Geld-, Volks- und Landwirtschaft.
Der Kur» der Reichsmark.
Berliner Briefkurse.
8 1801V0 Ovv Mk. 1947 714 28K Mk. 3 216 620 vvv Mk. 1471K7V OVV Mk. 4S3 230 VVV Mk.
1 Dollar 1 Gcldmark 1 Holland. Gulden 1 Schweizer Franke«
1 Franz. Franken
Das Goldzollaufgeld.
Berlin, 18. Okt. Das Goldzollaufgeld für die Zeit vom '9.—23. Oktober 1923 einschließlich beträgt 993 599 900 vom hundert. (1 Eoldzollmark — 936 Millionen Prxiermark.) Die Reichsindexziffer fiir Lebenshalt rugskosten.
Berlin, 17. Okt. Die Reichsindexziffer für Lebenshaltungskosten (Ernährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung und Bekleidung) stellt sich nach den Feststellungen des Statistischen Reichsamtes für den 15. Oktober auf das 691,9- Millionenfache der Vorkriegszeit. Die Steigerung gegen- über der Vorwoche (109,1-Millionenfache) beträgt demnach 534,2 Prozent.
Landesproduktenbörf«.
(STB.) Stuttgart, 18. Okt. Die Stimmung auf dem Getreidemarkt ist wesentlich fester geworden. Angebot und Nachrage bleiben schwach. Die Preise erfuhren größere Steigerung. Ls notierten je 100 Klg. ab wiirtt. Stationen in Milliarden von Mark: Weizen 22—24 (am 15. Oktober 12—15), Sommergerste 18—20 (10-12), Roggen 20—22 (10—13), Hafer 15—17 (8—10), Weizenmehl Nr. 0 48—50 (30—81), Brotmehl 42—45 (27—29), Kleie 7—8 (4—5).
Vom Stuttgarter Wochenmarkt.
(SCB) Stuttgart, 18. Okt. Aepfel kosteten bis zu 150, Schüttelware noch 60—80, Birnen ebensoviel, Zwetschgen 70—80, Trauben 150—180, Quitten 70—90, Tomaten 70 bis 80. grüne 40, Kraut 35—40, Rotkraut 60—70, Köhl 55 bis 60. gelbe Rüben 35-50, rote Rüben 40. Spinat 70—80, Mangold 50—55 Winterkohl 30—40, Zwiebeln 50 Millionen das Pfund, Salatgurken je nach Größe 15—80, Kopfsalat 0—20, Endivien 10—30, Kohlrabi« 8—20, Rettiche 5—15, Blumenkohl mittlere Größe 30—80. beste Ware bis zu 150, Rosenkohl 28—40 Millionen das Stück. Butter war beim Marktbeginn nicht zu haben. Schweineschmalz kostete 1200—1400, Margarine 850—1150, Schmelzmarga- rine 1000-1200, Kokosfett 850—1150, Palmin 1000—1200, Rindssett 800, Speisefett 800-900 Millionen das Pfund; Schweizerkäse 750 Millionen das Pfund, Tilsiter 140, Edamer 200, Rahmkäse 120, Backsteinkäse 90 di« 100 Gramm, Kräuterkäse 260 das Laible, 60—90 der Stöpsel, Camembert 100 das Eckchen, Schellfische und Cabeljau 260, Seelachs 220, Goldbarsch 200, Merlans 180, grüne Heringe 180, Flußfische 260, geräucherte Bücklinge 400—420, Mehl 200. Gries 280, Teigwaren 450—750, Haferflocken 200, Reis 350—390, Erbsen 380, Bohnen 380, Linsen 420, Kunsthonig 350, Milchpulver 600—1200 Millionen das Pfund, Dosen
milch 750—1400 Millionen. Kartoffeln, die gestern zu 25 Millionen das Pfund verkauft wurden, waren heute früh nicht zugeführt. Eier fehlten ebenfalls.
MSrkte.
(SCB) Weilderstadt, 18. Okt. (Schweinemark t.) Die Zufuhr war nur gering. Bezahlt wurde für erste Sorte gut genährte Schweine 25—28 Milliarden, 2. Sorte 20—22 Milliarden das Paar. Die Käufer waren infolge der hohen Forderung sehr zurückhaltend; es wurde wenig verkauft.
(STB.) Stuttgart, 18. Okt. Dem Donnerstagmarkt am Vieh- und Schlachthof waren zugeführt: 4V Ochsen, 23 Bullen, 103 Jungbullen, 82 Jungrinder, 122 Kühe, 223 Kälber, 67 Schweine, 78 Schafe, 1 Ziege. Alles wurde verkauft. Erlös aus je 1 Pfund Lebendgewicht in Millionen Mark: Ochsen l. 420-^50 (letzter Markt: 200-220), II. 340—400 (180—190), Bullen l. 420-440 (190-210), II. 380-400 (178-185), Jungrinder I. 425—450 (200-220), II. 380-400 (180-199), III. 340—370 (150-170); Kühe I. 365—390 (160-190), II. 330-360 (140 bis 155), III. 290—320 (100-120); Kälber I. 480 (240-260), II. 400 bis 420 (230-240); Schweine I. 900—950 (650—700). II. 850 bis 880 (600-840), III. 800—850 (550). Verlauf: sehr lebhaft bei schwacher Zufuhr.
Eingesandt.
Erwiderung.
Die „Schwäbische Tagwacht" enthält in ihrer Nummer 232 vom 4. Oktober einen Artikel, in welchem die Unparteilichkeit des Oberamts Calw in Frage gestellt wird.
Hierauf ist folgendes zu erwidern:
1. Richtig ist, daß das Oberamt am 1. Oktober 1923 «ine öffentliche politische Versammlung, welche am 3. Oktober 1923 in Calw veranstaltet werden wollte, nicht zugelassen hat. Eine Beschwerde gegen dieses oberamtliche Verbot ist nicht eingelegt worden, vermutlich weil die Veranstalter der Versammlung höheren Orts auf einen günstigeren Bescheid nicht zu hoffen wagten.
Der Artikelschreiber weist nun darauf hin, daß am 29. September 1923 eine öffentliche Versammlung des Bauernbunds in Calw stattgefunden habe, die vom Oberamt zugelassen worden sei und knüpft hieran di« ausfällige Bemerkung, daß vom Oberamt in ungeheuerlicher Weis« mit zweierlei Matz gemessen werde.
Demgegenüber ist festzufiellen, daß di« Verfügung des Ministeriums des Innern über die Veranstaltung öffentlicher Versammlungen während der Dauer des Ausnahmezustandes, durch welche das Oberamt ermächtigt wurde, öffentliche Versammlungen zu verbieten, dem Oberamt erst am 30. September 1923 zugegangen ist. Das Oderamt war daher am 29. Sept. 1923 gesetzlich gar nicht in der Lage, sich mit der Frage des Verbots einer öffentlichen Versammlung am 29. September 1923 zu befassen, und es bedurfte di« Versammlung des Bauernbunds dementsprechend auch keiner Erlaubnis des Oberamts.
2. Der Artikelschreiber behauptet weiter, die Bauernbundsversammlung vom 29. September 1923 habe im Beisein des Unterzeichneten Oberamtmanns stattgefunden.
Demgegenüber ist festzustellen, daß der Unterzeichnete Oberamtmann in der fraglichen Versammlung nicht anwesend war. Die gegenteilige Aufstellung in der „Schwab. Tagwacht" ist ein glatter Schwindel.
3. Der Artikelschreiber spricht endlich geheimnisvoll von militärischen Felddienstubungen auf Markung Calw und Stamm, heim, welche von den Nationalsozialisten abgehalten worden seien und welche das Oberamt trotz des Ausnahmezustandes zugelassen habe, bezw. gegen welche das Oberamt auch nachträglich nicht eingeschritten sei.
Dem Oberamt ist jedoch von militärischen Felddienstübungen der Nationalsozialisten im Bezirk Calw lediglich nichts bekannt. Wenn sich der Artikelschreiber durch solche bedroht fühlt, kann er die Behörde anrufen, die dann untersuchen wird, was es mit diesen angeblichen militärischen Felddienstübungen für eine Bewandtnis hat.
In der „Cchwäb. Tagwacht" Nr. 237 wird sodann in einem weiteren Artikel erzählt, daß zur Umgehung des oberamtlichen Verbots eine andere Versammlung stattgefunden habe. Das war recht unklug ausgeplaudert; denn wenn die Sache bei der Staatsanwaltschaft anhängig würde, wäre der Artikler in der „Schwab. Tagwacht" wohl der beste Zeuge, und seine Freunde könnten sich bei ihm bedanken, wenn sie in Strafe genommen werden.
Das Oberamt zieht es vor, seine Erwiderung im „Calwer Tagblatt" erscheinen zu lassen, um die Calwer Bevölkerung über die leichtfertige Art zu unterrichten, mit der «in anonymer Artikelschreiber in der „Schwäb. Tagwacht" eine Behörde angreift. Es bedauert im übrigen die „Schwäb. Tagwacht", daß sie von einem ihrer Parteigenossen in so wenig zuverlässiger Weise bedient worden ist. Oberamtmann Gös.
Kirchliche Nachrichten.
Ev. Gottesdienst
am 31. Sonntag nach Dreiein. (Kirchweihfest). 21. Okt.
V. T. 89.
ILIO Uhr: Hauptpredigt, Dekan Zeller. Eingangslied Nr. 4 „Gott ist gegenwärtig." ^11 Uhr: Sonntagsschule.
I Uhr: Christenlehre (Sühne jüngere Abt.), 5 Uhr: Abendgottesdienst, Stadtpf. Lang.
Donnerstag, 26. Okt., 8 Uhr: Bibelstunde.
Kath. Gottesdienst.
Sonntag, 21. Okt. 8 Uhr: Frühmesse, N10 Uhr: Predigt, Amt und Christenlehre, 2 Uhr: Betstunde.
Montag, N7 Uhr abends: Betstunde.
Dienstag, N7 Uhr bis N8 Uhr: Betstunde.
Gottesdienst« der Methodistengemeinde.
Sonntag, de« 21. Ott. N1V Uhr: Predigt, Flößer, j
II Uhr: Sonntagsfchule, 8 Uhr: Predigt, Blecher.
Mittwoch, 8 Uhr: Bibelstunde.
Stammheim. N10 Uhr: Predigt, Hof. N2 Uhr: Predigt, Flößer.
Mittwoch, 8 Uhr: Bibelstunde, Flößer.
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GoldumrechnungsLurs für
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für die Zeit vom 20. bis 23. Oktober 1923
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Den 18. Oktober 1923.
Finanzamt Hirsau
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Calw» 19. Oktober 1923.
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