Amtsblatt für die Stadt Wikdbad und Mglnch Verliündigu»Nsl>l»tt des Kgl. Revieramts Wildbad.
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außerhalb des Bezirks 1 3ö. Aile Postanstalten und Postboten nehmen Bestellungen an.
Samstag, den 22. März 1890.
7. e/fk/t-V/.
Nachstehende zwei oberamtlichen Bekanntmachungen werden hiemit zur Nachachtung zur öffentlichen Kenntnis gebracht. - Wildblld, den 19. März 189-.
Stadtschultheitzermmt:
Bätzner.
Neuenbürg.
Auffovöevung
an die Reservisten, Landwehrmiinner, Er- satzreservisteu und an die ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots.
Unter Bezugnahme auf die §§ 118, Ziff. 3, 120 Ziff. 5 und 122 der deutschen Wehrordnung (Regierungsblatt von 1889 S. 5) werden diejenigen Reservisten, Landwehrmänner, Erfatzreservisten und ausgc- biidcten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots, welche auf Zurückstellung hipter die letzte» Jahresklossen ihrer Waffe oder Dienst- kategorie wegeA, häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch machen, aufgesordert, ihre Gesuche innerhalb 10 Tagen, spätestens aber vor dem MusternngStermin bei dem Ortsvorsteher ihres dauernden Aufenthaltsorts anzubringen.
Wegen der Behandlung derselben werden die Ortsvorsteher auf die Vorschrift des § 123 der Wehrordnung und die Verfügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betr. das Verfahren bei Reklamationen und KlastfikationSgesuchen vom 8. April 1876 Z>ff. III. (Amtsblatt des K. Ministeriums des Innern von 1876 S. 120 ff.) chingewissen. '
Den-. März 189ä. f K. Oberamr. Hofmann.
Neue n b u r g.
Aufforderung
zur Anbringung der Gesuche um Zurückstellung von der Aushebung wegen häuslicher Verhältnisse.
Diejenigen, welche Ansprüche auf Zurückstellung Militärpflichtiger wegen häuslicher Verhältnisse auF den in der deutschen Wehrordnung § 32 Ziff. 2 lit. s, bis s aufgeführten Gründen (Reklamationen) erheben wollen, werden aufgesordert, dieselben womöglich so zeitig geltend zu machen, daß sie noch vor dem Zusammentritt 'der zur Entscheidung darüber berufenen Ersatzkommission vollständig erörtert werden können.
Calmbach.
Hroße Iaßrnis-Mrßeigerung.
In der Nachlaßsache der
Frau Wilhelmine V. Lutz, geb. Ebbecke,
sWitwe des Christian v. Lutz, gewesenen Kaufmanns und Holz- ' Händlers von Calmbach wird die Fahrnis in dem Wohnhause der Verstorbenen am Montag, den 24. März 1890 und die folgenden Tage gegen Barzahlung öffentlich versteigert.
Es kommen vor:
I. am Montag, den 24. März 1890
von vormittags 8'/, Uhr an:
Gold und Silber, worunter 1 gold. Damenuhr, mehrere gold. Ringe, 1 silb. Obstkörbchen, 2 silb. Leuchter, mehrere Messer und Gabeln mit silb. Beschlag, Vorleg-, Eß- und Kaffeelöffel; Bücher verschiedenen Inhalts und einige wertvollere Gemälde, Stahlstiche;
von nachmittags 2 Uhr an:
Gewehre und Waffen, Betten, worunter Roßhaarmatratzen, Oberund Unterbetten, Haipfel und Kissen, Röste, Couverte, Vorlagen, Teppiche, vorrätiges flächsernes Tuch und ein Teil der Leinwand ;
II. am Dienstag, den 25. März 1890
von vormittags 8 0s Uhr an:
der Rest der Leinwand, bestehend in Oberbett-, Unterbett-, Haipsel- und Kissenziechen, Leintüchern, Tafel- und Tischtüchern, Servietten, Handtüchern und Fenstervorhängen; .
von nachmittags 2 Uhr an:
Küchengeschirr von Messing, Kupfer, Zinn, Blech, Eisen, Holz, Poreellain und Glas;
III. am Mittwoch, den 26. März 1890
von vormittags 8'/s Uhr an:
Schreinwerk, worunter 1 Bücherkasten mit Glasthüren, 1 Sekretär, mehrere Sofas, Commode, Tische und Kleiderkästen, 1 Fauteuils und 1 Amerikanersessel; Faß und Bandgeschirr;
von nachmittags 2 Uhr an:
allerlei Hausrat, worunter 1 Standuhr, große und kleine Spiegel, Brennholzvorrat.
Käufer sind eingeladen.
Gerichtsnotar Feh leisen.
Die Ortsvorsteher haben derartige Gesuche, welche bei ihnen schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden können, genau nach den Vorschriften sder Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betr. das Verfahren bei Reklamationen und Klassifikationsgrsuchen vom 8. April 1876 Ziff. 1 Nt. ^ Amlsblait des
K. Ministeriums des Innern von 1876 S. 114 ff. zu behandeln.
Formulare werden vom Oberaml abgegeben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß verspätet angebrachte Gesuche nicht berücksichtigt werden.
- OrtSnorsteher haben -.Hü r g s hörig » .
Hiezu eine Beilage.