1. April 1922 abgeschlossen haben, dos 90 000fache der für das Geschäftsjahr 1921/22 festg setzten Körperschafts-- steuer; 3. für die Erwerbsgesi-llschciftm, die ihr Wirtschaftsjahr 1921/22 in der Zeit vom 1. April bis 30. Sept. 1922 abgeschlossen haben, das 45 OOOsache der für das Geschäftsjahr 1921/22 festgesetzten Körperschaft?- steuer.
Der Fußball am Sonntag
Bezirksliga
Stuttgarter Kickers — BsR. Heilbronn 3:0 (1:0).
Stuttgarter Sportklub — SpB. Feuerbach 3:0 (1:0).
1. FC. Pforzheim — FC. Mühlburg 4:0 (2:0).
TV. München — Nürnberger FV. 1:1 .
Schwaben Augsburg — Bayern München 2:5.
Phönix Lubwigshafen — Fußballgesellsch. 03 Ludwigshafen 4:0. Phönix Mannheim — T.u.Sp.-V. Waldhof 0:6.
Kreisliga
Sportfreunde Stuttgart — SpVag. Prag 7:0; Sp.Vgg. Cannstatt — VfL. Stuttgart 2:0; Sp.-V. Reutlingen — Fuhball-V. Zuffenhausen 5:1: Sp.-Vereinigung Tübingen — T. u. Sp.-V. Eßlingen 3:1: TBd. Heilbronn — Germania Brötzingen 0:5: FC. Böckingen — FC. Birkenfeld 1:1: Illmer FV. — Sp.Vgg. Augsburg 4:2: Würzburger Kickers — Union Schweinfurt 3:0.
Das Wetter
Der Hochdruck behauptet sich im Süden und hält dem Vorstoß des Luftwirbels im Norden immer noch Stand. Flache Lufkeinsen- kungen verursachen Morgennebel, im übrigen ist für Mittwoch und Donnerstag trockenes und mildes Wetter zu erwarten.
Handelsnachr^chten
Doüarkurs am 1. Okt. 242 605 000 (160 400 000).
Der Wert einer Million Mark in Pfennigen am 28. Sevtbr.: in Holland 2.7, Belgien 0.8, Norwegen 4.4, Dänemark 4, Schweden 2.7, Italien 11.1, London 2.8, Neuyork 2.7, Paris 8.3, Schweiz 2.8, Spanien 3.7.
Goldankausspreis der Reichsbank am 28. Sept.: 734 003 000 Mark für ein Zrvanzigmarkstück.
Die Reichssilbermünzen nimmt die Reichsbank ab 1. Oktober zum 15-millionenfachen des Nennwertes auf.
Das Goldzollaufgeld betrügt vom 3. bis 6. Okt. 3 598 888 000 Prozent oder eine Goldinark gleich 36 Millionen Papiermark.
Die Neckar-Aktiengesellschaft nimmt eine neue 5prozentige Goldanleihe zur Fortführung ihrer Werke auf. Der kleinste Anleihebetrag lautet auf 10.5 Goldmark.
Berliner Löbne in der vorigen Woche: Maurerpolier 1386 Millionen, Bauarbeiter, Zimmerleuke 1250 Milk, Baulehrlinge 680 Millionen. Herrenschneider 1300 Millionen, Buchdrucker und Glaser 850 Millionen Mark. — Der Tageslohn beträgt für einen Hafenarbeiter inHainburg 405 Millionen Mark (1014 Schilling).
Die Finanzgebarung des Reichs
Die schwebende Schuld d e s R e i ch s an Schahwechseln, die von der Reichsbank diskontiert wurden, belief sich am 20. Sept. auf 7342 Billionen Mark, sie hak sich im zweiten Monatsdritkel um 4961 Billionen Mark erhöht, also verdreifacht.
Die Gesamtausgaben des Reichs für Verwaltung allein erreichten in den 10 Tagen die gewaltige Höhr von 3 543 Billionen Mark. Dazu beanspruchte die Neichseisenbahn einen Zuschuß von 1566 Billionen, die Neichspost einer solchen von 28 Billionen: die Verzinsung der schwebenden Schuli erforderte eine Ausgabe von 317 531 OVO Mark. Somit belaufen sich die Reichsausgaben in den 10 Tagen tatsächlich auf 5 445 784 265 000 Mark. An Steuern, Abgaben, Zöllen usw. sind dagegen nur e i n- gegangen 84660 304 000 Mark.
Stuttgarter Börse, 1. Okt Schon bei Beginn der Börse rechnete man mit einem festen Verlauf, da über den Sonntag mit Rücksicht auf die Erleichterung auf dem Geldmarkt und die fälliaen Beamkegehälter zahlreiche Kaufaufträge eingegangen sind. Als dann im Laufe des Tags die neueEntwerkung derMark einkrat, verstärkte sich 'die Kauflust, wogegen Material nur ln ganz geringem Maß herausgekommen ist. Die Kurse zogen infolgedessen stark an und man schließt in fester Stimmung. Auch der Markt der Festverzinslichen verkehrte wieder sehr fest bei stark anziehenden Kursen. — Bankaktien (in Millionen Prozent): Hypothekenbank 60 (40), Vereinsbank 100 (80), Notenbank 500. — Brauereiaktien: Ravensburg 70 (58), Rettenmever 200 (160), Hohenzollern 200 N70) Wulle 150 (80), sunae 120, Eßlingen 200, Pfauen 80. — Mekallaktien: Iunghans 340 (230). Feinmechanik 1100 t850), Hoh- ner 1500 (12M. Koch 650 (450), Metatlwaren 900 (650). — Ma- schinenakkien: Daimler 120 (80). Laupheimer 600 (750), Magirus 140 (100), Maschinenfabrik Eßlingen 230 (200), Weingarten 550 (400), Neckarsulmer 275 (140), Hesser 140. — Spinnereiwerte: Er- langen 450 (400), Anterhausen 1000 (700), Bietigheim 1800 (1600), Kolb-Schüle 490 (320), Pfersee 650 (400). Kottern 1000 (900), Kuchen 600 (450), Filz 700 (520). Kattun 1000 (850), Leinenindustrie 1000 (650), klebrige Werke: Anilin 1200 (800), Bremen-Beflghelmer Oel 750 (400), Heidelberger Zement 650 (550), Verlagsanstalk 450 (270), Kaiser Otto 400 (220), Knorr 300 (60), Köln-Rotkweil 550 (380), Konserven Leibbrand 95 (80), Otto Krumm 180 (120), Salz- werk Heilbronn 4600 (3000), Sekt Wachenheim 400 (250). Skuttg. Bäckermühle 400 (350), Stuttgarter Zitcker 550 (350), Vereinsbuchdruckerei 60 ausschl. Bezugsrechk, Ilnion D-uksche Verlags- gesellschoft 140 (125), Mannheimer Oe! 600 (450), Ziegelwerke Ludwigsburg 300 (230). Markt. Vereinsbank.
Stuttgart, 1. Okt. LandesproLukkenbörse. Stimmung fester, Preise steigend. Angebot großer, doch beschränken sich die Umsätze auf den dringendsten Bedarf. Preise in Millionen für 100 Kg.: Weizen 750-850, Sommergerste 620—700, Roggen 620—700, Hafer 600—650, Raps —. Weizenmehl 0 1800—2000, Brokmehl 1600—1700, Kleie 350-400, Wiesenheu 200—220, Kleeheu 240-260, Stroh drahtgepr. 200—220.
Berliner Gekreidepreise am 1. Okt. in Millionen Mark: Weizen 370-390, Roggen 325—350, Gerste 360-380, Hafer 330-335, Weizenmehl 1200—1500, Roggenmehl 1100-1300, Klei« 190-200, Raps —.
Weizenmehl Spezial Nr. 0 Mannheim 1,5—1,8 d. 100 Kg. <w Mühle.
Märkte
Leukkirch, 29. Sept. Schranne. Zugeführk waren 107 Kg. Kernen, 587 Kg. Weizen, 221 Kg. Roggen, 100 Kg. Gerste, 1317 Kilogramm Haber und 895 Kg. Dinkel. Verkauft wurde allr^. Erlös in Millionen Mark: Kernen 600, Weizen 400 bis 1000, Roggen 400 bis 500, Gerste 000, Haber 300 bis 500, Dinkel 270, je pro Doppelzentner.
Waldsee, 29. Sept. Schranne. Zufuhr 1843 Zkr. Gerste, 47.22 Zkr. Haber, 5.98 Ztr. Weizen. Alles verkauft. Preis pro Zentner in Millionen Mark: Gerste 260 bis 270, Haber 200 bis 205, Weizen 380.
Tektnang, 29. Sept. Hopfen. Heute kann von langsamem Einkauf bei gedrückten Preisen berichtet werden. Bezahlt wurden 6 bis 7.5 Milliarden Mark.
Roltenburg, 28. Sept. Der Bäehmarkt war nur schwach befahren mit 3 Ochsen, 15 Kühen, 25 Kalbinnen und 40 Rindern. Vom Rindvieh wurde etwa die Hälfte verkauft. Erlös für Ochsen 15 bis 20 Milliarden, Kühe 10 bis 15 Milliarden, Kalbinnen 12 bis 20, Rinder 4 bis 15 Milliarden. Auf dem Schweinemarkt wurden alle 108 zugeführken Milchschweine verkauft zum Stückpreis von 180 bis 400 Millionen.
Berlin
Holland . . . Belgien . . . . Norwegen . , . . Dänemark . . Schweden . . . Italien......
London . . . . . Neuyork . . . -
Paris.
Sckweiz.
Spanien.
Dsch-Oest. (100 K
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Ungarn .
> rgentinien - . -
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88 .
Geld »24 «3500.- 8278250.— 25336500.— 28320000.-
Devisenkurse
September
Brief 62756500.- 8820750.- 25463500 - 28471000 -
42297000.-42506000.- 7281750.—! 7318250.- 723187500.0 726812500.« 158600000.0 160400000.0 9775500.- 9824500.-
28329000.-28445000.- 21945000.— 22055000.- 224437.— 226563.-
4788000.— 4812000.-
7980.— 53067000. 76807500.
8020 - 53333000.- 77192500.-
1. Oktober Geld Brief
94762500.—
12568560,
3830 000
43092000.—
64239000.
10972500..
1097250000
9523700«» - 1263150".- 3849 000.- -r3308000.- 64561000.- 1102750».- 1102750000
241395000.0!2426050»0.g 14763000.—!l 483700«.- 3092000 — 43308000.-
32917500.- 341200.— 7231875.— 12967.- 80199000.— 118702500.0
33082500.- 342800.- 7368125.- 18033.- 80601000.- l 19297500 0
_
Bekanntmachung
betreffend
die vom 1. Oktober 1823 ab gültigen Ermäßig- ungsbeträge und Bewertungssätze für Sachbezüge beim Steuerabzug vom Arbeitslohn.
Vom 1.—6. Oktober 1923 gelten beim Steuerabzug vom Arbeitslohn folgende Ermäßigungsbeträge:
wöchent
lich
täglich
für je 2 angefangene oder volle Arbeits
stunden
1036800
172800
43200
1036800
172800
43200
6912000
1152000
288000
8640000
1440000.
360000
3. für de» Steuerpflichtigen selbst
d. für seine zu seiner Haushaltung zählende Ebe- frau
c. für jedes zu seiner Haus- haltg. zählende minderjährige Kind i. S. des § 17 Abs. 2 E.-St.-G. ä. zur Abgeltung der nach 8 13 Abs. 1 Nr. 1—7 zulässigen Abzüge Die neuen Ermüßigungsbeträge sind anzuwenden bei jeder nach dem 30. September 1923 erfolgenden Zahlung eines nach dem 30. September 1923 fälligen Arbeitslohns.
Die Bewertungssätze der Sachbezüge beim Steuerabzug vom Arbeitslohn werden ab l. Oktober 1923 verzehnfacht und betragen hienach:
auf den auf die aus den Tag Woche Monat
./t .7t ^
in Tausenden
1. für Lehrlinge, Lehrmädchen, weibliche Haus-Angestellte,
Mägde und sonstige gering bezahlte weibliche Hilfskräfte 3. die volle freie Station,
(Beköstigung einschließl.
Wohnung, Heizung und Beleuchtung)
d. diefreie Beköstigung (ohne Wohnung)
2. für männl. Hausangestellte,,
Knechte, männl. u. weibliche'
Gewerbegehilsen und für Personen, die der Angestelltenoersicherung unterliegen 3. die volle freie Station b. die freie Beköstigung
3. für Angestellte höherer Ordnung, z. B. Aerzte, Apotheker, Hauslehrer, Hausdamen, Geschäftsführ., Werkmeister, Gutsinspektoren 3. die volle freie Station b. die freie Beköstigung
Der Wert einzelner Teile der Beköstigung und sonstiger Sachbezüge wird durch das Finanzamt veranschlagt.
Neuenbürg, den 1. Oktober 1923.
Finanzamt.
Danksagung.
Für die Kinderspeisung sind eingegangen 830122220 Mk. und Lebensmittel im Wert von über 100 Millionen. Allen Gebern herzlichen Dank und „Vergelts Gort Wildbad, 1. Oktober 1923.
Im Auftr. des Ortsausschusses: Walz.
tinci gut! ^
9600 67200 288000 8000 56000 240000
12800
10700
89600
74900
384000
320000
16000
13300
112000
93000
480000
400000
Bekanntmachung.
1. Wkmmeil- iliitz MpeWstssteiier.
3. Die erhöhte Vorauszahlung auf die Einkommensteuer der natürlichen Personen, die auf 5. Oktober 1923 fällig wird, beträgt das 30000sachc der Bierteljahrssteurr für 1922, also das 7 500 fache der Gescimieinkommensteuer für 1922. Soweit der Feststellung des Einkommens ein Geschäftsabschluß vor dem 1. Juli 1922 zugrunde liegt, ist diese Vorauszahlung noch zu vervierfachen. Dis Höhe der Vorauszahlungen ist vom Steuerpflichtigen zu berechnen, entweder aus dem Einkommensteuerbescheid für 1922 oder solange ein solcher nicht ausgegeben ist, aus dem Einkommen, das der Steuerpflichtige in seiner Steuererklärung angegeben hat, oder aus dem etwa vom Finanzamt erhaltenen besonderen Benachrichtigungsschreiben.
b. Die Vorauszahlungen auf die Körperschaftssteuer, die nach dem 30. September 1923 füllig werden, erhöhen sich vom 600 fachen auf das 45 000 fache der in den M 243 und 24 c des Körperschaftssteuergesetzes bezeichneten Beträge.
Der erste Teilbetrag der nach dem 30. September fällig gewordenen Vorauszahlung beträgt hienach bei inländischen ^Erwerbsgesellschaften das 4500sache des Reingewinns und!
«der ausgeschiedenen Gewinnanteile. Der zweite Teilbetrag ^der Vorauszahlungen das 2250fache des Reingewinns und Per ausgeschütteten Gewinnanteile. i
2. Ahem-NiiWBe. !
3. Der auf 5. Oktober 1923 fällige weitere Teil der Rhein-Ruhrabgabe der natürlichen Personen beträgt das «Doppelte der zu Ziffer 13 genannten Beträge, also das . ft5 000 fache der Iahreseinkommensteuer für 1922. Steuer-, E pflichtige, die nicht zu Vorauszahlungen verpflichtet sind, deren Einkommen aber im Kalenderjahr 1922 den Betrag von 1 Million Mark überstieg, haben auf 5. Oktober 1923 das 200 fache der Dierteljahrssteuer für 1922 zu entrichten.
d. Der auf 5. Oktober 1923 fällige weitere Teil der^ von den Erwerbsgesellschaften zu entrichtenden Rhein-Ruhr-^
Abgabe beträgt ^
1. für die Erwerbsgesellschaften, die ihr Wirtschafls-I jahr in der Zeit vom 1. Oktober 1922 bis 31. Dezember
1922 abgeschlossen haben, das 22 500 fache der für das die Geschäftsstelle ds. Blattes Geschäftsjahr 1921/22 oder 1922 festgesetzten oder zu berechnenden Körperschaftssteuer;
2. für die Erwerbsgesellschaften, die ihr Wirtschaftsjahr 1921/22 vor dem 1. April 1922 abgeschlossen haben, das 90 000 fache der für das Geschäftsjahr 1921, 22 fest- gesetzren Körperschaftssteuer;
3. für die Erwerbsgesellschaften, die ihr Wirtschaftsjahr 1921/22 in der Zeit vom 1. April 1922 bis 30.
September 1922 abgeschlossen haben, das 45000 fache
der für das Geschäftsjahr 1921/22 festgesetzten Körper- schaftssteuer.
Werden die Vorauszahlungen nicht rechtzeitig entrichtet, ist nach dem Steuerzinsgesetz vom 11. August 1923 vom j Tag der Fälligkeit ab ein Verzugszuschlag zu entrichten, der für jeden angssangenen halben Monat (— 15 Tagen) 400 o/o des Rückstandes beträgt. Wirb die Zahlung innerhalb der auf den Tag der Fälligkeit folgenden Woche, also bis einschließlich 12. Oktober entrichtet, so wirb ein Zuschlag nicht erhoben.
Neuenbürg, den 1. Oktober 1923.
Finanzamt.
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