Die Reichsregierung stimmt zu
Berlin, 6 . Dez. Wie das DNB. erfährt, ist mit der ALsen- dung einer zu stimmenden Erklärung der Re'chs- regierung nach Genf zum Ratsbeschluß über die Verwendung von Polizeitruppen im Saargebiet zu rechnen.
Die deutsche Antwort an Aloifi
Gens, 6. Dez. Der deutsche Konsul in Genf hat am Donnerstag nachmittag dem Vorsitzenden des Saarausschusses, Baron Aloisi, im Aufträge der Reichsregierung die Antwort Deutschlands übergeben. Sie hat folgenden Wortlaut:
„Ich beehre mich, den Empfang Ihres Telegramms vom 5 Dezember über die Sitzung des Völkerbundsrates vom gleichen Tage zu bestätigen und Ihnen darauf namens der deutschen Regierung Folgendes mitzuteilen: die deutsche Regierung hat von den Erklärungen Kenntnis genommen, die im Völkerbunds rat zur Frage der Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Saargebiet während der Abstimmungsperiode abgegeben worden sind. Sie ist ihrerseits zwar der Ansicht, daß die Verhältnisse im Saargebiet eine Heranziehung auswärtiger Kräfte für die Ausrechterhaltung von Ruhe und Ordnung nicht notwendig erscheinen lassen; sie will sich aber gleichwohl damit einverstanden erklären, daß, sofern der Rat dies beschlieht, neutrale internationale Kontingente in angemessener Stärke zu dem erwähnten Zweck ins Saargebiet entsandt werden.
gez. Freiherr von Neurath, Reichsminister des Auswärtigen."
Einreiseverbot ins Saargebiet für SA. und SS.
Reu stadt a. H., 8. Dez. Der Saarbevollmächtigte des Reichskanzlers, Biirckel, erläht folgende Anordnung:
An alle SA.- und SS.-Männer im Reich!
Kommunisten und Emigranten versuchen unter dem Hinweis, dah aus dem Reich „größere Trupps" von SA.- und SS- Männern in das Saargebiet kämen, die Öffentlichkeit wieder von angeblichen deutschen Putschabsichte« zu unterrichten.
Um auch diese Zweckmeldung von vornherein entsprechend zu beleuchten, wird angeordnet:
Allen SA.- und SS.-Männern ist es strengstens untersagt, in das Saargebiet einzureisen, gleichviel aus welchem Grunds dies geschehe, es sei denn, dah es sich um Abstimmungsberechtigte handelt. Diese haben sich selbstverständlich an den oorge- schriebenen Einreisetermin zu halten.
Wer trotz dieser Anweisung den Versuch macht, in das Saar- gebiet einzureisen, wird von der zuständigen Parteidienststelle sofort zur Rechenschaft gezogen.
Neustadt a. H., 6. Dezember 1934.
lgez) Bürckel,
Saarbevollmächtigter des Reichskanzlers.
EhriW Mackensens
durch den Führer und Reichskanzler
Falkenwalde, 6. Dez. Dem großen Heerführer und letzten Eeneralfeldmarschall des alten Heeres, Generalfeldmarschall von Mackensen, wurde am Donnerstag aus Anlaß seines 85. Geburtstages eine außerordentliche Ehrung bereitet.
Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler begab sich in Begleitung von Reichswehrminister Generaloberst von Blomberg, des Chefs der Heeresleitung General der Artillerie Freiherr von Fritsch und des Reichsaußenministers Freiherr von Neurath nach Falkenwalde in Pommern, um dem greisen Generalfeldmarschall persönlich die Glückwünsche des deutschen Volkes zu seinem Ehrentag zu überbringen.
Um 8.55 Uhr verließ der Sonderzug den Stettiner Bahnhof in Berlin zur Fahrt über Stettin nach der Station Pölitz in Pommern, von wo die Fahrt im Kraftwagen nach Falkenwalde zum Landsitz des Generalfeldmarschalls fortgesetzt wurde. In Begleitung des Führers befanden sich außer den genannten Herren u. a. der Adjutant Obergruppenführer Brückner, der Reichspressechef Dr. Dietrich und der Adjutant der Wehrmacht beim Führer, Major Hoßbach Gegen 10.5V Uhr passierte der Zug Stettin. Trotzdem die Durchfahrt überraschend kam, hatten sich in den wenigen Minuten, die der Zug auf dem Stettiner Bahnhof hielt, Hunderte von begeisterten Volksgenossen eingefunden, die den Führer stürmisch begrüßten. Auch auf allen weiteren Stationen an der Strecke, auf den Bahnhöfen und an den Bahndämmen wurden dem Führer stürmische Ovationen bereitet Um 1125 Uhr traf der Zug auf der Station Pöliz ein.
Falkenwalde b. Stettin, 6 Dez. Von Pölitz aus ging die Fahrt im Kraftwagen nach dem acht Kilometer entfernten Falkenwalde zum Landsitz des Eeneralfeldmarschalls von Mackensen. Auf der Fahrt dorthin wurde der Führer seitens der Bevölkerung lebhaft begrüßt. Beim Eintreffen in Falkenwalde wurde der Führer durch die HI., Schuljugend, die Bevölkerung und durch die Ortsgruppe der NSDAP. Falkenwalde, die sämtlich Aufstellung genommen hatten, mit nicht endenwollenden Heilrufen empfangen. Das ganze Dorf wollte den Führer begrüßen. Alsdann begab sich der Führer in Begleitung des Reichswehrministers, des Chefs der Heeresleitung und des Reichsaußenministers, sowie den anderen Herren seiner Begleitung in das Haus des Eeneralfeldmarschalls.
Der Eeneralfeldmarschall, der die Uniform seines alten Husarenregiments trug, empfing den Führer bereits an der Tür seines Hauses, umgeben von seiner Familie. Der Führer sprach dem Generalfeldmarschall in überaus herzlichen Worten den Glückwunsch des gesamten deutschen Volkes aus, worauf der Jubilar in bewegten Worten für die unerwartete Ehrung, die ihm überraschend zuteil geworden sei, dankte. Er brachte dabei zum Ausdruck, daß er diesen Dank mit umso größerer Freude ausspreche, als er in den langen Jahren seines Lebens nichts anderes getan habe, als seinem Vaterlande zu dienen. Keine größere Ehrung hätte ihm an seinem Lebensabend zuteil werden können, als hier den Besuch des Rerchsoberhauptes in seinem Haus zu sehen.
Dann sprach der Reichswehrminister, Generaloberst von ^ dem Generalfeldmarschall die Glückwünsche der
oeutschen Wehrmacht aus. Der Eeneralfeldmarschall dankte auch Diesem für die so ehrend dargebrachten Wünsche der Wehrmacht. General der Artillerie von Fritsch, der Chef der Heereslei- ^ Glückwünsche des Reichsheeres und teilte mn, daß das Reichsheer dem Generalfeldmarschall ein Reit- l" «r ständigen Gebrauch als Geschenk darbringe.
» „ .schließend sprach Reichsaußenminister, Freiherr von Neu- rary, seine Glückwünsche aus.
Nach den zahlreichen Gratulationen zogen sich der Führer und ^"/*?Aldmarschall zu einer längeren Unterhaltung zu- 7? hatten sich vor dem Geburtstagshaus zahlreiche Volksgenossen, HI. nsw. eingefunden, die in stürmische Heil- stch der Führer mit dem Eeneralfeldmar- Mul und dessen Familienangehörigen auf der Freitreppe des
Die Rückkehr des Führers von der Mackensen-Ehrung Stettin, 6. Dez. Die Rückfahrt des Führers von dem Landsitz des Eeneralfeldmarschalls von Mackensen bei Falkenwalde über Stettin nach Berlin wurde zu einer festlichen Begrüßung durch die Bevölkerung. Als der Führer kurz vor 14 Uhr vom Landsitz des Eeneralfeldmarschalls kommend in Pölitz eintraf, hatten sich inzwischen Tausende von Bauern aus der Umgegend eingefunden, die den kleinen Bahnhof umlagerten, um den Führer zu sehen und zu begrüßen. Auch als der Zug in Stettin ein- tras, war der Bahnsteig schwarz von Menschen. Als der Zug dann einfuhr, brach die Menge auf dem Bahnhof Stettin in nicht endenwollende Heilrufe aus. Nach kurzem Aufenthalt wurde die Reise fortgesetzt.
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Glückwunsch des Kyffhäuserbundes Berlin, 6. Dez. Der Kyffhäuser-Bundesführer Oberst a. D- Reinhardt sandte dem Generalfeldmarschall von Mackensen folgendes Glückwunschtelegramm:
Alle im Kyffhäuserbund vereinigten alten Soldaten gedenken am heutigen Tage des 85. Geburtstages Eurer Exellenz, des Ehrenmitgliedes des preußischen Landeskriegerverbandes, und bringen durch mich ihre aufrichtigsten Wünsche für Euer Exzellenz ferneres Wohlergehen zum Ausdruck.
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Die SA. beglückwünscht Mackensen Berlin, 6. Dez. Der Chef des Stabes der SA., Lutze, hat an Eeneralfeldmarschall von Mackensen, Faldenwalde bei Stettin, folgendes Telegramm gesandt: „Dem Feldherrn und Führer der siegreichen deutschen Truppen von der ganzen SA. und von mir zum heutigen Tage aufrichtige Glückwünsche. Möge es Ihnen, verehrter Herr Feldmarschall, vergönnt sein, noch recht lange am Aufstieg Deutschlands mitzuhelfen."
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General von Hutier ^
Berlin, 6. Dez. Im Alter von 77 Jahren ist Mittwochabend in den Räumen des nationalen Clubs in Berlin General der Infanterie von Hutier nach einem Schwächeanfall infolge Herzschlages verschieden. Mit General von Hutier ist wieder einer der alten Heerführer des großen Weltkrieges zur großen Ar- mee abgerufen worden. Er wurde 1857 in Erfurt als Sohn eines preußischen Majors geboren. Seine Erziehung genoß er im Kadettenkorps. Im Alter von 18 Jahren trat er als Leutnant in das Infanterie-Regiment 18 ein. Seit 1889 war er General- stabs-Offizier. Als Oberst kommandierte er von 1907 bis 1910 das hessische Leibgarde-Infanterieregiment 115, bis er im Jahre 1910 als Generalmajor Kommandeur der 74. Infanterie-Brigade wurde. Später wurde von Hutier zum Kommandeur der 1. Eardedivision ernannt, die er nach Ausbruch des Weltkrieges auch ins Feld führte.
General von Hutier ist in weitesten Kreisen des deutschen Volkes bekannt geworden, daß unter seinem Oberbefehl im September 1917 Riga eingenommen wurde. Seiner Führung ist auch die überraschende Besetzung der Insel Dagö zu verdanken. Neuen Ruhm erwarb er sich im Frühjahr 1918 als Oberbefehlshaber der 18. Armee, die er bis vor die Tore von Amiens führte. Im Januar 1919 hat General von Hutier seinen Abschied genommen. In der Nachkriegszeit hat er sich führend in den Vereinigungen der deutschen Offiziere betätigt.
Berlin, 6. Dez. Zum Tode des Generals der Infanterie, von Hutier, veröffentlicht der Führer des Reichsverbandes deutscher Offiziere, Generalmajor a. D. Graf von der Eol tz, einen Nachruf, in dem er u. a. ausfllhrt: „Hutier gehörte zu den erfolgreichsten und berühmtesten Heerführern des Weltkrieges. Seine Taten gehören der Geschichte an. Für uns war er außerdem von 1919 bis 1933 Führer des Deutschen Offiziersbundes. Die nationale Erhebung hat er mit warmem Herzen begrüßt und mitgemacht. Durch langjährige Vorarbeiten hat er die Gründung des Reichsverbandes Deutscher Offiziere, der Spitzenvertretung der Offiziere der alten Wehrmacht, angebahnt und den Deutschen Offiziersbund in diesen neuen Verband übergeführt. So wird der Verewigte in unserer Erinnerung bleiben als berühmter Heerführer und entschiedener Vertreter der Offiziersinteressen während langer Jahre, als man von Offizieren nichts mehr wissen wollte.
Was alles steuerfrei bleibt
Berlin, 6. Dez. Der Reichsfinanzminister hat, wie das NdZ. meldet, jetzt Verordnungen zur Durchführung des Steuerabzugs vom Arbeitslohn erlaßen. Abgesehen von den generell im Einkommensteuergesetz enthaltenen Bestimmungen sei hervorgehoben, daß nach der Durchführungsverordnung dem Steuerabzug u. a. nicht unterliegen: Geschenke an Arbeitnehmer, wenn sie anläßlich eines Arbeitnehmerjubiläums gegeben werden und bei einer ununterbrochenen 26jährigen Tätigkeit sechs Monatsbezüge,'höchstens aber 3000 RM. nicht übersteigen. Bei einer 40jährigen Tätigkeit ist die Steuerfreiheit gegeben, wenn neun Monatsbezüge. höchstens aber 4500 RM. nicht überstiegen werden und bei einer 50jährigen Tätigkeit, wenn ein Jahresgehalt, höchstens aber 6000 RM. gezahlt werden. Es bleiben auch Jubiläumsgaben anläßlich eines Firmenjubiläums steuerfrei und zwar in diesem Falle, wenn die Gabe für den einzelnen Arbeitnehmer einen Monatslohn nicht übersteigt, und wenn sie gegeben wurde, weil die Firma 25, 50 oder ein sonstiges mehrfaches von 25 Jahren bestanden hat. Zum steuerpolitischen Arbeitslohn gehören weiterhin u. a. nicht Zulagen, die mit deutschen Kriegsorden und Ehrenzeichen verbunden sind, die versicherungsmäßize Arbeitslosenunterstützung, Krisenunterstützung und Kurzarbeiter- MkMLWL Lik, Vergütungen UN Freiwilligen Arbeitsdienst
und Heiratsbeihilfen an Arbeitnehmerinnen, wenn sie nach den bekannten Richtlinien gegeben werden.
Die Kinderermäßigung, die auf Antrag auch für volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr gewährt wird, wenn sie auf Kosten des Arbeitnehmers für einen Beruf ausgebildet werden, tritt in diesen Fällen auch ein, wenn diese volljährigen Kinder nicht zum Haushalt des Arbeitnehmers gehören. Als Berufsausbildung gilt auch die Ausbildung in der Hauswirtschaft gegen Lehr- oder Schulgeld.
Von den umfangreichen weiteren Bestimmungen ist vor allem die Festsetzung des Wertes der Sachbezüge zum Zwecke des Steuerabzuges von Interesse. Darnach wird ab 1. Januar 1935 volle freie Station einschließlich Wohnung, Heizung und Beleuchtung für weibliche Hausgehilfinnen, Lehrmädchen und gering bezahlte gewerbliche und landwirtschaftliche weibliche Arbeitnehmer mit 25 RM. eingesetzt, für die entsprechenden männlichen Kräfte wird ein Steuerwert von 35 RM. im Monat angenommen. Für Gewerbegehilfen usw., die der Angestelltenversicherung unterliegen, sowie für das auf See- und Binnenschiffen beschäftigte Personal, soweit es nicht zu der höheren Gruppe gehört, sind 45 RM., und für Angestellte höherer Ordnung, Hauslehrer, Eutsinspektoren, Aerzte usw. 60 RM. eingesetzt. Der Arbeitgeber haftet dem Reich für die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer neben dem Arbeitnehmer.
Das Reichsarbeiisminislerinul oZersie RMsiustavz
M das Siedlungs- und Wohnungswesen
Berlin, 6. Dez. Nach einem Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 4. Dezember 1934 gehen die Aufgaben des Reiches und Preußens zur Förderung des deutschen Siedlungswerks sowie die Angelegenheiten des Wohnungswesens, der Reichs- und Landesplanung und der Kleinsiedlung im Reich und in Preußen auf den Reichsarbeitsminister über. Als beratendes Organ in Fragen des Siedlungs- und Wohnungswesens kann der Reichs- arbeitsminister einen „ständigen Siedlungsbeirat" errichten.
Gottfried Feder in den Ruhestand versetzt
Berlin, 6. Dez. Der Führer und Reichskanzler hat den Staatssekretär im Reichswirtschaftsministerium, Diplomingenieur Professor Dr. Gottfried Feder, unter gleichzeitiger Abberufung von dem Amt als Reichskommissar für das Siedlungswesen unter Gewährung des gesetzlichen Wartegeldes >n den einstweiligen Ruhestand versetzt.
Neuer Berrechnungsverttag
zwischen Deutschland und den Niederlanden
Den Haag, 6. Dez. Anfang November hatte die niederländische Regierung den am 21. September 1934 abgeschlossenen Vertrag über den deutsch-niederländischen Verrechnungsverkehr gekündigt. Unmittelbar nach der Kündigung sind zwischen der deutschen und der niederländischen Regierung Verhandlungen ausgenommen worden, die am Mittwoch im Haag zur Unterzeichnung eines neuen Verrechnungsvertrages geführt haben. Der neue Vertrag sieht entsprechend der bisherigen Regelung eine Verrechnung der beiderseitigen Forderungen aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr in der Weise vor, daß die Einzahlungen auf deutscher Seite bei der deutschen Verrechnungskasse und auf niederländischer Seite bei dem niederländischen Clearing-Institut erfolgen. Er umfaßt auch wieder den Warenverkehr mit den niederländischen Kolonien (Niederiändisch-Jndien, Surinam und Cura- cao). Auch im übrigen lehnt er sich nach Form und Inhalt im wesentlichen an die frühere Regelung an. Jedoch sind gewisse Nebenkosten des Handelsverkehrs neu in die Verrechnung einbezogen worden. Ferner sind Vereinbarungen getroffen worden, die eine raschere Abdeckung der vor dem 24. September 1934 fällig gewordenen deutschen Warenschulden gegenüber den Niederlande» ermöglichen Es ist zu hoffen, daß Lurch diese Regelung die in den Niederlanden entstandene Beunruhigung über die Abdeckung der alten Schulden aus dem Warenverkehr beseitigt und damit auch der inzwischen ins Stocken geratene deutsche Handelsverkehr mit Holland und seinen Kolonien wieder belebt wird.
8K Todesurteile in der Sowielunion MflrelSi
Moskau, 8. Dez. Vor dem Obersten Gerichtshof der Sowjetunion, dessen eine Abteilung auch in Leningrad tagte, hatten sich am Mittwoch 66 Personen wegen „Hochverrats und terroristischer Ueberfälle" zu verantworten. Der Gerichtshof in Leningrad verurteilte alle 37 Angeklagte, die sich vor ihm zu verantworten hatten, zum Tode. Auch die 29 Personen, gegen die der Prozeß in Moskau geführt wurde, wurden zum Tode verurteilt. Alle 66 Todesurteile wurden sogleich nach den Urteilsverkündungen voll st reckt. In den Urteilsbegründungen wird nur gesagt, daß die Verurteilten zum Teil aus Lettland, Finnland und Polen gekommen seien, um in Sowjetrußland Terrorakte gegen die Sowjets auszusühren. Unter den in Moskau Verurteilten befindet sich eine Frau, die angeblich eine wichtige Rolle bei der Verschwörung gespielt haben soll.
Weitere Hinrichtungen in der Sowjetunion
Moskau, 6. Dez. Im Zusammenhang mit dem Beschluß des Präsidiums des Vollzugskomitees der Sowjetunion, das gegenüber Personen, die sich terroristischer Akte gegen die Sowjetunion schuldig gemacht haben, keine Milde walten solle, wurden in der Nacht zum Donnerstag in Alme Ata und Samarkand durch die OGPU. acht Todesurteile oollstreckt, die am 21. November durch den Gerichtshof ausgesprochen worden waren.
Feuer in einem Wanderkino — so Verletzte
Paris, 6. Dez Ein folgenschweres Feuer brach am Mittwoch abend in einem Vorort von Perpignan aus. Ein Wanderkino hatte für den Abend eine große Scheune gemietet, um dort eine Vorstellung zu geben. Der Vorsührungsapparat war an dem Ausgang der Scheune ausgestellt worden und mehrere hundert Personen wohnten der Vorstellung bei. Plötzlich fing ein FilmFeuer. Das Feuer griff sofort auf einige Strohvorräte über, die in einem Teil der Scheune noch aufbewahrt wurden. Die Anwesenden, die von einer Panik ergriffen wurden, versuchten, durch den einzigen Ausgang ins Freie zu gelangen, mußten aber dabei buchstäblich durch das Feuer springen, um die rettende Tür zu erreichen und ins Freie zu gelangen. Etwa 59 Personen, zum größten Teil Frauen und Kinder, erlitten zum Teil sehr schwere Brandwunden.
LSrmszeven im Prager Avikordsikskutzaus
Prag, 6. Dez. In der Aussprache über die zweijährige Militärdienstzeit im Prager Abgeordnetenhaus kam es am Mittwoch zu beispiellosen Tumultszenen zwischen den Abgeordneten der Mehrheit und den Kommunisten. Ein kommunistischer Redner hatte erklärt, die Kommunisten würden im Kriegsfälle gegen die Unternehmungen der Tschechoslowakei auf- treten. Diese Aeußerung rief auf den Bänken der Regierung?« abgeordneten heftig« Protestkundgebungen hervor, so daß de;