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Nummer 268 »«m«., ns

Eröffnung

her ReWnltsrknnmer

z! Berlin, 15. Nov. Reichsminister Dr. Goebbels hielt bei der heutigen Eröffnung der Reichskulturkammer in der Berliner Phil­harmonie eine Rede, in der er u. a. ausführte: Revolutionen be­schränken sich niemals auf das rein politische Gebiet. Wirtschaft und Kultur, Wissenschaft und Kunst bleiben davon nicht verschont. Der schöpferische Mensch ist nur dann seiner Zeit und ihren Auf­gaben gewachsen, wenn er sich nicht damit begnügt, die Revolution passiv an sich Vorbeigehen zu lassen, sondern vielmehr, wenn er aktiv in sie eingreift, sie bewußt bejaht, ihren Rhythmus in sich aufnimmt, ihre Zielsetzung zu der seinen macht. Der Sinn der Revolution, die wir gemacht haben, ist die Volkwerdung der deut­schen Nation. Wir haben durch unsere Revolution eine Ver­gangenheit deutscher Ohnmacht überwunden. Das deutsche Volk hat sich in ihr selbst wiedergefunden: sie hat dem deutschen Wesen einen neuen Charakterzug ausgeprägt.

Die Kunst ist kein absoluker Begriff. Sie gewinnt erst Leben im Leben des Volkes. Das war vielleicht das schlimmste Vergehen der künstlerisch schassenden Menschen der vergangenen Epoche, daß sie nicht niehr in organischer Beziehung zum Volk selbst standen und damit die Wurzel verloren, die ihnen täglich neue Nahrung zusührte. Der Künstler trennte sich vom Volk. Er gab dabei die Quelle seiner . Fruchtbarkeit auf. Von hier ab setzt die lebsnsbedrohende Krise der kulturschaffenden Menschen in Deutschland ein. Kultur ist höch­ster Ausdruck der schöpferischen Kräfte eines Volks. Der Künstler ist ihr begnadeter Sinngeber. Verliert der künstlerische Mensch ^ einmal den festen Boden des Volkstums, dann ist er damit den Anfeindungen der Zivilisation preisgegeben, denen er früher oder später erliegen wird.

Der Aufmarsch, den wir begonnen und vollendet haben, ist ein Aufmarsch der Gesinnung. Diese Gesinnung hat nichts gemein mit dem gleichlautenden Begriff, den wir aus der Vergangenheit nur noch in verächtlicher Erinnerung haben. Es ist eine Gesinnung der Tal, die eine Umwertung der Werke eingeleitet hat, um ihre Neu- werlung vorzubereiten. Niemand von uns ist der Meinung, daß Gesinnung Kunst ersehen könnte. Auch bei der Kunst kommt es nicht darauf an, was man will, sondern vielmehr darauf, was man kann. Die Gesetze der Kunst können niemals geändert werden: sie sind ewig und nehmen ihre Maße aus den Räumen der Unsterb­lichkeit. Nur geweihte Hände haben das Recht, am Altar der Kunst zu dienen. Uns schwebt als Ideal vor eine tiefe Vermählung des Geistes, der heroischen Lebensauffassung mit den ewigen Ge- ' sehen der Kunst. Vielleicht wird sich einmal die Kunst der Pro- ' bleme annehmen, die wir aufgeworfen haben. Niemand befiehlt,

' daß die neue Kunst über die Bühne oder Leinwand marschiere. .^'Wo sie aber darüber marschiert, da müssen wir eifersüchtig dafür sorgen, daß sie auch in ihrer künstlerischen Formung der Größe des historischen Vorgangs entspricht, den wir in der deutschen Re­volution durchgeführt haben. Darüber hinaus aber wollen wir nur die guten Schutzpatrone der deutschen Kunst und Kultur auf allen Gebieten sein. Kein Vorwurf hat uns in der Vergangenheit so tief zu treffen vermocht, wie der, daß der Nationalsozialismus geistige Barbarei sei und am Ende zur Vernichtung des kulturellen Lebens unseres Volkes führen müsse. Wir haben die schöpferischen Kräfte der deutschen Nation wieder freigelegt. Sie mögen sich un- - gehindert entfalten und reiche Früchte tragen am Baum eines neu erstandenen Volkstums. Das ist auch der Sinn der Reichskultur­kammer.

. Der neue Staat hat seine eigenen Gesetze. Ihm unterliegen alle M vom Ersten bis zum Letzten. Auch der Künstler hat die Pflicht, sie anzuerkennen und zur Richtschnur seines Handelns zu machen.

, Darüber hinaus aber ist er frei und ungebunden. Seine Phantasie ' kann wieder in die ewigen Räume der Unendlichkeit vorstaßen. Was deutsch und echt, das soll die Welt aufs neue erfahren. Die deutsche Kunst, die zum Volk zurückkehrt, wird den schönsten Lahn dadurch empfangen, daß das Volk wieder zu ihr zurückkehrt. Jeder, der dem neuen Staat seine Kraft zur Verfügung stellt, ist uns willkommen. Der Dank aber der Männer der Revolution gilt allen den deutschen Künstlern, deren begnadetes Schaffen uns in den vergangenen Jahren Trost in der Trübsal und Stärke im Kampf ^ gab. Auch sie waren Wegbereiter des neuen Staats, der nun be­glückende Wirklichkeit geworden ist.

Kraft Gesetzes übernehme ich selbst die Führung der Reichs­kulturkammer insgesamt.

Kraft der mir im Gesetz verliehenen Vollmachten ernenne ich:

, Zum Vizepräsidenten der Reichskulturkammer: Staatssekretär

Walther Funk; für. die Reichsmusikkammer: zum Präsidenten: Generalmusikdirektor Dr. Richard Strauß, zu Mitgliedern des Präsidialrats: Generalmusikdirektor Staatsrat Dr. Wilhelm Zurl- wängler, Professor Dr. Graemer, Präsident der Akademie für Musik Prof. Dr. Fritz Slein, Professo Gustav Hasemann, Ge­schäftsführendes Vorstandsmitglied des Reichskartells der Musiker: Heinz Zhlert;

für die Reichskammer der bildenden Künste: zum Präsidenten: ^Professor Eugen Hönig, zu Mitgliedern des Präsidialrats: Prof. Franz Denk, Prof. Paul Ludwig Troosl, Prof. August Krauß, Direktor Walter Hossmann, Ministerialrat Otto v. keudell, Hans Weldemanv;

, für die Relchslhealerkammer: Zum Präsidenten: Präsident der

Donnerstag den 16. November 1S33.

Tagessviegel

Am Mittwoch wurde der Telephonie-Verkehr über Kurzwelle zwischen Deutschland und Japan eröffnet. Es fand dann ein Pro­gramm-Austausch zwischen den beiden Ländern statt.

Der bayerische Ministerrat hat beschlossen, die kosten des Heldenmals an der Aeldherrn-Halle aus die bayerische Staats- lasse zu übernehmen.

Der Präsident der Abrüstungskonferenz. Henderson, hat Mitt­woch abend an sämtliche Mitglieder der Abrüstungskonferenz eine offizielle Mitteilung über den gegenwärtigen aussichtslosen Stand der Verhandlungen gerichtet.

Das Ehepaar Lindbergh ist am Mittwoch vormittag nach Lissa­bon gestartet, wo es um 12 Uhr 45 eintraf.

Bühnengenossenschaft Ministerialrat Otto Laubinger, zu Mitglie­dern des Präsidialrats: Werner Krauß, Kammersänger Wilhelm Rode, Reichsdramaturg Dr. Rainer Schlösser. Geschäftsführenüer Direktor des Deutschen Bühnenvereins Dr. Otto Loers, Direktor Heinz Hilpart;

für die Reichsschristtumskammer; zum Präsidenten: Hans Fried­rich Blunck, zu Mitgliedern des Präsidialrats: Dr. Hans Grimm, Präsident der Dichterakademie Hanns Zohst, Verleger Dr. Friedrich Oldenbourg, Buchhändler Theodor Fritsch, Dr. Heinrich Wismann;

für die Reichspressekammer: zum Präsidenten: Verlagsdirektor Max Amann, zu Mitgliedern des Präsidialrats: Neichspressechef der NSDAP. Dr. Otto Dietrich, Verleger Willi Bischofs; Geheim­rat Prof. Dr. Walther Heide, Ministerialrat Dr. Zahncke;

für die Reichsrundfunkkammer: zum Präsidenten: Ministerial­rat Horst Dreßler, zu Mitgliedern des Präsidialrats: Direktor Eugen Hadamovsky, Intendant Walther Beumelburg, Intendant Dr. Heinrich Glasmeier, Rechtsanwalt Dr. Bernhard Knust:

für die Reichsfilmkammer: zum Präsidenten: Rechtsanwalt Dr. Fritz Scheuermann, zu Mitgliedern des Prüsidialrats: Theodor Loos, Führer der Reichsfachschast Film: Karl Auen, Direktor Dr. Franz Beelitz, Rechtsanwalt Dr. Walter Flügge, Ministerialrat Dr. Botho Müllert, Oberregierungsrat Arnold Raekher.

Eingliederung in die Kulturkammer

Nach einer neuen Verordnung muß die Eingliederung in die Einzelkammer, ohne die die Ausübung des Berufs in der Öffent­lichkeit nicht mehr gestattet ist, bis 15. Dezember 1933 durch­geführt sein. Bei der Berufsausübung im Sinn der Verordnung handelt es sich um die Mitwirkung bei der Erzeugung, der Wie­dergabe der geistigen oder technischen Verarbeitung, der Verbrei­tung, der Erhaltung, dem Absatz oder der Vermittlung des Absatzes von Kulturgut. Die Eingliederung in die sieben Einzelkammern ist in der Regel eine kollektive. Durch Zugehörigkeit zu einem in die Kammer aufgenommenen Fachverband erwerben dessen Mit­glieder die mittelbare Mitgliedschaft zur Einzel- und zur Reichs­kulturkammer.

Das Doppelverdienertum

Berlin. 15. Nov. Das Reichskabinett hat sich in seiner Sitzung am gestrigen Dienstag mit der Frage des Doppelverdienerlums beschäftigt. Das Kabinett kam zu einer Billigung folgender, vom Reichsarbeits- und dem Reichswirtschaftsministerium aufgestellten Grundsätze:

Die Frage des Doppelverdienertums ist in der letzten Zeit mit großer Leidenschaftlichkeit behandelt worden. Zahlreiche Stellen haben es unternommen, Doppelverdiener von sich aus auszumerzen und die Entlassung von Arbeitnehmern, die als Doppelverdiener angesehen wurden, zu erzwingen.

Die Schwierigkeiten/ die in dem Kampf gegen das Doppel­verdienertum liegen, ergeben sich bereits aus der Begriffsbestim­mung. Will man einen Doppelverdienst erfassen, so muß man die Vorfrage klären, was als einfacher Verdienst anzusehen ist. Eine klare Beantwortung dieser Frage führt aber zwangsläufig zu einer Aufstellung von Einkommenssähen für jeden Menschen und jeder Arbeiterkategvrie, zu einer Art von Besoldungsord­nung, deren Unsinnigkeit auf der Hand liegt.

Ohne eine derartige Einkommensbegrenzung ist die Hand­habung des Doppelverdienerbegriffs aber unbrauchbar, da lediglich die äußere Tatsache eines Doppelverdienstes das entscheidende Problem nicht ersaht. Sa würde ein Arbeiter, der neben einer Wochenarbeitszeit von 36 Stunden noch in ein paar Stunden sich einen Nebenverdienst verschafft, als Doppelverdiener gelten, während ein anderer Arbeiter, der in einer Normalarbeitszeit von 48 Stunden beschäftigt ist, als Einfachverdiener betrachtet wird. Dasselbe gilt für den Familienvater, der in Kurzarbeit steht und dessen Frau oder Kind nach einen Beruf ausübt.

Der übliche Kampf gegen das Doppelverdienertum hat ferner die Gefahr heraufbeschworen, daß das Leistungsprinzip immer mehr in den Hintergrund gedrängt wird. So sind es gerade oft die besten und leistungsfähigsten Menschen, die auf dem Weg über den Doppelverdienst versuchen, durch erhöhte Anstrengungen sich einen erhöhten Lebensstandard oder ihren Kindern eine bessere Ausbildung zu verschaffen. Manche Familien konnten ! überhaupt erst dadurch gegründet werden, daß Mann und Frau s weiterhin einen Berus ausfüllten. Die Einschränkung dieser gemeinsamen Lrwerbrmöglichkeiten würde die Exiskenzgrund-

Fernruf 47S 68. ZührgÜNg.

tage dieser Familien vielfach zerstören: darüber hinaus aber be­droht sie die Jamiliengemelnschast selbst/ deren Festigung durch staatliche Maßnahmen verschiedener Art ein wesentliches Ziel der Reichsregierung ist. Wenn die Tatsache, daß ein Vater noch im Berufsleben steht, entscheidend dafür sein soll, daß ein Sohn oder eine Tochter keine Arbeit mehr annehmen darf, so werden hier den Kindern berufliche Entwicklungsmöglichkeilen für die Zu­kunft verbaut.

Der Kamps gegen das Doppelverdienertum ist auch unsozial, insoweit er den erhöhten Leistungswillen eines Menschen oder einer Familie bestraft, während der Doppelverdienst, der mit Kapitaleinlagen verbunden ist, unberücksichtigt bleibt und aus Gründen der Kapitalbildung unberücksichtigt bleiben muß.

Der Kampf gegen das Doppelverdienertum beschrsiiet ferner oft auch wirtschaftliche Irrwege. Es gibt zahl­

reiche Tätigkeiten (wissenschaftliche, schriftstellerische, kllirst- lerische Arbeiten), die nur im Zusammenhang mit einem Hauptberuf nebenberuflich ausgeführt werden können. Bei einem ' Verbot der Doppelverdienste wäre auch nicht zu erwarten, daß stets andere erwerbslose Personengruppen die ausfallenden Funk­tionen übernehmen könnten. Das Verbot würde nur zu einer weiteren Schrumpfung der Beschäfligungs- und Einkommensvec- hällnisse führen. Schließlich ist zu beachten, daß der Kampf gegen das Doppelverdienertum oft nur an der Oberfläche haften bleibt und lediglich äußere Symptome erfaßt, bzw. verschiebt. Muß z. B. in ein: Familie die Frau aus einer Stellung, die sie bis- - her eingenommen hat, entlassen werden, so wird sie bisher in ihrem Haushalt beschäftigte Hilfskräfte abschieben. Sie wird durch Heimarbeit Bedürfnisse befriedigen, die sie bisher durch Einkäufe auf dem freien Markt befriedigt hat. Auf diese Weise tritt aber nur wieder eine Verschiebung zwischen Heimarbeit und Fabrik- arbeil ein.

Aus dieser Betrachtung des Doppelverdienertums ergibt sich, daß eine gesetzliche oder behördlich« Regelung des Dopvelver- dienertums mehr Schaden als Nutzen bringen würde. Di» Entscheidung darüber, ob im Einzelfall ungerechtfertigter Doppel­verdienst vorliegt, hat bei Behörden allein der Leiter, in der Privatwirtschaft allein der Vetriebsinhaber. Die Frage wird ln der Regel nur auftauchen, wenn Neueinstellungen oder Ent­lassungen von Arbeitnehmern notwendig werden. Dab«! ist es Pflicht des Arbeitgebers, bei Neueinstellung erwerbsbedürifig« Volksgenossen zu bevorzugen und auch bei wirtschaftlich gebotenen Entlassungen diesen sozialen Gesichtspunkt in den Vordergrund zu stellen. Eine Auswechslung von Personen ihres Doppe'rvr- dienerlums wegen wird sich auf besondere Fälle beschränken müs­sen. Zeder Eingriff unberechtigter Stellen mögen sie auch noch so von den besten Grundsätzen geleitet sein hat in Z» kunst zu unterbleiben.

VeOMungsbereit mit MWlieil

Die französische Kammer zum deutsch-französischen Verhältnis

Paris, 15. Nov. Bei der gestrigen Hauptaussprnche über di« Außenpolitik hielt Ministerpräsident Sarruuk eine lange Red», wobei er u. a. ausführte:

Die Frage der deutsch-französischen Beziehungen sei in erster Linie eine Frage des Friedens. Frankreich, das vier Jahre lang durch einen Krieg verwüstet worden sei, den man ihm aufgezwun­gen habe (!), habe alles getan, um den Frieden zu organisieren. Es sei dabei manchmal über die Grenzen der Vorsicht hinaus­gegangen. Heute wolle es diese Friedensarbeit fortfetzen. Frank­reich werde aber niemals in den Punkten nachgeben, in denen es nicht nachgeben dürfe, d. h. Abrüstungskonferenz und Völkerbund. Es wolle keinenübereilten Frieden". Was sei gegenüber der Ge­fahr zu tun? Ein Vorbeugungskrieg? Mit Recht sei in der Kammer von den Schrecken des Kriegs gesprochen worden. Ein System der Bündnisse? Dieses System berge aber Gefahren in sich, denn Bündnisse bedeuteten Rüstungswettlauf, woraus sich unweigerlich ein Krieg ergeben würde, in dem Frankreich nur gewisse Chancen auf seiner Seite hätte. Man müsse sich daran erinnern, daß Frankreich die Hilfe der ganzen Welt benotet habe, um den Gegner von 1914 zu besiegen. Frankreich werde §nur unter gewissen Bedingungen und Garantien «brüsten. Frankreich bestehe aus dem Zustandekommen eines Abrüsiungs- abkommens. Es bleibe Deutschland überlassen, es zu unterzeich­nen oder nicht, wenn Deutschland nicht unterzeichne, werde man weiter sehen.

Wenn die deutsche Reichsregierung dem Wunsch zum Frieden und zur Verständigung Ausdruck gebe, so sei das auch der Wunsch Frankreichs. Frankreich habe diesem Wunsch alle Opfer- gebracht, angefangen mit der Politik Briands. Deutschland habe ein An­recht auf seine Sicherheit und solle auch den ihm zukommenden Platz unter den Völkern einnehmen. Frankreich fordere von Deutschland, daß es die Frage der Gleichberechtigung ehrlich und aufrichtig kläre und aufhöre, sie zu verschleiern. Deutschland fordere diese Gleichberechtigung auf Grund eines Versprechens und auf Grund eines Wortlauts, aber man müsse diesen Wort­laut ganz lesen, denn er enthalte neben der Gleichberechtigung auch die Sicherheit. Der französische Vertreter habe diesem Wort­laut nur unter der ausdrücklichen Bedingung zugestimmt, daß die Durchsührungsweise auf der Genfer Konferenz festgelegt würde. Deutschland habe aber diese Konferenz verlassen, könne man etwa die Sicherheit in geheimen Rüstungen finden (?I) oder in kriegerischen Talen, die in HidersprM zu hetz Worten MestL