— Vertrieb von Branntwein, Wir erhalten folgende Zuschrift: Die badischen und wüntembcrgischen Branntweinbrenner haben in verschieden een Eingaben z den unhaltbaren Verhältnissen Stellung genommen, die durch die Aufrechterhaltung der Verordnung vom 24, Februar 191.7 über die Beschlagnahme und Ablieferung des Branntweins geschaffen morden sind. Baden hat zwar seinen Bevollmächtigten beim Bundesrat angewiesen, au) von Württemberg ist noch nichts geschehen. „Ter Branntwein solle für das Heer sein," lautete der Hauptgrund die Aushebung der genannten Verordnung hinzuwirken; für die Beschlagnahme. Dieser Grund ist weggesallen, aber die Reichsbranntweinstelle lässt sich nach wie vor den Branntwein abliesern. Wohin wird dieser Branntwein gebracht? Der Prosit fällt Geschäftsleuten anher üb Württembergs und Badens in die Tasche und iL Ware wird erheblich teurer, als wenn der Kleinbrennet sie verkaufen dürste. Dabei zahlt die Branntweinstelle den Kleinbrennern Verlustpreise, die in gar keinem Verhältnis emeinen Marktpreis stehen. _—,
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betreffend dt» Anftegnng dev WSHlvvlistv z«v Genretnberatsrvahl.
I. Tag der Wahl.
Die Gemeinderatswahl ist durch Beschluß des Gemeinderats auf Sonntag, den 18. Mat 1. I. vormittags von 9 Uhr bis nachmittags 4 Uhr anberaumt.
H. Bezüglich des Rechts zur Teilnahme an dieser Wohl und -rr Wählbork-ik gelten folgende Bestimmungen.'
Art. ! des Gesetzes von 15. März 1919 (Reg. Bl. S. 25) lautet:
A» Stelle der Art. 12—14 d^sGemeiiidea gehörigkeilS- gesetzes vom 16 Juni 1885 treten folgende Bestimmungen:
1. Das Recht der Teilnahme an den Wahlen zu den Gemeindeämtern und das Stimmrecht insvnstigen Gemeindc- angelegenheitcn steht allen ir>üs1t.mlirrg'schei! Staatsbürgern ohne Riilersch cd d,s Geschlechts zi, welche das 20. T'b «s
> . — Vermögensabgabe. Zu cker gesetzlich vo'k-, beschriebe, e:; Aufforderung eines Vermögensverzeichinsses auf den 31. Dezember 1918 ist mitzuteilen, daß der Ter-« min für die Fertigstellung der Ausrechnring ans den 3 Ir M a i dS. Js. verschoben worden ist. Tie Steuererklärung ist jedoch einstweilen noch nicht abzngeben, sondern verbleibt in den Händen des Steuerzahlers, bis eine später noch zu veröffentlichende amtliche Aufforderung seitens der betreffenden Behörde zur Abgabe der Erklärung erfolgt. '
— Die Einreise in das Land Zalzburg ist nur mir besonderer Bewilligung der Landesregierung in Salzburg gestattet. Durchreisende bedürfen keiner Einreisebewilligung. Um die Einreisebewilligung muß schriftlich oder telegraphisch bej der Landesregierung in Salzburg unter Angabe des Reisezwecks und Bcischluß von 10 Kronen angesucht werden. Einreisebewilligungen zum Zweck des Besuchs eines Kurorts werden bis ans weiteres nicht erteilt. Auch in Tirol wendet sich die allgemeine Stimmung aeaen den Fremdenverkehr. _
— Ntpenvemm. Lec
Verein hatte vor dem. Kriege 102138 Mitglieder, eine Zahl, die im Jahr 1918 aus 70 000 sank. Inzwischen sst der Mitgliederstand aber wieder auf über 80000 gestiegen. Tie Zahl der Unfälle im Hochgebirge ist'j.. mi letzten 5 Jahren verhältnismäßig ziemlich hoch, was oaraiis zurückznsühren sein mag, daß die Führer zum Mi- litür eingezogen waren und viele Unerfahrene dem Bergstock aussichtslos huldigt n. An tödlichen Unfällen werden verreickmet 1914 85, 1915 BO, 1916 53, 1917 53, 1918 34. .
" Durch Kauf ging die Villa Schönblick an Hrn. Karl R o m e > sch zur Linde hier über. Das der Frau Eitel. Metzgertz-We., gehörige Haus im Stranbenberg kaufte Herr Will). Eitel, Schlesier hier.
Der heutigen Gesamtauflage liegt ein Flugblatt über Demokraiie und Mittelstand bei, worauf wir unsere Leser aufmerksam machen.
Die Wahl wird fin einer ununterbrochenen Handlung durch unmittelbare geheime Stimmabgabe der Wahlberechtigten vollzogen. Nur diejenigen sind zur Wahl zugelaffen, welche in die Wählerliste ausgenommen sind. Während der Wahlhandlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses steht der Zutritt zum Wahlraum jedem Wahlberechtigtem offen.
IV. Die Mahl ist ans solche Krmerkrr beschränkt welche in de» öffentlich bekanntgemachten Mahl- Vorschlägen enthalten find. Im übrigen wird ans Art. 78 der Gem.-Ordn. mit der im Regierungsblatt von 1919 S. .37 veröff nilichten Fassung verwiesen.
V Die Wahlberechtigten werden znr Ginreich- nng von Mahlvorschlägen ansgefordert. Die Wall vorschlüge sind bei dem Unterzeichneten B. rsitzmid, u -es Wahlvorstande» schriftlich so zeitig einzureiäcn. daß zivsich n dem Tag der Einreichung und dem Wah tag cm Zein um von mindestens >8 vollen Tag n liegt. Die Einiciloma
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fahr vollendet und im Gemeinde- oder Teilgemeindebezr-f an dem ne zula„g , , Montag. d-„
ihre» Wohnsitz habe,.. Zum Militärdienst eingezvgene Per- 5 Mm 1219 loc te tm.s bts ab-. ud« neben Uhr erfolch sc, sonen sind an dem Ort ihrer militärischen Dienstleistung Nur . Ter Wahlv rschlag mutz von m.»de,tcns LO ,n d e Waster^
wahlberechti t, wenn sie dort vor ihrer militärischen Sinke- l.,t- aufgenommenen Pe,,o..cn untmz -chnet rufnug ihren Wohnsitz gehabt haben. - 3-« »lugen w.rd aus Ät.ckel . o d r Semcindeordnung ^
2. Ist der Wahl- oder Stimmber chtigte nicht im Be- o^^viksen. „ i
sitz der bürgerlichen Ehrenrechte, ist er entmündigt, unter , ^orbnicke zu de» Wnhlvvilchlagcn k.uuien > uf d^m:>> t- vorläufige Vormundschaft oder wegen geistiger Gevrcchen abgeholt iveiden.^swou de, >'occal reich!
unter Pflegschaft gestellt, so ruht sein Wahl oder Stimmrecht - Wilova . den 2 -
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3. In den Gemeinderat können die nach vorstehenden Bestimmungen wahlberechtigten Personen gerähll weiden, welche das 25. i'ebenssati volle-det haben, k) Art. 13 Abs. 2 der Gem. O. lautet:
Für das zur Wahlberechtigung erforderliche Lebensalter ist der Wahltag, für die übrigen die Wahlberechtigung bedingenden Eigenschaften der Zeitpunkt des endgültigen Ab-' schlusses der Wählerliste (Art. 14 Abs. 3) entscheidend.
III. Auslegung der Wähle-UsteP »d Recht der WMKerkchliH ten zur Einsichtnahme und zur Einsprache g gen die Wähler liste. ' !
Die Wählerliste ist vom Samstag, den 26. April l. I - an, zwei Wochen lang, also bis (einschl.) Freitag, den 6.! Mai l. I., je vormittags von 8 bis 12 Uhr und nachmittags ^ von S bis 6 Uhr auf dem Rathaus lZimmer Nr. 1) -ur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
April 19 Ü. Ltadtschultheisioiiam!: Bötzv-r
Inneiyald dieser Irilt sind die Wahlberechtigten befugt, gegen die aufgelegte Liste wegen Uebergehung.von Personen, 1 welche in dieselbe aufzunehmen gewesen wären, oder wegen''
Släöl. Acbt'llsaml Muöbad.
Fernsprechanschluß Nr. 140.
(Im LebenSmittelaml)
Kostenlose Stellenvermittlung.
Für sofort oder später werden gesucht: s ) Männlich: k, M-lbiich:
Köchinnen Kücheumädchen Zimmermädchen Offwe-Mädchen Dienstmädch n Waschf auen Ztellru suchen.
Sernielsräulein Masi-use Räheri»
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Ausnahme unberechtigter Personen mündlich oder schriftlich Einsvrache zu erheben. t Masäiinenbauer
Jeder Wähler erhält über- die Abnahme in die Wähler- Ge:chästSN,hrer für Hotel lrzte eine Wahlerkarte zugsschrckt, welche rr als Ausweis)
bei der Wahl mitzubringen hat.
Wildbad, den 23. April 1919,
Stadischultheißenamt: Bätz»er.
Wekclnn1mc»ctzun^
de» Tags dev Äemeinderalsmohl und Kusfordcr- n«S zur Glnrcichnng vsn Wahivvrschläse«.
I. Der Gemrinderat wird aus Gmnd des Gesetze» v»m IS. März 1619 auf 6 Jahre neu gewählt. Mit Ablauf des Zahres 1922 scheidet diejenige Hälfte der Gewählten aus, auf sivelche bei der Verhältniswahl die niedrigeren Höchstzahlen emsallen.
I. Aus die Dauer von 6 Jahren sind 18 Mitglieder des Gemcinderats neu zu wählen.
II. Die Wahl erfolgt nach dem Grundsatz der verhältnismäßigen Vertretung der Wähler.
Diejenigen, aut welche bei der Wahl die niedrigeren Hüchstzahlen entfallen, gellen als ans die kürzere Amtö- dauer gewählt.
III Die Wahl erfsl-t am Konntag, den 18. Wat
l. IS. in den drei Wahlbezirken und zwar Wahlbezirk I. Stadtteil A rechts der Enz und di» Parzellen Kleinenzhos, Windhos und Lautenhok. Wahllokal Rathaus Sitzungssaal. Wahlvorstand «tadtschultheiß Vützner hi«r. Stellv. Ratsschreiber Schmid hier.
Elekirotechiriker Hoteldiencr_
Nekcrnritrn «Hurvg-
Am nächsten Samstag kommt an die Pferdebeft'tzer in der Wagenhalle beim Kühlen Brunnen ein kleineres Quantum Meto sie geg ir Barzahlung zum Verkauf:
Für tue Gemeinde Wildda» 8—12 Nhr vorm.
„ „ Parzellen 2—5 „ nachm.
Aus ein Pf- rd komme» ß5 Psd. Säcke sind mazub,Ingen, Maulesel und Pony erhaOen dir Hälfte.
Falls das Futter an diesem Tag nicht abg-ho/t, wir» angenommen, daß man darauf veizichlel
St ädt. Firtte rmitl elrrirs abesteile.
Kwr-- t.
Die Stadtgemeinde hat einen Waggon Zwiebel erhalten! und findet der Verkauf am Freitag von 2— 6 Uhr auf dem > Lebensmiktelamt statt. Das Pfund kostet 65 Pfennig.
Städt. jpbrnsmtttelamt.
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Wiizki- 8 . Alüychkß- ^Hltt-Kkrkir;PjiSbisti
Das GeffÜLetmrichfntlee ist eingetr. sien und kann sofort abzeh-4: werden. Verkans in der He nah Use,
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tegen Provision für eine
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gesucht. Hohe BerdienßmSglichkeit.
Offerten unter St, E 174» an Invchit^endank W Stuttgart erbeten,
«lÜttAlrNßS-^NLÜAS.
Von der Landesstelle ist mir ein Pöstchen
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für das Liter von 14—1? Jahren überlaffen worden, die ich hiermit zum Verkauf »»zeige.
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Polofnn A4
versteiaeruna.
Am Frettag, den LS. Aprtt ISIS abends 6'/- Uhr l kommen in der Turnhalle
Wahlbeziik II. Stadtteil 8 links der Enz und die Parzellen: l P, Schuhe, 1 Tasche» vhr
(srünhütte. Hochwiese,Lchcnsägmühle,Rollwasser, öffentlich gegen Barzahlung zur Versteigerung.
Sommerberg und Ziegelhütte. j Wildbad, L4. April 1916. Stadtpffvgv.
Wahllokal Altes Schulhaus.
Wahlvorstand Gemeinderal V. Kappelmann.' I Ü
Zlellv. Stadtschicktheißenämts-Sekretär Eger.
Wahlbeziik sll. Tic Parzellen Sprollenhaus,' Christofrhof, Kälberinühle. KohlhäuSle, Nonnenmisi und Sprollenmühle,
Wahllokal Schulhaus in Evrollenhaus. Wahlvorstand Stadkpsieger Brachhold, hi.r Stellv. Verwaltgs-Kand. Gutbub, hier.
Die Wahlhandlung beginnt vormittags 9 Uhr und wird nachmittags 4 Uhr geschloffen. Nach dem für den Schluß der Wahlhandlung bestimmten Zeitpunkt dü>sen nur noch diejenige» Wähler zur Stimmabgabe zugelaffen werde», welche im Wahlraiim bereits anwesend tznd.
und die Züge 1—7 zur
Nächsten Sonntag früh V-8 Uhv rücken der Stab
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aus.
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Freitag äb«> d 0,8 Uhr
inr Hotel Stolzenfei».
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empfehle» alle Gort««
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Kriffkl-AMkl».
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Gr schm. Flur»,
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Jahrgang 1900
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