Enztslbote MM' JeitunZ

- «tmtsbssklunS Anzeigen fünWilöbaS

^ un- öas^vbsne En^sst

monatlich ezogrn im inner nzelnummern 10

bei der Sbrramtssparkasse Neuenbürg gweiasteue Wildbad. Bankkonto: Enztalbank Häberle L To., Wilobad. Pforzheimer Dewerbobank Ml. Wildbad. - Postscheckkonto 28174.

bereu Raum im Bezirk Rcklamezcile SO Pfg Auskunsterteilung werden

deutschen

leweils 10 Pfg. mehr berechnet. Schluß der Anzeigennabme Konkursfällen oder wenn geruht-

Girokonto Nr.

8 Uhr vormittags

liche Beitreibung »Mwendig wird, fällt jede Nachlaßgewährung weg.

«ildtad, WilheUustratze LSI.

Telephsu 17S.

Druck

Verlag mrd Gchrifueitmrgr Theodor Gack

Wohmmg: Bismarckstratze 237

Nummer 1v

Fernruf 17»

kM

M

Der ungeheure Skandal in den deutschen Sachlieferun- gen erregt in Berlin und Paris das peinlichste Aufsehen. Es scheint, daß gewisse Amtsstellen hüben und drüben durch Fahrlässigkeit kompromittiert sind. Die ganze Ausmachung der Sachlieferungen auf Entschädigungskonto ist ja auch derart, daß sie für Schmarotzergeschäftsleute, wenn sie nur di« nötige Findigkeit besitzen, geradezu eine Einladung bie­tet, aus unredliche Art Millionen zu erwerben. Schon vor längerer Zeit waren die zuständigen Stellen in Berlin dar­auf aufmerksam gemacht worden, daß bei denSachlieferun­gen" grobeUnregelmäßigkeiten" unterlaufen. Die amt­lichen Stellen ließen Nachforschungen anstellen, die den Ver­dacht vollauf bestätigten. Verschiedene betrügerische Firmen sind darauf von dem Geschäft ausgeschlossen worden.

Wer ist der Geschädigte?

Die amtlichen Stellen in Berlin sind in die Prüfung der Frage eingetreten, wer als der geschädigte Teil anzusehen sei. Und dabei scheinen gewissejuristische" Bedenken aufgetaucht zu sein. Der Tatbestand ist so, daß von Deutschland auf Entschädigungsrechnung laufende Zah­lungen geleistet werden müssen. Wann und in wel­ch e r F o r m diese Zahlungen dann an die Gläubigerstaaten Deutschlands überwiesen werden, ist Sache des Ueber- wachungsagenten, auf dessen Ueberrveisungen Deutschland keinen Einfluß ausüben kann. Jedoch muß der Ueberweisungsagent die im Londoner Vertrag festgelegte Rücksicht auf die deutsche Währung nehmen; insofern also ist Deutschland als stark interessierter Teil anzusehen, das seine Aufmerksamkeit darauf richten muß, ob Schwierig­keiten für die Ueberrveisungen entstehen. Es scheint nach dem eben Gesagten zunächst der als Verwalter der Ent­schädigungsrechnung, der Ueberweisungsagent, als geschädigter Teil in Frage zu kommen.

Der Geschäfksverlaus

Hinsichtlich der Lieferung von Sachleistungen und deren Aufrechnung auf die Entschädigungsschuld ist festzustellen: Die bei einem Geschäft beteiligten Firmen müssen sich über die Lieferungen und die Lieferungsweise einig werden. Wenn der Vertrag zustande gekommen ist, geht er zunächst in Paris an die deutsche Abrechnungsstelle und an den Entschädigungsausschuh. Beide Stellen prüfen den Vertrag. Sobald diese Prüfung ab­geschlossen ist, wird der Vertrag an die zuständigen Stellen in Berlin weitergeleitet. Die von den erwähnten Stel­len ausgeübte Prüfung erstreckt sich daraus, festzustellen, ob die Lieferung sich im Rahmen der vertraglichen Bestim­mungen bewegt, wie sie durch das Londoner Protokoll fest­gesetzt worden sind, d. h. u. a. auch darauf, ob es sich bei dem Geschäftsvertrag nicht um die Lieferung verbotener Waren handelt. Der weitere Verlauf des Geschäftsgangs ist dann Sache der kaufenden und verkaufenden Firmen. Die Bezahlung wird aus dem Entschädigungskonto geleistet. Soweit man bisher sehen kann, ist in die erwähnte Prü­fung also nicht eine Prüfung der gelieferten Waren einbezogen. Diesen Umstand haben die be­trügerischen Firmen ausgenutzt, um auf Kosten des Ent­schädigungskontos übermäßige Gewinne einzustecken. Aus jeden Fall dürfte so viel feststehen, daß die Organisation der Sachlieferungen in ihrer bisherigen Form starke Mängel, vor allem in der Prüfung der Waren, aufzuweisen hat.

Die Untersuchung in Paris

Die in Paris geführte Untersuchung erstreckt sich auf eine große Zahl von Personen, jedoch ist bis jetzt noch keine Verhaftung erfolgt es handelt sich nämlich auch hier fast durchweg umhochangesehene" Firmen, die, wie gewöhn­lich, gewisse Verbindungen mit politisch einflußreichen Per­sönlichkeiten haben. Gerade von den letzteren sind mehrere in die Angelegenheit verwickelt. Die Hauptschieber scheinen große Vieh- und Getreidehändler zu sein. Ein Hauptbetei­ligter ist auch der Direktor der Para-Einfuhr- und Ausfuhr- Gesellschaft in Berlin, ein Herr Goldschmidt. Im übrigen werden noch keine Namen genannt, was verschiede­nen Zeitungen Veranlassung gibt, die Regierung scharf an­zugreifen und sie der Beihilfe zur Verdunkelung zu be­schuldigen. Die Pariser Staatsanwaltschaft ist indessen be­reits zu Haussuchungen in Paris und in der Provinz ge­schritten, die zur Beschlagnahme wichtiger Schriften geführt hat. Es soll festgestellt sein, daß alle diese betrügerischen Ge­schäfte in Anwesenheit von Beamten des französischen Fi­nanzministeriums und des Ministeriumsfür die befreiten Gebiete" gemacht wurden.

Von der französischen Regierung nahestehenden Perso­nen wird erklärt, es sei übertrieben, wenn von einem Blatt die Höhe der Betrügereien auf 75 Millionen Franken an­gegeben werde.

Von Berlin wird gemeldet, daß es eine Firma Gold­schmidt in der Potsdamer Straße 122 a nicht gebe.

Gefälschte Verträge über 200 Millionen Mark

In Pariser Kreisen, die in den Gang der Untersuchung Einblick zu haben scheinen, wird behauptet, die Summe der en Lieferungsverträge übersteige 200 Millionen ark und der dadurch erzielte betrügerische Gewign^an

Freitag, den 13- Januar 1S28

Fernrufi?»

63. Jahrgang

ragesspiegel

Der Mdunasausschuß des Reichstags, dem die Vorbera­tung des Schulgesetzes obliegt, ist am 12. Januar vormit­tags wieder zusammengekreken, um zunächst die Beratung des Paragraphen 13 des Gesetzes (Schulaufsicht und -Ver- waltung) fortzusehen.

Rach pariser Blättern sollen an den Sachlieferungs- schiebungen besonders die Firma Minerva in Paris, die Para-Gesellschaft (Louis Goldschmidt), die Firma Gutberg u. Levy, sowie Dauphin in Paris beteiligt sein. Letzterer habe in den letzten Monaten über 20 000 Schafe nach Frank­reich gebracht. Bei den Lieferungen habe auch Hotz eine große Rolle gespielt.

dem hauptsächlich zwei Pariser Großfirmen teilhaben, müsse sich auf mindestens 30 Millionen Goldmark belaufen. So hat z. B. ein französischer Viehhändler einige hundert von Deutschland zu liefernde Pferde bestellt, die angeblich für die Landwirtschaft in den Kriegsgebieten bestimmt fein sollten. Diese Pferde hatten einen durchschnittlichen Ankaufs­wert von 300 Mark. Im ersten Vertrag wurde dagegen ein Wert von 1200 Mark und in einem Ergänzungsvertrag ein solcher von 1600 Mark, in einem dritten Vertrag gar ein Wert von 3000 Mark für jedes Pferd eingesetzt. Der Viehhändler hat also neben dem gewöhnlichen Handels­gewinn noch betrügerisch einen Gewinn von mehreren hunderttausend Mark gemacht. Dieser ungeheuerliche Ver­trag rief denn auch die Aufmerksamkeit der deutschen Be­hörden wach und gab den Anlaß zu einer Nachforschung.

Aehnliche Schiebungen wurden mit Kohle, Zucker, Ge­treide, Hopfen usw. gemacht. Ein französischer Großhändler verkaufte z. B. 1200 Kilogramm Zucker, die sich im Vertrag in 12 000 Kilogramm verwandelten, sofort mit großem Ge­winn nach England weiter. Das nennt man dann Sachlieferungen für Kriegsentschädigung". Die französi­schen Händler ließen auch meist in Deutschland geringwer­tig« Ware zu möglichst niederen Preisen aufkaufen; in den Verrechnungsverträgen wurden darauserstNassige Wa­ren", ganz abgesehen davon, daß sich die Menge gewöhnlich verzehnfachte.

Ein Schrill M VerWMguW über das

Berlin, 12. Jan. Zn den gestrigen interfraktionellen Ver­handlungen über das Reichsschulgeseh ist auf dem Weg zur Verständigung der erste Schritt getan wor­den. Der Verhandlung lagen die von den Parteien zu den Paragraphen 14, 16 und 20 formulierten Anträge sowie eine Kompromißfassung des Reichsministeriums des Innern vor. Eine vollkommene Uebereinstimmung ist über den Paragraphen 16 erfolgt, bei dem der erste Sah, der einen besondern Beauftragten für Einsichtnahme in den Religionsunterricht vorsiehk, gestrichen wurde, so daß es auch für den Religionsunterricht bei der allgemeinen staatlichen Aufsicht bleibt. An Stelle des zweiten S ah es des Paragraphen 16 ist folgende Fassung beschlossen worden:

1. Den Religionsgesellschaften ist unbeschadet des staat­lichen Aufsichtsrechks (Artikel 144 und 149 Absatz 1 der Reichsverfassung) Gelegenheit zu geben, sich davon zu über­zeugen, ob der Religionsunterricht in Uebereinstimmung mil ihren Grundsätzen erteilt wird. Die zuständigen oberen Stellen der Religionsgesellschafken haben zu dem Zweck dasAechtderEinsichtnahmeinden Religionsunter­richt. Dieses Recht kannnichk an den Orksgeist­lichen als solchen übertragen werden. 2. Die Religions­gesellschafken und ihre Vertreter haben gegenüber den Lehrern, die den Religionsunterricht erteilen, kein« Befugnis der Dienstaufsichk.

In einem Zusatz zu Paragraph 16 wird bestimmt: In den Gebieten des Reichs, in denen ein Zusammenwirken zwischen staatlichen Behörden und Religionsgesellschasten hinsichtlich der Einrichtung und Erteilung des Religions­unterrichts in den Volksschulen durch Gesetz oder Verein­barung festgelegk ist, kann es bei dieser Regelung verbleiben.

Die neue Fassung des Paragraphen 16 wird in der heu­tigen Sitzung des Einigungsausschusses als Antrag der Deut­schen Volkspartei und der Deukschnationaten eingebracht werden. Das Zentrum, das diesen Antrag nicht unterzeich­net hak, hat sich bereit erklärt, für ihn zu stimmen.

Durch die neue Fassung ist der Religionsunterricht der allgemeinen staatlichen Schulaufsicht unterstellt worden. Die geistliche Orksschulaussicht ist beseitigt und nur den oberen Religionsbehörden die Befugnis zur Einsichtnahme gegeben worden. Die Verhandlungen über den Paragraphen 14 haben zu keiner Einigung geführt. Er bestimmt, daß die Bestimmungen über Lehrpläne und Schulbücher für den Religionsunterricht im Einvernehmen mit den Reli­gionsgesellschafken erlassen werden. Hier hat die Deutsche Volkspartei beantragt, statt Einvernehmen ein Benehmen oorauszusetzen oder für den Fall, daß die bisherige Fassung hefteben bleibt, festzulegen. daß der Staat bei Meiimnqsrer-

lchiedenheiten das Recht der Entscheidung hak. Die Ent­scheidung über diese Frage ist einstweilen noch zurückgestellt. Zu Meinungsverschiedenheiten kam es über den Para­graphen 20, der die Bestimmungen über die süddeut­schen Gemeinschaftsschulen enthält. Hier blieb hie Deutsche Volkspartei auf ihrem Willen bestehen, den süddeutschen Simultanschulen keine Schonzeit, sondern einen lauernden Schutz zu verschaffen. Für eine Einigung mit dem Zentrum besteht in diesen Fragen einstweilen noch Heine Mlssichk.

Der Schulgesetzentrvurf im Bildmrgsausschutz

Berlin, 12. Jan. Der Bildungsausschuß nahm den § 13 des Schulgesetzes in folgender Fassung an:Die Aufsicht über alle Volksschulen führt der Staat; die Zahl der Geistlichen darf die Zahl der den örtlichen Schulver- waltungskörpern angehörenden Vertreter der Lehrerschaft »icht übersteigen. Bei der Besetzung der Stellen der unmittelbaren fachmännisch vorgebildeten Schulaufsichts­beamten ist auf die Art der ihnen unterstellten Schulen nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.

In die örtlichen Schulverwaltungskörper für Schulen, an welchen Religionsunterricht ordentliches Lehr­fach ist, ist je ein Geistlicher der entsprechenden Reli­gionsgesellschaft (evangelischer, katholischer Geistlicher, Rab­biner) aufzunehmen. Den Geistlichen beruft die Schul­aufsichtsbehörde auf Vorschlag der betreffenden Reli­gionsgesellschaft. Das Nähere bleibt dem Landesrecht über­lassen. In den Ländern, in denen den örtlichen Schulver­waltungskörpern auch Aufgaben der Landesschulverwal­tungsinstanzen übertragen weräen, ist die Teilnahme dieser Vertreter der Religionsgesellschaften an der örtlichen Schul­verwaltung durch Landesgesetz zu regeln."

Der Ausschuß wendet sich Hann den W 14 und 16 der Vorlage, die gemeinsam behandelt werden, zu. Es handelt sich um die Bestimmungen, die den Religionsunter­richt in den Volksschulen und die Einsicht­nahme in den Religionsunterricht regeln. Hier­zu liegt die bekannte Kompromißfasiung der Regierungs­parteien vor. Abg. Dr. Schreiber (Z.) erklärte, eine Wiedereinführung der geistlichen Schulaufsicht sei nicht be­absichtigt. Darauf begründete Abg. O. Mumm (Dn.) den Kompromißantrag der Regierungsparteien. Me Be­ratung wird am Freitag fortgesetzt.

Die Demokraten beantragen Streichung des Paragraph 18 -es Schulgesetzes

Wie der «D. Z." mitteilt, werden die Vertreter der demo­kratischen Fraktion im Bildungsausschuß des Reichstags u. a. beantragen, daß der Paragraph 16 des Keudellschen Schulgesetzentwurfes, der die Einsichtnahme in den Reli­gionsunterricht behandeln soll, überhaupt gestrichen wird.

Neueste Nachrichten

Reichsminister Vr. hergt über die verreichlichung der Justiz

Berlin, 12. Jan. Bei der Weiterberatung des Justiz­haushalts im Haushaltsausschuß des Reichstags ergriff Reichsjustizminister Dr. Hergt das Wort zu folgenden Aus­führungen über die Verreichlichung der Justiz.

Im Vordergründe stehen für manche Kreise allge­meinpolitische und militärische Gesichtspunkte: Verstärkung derHoheitsrechts des Reichs auf Kosten der Länder. Zu dieser politischen Frage wolle er sich heute nicht äußern. Er persönlich mache sich solche Gedankengänge nicht zu eigen. Andere stellen die Fragen des Rechts selbst in den Vordergrund. Man denke dabei an die Berschiedenartigkeit der Ausführungs­gesetze in den deutschen Ländern, an die Verschiedenartig­keit der Ausbildung der Juristen, der Handhabung der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft, des Begna­digungsrechts der Länder usw. Weiter falle auch der Ge­danke der Rationalisierung ins Gewicht.

Heute sei die brennendste Frage das Interesse von sol­chen Ländern, die notleidend und finanzschwach sind, denen man zu helfen gedenke durch Abtretung einer Teilhoheit der Länder an das Reich auf dem Gebiete, auf dem gerade das Defizit in die Erscheinung trete. Bekannt­lich weise jede Justizverwaltung ein Defizit auf. Das seien aber keine fragen des Reichsjustizministeriums für sich allein, sondern eine hochpolitische, die mit der Ver­fassung und der Verwaltungsreform Zusammenhänge. Des­halb werde sich mit ihr auch die Ministerpräsiden­tenkonferenz in Berlin am 16. und 17. Januar zu beschäftigen haben.

Der Reichskanzler habe in München schon zum Ausdruck gebracht, daß man an die Frage: Verwaltungsreform von Reich und Ländern nicht einseitig von Reichs wegen Herangehen könne. Er für seine Person mache sich diesen Standpunkt des Herrn Reichskanzlers aus vollster Ueberzeugung zu eigen. Die Frage, den Jnstanzenzug zu verringern.usw., verfolge die Reichsjustizverwaltung mit