»M
Ämtsblott
«n)e»-ep für W,l0baS
»
Erscheint täglich, »uiaenommen Sonn- und Feiertag«. B»rug»pr«t« «onatlich 1M> AM. frei in» Kau« geliesert; durch di» Post bezogen iw innerdeutschen Verkehr monatlich IM! AM. Linzemunuller 10 Ps. — »trokonto Ar. Sfl bei der Oberawtssparkaff, Neuendüra geoetastell« MIdbad. — Bankkonto: Eaztakbank Käberl» L To., Wildbad; Pforzheimer Lewerbebank Filiale Wildbad. — Postscheckkonto 291 74 Stuttgart. <
Anzeigenpreise: 3« Anzeigenteil dt» «iuspaMg» 18 mm breite Millimeterzetl« 1 Pf., Familten-Anzeigen, Bereinsanzeigen, Stellengesuche » Ps.! im Lextteil die 90 mm breit« Millimeterzeile 12 Ps. — Rabatt nach vorg-schrtebenem Tarif. — Schluß der Anzeigenannahme täglich 9 Uhr vormittag«. — In Aonkurrfälle» oder »enn gerichtlich» Beitreibung notwendig wird, fällt jede AachläßgewShruag weg.
Wilhelmftr. S», Tel. 179. — Wohnung» Villa Hubertu»
Verlag «. oerantw. Lchriftletdmg: Theodor Sack
WUdbad t. Sch«
Nummer 285
Fernruf 179 Freitag den 7. Dezember 1931 Fernruf 179 69. Jahrgang
>
i
>
i
i
i
Erzeugungsschlacht!
Von Erich Silgrad t-Stuttgart.
Es war eine der revolutionärsten Taten unseres Führers Adolf Hitler, daß er als eine seiner ersten Maßnahmen die Rettung des deutschen Bauernstandes durchführen ließ und daß diese Rettung im Sinne der Gedanken R. Walther Darres geschah. Das für das Ausland gleich einem Wunder angesehene Ergebnis der Arbeitsschlacht, der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Deutschland, hätte nie und nimmer erzielt werden können, ohne die Sicherung der agraren, der bäuerlichen Grundlage unserer Volkswirt-- schaft. Wenn es manchem Volksgenossen zunächst noch unverständlich erschien, mit der fortschreitenden Agrarpolitik R. Walther Darres, der Ausdehnung der Neuregelung der Märkte auf immer weitere Gebiete bäuerlicher Erzeugung, wurde es klarer und klarer, daß Agrarpolitik im Dritten Reich keine Politik nur für den Bauern, sondern Politik fürs Volk ist. Ein ganz großer Beweis des volkssozialen Charakters der neuen Agrarpolitik wurde dann mit dem Verzicht des Reichsnährstands auf Erhöhung der Getreidepreise im Interesse einer Stabilität der Brotpreise geliesert. Die Vermeidung ganz erheblicher Störungen des sozialen und gesamtwirtschaftlichen Lebens unseres Volkes war nur möglich durch die im Reichsnährstandsgesetz verankerten Eetrdidefestpreise und das System einer planmäßigen Marktordnung. Was sich beim Getreide (und Brot) so segensreich ausgewirkt hatte, das wurde durch ähnliche Maßnahmen für viele andere bäuerliche Erzeugnisse ebenfalls eingeführt. War so im Innern eine Stabilität auf den Märkten der Volksernährung eingekehrt, wurde die Einfuhr fremder landwirtschaftlicher Erzeugnisse mehr und mehr aus ein vernünftiges und erträgliches Maß eingeschränkt, so ließ gleichzeitig das System der Erfassung der gesamten inländischen Erzeugung durch die neue Marktordnung eine Neugestaltung der Handelsbeziehungen mit anderen Staaten zu. Die zweiseitigen Handelsverträge gaben uns die Möglichkeit, für einzuführende bäuerliche Erzeugnisse industrielle Fertigwaren auszuführen. So hat sich auch auf handelspolitischem Gebiet eine neue Aera angebahnt, die der kranken Weltwirtschaft Heilung verspricht.
Die Auswirkung der neuen Agrarpolitik ist damit aber noch nicht erschöpft. Ist die Rettung des deutschen Bauernstandes so gut wie vollzogen, der Freiheitskampf des deutschen Volkes ist noch nicht zu Ende. Bei den mancherlei Schwierigkeiten, die unserem Außenhandel von solchen Kreisen gemacht werden, denen, unsere fortschreitende Verselbständigung in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht ein Dorn im Auge ist, hat sich unsere Devisenlage nicht verbessert. Die Einfuhr solcher industrieller Rohstoffe, die für uns eine Notwendigkeit bedeutet, muß aber unter allen Umständen sichergestellt werden. Es gilt, die ganze Kraft der neugestärkten deutschen Bauernschaft einzusetzen für das Ziel der Ersparnis von Devisen.
Diesem Ziel und zugleich dem großen Endziel neuer Agrarpolitik überhaupt, der E i g e n e r n 8 h r u n g des deutschen Volkes gilt die auf dem 2. Reichsbauerntag in Goslar proklamierte große Erzeugungsschlacht. Diese Aktion, von der auch der letzte Bauer bis in den verlorensten Winkel des Reiches erfaßt werden wird, hat eine doppelte Aufgabe. Einmal handelt es sich darum, eine weitere Umstellung im Anbau auf solche Erzeugnisse zu erzielen, die wir nötig brauchen und deren Ersatz wir bisher in mehr oder weniger großen Mengen vom Ausland eingefllhrt haben. Hier steht der Mehranbau von Oel- und Gespinstpflanzen im Vordergrund. Unsere Viehwirtschaft muß auf den Anbau eiweißreicher Futterpflanzen bedacht sein; sie kann sich dadurch und durch Silage (Konservierung) vom Ausland unabhängig machen. Zum andern geht es darum, die Erzeugung überall dort zu steigern, wo der Eigenbedarf des Volkes dies gestattet und die bisherigen Roherträge noch nicht einen durchaus erreichbaren Hochstand erzielt haben. Es ist klar, daß dazu eine sinngemäße, den jeweiligen Böden besser als seither angepaßte Zweckdüngung erfolgen muß, für die man u. a. durch eine agrikultur-chemische Untersuchung der Böden die Anhaltspunkte erhält.
. d^sen kurzen Angaben dürfte ersichtlich sei
vaß die Erzeugungsschlacht der deutschen Bauern mindeste Bedeutung hat wie die bekannte italieniß ESd grano (Getreideschlacht), zu der Mussolini s Erfolg aufgerufen hat. Die deutsche h zeugungsschlacht wird über das unmittelbare Ziel der 6 zeugungsumstellung und -steigerung, die mittelbare Ai ?^i^Ü'/^erer Befruchtung der übrigen Wirtschaft dangen. Die nationale Volkswirtschaft, ! des Reichsnährstandes miteinschließt, a -vM die Sicherung und Erhaltung aller erzeugt aß alle Voraussetzungen erfüllt sind, die Erze de« H" einer entscheidenden Großtat im Rahm
ik^ ^ Freiheitskampfes werden zu lassen. Der Bau Kräften - diese neue Schlacht unter Anspannung all Das weitgehendste Verständnis des ga seine schwere Aufgabe wird ihm dabei m ralische Stutze und Stärkung sein können.
i
Tagesspiegel.
Der Führer und Reichskanzler hat zusammen mit dem Neichswehrminister dem 85jährigen Eeneralfeldmarschall von Mackensen, der in Pommern wohnt» seine Glückwünsche persönlich üverbracht.
*
In der Vereinheitlichung der Verwaltung und im Neuaufbau des Reiches ist durch die Aufhebung der Landesjustizministerien und die Stellung unter die Reichsjustizver-
waltung ein bedeutsamer Schritt erfolgt.
*
Die Neichsregierung hat gegen die Verwendung von internationalen neutralen Polizeistreitkräften im Saargebiet keine Einwände erhoben.
In der Uebergangszeit wird die Abteilung Württemberg und Baden der Reichsjustizverwaltung mit dem Sitz in Stuttgart durch den Beauftragten des Reichsministers der Justiz geführt.
Der Völkerbundsrat in Genf hat am Donnerstag den Bericht des Dreierausschusses über die Saarfrage einstimmig angenommen.
Ir. Schacht Ker die mm Gesetze
zum Bank- und Kreditwesen
Berlin, 6. Dez Der Reichsbankpräsident und kommissarische Reichswirtschaftsminister Dr. Schacht sprach im Rundfunk über die neuen Gesetze zum Bank- und Kreditwesen. Er führte etwa folgendes aus:
Grundsatz des nationalsozialistischen Staates ist, daß wir auf uns selbst gestellt, und nur auf unsere eigenen Kräfte verlassen und alle Schwierigkeiten durch verdoppelten Kräfteeinsatz und durch unbeugsame Entschlossenheit überwinden müssen. Das Pumpen im Ausland, dem in erster Linie wir unsere heutigen Devisen- und Rohstoffschwierigkeiten verdanken, hat aufgehört. Das öffentliche Geld wird nicht in unproduktiven und verschwenderischen Ausgaben vertan, sondern nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit eingesetzt und die Steuerschraube wird nicht überdreht, sondern zwar langsam, aber stetig gelockert. Der weitaus größte Teil der Arbeitslosen ist wieder in Lohn und Brot gekommen. Das deutsche Volk feiert nicht, sondern arbeitet, es kann kein Geld vertun, aber hat sein Auskommen und kann langsam wieder anfangen zu sparen, um damit das Kapital wieder aufzubauen, das ihm durch Krieg, Kriegstribute und Inflation verloren gegangen ist. Daß wir es bisher fertiggebracht haben, das ungeheure Arbeitsbeschaffungsprogramm unserer Regierung zu finanzieren, ohne unsere Währung oder unseren Reichsetat zu gefährden, ist eine Leistung, die im Auslande unverhohlen angestaunt wird.
Wir haben unsere bisherige Leistung vollbracht einzig und allein durch den geglückten Versuch, alle finanziellen Kräfte, die in der deutschen Volkswirtschaft vorhanden sind oder neu erwachsen, auf das eine große Arbeitsbeschaffungsprogramm der Reichsregierung zu konzentrieren. Wir haben unnütze Ausgaben an anderen Stellen vermieden und haben die aufkommenden Gelder, die sich neu bildenden Kapitalien systematisch in das Strombett der Arbeitsbeschaffung gelenkt. Diese Einstellung aller Kräfte auf ein gemeinsames Ziel zu fördern, sie bis zur äußersten Leistung zu steigern, das ist der Grundgedanke, der den drei Gesetzen zugrunde liegt.
Das erste Gesetz ist das sogenannte Anleihe st ock- Gesetz. Dieses Gesetz erlaubt künftig für eine Reihe von Jahren. nämlich für die Zeit, die Adolf Hitler für seine wirtschaftliche Wiederaufbauvolitik braucht, keine höhere Bardidivende- Ausschüttung bei Kapitalgesellschaften als 8 Prozent, wenn diese Gesellschaften früher schon 8 Prozent oder mehr Dividende gegeben haben, und von nicht mehr als 6 Prozent, wenn sie auch vorher nicht mehr als 6 Prozent Dividende gegeben haben. Alles, was mehr als 6 bezw. 8 Prozent an Dividende ausgeschüttet werden soll, muß in Reichsanleihe oder reichsgarantierter Anleihe abgelegt werden. Es wird durch diese Eesetzregelung nicht dem einzelnen Aktionär, also auch keinem Rentner und keiner Witwe, die vielleicht von solchen Dividenden leben, ihr Eigentum weggenommen, denn die Reichsanleihen, die mit dem Gelds gekauft werden, das über 6 bezw. 8 Prozent ausgeschüttet wird, verbleiben dem Eigentum des Aktionärs, und er kann sich darauf jederzeit Geld leihen, wenn er in Not ist. Aber die Zweckbestimmung des Geldes wird im Sinne der Not des Staates, d. h. der Allgemeinheit, geregelt. Der Staat braucht Kapital zur Finanzierung des Arbeitsbeschaffungsprogramms für die breite Masse der Bevölkerung, und er veranlaßt nun durch dieses Gesetz die Aktionäre, die einen besonders hohen Ertrag aus ihrem Unternehmen erzielen, einen Teil dieses Ertrages dem Staate für seine Arbeitsbeschaffung leihweise für eine vorübergehende Zeit zur Verfügung zu stellen. Das ist der Sinn des neuen Anleihe- stockgesctzes.
Das zweite Gesetz, welches der Konzentration der deutschen Finanzkräfte dienen soll, ist das Gesetz zur Neuordnung der deutschen Börsen, und zwar nicht der Warenbörsen, sondern der Wertpapierbörsen. Es ist eine Folg« der Deutschen Kleinstaaterei, daß es in DePMgLd nicht weniger
als 21 Wertpapierbörsen gibt. Damit dürfte Deutschland dasjenige europäische Land sein, in dem es die meisten Börsen gibt, was anläßlich unserer heutigen Kapitalarmut eine lächerliche Angelegenheit ist. An einer großen Zahl dieser Börsen sind die geldlichen Umsätze so gering — sie betragen oft nur wenige tausende oder zehntausende Mark —, daß einem schon die Verwaltungskosten leid tun, die mit diesen sogenannten Börsen verbunden sind. Einige von diesen Börsen sind sogar schon ohne jegliches Leben mehr, aber sie haben von ihrem Ableben noch nicht offiziell Kenntnis genommen. Hier räumt das neue Gesetz endgültig auf. Die Zahl der Börsen wird von 21 aus 9 verringert. Das ist immer noch reichlich, aber die Reichsregierung hat daraus Wert gelegt, daß die historischen landschaftlichen Traditionen Deutschlands in gewisser Weise gewahrt bleiben. So bleibt außer der Hauptbörse Berlin als Börse des deutschen Ostens Breslau erhalten, als bayerische Börse München, als württembergische Börse Stuttgart, als Sächsische Börse Leipzig, als Rheinisch- Westfälische Börse Düsseldorf, als Rhein-Mainische Börse Frankfurt a. M„ als Hanseatische Börse Hamburg, als Niedersächsische Börse Hannover. Auf diefe Weise wird den lokalen Ansprüchen überall Genüge getan, aber gleichzeitig eine stärkere Zusammenfassung der Kapitalkräfte an wenigen Börsenplätzen ermöglicht.
Das bedeutendste Gesetz ist schließlich das Reichsgesetz über Beaufsichtigung des Kreditgewerbes. Dieses Gesetz ist entstanden aus dem sogenannten Bankuntersuchungsausschuß. Das Kernstück dieses Gesetzes ist die Zusammenfassung aller bank- und kreditpolitischen Kräfte, sparsames Haushalten mit den vorhandenen und anfallenden Geldern, d. h. Vermeidung unsicherer Geschäfte, Herabsetzung der Unkosten, beides Dinge, die für die Senkung des Zinsfußes wesentlich sind, zweckmäßige Arbeitsteilung des Bankapparates, Vermeidung von ungeregelter und unlauterer Konkurrenz, Sicherung des kleineren und mittleren Kreditbedarfes, angemessene regionale Verteilung der Kredite, kräftige Beschränkung der spekulativen Geschäfte und Sicherstellung einer Barliquidität im Interesse der Sparer und Geldgeber und ferner größere Publizität der Bankbilanzen. Das Gesetz sichert die Erreichung dieser Ziele durch die Errichtung eines Aufsicht?- amtes, das unter Beteiligung der einschlägigen Ministerien mit dem Reichsbankpräsidenten als Vorsitzenden ins Leben gerufen wird und dessen aussührendes Organ der jetzt schon bestehende Reichskommissar für das Bankgewerbe wird. So erwächst auch aus diesen Gesetzen jenes Gefühl der Zusammengehörigkeit von Volk und Staat, ohne das keine Nation sich in der Welt behaupten kann. Das Ziel können wir nur erreichen, wenn wir uns immer bewußt bleiben, daß wir unser persönliches Schicksal nur sicherstellen können, wenn wir das Schicksal unseres Volkes sicherstellen. '
IvtemiilMle Polizei W die Saar
Frankreich, England, Italien für internationale Saarpolizei
Genf, 6. Dez. Im Völkerbundsrat sprach zur „Aufrechterhaltung der Ordnung im Saargebiet" Außenminister Laval. Er wende sich mit der Bitte an den Völkerbundsrat, für die Auf- rechterhaltung der Ruhe und Ordnung während der Abstimmung an der Saar Sorge zu tragen. Frankreich habe keine geheimen Wünsche und keine Hintergedanken, und es wünsche sich selbst nicht an einer internationalen Polizei zu beteiligen. Damit keine falschen Auslegungen dieser Bemerkungen erfolgen können und iin Geiste der Versöhnlichkeit verstanden würden, formuliere er seinen Vorschlag folgendermaßen: Er ersuche den Völkerbundsrat, selbst die Aufgabe der Ausrechterhaltung der Ruhe und Ordnung, die sonst Frankreich zugekommen wäre, auf sich zu nehmen. Wenn sein dahingehendes Ersuchen bewilligt werde, so werde Frankreich gerne damit einverstanden sein, sich nicht in der einzu setzenden internationalen Polizei vertreten zu lassen mit dem selbstverständlichen Hinweis darauf, daß Deutschland darin auch nicht vertreten sein könne.
Lord Eden las eine formulierte Erklärung der britischen Negierung vor, in der es heißt, im Saargebiet herrsche während und nach der Abstimmung eine Krisenzeit: die Polizeikrüfte seien sehr schwach Vorbeugen sei besser als heilen. Er schlage deshalb vor, schon jetzt eine internationale Macht ins Saargebiet zu schicken unter der Voraussetzung, daß Deutschland und Frankreich zustimmten.
Aloisi schloß sich in großen Zügen diesem Vorschlag an unter der Voraussetzung, daß Deutschland und Frankreich damit einverstanden seien. Auch Italien würde sich gegebenenfalls in angemessener Weise an einer solchen internationalen Truppe beteiligen.
Litwinow betonte, er könne keine Erklärung ohne vorherige Befragung seiner Regierung abgeben. Benesch gab die Erklärung ab, auch er müsse sich vor einer entscheidenden Stellungnahme mit seiner Regierung in Verbindung setzen.
Der Präsident der Regierungskommission des Saargebietes, K n ox, gab eine kurze Erklärung ab, in der er sich hinsichtlich der Lage im Saargebiet auf die periodischen Berichte der Regierungskommission bezog. Er fügte hinzu, im Saargebiet seien Elemente der Unruhe vorhanden, und die Leidenschaften seien überhitzt. Bei der Entsendung einer internationalen Truppe >ei aber der ruhige Verlauf der Volksabstimmung gewährleistet. Auf Vorschlag Beneschs beschloß sodann der Rat. den Dreier- Au s s chuß a ufzu ford er n, die Frage einer internationalen VoliKitruvve.für das Saaraebiet zuvrLsen und dem Rat noch