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Nummer 53
Fernruf 479
Mittwoch, den 5. März 1930
Fernruf 479
6 K.^Z: ^ MNg.
Der mrerlommuWle Lastenausgleich
j Von zuständiger Seite wird uns geschrieben:
Infolge Inanspruchnahme der wichtigsten Steuern durch ! das Reich reichen die den Ländern und Gemeinden ver- i bliebenen Steuereinnahmen zur Deckung des notwendigen ! Bedarfs n?chk aus. Es war daher erforderlich, diese öffent- ' lichen Körperschaften an dem Ertrag der Reichssteuern zu beteiligen. Die gesetzlichen Bestimmungen darüber sind enthalten in dem Reichsgesetz zur Regelung des Ainanzaus-
> gleichs zwischen Reich und Ländern. Dieses Geietz bestimmt zunächst nur den Gesamtanteil der Länder an den wesentlichen Reichssteuern und überläßt es den Ländern, mit Rücksicht auf die verschiedene Lasten- und Einnohmeoerteilung
> in den einzelnen deutschen Ländern zu bestimmen, wie sie ihre Gemeindet' an den Reichssteuern beteiligen.
Wie ist die bisherige württembergische Regelung? Alle Gemeindesteuern» einschließlich der Zuschläge zu der Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer, der sogenannten Gemeindeumlage, fließen den Gemeinden nach Maßgabe des örtlichen § Aufkommens zu. Ebenso erhalten die Gemeinden ihre An- l teile an der Reichsgrunderwerbsteuer nach Maßgabe des
. örtlichen Aufkommens.
i Von dem Gesamtanteil der Gemeinden an der Einkommen. und Körperschaft - Kleuer werden 2,76 Millionen Mark, das sind etwa 8 Prozent, einem Ausgleichsstock zu- ' geführt, aus dem besonders notleidende Gemeinden unterstützt werden sollen; außerdem werden weitere 4 Prozent teils zugunsten der Arbeiterwohngemeinden, teils zugunsten . der Gemeinden mit besonders geringem Einkommen- und i Körperschaststeueraufkommen (sog. Mindestkopfgarantie) ver- j wendet. 88 Prozent werden also auch bei der Tinkonunen- und Körperschaftsteuer in Württemberg nach Maßgabe des örtlichen Auskommens verteilt.
, Von dem Eemeindeanteil an der Umsatzsteuer, >er im
> ganzen etwa ein Drittel des Gemeindeanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer ausmacht, werden zwei Drittel nach Maßgabe der Einwohnerzahl an die Gemeinden ausgeteilt, ein Drittel nach Maßgabe des örtlichen Auskommens bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer.
Me wirkt nun diese Regelung? Infolge der gewaltigen Verschiebung der wirtschaftlichen Kräfte, insbesondere des Darniederliegens der Landwirtschaft und der Konzentration in der Industrie zeigt das Aufkommen in den einzelnen Gemeinden große Unterschiede. Dazu kommt, daß durch die gegen früher erhöhten Beträge des steuerfreien Einkom nsns Vas Aufkommen in den einzelnen Gemeinden jetzt schon f äußerst verschieden ist. Im Landesdurchschnitt entfallen auf einen Einwohner 52 Mark Rechnungsante'le bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer: in den 1709 kleinen Land- i gemeinden dagegen ist der Durchschnitt nach dem örtlichen Aufkommen nur 15,1 Mark auf den Kopf der Bevölkerung.
, Mehr als 1060 dieser Gemeinden erhalten nun auf Grund der erwähnten Mindestkopfgarantie einen Rechmmgsanteil von wenigstens 10 Mark auf den Kopf der Bevölkerung. " Stuttgart andererseits hat einen Rechnungsanteil von 185 Mark auf den Kopf der Bevölkerung, Reutlingen 146,5, Ulm nur 70,8, Ebingen 122,4, Aalen 43,5, Bietigheim 186, Reckarsulm 49,5, Kornwestheim 335,8, Fellbach 43, Wangen ^ i. Allgäu 93, Lrailsheim 42. Schon diese wenigen Beispiele zeigen, daß die Verteilung nach dem Aufkommen auch bei , städtischen Gemeinden ähnlicher Struktur oft von Zufälligkeiten abhängt und in einem sehr lockeren Zusammenhang, vielfach sogar im Gegensatz mit dem Bedarf der betreffenden Gemeinden steht. Die Aufwendungen für oie Volksschulen, absolute Pflichtleistungen der Gemeinden, stehen in gar keinem Zusammenhang mit dem Blühen und Darniederliegen der Industrie: bei den Wohlfahrt-Kasten, cben- i falls einem sehr wesentlichen Ausgabenfaktor der Gemeinden, wird erfahrungsgemäß von zwei Industriegemeinden die größeren Lasten diejenige haben, deren Industrie dar- ibederliegt und die infolgedessen die geringeren Steuereinnahmen hat.
Die Folge dieser Verkeilung ist, daß schon aus diesem Grund die Gemeinden in sehr unterschiedlichem Umfang genötigt sind, die Realskeuern mittels der sogsnannten Ge- ! meindeumlage anzuspannen. Dabei ergibt sich, daß nament- ^ lich die kleinen Gemeinden trotz äußerster Einschränkung
! der Bedürfnisse die Umlagen im Durchschnitt Häher festsetzen
> müssen als die großen Gemeinden. Dies bestärkt die Neigung der gewerblichen Unternehmungen, von solchen Orten weg- zuziehen oder doch wenigstens keine neuen Niederlassungen zu eröffnen, und fördert damit die ungesunde Zusammenballung der Bevölkerung in den Städten. Es ist daher nötig, nach dem Vorgang anderer Länder, die Verteilung der Reichssteurrn auf die Gemeinden zu ändern.
In Württemberg erschien als geeigneter Maßstab die Volksschülerzahl, weil die Leistungen der Gemeinden für die Volksschulen gesetzlich festliegen, während bei den höheren ! Schulen die Gemeinden bis zu einem gewissen Grad freie Hand haben. Gewiß verursachen auch die höheren Schulen den Gemeinden erhebliche Lasten; aber das Bestehen einer ganzen Anzahl freiwilliger Klassen an höheren Schulen, d. h. vrn Klaffen, deren Kosten völlig von der Gemeinde aufgebracht werden, müssen, weil der Staat aus finanziellen
Nach dem im Mickskablnett gemachten Kompromiß. Vorschlag soll die Bezeichnung „Nvkopfer" für die außerordentliche Steuer fallen gelassen werden. Die Aufbringung der IVO Millionen soll nun durch einen allgemeinen Zufchstrg auf die Einkommensteuer auf breiter Grundlage mit Staffelung mit oder ohne Rückzahlung bzw. Steuervergükung im übernächsten Haushastiahr oder auch im Weg einer Zwangsanleihe bewirbt werden.
Der Senatsvräsrdent beim Oberverwaltungsoerichk. Dr. Grützner, ist durch Beschluß des Parkeivorstands auS der Sozialdemokratischen Partei ausgeschlossen worden.
Dem belgischen Parlament soll eine Forderung von 500 Millionen Franken für den Ausbau der Festungswerke an der deutschen Grenze vorgelegl werden.
Zwischen König Alfons von Spanien und dem Ministerpräsidenten Berengver sollen ernste Meinungsverschiedenheiten entstanden sein. Angesichts der reoublikanß Heu Kundgebung in Madrid wird davon gesprochen, daß die Diktatur wiederhergestellt werden solle.
Gründen sine Erweiterung oer verrezsenom Schule nicht für tragbar hält, beweist, daß die Gemeinden an solchen Schulen ein besonderes Interesse haben. Vor allem scheint die Schülerzah! auch darum brauchbar, weil in einer Gemeinde mit welen Schulpflichtigen naturgemäß die Zahl der Erwerbstätigen und damit der Steuerpflichtigen geringer ist.
Nun wird gegen den Entwurf der Regierung geltend gemacht, daß er einseitig die kleinen Gemeinden begünstig« und alle Gemeinden über 5000 Einwohner benachteilige. Zu dieser Behauptung ist festzustellen, daß 39 Prozent der Gemeinden über 5000 Einwohner, also rund zwei Fünftel, von dein Gesetzentwurf Mehreinnahmen zu srwar-en haben und daß andererseits eine ganze Reihe von Gemeinden unter 5000 Einwohner — die Gesamtzahl steht noch nicht fest —' durch den Entwurf Verluste erfahren. In einzelnen Zeitungen ist sogar behauptet worden, alle Städte über 5000 Einwohner seien genötigt, ihre Umlagen um mindestens 2 bin 3 Prozent zu erhöhen. In Wirklichkeit erreicht der Einnahmeausfall, der doch für eine nötig werdende Umlagen- erhöhung der betreffenden Gemeinden d-e Höchstgrenze bildet, keinensalls aber zugleich als Mindsstgrenze anzu- sshen ist, nur in drei Gemeinden 2 Prozent und übersteigt er in sieben weiteren Gemeinden 1 Prozent, während er in den übrigen 23 Gemeinden über 5000 Einwohner, die Ein- nahmeverlusle erleiden, unter 1 Prozent beträgt.
Zu dem Vorwurf, daß Gemeinden eine Entlastung erfahren, obgleich sie nach der Höhe der Gemeindeumlage eine solche nicht nötig haben, ist folgendes zu sagen. Die 152 Gemeinden, die 12 Prozent oder weniger Umlage haben, erfahren durch den Gesetzentwurf Mehreinnahmen von 225 000 RM., denen andererseits Mindereinnahmen von 213 000 RM. entgegenstehen. Wird an Stelle der Zahl der Volksschüler die Zahl der volksschulpflichiigen Kinder zugrundegelegt, wie schon mehrfach angeregt wurde, so erhöhen sich die Mindereinnahmen um mindestens 200 000 RM. Mit Ausnahme von fünf dieser Gemeinden, die Sitz größerer Industriebetriebe sind, und die neben einer weiteren Anzahl dieser Gemeinden durch den Gesetzentwurf zum Teil namhafte Mindereinnahmen erfahren, weisen die verbleibenden »47 Gemeinden ein durchschnittliches Kataster je Einwohner von 124 RM. und einen Rechnungsanteil von 16,30 RM. auf, gehören also zu den sieuerschwächsten Gemeinden im Land. Cs ist in der Mehrzahl dieser Gemeinden zweifellos sehr leicht möglich, durch eine keineswegs als Luxus anzusprechende Erweiterung der Gemeindeaufgaben eine Umlagenerhöhung herbeizuführen. Die Entwicklung geht ohne- dies dahin, die Zahl dieser Gemeinden immer mehr zu vermindern. Im Jahr 1925 wären es noch 543 Gemeinden, 1929 dagegen noch 152. Eine gesetzliche Sonderbestimmung gegen diese Gemeinden erfährt daher aus steuerpolitischen Gründen sowie wegen der dadurch eintretenden Komplizierung des Verteilungeverfahrens die größten Bedenken. Dis Gesamtwirkung des Gesetzentwurfs würde durch eine solche Aenderung, wie aus den vorstehenden Zahlen hervorgeht, in keiner fühlbaren Weise geändert.
Wie wirkt nun im ganzen der Gesetzentwurf?
Rach den letzten vorliegenden Rechnungsergebnissen betragen die gesamten Steuereinnahmen der Gemeinden mit über 5000 Einwohnern, die zusammen etwa 40 Prozent der Bevölkerung Württembergs umfassen. S4 Millionen RM.. diejeniHen der kleineren Gemeinden, die zusammen 60 Proz. der württembcrgischen Bevölkerung umfassen. 46 Millionen Reichsmark, also bei einer um 50 Prozent höheren Bevölke- runasziffer nicht ganz die Hälfte der Steuereinnahmen der größeren Gemeinden. Durch den Entwurf tritt in diesen Zahlen zugunsten der Gemeinden von unter SvttO Einwohnern eine Verschiebung um höchstens drei Millionen ein, jo daß also künftig di« gesamten Steuereinnahmen der größeren Gemeinden 91 Millionen, dieieniaen der kleineren Gemein
den 49 Millionen betragen würben. Angesichts dieser Zahlen kann im Ernste nicht behauptet werden, L„ß die Regierung die besonderen Bedürfnisse der größeren Gemeinden verkenne und einseitig Maßnahmen zugunsten er kleineren Gemeinden treffe. Der Entwurf will ledigiic - einer weiteren Verkümmerung der kleineren Gemeinden n- nentttch in kultureller Beziehung entgegenkreten. Es ist z: hoffen, daß be ruhigerer Würdigung auch in den bisher ' d widerstrebenden Teilen der württembergischen Bevölkerung die Einsicht für die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme Boden gewinnt.
Das Notopfer als Zwangsanleihe
Einlenken der Volksparkei?
Berlin, 4. März. In der gestrigen Besprechung der Reichskabinetts über die Krise erklärte Reichskanzler Müller, daß er unler keinen Umständen das Ausscheiden der beiden volksparkeilichen Minister Eurkius und Moldenhauer dulden werde. Er wolle nicht in die Lage gebracht werden, die Verantwortung für das Haager Abkommen auf ein vermindertes Kabinett zu übernehmen. Cs wurde der Kompromißvorschlag gemacht, daß die Senkung der direkten Steuern für 1931 nicht nur durch Gesetz festgelegt, sondern daß in diesem Gesetz auch die Höhe der Summen bestimmt werde, um die diese Steuern gesenkt werden sollen. Und zwar werde dieses Gesetz voraussichtlich am 1. April 1931 in Kraft treten.
Auf Grund dieses Kompromihvorschlags verhandelt« heute Dr. M o l d e n h a ue r mit seinen Parteifreunden der Deutschen Volkspartei. Zu der Besprechung waren auch Vertreter der Industrie und der Banken zugezogen. Letzter« wünschten, daß die Deutsche Volkspartei in der Regierung verbleibe, wo sie als Gegengewicht unentbehrlich sei. Dem Rokopfer solle eine solche Form, etwa als Zwangsanleihe, gegeben werden, daß ihm auch die Deutsche Bolkspartei zustimmen könne.
Das Reichskablnekt hielt heute eine weitere Sitzung in dieser Angelegenheit ab, die Entscheidung wurde auf Mittwoch vertagt. Nach der Kabinettssitzung trat der Vorstand der Zenkrumsfraktion zu einer Beratung zusammen. Es wird versucht, das Zentrum von seinem Beschluß abzubringen, daß die Pounggesetze und die Finanzreform gleichzeitig erledigt werden sollen. Die Sozialdemokralische Fraktion bestand in ihrer heutigen Beratung darauf, daß vor allem di« Pounggcsehe erledigt werden müssen, dann könne für die finanziellen Fragen eine Lösung gesunden werden, die die sozialen Einrichtungen, insbesondere die Arbeitslosenversicherung in ihrem bisherigen Umfang aufrechterhalte und das Opfer der Besitzenden für die Wiederherstellung der Finanzen sichere.
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Meile Nachrichten
Strafanzeige gegen Grzesinstt
Berlin. 4. März. Bei der Staatsanwaltschaft in Berlin- Moabit ist eine Strafanzeige gegen den bisherigen preußischen Innenminister Grzesinski wegen Urkundenfälschung eingegangen. Er habe wiederholt in den Fremdenbüchern von Hotels seine „Freundin" als seine Frau eingetragen, während er von seiner rechtmäßigen Frau seit 1919 getrennt lebe.
Grützner auch gegen Braun
Senatspräsident Dr. Grützner, durch dessen Vorgehen der Sturz Grzesiuskis herbeigeführt worden ist, erklärte einein Vertreter des Dortmunder Generalanzeigers, er habe sich mit dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts, Dr. Drew s, über eine Handlungsweise des preußischen Ministerpräsidenten Braun besprochen, für die Braun wahrscheinlich dasselbe Schicksal erleiden werde wie Grzesinski. — Nach dem „Vorwärts" wird Grützner wegen dieser Aeuß«- rung amtlich vernommen werden.
Severing gegen die Putschqefahr
Berlin, 4. März. Bei der fünfjährigen Jubiläumsfeier der Vereinigung für polizeiwissenschaftli^ Fortbildung hielt Reichsinnenmimster Severing eine Rede. Die Putsch- gesahr werde übertrieben. Je mehr die Radikalen von links und rechts schreien, desto weniger werden sie t u n. Die geheimen Vorbereitungen der Nationalisten zu Putschen würden unter keinen Umständen geduldet, sie seien gefährlicher als die Kommunisten. Die Furcht vor Putschen trage mehr die Schuld an der Kapitalflucht ins Ausland als die bähen Steuern. Deshalb müsse die Polizei mit aller Entschiedenheit gegen die Putschvorbereitungen einschreiten. Es bestehe Aneächt, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse sich bald besserten. Aber es sei notwendig, daß die großen Vermögen einmalig zu den Reichslasten herangezogen werden und daß die Beamten ein Not. ovfer bringen, sonst besteh« di« Gefahr, daß am Monats.