k Schwierig« Finanzlage der Eisenbahnen. -

Berlin, 11 . Dez. Im Reichsverkehrsministerlum fand heute unter dem Vorsitz des. Reichsverkehrsministers Oeser eine Sitzung des Organisationsausschusses statt. Der Mi­nister machte, wie die Blätter hören, Mitteilungen über die schwierige finanzielle Lage der Reichsbahn, die heroor- gerusen worden sei, weil das Reichsministerium der Fi- nanzen die Kredite für die Reichsbahn abgeschnitten hätte. Die vor einigen Tagen veröffentlichte Nachricht über die Absicht der Industriellen, der Reichsbahn gegen Bewilli- gung gewisser Konzessionen Mittel zur Verfügung zu stel­len, war ebenfalls Gegenstand einer Aussprache. Es wur­den vrrschiedenerseits Anregungen gegeben, die Kredit­srage in einer anderen Weise zu lösen. Weiter machte der Reichsminister Oeser Mitteilungen über di« Umstellung der Reichsbahn auf kaufmännische Grundlage, die in mög­lichst kurzer Zeit durchgeführt werden könne. Wie meh­rere Blätter von unterrichteter Seite erfahren haben wol­len, ist tatsächlich ein Angebot von maßgebenden Industrie- kreisen in der Frage der Kreditbeschaffung der Neichsbahn- verwaltung gemacht worden.

Bsamtenabba« in Bayer«.

Machen, 10 . Dez. In einer Bekanntmachung sämtlicher Etaatsministerien an die Beamtenschaft wird erklärt, daß die außerordentliche Notlage der Finanzen zu einem Ab­bau des Beamten- und Angsstelltenlörpers zwinge. Da der Aufgabenkreis der Behörden nicht sogleich vermindert werden könne, muffe zunächst die Arbeitszeit der Beamten und Angestellten soweit wie möglich gesteigert werden. Die 48stündigs Wochendienstzeit könne nur noch eine Mindest- vröeitszeit darstellen. Der Beamten werden verpflichtet, über die festgesetzten Dieuftstunden hinaus zu arbeiten, ohne eine besondere Entschädigung dafür zu erhalten, lieber 54 Stunden soll sich die Arbeitszeit im allgemeinen nicht erstrecken. Die strenge Durchführung dieser Grund­sätze wird den Vorständen der Beamten zur Pflicht ge- macht. Das Landtagsplenum wird wahrscheinlich in der nächsten Woche einberufen werden, um das Ermächtigungs­gesetz noch vor Weihnachten zu erledigen.

Schließung der Gcfteideschrannen im rechtsrheinische« Bayer«.

Mönche«. 10. Dez. Auf Grund der Verordnung des baye­rischen Gesamtministeriums ordnete der Generalstoatskommissar dl« Schließung sämtlicher Detreideschranuen im rechtsrheinischen Bayern an und zwar mit Rücksicht auf deren bisher ungünstige Preisbildung. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis- und Geldstrafen in unbeschränkter Höhe geahndet: außerdem erfolgt Beschlagnahm« der Getreidebestände oder deren Kaufsumme,

Vermischte Nachrichten.

Familientragödi«.

Berlin, 10 Dez. In P a n k o w hat der Lokomotivführer Jo­hannes Häußler seine Ehesra« und seine beiden erwachsenen Löcher erschossen «nd sich dann selbst getötet. Die Gründe liegen in seiner Dienstentlassung und in einem gegen ihn eröffneten Disziplinarverfahren. ^

He / -

Die Zukunft des Bodensees.

Der Ort Nheineck, der noch im 4. Jahrhundert am Ufer des Bodensecs lag, ist heute mehr als eine Halde Meile von ihm entsernt. Lindau, das früher eine Insel war, erhält, wie sich jeder Besucher überzeugen kann, durch An­sammlung von Schlamm und durch das Sinken des Wasser, spiegels eine Verbindung mit dem Festlands. Wo jetzt Nor'chach. Friedrichshasen. Konstanz und Radolfzell liegen, flutete einst der See. Unter- und Ueberlinger-See waren bedlMtend größer, auch die Gegend um Mainau war ein­mal Seedode». Ter Wasserstand des Sees sinkt immer tie- fer, je mehr der Rhein den felsigen Riegel durchnagt, der seinen Lauf bei Schasfhausen hemmt. Ferner verliert der See dauernd an Tiefe durch die festen Bestandteile, die der Rhein mit sich führt. Am Südostende baut der Rhein sein Delta kilometerweit in die Wasserfläche hinein. Außer dem Rhein münden aber noch hundert größere und kleinere Fiüffe, Büche und Bächlein (die Argen, die Dornbirner Ach. die Bregenzer Ach ufw.) in das Schwäbische Meer. Es ist ausgerechnet worden, daß die Gesamtheit dieser kleinen Zuflüsse bei starken Regengüssen dem See fast ebensoviel Wasser zusührt wie der Rheinstrom, bis 1800 Kubikmeter in der Sekunde. Auch diese spülen eine Unmenge von Sand und Schlamm in den See, wo er liegen bleibt. Gegenwärtig hat dieser größte aller deutschen Seen einen Umfang von 196 Kilometer und der Wafferlnhalt beträgt 42 000 Kubikmeter. Nach Rechnungen, deren Richtigkeit allerdings noch nachzuprüsen wäre, würden die Schuttmas. fen, die dem See jede Minute zugeführt werden, in 12000 Jahren seine vollständige Versandung und ZuMttung be- Wirken,

Amtliche Bekanntmachung.

Bekanntmachung bete. Erwerbslosenfiirsorge.

Für die Woche vom 3. bis 8. Dezember 1923 sind die Er- werbslosenunterstützungssötze in derselben Höhe wie bisher (zu vergl. Bekanntmachungen des Arbeitsmimsteriums vom 26. Nov, und vom 3. Dezember 1923, Staatsanzeiger Nr. 277 und Nr. 283) festgesetzt worden.

Das ReichsarbeitsMinisterium weist besonders darauf hin, daß im Fall des Anhaltens des augenblicklichen. Preisabbaues mit einer Herabsetzung der Unterstützungssätze vom 10, Dezember ds. Js. ab zu rechnen sein wird. Zur Vermeidung von Uebrr- zahlungen sollen die Unterstützungen künftig grundsätzlich nur noch am Ende der Woche, am besten am Samstag, ausbezahlt werden. .

Lalw, den 11. Dezember 1923. ,

Oberamt: G ö s.

Ma«l- und Klauenseuche.

Wegen Ausbruchs der Seuche in Zwerenberg, bei Lainmw-irt Burghard, werden folgende Maßregeln verfügt:

Sperrgebiet: Gemeiirde Zwerenberg.

Deobachtungsgebiet: Gemeinde Neuweiler.

15 Kilometer-Umkreis: sämtliche übrigen Orte des Ober- amtsbezirkrs.

Lalw» den 11. Dezember 1923.

Oberamt: Vögel, Amtmann.

Aus Stadt und Land.

Calw, den l2. Dezember 1923. Ersatzleistung für verloren gegangene Post- und Bahn- Sendungen. Der 8-Stuudentag.

Von der Handelskammer Calw wird uns geschrieben: Wie wir vom Neichspostministerium erfahren, sollen die Ersatzleistungen der Post für verloren gegangene oder ge. mindert« Sendungen, sofern sie »ach dem 1. Dezember eingeliefert sind, auf Eoldmarkgrundlage erfolgen. Vor diesem Zeitpunkt aufgelieferte Sendungen werden also bedauerlicherweise nur mit dem Wert zur Zeit der Einlie­ferung ohne Aufwertung entschädigt. Auch die Eisenbahn hat den Grundsatz der Aufwertung bei verlorenen oder be­schädigten Gütern und Einführung der Goldtarife ange­nommen. Die Verfügung vom 1. Nov. besagt, daß zwar der Tag der Ausgabe des Guts für die Wertsberechnung der Sendung maßgebend sein müsse, der Ersatzbetrag solle aber nach dem Tageskurs der Zahlungsanrrnisung berechnet werden. Der vielumstrittene Achtstuudeutag als Höchst, arbeitstag ist seit 18. November 1923 beseitigt. Auf Grund des Ermächtigungsgesetzes vom 23. Oktober 1923 hat di« Neichsregierung die Geltung der Verordnungen über die Regelung der Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter und An­gestellter bis zum 17. November 1923 verlängert. Wo also keine tariflichen oder besonderen vertraglichen Verein, barungrn zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern hin- sichtlich der Arbeitszeit bestehen, gelte« seit 18. November wieder die Bestimmungen der Reichsgewerbeordnung über die Arbeitszeit. DerVorwärts" hat zwar die Behaup­tung aufgestellt, daß der Achtstundentag durch den Aufruf der Volksbeauftragten vom 13. Nov. 1918 mit Gesetzes­kraft eingeführt sei und daß ein anderes Gesetz noch nicht ergangen sei, das diese Bestimmung aufhebe. Die Ansicht desVorwärts" ist aber irrig. Jener Aufruf der Volks- beauftragten hatte nur programmatische Wirkung, aber keinerlei Gesetzeskraft. Auch das Reichswirtschaftsministe­rium teilt diese Auffassung, daß heute nur noch die Reichs­gewerbeordnung hinsichtlich der Arbeitszeit maßgebend fein kann.

Fahrplanänderungeu für T«üw. ^ !

Die Verkehrsfperre in Offenburg wird in der Nacht vom 12. auf 13. Dezember aufgehoben. Es werden daher di« Umlei­tungszüge 386 BaselMannheim (Lalw ab 5.13) und 387 Mann­heim-Basel (Lalw ab 857) letztmals am 12. Dezember, di« Schnellzüge 281 BaselFrankfurt (Lalw ab 2,14) und 282 FrankfurtBasel (Lalw ab 4.05) letztmals tn der Nacht vom 12. auf 13. Dezember ausgeführt. Vom 13. Dezember an fallen aus täglich di« Züge Pforzheim ab 8.10, Nagold an 10.11, Pforzheim ab 9.00. Nagold an 10.46, Eutingen ab 8.18, Pforz­heim an 10.06, Eutingen ab 1.30, Pforzheim an 3.18, Nagold ab 9.49. Pforzheim an 11.02, werktags der Zug Pforzheim ab 2.25, Eutingen an 4.34, Samstags und Sonntags der Zug Pforzheim ab 5.00, Eutingen an 7L0, Sonntags der Zug Pforz­heim ab 1109, Eutingen an 12.55 und Eutingen ab 5.36, Nagold <m 6.01. Samstags der Zug Pforzheim ab 2.13, Lalw a« 3.10.

^ Berfiitternug von Brotgetreide «ud Mehl. M

Von zuständiger Seite wird mitgeteilt: Die Verfütte- rung von Brotgetreide an Tiere ist, da Heuer die Brotver­sorgung auZ bekannten Gründen fast völlig auf die Jn- landsernte angewiesen ist, eia Verbrechen am Volke. Sie war schon im verflossenen Wirtschaftsjahre unter Strafe gestellt und bisher verboten. Neuerdings wurden di«

StrajWrjchMte» «elentM

tretde gefüttert« Vieh kann eingezogen und der Erlös zur Brotverbilligung verwendet werden. Besonders schwer ge­ahndet werden diejenigen Fälle, in denen nicht selbst ge­erntetes Brotgetreide verfüttert wird; hier ist die Strafe Gefängnis nicht unter einem Monat, außerdem ist die Ein­ziehung des Viehs in diesen Fällen zwingend sorge- schrieben.

Vorstandssitzung der Württ. Landwirtschaftskammer.

(STB.) Stuttgart, 6. Dez. Der Vorstand der« Württ. Land- wirtschaftsLrmmer hielt am 1. Dezember eine Sitzung in Stutt­gart ab. Ueber die Landwittschafts-Kammer-Umlage für den Moirat Dezember wurde folgender Beschluß gefaßt: Zn Anleh. nung an die Verordnung des Staatsministeriums über die Vor­auszahlung auf die Grundsteuer vom 26. November 1923 erhebt die Landwirtschastskannner die monatlich fällige Vorumlag« vom 1. Dezember laufenden Jahres ab in Goldmark. Für di« Um- läge wird das nach obiger Verordnung auf zwei Drittel er­mäßigt« Erundsteuerkapital zu Grund gelegt und ein Jahres­umlagegesetz von 60 Pfg. für 100 Mark dieses ermäßigten Steuer- kapitals festgesetzt. Vom 1. Dezember an ist sonach bis auf wei­teres eine monatliche Borauszahlungsfchuld von 5 Pfg. auf 100 Mark Umlagekapital zu erheben, die Schuld ist in den erster acht Tagen jeden Monats verfallen und muß spätestens am 15. jeden Monats einbezahlt werden. Auf die Fläche umgerechnet, beträgt die Umlage für 1 Monat und 1 da rund 1'/, Pfennig Anschließend wurde die Vereinfachung der landw. Behörden und Verwaltungen besprochen. Verschiedene Vorstandsmitglieder, die zugleich im Vorstand der landw. Berufsgenossenschaften sind, berichteten über die Verhältnisse dieser Körperschaft. Der Vor­stand sprach sich gegen die hohen Umlagen aus und schloß sich nachstehendem Antrag des Abg. Ströbel beim Württ. Landtag an: Der Landtag wolle beschließen: Di« Staatsregierung zu er­suchen, bei der Neichsregierung dahin zu wirken, daß in Bälde die Frage geprüft wird, ob unter den jetzigen Verhältnissen di« Auftechterhaltung der landw. Berufsgenossenschasten in dem bis­herigen Umfange möglich ist. Eine Angliederung an die Lan­desoersicherungsanstalt muß unter allen Umstünden vermieden werden. In der Frage der Landkrankenkassen wird Mitte De­zember eine Sitzung mit den zuständigen Ministerien stattfin­den. Bon Seiten der Landw.-Kammer wurde bis jetzt jederzeit und entschieden die Schaffung von Landkrankenkassen gefordert. Bezüglich der Hagelversicherung haben sich sowohl bei den Ver­sicherten wie bei der vom Staat übernommenen Nachschubpflicht gewiss« Schwierigkeiten ergeben, die eine Neuregelung des Ha­gelversicherungswesens geboten erscheinen lassen. Es soll deshalb mit der Nordd. Hagelverstcherungsgesellschast ein« Verhandlung über diese Fragen eingeleitet werden. Ueber das Ergebnis wird seinerzeit berichtet werden. Nach einer sehr eingehenden Aus­sprache über Steuerfragen wurde auf Grund der immer drückender werdenden Steuerlasten eine in Bälde durchzuführekm Steuerreform für unabweisbar gehalten. Es wurde beschlösse« dem württ. Staatsministerium folgenden Antrag zu unterbrei­ten:Die Landwittschaftskammer stellt an das württ. Staats« Ministerium das Ersuchen, die in folgendem Antrag enthaltene« Forderungen bei der Neichsregierung mit tunlichster Beschleuni- gung durchzusetzen: Das jetzige Steuersystem ist un­haltbar. Sofortige Reformen find dringend nötig, wobei auf größere Sparsamkeit, Vereinfachung des Berwaltungsapparats, des Steuerapparats, der Steuerveranlagung und der Steuer­zahlungen hinzuwirken und die Leistungsfähigkeit der Steuer­pflichtigen weitgehendst zu berücksichtigen ist. Zur Erreichung dieser Forderungen ist nach folgenden Richtlinien zu verfahren: 1. Statt der Zentralisation der Steuern mutz ein« Dezentrali­sation durchgeführt und den einzelnen Ländern wieder ihre Fi« mmzhoheit zuruckgegeben werden. Den Ländern und Gemeinden find die Einkommens-, Vermögens- und Katastersteuern aus« schließlich, dem Reich dir Zölle, Verbrauchs- und Verkehrssteuer« und die Umsatzsteuer zuzuwrisen. 2. Statt der 28 direkte» Steuern müssen einig« wenige Hauptsteuern ausgestellt werden. 3. Alle Sondersteuern, wie z. B. Arbeitgeber- und Landabgabe, Milchabgabe u. dergl. sind abzuschaffen. 4. Bei der Veran­lagung des Grund und Bodens ist der Ertragswett, nicht der gemeine Wert zu Grunde zu legen. 5. Di« Eteuerberechnung ist für Steuerpflichtige und Steuerbehörden wesentlich zu verein­fachen 8. Bei der Festsetzung der Steuertermin« muß den wirt­schaftlichen Verhältnissen der Steuerpflichtigen Rechnung getra­gen werden. 7. In Württemberg sind di« Ortssteuerämter zu er­halten." Auch di« Frage, ob di« Ertrags- oder die Einkommen­steuern bei der Steuerreform als Hauptsteuer bestimmt werde» sollen, wurde eingehend besprochen und di« Regelung in der Vor­kriegszeit für di« zweckmäßigste bezeichnet. Zum Schluß wurde dann noch eine Reihe laufender Angelegenheiten erledigt.

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Bad Teinach, 10. Dez. Infolge Rücktritts des seitheri­gen Stelleninhabers ist das Amt des Ortsvorstehers am hiesigen Kur- und Badeort in Erledigung gekommen. Einem Beschluß des Gemeinderats zufolge soll die Stelle zunächst mit einem Amtsverweser besetzt, die Wahl bis zum Februar n. I. verschoben werden. Es ist in Aussicht genommen, die Stelle mit einem Fachmann zu besetze«; doch ist es auch nicht ausgeschloffen, daß ein für einen Kur­ort sich eignender Nichtsachmann Anklang findet. Wie wir hören, soll die Wahl des Amtsverwesers lm Lauf nächster Woche vorgenommen werden.

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