im Laufe dieser Tagung einen endgültigen Vorschlag zu unter­breiten.

Aloisi an die Rekchsregienmg

Genf, 6. Dez. Der Vorsitzende des Saarausschusses des Völker­bundes, Baron Aloisi, hat in Ausführung des ihm durch den Völkerbundsrat erteilten Auftrages durch Vermittlung des deut­schen Konsuls in Genf ein Telegramm an die Reichs­regierung gesandt, in dem er sie bittet, ihm ihren Stand­punkt hinsichtlich der Fragen mitzuteilen, die am Mittwoch abend durch die verschiedenen Erklärungen der Mächte vor dem Völker­bundsrat aufgeworfen worden sind.

*

Preffestiulmen über Genf

Englische

London, 6. DezTimes" erklärt in ihrem Artikel über Genf, der Beschluß Großbritanniens, sich als Völkerbundsmitglied an einer kollektiven Maßnahme in Westeuropa zu beteiligen, sei mutig und bedeutungsvoll. Oberflächlich betrachtet scheine er die bisherige Haltung der Regierung umzukehren. Aber es handle sich mehr um eine Aenderung der Methoden als des Grundsatzes. Der Verdacht geheimer französischer Absichten in der Saarfrage sei von Laval in die Luft gesprengt worden, und dieses bessere Einvernehmen zwischen Deutschland und Frankreich sei in sich selbst eine vollständige Rechtfertigung der britischen Entscheidung, an der dem Lordsiegelbewahrer Eden der Löwenanteil gebühre. AuchDaily Telegraph" stimmt zu. Ebenso findetMorning- post", der Plan sei gut und geeignet, die Sorgen vor der kom­menden Saarabstimmung zu beschwichtigen. Es sei ein Zeichen für die ehrlichen Absichten in Frankreich, daß Laval aus eigener Initiative vorgeschlagen habe, statt französischer Soldaten eine internationale Truppe im Saargebiet zu verwenden, der keine Franzosen oder Deutschen angehören würden. Einzig derDaily Expreß", der unermüdlich im englischen Publikum für eine Jso- lierungspolitik Stimmung zu machen sucht, schreibt: Die Streitig­keiten von Franzosen und Deutschen gehen uns nichts an. Eng­land handelt so töricht wie ein Mensch, der sich in die Zwistig­keiten einer fremden Familie einmischt.

Französische

Paris, 6. Dez. Der Außenpolitiker desEcho de Paris", Per- tinax, sieht die Ueberraschung weniger in dem französischen Vor­schlag, den er billigt, als in der zustimmenden Haltung Eng­lands. Die Teilnehmer an der Sitzung hätten ihren Ohren nicht trauen wollen. Es handle sich augenblicklich um eine Anwen­dung des Locarno-Paktes, an dem man sranzösischer- seits nicht mehr geglaubt habe. Pertinax fragt sich aber auch, welche Beweggründe England zu dieser Haltung bestimmt hätten. In verschiedenen Kreisen sei man davon überzeugt, daß Eng­land Frankreich dazu HAvegen wolle, von seiner Note vom 17. April über die Abrüstung abzurücken.

Der rechtsstehendeJour" stimmt ebenfalls dem Vorgehen des französischen Außenministers zu und erklärt, Laval habe e.n Meisterwerk vollbracht: er habe Deutschland zu einer Entschei­dung gezwungen. Man dürfe sich aber über die Haltung Eng­lands, Italiens und der Tschechoslowakei keiner Täuschung hin­geben.

DasOeuvre" ist geradezu begeistert über den Vorschlag La- vals. Die Außenpolitikerin des Blattes erklärt, in Völkerbunds­kreisen rechne man stark mit der Möglichkeit eines allgemeinen Abrüstungsabkommens auf der Grundlage des durch die eng­lischen und italienischen Vertreter vorgeschlagenen Abkommens.

Paris, 6. Dez. Die Haltung des französischen Außenministers wird allgemein gebilligt. Man begrüßt es, daß er Frankreich eine schwere Last genommen und dem Frieden in Europa gleichzeit'-g einen großen Dienst erwiesen habe. Die Zustimmung Englands hat einigermaßen überrascht. Die Zustimmung Deutschlands, von der die praktische Anwendung des in Genf erzielten Abkommens abhängt, wird hier mit Sicherheit erwartet.

MMN zum Bericht

des Ircier-Aiisschuffer

Zwei Schreiben des Neichsaußenministers

Genf, 6. Dez. Unter den im Bericht des Dreier-Ausschusses für die Saarabstimmung erwähnten Anlagen befindet sich ein Vck re fwechsel zwischen dem Vorsitzenden des Ausschusses, Ba­ron Aloisi, und'dem Reichsaußenminister Freiherr von Neurath.

Auf die Frage des Barons Aloisi. in welcher Weise die Re­gierung bereit sein würde, die Vorteile und Verpflichtungen, die sie in der Erkläruna vom 2. Juli 1934 hinsichtlich der Stimm-

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Ein Roman vom neuen Deutschland

von Paul Hall».

71 ' NaSdrnck verboten.

Die Friseuse lächelt still und schwärmerisch, tritt bei­seite und huscht dann schnell hinaus. Es ist auch höchste Jett, denn nun kann Heinz dieses Wunder, das ihm allein gehören soll, doch nicht länger mehr tatenlos anschauen. Cr stürzt aus Ursel zu uNd hat nicht den geringsten Re­spekt mehr vor ihrer Herrlichkeit. Der Rausch des Augen­blicks hat ihn überwältigt.

Ursel Ursel Frühlingsmädel!"

Zerdrück' mich nicht, Heinz zerdrück' mich nicht!" bittet sie.

Ihre Lippen finden sich.

Der Regierungsrat von Bergholt genehmigt inzwischen mit dem Sanitätsrat Munkebühl, dem Postsekretär Holm und Jochen Partei einen kräftigen Kognak zumLippen- anfeuchten". Dabei verplaudert man am besten die letzte halbe Stunde vor dem Kirchgang. Sie sind seit gestern abend schon alle recht gut Freund miteinander uNd ver­stehen sich glänzend, und wie die vier da so zusammensitzen voll guter Laune, ist es wie ein Symbol der großen Volks­gemeinschaft, die keine Klassenunterschiede mehr kennt. Stadt und Scholle, Bauer und Städter, der Mann des Hand­werks, der klein« Bürger, der Geistesarbeiter sie sind eins und freuen sich ihrer Gemeinschaft des schönen Frühlings­tages draußen und des jungen Paares, das Deutschlands Zukunft mit frischer, unverbrauchter Kraft und gläubigem Herzen tragen helfen wird!

Glocken läuten über das Land.

Feierlich, silbern und groß. Weihevoll klingt es durch die Mittagsstille, die über dem Dorf liegt, über die Felder, Wiesen und den Fluh.

berechtigten übernommen hat, auf die nichtabstimmungs­berechtigten Bewohner des Saargebiets aus­zudehnen, antwortete der Reichsaußenminister mit einer unter nachstehenden vier Punkten aufgefllhrten Erklärung:

1. Die deutsche Regierung verpflichtet sich, daß hinsichtlich der nichtabstimmungsberechtigten Bewohner des Saar, gebietes keine Verfolgungen, Ergänzungsmaßnahmen oder Schlechterstellungen wegen der politischen Haltung stattfin­den, die diese Personen während der Verwaltung durch den Völ­kerbund mit Beziehung auf den Gegenstand der Volksbefragung eingenommen haben. Sie wird alle geeigneten Maßnahmen tref­fen, um jede der vorstehenden Verpflichtung zuwiderlaufende Hand­lung ihrer Staatsangehörigen zu verhindern oder ihr Einhalt zu gebieten.

2. Wenn ein Streit zwischen Deutschland und einem Mitglied des Völkerbundsrates für die Auslegung oder Anwendung der in dieser Erklärung übernommenen Verpflichtungen entsteht, wird dieser Streit gemäß den Bestimmungen des Haager Ab­kommens zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle vom 18. Oktober 1907 vor den ständigen Schied shof ge­bracht werden, damit dieser über die Streitfrage und über die zu treffenden Maßnahmen entscheidet.

3. Außerdem ist die deutsche Regierung damit einverstanden, daß das Abstimmungs-Obergericht für die Uebergangs- zeit eines Jahres, gerechnet von der Einführung des endgülti­gen Regimes an, folgende Zuständigkeiten erhält:

a) Jeder nichtabstimmungsberechtigte Bewohner des Saar­gebietes kann beim Abstimmungsobergericht Beschwerde einlegen, wenn er wegen seiner während der Verwaltung des Gebietes durch den Völkerbunü mit Beziehung auf den Gegenstand der Volksbefragung eingenommenen politischen Haltung eine Ver­folgung, eine Vergeltungsmaßnahme oder eine Schlechterstellung erlitten hat. Die Beschwerde wird nur zugelassen, wenn sie sich auf eine im Saargebiet begangene Handlung oder auf eine Ent­scheidung von Behörden bezieht, die im Saargebiet oder in den Bezirken bestehen, denen Teile dieses Gebietes angeschlossen werden:

b) das Gericht kann über die Beschwerden entscheiden und alle Maßnahmen wegen angemessener Wiedergutmachung geldlicher oder sonstiger Ant anordnen, keine Entscheidung, selbst gericht­licher Art, die unter die vorgenannten Bedingungen fällt, kann gegen die Entscheidung des Abstimmungsobergerichts Geltung beanspruchen;

c) falls ein nichtabstimmungsberechtigter Bewohner des Saar­gebiets von einer Strafverfolgungs- oder Verwaltungsbehörde außerhalb des Saargebiets in der erwähnten Weise verfolgt wird, kann er unter denselben Bedingungen beim Abstimmungsobc-r- gericht eine Entscheidung darüber beantragen, ob die Verfolgung im Widerspruch zu den in dieser Erklärung übernommenen Ver­pflichtungen steht; die Verfolgung ist bis zur Entscheidung des Obergerichts auszusetzen und, wenn dessen Entscheidung es mit sich bringt, einzustellen.

Die deutsche Regierung verpflichtet sich, alle Vorkehrungen zu treffen, um die Ausführung der Entscheidungen zu sichern, die unter den vorstehend festgelegten Bedingungen ergehen.

4. Im Sinne der vorstehenden Bestimmungen gilt alsBe­wohner" jede Person, die am 13. Januar 1935 seit mindestens drei Jahren ihren Wohnsitz im Saargebiet hat.

Auf die Anfrage des Vorsitzenden des Ausschusses, wie die Regierung den llebergang vom gegenwärtigen in den nenen Stand zu erleichtern gedenke, antwortete der Reichsautzenminister mit folgender Erklärung:

1. Den am heutigen Tage im Saargebiet wohnhaften Per­sonen, die das Gebiet verlassen wollen, steht es ganz frei, ihren dortigen Grundbesitz zu behalten oder zu verkaufen und ihr bewegliches Vermögen abgabenfrei mitzunehmen.

Den Vorteil der vorstehenden Bestimmung können jedoch nur die Personen in Anspruch nehmen, die ihre Absicht, das Gebiet zu verlassen, innerhalb einer Frist von sechs Wochen, gerechnet von der Einführung des endgültigen Standes an, in einer schrift­lichen, an die zuständige Behörde gerichteten Erklärung Mitteilen, und die das Gebiet innerhalb der Frist von einem Jahr, gerechnet von demselben Zeitpunkt an, verlassen.

Das Recht, das beweglich« Vermögen mitzunehmen, darf nicht in mißbräuchlicher oder betrügerischer Weise ausgeübt werden. Die Behörden können verlangen, daß jede Person, die das Saargebiet verläßt, ihr Eigentum an den Gegen­ständen und Werten, die sie mitzunehmen wünscht, durch eine feierliche eidesstattliche Erklärung nachweist. Andere Beweismit- ! tel können verlangt werden, wenn die Art oder die Menge der ! mitzunehmenden Gegenstände und Werte begründeten Verdacht

Auf idem Platz vor der alten Kirche herrscht lebhaftes Gedränge. Da ist natürlich die liebe Dorfjugend versam­melt und schaut erwartungsvoll auf das breite eichene Por­tal. Die Mädels haben andächtig die Finger im Mund und machen große Wunderaugen, die frecheren Jungens versuchen durch ein paar Ritzen der Tür zu sehen und etwas von dem Geheimnisvollen zu erspähen, das nun da drinnen vor sich geht.

Einige haben sich auf die Steinstufen gesetzt und lassen sich von der Sonne bescheinen.

In der Kirche ist jeder Platz besetzt. Das Dorf ist ja nicht wenig stolz aüf diese Hochzeit derStädter", die da bei ihnen gefeiert wird. Auf den langen Holzbänken drän­gen sich die Weiblein des Dorfes, alte und junge, um ihren Pastor predigen zu hören und die vielen Gäste aus Berlin ' und vor allem das Brautpaar zu bestaunen. Sie sind im ^ stillen alle der Meinung, daß noch nie ein so schönes Paar vor dem Altar gestanden und der Pfarrer noch nie so schön gesprochen hat.

Der sieht eben mit gütigem Lächeln di« beiden jungen Menschen an, die da vor ihm stehen Hand in Hand.

Und so frage ich Sie, Heinz von Bergholt, vor dem Antlitz des Allmächtigen: Wollen Sie der Jungfrau Ur­sula Holm in treuer Kameradschaft und Liebe zur Seite stehen, ein Leben lang?"

Heinz lächelt froh.

Ja!" sagt er laut in die Stille der Kirche hinein.

Seine Hand legt sich fester um die kleine Hand Ursels.

Nun kommt die Frage an sie. Sie blickt von dem Pa­stor zu Heinz einen tiefen, seligen Augenblick lang. Das Ja", das sie dann ruft, ist hell und fröhlich wie ein ju­belnder Vogelruf, daß alle in der Kirche mit einemmal lächeln und sich zuNicken.

Die Ringe werden gewechselt zum Zeichen unzertrenn­barer Verbundenheit.

Sie funkeln im Sonnenlicht auf, das durch die hohen, bunten Fenster strömt und wie ein breiter Goldstreifen

erregt, daß sie nicht der Person gehören, die die erwähnte Er­klärung abgegeben hat.

Die vorstehenden Erklärungen greifen in keiner Weise der deutschen Gesetzgebung auf dem Gebiete der Staatsangehörig­keit vor.

2. Für den in Absatz 2 des vorstehenden Paragraphen erwähn­ten Zeitraum eines Jahres werden die Bewohner des Saar- gebiets ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit keine Schlech­terstellung wegen ihrer Sprache, Rasse oder Religion erfahren sie werden in dieser Beziehung rechtlich und tatsächlich die Be­handlung und die Bürgschaften genießen, die sich aus der gegen­wärtig im Saargebiet geltenden Gesetzgebung ergeben.

Einstimmige Annahme der SaakbenG

Genf, 6. Dez. Nach einer kurzen Eeheimsitzung setzte der Völ­kerbundsrat am Donnerstag vormittag die Beratung des Saarberichts fort. Als erster gab der französische Außen­minister Laval eine Erklärung ab. Er dankte zunächst in war­men Worten dem Saarkomitee für die erfolgreiche Durchführung seiner Aufgabe, deren Ergebnis dem Völkerbund Ehre mache. Frankreich stimme den Vorschlägen des Dreier-Ausschusses in vollstem Maße u. Der Bericht sei im Geiste der Unparteilichkeit und der Voraussicht abgefaßt, die Frankreich immer gewünscht habe. Frankreich habe bei dieser Gelegenheit seine Verständi­gungsbereitschaft bewiesen. Laval erwähnte kurz die neuen Ga­rantien, die durch die besonderen Schreiben der deutschen und französischen Regierung festgelegt worden sind. Dann ging Laval zur Fragedes Status quo über. Er wiederholte noch ein­mal wörtlich seine Erklärung in der Kammer, wo er betont hatte, daß für den Fall einer Volksabstimmung zugunsten des Status quo die volle Souveränität über das Saargebiet rechtlich und tatsächlich auf den Völkerbundsrat übergehen würde. Wenn eines Tages die Saarbevölkerung den Wunsch haben sollte, zum Reich zurückzukehren, dann wäre es Sache des Völkerbundsrates, da­rüber zu entscheiden. Und wenn man ihn frage, wie sich Frank­reich dann dazu stellen werde, so könne er erklären, Frankreich werde sich dem nicht widersetzen. Zum Schluß rühmte Laval nochmals den großen Erfolg, der durch die in Rom gefundene Verständigung erreicht sei. Wenn Deutschland den gleichen guten Willen wie Frankreich zeige, so werde die Frage eine glückliche Lösung finden, entsprechend dem Willen der Saarbevölkerung. Dann würde die Frage auch zu keinen internationalen Schwie­rigkeiten führen.

Nach Laval sprach sofort der englische Eroßsiegelbewahrer Eden. Auch er betonte, daß England die Vorschläge des Dreier- Ausschusses ihrem vollen Inhalt nach annehme. Dann schloß er sich dem Lob für den Saarausschuß und besonders für Baron Aloisi ausdrücklich an.

Der sowjetrussische Volkskommissar Litwinow schloß sich dem Dank an Aloisi und seine Mitarbeiter für die in Rom geleistete Arbeit im Interesse des Friedens an und suchte dann in länge­ren Ausführungen vom Standpunkt des Selbstbestim­mungsrechts der Völker aus die Möglichkeit einer zwei­ten Abstimmung im Falle der Einführung des Status quo als völlig natürlich hinzustellen.

Nach Litwinow sprach der Vertreter Polens, KomarniSi, der den beiden an der Saarfrage besonders interessierten Par­teien den Glückwunsch seines Landes für die erzielte Verständi­gung aussprach. Dann sprachen nacheinander die Vertreter Chi- , les, Mexikos, der Türkei und Portugals: sie sprachen dem Dreier- Ausschuß sowie den beiden hauptsächlich beteiligten Staaten ihre Glückwünsche aus. §

Nach ihnen dankte Knoxim Aufträge der Saarregierung 8em ' Dreier-Ausschuß für seine Arbeü und erklärte, daß die öffentliche 1 Meinung des Saargebietes mit Befriedigung von dem Bericht Kenntnis genommen habe.

Das Schlußwort sprach der Ratspräsident Venesch. Auch er^ . beglückwünschte im Namen des Rates die drei an den Verhand- - lungen beteiligten Mächte und den Dreier-Ausschuß; er müsse auch der Regierungskommission des Saargebietes und vor allem ihrem Präsidenten sowie der Abstimmungskommission für das schwierige Werk besonders danken, das sie auf sich genommen, hätten.

Als letzter Redner dankte Baron Aloisi für die seiner Ar- i beit gezollte Anerkennung und sprach als italienischer Delegierter s die Hoffnung aus, daß die Einigung über die wichtigen und nicht- : technischen Fragen eine günstige Stimmung im Saargebiet aus- lösen und e>ne Atmosphäre schaffen werde, :n der die Saarbevöl­kerung sich frei darüber aussprechen könne, unter welche Sou­veränität sie zu treten wünsche.

Der Vorsitzende Benesch stellte sodann fest, daß der Bericht vom Rat einstimmig angenommen worden ist.

über dem Altar liegt. Es ist, als wolle der Frühling, die grüne Gotteswelt draußen, den beiden ihren Glückwunsch hereinschicken.

Nun spricht der Pfarrer den Segen über sie.

Zwei Menschen knien vor ihm und fühlen in ihren Seelen das Wunder der Liede und die berauschende Größe des heiligen Schwurs: Du und ich ein Leben lang!

Die Orgel braust lauf. Mächtig hallt es in der kleinen Dorftirche wieder. Kinderstimmen der Schulchor fal­len hell und fröhlich ein:

So nimm denn meine Hände"

Bis hinaus auf den Kirchplatz klingt es, daß das junge Volk vor dem Portal die Ohren spitzt und die kleinen Mädels mit den strammgeflochtenen Zöpfen leise mitsum­men. Und vielleicht singen sogar die Vögel in den Wip­feln der alten Linden mit, denn das ist ein Gestüte und Gezirpe aüf den Aesten, zwischen dem grünen Laub, daß sich alles wie ein einziges, zwitscherndes Frühlingskonzert anhört!

Die Orgel verstummt.

Die Kinderftimmen verklingen. Die heilige Handlung ist vorüber.

Weit öffnet sich das Kirchenportal.

Heinz und Ursel schreiten als erstes Paar Arm in Arm in die goldene Frühlingswelt hinein. Da haben sich jetzt die Arbeitsdienstfreiwilligen, die kürzlich im Lager ange­kommen sind, laufgestellt, stehen links und rechts vo-m-Pot» tal Spalier uNd lachen den Brautpaar vergnügt zu.

In den erhobenen Fäusten halten sie die Geräte der Arbeit, Spaten und Hacken, Hämmer und Schaufeln, daß sie damit einen Gang bilden, durch den die beiden schreiten.

Und dabei schallt ihnen nun der Geisang der Arbeits­dienstfreiwilligen in die Ohren, den sie anstimmen als ker- nig-srohes Wsggeleit und als ein würdiges Lied für dies Paar, das in Zukunft unter ihnen leben wird.

^Fortsetzung folgt.)