Leichen alle in dichten Schonun­gen gesunden wurden. Das Gericht stand auf dem Standpunkt, datz, wenn ein Fall nachgewiesen werden konnte, der Angeklagte auch für die anderen Fälle in Frage komme.

Der Vorsitzende ging sodann in großen Zügen kurz auf die einzelnen Indizien ein und betonte, datz in mehreren zur Anklage stehenden Fällen beinahe unmittelbare Tatzeugen vorhanden waren, die den Angeklagten in der Nähe der späteren Fundorte der Leichen gesehen haben. Häufig hat der Angeklagte auch an den Fundstellen schon vorher an Kindern Sittlichkeitsverbrechen begangen.

Ein sehr stakes Indiz gegen Seefeld ist endlich auch sein Notizbuch. An Hand seiner Auszeichnungen konnte festgestelll werden, datz der Angeklagte überall und gerade zu den Zeiten an den Orten gewesen ist, an denen sich Sittlichkeitsverbrechen und Morde ereignet haben. Er hat in einem FalleMuscheleien" in seinem Notizbuch gemacht und dort geheimnisvolle Zeichen ein­getragen, um zu verbergen, datz er sich zur Zeit der Taten in den Orten ausgehalten hat, in denen sich die Verbrechen ereigneten. So bringen diese Indizien den zwingenden Beweis, datz der An­geklagte als Täter in Frage kommt. Schließlich, so erklärte der Vorsitzende, will ich noch sagen, datz dem Angeklagten nach dem Gutachten von Professor Müller-Hetz die Tat durchaus zuzu­trauen ist.

Zur FragederTodesursachen erklärte der Vorsitzende, datz das Schwurgericht sich nach reiflicher Ueberlegung entschlossen hat, anzunehmen, datz der Tod durch Erwürgen eingctrctsn ist. Die Indizien, die auf Gift als Todesursache hindeuten könn­ten, scheinen nicht ausreichend gegenüber der einfachen Erklärung, die Professor Müller-Hetz gegeben hat.

Das Gericht habe sich auch weiter davon überzeugen lasten, datz die Taten begangen worden sind zur Befriedigung der Eeschlcchts- lust des Angeklagten. Damit ist auch gleich die Frage nach dem Motiv geklärt.

Im letzten Teil der Urteilsbegründung im Seefeld-Prozetz ging der Vorsitzende aus die Frage ein, ob Secfeld mitUeber- legung gehandelt habe. Das Schwurgericht habe auch die Ueberzeugung gewonnen, datz der Angeklagte mit Ueberlegung gehandelt habe. Er sei bei der Erwürgung so vorsichtig gewesen, daß man kaum Spuren gesunden habe. Wäre er in starker Er­regung gewesen, so wäre er kaum so vorsichtig vorgegangen. Auch nach der Tat handelte er vollkommemn überlegt. Er habe die Leichen in die typische Schlafstellung gebracht und die Tat­spuren verwischt, um den Verdacht von sich abzulenkcn und den Eindruck zu erweckenr als wenn die Knaben einen natürlichen Tod durch Erfrieren usw. gefunden hätten. So handle aber nur jemand, der genau weiß, was er getan bat.

Das Schwurgericht hat deshalb, so schloß der Vorsitzende, die