bemerkte er zwei Männer, di? Obst von den Bäumen stablen. Auf einen Anruf flohen beide unter Mit­nahme des Obstes. Ter Eigentümer forderte sie auf, sieben zu bleibm und drohte mit Schiesten. Sie leisteten keine Folge. Darauf gab der Ei-nmtümer einen Schrot­schuß ab und verletzte einen nicht unerheblich. Ter Eigentümer wurde wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, aber von der Strafkammer wegen Notwehr freigesprochen. Tiefer Urteil ist vom Reichsgericht in einem Urteil am 20. September 1920 bestätigt wor­den mit der Begründung, daß die Notwehr gegen den Angriff so lange zulässig ist. wie die gestohlenen Sa­chen nicht in den gesicherten Gewahrsam des Trebs über­gegangen sind, vielmehr für den Berechtigten die Möglich­keit vorhanden ist, ans der Stelle gegen den Dieb einzuschreiten und sich der Sachen zu bemächtigen, wo­bei es nicht auf den größeren oder geringeren Wert des gestohlenen Guts ankommt.

Steigerung der Salzanssni r. Die Salzausfnhr von Tentschlaud hatte i. I. 1919 573 000 Tonnen im Wert ron 72 Millionen betragen; i. I. 1920 aber ge­langten 1121000 Tonnen Speist- und Gewerbesalz im Wert von rund 280 Millionen Mark nach den europäi­schen überseeischen Ländern zur Ausfuhr. Tie Ausfuhr des Jahrs 1913 hatte etwa 400000 Tonnen im Wert von ca. 5 Millionen Markausgemacht.

Dir Bildpostkartcrr-Jndustrie nimmt gegen die neue Erhöhung des Postkarteuportos Stellung. Schon die setzten Gebührenerhöhung von 15 auf 30 Pfennig habe einen sehr großen Rückgang des Verbrauchs ver­ursacht. Es wird vorgeschlagen, das Porto für Bild­postkarten auf 1H Pfennig zu ermäßigen, wogegen nur die Hälfte der An'chriftseite beschrieben werden dürfe.

Born Hopfenhaudel. Die tschechoslowakische Re­gierung unterhandelt mit der deutschen Reichsregierung wegen der Aufhebung des deutschen Einfuhrverbots für böhmischen Hopfen. Es wird behauptet, von deutschen Brauereien liegen zahlreiche Bestellungen bei Händlern in Böhmen vor.

Der Bauer zahlt. Im württ. Regierungsblatt wird die Umlage iür die Seuchenschäden ausgeschrieben;

l ron Mark sind auf jedes Stück des Vi'hbesitzes als , Beitrag zu bezahlen. Daraus geht hervor, daß die l S-ucheuschäden durchaus von der Lnnüwirtschast allein ! getragen werden minsen.

t ep Kirchliche Feier des 18. April. Das Ev.

! Konsistorium in Württemberg hat bestimmt, daß das - Gedächtnis an den Tag von Worms, 18. April 1521, im Vormittagsgottesdienst des Sonntag Jubilate, 17. April, durch dessen festliche Ausgestaltung gefeiert werden soll. Auch durch anderweitige Veranstaltungen soll den Gemeinden die Bedeutung jenes Tages eindrücklich ge­macht werden.

! Die Konfirmation findet nach einem Erlaß des

! Ed. Konsistoriums in Württemberg im ganzen Land am 3. April, das Konfirmauden-Abendmahl am 10. April statt.

Vergehen gegen das Weingesetz. In letz­ter Jeitiru den v rsthi den? Wirte des württ. Unterlmds zu ! -wheblichen Geldstrafen und Einziehung zum Teil sehr b-trächtlicher' Weinvorräte verurteilt, weil sie Wein von 1919 durch starke Zuckerung und Zusatz von Obstmost gestreckt und das Gemisch zu 16 Mk. das Liter verkauft hatten.

Ter Flachsbau.

Die vielseitige Verwendbarkeit' der Erträgnisse des z Flachsbaus im gesamten Haushalt und Wi tscha tsbetrieb 1 des Landwirts 'muß jeden einsichtigen Landwirt vcran- ' lassen, bei der Frühjahrsbestellung genügend Flachs an- i zubauen. Mit der Aufhebung der Zwangswirtschaft für ! Gespinstpflanzen kann der Landwirt nicht nur über den kostbaren Leinsamen frei verfügen, sondern auch seinen s Flachs in beliebiger Menge und nach freier Wahl zu ; Leinengeweben aller Art, Garnen, Seilerwaren usw. ver- s arbeiten lassen.

Die Verwendung des Leinsamens zur Kälbertränke und i Jungviehzucht, seine Unentbehrlichkeit als Futter- und Heilmittel bei Maul- und Klauenseuche und sonstigen ^ Erkrankungen des Viehs, die Verwertung des Leinku­chens als billigstes und bekömmlichstes Kraftfutter jür

Milch- und Mastvieh, des Leinöls für Speisezwecke und Oclfarben machen allein schon den Flachsbau jedem Land­wirt zur dringenden Notwendigkeit. Zudem werden die Preise für Leinsamen und Flachsstroh voraussichtlich im Jahr 1921 gute sein, sodaß der Flachsbau auch rentabel sein wird.

Zur Aussaat sollte bei öfterem Saatgntwechsel nur völ­lig ausgereifter, vollkörniger, gut gereinigter, unkraut- und seidefreier Leinsamen kommen, wie er von der Flachs­und Hansbaustelle Karlsruhe den laudwirttchcttt'ichen Ver­bänden, sowie von deren Lagerhäusern, Genossenschaften und Orksvereinen bezogen werden kann. Größere Flachs- anbaner haben zur Sicherung der Abnahme- und Preis­garantie des Slrohftachses, sowie zwecks Sicherstellung der von ihnen gewünschten Webwaren die Möglichkeit, mit den Flachs- und Haufwerken in Forchheim bei Karls­ruhe einen Liesernngsvertrag abzuschließen, ähnlich wie dies die Zuckerrübenbauern gegenüber den Zuckerfabriken längst gewohnt sind. Vertragsanbaner erhalten aus alle Fälle die unter Mitwirkung der Deutschen Landwirt- schaftsgesellichast unter Berücksichtigung der Preise für die übrigen landw. Produkte festzu'setze'nden FlachSprette.

kv. (iolksbuml Mübaü.

Am Dienstag, den 8. Februar, 8 Uhr abends, in der Turnhalle,

Vortrag von Planck aus Stuttgart

über die Frage:Können wir noch glauben?"

Am Donnerstag, den 10. Februar, 8 Uhr abends, in der evang. Stadtkirche:

Paul Gerhard-Andacht, mit Solo- und Ehorgesang, Lichtbildern und Vortag von demselben Redner.

Der Eintritt ist frei.

Alle Gemeindeglieder sind eingeladen.

Freibank.

Dienstag früh von S Uhr ab ist junges Kuhfleisch zu haben. Kleingeld ist mitzubringen.

Erwiderung!

Auf das Inserat des Schreinermeisters Vollmer (vom 3. d. Mts.) dessen Inhalt durchweg nur gehässige und un­wahre Erklärungen in sich birgt, erwidert die Zimmer-Inn­ung folgendes zur Aufklärung:

Wie es uns scheint, hat sich beim Einsender auch ein ganz gewaltiger Fehler in seiner Berechnung eingeschlichen, denn das Offert der Zimmermeister für die Einfriedigungen der Bätznerstraße lautet ausdrücklich: 7000 Meter Latten fertig angebracht samt Karbolineumanstrich pro Lfdm. 4.76 Mark 33320 Mark, nicht wie der Einsender behauptet, s 5 Mark 35000 Mark. Daß die Zuteilung der Arbei-^ ten an die Zimmer-Innung keines Deckmantels bedurfte,- ist daraus zu ersehen, daß von uns bis jetzt an den Not­standsarbeiten nur 1 Schreiner beobachtet werden konnte, dagegen 6 arbeilslose Zimmergesellen, abgesehen von den 4 Meistern.

Um das Herstellen der Latten wäre es schlimm gestellt, wenn die Zimmermeister bei Schreiner Vollmer vorher Rat­schläge einholen müßten, denn derselbe braucht seine Kennt­nisse für sich selbst, kann daher an die Zimmermeister nichts abtreten!

Wie Schreiner Vollmer bei den Blockhäußern zu einem Preis von 20 000 Mk. kommt, kann sich die Zimmer-Inn­ung nur als Produkt seiner bekannten Großzügigkeit und willkürlichen Aufrundung der Zahlen nach Oben erklären.

In Wirklichkeit kostete eine Blockhütte 10230 Mark, hiezu stellte die Stadtgemeinde die nötigen Stangen, also ohne Dach! Jetzt Schreiner Vollmer braucht man doch auch ein Dach, und das besteht nicht in einem Regenschirm, sondern aus Latten und Brettern, und zum Anstreichen der Dachbretter war auch Karbolineum nötig. Dazu kommen noch Läden und Türen und die hiezu nötigen Drahtstifte, denn mit Glaserkitt und Leim läßt sich das wohl nicht be­festigen. Nun mußte die Ware doch auch durch ein Fuhr­werk an Ort und Stelle gebracht werden, und daß das heutzutage auch nicht unwesentl. Kosten macht, weiß jeder­mann.

Wie steht es nun nach obigen der Wahrheit entsprechen­den Preisen, mit den von Vollmer in seinem Artikel vom 3. d. M. enthaltenen Berechnungen ? Wo sind die fehlen­den 9770 Mk.? Wo ist bei einer Kastensumme von 10230 Mk. für eine Blockhütte der vom Art.-Schreiber ausgerech­nete Nettoverdienst eines Zimmermeisters in 14 Tagen? -von 8000 Mk.

Es sind nichts weiter, als vom bösartigem Konkurenz- neid entsprossene Unwahrheiten! Wir überlassen es der hies. Einwohnerschaft, aus wahrheitsgemäßen Berech­nungen, ihr Urteil selbst zu bilden, der ja die Zimmermstr. sowie der gehässige Artikelschreiber bekannt sind.

Zum Schluß möchten wir Hr. Schreiner Vollmer zu- rufen: Was sieyest Du den Splitter in deines Bruders Auge, und wirst nicht gewahr, den Balken in deinem Auge ?

Wir glauben jedoch im Sinne der Einwohnerschaft zu handeln, wenn wir jegl. weitere Artikel in dieser Sache, unbeantwortet lassen I

Zimmerer-Innung Wildbad.

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Befreiung tr garantiesofort. Alter und Geschlecht angeben. Auskunft umsonst. Versandhaus Westfalia, Erkenschwick (Wests.) 307. '

Die Versorgungs-Kuranstalt Wildbad

hat im Wege der öffentlichen Verdingung den Bedarf au s Lebensmitteln: Backwaren, Eier, Mineralwasser, Eis,» Essig, Eier, Obst, frische Gemüse, Gewürze, Zitroneu usw. am Mittwoch, den 16. Februar 1921, vormittags 10 Uhr für die Zeit vom 1. April 1921 bis 31. März 1922 zu vergeben. Die Bedingungen liegen zur Einsicht­nahme im Geschäftszimmer der Versorgungs-Kuranstalt Wildbad auf. Schriftliche Angebote, mit Mustern sowei! ; möglich, sind bis zu oben genanntem Zeitpunkt einzureichen. Die Angebote sind prozentual zum jeweiligen hies. Marktpreis, der den Höchstpreis nicht übersteigen darf, zu berechnen.

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