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Nummer 204

Fernruf 47S

Montag den 3. September 1934.

Fernruf 479

69. Jahrgang.

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Neue Steuervergünstigungen

Die steuerpolitischen Mahnahmen in der kommenden Herbst- und Winterarbeitsschlacht

Staatssekretär Neinhardt sprach im Rundfunk im Zusammenhang mit der soeben abgeschlossenen Leipziger Herbstmesse über die steuerpolitischen Maßnahmen, die für die kommende Arbeitsschlacht im Herbst und Winter durch- geführt werden. Er führte u. a. aus:

In wenigen Wochen wird das neue Einkommen­steuergesetz erscheinen. Es wird am 1. Januar 1935 in Kraft treten und bereits auf diejenigen Einkommen An­wendung finden, die im Frühjahr 1935 für das Jahr 1934 zu veranlagen sein werden. Der Entwurf des neuen Ein­kommensteuergesetzes enthält eine Bestimmung, durch die das Gesetz über Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffung wesent­lich erweitert wird. Diese Bestimmung erstreckt sich auf jeg­liche beweglichen Gegenstände des gewerblichen oder land­wirtschaftlichen Anlagekapitals, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erfahrungsgemäß zehn Jahre nicht über­steigt. Sie erstreckt sich nicht nur auf Ersatzbeschaffungen, sondern auch auf Neuanschaffungen, nicht nur auf Erneue­rungen, sondern auch auf Erweiterungen des gewerblichen oder landwirtschaftlichen Anlagekapitals; auf Erweiterun­gen insoweit, als es sich um kurzlebige Anlagen handelt. Als kurzlebig gilt jeder gewerbliche Gegenstand des gewerb­lichen und des landwirtschaftlichen Anlagekapitals, dessen betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erfahrungsgemäß zehn Jahre nicht übersteigt.

Die Aufwendungen für alle diese Gegenstände können vom Gewinn des Jahres 1934 abgesetzt werden, wenn die Anschaffung oder Herstellung bis zum Schluß des Wirt­schaftsjahres 1934, in den meisten Fällen also bis späte­stens 31. Dezember 1934, erfolgt. Alle diejenigen Gewerbe­treibenden und Landwirte, die die Vergünstigung für das Jahr 1934 erlangen wollen, müssen die Aufträge so recht­zeitig erteilen, daß die Lieferung noch vor Schluß des Wirtschaftsjahres 1934 erfolgt. In diesem Falle können die Aufwendungen für diese Gegenstände vom Gewinn voll abgesetzt werden, so daß die Steuer, mit der der Gewerbetreibende oder Landwirt für 1934 zu veranlagen sein wird, sich entsprechend ermäßigt.

Die nächste Einkommen st euererklärung ist im Februar 1935 für das Kalenderjahr 1934 abzugeben. Jeder Gewerbetreibende und jeder Landwirt hat die Möglichkeit, sein zu versteuerndes Einkommen nach Belieben niedrig er­scheinen zu lassen. Es kann sich für das Jahr 1934 sogar einkommen- und körperschaftssteuerfrei gestalten. Er braucht nur entsprechend Lohe Summen für Anschaffung oder Her­stellung von kurzlebigen Anlagen, Gegenständen, oder für die Ersatzdeschaffung kurzlebiger Gegenstände, für die Zwecke des Luftschutzes oder des Sanitätsdienstes oder für Instandsetzung und Ergänzung von Gebäuden aufzu­bringen. Die gleiche Möglichkeit hat jeder Eebäudeeigen- tllmer, auch wenn er nicht Gewerbetreibender ist, hinsichtlich der Aufwendungen zu Zwecken des zivilen Luftschutzes und des zivilen Sanitätsdienstes und bei Instandsetzungen an seinem Gebäude.

Eine weitere finanzpolitische Maßnahme ist das Gesetz zur Förderung der Eheschließungen. Liese Tatsache wird zu immer größeren Nachfragen nach Möbeln und Hausgeräten und, da die jungen Ehepaare Wohnungen brauchen, nach Kleinwohnungen führen.

Wir haben die Nachfrage nach Gütern und Leistm bisher in erster Linie durch Gewährung von Steuer gunstigung verschiedener Art und durch Gewährung Ehestandsdarlehen gefördert. Wir gehen jetzt dazu i auch durch allgemeine Steuersenkungen die st fragen nach Leistungen und Gütern zu fördern, ohne ! düngen daran zu knüpfen. Bereits am 1. Januar 1935 i das neue Einkommensteuergesetz in Kraft treten. Nach sein Gesetz werden die Familienväter eine weitere E Tastung erfahren. Der Familienvater soll für feine größeren Betrag als bisher für die Leb yaltungskosten zur Verfügung haben."

*7 k/ den Binnengroßhandel einheitlich auf 0,5 Pro festgesetzt werden. Bisher betrug die Umsatzsteuer Mr lagerhaltenden Großhandel 2 Prozent. ^«Meuer für

bäudeK-I* jeden Gewerbetreibenden. Landwirt und die Franks» Möglichkeiten, sich einzureihe

lokiak-i! E der Kampfer um die Verminderung der Arb, aemekn ^L?"'?^ entsprechend handelt, dient der B.

der ArÄslollako^"'?^"^' ^ " zur Verminde, Xs, Arbeitslosigkeit und der sozialen Not und aleichz,

schli^N^im?^^sch°st und Finanzen beträgt durck, m?« - selbst durch Verbesserung seiner Anlagen

Krbeitnebm-^/"^^^^ Steuerschulden nützt. Für st Wveltnehmer. insbesondere für jede« Familienvater r

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Lagesspiegel.

Auf Befehl des Führers und Reichskanzlers wird das NSKK. mit der Motor-SA. zusammengesaßt und dem Füh­rer direkt unterstellt.

Zu» Pariser Ostbahnhof ereignete sich ein Eisenbahn­unglück, wobei 34 Reisende verletzt wurden.

Die Streikbewegung in Amerika hat jetzt auf die ge­samte Arbeiterschaft der Textilindustrie übergegriffen.

Die Stadt Campana in Argentinien ist, nachdem weitere Oeltankexplosionen erfolgten, verloren gegeben und von der Bevölkerung verlasse« worden.

Die Banditen, die den Eisenbahnzug in der Mandschurei überfallen und beraubt haben, sind von Regierungstrup­pen umstellt.

Bei einem Schiffsuntergang in Korea sind 125 Menschen ums Leben gekommen.

sich durch Senkung der Abgasen und Beitrage eine immer größere Möglichkeit ergeben, die Aufwendungen zur Bestrei­tung der Lebenshaltungskosten seiner Familie zu erhöhen und auf diese Weise zur Belebung der Verbrauchsgüter beizutragen.

Wer mutz deu Arbeitsplatz lauschen?

Einzelheiten aus der neuen Verordnung Bisher 48 v. H. aller Beschäftigten Jugendliche

Berlin, 2. Sept. DerAngriff" hat sich über einzelne Fragen der neuen Verordnung über die Verteilung und den Austausch von Arbeitskräften mit dem zuständigen Refe­renten der Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung in Verbindung gesetzt. Bei einer Un­terhaltung mit Regierungsrat Dr. Timm ergaben sich folgende besondere Gesichtspunkte:

Wird sich das neue Gesetz auf die Gestaltung des Ar­beitsmarktes dauernd auswirken?"

Das Gesetz will die normale Gliederung wie­derherstellen. Durch die unorganische Mißwirtschaft in den vergangenen Jahren sind die Verhältnisse völlig zerrüttet gewesen. Nach der Berufszählung im Jahre 1925 gab es im Reich insgesamt 14 Millionen Beschäftigte. Davon waren 8 Millionen Jugendliche. Also rund 48 v. H. sämtlicher Be­schäftigten waren unter 25 Jahre« ein unglaublich gro­ßer Prozentsatz!"

Dann ist die Dauer des Gesetzes also unbeschränk t."

Jawohl. Das Gesetz gliedert sich in zwei Teile, den Austausch von Arbeitsplätzen, der jetzt vorgenommen wird und zeitlich begrenzt ist; und die künftige Einstellung des Arbeiters oder Angestellten unter 25 Jahren, die durch das Gesetz endgültig geregelt wird, um die normale Glie­derung des Arbeitsmarktes wiederherzustellen."

Mit wem verhandelt das Arbeitsamt über die Durch­führung?"

Mit den Betrieben direkt. Zur Erleichterung der Durch­führung werden zuerst die großen Betriebe über 20 Arbeitskräften erfaßt, während die kleineren Betriebe nur auf besondere Anforderung erfaßt werden."

Werden von der Aktion sämtliche Jugendliche erfaßt?"

Es bestehen bestimmte Vorschriften über die Jugend­lichen, die in dieSonderaktion" einbegriffen sind. Da­neben werden natürlich die sozialpolitischen Voraussetzun­gen geprüft."

Daneben gibt es außerdem noch eine Anzahl anderer Berufe, bei denen ein Ausscheiden aus dem Arbeitsprozeß der Vernichtung der Existenz gleichkommt. Ich denke an Künstler, Theaterangestellte usw."

In solchen Fällen muß der Betriebsführer die Einzel­heiten auf dem Meldeblatt vermerken. Es erfolgt dann eine genaue Prüfung. Und es treten dieselben Vorschrif­ten wie für die Beschäftigung Jugendlicher bei solchen Ar­beiten, für die sie fachlich besonders geeignet sind, in Kraft."

Zu welchem Termin erfolgt das Ausscheiden der Ju­gendlichen? Besteht nicht die Gefahr einer unfreiwilligen Arbeitslosigkeit? Einer bestimmten Zeitspanne zwischen Ausscheiden aus der Arbeit und Wieder-Unterbringung?"

Nein, die Gefahr besteht nicht. Die Jugendlichen werden zu dem Zeitpunkt entlassen, zu dem sie vom Arbeits­dienst übernommen werden können. Natürlich hat der Betriebsführer die Möglichkeit der vorsorglichen Kündi­gung, um den Jugendlichen an dem Tage, an dem er an- gefordert wird» sofort abgeben zu können."

Was geschieht, wenn unsoziale oder staatsfeindliche Ve- triebsführer versuchen, die Durchführung der Verordnung zu s a bot i e re n?"

Mit dieser Möglichkeit beschäftigt sich die Anordnung direkt nicht Ls tritt hier aber Paragraph 6 des Gesetzes

zur nationalen Arbeit ein. Der Betriebsführer ist danach verpflichtet, seine sozialpolitischen Maßnahmen nn Vertrauensrat zu erörtern. Zu diesen sozialpolitischen Maß­nahmen gehört die Durchführung der neuen Verordnung zweifelsohne."

Gibt es sonst eine Kontrolle für den Betriebsfüh­rer bei Durchführung der Maßnahme?"

Abschnitt 2 Paragraph 4 setzt eine derartige Möglichkeit, die noch von den zuständigen Stellen zu regeln ist, voraus/

Werden von der Aktion auch die älteren Arbeits­losen erfaßt?" .. .

»Za, gerade um diese Kräfte wieder einzuschalten, ist in der Verordnung ein Leistungsausgleich eingefllhrt"

Das ist ein außerordentlich wichtiger Punkt. Wie ist die Handhabung?"

Der Betrieb, der männliche Angestellte über 40 Jahren einstellt, die länger als zwei Jahre Unterstützung erhalten haben, erhält pro Mann bis zu 50 RM. im Monat. Hat der Neueingestellte Kinder, so erhöht sich der Satz um 5 RM. pro Kind."

Wie lange wird der Leistungsausgleich bezahlt?"

Ein halbes Jahr lang."

Unbeschadet der Mittel, die zur Verfügung stehen?"

Von einer Beschränkung der Mittel wird in der Ver­ordnung nicht gesprochen. Durch die Neuregelung der Ar­beitsvermittlung stehen dem Arbeitsamt genügend Mittel zur Verfügung."

Abschließend noch eines. Wie treten die in den Schluß- Lestimmungen vorgesehenen Strafen in Kraft?"

Wer Jugendliche ohne Zustimmung des Arbeitsamtes einstellt, wird automatisch, auf Meldung der Polizei hin, bestraft. In allen anderen Fällen erfolgt Anzeige vom Landesarbsitsamt."

Zur kirchliche!! Lage iu Deutschland

Eine Entschließung der Kirchenkonferenz auf Fanö und die deutsche Erwiderung

Kopenhagen» 2. Sept. Die kirchliche Weltkonferenz auf der Insel Fanö nahm zum Abschluß ihrer Beratungen eine Ent­schließung an. in der es u. a. heißt, es sei besondere Aufgabe einer allgemein-kirchlichen Bewegung, dem Gefühl der gegen­seitigen Verantwortung innerhalb aller christlichen Kirchengenossenschaften Ausdruck zu geben und es zu vertiefen. Der Rat sei von herzlichem Wohlwollen gegenüber dem deut­schen Volk und tiefer Dankbarkeit für den nicht genügend , zu würdigenden Beitrag der deutschen Evangelisck^n Kirche zum Leben und theologischen Denken der Christenheit erfüllt, wobei er alle politischen Motive zurückweise und mit Verständnis den besonderen Schwierigkeiten einer Revolutionszeit gegenllber- stehe. Er erkenne auch die Sünden und Versäumnisse an, die sich in den im ökumenischen Rat vertretenen Kirchen fänden. Der ökumenische Rat müsse jedoch der Ueberzeugung Ausdruck geben, daß eine kirchliche Alleinherrschaft, besonders wenn sie dem Gewitzen in Form eines feierlichen Eides auf­erlegt werde, sowie die Anwendung von Gewaltmethoden und Unterdrückung der Aeußerungsfreiheit mit dem wahren Wesen der christlichen Kirche unvereinbar seien. Er bitte daher im Namen des Evangeliums für seine deutschen Brüder in der deutschen evangelischen Kirche um die Freiheit sowohl des ge­druckten Wortes als auch von Versammlungen im Dienste der christlichen Gemeinde, und Freiheit der Kirche zur Unterweisung ihrer Jugend in den Grundsätzen des Christentums und Schutz dagegen, daß hier eine Lebensanschauung aufgezwungen werde, die im Widerspruch zum christlichen Glauben stehe.

Dieser Entschließung ist eine Gegenerklärung der deutschen Ab­ordnung beigelegt worden, in der einleitend der Ansicht Aus­druck gegeben wird, daß der ökumenische Rat aus Rücksicht auf die Zukunft der ökumenischen Kirche sich seiner besonderen Ver­antwortung hinsichtlich der Grenzen seiner ökumenischen Auf­gaben bewußt sein müsse, wenn es sich um das Verhältnis zu den inneren Angelegenheiten einer dem Rat angehörenden Kirche handle. Die deutsche Abordnung lege auf Grund ihrer dem Rat zugegangenen eingehenden Darstellungen besonders gegen fol­gende Punkte Verwahrung ein: Sie weise zunächst die Auf­fassung zurück, als ob es in der deutschen evangelischen Kirche einekirchliche Alleinherrschaft" gebe. Es handle sich hier eher um eine Zusammenfassung der kirchlichen Führung und um Maß­nahmen bezüglich der Kirchenordnung. Die deutsche Abordnung Lestreire weiter die Ansicht, daß die Verbreitung des Evange­liums in Wort und Schrift gefährdet sei und die Jugend keine christliche Erziehung erhalte. Sie bekenne vielmehr, daß die all­gemeinen Verhältnisse im Deutschland der Gegenwart der Ver­kündung des Evangeliums weit mehr Möglichkeiten böten als ftüher. Die deutsche Abordnung weise schließlich die einseitige Hervorhebung einer bestimmten deutschen kirchlichen Gruppe zu­rück, und ferner, daß der Rat sich dieser theologischen Sonder­meinung anschließe. Die deutsche Abordnung sehe darin eine Stellungnahme zu innerdeutschen kirchlichen Verhältnissen, die bedenklich die Grenzen der Aufgaben des ökumenischen Rates überschreite.