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Nummer 61 §«-mus ns

Dienstag den 13. März 1928

Fernruf 17S

63. Jahrgang

Eine ernste Mahnung

Die Lehre aus dem Fall Langkoop

Die Verzweiflungstat des Farmers Langkoop im Reichs» entschädigungsamt in Berlin verdient aus der Reihe der neuzeitlichenSensationen" herausgehoben zu werden, die heute kommen und morgen vergessen sind. Gewiß, Pulver , und Blei muß man als geeignete Mittel zur Lösung der Entschädigungssrage ablehnen. Aber es geht auch nicht an, daß das traurige Geschick der Auslanddeutschen partei- s politisch für den Wahlkampf ausgeschlachtet wird. Der Reichstag trägt mit Schuld daran, daß die Entschädi­gung der Beraubten und Vertriebenen, wozu das Reich nach dem Versailler Diktat gehalten ist, nicht so behandelt wor­den ist, wie sie hätte behandelt werden sollen. Und es be­dürfte des sehr nachdenklichen Eintretens des Reichspräsi­denten, um zu verhüten, daß der Reichstag Knall und Fall > aufgelost und damit die Regelung der Entschädigung aber­mals auf die lange Bank geschoben wurde.

Das erste Jahrzehnt nach Beendigung des Kriegs soll nun doch nicht zu Ende gehen, ohne daß die wagemutigen Männer, die einst ausgezogen waren, um dem Deutschtum seinen Platz an der Sonne zu erobern, wenigstens einen Bruchteil einer Entschädigung erhalten, den das Reich ihnen zu erstatten in der Lage ist. Wir erfahren aber auch hier wieder, wie sehr unsere ganze Innenpolitik unter dem Druck des Dawesplans und des unseligen Friedensvertrags steht, der seinerzeit,"Dhne daß er genügend -studiert worden wäre, leichtfertig angenommen worden ist. Alle Schuld rächt sich auf Erden! Dieses Dichterwort hat noch keiner widerlegt.

Ihren Ursprung haben die Verlegenheiten der Entschä­digung worauf der DresdnerVolksstaat" sehr richtig hinweist darin, daß der Sieger-Kapitalismus die bol- schewistischen Methoden der Enteignung " des Privateigentums gegen uns anwandte. Was . bis zum Ausbruch des Kriegs als Raub und Diebstahl

i gegolten hatte, das wurde von Clemenceau, Lloyd George

und Wilson im Friedensdiktat zum geltenden Rechtszustand gegenüber Deutschland erhoben. In den Vereinigten Staaten hat man inzwischen eingesehen, daß man den Bolschewis­mus nicht gut alsden" Feind jeder gesitteten Staats­ordnung anklagen und gleichzeitig seine Methoden zum Vorteil des eigenen Geldbeutels gegen Wehrlose handhaben kann. Es hat aber reichlich lang gedauert, aber die Frei­gabe des größten Teils des beschlagnahmten deutschen Privateigentums in Amerika ist endlich doch Gesetz ge­worden.

Nur in England vomritterlichen" undgroß­mütigen" Frankreich braucht man in diesem Zusammenhang wohl gar nicht erst zu reden kann man sich immer noch nicht entschließen, der Freigabe des geraubten deutschen Privateigentums üäherzutreten. Ein hübscher Teil davon ist ja bereits rettungslos verschleudert, aber restlos durch­geführt ist die Liquidation des gestohlenen deutschen Guts noch keineswegs. Es bestünde also die Möglichkeit, daß die deutsche Regierung versuchte, unter Hinweis auf das ame­rikanische Beispiel von der englischen Regierung einen Wechsel des unzugänglichen Standpunkts, den sie bisher ein­genommen hat, zu erreichen. Oder hält sich die deutsche Regierung nicht für befugt, etwas derartiges überhaupt zu versuchen. Die englische Regierung pflegt doch von allen am lautesten gegen den Bolschewismus zu deklamieren, der es durch Nichtachtung der Heiligkeit des Privateigentums unmöglich mache, mit Rußland normale Beziehungen zu pflegen. Es läge doch eigentlich nahe, die englische Re­gierung aus Anlaß des Beispiels, das Amerika gegeben hat, wieder einmal auf den Widerspruch aufmerksam zu machen, der darin liegt, daß man die bolschewistischen Me­thoden im allgemeinen für eine Erfindung des Gottseibei­uns erklärt, sich ihrer aber kaltblütig bedient, wenn es gegen Deutsche geht.

Ser Whus-VerW der Regierung

m12. März. Der Bericht der Regierung Wer die Phobus-Angelegenheit ist heute vormittag Len Mitgliedern des Haushaltausschusses des Reichstags schrift­lich überreicht worden. Der Bericht besagt im wesentlichen:

Die Unternehmungen, die Kapitän Lohmann außer­halb des geschäftsordnungsmäßigen Bereichs der von ihm geleiteten Seetransportabteilung vorgenommen hat. läßt sich hinsichtlich der Frage der Ermächtigung zur Ausführung dieser Handlungen in drei Gruppen zergliedern.

Der ersten Gruppe gehören diejenigen Maßnahmen an, die Kapitän Lohmann auf Grund der Ruhrgelder von dem damaligen Chef der Marineleitung erteilten General­ermächtigung zur zweckentsprechenden Bewirtschaftung und Verausgabung dieser Sondermittel getroffen hat.

Die zweite Gruppe bezieht sich auf die Phöbus-An­gelegenheit, wo Lohmann teilweise im Einverständnis mit seinen Vorgesetzten, teilweise ohne deren Wissen und Willen gehandelt hat.

Die dritte Gruppe umfaßt diejenigen Geschäfte, die Kapitän Lohmann gang aus eigener Verantwortung ge­tätigt hat, . - - .-

ragessAiMl

Der Völkerbund hat seine 49. Tagung am Samskag ge­schlossen, nachdem er die Szent-Golthard-Angelegenheik (Waffenschmuggel) verlagk hatte.

Slresemank reiste am Wonkag abend von Genf nach Berlin zurück.

Zn Rumänien hak der rumänische Mißerfolg ln dem Oplantenstreik in Genf große Erregung hervorgerufen.

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Die Buchdrucker haben den Schiedsspruch mit Lohn­erhöhung um Z.50 in der Spitze wöchentlich abgelehnk.

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An einer Kundgebung des Landbvnds in Breslau nah­men etwa 50 SSO Bauern mit vielen Trauerfahnen und um­florten Bundesfahnen keil. Viele Tafeln trugen die In­schrift:Der Bauer kennt keinen Achtstundentag!"

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Bei den polnischen Senakswahlen hat die Regierungslifks von 111 Mandaten 49 Mandate erlangt. Der Minderheiken­klock erhielt 23 Mandate, die Sozialisten 19, der nakional- k akhokfche Block 9, die radikale Bauernpartei Wyslowenie i, die Wikosparkei und die christlichen Demokraten zusammen I! Mandats. Die Domski-Bauernparkei errang 3 Mandate, die nationale Arbeiterpartei 2, die Korfankygruppe 1 und die Wlizischen Zionisten ebenfalls 1 Mandat.

Die deutschen Mandate belaufen sich auf 5.

In Santiago (Chile) wurde eine kommunistische Ver­schwörung entdeckt. 40 Beteiligte, darunter der Sohn des in Europa befindlichen früheren Präsidenten Alessandrl, wurden verhaftet.

Bei der ersten Gruppe handelt es sich in der Haupt­sache zunächst um die Beschaffung und Fortentwicklung von Motorbooten.

Zur Phöbus-Angelegenheit sagt der Bericht: Auch wenn man die Frage des Für und Wider, ob der Staat auf die Bestreitung der im Film liegenden Werbe­möglichkeiten Einfluß nehmen soll, offen läßt, so ist doch kein Wort darüber zu verlieren, daß es sich im vorliegenden Fall um einen untauglichen Versuch mit untaug­lichen Mitteln gehandelt hat. Die Berufung darauf, daß die Marineministerien anderer Länder sich ebenfalls mit der Filmwerbung befassen, ändert daran nichts.

Die Vollmachtüberschreitung Lohmanns bei Abgabe der die zweiten und dritten Bankkredite betreffenden Garan­tien und namens des Fiskus abgegebenen Verpflichtungs, erklärungen löst die Frage aus, ob das Reich über­haupt verpflichtet ist, diese Erklärungen einzulösen. Die Frage ist geprüft mit dem Ergebnis, daß die gerichtliche Austragung dieser Frage nicht angebracht erscheint. Die Feststellung einer vorliegen­den Vollmachtüberschreitung des Kapitäns Lohmann hat zur Folge, daß hinsichtlich des dadurch entstehenden Schadens dem Fiskus Ersatzansprüche gegen ihn er­wachsen sind. Der der Zwangsvollstreckung unterliegende Teil seiner Bezüge wird daher bereits im Aufrechnungs­weg einbehalten. Im übrigen ist die Prüfung der weiteren Frage im Gang, ob sonstige Ersatzansprüche be­stehen.

Es wird dann die Frage erörtert, warum der Fiskus nicht die Phöbus-Film A.-G. einfach ihrem Schicksal, das heißt dem sicheren Konkurs, überlassen hat. Der Kon­kurs wurde nicht beschritten, weil man der Ueberzeugung war, die Interessen der Allgemeinheit durch Vermeidung des Konkurses am besten wahren zu können. Der Erlös aus der Masse hätte wegen des Wegfalls aller Aktiven kaum die Konkurskosten gedeckt.

Die Offenlegung des dritten Betätigungskreises des Kapitäns Lohmann führt in einen Komplex hinein, dessen Vorhandensein dem Ansehen der Aeichsmarine besonderen Abbruch getan hak. Hier wird vor allem die geldliche Interessenahine des Kapitäns Lohmann an den Berliner Bankverein erwähnt, die Lohmann ohne Wissen und Willen seiner Vorgesetzten vorgenommen habe. Die Beteiligung selbst befindet sich in der Abwicklung. Es steht zu hoffen, daß eine weitere Kapikalzusammenlegung ver­mieden bleibt und das Aktienpaket bald an eine Interessenten­gruppe abgegeben werden kann.

Dann wird die Beteiligung an der Bacon Eom- pagny (Speckhandel-Gesellschaft) erörtert. Die Severa G.m.b.H., eine Tochtergesellschaft der Deutschen Lufthansa, steht mit Kapitän Lohmann in keinerlei Zusammenhang.

lieber den Gesamtumfang der dritten Bekätigungsgruppe war außer Lohmann lediglich ein Marmeintendanturober- inspektor unterrichtet, den sich Kapitän Lohmann von dem damaligen Chef der Marineleitung als Mitarbeiter persön­lich ausgebeken hak. Er hat vorausgesetzt, daß sein Vor­gesetzter Lohmann bei allen Maßnahmen im Einverständnis mit dem Chef der Marineleikung handle.

Eine ins einzelne gehende zahlenmäßige Klarstellung aller Vorgänge ist bei der Undurchsichtigkeit der von Kapitän Lobmann getroffenen Maßnahme noch nicht möglich..ge­

wesen. Um für die Zukunft eine Wiederholung von Vor­kommnissen der behandelten Art auszuschließen, wird auch im Bereich der Marineverwaltung der angekündigke pari­tätische, aus Vertretern des Reichswehrministeriums, des Reichsfinanzministeriums und des Reichsrechnungshofs zu- sammengesebte Anssckuß seine Tätigkeit binnen kurzem auf­nehmen. Reichsfinanzministerium und Rechnungshof er­örtern jetzt die Frage, ob darüber hinaus weitere Sicherungen geschaffen werden können. Die Mittel der l?onds des Kapitäns Lohmann sind ausgeschöpfk.

Der Bericht wird in der Sitzung des Haushalkausschusses am Dienstag behandelt. Von der Opposition wird bemän­gelt, daß der Bericht über den finanziellen Umfang der Phöbus-Geschichte keine Klarheit bringe und daß er einsei­tig den Kapitän Lohmann belaste und seine Vorgesetzten entlaste.

Unterzeichnung der Freigabegesetzes

Washington, 12. März. Präsident Loolidge hat das Freigabegeseh unterzeichnet.

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Es ist für Amerika nicht sonderlich ehrenvoll, daß die als Kriegsmaßregel vorgesehene Beschlagnahme des deutschen Eigentums mehr als neun Jahre über das Ende des Krieges und sieben Jahre über den deutsch-amerikanischen Friedens­schluß hinaus aufrecht erhalten wurde. Der Zweck, dem sie dienen sollte, nämlich einesteils die Verhinderung einer un­zulässigen Verwendung des Eigentums gegen Amerika und andererseits die Sicherstellung einer angemessenen Verwaltung des Eigentums, war mit dem Kriegsende er­füllt. Amerika hätte besonders nach dem Friedensschluß vom 25. August 1921 das beschlagnahmte Eigentum sofort zurückgeben müssen. Tatsächlich machte auch Senator King von Utah verschiedene Versuche, die Rückgabe schon sofort nach dem Waffenstillstand durchzusetzen, aber der Senat stellte sich taub. Das Land wie der Kongreß und die Re­gierung waren in zwei Gruppen gespalten, obgleich Amerika sich immer damit gebrüstet hatte, es sei der Vorkämpfer für die Heiligkeit des Privateigentums im Kriegs­fälle gewesen. Hinter der Enteignungsgruppe standen vor allem die amerikanischen Gläubiger und jene Kreise, die auf England und Frankreich mehr hörten als auf die Stimme der amerikanischen Vergangenheit und der amerikanischen Zukunft. England und Frankreich hatten jeden Fetzen deut­schen Besitztums, der ihnen in die Hände fiel, dazu ver­wandt, um sich bezahlt zu machen, und hatten der deutschen Regierung einfach aufgegeben, die unglücklichen Besitzer zu entschädigen. Amerika sollt- ein gleiches tun. Inzwischen regten sich aber die amerikanischen Gläubiger, die endlich ihr Geld haben wollten, und die aus dem Deutschenhaß nicht befriedigt werden konnten. So kam am 4. März 1923 die Winslow-Bill zustande, die wenigstens die kleinen amerikanischen Gläubiger, die nicht mehr als 10000 Dollar zu fordern hatten, glatt ausbezahlte und den großen Gläubigern eine Abschlagszahlung von 10000 Dol­lar gewährte. Damit hatte der Kongreß anerkannt, daß auch die deutschen Gläubiger zu befriedigen seien, also daß von einer Enteignung deutschen Eeigentums keine Rede mehr sein solle.

In dem Pariser Abkommen hatte der damalige ameri­kanische Botschafter und jetzige Staatssekretär Kellogg durchgesetzt, daß die Vereinigten Staaten 2^ v. H. der deut­schen Daweszahlungen oder 10,7 Millionen Dollar jährlich Kriegsentschädigung" erhielten. Von den großen Worten, die vor elf Jahren in Washington geredet wurden, Amerika sei alles zu opfern bereit, wenn es nur den deutschen Drachen erschlage, hörte man kein Wort mehr. Alles,wollte an der deutschen Beute teilhaben. Es war ein kleinliches Feilschen, das nicht einmal durch die Nächstliegenden Er­wägungen von nackten Tatsachen etwas gemildert wurde. Besonders bei der Festsetzung des Wertes für die beschlag­nahmten deutschen Schiffe hätte man erwarten können, daß irgendjemand auf den Gedanken gekommen wäre, neben den Wert, den die Schisse für die Deutschen hatten, und der angesichts der Verhältnisse gleich Null war, auch den Wert gesetzt hätte, den die Schiffe für die Amerikaner hatten. Denn ohne diese deutschen Schiffe hätte Amerika weder Sol­daten noch Kanonen oder Nahrungsmittel übers Meer be­fördern können, und ohne diese amerikanische Kriegshilfe wäre die Sache wohl anders ausgelaufen. Ferner hat Amerika eine ganze Reihe dieser deutschen Schiffe nach dem Krieg verkauft und einen ansehnlichen Betrag daraus er­zielt, und außerdem hat es heute noch den Rest der deutschen Schiffe im Gebrauch, darunterden Stolz des Meeres , denLeviathan", und den ehemaligen Hamburger Dampfer Vaterland". Eines sollte man in Deutschland nicht über­sehen, daß nämlich die Beratungen im Senat wiederum haben erkennen lassen, daß Amerika die endgültige -Rege­lung der Eigentumsfrage auch heute noch als eine Sache der Großmut betrachtet. Das zwingt zu dem Schluß, daß Amerika sich überaus großherzig und nobel vorkommt, wenn es wenigstens teilweise einem alten Vertrag mit Preußen-Deutschland aus dem Jahre 1828 nachkommt, wenn es dem Völkerrecht entspricht, und seiner eigenen vielgej-rie-