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Nummer 221
Fernruf 17L
Donnerstag, den 22. September 1927
Fernruf 17S
62. Jahrgang
Die Ethik des Alltags
In unserer heutigen Zeit, wo so viel von Verständigung geschrieben und geredet wird, ist trotzdem eine Verwirrung und Verwilderung der Sitten eingerissen. Wer könnte dies im Ernst leugnen wollen? Daß der Mensch edel, hilfreich und gut sein solle, wird heute in hundert schönen Tönen und Melodien verkündigt. Es entspricht ja ganz dem Gedanken des sozialen Jahrhunderts. Es ist nur schade, daß dis rauhe Wirklichkeit allzuoft ganz andere Dinge zeigt. Da wünscht und gönnt man meistens nur sich selber das Allerbeste. So hält es der einzelne, und so hält es die betreffende Gruppe oder Organisation. Gerade auch die Gruppenselbstsucht hat jetzt seine fatale Blütenperiode. Ueberall ist Neid und Konkurrenzkampf, und das schöne Wort von der freien Bahn für jeden Tüchtigen ist Schall und Rauch geblieben. Denn das Drängeln zur Futterkrippe ließ so manchen jede tiefere sozialethische Einstellung vergessen. Das heiße Verlangen, schnell und mühelos reich zu werden, ist das bedenkliche Seitenstück zur wirtschaftlichen Notlage. Schieberei und Betrügerei ist etwas Alltägliches geworden, oft in den widerlichsten Formen, wie die Prozeßberichte zur Genüge zeigen.
Es gibt Zeitgenossen, die lächeln nur, wenn noch von einem Unterschied in bezug aus Gut und Böse die Rede ist. Sie halten es mit der Triebhaftigkeit. Wozu es einen gerade „treibt", das gilt als das Normale und das Richtige. Eine gewisse Literatur wetteifert, dieses ethische Chaos auch „poetisch" zu verwerten. Man hört dann wohl, da spiegle sich die innere Not des heutigen Menschen und da habe man überhaupt den ganzen modernen Menschen.
Doch, es gibt noch eine besondere Art der moralischen Verweichlichung. Sie ist psychologischer Art. Genauer gesagt, es handelt sich um eine Schein-Psychologie, einen närrischen Psychologismus, der auch das Scheußlichste, was ein Mensch tun kann, einfach aus der besonderen Anlage des betreffenden Jndividiums erklärt und — entschuldigt. Hierüber hat sich kürzlich ein hervorragender deutscher Universitätsprofessor sehr deutlich ausgesprochen. Er warnt vor einem bodenlosen Psychologismus und meint mit Recht, daß auf diese Art jedes strafende Gesetz als grausam hingestellt werden könne, denn der Verbrecher gelte bei dieser neumodischen Betrachtung nur als ein armer kranker Mensch. Und ganz folgerichtig nimmt der Gelehrte auf das Gebiet der Erziehung Bezug: „Für jede Dummheit, Faulheit und Schlechtigkeit steht heute eine hochgelehrte psychologische Erklärung bereit" Also sei nie das Kind schuld, sondern nur seine „psychologische Veranlagung", und die könne man nicht bestrafen wollen. Es liegt auf der Hand, daß bei solcher Auffassung die hohe Wissenschaft der Psychologie aufs gröblichste mißbraucht wird. Und die praktischen Folgen des Mangels an erzieherischer Zucht und schulischem Zwang hat man ja täglich vor Augen
Es ist kein Kunststück, über den Kantischen sittlichen Pflichtimperatio und über die Gebote der christlichen Sittenlehre spöttische Bemerkungen zu machen. Aber es ist doch recht traurig, daß sich durch derartiges Geschwätz nicht wenige Leute verblüffen und verschüchtern lassen, anstatt mit dem Mut der deutlichsten Grobheit jenes talmimoderne Gefasel als solches zu kennzeichnen und zurückzuweisen. Es braucht wohl keinem halbwegs einsichtigen Menschen gesagt und bewiesen zu werden, daß sich das Rad der Zeit nicht rückwärts drehen läßt. Aber es ist ein Unsinn, wenn schlankweg behauptet wird, die Zersetzung und Verflüchtigung des ganzen bisherigen deutschen und christlichen Ethos gehöre nun einmal zum Fortschritt der Zeit. Nein, nur die Betonung des guten alten Pflichtgedankens kann uns weiterführen. Gerade durch ihn bekommt das Sozialethische, das so zeitnotwendig ist, seinen lebendigen, warmherzigen Sinn. Es wird hier eine innerste Ehrfurcht vor dem Sittengesetz verlangt, auch wenn es nickt in Formeln und Paragraphen redet, sondern „nur" als Stimme eines guten Gewissens. Wo das vorhanden ist, da ist auch jene Höflichkeit des Herzens, die das ganze äußere Benehmen regelt. Ein vernünftiger körperlicher Svort ist schon dssbalb zu begrüßen, weil er Selbstzucht, Einordnung und Höchstleistung verlangt. Aber neben der körperlichen muß auck die ethische Ertüchtigung sein, und die kann der Sport von sich allein aus nicht schaffen. Hier hat vor allem das reife persönliche Vorbild sein« Aufgabe und seine Verheißung. Daß die Ethik des heutigen Alltags gehoben werde, ist kein verzweifelter Wunsch, wenn sich die wirklich ethischen Persönlichkeiten tapfer dafür einsetzen!
1.
Vom Völkerbund
Neuer Texk der Genfer Abrüstungspkäne
Genf, 21. Sept. Der 3. Ausschuß des Völkerbunds (für Abrüstung) hat durch einen Redaktionsausschuß die Entschließungsanträge des Deutschen Graf Bern stör ff und des Franzosen Paul-Boncour zusammengearbeitet und aus eine gemeinsame Formel bringen lassen. Es wird empfohlen, durch gemeinsame Abkommen den Grundgedanken der Schiedsgerichtsbarkeit für Mitglieder und Nichtmitglieder des Völkerbunds auszubauen. Die Völkerbundversammlung bittet den Rat, darauf hinzuwirken, daß die technischen Vorarbeiten so beschleunigt werden, daß die Abrüstungskonferenz in mgg.
lichst kurzer Zeit einberufen werden kann. Der Rat möge ferner beim Abrüstungsausschuß beantragen, daß ein Aus- s-chuß gebildet werde, dem alle im Vorbereitenden Ausschuß vertretenen Staaten angehören. Dieser Ausschuß würde nach den Anweisungen des Vorbereitenden Ausschusses die Maßnahmen prüfen, die geeignet wären, allen Staaten die Bürg sch asten für die Schiedsgerichtsbarkeit und Sicherheit zu verschaffen, die unentbehrlich sind, um den Stand ihrer Rüstungen in einem internationalen Abrüstungsabkommen möglichst nieder anzusetzen.
Graf Bernstorff hat zu dem Entwurf des Redaktionsausschusses, zu dem noch der Unterausschuß, der 3. Ausschuß selbst und dann die Versammlung Stellung zu nehmen haben wird, feine Stellungnahme Vorbehalten. Von dem ursprünglichen Antrag Paul - Boncour ,ist einiges Unwesentliche gemildert. Der Vorschlag Bernstorffs, die Abrüstungskonferenz noch vor der nächsten Völkerbundsversammlung einzuberufen, ist ersetzt worden durch die Fassung „ln möglichst kurzer Zeit". Die Grundforderungen Paul- Boncours für die Ausarbeitung eines wirksamen und lückenlosen Systems von Sicherheitsverträgen (Ost-Locarno) und die Zwangs- und Strafmaßnahmen des Völkerbundt sind aufrechterhalten.
Chamberlain verlässt Genf
Genf» 21. Sept. Chamberlain ist von Genf nach Cannes abgereist, wo ihn eine Privatjacht erwartete, aus der er mit seiner Frau eine dreiwöchige Rundfahrt im Mittelländischen Meer machen wird.
Chamberlain soll wegen seiner Mißerfolge auf der diesjährigen Völkerbundstagung sehr verärgert sein. Erstlich wurde er in Genf länger festgehalten, als er bleiben wollte, dadurch, daß ihm der Bericht über den ungarisch-rumänischen Optantenstreit übertragen wurde. Er mußte zudem erleben, daß der Völkerbundsrat den von Chamberlain befürworteten Entscheid des Dreierausschusses bezüglich etwaiger Zwangsmaßnahmen gegen Ungarn ablehnte. Vielfach wurde im Völkerbundsrat Chamberlain seine ablehnende Haltung gegen das Genfer Protokoll verübelt, die als ein Hindernis für die weitere Ausdehnung des Schiedsgerichtsverfahrens anzusehen sei.
In dem ungarisch-rumänischen Streit handelt es sich um die Entschädigung der gegenseitigen Optanten. Apponyi forderte die volle Entschädigung der ungarischen Optanten. Das gemischte ungarisch-rumänisckre Schiedsgericht in dieser Frage wurde dadurch lahmgelegt, daß die rumänischen Mitglieder sich zurückzogen, worauf Ungarn den Streit vor den Völkerbund brachte. Es handelt sich für Ungarn um sehr bedeutende Summen. Nach der Entscheidung der Mehrheit des Völkerbundsrats soll nun Ungarn und Rumänien empfohlen werden, nochmals eine schiedsgerichtliche Lösung zu versuchen. Gelingt sie wahrscheinlich nicht, so soll sie im Dezember wieder vor den Rat gebracht werden. Rumänien will dann einen bindenden Beschluß des Rats mit Zwangsmaßnahmen, wie der Dreierausschuß bereits vorgeschlagen hat, durchzusetzen versuchen, während Ungarn für die Einholung eines Gutachtens des Haager Gerichtshofs eintreten dürfte. Dabei würde es voraussichtlich von Deutschland, Italien, Holland und einigen Kleinstaatvertretern im Rat unterstützt werden.
Ungarn verstimmt
Der Beschluß des Völkerbundsrats, den ungarisch-rumänischen Streit zu vertagen, hat in Ungarn stark verstimmt. Es wird festgestellt, daß Chamberlain sich in scharfen Gegensatz zu der öffentlichen Meinung in England gestellt habe, die den Standpunkt Ungarns billige. Es wird weiter verübelt, daß zwar Stresemann für Ungarn gesprochen, der deutsche juristische Vertreter Gauß aber den für Ungarn nachteiligen Bericht des Dreierausschusses unterzen' net habe.
Neue Nachrichten
Graf Westarps Bericht „Unser Weg zur Wacht im Reich und Ländern".
Königsberg. 21. Sept. Auf dem deutschnationalen Parteitage führte Graf Westarp in seinem Bericht „Unser Weg zur Wacht im Reich und Ländern" u. a. aus: Im Reich sind wir Regiernspartei geworden und die Verbindung der Mitte mit uns hat nach langen Zeiten der Regierungsunfähigkeit nunmehr dreiviertel Jahre hindurch feste R e- gierüngsverhältnisse geschaffen u. fruchtbringende Arbeit ermöglicht. Wir sind entschlossen, die Regierungsgemeinschaft bei Wahrung unserer grundsätzlichen Unabhängigkeit aufrecht zu erhalten, solange die Grundlagen nicht erschüttert werden, auf denen sie aufgebaut ist. Aber nicht einen Tag länger — so wie es auch das Zentrum für sich in Anspruch genommen hat. Für die laufende Reichstagssession sehe ich zurzeit manche ernste Schwierigkeit, aber kein unüberwindliches Hindernis für den Bestand der Koalition.
Graf Westarp kam dann auf einige Fragen der Außenpolitik zu sprechen. Die berechtigte schwere Enttäuschung des gesamten deutschen Pulks hätte nach unserem
Wunsch vor der Völkerbundsversammlung in Genf offen und unzweideutig ausgesprochen werden müssen. Das würde den erforderlichen Widerhall in der Welt gefunden haben.
Die Ueberfülle von Bedingungen und Vorbehalten, von denen Frankreich jedes Entgegenkommen abhängig mache, seien nur Vorwände, um am Rhein bleiben zu können. Das eigene Interesse des Rheinlands verbiete, auf jeden weiteren Gedanken einer Gegenleistung Deutschlands für die Räumung einzugehen. (Zustimmung.) Mir scheint auch die Stunde gekommen, fuhr Graf Westarp fort, noch einmal amtlich festmstellen, daß Deutschland auf Grund des Artikels 431 rechtlich und vor allen Dingen im Sinn der Locarno- und Völkerbundspolitik moralisch und politisch den bedingungslosen Anspruch auf sofortige Räumung hat. Bleibt jedoch Frankreich bei feiner feindlichen Ablehnung, so bleibt uns, wie auch die „Germania" feststellt, nur die Politik, den Fristen ihren Lauf zu lassen. Auch dem Traum der allgemeinen Abrüstung näher zu kommen, scheint ausqeträumt. Wir werden weiter für die allgemeine Abrüstung arbeiten. Auch sie ist ein wohl, begründeter und rechtlich politischer Anspruch Deutschlands. Die Forderung der Revision unserer Daweslasten stößt noch auf Widerstand und hat Anlaß zu der Verdächtigung beabsichtigter Vertragsuntreue gegeben. Deshalb ist der Hinweis- am Platze, daß derDawesvlanselbsteineEr- gänzung vorsieht. Neue Verhandlungen sind also unausbleiblich. Deutschland scheint auf den ungeheuren Ernst dieser Aufgabe noch nicht genügend eingestellt zu sein.
Die deutsche Politik darf nicht nur wie hypnotisiert nach dem Westen und den Weltmächten sehen. (Stürmischer Beifall.) 3m Osten ist deutsches Land dem Bernichtungskampf ausaesetzk, wo Polen keine Verträge und keine Grundsätze des Selbstbestimmungsrechts achtet. Es ist auf O st p r e u tz e n abgesehen. Am der Einheit Deutschlands willen lehnen wir jedes Ost-Locarno in jeder Form ab. Polen und Litauen wird zu Gemüts geführt werden müssen, daß sie auf keinerlei Verträge mit Deutfchland zu rechnen haben, solange sie den Vernichkungskampf gegen das Deutschtum führen und Völkerbund, Völkerrecht und die Rechte Deutschlands mißachten. — Den Anschluß De ukfch-Oe st erreich s, das zur deutschen Ostmark gehört, betrachten wir als nationales Hochziel.
Ergebnislose Verhandlungen über Erhöhung der Reichs- bahnarbeiterlöhne
Berlin, 21. Sept. Die Verhandlungen der Hauptverwaltung der Reichsbahngesellschaft mit den Vertretern der Eisenbahnergewerkschaften sind gescheitert. Die Gewerkschaften verlangten eine allgemeine Erhöhung. Von seiten der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, daß die Lebenshaltungsmeßzahl im Rückgang begriffen sei und daß weder die Rechtslage noch die allgemeine Wirtschaftslage oder der Lohnstand in der übrigen deutschen Industrie eine allgemeine Erhöhung rechtfertigen könnten. In Fällen, wo die Arbeitslöhne der vergleichbaren Industrien höher seien, könnten gegebenenfalls Ortszuschläge in Betracht kommen.
Reichskcrbinett und Vesoldungsreform
Berlin, 21. Sept. Der „Täglichen Rundschau" zufolg.> wird sich das Reichskabinett voraussichtlich am Donnerstag vormittag noch einmal mit der Vorlage über die Erhöhung der Beamtenbesoldung beschäftigen, und zwar vor allem mit der Einbeziehung der Warte- und Ruhestandsbeamten, worüber noch keine Einigkeit besteht. Für die Warte- und Ruhestandsbeamten ist in dem Entwurf ein allgemeiner, für alle gleicher Zuschlag vorgesehen, der etwa dem Durchschnitt der Gehaltserhöhungen entspricht. Im Kabinett sowohl als auch in den Kreisen der Regierungsparteien hat man jedoch die Notwendigkeit betont, auch den Warte- und Ruhestandsbeämten die Gehaltserhöhung prozentual in vollem Umfang zugute kommen zu lassen. Wie nach dem oben genannten Blatt verlautet, soll Reichsfinanzminister Dr. Köhler geneigt sein, dieser Regelung zuzustimmen.
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Das neue österreichische Strafrecht vor dem Nakkonalrak
Wie», 21. Sept. Der Nationalrat begann heute die erste Lesung des neuen Strafgesetzbuchs. Justizminister Dr. Ding Hofer verwies auf das Bestreben der Justizverwaltung, die Justizpflege jederzeit ohne Ansehen der Partei durchzuführen, und entwickelte in großen Zügen die kriminalpolitische Grundauffassung, auf der der neue Entwurf aufgebaut ist. Der Entwurf sei im wesentlichen mit dem inDeutschlandinBeratungstehendenStraf- gesetzentwurf gleichlautend. Abweichungen ergeben sich nur, wo verfassungsrechtliche Gründe maßgebend waren. So sei im österreichischen Entwurf die Todesstrafe gemäß der Verfassung im ordentlichen Strafverfahren aufgehoben, während sie im deutschen Entwurf bei- oshalten sei. Haben Deutschland und Oesterreich das gleiche Recht, dann trägt jede wissenschaftliche Bearbeitung des deut- !chen Gesetzes auch für uns wertvolle Früchte. Deutsche Logik' und Gründlichkeit wird sich mit der vielfach freieren und manchmal vielleicht gegenüber, üezr. Forderungen d^s Rechts-