(.) Horb, 9. Dez. (Beschlagnahmt.) Gestern nachmittag wurden auf dem hiesigen Bahnhof 4 Korbe angehalten, die ein geschlachtetes Schwein im Gewicht von IVs Zentnern, 3040 Pfund Erbsen und eine Marse Aepfel und Dörrobst enthielten. Sie waren nach Maxau adressiert. Tie guten Sachen wurden hiesigen Händler'' Weiterverkauf zugeführt. '

(-) Mm, 10. Dez. (Todesfall.) Im 57. Le­bensjahr ist am Freitag abend Gewerbebankdirektor Leonhard Mrccht an einem Herzschlag rasch verschieden.

(-) Tettnang, 10. Dez. (Vom Zug übersah- r e n.) Am Freitag abend stieg Frau Reichert von Langen­argen in Friedrichshafen in den Ulmer statt in den Lan­dauer Zug. Als sie ihren Irrtum bemerkte, stieg sie auf der Station Gerbcrtshaus aus, als der Zug schon wieder in Bewegung war. Sie geriet unter die Räder, so daß ihr beide Füße abgefahren wurden und sie an Verblutung starb. Vor zwei 'Monaten hat der Mann der Verun­glückten auf dem Bahnhof in Langenargen den gleiche" Tod erlitten. ' f _ , .

Verkehr mit Nutz- und Zuchtvieh. '

Mit der Neuregelung der Schlnchiinehnirbcingnng tritt am 10. Dezember 1917 auch die Neuregelung des Verkehrs mit Nutz- und Zuchtvieh ln Kraft. Sie erstreckt sich aus Rindvi.h (einschließ­lich Kälber). Schafe und Ziegen sowie Schweine bis zu einem Lebendgewicht von 25 Kg. Die Veräußerung aller übrigen Schweine, auch soweit si- zu Zuchtzwecken geschieht, darf nur unter Vermittlung der von der Flcischvecsorgringsstelle ausge­stellten Personen erfolgen,- für die Veräußerung von Zucht­schweine» unmittelbar von Züchter zu Züchter wird die Fleisch- versorgungsstelle Ausnahmen zulassen. Der Handel mit Nutz- und Zuchtvieh ist von dem Handel mit Schlachtvieh vollständig getrennt, lieber jeden An- und Verkauf von Nutz- und Zucht­vieh mit Ausnahme von Ziegen ist in Zukunft ein Schluß­schein auszustellen, dies gilt auch sür den Umsatz auf Märkten,- jeder An- und Verkauf von Nutz- und Zuchtvieh (Ziegen ebcn- sails ausgenommen) ist sodann vom verkaufenden und erwerbenden Viehhalter dem Ortsvorsteher anzuzeigen. Zum* gewerbsmäßigen Umsatz von Nutz- und Zuchtvieh sind vom 10. Dez 1917 ab nur die zugelassenen Personen berechtigt. Die Schlachtviehumlage richtet sich nach dem Viehstand der einzelnen Gemeinden. Der verkaufende Viehhalter wie auch jeder andere Viel Halter seiner Gemeinde hat also erhebliches Interesse daran, daß jede Ver- ärßeruna von Nutz- und Zuchtvieh aus einer Viehhaltung der Gemeinde vorschriftsmäßig angezeigt wird.

' Aus den von den Händlern auszustellenden Schlußschei- neu ersieht der erwerbende Viehhalter den Einkaufspreis des Händlers. Ueber die Höhe des zulässigen Händlergewinns sind Richtlinien gegeben. Durch die Vorschriften soll einer- übermäßigen Verteue rung des Nutzviehes durch d en Handel entgegenaewirkt und nötigenfalls die Grundlage für die Erlassung von Höchstpreisen sür Nutz- und Zuchtvieh geschaffen meiden. Die Bersandvorschristen sind so gestaltet, daß der erlaubte Verkehr mit Nutz- und Zuchtvieh möglichst wenig belästigt »nd der unerlaubte Verkehr verhindert wird.

Landesbrennholzstelle. In die württ. Lan­desbrennholzstelle sind Oberforstrat Müller bei der Forst­direktion als Vorsitzender, Oberverwaltungsgerichtsrat Tr. v. Haller beim Verwaltungsgerichtshof und Forstrat Hofmann bei der Forstdirektion als Mitglieder berufen worden. .. . , - .. l i '

Bekanntmachung.

Au? folgende am Rathaus angeschlagene Bekanntmach­ungen wird zur Nachachtung hingewiesen:

1. des Kgl. Oberamts Neuenbürg vom 1. Dezember 1917 betr. Saatgutverkehr,

2. derselben Behörde vom 4. Dezember 1917 betr. Haus­schlachtungen von Schweinen,

3. derselben Behörde vom 6, Dezember 1917 betr. Vieh­aufbringung.

Wildbad, den 10. Dezember 1917.

Stadtschultheißenamt: Bätzner.

Bekanntmachung.

Folgende Bekanntmachungen werden durch Anschlag am Rathaus zur öffentlichen Kenntnis gebracht:

1. des stellv. Generalkommandos vom 25. November 1917 betr. Verbot des Haltens von Luxuspferden,

2. des Kgl. Oberamts Neuenbürg vom 1, Dezember 1917 betr. Schleichhandel mit Futtermitteln,

3. derselben Behörde vom 29. November 1917 betr. Her­stellung von Schnitzbrot,

4. derselben Behörde vom 1. Dezember 1917 betr. Ver­arbeitung von Kartoffeln zu Branntwein,

5. derselben Behörde vom 1. Dezember 1917 beG. Brot­bereitung mit Frischkartsffeln.

Wildbad, den 8. Dezember 1917.

Stadtschultheißenamt: Bätzner.

Erdbeben. Die Warte in Ho Heu hei in ver- zeichnete in der Nacht zum Montag 10.43 Uhr ein Markes Beben, etwa in der Südosischweiz.

Vom Wetter. T-ie Nacht vom 9. auf den 10. Dezember war noch recht kalt. Münsingen hatte 12,3 Grad Celsius, Sigmaringen12,2, Friedrichs- Hafen9,0, Hohenheim5,1 und Freudenstadt3,6 Grad. ' '

Weitere Bierverdünnung in Aussicht. Ter

Zentralansschnßj für Jnlandsbiervcrsorgung hat be­schlossen, den Brauereien zu empfehlen, sich die allge­meine Einführung eines Einfachbieres mit einen: Stamm­würzegehalt von nicht mehr als 2 Prozent angelegen sein zu lassen. Im Frieden pflegten die Normalbiere einen Stammwürzegehalt von etwa 1012 Prozent zu haben. Im Februar 1917, wurde dann der Mindestgehalt des Bieres auf 6 Prozent und für Einfachbier auf 5 Prozent oder weniger festgesetzt. Es erfolgten weitere .Herab­setzungen, und zuletzt wurde für das Dünnbier eine Stammwürze von etwa 3 Prozent bestimmt. Hoffentlich wird nun fetzt wenigstens der Tiefpunkt erreicht sein.

Ist auch die Bewilligung von Wucher Preisen strafbar? Diese Frage hört man oft be­jahen. Ties ist, wie das Reichsgericht unterm 2. Juli 1917 entschieden hat, irrig, sofern es sich nicht um ein abgekartetes Geschäft handelt. Das Verbot richtet sich nur gegen denjenigen, der Preise fordert oder sich oder einem anderen versprechen läßt, die einen übermäßige» Gewinn enthalten, nicht aber gegen den Käufer, der sich freiwillig oder der Not gehorchend dazu herbeiläßt, den geforderten Wuchervreis zu bewilligen. Ter Käufer kann sich nur insofern strafbar machen, als er zum Fordern von Preisen, die einen übermäßigen Gewinn enthalten, auffordert oder anreizt. Irr der b-aßen Bewilligung eines vom Verkäufer geforderten, sei es auch dem Käufer er­kennbaren Wucherpreises, kann ein solches Auffordern ober Anreizen nicht gefunden werden.

Wempreise. Bei der am 5. d. M. in Schnait im Remstal abgehaltenen Versteigerung der Schnaiter Weingärtnergesellschaft wurden 1215 bis 1305 Mk. für en Eimer erlöst. Ter Mittelpreis war 1260 Mk. Das Ergebnis des ganzen Herbstes war hier 5500 Hektoliter. Ter Wert berechnet sich nach dem Mittelpreis von 283HZ Mk. pro Hektoliter auf 1558315 Mk.

Eiuzahlungskurse für Postanweisungen: Für die Niederlande 100 Gulden 270 Mk., für Däne­mark 100 Kronen 209 Mk., für Schiveden 100 Kronen 237 Mk., für Norwegen 100 Kronen 210 Mk., für die Schweiz 100 Franken 150 Mk.

Gegen den Christ-aumwucher. Tas Kriegs- wücheramt in Berlin hat erklärt, daß Christbäu nie als Äegenstände des täglichen Bedarfs anzuschen sind, die den Bestimmungen der Preiswucherverordnung unterliegen.

. Opset Ms Vaterland. Bet der Toldankaufsstelle in Frank­furt a. Main sind jüngst aus dortigen Pairizierkreisen ein Perlenhalsband im Werte von 265 000 Mk. und ein zweite« im Werte von 800000 Mk. zum Verkauf an das neuira.e Ausland aufgeliefert morden.

Neclams Universatbiblioihrk in Leipzig konnte neulich ihr Mjähriges Jubiläum feiern. Welchen Einfluß die Bibliothek auf die Entwicklung des deutschen Geisteslebens ausgeübt hat erhellt aus den großen Absatzziffern der einzelnen Werke. Obenan stehen natürlich die deutschen Klassiker, vor allem Göihe und Schüler, die in mehr als 15 Millionen Bänden über die Erde verbreitet wurden. SchülersTeil" erreichte die Höchftzahl m't 2 300000 Exemplaren. Die älteren Klassiker Herder. Lcssina, Wieland, sind in 3 Millionen Bänden vertreten. Friedrich Heb­bel mit fast 1 250 000 Bänden. Ebenso viele Bände fallen aus Heyse. Raabc. Ienscn. Rosegger und Otio Ernst, am meisten von ihnen Rosegger mit Uber 300 OM. Shakespeare erscheint mit fast 4 Millionen Bänden. Die griechischen und römpchen Kas­siber zählen 8 i/r, die Philosvvhen von Plato bis Wundt weit über 5 Millionen Bände. Ibsens Werke sind in über 4 V» Miilionen Nummern verbreitet.

Schiebungen. In Essen wurden große, von Aiigesteüien des Kohlensyndikats mit Kohlenschicbinigen vcibundcne LcbensmNtel- schiebungei: aufgedeckt. Ganze Ei'enbahnzüge mit Lebensmitteln sind verschoben worden, u. a. 10000 Zentner Zucker, 35 Wagen Weißkohl 500 Doppelzentner Weizenmehl.

Elefantenbraten im Gasthaus. Eine der beliebtesten Ein­wohnerinnen des Leipziger Zoo'ogischen Gartens, die Elefantin Neüy mußte kürzlich wegen zunehmender Altersschwäche getötet werden. Ein Gasthaus' in Leipzig erwarb das Fleisch des Tieres, im ganzen 15 Zentner. Der Elesantcnbrciien wurde mar­kenfrei und für 1.60 Mark dargcboten.

Die Sieben Gemeinden heißt jene Hochebene an der Süd­ostgrenze Tirols, wo jetzt die Trurpen des Feldmarschaür Con­rad von Hötzendorff in siegreichem Vordringen gegen die Italiener sind. Den Namen hat das Bergmassio »on einer alten deutschen Siedelung, die aus sieben Dörfern befiehl. Ihre Bewohner galten nach dem Einfaü des italienischen Gelehrten Antonio Marza- gaglia aus Verona noch vor 60 Jahren als Nachkommen der vo-r Marius bestechen Cimbern. aber cs Ist jetzt kein Zweifel mehr, daß sie. wie ihre Sprache zeigt, Bayern sind. Sic sind im IZ, Jahrhundert eingewanderl.

Brand. Am Samstag vormittag brach in einer Fabrik für Schiffsausrüstungen in Mignc-les-Lourdines bei Poltier» (Frankreich) ein Brand aus, bei dem mehrere Arbeiter gelötet und 15 verletzt wurden. .

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Druck ». Verlag der B. Hosmann'schen Buchdruckern Wildbad. Verantwortlich: E. Reinhardt daseibil.

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Alle Soldaten, die wegen Eintritts in den Kriegsdienst ihre Kassenmitgliedschaft haben erlöschen lassen, können binnen 6 Wochen nach der Rückkehr in die Heimat wieder in die Krankenkassen eintretten. Das gilt sowohl für Pflichtmit­glieder, wie auch für freiwillige Mitglieder der Krankenkassen. Die Krankenkassen sind nicht berechtigt, die Wiederaufnahme in die Kaffe von einer ärztlichen Untersuchung abhängig z> machen. Der Eintritt in die Krankenkasse ist also auch kranken Soldaten gestattet, und der Anspruch auf die vollen Kaffenleistungen besteht auch bei solchen Krankheiten, die beim Wiedereintritt in die Krankenkasse schon vorhanden waren.

Wildbad, den 31. Oktober 1917.

Stadtschultheißenamt: Bätzner.

Morgen mittag non

1 Uhr ast ist gutes

Kirh-Kleisch

zu haben das Pfund 1,50 Mk (ohne Karten). Kleingeld ist mitzubringen.

Uost- u. Pflege-Uinder.

Die Oberhebamme Anise Hammer hier ist gemäß H 9 der Ministerial-Verfügung vom 8. Dezember 1909 mit der Ueberwachung der Kost- und Pflegekinder beauftragt worden. Die Koflgeber sind verpflichtet, der Hammer die jederzeitige Besichtigung des Kostkindes und der Wohnung zu gestatten und ihr jede von ihr gewünschte Auskunft zu erteilen.

Wildbad, den 10. Dezember 1917.

Stadtschultheißenamt: Bätzner.

bei

Arisch eingetroffen

Adolf Klumenthal.

Die hiesige

llleinkinder-Schule

gedenkt am Freitag, den St. Dezember, abends 4 Uhr, ihre Christfeier in der evang. Stadtkirche abzuhalten.

Gaben für die Kleinkinderschule werden von Frau Stadt­schultheiß Kühner, im Rathaus, den Schwestern und dem Unterzeichneten dankbar entgegengenomincn.

Stodtpfarrer Kooler.

Oie 80 lästigen

Kopkscbuppen

und Öaarauskall

verscDrvinäen sofort belLebraucD unseres seil 30 Oabren bervälirten

« kräuter-

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lAascbe tAK. 3.50 uncl tVlk. 4.50 uncl unseres festen

lZrillantine »

0ebrauclk8alnvenc1un§: Oie Haare rver- clen mitckemKräuierbaarrvassergui clurcfli- keucbiet, bierauk clie Kopsbaut lcräktig mas­siert, abgelroelrnet uncl mit etwas Oril- lantine ckie Uopkliaut eingerieben.

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Schreibe allen Leidenden gerne umsonst, womit ich mich von meinem s bweren Luw e ilcideN selbst befreite.

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