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Nummer 65

Fernruf 179 Montag den 18. März 1935 Fernruf 179

70. Jahrgang

Die allgemeine Wehrpflicht

Aufruf der Reichsregierung

Berlin, 17. März. Samstag nachmittag 1 Uhr empfing Reichsminister Dr. Eöbbels die Havptschriftleiter der Ber­liner Zeitungen und ide Vertreter der auswärtigen Presse und gab ihnen die folgende Erklärung der Reichsregie­rung mit anschließendem Eesetzestext bekannt:

An das deutsche Volk

Als im November 1918 das deutsche Volk vertrauend auf die in den 11 Punkte» Wilsons gegebenen Zusicherungen nach viereinhalbjährigem ruhmvollen Widerstand in einem Kriege, dessen Ausbruch es nie gewollt hatte, die Waffen streckte, glaubte es, nicht nur der gequälten Menschheit, sondern auch einer gro­ßen Idee an sich einen Dienst erwiesen zu haben. Selbst am schwersten leidend unter den Folgen dieses wahnsinnigen Kam­pfes, grisse» die Millionen unseres Volkes gläubig nach dem Gedanken einer Neuge st altungderVölkerbezie Hun­gen, die durch die Abschaffung der Geheimnisse diplomatischer Kabinettspolitik einerseits, sowie der schrecklichen Mittel des Krieges andererseits veredelt werden sollte. Die geschichtlich här­testen Folgen einer Niederlage erschienen vielen Deutschen damit geradezu als notwendige Opfer» um einmal für immer die Welt von ähnlichen Schrecknissen zu erlösen.

Die Idee des Völkerbundes hat vielleicht in keiner Nation eine heißere Zustimmung erweckt als in der von allem irdischen Stück verlassenen deutschen. Nur so war es verständlich, daß die in manchen geradezu sinnlosen Bedingungen der Zerstörung jeder Wehrvoraussetzung und Wehrmöglichkeit im deutschen Volke nicht nur angenom­men, sondern von ihm auch erfüllt worden sind. Das deutsche Volk und insonderheit seine damaligen Regierungen waren überzeugt, daß durch die Erfüllung der im Versailler Vertrag vorgeschriebenen Entwasfungnsbestimmungen entsprechend der Verheißung dieses Vertrages der Beginn einer internationalen allgemeinen Abrüstung eingeleitet und garantiert sein würde. Den» nur in einer solchen zweiseitigen Erfüllung dieser gestell­ten Aufgabe des Vertrages konnte die moralische und vernünf­tige Berechtigung für eine Forderung liegen, die einseitig auf­erlegt und durchgesührt zu einer ewigen Diskriminierung und damit Minderwertigkeitserklärung einer großen Nation werden muhte. Damit aber konnte ein solcher Friedensvertrag niemals die Voraussetzung für eine wahrhafte innere Aussöhnung der Völker und einer dadurch herbeigeführten Befriedung der Welt, sondern nur für die Ausrichtung eines ewig weiterzehrenden Hasses sein. Deutschland hat die ihm auserlegte« Abrüstungs- Verpflichtungen nach den Feststellungen der Interalliierten Kon­trollkommission erfüllt.

Folgendes waren die von dieser Kommission bestätigten Ar­beiten der

Zerstörung der deutschen Wehrkraft und ihrer Mittel:

Heer:

59 847 Geschütze und Rohre, 139 558 Maschinengewehre, 31174 Minenwerfer und Rohre, 6 407 404 Gewehre und Karabiner, L13 938 MG.-L8ufe, 28 441 Lafetten, 1394 MW.-Lafetten, 38 7S4 444 Geschosse, 18 554 444 Hand- und Eewehrgranaten, «0144 444 scharfe Zünder, 191444 444 Handwasfenmunition, 333 444 Tonnen Eeschoßhiilsen, 23 515 Tonnen Kartuschpatronen­hülsen, 37 644 Tonnen Pulver, 79 544 Munitionslehren, 212 444 Fernsprecher, 1472 Flammenwerfer, 31 Panzerzüge, 59 Tanks» 1762 Veobachtungswage», 8982 drahtlose Stationen, 1214 Feld­bäckereien, 2199 Pontons, 9817 Tonnen Ausrüstungsstücke für Soldaten, 8 234 354 Sack Ausrüstungsstücke für Soldaten, 7344 Pistolen und Revolver, 184 MG.-Schlitten, 21 fahrbare Werk­stätten, 12 Flak-Gefchützwagen, 11 Protzen, 61444 Stahlhelme, 171444 Gasmasken, 2544 Maschinen der ehemaligen Kriegsin­dustrie» 8444 Eewehrläuse.

v Luft:

15 711 Jagd- und Bombenflugzeuge, 27 757 Flugzeugmotore.

O Marine:

Zerstört, abgewracktes, versenktes oder ausgeliesertes Kriegs­schissmaterial der Marine: 28 Großkampsschisse, 1 Küstenpanzer, 1 Panzerkreuzer, 19 kleine Kreuzer, 21 Schul- und Spezialschisse, 83 Torpedoboote, 315 U-Boote.

Ferner unterlagen der Zerstörungspflicht: Fahrzeuge aller Art, Gaskampf- und z. T. Gasschutzmittel, Treib- und Sprcng- mtttel, Scheinwerfer, Visiereinrichtungen, Entsernungs- und Schallmeßgerät, optische Geräte aller Art, Pferdegeschirre, Schmalspurgerät, Felddruckereien, Feldküchen, Werkstätten, Hieb­und Stichwaffen, Stahlhelme, Munitionstransportmaterial, Normal- und Spezialmaschinen der Kriegsindustrie, sowie Ein­spannvorrichtungen, Zeichnungen dazu, Flugzeug- und Lust- schifshallen usw.

Nach dieser geschichtliche beispiellosen Erfüllung eines Vertra­

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Das Gesetz für den Aufbau der Wehrmacht

Das am Schlüsse des Aufrufs verkündete Gesetz hat fol- ! genden Wortlaut:

Gesetz für den Aufbau der Wehrmacht vom 16. März 1935:

8 1

Der Dienst kn der Wehrmacht erfolgt auf der Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht.

8 2

Das deutsche Friedensheer einschließlich der übersührten Truppen-Polizei gliedert sich in 12 Korpskommandos und 36 Divisionen.

8 3

Die ergänzenden Gesetze zur Regelung der allgemeinen Wehrpflicht find durch den Neichswehrminister dem Reichs­ministerium alsbald vorzulegen.

Das Gesetz ist vom Führer und sämtlichen Mitgliedern des Neichskabinetts unterschrieben worden.

lösung der eingegangen Verpflichtungen auch vonderanderenSeitezuerwarten. ^

Denn:

1. DeutfchlandhatteaVgerüstet.

2. Im Friedensvertrag war ausdrücklich gefordert worden, daß Deutschland abgerüstet werden müßte, um damit die Voraus­setzung für eine allgemeine Abrüstung zu schaf­fen, d. h.: es war damit behauptet, daß nur in Deutschlands Rüstung allgemein die Begründung für die Rüstung der andere« Länder läge.

3. Das deutsche Volk war sowohl in seinen Regierungen als auch in seinen Parteien damals von einer Gesinnung erfüllt, die den pazifistisch-demokratischen Idealen des Völkerbundes und seiner Gründer restlos entsprach. Während aber Deutschland als die eine Seite der Vertragsschließenden seine Verpflichtun­gen erfüllt hatte, unterblieb die Einlösung der Verpflichtung der zweiten Vertragsseite.

Das heißt: Die Hohen Vertragsschließende« der ehema­ligen Siegerstaaten haben sich einseitig von den Ver­pflichtungen des Versailler Vertrages gelöst!

Allein nicht genügend, daß jede Abrüstung in einem irgend­wie mit der deutschen Wafsenzerstörung vergleichbaren Maße unterblieb, nein: es trat nicht einmal ein Stillstand der Rü­stungen ein, ja im Gegenteil, es wurde endlich die Ausrü­stung einer ganzen Reihe von Staaten offensicht­lich. Was im Kriege an neuen Zerstörungsmaschinen erfunden wurde, erhielt nunmehr im Frieden in methodisch-wissenschaft­licher Arbeit die letzte Vollendung. Aus dem Gebiete der Schaf­fung mächtiger Landpanzer sowohl als neuer Kamps- und Vom- benmaschinen fanden ununterbrochene und schreckliche Verbes­serungen statt. Neue Riesengeschütze wurden konstruiert, neue Spreng-, Brand- und Gasbomben entwickelt.

Die Welt aber hallte seitdem wider von Kriegsgeschrei, als ob niemals ein Weltkrieg gewesen und ein Versailler Vertrag ge­schlossen worden wäre.

Inmitten dieser hochgerüsteten und sich immer mehr der mo­dernsten motorisierten Kräfte bedienenden Kriegsstaaten war Deutschland ein machtmäßig leerer Raum, jeder Drohung und jeder Bedrohung jedes einzelnen wehrlos aus- geliefert. Das deutsche Volk erinnert sich des Unglücks und Leides von 15 Jahren wirtschaftlicher Verelendung, politischer und moralischer Demütigung.

Es war daher verständlich, wenn Deutschland laut auf die Einlösung des Versprechens. auf Abrüstung der anderen Staaten zu drängen begann. Der?» dieses ist klar:

Einen hundertjährigen Fuieden würde die Welt nicht nur ertragen, sondern er müßte ihr von unermeßlichem Segen sein. Eine hundertjährige Zerreißung in Sieger und Besiegte aber erträgt sie nicht.

Die Empfindung über die moralische Berechtigung und Not­wendigkeit einer internationalen Abrüstung war aber nicht nur in Deutschland, sondern auch innerhalb vieler anderer Völker lebendig. Aus dem Drängen dieser Kräfte entstanden die Ver­suche, auf dem Wege von Konferenzen eine Rüstungsverminde­rung und damit eine internationale allgemeine Angleichung auf Niederem Niveau in die Wege leiten zu wollen.

So entstanden

die erste« Vorschläge internationaler Rüstungsabkommen, von denen wir als bedeutungsvollen den Plan Macdo- ualds in Erinnerung haben.

Deutschland war bereit, diesen Plan anzunehme« und zur Grundlage von abzuschließenden Vereinbarungen zu machen.

Er scheiterte an der Ablehnung durch andere Staaten und wurde endlich preisgegeben. Da unter solchen Umständen die dem deutschen Volke und Reiche in der Dezember-Erklä­rung 1932 feierlich zugestcherte Gleichberechtigung keine Verwirklichung fand, sah sich die neue deutsche Reichs­regierung als Wahrerin der tzhre und der Lebensrechte des deutschen Volkes außerstande, noch weiterhin an solche» Kon­ferenzen teilzunehmen oder dem Völkerbund anzugehören.

Allein auch nach dem Verlaßen Genfs war die deutsche Re­gierung dennoch bereit, nicht nur Vorschläge anderer Staaten zu überprüfen, sondern auch eigene praktische Vorschläge zu mache«. Sie übernahm dabei die von den anderen Staa­ten selbst geprägte Auffassung, daß die Schaffung kurzdienender Armeen für die Zwecke des Angriffs ungeeignet und damit für die friedliche Verteidigung anzuempsehlen fei.

Sie war daher bereit, die langfristige Reichswehr «ach dem Wunsche der anderen Staaten in er ne kurzdie- nende Armee zu verwandeln. Ihre Vorschläge vom Winter 1933 31 waren praktische und durchführbare. Ihre Ablehnung sowohl als die endgültige Ablehnung der ähnlich gedachten ita­lienischen und englischen Entwürfe ließen aber darauf schließen, daß die Geneigtheit zu einer nachträglichen sinngemäßen Er­füllung der Versailler Avriistungsbestimmungen aus der ands- ren Seite der Vertragspartner nicht mehr bestand.

Unter diesen Umständen sah sich die deutsche Regierung ver­anlaßt, von sich aus jene notwendigen Maßnahmen zu treffen, die eine Beendigung des ebenso unwürdigen wie letzten Endes bedrohlichen Zustandes der ohnmächtige» Wehrlosigkeit eines großen Volkes und Reiches gewährleisten konnte.

Sie ging dabei von denselben Erwägungen aus, denen Mini­ster V a l d w i n in seiner letzten Rede so wahren Ausdruck ver­lieh:

Ein Land, das nicht gewillt, die notwendigen Vorsichtsmaß­nahmen zu seiner eigenen Verteidigung zu ergreifen, wird nie­mals Macht in dieser Welt haben, weder moralische noch ma­terielle Macht."

Die Regierung des heutigen Deutschen Rei­ches aber wünscht nur eine einzige moralische und materielle Macht, für das Reich und damit wohl auch fürganzEuropa den Frieden wahren zu können.

Sie hat daher auch weiterhin getan, was in ihren Krästen stand und zur Förderung des Friedens dienen konnte.

1. Sie hat all ihren Nachbarstaaten schon vor langer Frist den Abschluß von Nichtangriffspakten angetragen.

2. Sie hat mit ihrem östlichen Nachbarstaat eine vertragliche Regelung gesucht und gesunden, die dank des großen entgegeu- kommenden Verständnisses, wie sie hofft, für immer die bedroh­liche Atmosphäre, die sie bei ihrer Machtübernahme vorsand. entgiftet hat und zu einer dauernden Verständigung uud Freundschaft der beiden Völker führen wird.

3. Sie hat endlich Frankreich die feierliche Versi­cherung gegeben, daß Deutschland nach der erfolgten Rege­lung der Saarfrage nunmehr keine territorialen Forderungen mehr an Frankreich stellen oder erheben wird. Sie glaubt da­mit, in einer geschichtlich seltenen Form die Voraussetzung für die Beendigung eines jahrhundertelangen Streites zwischen zwei großen Nationen durch ein schweres politisches und sachli­ches Opfer geschaffen zu haben. Die deutsche Regierung muß aber zu ihrem Bedauern ersehen, daß seit Monaten eine sich fortgesetzt steigernde Ausrüstung der übrigen Welt stattsindet. Sie sieht in der Schaffung einer sowjetrussischen Armee von 141 Divisionen, d. h. 964404 Man» zugegebene Frredensprä- senzstärke, ein Element, das bei der Abfassung des Ver'ailler Vertrages nicht geahnt werden konnte. Sie sieht in der Forcie­rung ähnlicher Maßnahmen in den anderen Staaten

weitere Beweise der Ablehnung der sei­nerzeit proklamierten Abrüstungsidee.

Es liegt der deutschen Regierung fern, gegen irgend einen Staat einen Vorwurf erheben zu wollen, aber sie muß heute feststellen, daß durch die nunmehr beschlossene Einfüh­rung der zweijährigen Dienstzeit in Frank­reich die gedanklichen Grundlagen der Schaffung kurz dienen­der Armeen zugunsten einer lang dienenden Organisation aus- gegeben worden sind.

Dies war aber mit ein Argument für die seinerzeit von Deutschland geforderte Preisgabe seiner Reichswehr.

Die deutsche Regierung empfindet es unter diesen Umständen als eine Unmöglichkeit, die für die Sicherheit des Reiches notwendigen Maßnahmen noch länger auszusetze» oder gar vor der Kenntnis der Mitwelt zu verbergen.

Wenn sie daher dem in der Rede des englischen Ministers Baldwin am 28. November 1931 ausgesprochenen Wunsch nach einer Aufhellung der deutsche« Absichten nun- «ehr entspricht, dann geschieht es: