Ctraftammsr als Berufungsinstanz gegen Lvempe unv Es. nassen wegen unerlaubter Ausfuhr. Auch in dieser Sache wurden alle Angeklagten bis auf einen freigesprochen, der zu 300 000 <^l Geldstrafe verurteilt wurde. Nun steht noch ein großer Prozeß zwischen dem Fiskus und Wempe wegen des fehlenden Radiums bevor, wobei es sich um nicht weniger als etwa 10 Milliarden handelt.
Steuerausschuh.
(STB) Stuttgart, 7. Juli. In der neuen Landessteuerordnung, die der Steuerausschuß beriet, ist vorgesehen, daß Steuerrück st ände von mehr als 100 000 -L für jeden Kalendermonat mit einem Zuschlag von 15 Prozent und bei mehr als zweimonatigem Rückstand mit einem Zuschlag von je 30 Prozent erhoben werden. Di« Verteilung der Einkommens- und Körperschaftssteuer zwischen Staat und Gemeinden soll so erfolgen, daß der Staat 86)4, die Gemeinen 33V- erhallen aus den restlichen drei Vierteln, die nicht vorweg an das Reich abgeführt werden. Ein sozialdemokratischer Antrag will dem Staat nur 60, den Gemeinden 40 Prozent überlassen. Der Finanzminister bekämpfte den Antrag und teilte mit, man werde den Gesamtbedarf des Staates auf 800 Milliarden zu veranschla- gen haben, wovon 300 Milliarde« als Defizit anzusehen seien. Bei der ersten Lesung wurde der sozialdemokratische Antrag gleichwohl angenommen, bei der zweiten Lesung aber auf einen Zentrumsantrag hin die Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bezüglich des Ausgleichsfonds wurde ein
Antrag des Bauernbundes angenommen, die Mitberücksichtigung der Amtskörperschaften zu streichen. Bei der Kraft, sahrzeugsteuer, die nach dem Regierungsentwurf in die Landeskassen fließen soll, während die Ergebnisse der Wegsteuer den Gemeinden und Amtskörperschaften verbleiben, verlangt ein sozialdemokratischer Antrag, den Gemeinden, deren Wege durch Kraftfahrzeuge besonders abgenutzt werden, Beiträge aus dem Ertrag der Krastfahrzeugsteuer zukommen zu lassen, ein bauernbündlerischer Antrag, daß der Ertrag zwischen Amtskörperschaften und Staat hälftig geteilt werde. Beide Anträge wurden abgelehnt. Die vom Städtetag und vom Eemeindetag zu dem Gesetzentwurf gemachten Eingaben fanden keine Berücksichtigung.
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Altburg, 7. Juli. Nachdem vor einiger Zeit unser Turnverein als festgebender Verein die Turnbrüder des Gaues zu edlem Wettstreit eingeladen hatte, beteiligte er sich am vergangenen Sonntag auch an den Eauwettkämp- fen in Gbhausen. Ein glänzendes Ergebnis in Vereinsturnen, der ls Preis vor Städten wie Calw, Nagold, Horb u. a., wurde dadurch noch mehr verdient, daß von 13 Einzelturnern 11 mit Preisen nach Haufe zogen. Mit Recht darf einer vor ihnen auf den 1. Preis im Zöglingsturnen stolz sein. Wir wünschen weiter frohes Gelingen bei fröhlicher Turnerei. Br.
(STB) Besigheim, 7. Juli. In der Hauptstraße geriet ein kräftiger, Mitte der 20er Jahre stehender Bursche mit
seiner etwa 18jährigen Geliebten nach einem Wortwechsel, in Streit und verprügelte sie. Dann nahm er das Mädchen kurzerhand unter die Arme und rannte dem nahen Neckar zu, um es hineinzuwerfen. Durch Hinzueilen einiger beherzter Männer gelang es noch rechtzeitig, dem Kerl das Mädchen, das fürchterliche Schreie ausstieß, zu entreißen.
(STB) Ebingen, 7. Juli. Der im 54. Lebensjahr stehende Maurermeister Fritz Fuß war mit dem Verputz eines Hauses an der Schmichastraße beschäftigt. Auf dem Gerüst stehend, wollte er mit der Beißzange einen festsitzenden Nagel aus der Wand ziehen. Der Nagel brach unversehens ab und Fuß stürzte rücklings von dem etwa fünfeinhalb Meter hohen Gerüst auf den Hof. Er war sofort tot.
(STB) Oehringen, 7. Juli. Der Postkraftwagenführer Haak hat seine Frau, mit der er in sehr unerquicklichem! Verhältnis lebte und von der er sich scheiden lasten wollte, erschossen. Er hatte die Frau 1921 als Kriegerwitwe mit zwei Kindern geheiratet.
(STB) Mm, 6. Juli. Die Land-wirtsehefrau Luise Wahl von Eeyernwald war wegen 50 Prozent Wasser» zusatz zur Milch vom Schöffengericht Tettnang zu zwet Monaten Gefängnis und 1 Million Mk. Geldstrafe verurteilt worden. Sie hatte deshalb Berufung eingelegt und wurde nun von der Strafkammer zu 35 Millionen Mk. Geldstrafe verurteilt.
Für di« Schristlritung verantwortlich: Otto Seitmann, Taiw.
Druck und Verlag der A. OtlfchlLger'schen Buchdruckerei. Lalw.
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Amtliche Bekanntmachung.
Für den Monat Juni ds. Is. sind auf den Kopf der bezugsberechtigten Bevölkerung
MO Gramm DerbrauchszuMer
und außerdem noch
M Gramm EilimachzMer
zugewiesen worden. Zuckermarke S wird daher mit 1800 Gramm bewertet.
Der Kleinverkaufspreis
tnkl. Fracht und zugleich Höchstpreis, welcher nicht überschritten werden darf, betrügt für 1 Pfund Kristallzucker Mk. 3300.—,
I Pfund Sandzucker Mk. 3400.—,
1 Pfund Hutzucker ohne Papier gewogen Mk. 3400.-,
1 Pfund Würfelzucker Mk. 3400.-.
Die Abholung des Zuckers durch die Kleinhändler hat sofort nach Empfang der Benachrichtigung, daß der Zucker «bgeholt werden kann, zu erfolgen.
Calw, den 7. Juli 1923.
Kommunalverband
Amtmann Bögel.
Vclttss: Abraadung M SW- md MemeisWS-Verkehr aus -nrch M teilbare Beträge.
Auch die .Sparkasten" sehen sich, nachdem die Banken zu diesem Verfahren übergegangen sind, gezwungen, Aufträge, deren Beträge nicht aus volle 100 Mk. lauten, in der Weise zur Ausführung zu bringen, daß die Beträge auf volle 100 Mk. nach unten abgerundet werden.
Wir bitten daher unsere oerehrliche Kundschaft in
Zukunft nur noch Aufträge zu erteilen, welche dieser Vorschrift entsprechen.
Oberkollbach, den s. Juli isss.
Todes-Anzeige.
Teilnehmenden Verwandten, Freunden und Bekannten die schmerzliche Nachricht, daß unser lieber Sohn, Bruder. Schwager u. Onkel
Gotilieb Meiner
.nach kurzer schwerer Krankheit im Atter von 21 Jahren im Bezirkskrankenhaus in Calw heule früh 5 Uhr sanft entschlafen ist.
Die trauernden Hinterbllebenen:
Familie Michael Bodemer.
Beerdigung Dienstag, den 10. 3u!i, nachmittags 5 Uhr.
Gesucht werden
12 HilssarbeitenNev
iSchieiseriliiieii, Poliereri»«»)
Näheres Bezirksarbeitsamt Calw.
Stadtgemeinde Calw.
Gesetzliche Miete für Calw.
Die Perfügung des Ministeriums des Innern zur Ausführung des Reichs-Mieten-Gesetzes ist unterm 28. Juni 1923 (s. St.-Anz, v. 30. Juni) in verschiedenen Punkten abgeändert und neu gefaßt worden. Aus Grund derselben setzt sich die gesetzliche Miete für Calw ab 1. Juli 1923 aus folgenden Beträgen zusammen:
1. Grundmiete regelmäßig 92 v. H. der Friedensmiete.
2. Zuschlag für Hypothekenzinssteigerung in Höhe der in» Einzelsall vom Vermieter nachzuweisenden tatsächlichen Aufwandssteigerung. Im Streitfall entscheidet das Miet- rinigungsamt.
3. Zuschlag für Verwaltungskosten: 4000 v. H. (das 40 fache) der Grundmiete.
4. Bollumlag« der übrigen Betriebskosten. *
- S. Zuschlag für laufende Instandsetzungsarbeiten.
b) allgemein 75000 v. H. (das 750 fache) der Grundmiete, d) weitere angemessene Erhöhung bei Inanspruchnahme
vonTeilen einer Wohnung zu geschäftlichen Zwecken (von Handwerkern, Kaufleutrn, Angehörigen freier Berufe, Verein, Behörden und dergl.l mit einer das gewöhnliche Maß übersteigenden Abnützung der , Mictriiume oder Zubehörden (z. B. Treppenhaus).
- lieber das Maß der Erhöhung entscheidet im Streitfall das Mieteinigungsamt:
c) ebenso weitere angemessene Erhöhung im Falle der Untermiete.
6. Zuschlag für große Instandsetzungsarbeiten nach Einzelfall entsprechend den Bedürfnissen des Gebäudes für die seit Oktober 1920 ausgeführten oder in den nächsten 12 Monaten erforderlich werdenden großen Instandsetzungsarbeiten. Die Höhe bestimmt im Streitfall das Mietetnigungsamt.
7. Gewerbezuschlag für gewerbliche Mieiräume: Dieser beträgt für kleinere iinsbesondcre von der Wohnung nicht getrennte) Betriebe 25000 V» (das 250 fache) der Grundiniete, für größere (insbesondere von der Wohnung getrennte) Betriebe 37500"/«(das 375 fache) der Grundmiete des für laufende Instandsetzung zu bezahlenden Zuschlags zur Grundiniete.
tzienach beträgt die gesetzliche Miete ab 1. Juli 1923 ohne die Umlagen und ohne die besonderen Zuschläge der Ziffer 2, 5 d und c, 6 und 7 regelmäßig das 790 sache der Grundmiete oder das 727 fache der Friedensmiete. Calw, den S. Juli 1923.
Stadtschultheißenamt: Gähner.
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