!' ls
1 k
! l;
l> !>>
nsteru « R.
Am Freitag, den 22. Marx 1918, vorm. 8 Uhr.
finiden im Uolhans in Walmdach für die Pflichtigen von Wldbad statt:
I. Die Musterung der im Jahr 1900 geborenen Landsturmpflichtigen;
II. die Nachmusterung
3. sämtlicher noch nickt ausgehobenen Militärpflichtigen der Jahrgänge 1898,1897, 1896, 1895 und b. der zeitig Kriegs«ndranchbrare« und dis einschließlich 1. Mai 19 r8 znriickgesteMen Kandstnrmpstichtigeu aUer Jahrgänge (1899-1869).
Hiezu wird folgendes bemerkt:
1. Tie Pflichtigen haben auf Grund vorstehender Bekanntmachung — mit reingewaschenem Körper und reiner Wäsche — pünktlich zu erscheinen. Unterlassene Anmeldung zur Landsturmrolle und Rekrutierungsstammrolle entbinde! nicht von der Gestellungspflicht.
2. Unentschuldigtes Fehlen oder nicht rechtzeitiges Erscheinen im Musterungstermin wird nach den bestehenden Bestimmungen bestraft.
3. Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat ein von der Ortsbehörde beglaubigtes ärztliches Zeugnis oder ein Zeugnis des K. Oberamtsarzts vorzulegen.
4. Pflichtige, die an einem Gebrechen leiden, das bei der Musterung nicht eingehend untersucht werden kann, haben hierüber ärztliche Zeugnisse vorzulegen. Diese sind von der Ortsbehörde m beglaubigen, falls sie nicht vom Oberamtsarzt abgegeben sind.
Wildbad, den 15. März >918.
Stadtschultheißenamt: Bützner.
Wekanntrnclchung.
Folgende Bekanntmachungen werden durch Anschlag ain Rathaus zur öffentlichen Kenntnis gekrackt!
1. des Kommunalverbands Neuenbürg vom 1. März 1918 betr. Verteilung von Baumwoll-Nähfaden und Leinen- Nähzwirn,
2. des sKgl. Oberamts Neuenbürg vom 8. März 1918 betr. Umropfen von Obstbäumen.
Wildbad, den 1ö. März 1918.
Stadtschultheißenamt: Bätzner.
Aufforderung
zur
Amlilm ijtrZ Wziilst. Renten s.Mn.
Nach Art. 9 I Ziff. 4 des Einkommensteuergesetzes vom 8. Augnst 1903 sind bei Ermittlung des stenerba-en Einkommens von den Einnahmen in Abzug zu bringen die von dem Steuerpflichtigen nach dem Stand vom 1. April d. I. nachgewiesenermaßen zu entrichtenden Sltznldzinse NUk Uenten, sowie die auf besonderem privatrechtlickem oder öffentlichrechtlichem Verpflichtungsgrunde beruhenden dauernden Kosten, soweit die Sckuldzinse rc. nicht auf außerhalb Württemberg- befindlichen Einnahmequellen hasten (Art 8 Ziff. 1 und 2 des Gesetzes) Bei Steuerpflichtigen, die nur der beschränkten Cteuerpflicht in Art. 3 des Gesetze? unterliegen, sind nur d>e Zinse solcher Schulden oder solche Renten oder Lasten abzugsfähig, welche auf den inländischen Einkommensquellen haften.
Auf Grund der Bestimmung in Art. 42 A>"'. 2 des Ein kommensteuergesetzes werden nun die E nkommenßeueipflich- tigen, welche keine Steuererklärung okgebeu, ausgefordert, in der Zeit
vom 1. bis spätestens 8. April d. I .
die abzugsfähigen Schuldzinse, Renten und Lasten, deren Abzug sie beanspruchen, anzuinelden. Hiezu wird ausdrücklich bemerkt, daß die Anme l dung a«lh dann zu
k LisMing LI.INZnr ISIS
»6/>oFs ///menck//)F6/'
2092 Oei^zevinne mit Alrrrk:
^LuptLevinne öiark:
LSHSl-
»13I.osv12kiN<.,ko!'ton. I.!ste 30 ?k.
> i mekir, in allen Verkaufsstellen ua6
Filiale Mlclbac!
(Vorm. Verein8bank Wttcttiatt e. 0. m. u. fil.) Agentur äer Württemberg flüolenbank.
-O-
Gleise, MDip», Äfimolivtit
kaufen stets gegen sofortige Barzahlung in W N beliebigen Mengen M
§ Gebrüder U
Eichelgriin, M Straßbnrg i. Eli. "
hat abzugeben
rsserel.
Ein
Lehnsessel,
(Nuhestubl), mit Plüsckbczua, hat zu verkaufen.
Frau Fanny Kami»,er.
erfolg e» hat, men« die betr. S ch nldzinse u sm. bereits im vorigen Jahr ongemeldet morden srnd.
Die Anmeldung hat auf einem Vordruck zu erfolaen, der den Steuerpflichtigen auf Verlangen von der Unterzeichneten Gemeindebehörde (Rathaus Zimmer Nr. 2) unentgeltlich abgegeben wird.
Mildbad. den 15. März 1918.
slir ilie 8 i»k»m»ßml.
Stv. Bätzner.
W i l d b a d.
MlWWchkWß.
Die Erben der verstorbenen Emilie Ttzsma bringen am Dienstag, de« 19. März 1918, von vormittags 9 Uhr an
im Hofe der Wohnung des Herrn Bergbahnverwalters Edelmann hier gegen Barzahlung folgende Gegenstände zur
öffentlichen Versteigerung:
Kleiderschränke, 1 GlaSschrank, 1 Büffet, Kommode, Waschtische, 1 Schreibtisch, diverse Tische, 1 Spieltisch, Bettlade« mit Röste, Matratze«, woll. B tttep- piche, Pl»mea«x, Bettvorlage«, 1 Sosa^, 1 Fauteuils, Rohrsessel, Stühle, Bette«!' Vorhänge mit Stars, LGarderobsPiegel, 1 Handtuchständer, Spiegel, 1 Regulator, 1 Badewanne, Ledertaschen, Eßlöffel, Gabeln und Messer, Porzellan und Glasware«, Züber, drverseSKüchen- geschirr und sonstigen Hausrat.
Liebhaber sind eingeladen.
Großes
Zimmer,
mit Küche und Zubehör,, aus 1. April oder später zn vcrrinctcrr in der Wilbrlmstr. 111 o. Offerten bitte au M. Köhler. S1>,ttgar;u Büchscnstr. 16.
Zentrale in Stuttgart. I4ieäerla88ungen iu Lannstatt, K88>ingen, bneclrielwlwfen, Qei8lingen a. 8t., bucivviggburg, ?kuliingen, Kavsnsburg, Keutlingen, Sckrvuk. Qmünä 8ckvväb. Hall. 8ct>vven>:ingen, "Tübingen, Olm, bteu-Olm, XVilclb-iä, 2»ffenbaussn.
?O8l8LbeLl?1<ONt0 LtvlttAÄlt
Oiro-Konto bei äer Keiel^bLrnknebenZie'ie psorxbeim unc! Wüptt. ^otenttank.
-O-
An- unä Vsrkauk von Wepipapieren u. ^U8lü!irung von Lö^enauttrügen unter 80 ppkättiLjek' Wattruncr bei- In- iere88en unsrer ^ufteaggebep. ätattlkamm er mit vermielbni-en ehernen äetti-ankfaettern 2 ur ^usbezvabrung von VVeptg6cjen8rüncien jette? ^rl. ^ufbeivnbk'tinci von W ei'lpa pie?e n u ntt Ve rzvaikunc; von
panren Vermögen.
(aettl'uekte Oepo!be8ttmmungen 8teben I)ien8len. kÜNLuo von VVeeb8e?n untt 5cbeek8.
DIi'össnunN lau!entte? K eebnuncsen mit ober obne Krettil- geivättrung c;ün8bgen laettingungen Le'ieibung bö?86ngä npjI6i' Wertpapiere.
Vermittlung von llypoinelrenttrn'ieNen.
^nnattme von lZm-eininge n in-1 8leigencien ^inoLül/.en je naett Dauer tter Anlage
Liniö3ung von Än88ebeinen u, gekünäigLen Wertpapieren. Ven!o8ung8kontroiIe von Wertpapieren. karg e iäto8e 0 e berzv 6!8ung6n. äebeekverkebr.
0srvi88enffakt6 ksrnlung bereilrvillig^l.
VeMliMW>>k>t übel e!Ie fslivöMne-jiUsiUkNleüen
lilieelöl leebeli.
Abgabe der Einkommensteuererklärungen
für das Steuerjahr 1918.
Gemäß Art. 44 des Gesetzes vom 8. August 1903, betreffend die Einkommensteuer «Reg.Bl S. 261). werden alle diejeniac» Steuerpflichtigen, deren stcncrbares Gi,»komme» 2600 ^ und darüber beträgt, und ferner ohne Rücksicht auf den Betrag ihres steuerbaren Einkommens die Aktiengesellschaften und Kvmmaudilgesellsckaftcn ruf Aktien, die Berggewerkschasten, die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die rechtsfähigen Erwerbs- und Wirt- schaftsgenosseilschaften, sowie die rechtsfähigen Versicherungsgesellschaften und Versichcnmgsvereine auf Gegenseitigkeit und endlich alle Steuerpflichtigen mit einem steuerbaren Einkommen nnter 2600 welche einen Vordruck zur Steuererklärung zugesandt erhalte», aufgesordect, späteste ns bis 8. April d. I-, fedoch nicht vor dem 1. April, eine Steuererklärung schriftlich nach dem vorgeschriebenen Vordruck oder zu Protokoll abzugeben.
Die Abgabe der Steuererklärung hat am Sitz eines Bezirkssteueramts bei diesem, im übrigen nach freier Wahl entweder bei der Gemeindebehörde für die Einkommensteuer odrr bei dem Vezirkssteueraml zu erfolgen.
Der Steuerpflichtige, der nach erfolgter Zusendung eines Vordrucks zur Steueierklärung, ungeachtet nochmaliger Mahnung, eine Steuererklärung innerhalb der in der Mahnung festgesetzten weiteren Frist nicht abgibt, verliert nach Art. 49 des Gesetzes für das betreffende Steuersätze das Mecht der Sefchmerde gegen die Entscheidung der Ein- schätzungskommission, sofern nicht Umstände nachgewiesen werden, welche die Versäumnis entschuldbar machen.
Die wissentlich unrichtige oder unvollständige Angabe des steuerbaren Einkommens in der Steuererklärung ist, wenn sie geeignet ist, zur Verkürzung der Steuer zu führen, nach Art. 70 des Gesetzes strafbar.
Den Steuerpflichtige» wird — bei etwaigen Zweifeln tzinstchtlich der von itznen abzngebenden Steuererklärung — empfotzlen, stch an das nnter- feichnete Sezirkssteneramt Irr wenden, welches zn sachgemäßer Beratung und Belehrung der Steuer pflichtigen gerne bereit ist.
Neuenbürg, den 13. Mürz 19i8.
K. Bczicksrteui'ram-. Mangold.
Abgabe der Aapitalsteuer
8 . Usber's krwillsMöö,
empfiehlt
per Packet 50 Pfennig,
R» Treiber.
für das Stenerjahr lk9I8.
Gemäß Art. 11 Abs. 2 des Gesetzes vom 8, Nug-ist 19<»3, betreffend die Kapitalsten? (Neg.Bl. S. 313), werden alle Steuerpflichtigen, die einen steuerbare» Ertrag aus Kapitalien und Renten beziehen, aufgefordert, spätestens bis 8 Ap ril d. I., jedoch nicht vor dem l. Apritz eine Sleuererkläriiug schriftlich „ach dem vorgeschriebcnen Vordruck oder ru Protokoll abzugeben.
Die Abgabe der Steuererklärung hat am Sitz des Kame- ralamts bei diesem, im übrigen nach freier Wahl entweder bei dem Aufnahmebeamten Mir die Kapitalsteuer oder bei dem Kameralamt zu erfolgen.
Die wissentlich unrichtige oder unvollständige Angabe des steuerbaren Kapitalertrags in der Steuererklärung, die geeignet ist. zur Verkürzung der Steuer zu führen, ebenso die wissentliche gänzliche Unterlassung eine, sSteuererklü uug oder die Erstattung einer unwahren Fehlanzeige ist nach Art. 23 des Gesetzes strafbar.
Steuerpflichtige, die ungeachtet nochmaliger, gegen Em- pfangsbesbeiniguilg zuz lstelleuder Mahnung eine Steuererklärung oder Fehlanzeige nicht rechtzeitig abgeben, werden n ch Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes bestraft.
Neuenbürg, den 13. Mürz 1918.
51. AamörnttrmL: Mangold.
kö Mm iflckiMllüiö (ck
i. Zcluvarrcvslct Zccklülerfleim. OeZrünctet 1908. Lelcannte erstkl. Onterricöts- unä LrrietiunZsanMsIt.
I^eal-^bteilung:
6K1388. tt63l8ccktUl6 mit Vorbereitung r. !8inpbrigen-?rütung. Mi8ge?.prükung8ertoIge
Hanttel8-
Adteilung:
ömonatl ttanctel8lcur8e. ?rakt. Oebungokontor.
Kriegsinvuliclen?rei8ermä88iAung.
Oute Verpflegung aucli wöbrenct clea Krieges. üe8uncie tiölienisgs.
?ro8pekte unä ^u8kunit clurek ctie beiter _^ügel unctkMcber._
Keu-Vusnalnus 17. t^pril 1918.
kllNsrkLlk,
Pfund a 55 Pfennig, empfiehlt
Drog rie Hermann Erdmann.