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Nr. 248

Amts- und Anzeigeblatt für den Oberamtsbezirk Calw.

98. Jahrgang.

Erscheinung»»«!;«: «mal wöchentlich, Nnreigenprei»: Die Zeile L0 MI., Fa«ilien»n,eigen

r» Mk. Neklomen 200 Mk. X Schlüsselzahl. Nus «animelan,eigen kommt «in Zuschlag »on 100 «/,.

Dienstag, de» 23. Oktober 1S23.

B « »u g » p r et»: In der Stadt mit LrS ohne Bestellgeld. Einzelnummer

t rrSaerlohn 110000oc0 Mk. wdchentl. Postbezugrpret» 110ÜMM0 Mk.

S0M00M Mk. Schluß der Anzeigenannahme 8 Uhr oormiliag«.

Neueste Nachrichten.

Der Konflikt zwischen Bayern «nd dem Reich ist immer noch «ssen. Die bayrische Regierung ist noch eine« Schritt weiter gegangen. Sie hat die Reichswehr jetztfür die Zeit des Kon­flikts" anf de« bayrischen Staat verpflichtet. Die Reichsre- giernng erklärt sowohl die Ernennung des bayrischen Komman­danten wie die Verpflichtung der Reichswehr auf Bayern für ungesetzlich. Bon verschiedenen Seiten wird versucht, de« Kon­flikt beiznlegen.

Zum Reichsminister für Ernährung «nd Landwirtschaft ist Graf Kanitz ernannt worden. Er gehörte bisher der Deutsch- nationalen Partei an, ist aber jetzt ans der Partei ausge­treten.

Die mit Hilfe der Franzose« betrieben« Putschbewegnng im Rheinland hat eine« größere« Umfang angenommen. Ueber ihre bisherigen Erfolge liege« nnr sehr spärlich« Rachrichten vor, «ich charakteristischer Weise hauptsächlich von französischer Seite.

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Die Newyorker Deutschamerikaner erlaste« einen Aufruf an alle Deutschamerikaner zur finanzielle« Unterstützung des deutschen Volkes. __

Bayern und das Reich.

Vereidigung der bayrischen Reichswehrtruppen anf die bayrische Regierung.

München, 22. Okt. Für die übrigen Truppen des bay­rischen Reichswehrkontingents wurden di« Truppenteile der Münchner Garnison am Montag vormittag 11 Uhr nach der Losung des von der bayrischen Staatsregiernng erlas, senen Aufrufs auf folgende Formel verpflichtet:Auf .Grund des mir vorgelefenen Aufrufes der bayrischen , Staatsregierung bekenne ich, daß ich von der bayrischen i Staatsregiernng als der Treuhänderin des deutschen Vol- ^ kes bis zur Wiederherstellung des Einvernehmens Mischen Bayern und Reich in Pflicht genommen bin und erneuere meine Verpflichtung zum Gehorsam gegenüber meinen Vor­gesetzten." Die Verpflichtung nahm der Stadtkommandant, General von Danner, im Hof der Kaserne des früheren 2.

, Infanterieregiments ab, wo die Truppen in voller Aus­rüstung Aufstellung genommen hatten. Nach einer An- spräche des Herrn von Lossow spielte die Musik das Deutsch­landlied. Den Schluß des feierlichen Aktes, der ohne Stö­rung vor sich ging, bildete ein Vorbeimarsch der Truppen vor Herrn von Lossow.

Die Reichsregierung erklärt die bayrischen Maß­nahmen für ungesetzlich.

Berlin, 23. Okt. Nach einer Verfügung des Eeneral- staatskommistars von Kahr vom 21. Oktober stützt sich die Anordnung des bayrischen Gesamtministeriums vom 20. «Oktober, durch die die Dienstenthebung des Generals von Lossow für Bayern außer Wirksamkeit gesetzt wurde, auf Art. 48 Abs. 1 der Reichsverfastung. Die Anordnung stelle daher keinen Bruch der Reichsverfastung dar.

Demgegenüber erklärt die Reichsregierung, daß diese Darlegung rechtlich unhaltbar ist. Der Reichspräsident hat die Dienstenthebung rechtsverbindlich verfügt. Gegenüber dieser Maßnahme der höchsten Reichsstelle kann eine lau- desrechtliche Verfügung nicht in Betracht kommen, die le­diglich darauf abzielt, eben diese Verfügung des Reichs­präsidenten unwirksam zu machen. Eine einstweilige An­ordnung einer Landesregierung auf Grund des Art. 48 darf sich zu dem erklärten Willen des Reichspräsidenten, der in erster Linie berufen ist, Maßnahmen auf Grund des jArt. 48 zu treffen, nicht in Widerspruch setzen. Die Kund­gebung geht nicht darauf ein, daß die bayrische Staats- .regierung den bayrischen Teil der Reichswehr als Treuhän­derin des deutschen Volkes in Pflicht genommen hat. Auch noch diese Maßnahme auf Art. 48 zu stützen, ist in der Tat ^unmöglich, weil nach Art. 47 der Reichspräsident den Ober­befehl über die gesamte Wehrmacht des Reiches hat und ! diese Versa stungsvorschrift durch eine Maßnahme nach Art. 48 nicht außer Kraft gesetzt werden kann.

^ Die Frage der Entstehung des Konflikts.

Berlin, 23. Okt. Die amtliche bayerischeKorrespondenz Hoffmann" hat eine Darstellung der bayerischen Regierung über >den Fall Lossow veröffentlicht, zu der folgendes festgestellt wird:

Die Behauptung, der Reichswehrminister hätte nach der Ver­hängung des Reichsausnahmezustandes dem bayerischen Ge­sandten von Preger zugesagt, er werde dem General v. Lossow keine materiellen Befehle über die Handhabung des Ausnahme­zustandes geben, ist unrichtig. Der Reichswehrminister hat dem ^bayrischen Gesandten am 2. September lediglich zugesagt, daß er an diesem Tage dem General v. Lossow keine materiellen Be­fehle geben werde, um es ihm zu erleichtern, sich mit dem baye­rischen Generalstaatskommistar über die vollziehende Gewalt zu einigen. 2. Die Rechtsstellung des Generals v. Lossow gegenüber dem Generalstaatskommistar wurde am 27. September bei der Beantwortung einer Anfrage des Generals v. Lossow durch ein Telegramm festgelegt, worin es heißt:Da Reichsrecht vor Landesrecht geht, kann es aber keinem Zweifel unterliegen, daß Ihnen schon jetzt alle Militär- und Aivilbehorden des Wehr­kreisbezirkes uneingeschränkt unterstehen und daß Sie alle für notwendig gehaltenen Anordnungen in eigener Verantwortung treffen muffen. Ich bitte, den Empfang meines Befehls, der Sie zum Inhaber der vollziehenden Gewalt macht, durch Fernsprecher zu bestätigen, (gez): Reichswehrminister Dr. ,Geßler." Die Bestätigung ging am selben Tage ein. Lossow konnte nicht im Zweifel darüber sein, daß er dem Generalstaatskommistar über­geordnet war. 3. Dem von Lossow entsandten Generalstabsofft - zier erklärte der Minister, die politische Frage des Verhältnisses der beiden Ausnahmezustände in Bayern und im Reich werde zwischen den Regierungen geregelt werden. Bis dahin solle Los­sow offene Konflikte mit dem Generalstaatskommistar vermeiden und nur auf eine gleichmäßige Handhabung des Ausnahmezu­standes nach beiden Seiten hin arbeiten. Das Verbot desVöl­kischen Beobachters", das von ihm für das ganze Reich bereits erlasten worden sei, müsse aber unter allen Umständen durchge­führt werden. Um dem von Münchener Stellen geäußerten Wunsch, das Verbot wenigstens zu befristen, Rechnung zu tra­gen, werde er es nach acht Tagen wieder aufhebcn, wenn es jetzt seinem Befehl gemäß durchgeführt werde. Erst als trotz dieses Entgegenkommens das Verbot nicht ausgeführt wurde» erließ der Minister den Befehl, es nötigenfalls mit Waffengewalt dnrchzu- setzen. 1. Zu der Darstellung, die der Bericht der Korrespondenz Hoffmann über die Unterredung des Reichswehrministers mit General v. Kreß gegeben hat, wird auf mehrfache Schilderungen verwiesen, die hierüber der Presse vom Reichswehrmmister zuge­gangen sind. Der Reichswehrminister hat den Reichskanzler ge­beten» seinerseits eine Klärung der Angelegenheit zu veranlassen. Es sei aber jetzt schon bemerkt, daß der Reichswehrminister nie­mals behauptet hat» auf eine private Aufforderung des Gene­rals v. Kreß hin nach Augsburg gefahren zu sein.

Beratungen des Reichskabinett» über die bayrische «nd rheinische Frage.

Berlin, 23. Okt. Die Reichsregierung beschäftigte sich gestern in einer Kabinettssttzung mit den Vorgängen in Bayern und im Rheinland. In der bayrischen Angelegen­heit bleibt es, lautBerliner Tageblatt" bei dem Beschluß des Kabinetts, die Frage im Reichsrat, der morgen zusam­mentreten wird, zu unterbreiten. Was die Vorgänge im Rheinland betrifft, so find, dem gleichen Blatt zufolge, die maßgebenden Kreise der Auffassung, daß die Maste der Be- völkerung des Rheinlandes nach wie vor jede separatistische Bestrebung ablehnt. In diesen Tagen werden sich Vertre­ter der Reichsregierung an die Grenze des besetzten Gebiets begeben, um dort mit Vertretern der rheinischen Bevölke­rung in Verbindung zu treten.

Der bayrische Ministerpräsident über die Haltung feiner Regierung.

München, 22. Okt. Ministerpräsident von Knilling empfing heute vormittag die Vertreter der Münchner und auswärtigen Presse, um ihnen über den Beginn und die Entwicklung des Konflikts zwischen Bayern und dem Reich und die Stellungnahme der bayrischen Regierung Auskunft zu geben. Der Ministerpräsident betonte dabei wiederholt das korrekte und loyale Verhalten von Lossows bei der ganzen Angelegenheit. Von der Dienstentlastung von Los. sows habe er erst am Samstag 4X Uhr nachmittags amt­lich Kenntnis erhalten. Die übereinstimmende Auffassung sei, daß man diese Maßnahme in Bayern unmöglich hin­nehmen könne. Ein Fallenlasten Lossows wäre eine glatte Kapitulation für die bayrische Regierung gewesen. Der Ministerpräsident wandte sich scharf gegen die Auffassung, als ob das Handeln der bayrischen Regierung den Auftakt zur Loslösung vom Reich bedeute. Der Reichsgedanke werde in der Regierung jederzeit hochgehalten. Deshalb sei sie

aber auch gezwungen, sich gegen die Angriffe zu wehren, die für das Verbleiben Bayerns in der Reichsgemeinschaft nicht gedeihlich wären. Die weitere Entwicklung der Angelegen­heit hänge nun von dem Verhalten der Reichsregierung ab. Der Standpunkt Bayerns.

München, 23. Okt. Gegenüber einem Ausgleichsvsrsuch betont dieBayrische Staatszeitung"» der bayrische Ge­sandte Dr. von Preger dürfte bei den Erörterungen im Neichsrat dagegen Verwahrung einlegen, daß man ver­suche, den rein politischen Charakter der Angelegenheit bei­seite zu schieben und ihr einen militärischen Anstrich zu geben. Hier liege die Wurzel des Konfliktes, der wohl bei­zulegen wäre, wenn man die Dinge so betrachten würde, wie sie sich aktenmäßig entwickelt haben, und nicht Kompe- tenzen in Anspruch nimmt, die in diesem Falle durchaus unberechtigt sind.

Berlin, 23. O?. lieber die Haltung der bayerischen Regie­rung glaubt derberliner Lokalanzeiger" Mitteilen zu können, daß von München vor der für Mittwoch in Aussicht genommenen Sitzung des Reichsrates weitere konkret« Schritte nicht zu erwar­ten seien. Man sei in München geneigt, den Fall Lossow als eine politische Angelegenheit zu betrachten, der mit politischen Mit­teln behandelt werden müsse. Gerade das sei aber der Zweck der bevorstehenden Erörterung im Reichsrat, der man infolgedessen mit einer gewissen Zuversicht entgegensehen könne.

Vermittlungsversuch des württ. Staatspräsidenten.

(STB.) Stuttgart, 22. Okt. Staatspräsident Dr. Hieber hat anläßlich des Konflikts zwischen dem Reich und Bayern namens des württ. Staatsministeriums beim Reichskanzler die sofortige Einberufung des Reichsrats beantragt.

Berlin, 22. Okt. Auf Anregung Württembergs wird am Mittwoch nachmittag eine Sitzung der stimmführenden Mitglieder des Reichsrats stattffnden, in der die außen- und innenpolitische Lage besprochen werden wird. Der Aus- schlutz der Oeffentlichkeit ist, wie wir hören, in Aussicht ge­nommen.

Besprechungen zwischen Württemberg, Baden und Hessen.

(SCB.) Stuttgart, 22. Okt. Die Staatspräsidenten und Mit­glieder der württembergischen. badischen und hessischen Regie­rungen haben sich heute in Stuttgart zu einer Besprechung über die augenblicklich« politische Lage zusammengefunden. Der An­trag des württ. Staatspräsidenten auf sofortige Einberufung des Reichsrats zur Besprechung der neuerdings entstandenen inner­politischen Gefahren wurde allseits gebilligt. Die Besprechung ergab Uebereinstimmung dahin, daß alle anwesenden Vertreter vorbehaltslos auf dem Boden der Reichseinheit stehen und daß all« Versuche, die gewollt oder ungewollt die Reichseinheit zu zerstören und die Autorität der Reichsregierung zu unter­graben geeignet sind, verurteilt werden.

Ei» Aufruf der deutschen Bolkspartei.

Berlin, 22. Okt. Wie die Blätter aus München melden, veröffentlicht die Deutsche Volkspartei einen Aufruf, in dem es heißt: Bismarcks Vermächtnis wankt in seinen Grundfesten. Wir vermögen die Streitfrage in diesem ganz unseligen Bruderzwist schon deshalb nicht zu lösen, weil uns die nötigen Unterlagen dazu fehlen. AbervLber allen Rechts-, Macht- und Personenfragen ist der einzige Ge­danke: Das Reich muß uns bleiben. Deshalb wenden wir uns in dieser verhängnisvollen Stunde an die Reichsregie­rung, den Staatskommistar von Kahr und das bayrische Staatsministerium mit der Bitte, den drohenden Bruch zu verhindern. Wir wenden uns an alle, die sich gute Deutsche nennen, mit der Bitte: Stellt das Trennende beiseite; schart Euch um uns; haltet das Reich!

Die bayrische Sozialdemokratie für die Erhaltung der Reichseinheit.

Berlin, 23. Oft. Nach einer Meldung desVorwärts" aus München nimmt die bayerische sozialdemokratische Landtags- frattion zu den Ereignissen in einer Erklärung Stellung, in der es heißt: Bayerische Volksgenossen! Di« Sozialdemokratie weiß sich eins mit Euch in der Liebe zur bayerischen Heimat, aber sie weiß auch, daß das bayerische Bolk in wirtschaftlicher, poli­tischer und kultureller Hinsicht nur Geltung finden kann als be­wußt und hingebend sich einfügender Teil eines großen einigen Deutschen Reiches. Deshalb wird di« Sozialdemokratie auch in dieser Stunde höchster Not nichts unversucht lasten, um den Zer­fall des Reiches aufzuhalten und die gelockerte Einheit wieder zu festigen. Treu dem Reich, erst recht in den Stunde» seiner