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Nummer 69
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Fernvlts LTV
Donnerstag den 23. März 1938
Fernruf 47S
68. Jahrgang.
Drei neue Wuerordnuußeu
Berlin. 22. März.
Der Herr Reichspräsident hat gestern abend drei Notverordnungen über den Erlaß einer Amnestie, über Maßnahmen zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung und über die Einsetzung von Sondergerichten unterzeichnet.
Amnestiegesetz
Die Reichsregierung ist bei diesem Gesetz von dem Gesichtspunkt ausaeaangen, daß für Verstöße der vergangenen Zeit, die aus bestem Wollen für das Wohl des Reichs begangen worden sind, auf eine strafrechtliche Sühne verzichtet werden kann in dem festen Vertrauen, daß der Geist der Disziplin, an den der Reichskanzler am 12. März appelliert hat, die sicherste Grundlage für die Achtung der Gesetze bildet.
Strafen, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung als rechtskräftig erkannt und noch nicht verbüßt sind, werden erlassen. Der Straferlaß erstreckt sich auf Nebenstrafen und Sicherungsmaßnahmen, soweit sie noch nicht oollstreckt sind, auf gesetzliche Nebensolgsn, auf rückständige Geldbußen, die an die Kassen des Reichs oder der Länder fließen, und auf rückständige Kosten. Wenn auf Einziehung oder Unbrauchbarmachung erkannt ist, so behält es dabei sein Bewenden. Anhängige Verfahren werden eingestellt, wenn die Tat vor dem 21. März dieses Jahrs begangen ist, neue Verfahren werden nicht eingeleitet. Fällt nur ein Teil einer Gesamtstrafe unter diese Amnestie, so wird nur dieser Teil erlassen. Die letzten Paragraphen dieses Amnestiegesetzes enthalten eine Reihe von Einzelvorschriften.
Verordnung zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung
Wer eine Uniform eines Verbandes, der hinter der Regierung der nationalen Erhebung steht, in Besitz hat, ohne Mitglied des Verbands oder sonstwie befugt zu sein, wird mit Gefängnis big zu zwei Jahren bestraft.
Wer die Uniform oder ein die Mitgliedschaft kennzeichnendes Abzeichen eines Verbands der im vorigen Absatz bezeichneten Art, ohne Mitglied des Verbands zu sein, lrägk, wird mit Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft.
Wer eine strafbare Handlung gegen Personen oder Sachen begeht oder androht und dabei, ohne Mitglied des Verbands zu sein, die Uniform oder ein die Mitgliedschaft kennzeichnendes Abzeichen eines Verbands der im Paragraphen 1 bezeichneten Art trägt oder mit sich führt, wird mit Zuchthaus, bei mildernden Umständen mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten bestraft.
Ist die Tat in der Absicht begangen, einen Aufruhr oder in der Bevölkerung Angst oder Schrecken zu erregen oder dem Deutschen Reich außenpolitische Schwierigkeiten zu bereiten, so ist die Strafe Zuchthaus nicht unter drei Jahren oder lebenslängliches Zuchthaus. In besonders schweren Fällen kann auf Todesstrafe erkannt werden.
Nach diesen Vorschriften kann ein Deutscher auch dann verfolgt werden, wenn er die Tat tm Ausland begangen hat.
Wer vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entsiellle.
Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet, die geeignet ist, das Wohl des Reichs oder eines Landes oder das Ansehen der Reichsregierung oder einer Landesregierung oder der hinter diesen Regierungen stehenden Parteien oder Verbände schwer zu schädigen, wird, soweit nicht in andern Vorschriften eine schwerere Strafe angedroht ist, mit Gefängnis bis zu zwei Jahren, und wenn er die Behauptung öffentlich aufstellt oder verbreitet, mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft.
Ist durch die Tat ein schwerer Schade für das Reich oder ein Land entstanden, so kann auf Zuchthausstrafe erkannt werden. Wer die Tat grob fahrlässig begeht, wird mit Gefängnis bis zu drei Monaten öder mit Geldstrafe bestraft.
Verordnung über die Bildung von Sonder gerächten
Die dritte Verordnung bezieht sich auf die Bildung von Soüdergerichten. Im Paragraph 1 wird bestimmt, daß für den Bezirk eines jeden Öberlande-r-crichts ein Sondergericht gebildet wird, daß diese Sondevgerichte Gerichte des Landes sind und daß die Landesjuslizverwaltungen den Sitz der Sondergerichte bestimmen. Paragraph 2 grenzt die Zuständigkeit der Sondergerichte ab, die sich auf die in der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Staat und Volk vom 28. Februar 1933 und in der vom Herrn Reichspräsidenten noch zu unterzeichnenden Verordnung zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Bewegung bezeichneten Verbrechen und Vergehen bezieht, soweit nicht die Zuständigkeit des Reichsgerichts oder der Oberlandesgerichte begründet ist. Die weiteren Paragraphen befassen sich mit der Zusammensetzung tzsr Horchers« richte, Wobei es sich Mi ständig ap-
Reichsernährungs- und Wirtschafksministsr Dr. Hilgenberg hak eine Reihe wichtiger wirtschaftlicher Maßnahm n vorbereitet, die alsbald nach der Vertagung des Reichstags zur Ausführung kommen sollen.
Laut VdZ. ist damit zu rechnen, daß die Fraktion der NSDAP, des preußischen Landtags beantragen wird, die Wahl des Ministerpräsidenten durch den Landtag am 2. Mai vorzunehmen. Voraussichtlich soll der gegenwärtige Reichskommissor für das Innenministerium, Göring, vor- geschlagen werden. Ministerpräsident Göring würde dann f von sich aus die weitere Zusammensetzung des Kabinetts l Zu bestimmen haben.
j Die japanische Regierung hak erklärt, daß sie auch nach - dem Austritt aus dem Völkerbund auf ihre ,.Mandate chte" I über die früheren deutschen Besitzungen im Stillen Weikmecr i nördlich des Aequators (Karolinen-, Marianen-, Patau- und Marschall-Jnseln) nicht verzichten werde. Diese Frage ist für Deutschland von großer, grundsätzlicher Bedeutung und kann nicht einseitig von Japan, sondern nur international gelöst werden, da sie mit den Grundfragen des Mandatsystems zusammenhängt und der Zuständigkeit des Völker- bundsraks und seines Mandatausschusses untersteht. Bei diesen Instanzen wird die Reichsregierung nach halbamtlicher Mitteilung den Standpunkt vertietcn, der den allgemeinen kolonialen Interessen Deutschlands entspricht.
i Nach dem Empfang beim Reichspräsidenten machten die Vertreter Bremens einen Besuch bei Reichskanzler Hitler und teilten ihm mit. daß die Stadt Bremen ihn zum Ehren- bürger ernannt habe.
Der deutschnationale Reichskagsabgeordneke Wienbeck ist zum Reichskommissar für den gewerblichen Mittelstand ernannt worden.
Der kommissarische preußische Innenminister hak verfüxtz daß die Dienstaufwandsentschädigungen der Lanbräle <w 1. April um 10 v. h. gekürzt werden.
Zn parlamentarischen Kreisen rechnet man damit, daß die sozialdemokratische Reichstagsfraktion gegen die t-sor- kioe dritte Lesung des Ermächtigungsgesetzes am Donners- tag Einspruch erhebt, so daß eine weitere Sitzung am Freitag nötig wird.
Die nationalsozialistisch« Parkeikorrespondenz erklärt, die Regierung würde die Nichtannahme des Ermächtigungsgesetzes als Kampfansage betrachten und den Kampf aufnehmen. Man glaubt daher, daß Zentrum und V. Volks- parkei dem Gesetz keinen Widerstand leisten werden.
Reichskanzler Hikler empfing am Mittwoch nachmittag 4 Uhr den Prälaten kaas und die Abgg- Skegerwald und Hackelsberger. Anschließend erstatteten die Herren der Zenkrumsfraktion Bericht über die Besprechung. Di« Frak- tion wird erst am Freitag vormittag entscheiden, wie st« sich zum Ermächtigungsgesetz stellt.
Bet der Beerdigung des nationalsozialistischen Redakteurs Max weidinger in Benthe», (Oberschlefiens. die am 22. März unter ungeheurer Teilnahme der Parteigenossen stattfand, hat sich die katholische Kirche zum erstenmal bereit- erklärt, dem Verstorbenen ein volles kirchliches Geleit zu gewähren.
Der Vorstand des Verband» Deutscher Waren- und Kauf- Häuser (G. Bach. Gg. Bernhard. Salman Schocken. Dr. Schmitz und Gg. Tiehs ist zurückgekrelen. Die Führung wurde einer dreiköpfigen kommissarischen Leitung übertragen.
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„Die Christlich-Nationale Gewerkschaft Deutscher Eisenbahner e. V., die im Jahr 1926 dem Deutschen Beamteckbund beigetreten war, hat mit dem 21. März dieses Jahre» ihren Austritt aus dem DBB. erklärt.
gesMke Richter des Bezirks handelt, und enthalt ein« Reihe von Verfahrensvorschrifien.
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lieber die Auswirkung der Amnestie wird nach Auffassung zuständiger Kreise sich erst dann etwas endgültiges sagen lassen, wenn die Erfahrungen der Länder über die Anwendung der Amnestie vorliegen werden. Der Charakter der Amnestie ist in den Bestimmungen selbst eindeutig dahingehend festgslegt, daß lediglich politische Straftaten amnestiert werden sollen und rein kriminelle Vergehen aus- geschaltet bleiben.
Ein Stimmungsbild aus dem Reichstag
Berlin. 22. März. Nach der Feier in Potsdam, nach deren Abschluß Reichspräsident von Hindenburg noch einen Kranz am Sarkophag Kaiser Wilhelms I. im Mausoleum in Charlottenburg niedergelegt hatte, ballten sich am Brandenburger Tor und an der Charlottenburger Chaussee dichte Menschenmassen zusammen in der Hoffnung, den Reichskanzler Hitler bei seiner Fahrt zum Reichstag begrüßen zu können. Dis Eingänge zur gegenwärtigen Tagungsstätte des Reichstags sind stark durch Schutzpolizisten und Kriminalbeamte bewacht. Die Kartenkontrolle ist äußerst streng. Am Eingang zu den Presseplätzen wird jeder Besucher von Kriminalpolizisten nach Waffen durchfühlt. Um 15.30 fuhren die ersten Autobusse vor, die parlamentarische Teilnehmer an dem Potsdamer Staatsakt zur Kroll-Oper brachten. Die Abgeordneten schwärmten zunächst im Sitzungssaal aus, um ihre Plätze zu suchen. Die Nationalsozialisten waren fast ausnahmslos in ihren braunen oder schwarzen Uniformen erschienen, wenige von ihnen, darunter der greise General Litzmann, trugen den schwarzen Rock. Ihr Plätze nehmen mehr als die Hälfte des Saals ein, da > wegen des Fehlens der Kommunisten die Sozialdemokraten ? auf der äußersten Linken sitzen. Im übrigen überwog im Haus die schwarze Kleidung, nur einige Sozialdemokraten, ? die ja nicht an den Feierlichkeiten in Potsdam teilgenommen j haben, waren in helleren Straßenanzügen gekommen. In der Mitte des ersten Rangs ist ein ziemlich großer Teil zur Diplomatenloge gemacht worden. In ihrer Mitte sitzt der Kronprinz in Uniform. Der Schmuck des Sitzungssaals ist ganz einfach gehalten. Hinter dem Präsidentenstuhl ist an Stelle des Reichsadlers ein großes schwarzes Hakenkreuz im weißen Kreis auf rotem Grund angebracht, rechts und links von schwarz-weiß-roten > Fahnen umrahmt. Unter den Stühlen an der Regierungsbank wurden fünf bewundert, die als die einzigen „Ueberlebenden" aus dem Reichstagsbrand gerettet worden sind. Vizekanzler vonPapen begrüßte, ehe er auf seinen» Stuhl als Abgeordneter Platz nahm, den Zentrumsführer Prälaten Dr. Kaas. Minister Seldte erschien in Stahlhelmuniform. Die Regierungsbänke blieben in dieser ersten Sitzung des Reichstags leer. Am äußersten Ende der zweiten Bank hatte sich nur der Staatssekretär des Propaganda- Ministeriums Funk niedergelassen. Dagegen waren d.e MW des Reichrrats W der. andern Seite zicben dem
Präsidium voll besetzt. Viele L a n d e r m i n i fl e r waren zu den Feierlichkeiten in Potsdam und Berlin gekommen und nahmen nun diese Plätze in Anspruch. Die ständigen Reichsratsvertreter hatten infolgedessen zum großen Teil auf der bevorzugten Publikumstribün« Plitz genommen. Auch manche höhere Beamte sah man aus d eser Tribüne, unter ihnen den Reichsbankpräsidenten Dr. Schacht. Auch die Diplomatenloge war von höh rei» Beamten der verschiedenen ausländischen Vertretungen fast bis auf den letzten Platz gefüllt. UeberfüUt war natürlich dir Publikumstribüne. Auf dem breiten Stiaßenraum vor d.-m Eingang zur Kroll-Oper hatte ein SA.-Sturm in Doppelreihen Aufstellung genommen. Die Kriminalpolizei war, zusammen mit besonderen Mannschaften der Feuerwehr, außerdem zur Bewachung des Gebäudes eingesetzt worden. Die Reichstagsdiener versehen in den Gängen bei Kroll ihren üblichen Aufsichtsdienst. Viels von ihnen hatten zur Feier des Tags, der wie in Potsdam so auch im Reichstag voll patriotischer Erwartung war, ihr» alten Orden und Ehrenzeichen angelegt.
Auslandsstimmen zum Tag von Potsdam
Berlin, 22. März. Es ist ausfallend, wie wenig Verständnis die englisch« Presse dem Tag von Pots- dam entgegenbringt und wie unfreundlich sie vielfach den großen Deutschen Tag bespricht. So bringt ein Leitartikel der „Times" zunächst geschichtliche Betrachtungen über Friedrich den Großen, die den großen König so darstellen, wie ihn der Zerrspiegel seiner zeitgenössischen Gegner geschildert haben mag. Das Blatt stellt zwar stst, daß niemand dem Reichspräsidenten Hindenburg Größe oder dem Reichskanzler Hitler eine „bemerkenswerte Fähigkeit auf dein Gebiete der Redekunst und der politischen Strategie" absprechen könne, schließt aber daran eim sehr unfreundliche Besprechung der innerpolitischen Vorgänge in Deutschland. Es handle sich zwar um Dinge, die Deutschland allein angehen, ein Uebergreifen auf das Gebiet der Außenpolitik würde jäwch die sofortige, unver.iiciü- liche und beklagenswerte Wirkung haben, Deutschland fu vereinsamen und die fremden Regierungen zu einer gemeinsam gegen Deutschland gerichteten Politik zusammenzuschweißen.
Die Pariser Blätter veröffentlichen ausführl-'che Berichte über die Feier in Potsdam. Der Sonderberichterstatter des „Petit Parisien" schreibt, es Hab« sich nicht nur um ein nationalsozialistisches Fest gehandelt, sondern um einen nationalen Akt, der dazu berufen war, eine neue Aera in den Geschicken Deutschlands zu eröffnen. Der Tag von Potsdam Habe ein Dreifaches gebracht: geräuschlose Beerdigung der Weimarer Republik, Taufe des neu.n Deutschland, Weihe Adolf Hitlers. Die Franzosen batten dreifachen Anlaß, darüber nachzudenken.
Eröffnung des preußischen Landtags
Berlin, 22. März. Der neue preußische Landtag hielt am Mittwoch seine erste Sitzung ab. Die Polizei hatte in den Mittagsstunden umfassende Sicherheitsmaßnahmen durchgeMrt,