Dos verletzte Nationalgefühl schreit nach Sühne. Das deutsch« Volk verlangt unbedingte Festigkeit, ohne Herausforderung, l aber auch ohne Bedenken. Und wenn es der Franzmann nicht anders haben will, gut, so sollen eben all« amtlichen Beziehungen abgebrochen werden, sie sind unter solchen Um­ständen doch nur Lüge oder verächtliche Sklaverei.

Der Lohnsteuerabzug

Aus der zweiten Steuernotverordnung verdienen noch die k»8hern Bestimmungen über die in ihren wesentlichen Grund- zügen schon mitgeteilten Steuerabzüge vom Lohn festgehalten zu werden. Bisher waren vom gesamten Lohnbetrag 10 v. H. abzüglich fester Papiermarkermäßigungen nach dem Fami­lienstand und des sogenannten Werbungskostenpauschsatzes als Steuer einzubehalten. Ab 1. Januar dagegen bleibt ohne Rücksicht auf den Familienstand des Arbeitnehmers und die Höhe des Arbeitslohns ein bestimmter Teil des Arbeitslohns, nämlich bei Zahlung des Arbeitslohns für volle Monate fünf­zig Goldmark monatlich, für volle Wochen 12 Goldmark wöchentlich, für volle Arbeitstage 2 Goldmark täglich, für kür­zere Zeiträume 0,50 Goldmark für je zwei angefangene oder volle Arbeitsstunden vom Steuerabzug frei. Dieser soge­nanntesteuerfreie Lohnbetrag" tritt an die Stelle der bis­herigen Ermäßigung für den Arbeitnehmer selbst und für Werbungskosten. Von dem den steuerfreien Lohnbetrag über­steigenden Teil des Arbeitslohns, also von dem Ueberschust sind bei jeder Lohnzahlung bei einem ledigen oder kinderlos verwitweten Arbeitnehmer 10 v: H., bei einem verheirateten Arbeitnehmer ohne Kinder 9 v. H mit einem Kind 8 v. H mit zwei Kindern 7 v. H. und für jedes weitere minderjährige Kind 1 v. H. weniger einzubehalten. Beispiele: s) ein lediger Arbeitnehmer bezieht 50 Mark Wochenlohn, der Steuerabzug MIO v. H. von 38 gleich 3.80 Mark, d) ein verheirateter Ar­beitnehmer mit zwei minderjährigen Kindern bezieht 70 Mk Wochenlohn, der Steuerabzug ist 7 v. H. von 58 4,05 Mark.

Alle Arbeitgeber, mit Ausnahme derjenigen, die zu Be- tstm des Kalenderjahres 1924 nicht mehr als drei Arbeit­nehmer beschäftigen, haben die einbehaltenen Beträge in bar »der durch Ueberweisung an die Finanzkasse abzuführen, und Mrar jeweils für eine Monatsdekade, spätestens bis zum fünf­ten Tag nach dem Ablauf der Dekade. Daher sind z. B. die in der Zeit vom 21. bis 31. Januar 1924 einbehaltenen Beträge spätestens bis zum 5. Februar abzuliefern. Spätestens bis Mn 5. eines jeden Kalendermonats ist der Finanzkasse eine Bescheinigung eu übersenden, in der die Uebereinstimmung der im abgelaufenen Kalendermonat abgeführten Steuer- «bzugsbsträge mit der Summe der tatsächlich einbehaltenen Steuerabzvasbettäge versichert wird. Arbeitgeber, die Zu Be­ginn des Kalenderjahres nicht mehr als drei Arbeitnehmer veschäftigen, haben wie bisher Steuermarken zu kleben. Im Gegensatz zu früher unterliegen dem Steuerabzug auch die Aufwandsentschädigungen, die den im privaten Dienst oder Auftragsverhältnis stehenden Personen gewährt werden. Bis­her hatten die Arbeitgeber regelmäßig vierteljährlich Ueber- -veisungsblätter, Nachweifungen und Zusammenstellungen Wher den Steuerabzug im abgelaufenen Kalendervierteljahr auszuschreiben. Diese Verpflichtung fällt während des Jahres «eg. Die Arbeitgeber haben lediglich den ihren Arbeit- «rHmern ausbezahlten Lohn und die einbehaltene Steuer «kster Angabe des Zahltags fortlaufend aufzuzeichnen, wie Ues in der Mehrzahl der Betriebe bereits der Fall ist.

Alle Einzelheiten der neuen Regelung ergeben sich aus den Durchführungsbestimmungen über den Steuerabzug vom Ar­beitslohn, der Ende Dezember 1923 für eine im Januar 1924 erfolgende Dienstleistung gewährt wird. Das Gesetz über die Bssteurung der Betriebe tritt am 1. Januar 1924 außer Kraft. Die Arbeitgeberabgabe ist demnach letztmalig am 25. (27.) Dezember für die Zeit vom 11. bis zum 20. Dezember 1923 zu mlrichten.

Neue Nachrichten

Die dritte Sleuerverordnung

Berlin, 28. Dez. Der Entwurf der dritten Steuerverord- rmng ist vom Reichssinanzministerium dem Reichskabinett zur beschleunigten Erledigung übergeben worden. Der Steuer­ertrag soll für das erste Vierteljahr 600 Millionen Goldmark ergeben, zuiammen mit den andern Steuern 1300 Millionen.

...

Nach Waterloo

Eine Dauern-geschichle aus dem Taunus , von Fritz Ritzel. s4

Don weit und breit kamen Leute her; auch Herzog AFsthelm sandte einen Boten und ließ Heinrich Schilling nach seinem Schlosse in Wiesbaden entbieten, wo der Heinige­kehrte auf das Leutseligste von dem hohen Herrn empfangen und nachträglich mit der Tapferkeitsmedaille für dis in der Schlacht bei Waterloo bewiesene Bravour ausgezeichnet wurde. Der liebenswürdige Fürst erkundigte sich bei dieser Gelegenheit auch eingehend nach dem jetzigen Verhältnis Heinrich Schillings zu seinem Weibe 'Anne Margret und ver­nahm gerührt und staunend über solche Seelengröße, daß Heinrich aus alle seine Rechte verzichten wolle, um das Glück und den Frieden der Wernerschen Ehsleute nicht zu stören. Lebhaft bedauerte der Herzog, daß ein Mann von derartiger Gesinnung die Absicht hege, nach vollzogener Scheidung und Regelung der Erbschaftsangelegenheiten wieder das Land zu »erlassen und bot dem seltenen Mann, um ihn zum Bleiben M bewegen, eine gute bezahlte Stellung im Staatsdienste an. Heinrich lehnte in feiner schlichten Weise unter der Begrün­dung ab, daß nur ein ganz neues Leben in weiter Ferne die Wunden, welche das Schicksal seinem Herzen geschlagen habe, nach und nach heilen könne. Mit innigem Verständnis drückte ihm der Herzog die Hand und entließ den Wackeren mit der Versicherung, daß er ihm stets in Gnaden gewogen bleibe und den innigsten Anteil an seinen ferneren Schicksalen nehme.

Und alles ging seinen Gang, wie Heinrich Schilling es mtt Anne Margret, Konrad und den Seinigen vereinbart hatte. Der Rodenbsrger Hof verblieb Frau Katharina Schilling und ihrem Sohn Hansjörg, während Heinrich das Erbteil seines Stiefbruders erhielt. Den größten Teil des­selben ließ er auf dem Nodenberger Hofe zugunsten Anne Margrets und seines Kindes stehen, durch welche Verfügung seine Stiefmutter in keinerlei Verlegenheit geriet, denn größere Kapitalien, um Heinrich ganz auszuzahlen, wären in dem Mmer noch unter ^der Einwirkung der langen Kriegsjahre

Die Sonderbündler der Pfalz

Paris, 28. Dez.Echo National" schreibt, ".s sei eine ganz irrige Meinung, wenn man in Paris glaube, die Son­derbündler in der Pfalz seien etwa eine bodenständige Re­gierung. Das seien sie so wenig als diejenigen im Rhein­land. Davon könne man sich bei einem Aufenthalt in der Pfalz sehr rasch überzeugen. Die französische Regierung täte besser, selbst für die Aufrechterhnltung der Ordnung zu sorgen, statt dies den wenigen Sonderbündlern zu über­lassen.

Südslawien und Rußland

Belgrad, 28. Dez. In politischen Kreisen wird erklärt, die Moskauer Sowjetregierung habe für die Wiederaufnahme der amtlichen Beziehungen zwischen Sowjetrußland und Süd­slawien die Bedingung gestellt, daß General Wrangel Südslawien verlassen müsse. Wränge! wird sich in den Ver­einigten Staaten niederlassen. General Wrangel hat mit französischer Unterstützung lange den Bolschewismus in Süd­rußland bekämpft, wurde dann aber im Stich gelassen und mußte infolge Mangels an Kriegsmitteln Rußland verlassen. Tr zog mit dem Rest seines Heers nach Serbien, wo er erst als Schutz gegen den Bolschewismus willkommen war.

Die Gehaltszahlung an dis Beamten

Berlin, 28. Dez. Di» Auszahlung der Beamtengehälter soll, wie der Lokalgnzeiger erfährt, von nun an wieder regel­mäßig in gewissen Zeitabschnitten erfolgen, für nächsten Januar in zwei Teilzahlungen am 31. Dez. und 14. Jan. mit Steuerabzug in der Weise der Privatunternehmen. Von mo­natlicher oder vierteljährlicher Vorauszahlung muß vorläufig Abstand genommen werden.

Die Beschwerden aus Thüringen

Berlin, 28. Dez. Die Rsichsregierung hat Kommissare nach Thüringen gesandt, um die zahlreichen gegen die thüringische Landesregierung erhobenen Beschwerden zu untersuchen und nötigenfalls mit dieser Regierung wegen Abstellung der Miß­bräuche zu verhandeln.

Antrag auf Aufhebung außerordentlicher Verordnungen

München, 28. Dez. Ein im Landtag eingegangener An­trag des Abgeordneten Dr. Roth (Bayerische Mittslpartei) verlangt die sofortige Entlassung der anläßlich des Hitler- putsches in Schutzhaft genommenen Personen, ferner die so­fortige Aufhebung des Verbots der völkischen Presse, die Ge­währung der vollen Versammlungsfreiheit für die freie Bauernschaft im rechtsrheinischen Bayern und dement­sprechend Aufhebung der entgegenstehenden Anordnungen des Generalstaatskommissars.

An der Münchner Akademie der bildenden Künste wurden die Professoren Beckex-Gundahl, v. Feuerstein, v. Habermann und v. Herterich auf Grund der Altersgrenze von 65 Jahren n den Ruhestand versetzt. Die Studierenden erhoben Wider- pruch.

»

Auf der langen Bank

Paris, 28. Dez. Die Enischädigungskammission hatte vor einiger Zeit das Gesuch der deutschen Reichsregierung, die in Amerika aufzunehmenden Lebensmittelanleihe von 70 Mil- ionen Dollar das Vorrecht der Sicherheit vor den Entschä- ügungsfordskungsn einzuräumen, den verbündeten Re­gierungen zur Entscheidung überlassen. Das BlattOsure" meldet, die Regierungen seien nicht abgeneigt, dem Gesuch zu willfahren, sie haben indessen die Entscheidung wieder der Entschädigungskommission überlassen.

Französisch-tschechisches Bündnis

Paris, 28. Dez. Der tschechoslowakische Außenminister Dr. Benesch wird Mitte Januar zur Unterzeichnung des Bünd­nisvertrags mit Frankreich erwartet, der dem französisch- polnischen Vertrag nachgebildet ist. Nach demTemps" wer­den künftig die Ceneralstäbe beider Staaten zufammsnarbei- en. Die Staaten verpflichten sich, die Wiederherstellung der yohenzollerndynastie zu verhindern. Oesterreich soll unabhängig bleiben, solange der Völkerbund nicht einer Aenderung zustimmt. Nach Ungarn soll kein Habsburger kom­men.

Amerikanische Hilfe

London. 28. Dez. Wie Reuter meldet, forderte in einer

-.- '

leidenden Lande nur mit der größten Mühe aufzutreiben gewesen. Auf einen durch die Bitte Heinrichs bewirkten Er­laß des regierenden Herzogs hin hatte die Kirchenbehörde die Vollziehung der Scheidung Heinrichs und Anne Margrets beschleunigt, so daß das betreffende Urteil schon vor einer Woche gesprochen worden war. Auch war es den vereinten Bestrebungen Heinrichs und Hansjörgz gelungen, die Mut­ter zur Einwilligung mit der Heirat Hansjörgs und der schönön Müllerstochter zu bewegen.

Frau Schilling war durch dis vielen überstandenen Seelenkämpfe mürbe geworden; sie halte einsehen gelernt, daß das wahre Glück des Herzens nicht allein vom irdichen Besitz abhängt. Wohl hatte sie sich in wiedererwachtem Stolze nochmals gegen die Verbindung gewehrt, doch war ihr Widerstand auf die eindringlichen Vorstellungen Hein­richs hin, der seinen geliebren Bruder Hansjörg unter allen Umständen glücklich wissen wollte, immer matter und matter geworden und schließlich ganz erlahmt, als beide Söhne sie auf die gefährliche Mitwisserschaft des Grundmüllers an den früheren Vorgängen hingewttsen. Auch ließ sich gegen das Mädchen selbst ja weiter nichts einwenden, als daß es nicht so begütert war, wie dies Frau Schilling bei ihrer künftigen Schwiegertochter gewünscht hätte. Pauline war von muster­haftem Fleiß im Haushalt, genoß den tadellosesten Ruf und stach in betreff ihrer äußeren Erscheinung die reichsten Bauertttöchter in der ganzen Runde ans. Das muntere Ding würde übrigens mit seinem immer gleichen Frohmut einen ganz anderen, frischeren Geist in die weiten Räume des Rodenberger Hofes bringen, wenn es daselbst als Hausfrau schaltete. Mochten die mtt heiratsfähigen Töchtern gesegneten Großbauern der Umgegend samt dem Vetter Weiringer die Nasen darüber rümpfen, daß Hansjörg keine bessere Partie machte für sie, die Mutier, war es die Haupt­sache, daß ihr heißgeliebter Sohn wahrhaft glücklich wurde. *

Dies hatte Frau Schilling alles erwogen und war am letzten Sonntag, ohne etwas von ihrer Absicht zu sogen, im höchsten Staat, mit einem ungeheuren Regenschirm bewasf-

Ausschußversämmlung des amerikanischen Kirchenrals, dg in Eolumbus (Ohio) stattfand, der Generalsekretär Pastor Mac Farland, die amerikanische Kirche müsse dem Pro- testantismus in Europa zu Hilfe kommen, sonst werde er untergehen. Alle Berichte melden, daß überall di« prote- stantischen Liebeswerke und wohltätigen und erzieherisch«, Anstalten eingeschränkt oder geschlossen werden müssen, weil keine Mittel mehr vorhanden seien. Hier müsse dringend ge- Holsen werden und es müssen durch eine Sammlung 1 Mil- lionen Dollar aufgebracht werden.

Ariedensgsfuch der mexikanischen Aufständischen

Reuyork, 28. Dez. Eine Abordnung der Aufständischen ist in Mexiko eingstrosfen, um der Regierung Friedensrat, schlüge vorzulegen. Der Gouverneur der Provinz S'maloa, General Florenz, hat die Einleitung der Verhandlungen nachdrücklich gefordert. Bei Tamacula haben die Aufstau- dischen eine neue Niederlage erlitten.

Reform der Rechtspflege

Der Reichspräsident hat zwei Notverordnungen zur Rechts- pflege erlassen. Nach der einen können Strafsachen in Lau- desverratsangelegenheiten vom Reichsgericht an die Oberlandesgerichte der Länder überwiesen wn- den. Der Grund dafür liegt in Ersparnisrücksichten. Dn, Reichsgericht, bei dem ejn Zehntel der Richter wegen der Altersgrenzen in den Ruhestand versetzt worden ist, kann die Fülle der Landesoerratssachsn nicht mehr bewältigen. Beim Oberreichsanwalt sind in den letzten sechs bis sieben Monaten etwa 1260 neue Landesvsrratssachen anhängig gemacht wor­den. Der betreffsnd^Senat des Reichsgerichtes ist schon bis zum Mai nächsten Jahrs mit Hauptvsrhandlungsiermincn besetzt. Die Angeschuldigten müssen übermäßig lange in Untersuchungshaft sitzen. Nur die SaHen von großer politi­scher und namentlich außenpolitischer Bedeutung verbleiben dem Reichsgericht. )

Dis zweite Verordnung soll nie außerordentlichen Gerichte ersetzen. Das Reich kann die Kosten für diese Gerichte nichi mehr erschwingen. Um die Angeschnldiaten nicht mehr lange in der Haft behalten zu müssen, sollen solche Sachen in einem beschleunigten Verfahren vor den Strafkammern ad- geurtsilt werden. Dahin gehören die des Laudsriedensbruchs, der Plünderung und des Aufruhrs die sonst zur Zuständig­keit der Schwurgerichte gehören.

Außer diesen Verordnungen sollen für dis UebcrgangsW der nächsten drei Monate dis Strafgerichte ohne Schös- t e n und Geschworene urteilen können und für dieselbe Zeit sollen Privatklagen nicht verhandelt wer­den. Diese sollen nicht etwa verboten, sondern für diese Zeit ausgesetzt werden. Auch die Rechtsmittel sollen eine gewisse Beschränkung erfahren insofern, als gegen Geldstrafen Rechts­mittel nicht eingelegt werden dürfen. Für dis Zeit nach dem i. April sind weitere Ersparnismaßnahmen in Aussicht ge- rowmen zunächst durch Vereinfachung des Jnstanzenzuzs,^ zunächst statt drei nur zwei Jnst--uzen: Berufung oder Re^ Vision; ferner durch Besetzung der Oberlandesgerichts mit dm' statt fünf Richtern, des Reichsgerichts mit fünf statt sieben Richtern, sowie durch Einschränkung der Laien­mitwirkung. Zu den sogenannten großen Schöffen­gerichten sollen Laien nur nach Bedarf zugezogen werden. Auch für die Zivilrechtspslcge sind verschiedene Ersparnis­maßnahmen in Bearbeitung.

Württemberg

Stuttgart, 23. Dez. Bom Zug überfahren. Kom­merzienrat Loh, Borstand der Süddeutschen Disconto- Geseilschaft in Mannheim, befand sich gestern nachmittag',, in Begleitung seiner Gattin auf einer Autofahrt nach Stutt­gart- Bei Illingen, OA. Maulbronn wurde das Auto, atz, es einen schienenglelchen Bahnübergang passierte, vom Schnellzug 61 erfaßt und zertrümmert. Frau Lotz war so- . fort tot. Kommerzienrat Lotz und sein Wagenführer erlitten F verhältnismäßig leichte Verletzungen. Sie waren zunächst.' über eine Stunde lang bewußtlos und wurden mit dem ndch-s sten Zuge nach Stuttgart transportiert und ins Katharinen-Z Hospital eingeliefert. Hotz hak nur Schürfungen am Kopf er­litten. Außerdem klagt er über Schmerzen in der Huste,

net, in der Richtung nach dem Galgenkops davongegangcn, nachdem sie ihre Söhne gebeten hatte, ihre Rückkehr in einigen Stunden zu erwarten- Mit der alten Entschiedenheit war sie auf der Grundmühle in dir Wohnstube eingetreten, hatte, ohne das Vergangene mit einem Wort zu erwähnen, dem Müller und seiner Tochter derb die Hand geschüttelt und beide ersucht, sich fertig zu machen, um mit ihr nach dem Rodenberger Hof zu gehen. Ehe sich Vater und Tochter von ihrer Ueberraschunz erholt hatten, waren sie von der' resoluten Frau schon über die Schwelle geschoben worden. Auf alles Fragen der wißbegier-gen Pauline, was denn um i Himmelswillen los sei, erfolgte seitens der Bäuerin nur die Antwort:Des werft du schon sehe', komm' nur mit!"

Der wortkarge Müllerandres hatte nur glückselig gekachelt und mit dem Kopse geruckt, während er die Haustüre be­dächtig schloß und mtt langsamen Schritten den voraus­eilenden Frauen folgte. Er wußte, nun würde alles gut und sein liebes Kind glücklich werden. Denn daß di? stolze Herrin des Rodenberger Hofes selbst auf die Grün. -ile kam und ihn und die Tochter abholte, das war ihm oer sichere Beweise dafür, daß Hansjörgs Liebe den Sieg über den Widerstand der Mutter davongetragen hatte. Auf dem' Rodenberger Hof hatte es dann eine stürmische Verlobungs- szene gegeben, bei welcher Hansjörg in alter Lustigkeit ab­wechselnd die Braut, die Mutter, Len Bruder und den Grundmüller umarmte. Bis sn die späte Nacht hatten die Gläser aneinander geklungen und selbst über Heinrichs ernstes Gesicht war bei dem Anblick der Glückseligkeit des jungen Brautpaares em zufriedenes Lächeln geflogen.

Die Leute im Dorfe halten nach der unerwarteten Heim­kehr Heinrichs und nach dessen fast ebenso unerwarteter Ver­söhnung mit der Stiefmutter allerdings viel zu munkeln und zu vermuten. Man erinnerte sich daran, daß die öffentliche Meinung Frau Schilling beschuldigt hatte, den Stiefsohn um sein Erbe gebracht zu haben und daß Heinrich selbst vergeblich Schritte unternommen halte, um die Stiefmutter zur An-, erkennung seiner Rechte zu zwingen.

(Fortsetzung folgt.) ^