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Nummer 294
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Samstag den 16. Dezember 1933.
Fernruf 47V
68. Jahrgang.
Der WeWGeiMUs-
ei» Nitt« W ArteilskMisW
Von Arthur Zmarzly,
Der Weihnachtseinkauf ist für viele Industrien und fast den gesamten Einzelhandel eine unentbehrliche Stütze und ein Gradmesser für die Kaufkraft der Bevölkerung. Einige Industriezweige sind derart von den Käufen zum Weihnachtsfest abhängig, daß sie ihren Jahreserzeugungsplan auf den Absatz in den Wochen vor Weihnachten aufbauen. Im Einzelhandel gibt das Weihnachtsgeschäft für viele den Ausschlag für die weitere Existenz. Die allgemeine Kaufkraft ist infolge der Mehrbeschäftigung in diesem Jahre zweifellos gestiegen und wen auch der Weihnachtsmann noch jo sehr sparsam mit Geschenken sein wird, die außerhalb des notwendigen Bedarfs liegen, so wird doch mancher mit seinem Einkauf für den Weihnachtstisch einen Beitrag zur Arbeitsbeschaffung leisten können.
Es sollte eigentlich nicht mehr notwendig sein, darauf hinzuweisen, dag der Weihnachtseinkauf unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen soll. Jede Mark, ja jeder Pfennig sollte jo angelegt werden, dag damit den deutschen Volksgenossen neue Arbeitsgelegenheiten gegeben werden. Und doch gibt es noch sehr viele Mitbürger, die auch heute noch ohne jede Ueberlegung kaufen und ausländische Waren deutschen Erzeugnissen vorziehen, die nicht schlechter und oft sogar noch billiger sind. Vorurteile pflanzen sich wie eine ewige Krankheit fort und wurzeln so tief, dag sie sich nicht so leicht ausroden lassen.
Die deutsche Einfuhrstatistik weist auch in diesem Jahre noch zahlreiche ausländische Artikel auf, die sehr gut durch deutsche Waren zu ersetzen gewesen wären. Co sind bis September täglich für 4200 RM. Schreibmaschinen eingeführt worden, obwohl die deutsche Technik den Vorsprung anderer Länder längst eingeholt hat. Die Einfuhr von Automobilen, Motorrädern, Last- und Lieferwagen und Autoreifen bezifferte sich täglich auf rund 18 600 RM. Die Vorliebe für ausländische Herrenwollstoffe kostete uns täglich 25 700 RM. und 460 RM. die Einfuhr von seidener Krawatten. Der Import von Pelzen und Pelzwaren in Höhe von rund 71400 RM. täglich erhält nur dadurch eine Milderung, daß ihre Verarbeitung deutschen Arbeitern Beschäftigung gibt. Dag Deutschland vom Ausland täglich für rund 3700 RM. Schuhwaren bezog, erscheint weniger einleuchtend, ebenso daß wir täglich 2000 RM. für Herrenhüte und 1400 RM. für Damenhüte an das Ausland bezahlten. Putzartikel beanspruchten täglich 1300 RM., seidene Damenmäntel 2930 RM., wollene Frauen- und Mädchenkleidung sogar 7600 RM. Für Uhren wandelten täglich 12 625 NM. ins Ausland, obwohl doch deutsche Uhren besser angeben, was die Stunde geschlagen hat. Ob es notwendig war, täglich 8700 RM. für Seife, Parfüm, Zahnpasta und Schminke ins Ausland gehen zu lassen? Auch ausländische Schokolade und Zuckerwaren kosteten täglich 4000 RM., Fleischextrakt und Suppenwürfel 15 700 RM. Die erstaunliche Summe von 51600 RM. geben wir täglich für ausländische Weine aus, für Viere 3000 RM. Die Feinschmecker konnten anscheinend nicht auskommen, ohne täglich 4000 NM. für Kaviar, Austern und Hummern auszugeben.
Nicht unerwähnt soll bei dieser Aufzählung bleiben, daß die Einfuhr dieser Artikel im laufenden Jahre gegenüber den Vorjahren ganz beträchtlich zurllckgegangen ist. Es soll auch nicht verkannt werden, daß das Ausland auch von uns Waren bezieht und diese nur kaufen kann, wenn wir ihm Erzeugnisse abnehmen. Wie die vorgenannten Zahlen beweisen, hat Deutschland durchaus keine rücksichtslose Absperrung vorgenommen, denn die hier angeführten Waren sind für uns zweifellos entbehrlich oder durch deutsche Erzeugnisse zu ersetzen. Deutschland will sich nicht abschließen und kann nicht gegen jede entbehrliche Einfuhr handelspolitische Maßnahmen ergreifen. Deutsche Waren, die technisch und preismäßig keine Vorzüge aufweisen, finden aber in keinem anderen Lande, das ähnliche Artikel hsrstellt, Absatz, auch wenn der betreffende Staat den eigenen Erzeugnissen keinen besonderen Schutz gewährt. DieDisziplin d e r K ä u f e r ist in vielen Ländern viel ausgeprägter als in Deutschland, wo aus alter, schlechter Gewohnheit volkswirtschaftliche Ueberlegungen beim Einkauf wenig mitsprechen. Der deutsche Käufer muß sich als Arbeitgeber fühlen, der Sorge trägt, für seine Mitarbeiter Beschäftigung zu erhalten. Auch der Reichsregierung wird die so schwierige handelspolitische Arbeit erleichtert, wenn die Aufforderung, deutsche Waren zu kaufen, allgemein befolgt wird. Denke jeder beim Weibnachtseinkauf daran, daß er auch als Weihnachtsmann Dienst tun muß im Kampfe gegen die Arbeitslosigkeit!
Ser RMslWSmWsier-PrvzeZ
Di» Verteidiger haben da» Wort
Leipria, tt. De». Di« Plädoyer» im Reichstassbrandstift»»« prareb «»den schnell ven statten. Ul» Nechtransalt Dr. Sack
Der deutsche Außenhandel im November 1333 wies folgende Zahlen auf: Einfuhr 351 Millionen (plus 4 Millionen gegenüber Oktober), Ausfuhr 394 Millionen (minus 51), der Ausfuhrüberschuß 43 Millionen (minus 55).
Der Verteidiger des Angeklagten van der Lubbe beantragte Verurteilung wegen Brandstiftung in Verbindung allenfalls mit einem Verbrechen des Hochverrats zu einer erheblichen Zuchthausstrafe.
In Wels in Oesterreich wurde ein zum Tode verurteilter Mädchenmörder drei Minuten vor der Hinrichtung durch den Vundespräsidenten begnadigt.
Bei einem schweren Eisenbahnunglück bei Posen wurden (0 Personen getötet und 50 verletzt, meist Schüler.
darum bat. erst am Samstag zu »lädieren meldet sich Dimi- troii: Dann möchte ich beute plädieren. (Heiterkeit.)
Rechtsanwalt Dr. Teichert beschäftigt sich in Abrundung seines Plädoyers iür dis Angeklagten Povoif, Dimitroi! und Ta- neii noch mit Sen vielen einzelnen Indizien. Die „Peter"- und „Bruno"-Quitrungen stammten weder von Hirsch, noch von den Zeugen Peterson. sodaß daraus eine Verbindung Povofts mit der Kommunistischen Partei nicht derzuleiten sei. Dr. Teichert setzt sich dann noch mit einer Reib« von Einzelheiten aus den Zeugenaussagen gegen Poooff auseinander. Insbesondere balle er vas Geständnis des Zeugen Kämvier iür unwahr Kämpfer bade seine Angaben nur gemacht, um selbst aus einem bestimmten Dsrdachtskreise berauszukommen und seine deutschen Genossen nicht verraten zu müssen. Selbstverständlich hätten deutsch« und ausländische Kommunisten bei Kampier verkehrt, niemals aber Povoif. Genau so zu werten sei die Aussage der Frau Kämpfer. Der Verteidiger schloß dann seine Ausführungen: „Nach meiner Ueberzeugung find die Bulgaren nicht im Reichstag gewesen. Auch ein Beweis für die Teilnahme der Bulagren an der zur Aburteilung stehenden Tat ist nicht erbracht. Daraus ergibr sich von selbst mein Antrag in Uebereinstimmung mit dem Antrag des Oberreichsanwalts: „Freisprechung der Angeklagten Dimitroit. Povoif und Taneit von der Anklage der Brandstiftung im Reichstagsgebäud« und de» dadurch begangenen und vollendeten Hochverrats".
Lübbes Verteidiger spricht
Dann beginnt, mit Svannung erwartet, das Plaidoyer der Rechtsanwalts Dr. Seuffert-Leipzig. Es ist mir der Auftrag von Amtswegen geworden, Len Angeklagten van der Lubbe. den Brandstifter im Reichsrag. zu verteidigen. Dieser amtliche Auftrag verpflichtet den Rechtsanwalt mit Gewissenhaftigkeit und Zuverlässigkeit alles zu tun, was er auch kraft eines persönlichen Auftrages tun müßte. Ich habe schon zu Beginn des Prozesses vortragen müssen, daß mir der Angeklagte van der Lubbe jed« Auskunft und jedes Gespräch verweigert hat. Und zu meinem Bedauern ist das auch so geblieben. So mußte ich mir auf Grund der mündlichen Verhandlung ein Urteil bilden: Die geistigen Urbeber der ungeheuerlichen Tat der Brandstiftung sind ermittelt in der kommunistischen Partei, ibren Führern, Rednern und Agitatoren aller Grade. Das deutsche Volk dankt dem Ministervräsidenten Eöring dafür, daß er mit seiner großen Kraft diese Gefabr gebannt bat. Für mich ist es ein unerträglicher Gedanke, daß deutsche Arbeiter die Befehle für ihre Handlungen im deutschen Staate sich aus Moskau bolcn könnten.
Aber iür van der Lubbe sind Schuld und Strafe nach dem geltenden Gesetz zu ermitteln. Ich gebe davon aus. daß der Entschluß van der Lübbes zur Inbrandsetzung von drei Gebäuden am 22. Februar in Neukölln frühestens entstanden ist, als er dt« Gespräche vor dem Wohlfahrtsamt milanhört«. Der Entschluß für die Inbrandsetzung des Reichstages ist am Montag auf dem Wege von Hennigsdorf nach Berlin entstanden. Diese Angaben van der Lübbes halte ich iür glaubhaft.
Zusammenfassend erklärte Rechtsanwalt Seuffert, Lübbes Leitmotiv bei der Brandstiftung sei gewesen, in den Mittelpunkt zu kommen. Wenn man aber davon ausgehe, könne man die Anklage wegen Hochverrats und aufrührerischer Brandstiftung nicht aufrecht erhalten. Der Verteidiger behandelt dann die Reichstagsbrandstiftung selbst und erklärt, wenn van der Lubbe kein« Mittäter gehabt habe, könne man ihm irgend welche Beziehungen zu kommunistischen Aufstandsplänen nickst zur Last legen. Wenn rr aber Mittäter gehabt habe, könne auch daraus nicht der zwingende Schluß gezogen werden, daß er mit kommunistischen Aufstandsplänen in Verbindung stand, denn man habe nickst die leisesten Anhaltspunkt« dafür, daß der Mittäter, dieser groß« Unbekannte, etwas mit der Kommunistischen Partei zu tun habe. Ueberhaupt wäre dann van der Lubbe gar nicht der große Brandstifter gewesen, sondern nur ein kleiner Nebentäter. Auch Torg- ler habe, nach Seuffert» persönlicher Auffassung, nicht dar geringste mit der Reichstagsbrandstiftung zu schaffen. Der Verteidiger untersucht dann di» rechtliche Frage, ob die Tat des Angeklagten van der Lubbe den Tatbestand de» Hochverrats erfüllt. Dazu müsse objektiv ein« Handlung vorliegen, die das Unternehmen der gewaltsamen Aenderung der Etaatsverfassung unmittelbar »um Ausdruck dringt. Ater », müsse auch dn Vorsatz
des Täters nachgewiesen sein, gerade mit dieser Handlung unmittelbar eine gewaltsame Aenderung der Staatsverfassung einzuleiten. In beiden Richtungen sei von der Anklage der Tatbestand noch nicht genügend festgestellt worden, er könne auch nach dem Sachverhalt nicht festgestellt werden, wie ihn das Gesetz erfordere. Der Verteidiger kommt zu dem Schluß. Laß die Tat van der Lübbes höchstens den Tatbestand einer Borbrrell«"g des Hochverrats im Sinne des Paragraph 86 des Strafgesce- buches erfülle. Sie erfülle nicht den Tatbestand des Poragra' h 307 Nr. 2, wonach unter Begünstigung der Tat ein A ftuhr erregt werden sollte. Sollte das Gericht aber doch zu einer Verurteilung wegen Hochverrats kommen, dann würde in der Tat die Todesstrafe aift Grund des Paragraph 86. nicht aber aus Grund des Paragraph 307 Nr. 2 in Anwendung kommen. Pis Rechtsfrage, ob Lubbe zu der verschärften Strafe verurteilt werden kann, die erst nach seiner Tat von der Nerchsregierung gesetzlich festgelegt ist, bejaht Rechtsanwalt Seuffert nach längeren rechtlichen Ausführungen. Der Paragravh 2 des Strafgesetzbuches habe den nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa seit der französischen Revolution bestehenden reinliche» Grundsatz aufgestellt, daß eine Straftat nur mit der St'nse geahndet werden kann, dir zur Zeit der Begehung der L r-s.at angedroht war. Das ordnungsmäßig zustanoegekommene Reichs- gesetz vom 24. März 1833 habe aber diese Bestimmung vollkommen rechtmäßig aufgehoben. Nach Paragraph 5 der Verors- nung zum Schutze von Volk und Staat sei dagegen die Todesstrafe in Verbindung mit Paragraph 307 des Strafgesetzbuches nur zu verhängen, wenn die Tat mit lebenslänglichem Zuchthaus zu bestrafen wäre Das sei zu verneinen. Möge die Tat noch so viel Schaden angerichtet haben, sie habe dank der nationalen Regierung den Bestand des Deutschen Reiches niemals ernstlich gefährdet. Rechtsanwalt Seuffert schließt sein Plädoyer mit folgendem Antrag:
Sie mögen ablehnen di« Verurteilung des van der Lubbe wegen des Verbrechens des Hochverrats und der aufrührerischen Brandstiftung, sie mögen ihn lediglich verurteilen wegen der vier Brandstiftungen in Verbindung allenfalls mit einem Verbrechen der Vorbereitung des Hochverrats Damit ergibt sich di« Folge, daß van der Lubbe als gerechte Siihne seiner Tat eine erheblich« zeitliche ZuchthausNrafe hinnehmen muß. Zn diesem Sinne bitte ich zu erkennen.
Die Verhandlung wird dann auf Samstag 8 Uhr vertagt.
Leipziger Urteil in der zweiten Hälfte der nächsten Woche?
Leipzig, 15. Dez. W'e das VdZ.-Vüro hört, besteht beim Senat des Reichsgerichts dre Absicht, unter allen Umständen am Samstag abend die Hauptverhandlung zu beenden. Die ersten Tage der nächsten Woche würden dann für die Urteilsberatungen des Gerichts benutzt werde». Mit der Urteilsverkündung ist für die zweit« Hälfte der nächsten Woche zu rechne«.
Letzte för IMich
Offener Brief nn den Bundeskanzler — Forderungen des Hennschutzes
München, 15. Dez. Drei christlich-soziale Führer der S'eier- mark, Regierungsrat Jähnl, Direktor der Grazer Messe, der Grazer Vizebürgermeister Schmidt, und der Grazer Siabtrat Frank, haben, wie der „Oesterreichische Pressedienst" belichtet, an die Wiener christlich-soziale Rcichspost einen für Vundesk. nz'er Dr. Dollfuß bestimmten Brief gerichtet, in dem es u. a. heißt:
„Wir schreiben Ihnen, damit Sie den Herrn Bundeskan-l-r persönlich darauf aufmerksam machen, daß ehester und energsich- ster Wandel von allerhöchster Dringlichkeit ist. Wir sind der Meinung, daß der Nationalsozialismus zunimmt, daß er stärker denn je ist. Demgegenüber steht eine vollkommen unfähige Vaterländische Front. Ihre Schwäche ist den Nationalsozialisten io gut wie den Sozialdemokraten bekannt. Niemand hat vor ihr Respekt. Allen Ernstes rechnet man hier damit, daß sich d e gegenwärtige Regierung nicht bis zum Frühjahr wlld halten können. Dis Christlich-soziale Partei ist schwer geschmückt. Man führt Dr, Dollfuß Potemkinsche Dörfer vor, und darum die Verbitterung und Niedergeschlagenheit. Man rechnet ganz ernstlich mit dem Siege des Nationalsozialismus. Auf wirtschaftlichem Gebiete ist gar keine Erleichterung zu konstatieren, Wir wissen, daß es keinen Sinn hat, dem Herrn Bundeskanzler Dr Dollfuß unmittelbar zu schreiben, da er die V r i c s e lischt erhält,"
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Wie schwach di« Grundlage der Dollfuß-Diktatur geworden ist. zeigt auch der drohende Ton, den der Starhrmberg-Hrimschutz gegen ihn anschlägt:
Wien, 15. Dez, Unter Vorsitz des Fürsten Starhemberg, der nach Rückkehr von einer Auslandsreise längere Besprechungen mit Vizekanzler Fry und dann mit Bundeskanzler Dr. Dol l- fuh hatte, begann die mit Spannung erwartete Fiihrertagnug des österreichischen Heimalfchutzes, an der außer den Landes lüh- rern, darunter dem Vizekanzler Fey und Dr. Sie idle, auch deren Stellvertreter aus allen Bundesländern teinlahmen. Zn der sehr lebhaft verlaufenen Sitzung kam hinsichtlich der grundsätzlichen Einstellung der Heimwehr bei den Verhandlungen eine sehr radikale Stimmung zum Ausdruck. Me verlautet,