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' Die Wählerlisten zur Reichswahl liegen in der Zeit vom 30. Dezember 1918 bis 6. Januar 1919 je einschließ­lich während der Kanzleistnnden aus dem Rathaus zu Jeder­manns Einsicht auf.

Einsprüche gegen die Wählerlisten sind bis zum Ab­schluß der Auslegungsfrist bei dem Gemeinderat anzubringen Wildbad, den 27. Dezember 1918.

Gemeinderat: Vors. Baetzner.

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am Sonntag, den IS. Januar IS 19.

Die Wählerlisten lind vom Dienstag, den 31. Dezem­ber 1918 bis Donnerstag, den 2. Januar 1919 je einschließ­lich auf dem Rathaus zu Jedermanns Einsicht aufgelegt.

Während der dreitägigen Auslegung ist jeder Wahlbe­rechtigte ohne Rücksicht auf seinen Wohnsitz befugt, wegen unbegründeter Ausnahme oder Nichtaufnahme einzelner Per sonen in die Wählerliste schriftlich oder mündlich beim Ge^ meinderat oder beim Ortsvorsteher Einspruch zu erheben, lieber den Einspruch ist, wenn er nicht von dem vorbezeich- neten Beamten sofort für begründet erachtet und durch ent­sprechende Aenderung der Wählerliste erledigt wird, vom Gemeinderat spätestens am zweiten Tage nachher Beschluß zu fassen.

Während der dreitägigen Listenauslegung können vom Gemeinderat oder dem beauftragten Beamten auch von Amts wegen weitere Presonen in die Liste ausgenommen oder aufgenommene Personen gestrichen werden.

Wildbad, 27. Dezember 1918.

Gemeinderat: Vors. Baetzner.

auf

Einladung.

Die heimgekehrten Krieger werden von der Stadtgemeinde

Soaatag, de» ÄS. Dezember 1918

abends 7 Uhr

in die Turnhalle zu einer Begrüßungsfeier freundlich einge­laden.

Da die Turnhalle nicht alle fassen kann, so werden zu­nächst die in der Beteiligungöliste unter Nr. 1 200 je einfchl. eingetragenen Krieger eingeladen. Für die übrigen wird einige Tage später Einladung erfolgen.

Wildbad, den 26. Dezember 1918.

Stadtschultheißenamt: . tzne r.

Aufforderung.

Die Kaufleute werden gebeten, die noch in ihrem Be­sitze befindlichen Jucker flicke hierher zurückzugeben.

Ebenso wollen die Znckerkarten für de« Monat Dezember abgeliefert werden.

Städt Lebensmittekamt Mildbad.

WrotkurLen-Abgube

Die Abgabe der Brot-, Fleisch- usw. Karten für den Monat Januar -1919 erfolgt für die Nummern 1300 am Montag, den 30. 12. 16. vorm 912 Uhr 301-000 , 30. 12. 18. nachm. 14

-001Schluß Dienstag, den 31. 12. J8. vorm. 912

Stadt. ßet»ensmittelam1.

Wersnrnrntung

Samstag, den 28. Dezember 1918

abends 8 Uhr

findet im

KustHuuS zur Linde

me Frammsilmlllllg.

statt, zu welcher alle Einwohner Wildbads, insbesondere die Frauen höfl. und dringend eingeladen sind.

Lkem: K. Wll Ns ZtittMt Deutsche demokratische 'Ua^tei

Kein Trinkzwang.

^8-ka«itt«achmg.

KMIiW bk Ws'IIMbiin sili i«s UMjch

Auf Grund des § 51 der Ausführungsbestimmungen zum Reichs- Umsatzsteuergesetze werden die zur Entrichtung der allgemeinen Umsatzsteuer-verpflichteten gewerbetreibenden Personen, Gesellschaften und sonstigen Personenvereinigungen in dem Oberamtsbezirk Neuenbürg aufgesordert, die vorgeschriebenen Erklärungen über den Gesamtbetrag''der steuerpflichtigen Entgelte für die Zeit vom 1. August bis 31. Dezember 1918 bis spätestens Ende Januar 1919 dem unten Gezeichneten Amt) schriftlich einzureichen, oder die erfor­derlichen Angaben an Amtsstelle mündlich zu machen.

Als steuerpflichtiger Gewerbebetrieb gilt auch der Betrieb der Land- und Forstwirt­schaft, der Viehzucht, der Fischerei und des Gartenbaus, sowie der Bergwerkbetrieb. Die Absicht der Gewinnerzielung ist nicht Voraussetzung für das Vorliegen eines Gewerbebe­triebs im Sinne.des Umsatzsteuergesetzes. Angehörige freier Berufe (Aerzte, Rechtsan­wälte, Künstler usw.)' sind nicht steuerpflichtig.

Die Steuer wird auch erhoben, wenn und soweit die steuerpflichtigen Personen usw. Gegenstände aus dem eigenen Betriebe zum Selbstgebrauch oder v-erbrauch entnehmen.

Als Entgelt gilt .im letzerem Falle der Betrag, der am Octe und zur Zeit der Ent­nahme von Wiederverkäufern gezahlt zu werden pflegt Von der allgemeinen Umsatzsteuer nachdem Satze von 5 v. T. sind diejenigen Personen usw, befreit, bei denen die Gesamtheit der Entgelte in einem Kalenderjahre nicht mehr als 3000 Mark beträgt. Sie sind daher zur Einreichung einer Erklärung nicht verpflichtet. Eine Mitteilung an das Umsatzsteueramt über die in Anftmch genommene Steuerfreiheit ist jedoch erwünscht.

Die Uichteittreichung der Erklärung zieht eine Ordnungsstrafe dis zu 150 Mark nach sich.

Das Umsatzstenergesetz bedroht denjenigen, der über den Betrag der Entgelte wissent­lich unrichtige Angaben macht und vorsätzlich die Umsatzsteuer hinterzieht oder einen ihm nicht gebührenden Steuervorteil erschleicht, mit einer Geldstrafe bis zum 201'achen Be-rag der gefährdeten oder hinterzogenen Steuer. Kann dieser Steuerbetrag nicht festgestellt werden so tritt Geldstrafe von 100 Mark bis 100 000 Mark ein. Der Versuch ist strafbar.

Zur Einreichung der schriftlichen Erklärung sind Vordrucke zu verwenden. Sie können bei dem Unterzeichneten Umsatzsteueramte kostenlos entnommen werden.

Steuerpflichtige sind zur Anmeldung der Entgelte verpflichtet, auch wenn ihnen Vor­drucke zu einer Erklärung nicht zugegangen sind

Die Abgabe der Erklärung kann im übrigen durch nötigenfalls zu wiederholende Geld­strafen erzwungen werden, unbeschadet der Befugnis des Umsatzsteueramts, die Veranlag­ung auf Grund schätzungsweise!: Ermittlung vorzunehmen.

Bei diesem Anlaß wird daraus hingewiesen, daß, wer Luxusgegenstände der in ß 8

Großhandel liefert,

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Heute Abend V 2 8 Uhr Haupt­probe bei Mitglied Huß. Pünktliches Erscheinen nötig.

der Vorstand.

Msslk-Vmiil Milbai!

Zwecks Erweiterung unserer Musikkapelle werden noch ein­ige Heu'n, auch jüngere, zur Einlernung gesucht. Tie nöß tigen Instrumente ^können ge­stellt werden.

I. A Gart Ronnlch jnn.

Versilberte

Anfbemahrrmgskastchen

für

Eiserne Kreuze

hübsche Aufmachung, Mk. 7 im CParrengeschäft

Ehr. Schmid «. Sohn.

Empschle!

Krim r SHrrhfott echte Stävke echte Kervnrze "Schrvefeiflchnitten sowie LampendocHts und Aykiniur

H. Sott

Rennbach

E-ioch-

wird für einzelne Dame eine

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in freier Lage, in neuerem Hause auf 1. April oder früher. Angebote mit Preisangabe an die Erprd d. Bl erbeten ! 203

des Gesetzes genannten Art im Kleinhandel oder Großhandel liefert, hiervon innerhalb 1919. Der Unterricht umfaßt die Fächer: Stricken, Häkeln, zweier Wochen nach dem Beginn des Unternehmens bei dem zuständigen Umsatzsteueramt Flicken, Hdnd- und Maschinennähen, (Weißzeugnähen), Klei- Anzeige zu erstatten hat.

Werden Luxusgegenstände dieser Art außerhalb eines Gewerbes verkauftz. B. ein dem

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fürs Feld u. zu Hause, ganz ftische Batterien, 4 Volt Spannung, Mk. 1.40 u. Mk. 1.80, bei

Ehr. Schmidn.Sohn.

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Weiß- u. Buntsticken, sowie Schnittmusterzeichnen. Dss- Schulgeld ist gleich wi e- im 1. K urs.

" Anmeldrwaen^. Hso^-wollen vom .,rerin, Fräulein Luise :///^richtet werden.

Wildbad,, den 23.

vmr^ auswärtigen Schülerinnen, "'1919^wn die staatlich geprüfte Leh- Schwäble hier, Villa Augusta, ge-

Dezember 1918.

Stadtschultheißenamt: Bätzner.

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Wekunnlmuchung

Die Auszahlung der städt. Kriegerspenden und Ueber- gabe von je 10 Bergbahnfreikarten an die zurückgekehrten Krieger von

Ur. 1 bis 200 der Anmetdnngsliste findet Sonntag, de« 29. Dez. 1918, von abends '/- 7 bis Uhr an der Turnhallekasse gegen Rückgabe der Nummerscheine und gegen Empfangsbescheinigung statt.

Wildbad, den 28. Dez. 1918.

Die Stadtpftege.

Die Nummernscheine sind auf alle Fälle der Kontrolle wegen mitzubringen.'! _

NeicHstagswaHl.

Diejenigen Personen, die in der Zeit vom 13. Jan. bis 19- Januar 1899 (je einschließlich) geboren sind, wollen sich am Sarnstagz den 28. Dez. am dem Lebensmitt-l- amt zwecks Ausnahme in die Wählerliste anmclden.

Städt. Lebensmittekamt.

Tie Bäcker und Mehlhändler haben nächsten Diense tag ihre sämtlichen leeren Meh,lacke in üblicher Weise im städtischen Mehllokal abzuliefern.

Städt. Mehkabgabestekke.

Von den bei mir gekauften Klassenlosen fielen auf nachstehende Nummern Gewinne: Nr. 174460, 174 485, 077201, 188367, 189031, I9S853, 208821. Die Ge­winne können gegen Rückgabe der Lose abgeholt werden.

C. M. Sott.

sind zu 4 V- .Prozent gegen gute Sicherheit" sofort auszu­leihen.

Privatgebrauch'dienendes Klavier, so ist die Umsatzsteuer mittels Stemvelmarken zu entrichten. ^ ^

Ein MerHlatt für die Reichsumsatzsteuer kann von dem Bezirkssteueramt und den Orts- " ^

steuerämtern zum Preis von 20 Pfennig für das Stück bezogen werden.

Neuenbürg, den 28. Dezember 1918.

Vezirksstmeramt.

Mangold

Die Steuererklärung ist abzugeben:

!. bei dem Kezirkssteireramt: von sämtlichen Steuerpflichtigen des Bezirks mit einem Jahresumsatz von mehr als 200 0 O 0 Mark oder mit geordneter, den Bestimmungen des H G. B. entsprechender kaufmännischer Buchsührung. Außerdem von den Steuerpflichtigen der Gemeinde Nenenbürg

ll. bei ihrem Grtsstenernmt: die nicht unter l genannten Steuerpflichtigen.

Am letzten Montag ist vor dem Hause des Bäckermeisters Fuchs ein

Schi in

abhanden gekommen.

Um Zurückgabe desselben wird gebeten andernfalls ge­richtliche Anzeige erfolgt.

Fron KnU

städt. Krankenhans.

Sptztazarrt f. Frauenkrankheiten u. Geburtshilfe (

Telefon 3936. Stuttgart. Schloß-Straße 14 i

ist nbm 23. Dezember bis S. Jannnr !

i. Emichn- Wn-LmiiMW'

Am Sonntag» 29. Dezember nacym. 6 Mhr findet im Gasthaus zur alten Linde eine

Begrüßungsfeier

der aus dem Felde zurückgekehrten Mitgliedern, verbunden mit einem Essen statt, wozu die verehr!. Mitglieder, sowie Freunde und Gönner des Vereins herzlich willkommen sind.

» Saalöffnung 4 Uhr.

Der Vorstand.

Wildbad, den 28. Dezember 1918.

empfieht

Gesunder Mltmolt Ersah

in Portionen für 100 Ltr. mit künstl Süß Stoff Mk. 9 ohne künstl. Süß Stoff für 75 Ltr. Mk. 6-

R»bevt7«reii,er.

Danksagung

Für die vielen Beweise herzlicher Teil­nahme, welche uns während der Krankheit und bnm Hinscheiden unseres lieben Kindes

Irih

bewiesen worden ist, sprechen wir unfern tiefge­fühlten Dank aus.

In tiefem Leid:

Zamilie Fritz Hammer.