Fmzösische Denkschrift
an Ken Wkerknnisrat
Genf, 14. April. Die französische Denkschrift an den Völkerbundsrat hat folgenden Wortlaut:
1. Am 16. März hat der deutsche Reichskanzler die Berliner Botschafter der europäischen Mächte zu sich gerufen, um ihnen vom Wortlaut eines Gesetzes Kenntnis zu geben, das in Deutschland die allgemeine Wehrpflicht wiederherstellt und das eine neue Einteilung der Armee in 12. Armeekorps und in 36 Divisionen vorsieht. An demselben Tage trat das Gesetz in Kraft. Dieser Maßnahme war schon am 9. März die offizielle Ankündigung der Wiedererrichtung einer deutschen Militärluftfahrt vorausgegangen.
In zwei ihrer wichtigsten Bestimmungen sind somit die Klauseln des Friedensvertrages formell zurückgestotzen (re- pudia) worden. Es ist dies die Krönung (consecration) langer und methodisch im geheimen verfolgter Anstrengungen. Es ist dies der Beweis der Bedeutung der in Deutschland bereits vollbrachten Aufrüstung, ganz abgesehen von dem Plan, dessen Vollbringung weiteroerfolgt wird; es ist dies nicht nur die Verkündigung einer Politik; diese ist schon zur Tatsache geworden.
Vor einem Jahre hat das Anwachsen des durch das Reich für das Jahr 1934 33 vorgesehenen Militärbudget Europa bewegt, und die französische Regierung hatte in diesen voraussichtlichen Angaben (die übrigens später weit überschritten worden sind) eine Andeutung gesehen für den Entschluß der deutschen Regierung, ihre Aufrüstung in Grenzen zu verfolgen, deren Richter sie selbst sein wollte. Die Behörden des Reiches erhoben Protest gegen eine solche Auslegung. In einer Note, die der Außenminister des Reiches dem englischen Gesandten in Berlin am 11. April übermittelt hat, wird das Anwachsen der Ausgaben durch die Notwendigkeit gerechtfertigt, die Vorbereitungen für die Umwandlung der Milizarmee mit kurzer Dienstzeit weiterzuverfolgen, und es wurde Einspruch dagegen erhoben, daß der Haushalt des Luftfahrtministeriums als Rüstungshaushalt angesehen werden könne. Einige Tage später, am 27. April, sprach dieser sein „Erstaunen" darüber aus, daß man sich ernstlich über den Luftfahrthaushalt beunruhigen könne, dessen Ausgaben nur dazu dienen sollten, die Bevölkerung gegen die Luftangriffe zu schützen und die Zivilluftfahrt zu reorganisieren. Noch am 20. Dezember bestritt der Luftfahrtminister, daß das Reich mehr als einige Versuchsapparate besitze. Drei Monate sind seither verstrichen und der Reichskanzler Hitler ist in der Lage, den britischen Staatssekretär davon zu unterrichten, daß das Reich auf dem Gebiete der Luftfahrt bereits die Gleichheit mit England erreicht habe.
Es wird erlaubt sein, festzustellen, daß, um zu einem solchen Ergebnis zu gelangen, eine Anstrengung von einigen Wochen, ja sogar von einigen Monaten nicht genügt hätte. Dementis und Erklärungen erhalten daher ihren wahren Wert, und die Bestrebungen, die sie enthüllen, ihre wahre Bedeutung.
2. Die Initiativen, an die hier erinnert worden ist, sind ein formaler Bruch der hauptsächlichsten Klauseln des Teiles 3 des Versailler Vertrages und der später über ihre Anwendung zwischen der deutschen Regierung und den Regierungen der hauptsächlichsten alliierten Mächte auf der Botjchafterkonferenz abgeschlossenen Abkommen.
Der Völkerbund hat die Aufgabe, sich damit zu befassen. Der Völkerbund, der auf Achtung der internationalen Verpflichtungen begründet und Wächter eines Paktes ist, dessen Präambel anerkennt, daß die Staaten, die die „Zusammenarbeit zwischen den Nationen entwickeln wollen" und „ihnen den Frieden und die Sicherheit garantieren wollen", „gewissenhaft alle Verpflichtungen der Verträge in den gegenseitigen Beziehungen zwischen den organisierten Völkern anerkennen" müssen, kann nicht gleichgültig bleiben bei der Behauptung einer politischen Methode, die direkt den Grundsätzen, aus welchen sie beruht, und den Zweck, den er sich gesteckt, zuwiderläuft.
3. Bei der Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund hat sich die Versammlung ausdrücklich auf Teil 8 des Vertrages berufen, um das Militär-, Marine- und Luftfahrtstatut festzusetzen, dem das Reich entsprechen müßte, sie hat von einer Erklärung Kenntnis genommen, nach welcher Deutschland „tatsächliche Garantien seiner aufrichtigen Absicht, die Verpflichtungen, die aus den Verträgen und seinen Anhängen hervorgehen, inne zu halten", gab.
Indem die deutsche Regierung die Bestimmungen, die der Militärstatut regelt, für Null und nichtig erklärt, hat sie mit Ueberlegung einen der Faktoren zerstört, auf denen ihre Mitarbeit an der Genfer Einrichtung begründet ist.
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„Und dann . . .V" fragte der Präsident mit nachdrücklichster Betonung.
„Ich geriet in eine starke Erregung ... Ich war meiner Sinne nicht mehr Herr. Ohne noch ein Wort mit Mistreß Swift zu wechseln, floh ich aus dem Hotel, bestieg in der Frühe das erste Boot nach Venedig und flog morgens um zehn Uhr mit dem planmäßigen Flugzeuge nach Wien, um von hier aus nach Trapezunt zu reisen . . ."
„Und weshalb, Angeklagter . . .?"
Dr. Stradella atmete schivcr ... „Weil ich, Herr Präsident, weil ich-die furchtbarste Enttäuschung in
meinem Leben durchgekosiet hatte . . . Meine Nerven hatten mich verlassen. Ich weiß heute selbst nicht, wie ich zu diesem plötzlichen Entschluß kam. Venedig auf Monate zu verlassen ..."
„So, so . . ." Der Präsident machte ein höchst un- gläubiges Gesicht . . . „Und weshalb kehrten Sie nicht nach Italien zurück, nachdem die ganze europäische Presse diesen Mordfall Swift aufgegriffen hatte und Sie als den Täter bezeichnete?"
„Weil ich keine Kenntnis davon hatte, Herr Präsident. Ich benutzte den Orient-Expreß bis Konstantinopel — — bestieg dort den türkischen Handelsdampfer „Osmania". der am 22. September infolge eines Sturmes kenterte, wurde.mit gebrochenen Fußknöcheln nach Efüsi verschlagen und versuchte von dort aus Ende November die Rückreise anzutreten."
^ ^Weshalb reisten Sie über Bulgarien ., _
Was die französische Regierung anbelangt, so müsse sie daran erinnern, daß sie von 1921 bis 1928 die Dienstzeit in Frankreich von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt habe; daß die für die Verteidigung der Metropole sofort verwendbaren Streitkräfte sich infolgedessen je nach der in Betracht gezogenen Lage um 42 oder um 60 Prozent vermindert haben; daß die llebersee- armee ihrerseits ebenfalls bedeutende Verminderungen erfahren habe, daß die Ausführung des Luftbauprogramms nur in ganz schwachem Maße fortgeschritten sei.
Die französische Regierung ist es sich schuldig, an die Vorschläge zu erinnern, die sie schon am 5. Februar 1932 für die Begrenzung der Bombenflugzeuge und ihre Zurverfügungstellung an den Völkerbund und für die Schaffung einer Internationalen Macht im Zusammenhang mit der besten Organisation der Sicherheit gemacht hat. Sie erinnert weiter an die Vorschläge, die sie am 14. November desselben Jahres im Hinblick auf die Herstellung eines europäischen Systems der RUstungsverminderung und der internationalen Zusammenarbeit gemacht hat. Sie erinnert an die Erklärung vom 11. Dezember 1932, die die Gewährung der Gleichberechtigung unlösbar an die Herstellung eines Sicherheitssystems bindet.
Sie erinnert schließlich daran, daß im Oktober 1933 in einer Stunde, wo die internationale Lage sich bereits zu verdunkeln begann, aus Gründen, für die Frankreich keinerlei Verantwortung trägt, die französische Regierung mit mehreren anderen Regierungen dahin übereingekommen war, ein Arbeitsprogramm vorzuschlagen, das es der Genfer Konferenz erlaubt hätte, nützliche und wirksame Arbeit zruWsten. Es ist wahr, daß nach Kenntnisnahme dieses Programms die Reichsregierung sich für verpflichtet sah, Genf zu verlassen und seinen Austritt aus dem Völkerbund anzukündigen. Es handelt sich um eine brutale Geste, die durch nichts gerechtfertigt war, wie dies der Präsident der Konferenz selbst festgestellt hat.
Aber auch nach dieser Geste ist die Arbeit nicht aufgegeben worden. Am 3. Februar ds. Js. wurde aus die Initiative der französischen und der englischen Regierung hin ein Programm aufgestellt, das von allen dem Frieden dienenden Mächten mit Genugtuung ausgenommen wurde.
Dieses Programm hatte selbst die Neichsregierung angenommen. Ihre Beschlüsse vom 16 März haben es indessen entschieden gefährdet. Es wäre nutzlos, wollte sie sich auf die Maßnahmen berufen, auf die andere Regierungen sich gezwungen sahen in ihrem eigenen Lande zu ergreifen, denn diese Maßnahmen wurden durch die Entwicklung der deutschen Rüstungen gerechtfertigt. Es wäre nutzlos, wollte sie sich besonders auf die Maßnahmen der französischen Regierung berufen, die, um den aus dem Krieg hervorgegangenen Schwierigkeiten der Rekrutierung zu begegnen, diese Maßnahme hinsichtlich der Dauer der Militärdienstzeir ergreifen mußte, die schon vor fünf Jahren durch die vorbereitende Abrüstungskonferenz als berechtigt anerkannt wurde.
Deutschland hat einem internationalen Problem eine einseitige Lösung geben wollen. Die Verhandlungsmethode hat es durch die Methode der vollendeten Tatsachen ersetzt. Ihre Beschlüsse, die mit dem ganzen System der Rüstungsbeschränkung unvereinbar sind, haben für ganz Europa die Frage der allgemeinen Aufrüstung in ihrer ganzen Schwere aufgeworfen.
Der Völkerbundsrat hat die Pflicht, sich über die Verantwortlichkeit der so geschaffenen Lage und über die Folgen, die sie nach sich zieht, auszusprechen. Er muß auch die Schlußfolgerungen bekannt geben, die die Regierungen für ihre Abkommenspolitik daraus zu ziehen haben, die den Willen haben, die europäische Sicherheit aufrecht zu erhalten und zu vermitteln.
8. Eine noch bedeutendere Frage muß gestellt werden. Denn in einem Europa, in dem sich die Methode der einseitigen Kündigung internationaler Verpflichtungen verallgemeinern würde, würde es bald nur noch Platz für eine Machtpolitik geben. Keine Verhandlung ist möglich, wenn im Laufe dieser Verhandlungen einer der Teilnehmer das willkürlich an sich reißt, was Gegenstand der Verhandlung ist. Keine Verhandlung ist außerdem nützlich, wenn die Ergebnisse, ganz gleich welcher Art, durch den Willen einer der beteiligten Parteien zerstört werden können. Man sollte dann bei den internationalen Beziehungen von vornherein den Begriff eines Vertrages oder einer Verpflichtung ausschalten.
Die Anstrengungen der friedlichen Nationen gehen darauf hinaus, durch die Angriffs-, gegenseitigen Erleichterungsund Veistandsverpflichtungen zwischen den Staaten ein weites System der kollektiven Sicherheit zu schaffen. Ist es der Mühe wert, diese Anstrengungen fortzusetzen, wenn zugegeben wird, daß der Verstoß gegen eine übernommene Verpflichtung, so feierlich sie auch sei, keine anderen Folgen nach sich zieht, als eine moralische Ablehnung, und wenn man keinerlei Risiko eingeht, indem man sich von seinen Verpflichtungen befreit und der zersetzende Staat in der Anbestraftheit eine Ermutigung zu neuen Verletzungen findet? Der Völkerbundsrat kann einer
Stradella errötete... Ich habe Freunde dark, Herr
Präsident..."
„Haben Sie Beweise dafür, Angeklagter?"
Antonio geriet in eine offensichtliche Erregung . . . Seine Stimme vibrierte: „Herr Präsident, ich bitte, diese Frage mir im Augenblick erlassen zu wollen . . . Ich weiß nicht ..."
Salvatini sah ihn mit strengen Augen an.
„Was wissen Sie nicht? Sie dürfen nichts verschweigen, wenn das Gericht Ihnen glauben soll."
Im Hirn Antonios hämmerte es. Konnte er Michael Menschikosf preisgeben, der von Sofia nach Italien geeilt war, um in dieser schweren Stunde bei ihm zu sein? Er wechselte einen flüchtigen Blick mit Michael, der ihm freundlich zunickte . . . Tann erst sagte er aufrechten Herzens: Herr Präsident, der Zeuge ist im Gerichtssaal. Es ist Professor Michael Menschikosf aus Sofia..."
Eine ungeheure Erregung entstand. Die Spannung, die bis dahin Gericht und Zuschauer in Atem hielt, entlud sich im Auditorium zu einer demonstrativen Haltung zugunsten des Angeklagten.
Der Präsident gebot Ruhe. Er zog drohend die Augenbrauen hoch. „Ich werde den Zuschauerraum räumen, wenn die Verhandlungen gestört werden." Dem Ange- I klagten zugewandt fuhr er fort: „Wird Herr Professor Menschikosf bereit sein, hier auszusagen?"
„Ich bitte ihn zu fragen, Herr Präsident."
Michael war unterdessen vorgetreten, dem man an seiner ganzen Haltung den ehemaligen Offizier ansah. In schnellem Schritt trat er vor den Nichtertisch. „Ich bin bereit, auszusagen, Herr Präsident. Dr. Stradella und ich sind Freunde . . ."
Die Journalisten reckten die Köpfe empor. Mac Con- nor lachte verschmitzt. Das war ja ein großartiger Zwischenfall...
Ehe noch die Richter und das Publikum wußten, was
solchen Bedrohung gegen dke internationale Ordnung nicht gleichgültig gegenüberstehen, ohne seiner Aufgabe nicht gerecht zu werden. Er hat die Pflicht, ihr entgegenzutreten, indem er die geeigneten Maßnahmen ergreift, um der heute geschaffenen Lage abzuhelfe« und eine Wiederholung z« verhindern.
Das sind die Betrachtungen, auf die die französische Regierung die Aufmerksamkeit des Völkerbundsrates lenken möchte. Ueber- zeugt davon, daß die Achtung vor übernommenen Verpflichtungen jeder friedlichen Nation eine Pflicht ist, ist sie sich der Verpflichtung bewußt, die die verschiedenen Artikel des Paktes den Mitgliedern des Völkerbundes auferlegen. Sie wünscht, das Vertrauen unter den Völkern wieder hergestellt zu sehen und erklärt sich mit allen Regierungen solidarisch, denen an der Festigung des Friedens gelegen ist. Die französische Regierung wartet vertrauensvoll darauf, daß sich der Völkerbundsrat über die ihm unterbreitete ernste Lage ausspricht, daß er über die Gegenwart beschließt und die Zukunft sichert.
Die Denkschrift ist von einer Note Lavals vom 9. April an den Generalsekretär des Völkerbundes begleitet, in welcher er sich auf sein Telegramm vom 20. März, durch das er die Einberufung des Völkerbundsrates verlangt hat, beruft.
Donaukonferenz im Mai
Die Samriak-Besvrechungen in Sttesa
Stresa, 14. April. Ueber die Beschlüsse, die die drei Mächte hinsichtlich der Donaukonserenz am 20. Mai irr Rom gefaßt haben, hört man, daß außer Frankreich und Italien die Kleine Entente, Polen und Oesterreich vertreten sein sollen. Eine E i n- ladung an Deutschland soll beabsichtigt sein. England und die Schweiz sollen, wie man Hort, nur Beobachter entsenden. Das Datum des 20. Mai ist von Flandin selbst genannt worden.
Am Samstagabend ist auch, wie man weiter hört, über die Frage einer Fortsetzung oder Liquidierung der Abrüstungskonferenz gesprochen worden. Dabei sei England dafür eingetreten, doch noch zu versuchen, ein Abkommen über den Rüstungsstand zustandezubringen. Frankreich wll sich für den Abschluß der Konferenz sowie für die U m w an d l u n g in eine Sicherheitskonferenz eingesetzt haben. Ferner wird behauptet, Mussolini habe sich besonders stark für die militärische Gleichberechtigung Ungarns eingesetzt. Hierbei soll Frankreich zugleich für die Kleine Entente erklärt haben, daß diese Gleichberechtigung nur ins Auge gefaßt werden könnte, wenn gleichzeitig bestimmte Garantien gegeben würden.
In Stresa ist schließlich noch das Gerücht verbreitet, daß Polen die Haltung Deutschlands in der Frage der östlichen Nichtangriffspakte billige und den Konferenzmächten in Stresa mitgeteilt haben, daß Polen dieselbe Haltung wie Deutschland einnehme.
Stresa, 14. April. Am Samstagabend ließ sich über die Ergebnisse der Konferenz von Stresa noch folgendes ergänzend Mitteilen:
Zu der am 20. Mai in Rom stattfindende« Donankonfe- renz solle« folgende Mächte eingeladen werden: Deutschland, Frankreich, Italien» Oesterreich, Ungarn, Jugoslawien, Rumänien» Tschechoslowakei und Polen. Die Konferenz soll rer« politischen Charakter tragen, also keine Wirtschaftsfragen behandeln. In ihrem Rahmen soll auch die Wiederaufrüstung Oesterreichs besprochen werden.
Ferner soll weiter beschlossen worden sein, daß die Luft- pakte als zweiseitige Verträge abgeschlossen werden sollen, also England-Frankreich, Frankreich-Italien und Italien- England. Falls Deutschland später teilnimmt, soll es auch zweiseitige Verträge mit diesen Staaten äbschließen.
Sitzung des Wafsenausschuffes in Genf
Genf, 14. April. Der Präsident der Abrüstungskonferenz Hen- derson ist Samstag hier eingetroffen und hat an der abschließenden Sitzung des Ausschusses für Waffenhandel und Waffenfabrikation teilgenommen. Im Laufe der Sitzung dankte Hen- derson dem Ausschuß für seine Bemühungen. Die Abrüstungskonferenz sei nicht gestorben; man müsse hoffen, bald zu einem Ergebnis zu gelangen. Der Ausschuß habe bereits viele Schwierigkeiten überwunden; hoffentlich könne,er itt nicht allzu ferner Zukunft in aussichtsreicherer politischer Stimmung eine zweite Lesung vornehmen. Der von dem Ausschuß fertiggestellte Abkommensentwurf ist von einem Bericht begleitet, der feststellt, daß die Meinungsverschiedenheiten sich vor allem auf das Maß der anzuwendenden Kontrolle beziehen.
eigentlich los war, war er mit fliegendem Start an den Zeugenbänken vorbei geeilt, hatte von Ampezzo aus eine direkte telephonische Verbindung mit Rom Herstellen lassen und ließ durch seinen Sekretär nach Newpork folgende Mitteilung kabeln: „Im Prozeß Tr. Stradella sensationelle Wendung eiugetreten. stop. Angeklagter weist Gründe seines Aufenthaltes in Bulgarien einwandfrei nach. stop. Zeuge ist Professor Menschikosf. Sofia, stop. Mac Connor."
Das alles war das Werk eines Augenblicks. Aber in diesen wenigen Minuten, die Professor Menschikoff dazu benutzte, feinem alten Freunde die Hand zu drücken, entschied sich in Antonios bedrücktem Herzen eine schicksalsschwere Wendung. Jetzt wußte er, daß er nicht allein stand. Jetzt konnte das Gericht entscheiden, wie es wollte. Er fühlte sich stark genug, einen Kampf zu führen, der das ganze Gebäude von Unvernunft und bürokratischer Gerichtsbarkeit zu zertrümmern imstande war. Ein Wort des Dankes fand er nicht; aber Michaels Händedruck löste alle in langer Untersuchungshaft angesammelten Seelenmarter in Atome auf.
Der Gerichtsvorsitzende räusperte sich > . . „Ihr Auftreten kommt uns überraschend. Herr Professor . . . . Immerhin . . . Ihre Aussagen werden für uns von Bedeutung sein ..."
Der Staatsanwalt griff ein. „Welchen Zweck sollte es haben, Herr Präsident, diesen Zeugen zu vernehmen? Der Angeklagte ist in Widin verhaftet worden. Die Freundschaftsbetenerungen sind für die Beurteilung der Täterschaft belanglos . . .
Der Verteidiger erbat das Wort. „Der Herr Staatsanwalt irrt . . . Die Verteidigung legt größten Wert darauf, sestgestellt zu wissen, was den Zeugen veranlaßt hat, den weiten Weg von Sofia nach Ampezzo zu machen, um hier an Gerichtsstelle ausznsagen."
(Fortsetzung folgt.)