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Den -TT'März 189/.
K. Oberamt. Hofm a n n. Nachstehendes wird hicmit zur öffent
lichen Kenntnis gebracht.
Wildbad, den 20. März 1890.
Stadtfchulrhechenamt: Batznrr.
Aufforderung
au die Huudebefitzer zur Versteuerung ihrer Hunde
auf das Etatsjahr 1. April 1890 bis 31. März 1891.
In Gemäßheit der Gesetze vom 8. Sept. 1852 <Rcg.-Bt. S- 187) und vom 16. Januar 1874 (R'g.-Bl. S. 79) werden sämtliche Hundebesitzer zur Versteuerung ihrer Hunde auf das Etatsjahr 1. April 1890/31. März 1891 aufgcfordcrt indem zugleich folgendes bemerkt wird:
1. Von allen im Lande befindliche» Hunden , welche über 3 Monate alt sind, ist eine Abgabe zu entrichten, welche 8 Mark für jede» Hund, ohne Unterschied der Benützung desselben beträgt.
2. Steuerpflichtig ist der Inhaber des Hundes. Wer in dem Etatsjahr 1. April 188931. März 1890 einen Hund versteuert hat und denselben in der Zeit Vom 1. bis 15. April 1890 nicht abmeldet, hat die Steuer von demselben für das Elats- jahr 1. April 1890/31. März 189 l fort- znenlrichten, wenn er gleich am 1. April 1890 keinen Hund mehr besitzt.
3. Auf den 1. April 1899 haben daher nur diejenigen .Steuerpflichtigen Anzeige zu machen, welche am 1. April einen Hund von steuerpflichtigem A>i>r b>sitzen, ohne schon in dem Vorjahr eine» Hnndan- gezcigt und versteuert zu haben, sowie diejenigen, welche am 1. April mehr steuerpflichtige Hunde besitzen, als sie in dem Vorjahr angezeigt und versteuert haben (Anmeldung). Diese Anzeige ist spädstens bis 15. April zu machen.
Wer am 1. April civen in dem Vorjahr versteuerten Hund nicht mehr hat und und auch keinen ander» Hund an Stelle desselben besitzt, hat hievon ebenfalls bis svätestenS 15. April Anzeige zu machen, wenn er von der Steuer für das neue EtatS- jahr befreit werden will (Abmeldung).
4. Wie die Anzeige der Hunde, so hat auch die Abmeldung derselben schriftlich oder mündl. bei dem OrtSstenerbeamten dcsjmigen OrtS zu geschehen, an welchem der Hunde- desitzcr (Inhaber) am I. April wohnt.
Dabei werden die Hundebesitzer daraus aufmerksam gemacht, daß der OrtSsteuerbe- amte für jede Abmeldung eine Bescheinigung zu erteilen hat.
5. Wer «ach dem 1. April im Laufe der 3 Quartale April/Juni, Juli/Scptember und Oktober/Dezember 1890 in den Besitz eines über 3 Monate alten Hundes kommt, hat, sofern nicht der letztere an die Stelle eines andern von demselben Besitzer bisher versteuerten Hundes tritt, innerhalb 14 Togen Anzeige hievon zu machen und vom nächsten Quartale an die Abgabe für den Rest dcS Etatsjahres zu entrichten, ohne Rücksicht darauf, ob der Hund schon von einem früheren Besitzer aus dieselbe Z> it versteuert worden ist.
8. sobald ein Hund , welch r bisher
unangezeigt geblieben ist, weil derselbe das abgabepflichtige Alter von 3 Monaten noch nicht erreicht hatte, in dieses Alter eintntt, hat der Besitzer in gleicher Weise innerhalb 14 Tagen Anzeige hievon zu machen und vom nächsten Quartale an die Abgabe für den Rest des EtatSjahreS zu entrichten.
7. Die vorgeschriebene Anzeige eines Hundes (Ziff. 3 Abs. 1,Ziff. 5 u. 6 oben) ist auch bann zu erstatten, wenn der Besitzer vor Ablauf der Anzeigcfrist (Ziff. 3 Abs. 1 und Ziff. 5 und 6 oben) wieder aufgehört hat.
8. Wer die vorgeschriebene Anzeige eines Hundes nicht oder nicht rechtzeitig macht, oder wer unrichtigerweise einen Hund, welchen er am 1. April noch besaß, innerhalb der Ausnahmezeit abmcldct und nickt bis zum 15. April die Abmeldung zurücknimmt, hat den 4fachen Betrag der gesetzlichen Abgabe zu bezahlen.
9. Wenn in einer Gemeinde auf Grund des Gesetz s vom 2. Juli 1889 (R g -Bl. S. 215) ei» örtlicher Zuschlag zur Hundeabgabe erhoben wird, so wird derselbe gleichzeitig mit der staatlichen Abgabe angcsetzt und eingezogen.
Sind in einer Gemeinde die zum Hüten von Schafen verwendeten Hunde von .dem Zuschlag ausgenommen, so haben die Besitzer solcher Hunde dem OrlSsteuerbeamten eine Bescheinigung dcS Gemeinderats ihres Wohnorts darüber vorzulegen, daß die Ausnahme von dem Zuschläge auf ihre Hunde zutreffe.
W i l d b a d.
Zwangsverkauf.
Das Kgl. Amtsgericht Neuenbürg hat am 23. Dezember 1889 gegen den Fuhrmann Georg Friedrich Haisch hier die Zwangsvollstreckung in dessen unbewegliches Vermögen angeordnet und der Gc- mcinderat als Vollstrcckungsbehördc folgende Liegenschaft zum Zwangsverkauf bestimmt: Gebäude:
Nr. 4 152
1 a 67 gm Ein 2'.r stockiges Wohnhaus mit gewölbtem Keller.
Nr. ä. 152 a
1 s, 32 gm Ein 2stockigeS Hintergebäude mit Wagenrcmise
und gewölbtem Keller.
05 gm Schweinstall an der Scheuer
5 a 22 gm Hofraum.
Nr. 152 v
41 gm Eine Istockige Wagcn-
remise von ganzen Holz- wäuden mit Ziegeldach.
8 » 67 gm unterhalb der StaN an der Hauptstraße in Ziegel- Wiesen.
Die Hälfte an:
Nr. ^ 152 i,
51 gm Eine Isiockigte Scheuer von Fachwerk
07 gm Hofraum (Winkel) nörd- lich
58 gm an der Hauptstraße außerhalb der Stabt in Ziegel- wicsen.
Anschlag vorstehender Gebäude 35000
Güter:
Parz. Nr. 318 2 a 10 gm Gemüsegarten Parz. Nr. 317
80 gm GraSgartcn
2 a 90 gm am Stichweg neben Ehr.
Friedrich Haisch Müller und Christian Volz, Holzhändler
Anschlag . . 500 ^
Parz. Nr. 636
30 a 70 gm Acker im Spießfeld neben
Christof Friedrich Haisch, Müller und Christian Fr. Müller, Flaschners Witwe
Anschlag . . 1200 ./el
Paez. Nr. 579
11 a 20 gm Acker
1 a 15 gm Ocdc
12 n 35 gm in der RcichcrlSkling
neben dem Staatswald und Jakob Friedrich RiexingerS Witwe
Anschlag . . 150 ./ki
Parz. Nr. 639 1
14 a 15 gm Acker 53 gm Mauer Parz. 639 2
2 a 69 gm Acker
17 u 37 gm im Spiesfeld neben sich selbst und alt Johann Klingenmayer. Heu- schcuer gemeinschaftlich mit den Besitzern der Parz. 640 u. 641 Anschlag . . 400
Parz. Nr. 666 41 a 35 gm Wiese
2 a 39 gm KieS
74 gm unbeständiger Weg 36 gm Heuscheucr
44 a. 84 gm im Spiesfeld neben
Christof Fr. Gutbub, Schuhmacher u. Philipp Jakob Krauß, Nagel«
schmicd
Anschlag . . 1300
Parz. Nr. 831/832 38 a 19 gm Wiese in Ziegelwicsen neben sich selbst und Jakob Friedrich Lutz, Fuhrmanns Witwe Anschlag . . 2500
Diese Liegenschaft kommt am Dienstag, den 25. März 1890 vormittags 12 Uhr
auf dem hiesigen Rathaus im ersten Anf- steeich zum Verkauf was mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß als Verwalter Gemeinderat Georg Rath hier und als Verkausskommüsion
Stadlschuliheiß Baetzner hier und Genieinderat Friedrich Treiber bestellt ist.
Den 20. März. 1890.
Stadtschultheitzenamt:
Bätzner.
5 St. Harzer-Hahnen
pr. St. 4—4'/r ^ hat zu verkaufen Hermann Pfau, Schreinermeister.