Amtsblatt für die Stadt Wikdbad und Mglnch Verliündigu»Nsl>l»tt des Kgl. Revieramts Wildbad.

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außerhalb des Bezirks 1. Aile Postanstalten und Postboten nehmen Bestellungen an.

Samstag, den 22. März 1890.

7. e/fk/t-V/.

Nachstehende zwei oberamtlichen Bekannt­machungen werden hiemit zur Nachachtung zur öffentlichen Kenntnis gebracht. - Wildblld, den 19. März 189-.

Stadtschultheitzermmt:

Bätzner.

Neuenbürg.

Auffovöevung

an die Reservisten, Landwehrmiinner, Er- satzreservisteu und an die ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots.

Unter Bezugnahme auf die §§ 118, Ziff. 3, 120 Ziff. 5 und 122 der deutschen Wehrordnung (Regierungsblatt von 1889 S. 5) werden diejenigen Reservisten, Land­wehrmänner, Erfatzreservisten und ausgc- biidcten Landsturmpflichtigen des zweiten Auf­gebots, welche auf Zurückstellung hipter die letzte» Jahresklossen ihrer Waffe oder Dienst- kategorie wegeA, häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch machen, aufgesordert, ihre Gesuche innerhalb 10 Tagen, spätestens aber vor dem MusternngStermin bei dem Ortsvorsteher ihres dauernden Aufenthalts­orts anzubringen.

Wegen der Behandlung derselben werden die Ortsvorsteher auf die Vorschrift des § 123 der Wehrordnung und die Verfügung der Ministerien des Innern und des Kriegs­wesens, betr. das Verfahren bei Reklama­tionen und KlastfikationSgesuchen vom 8. April 1876 Z>ff. III. (Amtsblatt des K. Ministeriums des Innern von 1876 S. 120 ff.) chingewissen. '

Den-. März 189ä. f K. Oberamr. Hofmann.

Neue n b u r g.

Aufforderung

zur Anbringung der Gesuche um Zurück­stellung von der Aushebung wegen häus­licher Verhältnisse.

Diejenigen, welche Ansprüche auf Zu­rückstellung Militärpflichtiger wegen häus­licher Verhältnisse auF den in der deutschen Wehrordnung § 32 Ziff. 2 lit. s, bis s aufgeführten Gründen (Reklamationen) er­heben wollen, werden aufgesordert, dieselben womöglich so zeitig geltend zu machen, daß sie noch vor dem Zusammentritt 'der zur Entscheidung darüber berufenen Ersatzkom­mission vollständig erörtert werden können.

Calmbach.

Hroße Iaßrnis-Mrßeigerung.

In der Nachlaßsache der

Frau Wilhelmine V. Lutz, geb. Ebbecke,

sWitwe des Christian v. Lutz, gewesenen Kaufmanns und Holz- ' Händlers von Calmbach wird die Fahrnis in dem Wohnhause der Verstorbenen am Montag, den 24. März 1890 und die folgenden Tage gegen Barzahlung öffentlich versteigert.

Es kommen vor:

I. am Montag, den 24. März 1890

von vormittags 8'/, Uhr an:

Gold und Silber, worunter 1 gold. Damenuhr, mehrere gold. Ringe, 1 silb. Obstkörbchen, 2 silb. Leuchter, mehrere Messer und Gabeln mit silb. Beschlag, Vorleg-,- und Kaffeelöffel; Bücher verschiedenen Inhalts und einige wertvollere Gemälde, Stahlstiche;

von nachmittags 2 Uhr an:

Gewehre und Waffen, Betten, worunter Roßhaarmatratzen, Ober­und Unterbetten, Haipfel und Kissen, Röste, Couverte, Vorlagen, Teppiche, vorrätiges flächsernes Tuch und ein Teil der Lein­wand ;

II. am Dienstag, den 25. März 1890

von vormittags 8 0s Uhr an:

der Rest der Leinwand, bestehend in Oberbett-, Unterbett-, Haipsel- und Kissenziechen, Leintüchern, Tafel- und Tischtüchern, Serviet­ten, Handtüchern und Fenstervorhängen; .

von nachmittags 2 Uhr an:

Küchengeschirr von Messing, Kupfer, Zinn, Blech, Eisen, Holz, Poreellain und Glas;

III. am Mittwoch, den 26. März 1890

von vormittags 8'/s Uhr an:

Schreinwerk, worunter 1 Bücherkasten mit Glasthüren, 1 Sekre­tär, mehrere Sofas, Commode, Tische und Kleiderkästen, 1 Fau­teuils und 1 Amerikanersessel; Faß und Bandgeschirr;

von nachmittags 2 Uhr an:

allerlei Hausrat, worunter 1 Standuhr, große und kleine Spiegel, Brennholzvorrat.

Käufer sind eingeladen.

Gerichtsnotar Feh leisen.

Die Ortsvorsteher haben derartige Ge­suche, welche bei ihnen schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden können, genau nach den Vorschriften sder Ministerien des Innern und des Kriegs­wesens, betr. das Verfahren bei Reklama­tionen und Klassifikationsgrsuchen vom 8. April 1876 Ziff. 1 Nt. ^ Amlsblait des

K. Ministeriums des Innern von 1876 S. 114 ff. zu behandeln.

Formulare werden vom Oberaml abge­geben.

Es wird ausdrücklich darauf hinge­wiesen, daß verspätet angebrachte Gesuche nicht berücksichtigt werden.

- OrtSnorsteher haben -. r g s hörig » .

Hiezu eine Beilage.