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Wohauugi Bismarckstratz, «8.
Nummer 98 Fernruf 17 S
Zum Landesgefetz für lugenüwohlsahrl
In der Verordnung des württ. Innenministeriums und des Justizministeriums zum Vollzug des Landesjuaend- mohlfahrtsgesetzes wird u. a. bestimmt, daß die im Bezirk des Jugendamts wirkenden freien Vereinigungen für Jugendwohlfahrt und Jugendbewegung bei ihren Vorschlägen für die Wahl der Mitglieder und ihrer Stellvertreter auch Frauen berücksichtigen sollen. Das Jugend- a m t soll einschließlich der ihm von Amts wegen angehörenden Mitglieder in der Regel aus höchstens 11 Personen bestehen, um ein möglichst häufiges Zusammentreten zu ermöglichen und die Bestellung von Ausschüssen tunlichst zu vermeiden. Das Jugendamt (Gesamtkollegium) tritt in der Regel — auch im Fall der Bestellung von Ausschüssen — vierteljährlich mindestens einmal zusammen. Der Vorsitzende des Jugendamts hat sich über alle wichtigeren Geschäfte des Jugendamts fortlaufend zu unterrichten, auch hat er alle Berichte an Vorgesetzte Behörden zu unterzeichnen und die Sitzungen des Jugendamts und der Ausschüsse vorzubereiten und zu leiten.
Der Gefchäftskreis und die Zuständigkeit der Beamten ist vom Jugendamt durch eine Dienstanweisung zu regeln. Soweit die Tätigkeit des Jugendamts Angelegenheiten der Gesundheitspflege berührt, ist ein Arzt zu hören, es sei denn, daß infolge der Mitwirkung des dem Jugendamt ungehörigen beamteten Arztes aus die besondere Anhörung verzichtet werden kann.
Der Landsbeirat wird vom Innenministerium nach Bedarf zusammenberufen. Die dem Landesbeirat angehörenden Personen werden aus der Mitte der von den Landesverbänden der freien Vereinigungen für Jugendwohl- sahrt und Jugendbewegung vorgeschlagenen Personen berufen.
' Was den Schutz der Pflegekinder anlangt, so ist der Antrag auf Erteilung der für die Aufnahme eines Pflegekindes notwendigen Erlaubnis beim zuständigen Jugendamt unmittelbar oder durch Vermittlung des Schultheißenamts schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift einer dieser Stellen zu geben. Falls Eheleute ein Pflegekind aufnehmen wollen, haben sie den Antrag gemeinsam zil stellen Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn fest- steht, daß die Antragsteller nach ihren persönlichen, insbe- ondere sittlichen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Der- hältnissen, nach der Beschaffenheit ihrer Wohnung und un- ter Berücksichtigung der entsprechenden Verhältnisse der Haushaltsangehörigen. Untermieter, Schlaf- und Kostgänger zur Uebernahme der Pflege geeignet sind. Hiebei ist auch danach zu achten, daß dem Kind nicht nur die nötige Körperflege und eine ausreichende Ernährung, sondern auch eine gute Erziehung in gei st iger, sittlicher und religiöser Beziehung zuteil wird. Für das Pflegekind muß auch ein besonderes Bett zur Verfügung stehen. Die Antragsteller sollen tunlichst demselben Bekenntnis angehören wie das Pflegekind. Die Erlaubnis zum Halten von Pflegekindern darf insbesondere dann n i cht erteilt werden, wenn die Antragsteller in öffentlicher Fürsorge stehen oder sonst in mißlichen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, es sei denn, daß es sich um die Unterbringung bei nahen Verwandten handelt oder daß sonstige triftige Gründe die Erteilung der Erlaubnis ausnahmsweise zulassen, wenn ferner die Antragsteller ein Pflegekind lediglich aus eigennützigen Beweggründen des Erwerbs wegen aufnehmen wollen, wenn die Antragsteller infolge Alters oder körperlicher oder geistiger Gebrechen außerstande sind, ihre Pflichten gegenüber dem Pflegekind zu erfüllen, wenn die Antragsteller oder Angehörige ihres Haushalts, Untermieter, Schlaf- und Kostgänger dem Trunk ergeben sind oder an einer ansteckenden Krankheit, vor allem an Tuberkulose oder Geschlechtskrankheiten leiden, wenn das aufzunehmende Kind an einer ansteckenden Krankheit leidet, es sei denn, daß nach dem Zeugnis des beamteten Arztes die Erlaubnis unbedenklich erteilt werden kann, und wenn die Wohnung der Antragsteller gesundheitsschädliche Mängel aufweist oder dicht belegt ist. Die Erlaubnis für Familienpflegestellen soll einem Antragsteller in der Regel für den gleichen Zeitraum für nicht mehr als zwei Kinder» ausgenommen bei Ausnahme von Geschwistern — und nur dann erteilt werden, wenn eine geeignete weibliche Person für die Pflege vorhanden ist.
Die Pflege Personen sind verpflichtet, für gute Erziehung und Pflege, für Beaufsichtigung sowie für regelmäßigen Schulbesuch des Kindes zu sorgen. Das Pflegekind darf zu Arbeiten nur soweit als dies den kindlichen Kräften nach Alter und Geschlecht angemessen ist, herangezogen werden. Im übrigen gelten die reichs- und landesrechtlichen Schutzbestiminungen über die Kinderarbeit. Bei Erkrankung eines Pflegekindes ist rechtzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Viirll. Landtag
Zweite Beratung des StaakshaushalkplanS
Stukkgarl, 26. April.
^ Zum letzten Tagungsahschnikk krak gestern nachmittag der
Freitag de« 27. April 1828
Wie verlautet, wird Fürst Otto von Bismarck zur deutschen Botschaft nach London verseht.
Infolge eines Versehens erhielt die „Bremen" keine Schneekufen. Dieser Umstand in Verbindung mit der Feststellung eines Motorschadens und mit dem eingetretenen Tauwetker bestimmte die Flieger, die „Bremen" zurückzulassen. Nach der Eisschmelze wird die „Bremen" durch einen Dampfer abgeholt werden.
Der Senat in Washington hat die Warineforderungen der Regierung angenommen und eine Entschließung, die die Zurückziehung der amerikanischen Truppen aus Nikaragua bis 1. Februar 1929 verlangt, abgelehnk.
Welkere 1499 Wann japanischer Truppen sind in Tsingtau gelandet worden. — Der Erfolg des Generals Feng- yusiang wird auf die Verwendung mohammedanischer Reiterei aus Kansu zurückgeführk. Wan erwartet eine große Entscheidungsschlacht nördlich des Gelben Flusses (Hoangho).
Landtag wieder zusammen, um zunächst den Skaaksyaus- haltplan für 1928 zu erledigen. Abg. Dr. Mider begründete die Anträge des Finanzausschusses bekr. Neuordnung der Gewerbeschulen usw- Die Ausschußanträge wurden angenommen. Der 7. Nachtragsplan für 1926/27 und der Gesetzentwurf über eine vierte Aenderung des Körperschaftsbesol- dungsgesehes wurden mit den Anträgen des Ausschusses in allen drei Lesungen angenommen.
Bei der nun folgenden ersten und zweiten Beratung eines Nachtrags zum Staatshaushalkgeseh für 1928 ergriff Finanz- minister Dr. Dehlinger das Wort: Der Plan 1928 zeigt eine Gesamkrohausgabe von 273 Millionen und eine Gesamt- roheinnahme von 264,9 Mill. Bon den Ausgaben entfallen rund 133,9 Mill. gleich 56,3 Prozent auf den Personalbedarf und 119,1 Mill. gleich 43,7 Proz. auf den sachlichen Bedarf. In den Einnahmen sind u. a. 143,6 Mill. Mk. Steuern und 76,4 Mill. Mk. Berwalkungseinnahmen vorgesehen. Die Ausgabensteigerung ist seit 1924 auf 104 Mill. Mk. angewachsen, wovon als Mehraufwand für das Personal 58 und als Mehraufwand an sachlichen Ausgaben 46 Mill. vorgesehen sind. Diesem Mehr der Ausgaben haben alle Parteien zugestimmt und sie als notwendig anerkannt, ebenso der Besoldungserhöhung» weil wir ganz einfach gezwungen waren, uns dem Borgehen des Reichs anzuschließen. Die Steuereinnahmen sind seit 1924 von 90 auf 143 Mill., also um rund 53,5 Mill. gestiegen, die Verwattungseinnahmen um rund 21 Mill. Den Abmangel von rund 8 Mill. auszugleichen, ist leider nicht gelungen, aber es ist anzunehmen, daß er durch erhöhte Zugänge beglichen werden kann. Im übrigen steht Württemberg wie die übrigen Länder des Reichs auf dem Standpunkt, daß es Pflicht des Reichs ist, spätestens bei. dem fürs nächste Jahr in Aussicht gestellten Finanzausgleich Länder inskandzusetzen, den ihnen erwachsenden Kosten gerecht zu werden. Württemberg harrt noch immer der Entschädigung durch das Reich für die Abtretung von Post und Eisenbahn. Mas den Personalbestand betrifft, so ist dieser seit 1914 um 1262 Köpfe vermehrt worden. Die Behauptung, daß die gegenwärtige Schullastenregelung die Gemeinden schwer benachteilige, ist nicht richtig. Heute verkeilt sich die Steuerlast so, daß von dem Staat und den Gemeinden je die Hälfte der Bezüge gedeckt wird. Wenn die Gesamtheit der Schullasten heute mehr als früher von den Gemeinden verspürt wird, so deshalb, weil die Aufwendungen für die aktiven Lehrer heute zahlenmäßig viel höher sind als früher.
In der Sitzung am Donnerstag wurde der Jnitiatio- gesetzentwurf, nach dem die Stimmzettel den Wählern nicht mehr ins Haus geschickt werden sollen, in allen drei Lesungen angenommen. Gemäß dem Antrag des Finanzausschusses wurde die Schaffung zweier Ministerialrats- stellen beim Kultministerium genehmigt, und ein Antrag Planck angenommen, daß für sämtliche Strafgefangenen Schlafstellen errichtet werden sollen, soweit die Verhältnisse es irgendwie gestatten. Die Bezüge der Oberamtsärzte sollen nach einem Antrag Schees erhöht werden. Minister Bolz bemerkt dazu, daß man bei den Oberamtsärzten bewußt dazu übergegangen sei, die Privatpraxis zu beseitigen, während bei den Oberamtstierärzten die Verbindung von Staats- und Privatpraxis zu begrüßen sei. Ein Antrag der Sozialdemokraten auf Streichung der Bestimmung, wonach die evangelische Kirche etwaige Erübrigungen aus den staatlichen Zuschüssen für die evangelische Kirchen- leitung für andere kirchliche Zwecke verwenden darf, wird abgelehnt, ebenso ein Antrag Heymann (S.), die vorgesehenen Zuschußleistungen zum kirchlichen Besoldungsaufwand um sieben Zehntel des Ertrages der Landeskirchensteuer im Jahre 1927 zu kürzen. Angenommen wird ein Antrag Plan ck, die vollbeschäftigten Lehrer innenan den Gewerbeschulen, soweit sie noch durch Stundengeld bezahlt werden, als außerplanmäßige Lehrkräfte einzustellen, sowie ein Zentrumsantrag, die Umwandlung außerplanmäßiger Lehrstellen in planmäßige weiterhin nachdrücklickst zu fördern.
Fernruf 17 S 63. Jahrgang
Morgen Freitag sollen möglichst zwei Sitzungen abgehalten werden. Staatspräsident Bazille wird eine Erklärung über das Verbot des Roten Frontkämpserbunds abgeben. Nötigenfalls soll am Samstag noch eine Sitzung stattfinden. Dann ist Schluß. ^
Württemberg und die Reichsbahn ^
Auf eine Anfrage teilte der Finanzminisker im Landtag mit, daß es sich nach den Erkundigungen der Regierung bestätigt habe, daß die württembergische Eisenbahn von der Deutschen Reichsbahngesellschafk gegenüber der bayerischen in der Zuteilung von Personenkilometern nicht gleichgestellt wird. Das Finanzministerium habe deshalb von der Hauptverwaltung der Deutschen Reichsbahngesellschafk gefordert, daß Württemberg gleich behandelt werde. Die Verhandlungen zwischen der Hauptverwaltung, der Reichsbahndirektion Stuttgart und dem Ministerium schweben noch.
Neueste Nachrichte«
Stresemann über den Einheitsstaat
Die Wahlversammlung gesprengt
München, 26. April. In einer Wahlversammlung hielt gestern Dr. Stresemann seine Kandidatenrede. Heber die Frage Einheitsstaat oder Bundesstaaten sprach er sich sehr vorsichtig aus, und erklärte, es sei nicht berechtigt, wenn man ihm nachsage, er wolle die Eigenstaatlichkeit Bayerns zerschlagen. Man müsse versuchen, das ReichundPreußenin engere Verbindung zu bringen. Als er noch Reichskanzler war, habe er versucht, den preußischen Ministerpräsidenten zu bewegen, ins Reichskabinett einzutreken und dem Reichskanzler Gelegenheit zu geben, im preußischen Staatsministerium mitzuwirken. Die Verbindung würde auch eine Verwaltungsvereinfachung ermöglichen. Dem Aufgehen nicht lebensfähiger Länder in größere Länder sollte kein Hindernis entgegengestellt werden. Der Einheitsstaat könne nur auf voller Freiheit aufgebauk sein: die Verhandlungen über den Einheitsstaat sollten sachlich und leidenschaftslos geführt werden. Eine Frage der Skaatsform gebe es in der Lebensnok des deutschen Volks nicht. Die Fortentwicklung der Reichsverfassung sei durch ihren eigenen Wortlaut ermöglichst und vorausgesetzt.
Die Versammlung nahm einen stürmischen Verlauf. Zahlreiche im Saal anwesende Nationalsozialisten störten die Rede Skresemanns fortwährend durch Trillerpfeifen, Heilrufe auf Hitler und Absingen des Hitlerlieds. Mehrere Unruhestifter wurden von der Polizei aus dem Saal entfernt. Es kam auch zu Tätlichkeiten. Nur mit größter Mühe konnte Dr. Stresemann nach Pausen wieder zum Wort kommen und sich verständlich machen. Am 9.30 Ahr mußte die Versammlung abgebrochen werden.
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Die Münchner Blätter verurteilen größtenteils die Störung der Versammlung, sie erklären aber, daß diezwe i- deukige Stellungnahme Stresemanns zur Frage des Einheitsstaats allgemein enttäuscht habe, umsomehr, als bekannt sei, daß seine Partei für den Einheitsstaat ein- trete.
Ein merkwürdiges Disziplinarverfahren
Berlin, 26. April. Vor dem Disziplinarhof fand die Berufungsverhandlung gegen den Richter Kölling und den Kriminalkommissar Hoffmann aus Halle statt. Sie waren wegen angeblicher parteiischer Behandlung der Gerichtssache wegen Ermordung eines Angestellten des Fabrikanten Haas in Halle auf Veranlassung des preußischen Justizministers disziplinarisch bestraft worden. Landgerichtsrat Kölling und Hoffmann führten aus, sie haben nie daran gezweifelt, daß (der verurteilte) Schröder der Mörder sei, aber sie haben auf Grund der Beweiserhebung die Ueberzeugung gewonnen, daß Haas mindestens Mitwisser des Mords sei, da der Ermordete um Unregelmäßigkeiten im Geschäftsgebaren des Haas gewußt habe. Die weiteren Verhandlungen führten dazu, daß das Revision?-- verfahren gegen Kölling und Hoffmann „auf unbestimmte Zeit vertagt" wurde, um neue Ermittlungen anzuordnen. — Hoffentlich verschwindet der ganze Prozeß, der Preußen nicht zum Ruhme gereicht und der zu einer rein parteipolitischen Frage ausartete, für immer von der Bildfläche.
Die Besehungsnöte in Hessen
Darmstadk, 26. April. Im Landtag gab es eine lebhafte Aussprache über die Nöte, denen die Bevölkerung im besetzten Gebiet namentlich auch in wirtschaftlicher Hinsicht auS- gesehk ist. Von der Regierung wurde an Hand von amtlichen Zahlen die Tätigkeit der fremden Militärgerichte beleuchtet. Danach wurden im Jahr 1927 im ganzen besetzten Gebiet vor den Besetzungsgerichten nicht we- Niger als 1520 Fälle verhandelt, darunter etwa 7 v. H. nichtpolitische Fälle. Es wurden insgesamt 7914 Jahre Gefäng- NiL vbne Strafaufschub, 158 2sbre GeMgM nM Straf-
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