^ 8 5.
Der Reichswirtfchaftsmiilister und der Neichsarbeitsminister werden ermächtigt, zur Durchführung dieses Gesetzes Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften auch ergänzender Art zu treffen und den Führer der Spitzenvertretung des deutschen Handwerks zu ernennen.
8 6 .
Eine Entschädigung durch das Reich wegen eines Schadens, der durch eine Maßnahme auf Grund dieses Gesetzes entsteh:, wird nicht gewährt.
Berlin, den 29. November 1933. »
Der Reichskanzler: Adolf Hitler
Der Reichswirtschastsminister: Dr. Schmitt.
Der Reichsarbeitsminister: Franz Seldte.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft:
R- Walter Darre.
Sie Reform der ZnmlideiioeiMriiiig
Berlin, 3. Dez. Das von der Reichsregierung beschlossene Gesetz zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Invaliden-, der Angestellten- und der Knappschastliche» Versicherung soll die Lauernde Leistungsfähigkeit der mit großen finanziellen Schwierigkeiten ringenden Invalidenversicherung und der ebenfalls oersicherungstechnisch nicht völlig ausgeglichenen Angestelltenversicherung sicherstellen. Die Rentenversicherung muß eine sichere Dauereinrichtung sein, damit alle Beteiligten mit Vertrauen ihrer weiteren Entwicklung entgegensehen können. Um dieses Ziel zu erreichen ist eine Rückkehr zu den in der Vorkriegszeit angewendeten Finanzsystem, nämlich des Prämiendeckungs- oder An- wartschaftsverfahrens notwendig. Zur Herbeiführung der Sanierung sieht das Gesetz folgende Maßnahmen vor:
1. Reichshilse für die Invalidenversicherung
Nach geltendem Recht trägt das Reich zur Invalidenversicherung außer den zur Deckung der Reichszuschiisse erforderlichen r eträgen noch bestimmte Reichsmittel bei, die sich zur Zeit auf 186 Millionen RM jährlich belaufen. Nach dem Gesetz sollen diese Reichsmittel auf 290 Millionen RM. erhöht und dauernd gewährt werden.
2. Beitragsübertragung aus die Invaliden- und die Angestelltenoersichcrung
Nach geltendem Recht sind die Beiträge zur Invalidenversicherung auf 5 v. H. des Endbetrages jeder Lohnklasse, diejenige zur Angestelltenversicherung auf 4 v. H des Endbetrages jeder Ee- haltsklasse festgesetzt. Es ist beabsichtigt, eine Beitragserhöhung von höchstens 1,S o H. des Endbetrages jeder Klasse oorzuneh- men, aber erst dann, wenn die Aufwendungen für die Arbeitslosenhilfe infolge Rückganges der Arbeitslosigkeit entsprechend sinken.
3. Aufstockung von Lohn- und Beitragsklasscn
Zur Zeit werden die Versicherten nur insoweit voll versichert, als sie nicht mehr als 42 RM. wöchentlich verdienen. Die höheren Wochenverdienste wirken sich sowohl bei der Beitragsentwicklung, als auch bei der Bemessung der Rente nicht voll aus. Das Gesetz beseitigt diese Unterversicherung durch Aufstockung einer neuen Lohnklasse und zweier Veitragsklassen für die freiwillige Höherversicherung.
4. Aenderung der Nentenbercchnung
Um das Ansteigen der Rentcnausgaben in der Zukunft abzuschwächen, sieht das Gesetz eine Aenderung in der Berechnung der künftig festzusetzenden Renten vor. Die beim Inkrafttreten des Gesetzes fälligen Renten sollen unberührt bleiben. Eine mäßige Linderung der neu feftzusetzenden Renten ist jedoch tragbar, weil die zukünftigen Renten noch scharf steigende Tendenz haben. Der vorhandene Rentenbestand soll daraufhin nach- gevrüft werden, ob und in welchem Umfange Renten zu Unrecht bewilligt worden find. Der Entwurf enthält weiter die Vorschrift. daß während der Arbeitslosigkeit eine Versicherungsanwartschaft nicht mehr erlöschen kann.
Weitere KMetlrSeWW
Berlin, 2. Dez. Das Reichskabinett hat beschlossen, daß von den Mitgliedern des Kabinetts Schirmherrschaften und Protektorate in Zukunft grundsätzlich abgelehnt werden sollen und die bereits übernommenen vom 1, Januar 1934 an als erloschen zu betrachten sind. Dieser Beschluß erfolgte, weil in der letzten Zeit Anträge aus Ueber- nahme von Ehrenprotektoraten in übertriebenem Maße gestellt worden sind.
l Aus einen weiteren, besonderen Beschluß des Neichskabi- ^ netts hin wird bekanntgegeben, daß die Mitglieder des Kabinetts in den letzten Wochen mit Einladungen geradezu überschüttet worden sind, so daß hierdurch eine unerträgliche und unnötige Belastung des Geschäftsganges eingetreten ist. Die Mitglieder des Reichskabinetts werden in Zukunft nur noch an Veranstaltungen teilnehmen, wenn dies aus staatspolitischen Gründen unbedingt erforderlich ist. Alle Einladungen, bei denen dies nicht zutrifft, werden in Zukunft unbeantwortet gelassen. Es ergeht daher an alle Bevölkerungskreise das Ersuchen, bei allen Einladungen an Mitglieder des Reichskabinetts vorher zu prüfen, ab die Veranstaltungen, zu denen die Einladungen ergehen, den oben gekennzeichneten Voraussetzungen entsprechen
Ein Gesetz über den Diensteid
Ferner genehmigte das Reichskabinett ein Gesetz über die Vereidigung der Beamten und der Soldaten der Wehrmacht, wonach der Diensteid eine dem heutigen Staat angepaßte Formulierung erhält.
Die neverl Eidesformeln
Berlin, 2 Dez Die in der KaSinettssitzuug vom Freitag festgelegten neuen Eidesformeln haben folgenden Wortlaut:
Für die öffentlichen Beamten:
„Ich schwöre' Ich werde Volk und Vaterland Treue halten. Verfassung und Gesetze beachten und meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen. So wahr mir Gott belle!"
Für die Soldaten der Wehrmacht:
„Ich schwöre bei Gott diesen heiligen Eid daß ich meine:!' Volk und Vaterland allzeit treu und redlich dienen und ale- tapferer und gehorsamer Soldat bereit sein will, jederzeit für diesen Eid mein Leben euizufctzen."
Oeffentliche Fürsorge
Nach einer vierten Verordnung zur Aenderung der Nechtsgrundsätze Uber Voraussetzungen, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge kann in Gemeinden, die von der obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle als Notstandsgemeinden erklärt werden, die Fürsorge für Personen, die in die Gemeinde nach ihrer Erklärung als Notstandsgemeinde zuziehen, unter strengster Prüfung der Voraussetzungen der Hilssbedürstigkeit aus das zur Fristung des Lebens Unerläßliche oder unter Ablehnung der offenen Pflege auf Anstaltspflege beschränkt werden. Dies gilt nicht für Klein- und Sozialrentner und ihnen Gleichstehende.
Aenderung der Schlachtviehgebühren
Das Neichskabinett genehmigte ferner eine Aenderung des Gesetzes über die Gebühren der Schlachtviehmärkte, Schlachthäuser und Fleischmarkthallen, wodurch gewisse Unstimmigkeiten beseitigt werden sollen bezüglich des Ausgleichszuschlags, wenn Schlachtvieh über einen Schlachtviehmarkt einer Schlachthausgemeinde, in der ein Ausgleichszuschlag erhoben wurde, gebracht worden ist, und danach einem öffentlichen Schlachthaus einer anderen Gemeinde ohne Berührung des Schlachtoiehmarktes dieser Gemeinde zugeführt wird.
Gesetz über die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der sozialen Versicherungen
Der wichtigste Punkt der Tagesordnung der Kabinettssitzung war die große Gesetzesvorlage des Reichsarbeilsmi- nisteriums über die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Invaliden-, Angestellten- und der knapp- schaftlichen Versicherung. Durch diesen Gesetzentwurf wird eine Sanierung der Invalidenversicherung herbeigeführt und die dauernde Leistungsfähigkeit dieser mit großen finanziellen Schwierigkeiten ringenden Versicherungen, sowie der ebenfalls technisch nicht völlig ausgeglichenen Angestellten- und Knappschastsversicherung sickergestellt werden. Dieses sür das Arbeiterin«! und die Angestelltenschaft hochbedeutsame Eesctzeswerk, das den Versicherten die in den letzten Jahren ständig größer werdende Sorge für die Erhaltung ihrer Ansprüche aus den Versicherungen ! nimmt, ist gerade an dem Tage vom Kabinett Hitler verab- j schiedet worden, an dem vor 5ü Jahren das erste große so
ziale Eesctzgebungswerr ver Negierung Brsmara in Kraft gesetzt worden ist.
Regelung des Kraftfahrzeugverkehrs
Schließlich genehmigte das Reichskabinett ein Gesetz zur Aenderung der Regelung des Kraftfahrzeugoerkehrs. das in der Hauptsache Bestimmungen verwaltungsmäßiger Natur enthält.
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Berufung durch den Reichsbischof Berlin. 3. Dez. Amtlich wird durch den evangelischen Pressedienst gemeldet: Gemäß der Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche traten am Samstag die Führer ver Landeskirchen zusammen, um dem Reichsbischof die Vorschläge für die Bildung des Geistlichen Ministeriums zu unterbreiten. Der Reichsbischof eröffnete die Sitzung mit einer Erklärung, in der es u. a. heißt- In den letzten Tagen sind mir eine Fülle von Forderungen ultimativen Charakters gestellt worden. Ich erkenne an. daß hinter allen Vorschlägen der heiße Wllle steht. Len Bestand der Reichskirche zu sichern und den Reichsbischof stützen und tragen zu wollen. Für dieses Wollen danke ich allen von ganzem Herzen. Aber ein Reichsbischof kann und darf ultimative Forderungen nicht annehmen. Das verbietet die Verfassung, das entwürdigt sein Amt. das macht ihn zum Exponenten dieser oder jener Gruppe. Ich fordere die Anwesenden auf, mir diejenigen Männer zu nennen welche tue betreffenden Bekenntnisgruppen zu nominieren gedenken
Nach der Bekanntgabe der Vorschläge durch die Kirchenfllhrer berief der Reichsbifchos folgende Persönlichkeiten in das Geistliche Ministerium:
für die lutherischen Kirchen: den Rektor der Evangelifch-Luthe- 8 rischen Dlakonifsenanstalt Neuen-Dettelsau, D. Lauerer, für die Kirchen mit uniiertem Vekenntnisgepräge: Professor D. Werner Wolsgang Beyer- Greifswald, für die reformierten Kirchen: Seminardirektor Weber.
D«e Berufung des rechtskundigen Mitgliedes wird gemäß der Verfassung im Einvernehmen mit der Evangelischen Kirche der Altpreußifchen Union erfolgen. Die Entscheidung von D. Lauerer über seinen Eintritt in das Geistliche Ministerium steht noch aus.
Ter RcMszsSmdWcr-Prozetz
Leipzig, 2 Dez. In der Samstag-Sitzung wurden weitere Zeugen aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Der Zeuge Zimmermann aus Wies« war Mitglied der Ortsgruppe des Kampfbundes. deren Führer ein gewisser Lutz war. Der Zeuge har in i der Voruntersuchung Angaben über die Vorbereitungen gemacht, : die in feiner Ortsgruppe für bewaffnete Auseinandersetzungen i getroffen wurden. Er macht heute seine Aussagen sehr zögernd j und der Vorsitzende sieht sich gezwungen, ihm seine früheren, vor i dem Untersuchungsrichter gemachten Bekundungen vorzuhalten, j die er dann auch zugibt. Daraus ergibt sich, daß Schießübungen und Geländeübungen veranstaltet wurden. Lutz habe in einer Versammlung auch davon gesprochen, daß Waffen beschafft werden müßten. Die Parteileitung habe die Bewaffnung angeordnet. Die Partei würde zu einem Aufstand aufrufen und zu diesem Zweck brauche man Waffen Auf Fragen des Angeklagten Dimi- trofs antwortete der Zeuge: Nach der Wahl seien keine weiteren Vorbereitungen zu einem bewaffneten Aufstand getroffen worden, Den Reichstagsbrand habe er nicht als Signal zum Auf- ! stand betrachtet,
> Der nächste Zeuge, Lorenz, nimmt dis Erklärungen zurück, die er bei seinen früheren Vernehmungen über die Aufstandsvorbereitungen gemacht hat. Er bestreitet jetzt, daß die Waffenbeschaffung der Revolution dienen sollte, und behauptet, der Zweck sei lediglich der Selbstschutz der Arbeiterschaft gewesen, ! Als der Vorsitzende ihm feine früheren Aussagen vorhält, die ganz anders lauteten, meint Lorenz, er habe sich damals vielleicht nicht richtig ausgedrückt. Der Vorsitzende ruft Lorenz zu: Machen Sie uns doch nichts vor' Sie haben hier in Ihrer Äus- ^ sage die Wahrheit verschwiegen und haben uns angelogen! Der Vorsitzende läßt nun den Untersuchungsrichter, Landgerichts,: it Dr. Lösche, nochmals vortreten, um ihn über die früheren Bekundungen des Zeugen Lorenz zu vernehmen.
Auf einen Einwand des Angeklagten Torgler erklärt der Untersuchungsrichter, Torgler tut immer jo, als ob die illegalen Waffenbeschaffungen Einzelfälle wären. Das ist eine ganz irrige ! Auffassung An der ganzen Grenze entlang hat eine Beschaffung von Waffen, zum großen Teil aus der Tschechoslowakei, stattgefunden.
11
Kampf um Rosenburg
Roman aus Oberfchlesien von Johannes Hollstein.
28. Fortsetzung. Nachdruck verboten.
Das war das Signal zum Ansturm der wüsten Rotte.
Willfried und Schaffranz waren sich der Gefahr bewußt.
Im Nu waren sie hinter der schützenden schweren Eichentür des Herrenhauses und verriegelten sie hinter sich.
Draußen donnerten die Polen gegen die Tür.
Drinnen verbarrikadierte man den Eingang. Die schweren eichenen Möbel, die viele Jahrzehnte auf dem Buckel hatten, wurden herangeholt.
Dann befahl Willfried: „Hinauf auf den Turm!"
Alles kletterte hinauf.
Schaffranz, der befürchtete, daß die Polen durchs Fenster kommen könnten — in ihrer Betrunkenheit fiel ihnen das nicht gleich ein — schloß die Türen rechts und links auf dem großen Flur.
Währenddessen rief Willfried den Gemeindevorstand von Rosenburg an.
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Der Gemeindevorstand von Rosenburg, Johann Kusche, war gleichzeitig Besitzer des Gasthofes zum weihen Lamm.
Zur Stunde, da die Polen gegen das Herrenhaus anstürmten, sahen eine Reihe Bauern in der Gaststube und unterhielten sich über das ihnen unfaßbare Ereignis.
„Der junge Herr dort . . hat den Brucks entlassen!" sagte ein jüngerer Dauer, der Ebert. „Kusche, will dir d is in den Kopf? Der junge Kerl hat den Mut, den Brucks 'nauszuschmeihen, verstehst du das?"
„Schuftig ist das!" sagte ein anderer. „Hat der Brucks ein Mustergut geschaffen. Jetzt kann er gehen."
Die Bauern nickten.
Nur der Gemeindevorstand, der Kusche, stand teilnahmslos.
„Tcha . ." sagte er dann, „Herr bleibt Herr! Ist der Drucks man doch bloß Inspektor."
j Viele vorwurfsvolle Augen trafen ihn.
Gleichmütig entgegnete der Gemeindevorstand: „Ich habe ! nichts wider den Brucks. Daß ich ihn nicht leiden kann . . .
das ist Nebensache. Mir gefällt bloß seine verdammte Polen- i Wirtschaft nicht. Daß der Herr . . die polnischen Schweizer,
! die den . wie heißt er denn . . den Schaffranz abkentschern wollten, rausschmeißt, das imponiert mir."
: Da stimmten sie ihm alle wieder zu.
! „Denkt doch mal! Kaum zehn Deutsche arbeiten auf dem , Gute mit den zweitausend Morgen gutem Land. Das ist doch nicht recht. Gerade hier so dicht an der polnischen Grenze solle sich der Brucks das überlegt haben. Nee, nee, so sehr - wie man den Brucks schätzt, das gefällt keinem."
! Da klingelte das Telephon.
! Die Stimme der Frau gellte schrill in den Raum.
' „Mann . . komm fix! Der Herr vom Gut ruft an. Da
ist der Teufel los. Die Polen . .!"
Aufregung unter den Bauern. i
Der Gemeindevorstand stürzte, so schnell er konnte, zum Apparat. '
„Hier Kusche!" ?
„Kamerlingk auf Rosenburg! Herr Vorstand . . die Polen überfallen mein Herrenhaus. Wir haben uns verbarrikadiert. Schicken Sie uns Hilfe, sonst zerschlagen sie alles und wir können uns ihrer nicht mehr erwehren . ."
Da brach das Gespräch ab.
Der Draht war durchschnitten worden.
„Männer . .!" brüllte der Vorstand außer sich in die Schenkstube. „Auf Rosenburg ist der Teufel los. Die Polen haben das Herrenhaus überfallen. Wir müssen ausrücken, . alle Mann. Die Schweinehunde . . wir wollens ihnen zeigen." j
Die Bauern sprangen auf und liefen nach ihren Häusern. Rissen die Pferde aus den Ställen. Suchten die Waffen hervor. j
Durch die Straße von Rosenburg gellte es: j
„Die Polen überfallen das Gut! Die Polen überfallen ^
das Gut!"
Frauen und Kinder hörten es voll Aufregung. Die Bauern und Knechte warfen alles hin.
Eine maßlose Wut packte sie alle.
Einer stürzte hinauf auf den Kirchturm und begann die Glocken zu läuten.
Ein wahrer Taumel kam über das Dorf.
Da klang mitten in das aufgeregte Treiben ein Heller schriller Hupenton.
Ein Lastauto kam in einer Staubwolke in scharfem Tempo herangsrast.
Kurz vor dem Dorfe bremste es.
Fuhr in langsamem Tempo in das Dorf ein.
Jetzt erkannten sie die Soldaten. Wohl an die dreißig Neichswehrsoldaten waren es, die von einem gutbeleibten Feldwebel geführt wurden.
Ein Bauer schrie den Soldaten entgegen:
„Wohin wollt ihr?"
„Nach Rosenburg!"
„Fahrt zu, wie der Teufel!" rief ein anderer aufgeregt. „Die Polen wollen das Gut stürmen und niederbrennen. Ihr kommt zur rechten Zeit."
Die Aufregung bemächtigte sich auch der Soldaten.
Sie faßten nach den Karabinern, mit denen sie nur ausgerüstet waren.
Hupentöne. Schrill — rasch aufeinanderfolgend.
Straße frei! Alles sprang zur Seite.
Das Auto fuhr in schärfstem Tempo durch Rosenburg, dem Rittergute zu. Hinter ihm aber ritten die Bauern des Dorfes wie die wilde Jagd.
-st
Die Polen hatten sich Aexte beschafft. Sie schlugen erst die Fenster ein. kletterten hindurch und dann gingen sie mit den Aexten den Türen, die nur schwach verbarrikadiert waren, zu Leibe.
Krachend gaben die Eichentüren nach.
Das Holz knirschte.
(Fortsetzung folgt.)