Bekanntmachung.
de» Kerirkskommaudo*.
bete. Entlassungsbescheinigung für Lenie, die am 10. Nov. noch zurückgestellt waren, die überhaupt noch nicht eingezogen oder vor dem 10. Nov. 1918 entlassen waren.
1) Unsere Gegner erkennen nach eingegangenen Nachrichten die Einträge über Zurückstellung vom Heeresdienst usw. nicht als Entlassung an und behandeln alle solche Mannschaften als Heeresangehvrige. Es muß deshalb auch in ihren Papieren ein Eintrag gemacht werden, daß sie aus dem Heeresdienst entlassen sind. bezw. noch nicht gedient haben.
Es haben daher sämtliche Wehrpflichtigen der Jahrgänge 1869—1900, die am 10. Nov. 1918 noch zurückgestellt waren, die überhaupt noch nicht eingezogen oder oor dem 10. Nov. iS 18 au« dem Heeresdienst entlassen waren, ihre Militärpapiere (Militärpaß, Landsturmscheinsusw.beim Sckult- heißenamt sofort abzugeben, damit der vorschriftsmäßige Ent- lassungs- bezw. Nichteinstellungs-Vermerk ausgenommen werden kann.
Mannschaften, welche in ihren Papieren die ^Vermerke „D. U.". „d. kr«/, oder „dauernd krieg»««kra«ch-
kar , als letzten Musterungsbefund haben, brauchen ihre Papiere nicht vorzulegen, da dieser Vermerk genügt.
2) Die Schultheißenämter wollen sofort die Militärpapiere »den genannter Leute gesammelt und unmittelbar an das Meldeamt Neuenbürg einsenden.
Leute, die in Neuenbürg wohnen, geben ihr Militärpapier bei ihrem dortigen Bezirk»seldwebel direkt ab.
3) Bet der ganzen Sache handelt es sich lediglich um eine förmliche Bestätigung der früheren Entlassung, nicht um eine neue Entlassung: Entlassungsanzug sind daher.vor- erst nicht zuständig, lieber deren Regelung erfolgt später nähere Bekanntmachung.
Lalw, den 12. Dezember 19 >8
Sezirkskammaad*:
«toll.
Major und Bezirkskommandeur.
Bekannt gemacht.
Me Militärpässe «ollen sofort auf dem Rathaus abgegeben werden.
Wildbav. den 17. Dez. 1918.
Stadtschultheißenamt Bätzner.
tzekmtiichm des SnGm»Wn§.
Nr. 18 574 K. 18. A. 1.
«ege« de« Uerka«f va« Heerrsgegenstande«.
Millionenwerte sind der Allgemeinheit bereits verloren gegangen dadurch, daß Heeresgeräte. Waffen, Bekleidung und Pferde von unberechtigter Seite unter der Hand verkauft wurden.
Alle Kommandobehörden und Arbeitet- und Soldaten- räte werden dringend ersucht, diesen: unrechtmäßigen Verkauf mir allen Mitteln entgegenzutreten.
Die unberechtigten Verkäufer und Käufer von Staatseigentum setzen sich schwerster Bestrafung aus.
Alle militärischen und Zivilbehörden werden ersucht, herrenloses Heeresgerät zu sammeln und sür gesicherte Ablieferung an die in Württemberg errichteten Heeresgut-Sammel- stellen zu sorgen.
Solche Stellen befinden sich in Wimpfen, Maulbronn Balingen. Besigheim, Bietigheim. Marbach, Ealw, Weil der Stadt. Böblingen, 'Neuenbürg, Freudenstadt, Horb, Tübingen Rottweil und Tuttlingen.
Stuttgart, den 27. Dezember 1918. ^
Der Letter de» Kriegsrvefeirs Fischer.
Suttermittel-Angebot.
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Geistenkleie Preis ra. 9^ 50^ pro Ztr.
Zuckerrübenfchitzel „ „ IS ^ 50 L) „ .,
Strohkraflsutter „ „ 31 ^ 20 5 ) „ „
2. Für Milchvieh und L-chweine:
Rapskuchenschrot Preis ca. 15.« 50^ pro Ztr.
Sonnenblummenkucherschrot „ „ 17.« —„ „ „
Htntersaatkuchenschrot „ ., 15.« — ^ „ „
Die Preise verstehen sich ab Neuenbürg.
Anmeldungen auf vorstehende Futtermittel sind binnen 3 Tagen auf dem Meldeamt zu machen.
Mldbad, den 4. Januar 1919.
Stadtschultheißenamt: Bätzner.
N.
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