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" (-) Freiburg, 20. Nov. Beim Kartosselschälen zoa sich eine hier mahnende 61jährige Frau eine kleine Schnitt- Verletzung m, Sie beachtete diese Verletzung nicht weiter und es trat Blutvergiftung hiiM, die den Tod der Frau

Herbeiführte. , - » ^

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1 Mutmaßliches Wetter.

>' Ti > Herrschaft des Hochdrucks wird durch eine neue im Westen aufziehende Störung beeinträchtigt. Für Don­nerstag und Freitag ist zeitweilig trübes, aber in der Hauptsache noch trockenes Wetter zu erwarten.

Württemberg.

(-) Stuttgart, 20. Nov. (Lebensmittel- Schwindler.) Trotz aller Warnungen sind in dev letzten Tagen wieder mehrere Personen einem Schwindlei zum Opfer gefallen, der unter dem Vorgeben, Lebens­mittel und andere der Verbrauchsregelung unterworfene Sachen ohne Bezngsmarken beschaffen zu können, sich Vorschüsse geben ließ. Ms Täter wurde der wegen an­derer Vergehen steckbrieflich verfolgte Landwirt Hans Bürkel ermittelt und festgenommen. Ein Teil seine- Beute konnte ihm wieder abgenommen werden.

(°) Sindekfingerr, OA. Böblingen, 20. Nov. Tein Metzgermeister Gottlieb Weihing wurden durch Einbruch 60000 Mk. ,2 Uhren und sonstige Gegenstände gestohlen.

(-) Göppingen, 20. Nov. (Todesfall.) Ter Gründer der bekannten Wichsefabrik, Karl Gentner, ist im Alter von 63 Jahren gestorben.

(-) Aalen, 20. Nov. (Tot gedrückt.) Aus dem Vüterbahnhof der Härtsfeldbahn wurde gestern vormittag )er in den 30er Jahren stehende Bremser Baseler von .-mein Langholzwagen beim Rangieren erdrückt und sofort getötet. Er hinterläßt Witwe und mehrere unversorgte, lkindcr.

(-) NlM, 20. Nov. (Der Schafdieb.) Der Dieb, )er dem Bauern Dürr in Beimerstetten 294 Schafe ge­stohlen hat, ist der ledige Schäfer Otto Mayer von Weiler, OA. Kirchheim. Die Staatsanwaltschaft fahndet nach dem Täter, der noch weiterer Vergehen beschuldigt ist.

Lokales.

Eisenbahnsache. Vom 2 0. Nov. an ent­fallen die Schnellzüge D 19 und D 60 zwischen München und Salzburg. Vom 21. No v. an entfällt der Schnell­zug 199/74 Karlsruhe Heidelberg Mannheim Ludwigshafen a. Rh. und 199 Ludwigshafen Mann­sheimFrankfurt. Der Zug D 52 Stuttgart ab 12.27 'nachm, verliert dadurch die Verbindung in der Richtung Heidelberg.

Expreßgtttfracht. Die preußisch-hessischen, säch­sischen und bayerischen (rechtsrheinisch) Eisenbahnverwal- tungen haben die Expreßgutfracht verdoppelt, weil sich bas Bedürfnis ergeben hat, zur Erleichterung der Bc- triebsverhältnisse nicht dringlich- Güter von der Erpreß- 'gutbeförderung zurückznhalten und die Tarifverhältnisse hen gleichzeitig eintretenden Aenderungen des Tarifs für den Gepäckverkehr anzupassen. Die Verwaltungen in Württemberg, Baden, Elsaß-Lothringen und die der Pfalz haben vorläufig von einer entsprechenden Er- 'jyöhung ihres Tarifs abgesehen. Weiterhin hat die ba­dische Staatsbahn den ermäßigten Expreßguttarif für landwirtschaftliche Erzeugnisse außer Kraft gesetzt; die württembergische Staatsbahn will ilm für ihren Bin-

nettverkehr und für den bayerisch württembergischen Ver­kehr zunächst beibehaltcu.

Militär-Paket Amt Stuttgart. Die Paket annahmestellc deS Militär-Paket-Amts Stuttgart m de, neuen Versandhalle des Hauptbahnhofs ist wieder gevss- aet: Werktags: vormittags 912 Uhr und nachmit­tags 35 Uhr; Sonn- und Feiertags: vormittags 11 bis 12 Uhr. Das Militärpaket-Amt kann jedoch um Pakete für solche Truppenteile annehmen, für welche sich Sammelladungen ermöglichen lassen. Sendungen über lO Kg. (Höchstgewicht 50 Kg.) gehen nicht als Postpaket, sondern als Fracht- oder Eilgut. Der Frachtbrief ist zu­nächst der Linienkommemdantur IV in Stuttgart (Ver­waltungsgebäude der K. Generaldireklion der StaatS- nscnbahnen) vorzulegen.

Der Bund -er Landwirte in Württemberg wird seine diesjährige Land-sversammlung am Sonn­tag, den 9. Dezember, im Stadtgarten in Stuttgart abhalten.

Schlachtgänse und -Enten. Vom 25. Novem­ber ab ist die entgeltliche Abgabe von geschlachteten oder zum Schlachten bestimmten Gänsen und (chrten durch dtw Geflügelhalter, Züchter oder Mäster verboten. Die Geflügelhalter, Züchter und Mäster müssen also bis 25. Nov. ihre Schlachtgänse und -Enten lebend oder geschlachtet an die zugelassenen Schlachtgeflügelauskäuftr, auf öffentlichen Märkten oder an Verbraucher, die in derselben Gemeinde wohnen, veräußern. Die Schlacht- geflügelanfkäuser dürfen nur bis zum 25. Nov. Schlacht­gänse und -Enten von den Geflügelhaltern, Züchtern und Mästerar ankaufen. Den Schlachtgeflügelaufkäusern wird die Veräußerung der von ihnen bis znm 25. Nov. an-- gekauften Schlachtgänse und -Enten bis 30. Nov. ge­stattet. Vom 1. Dezember ab werden die Eisenbahnen und Postanstalten tote Gänse und Enten zur Beförderung nicht mehr annehmen, lebende Gänse und Enten nur, wenn eine Bescheinigung des Oberamts vorgelegt wird, daß es sich hiebei nicht um Schlacht-, sondern um .Zuchtgcflügel handelt. Frischgeschlachtete, unansge- awmmene, gerupfte, junge Gänse mit einem Gewicht von 6 Pfund und darüber sowie Enten können bis zum 30. Nov. 1917 nach zuvoriger Verständigung an die Firma Otto Ulmer in Stuttgart, Engestr. 6 znm Höchst­preis abgesetzt werden, welche die Verteilung an die übrigen Geflügelhandlungen übernommen hat. Tic Ab­gabe von Schlachtgänsen und -Enten durch Geflügelhalter, Züchter oder Mäster nach dem 25.' Nov. ist von Reichs- inegen verboten worden, weil unsere unzureichenden Ge- ireidebestünde eine Verfütterung von Getreide an Gänse und Enten unmöglich machen und weil die erlaubten Futtermittel nützlicher zur Fütterung von Hühnern oder Schweinen verwendet werden.

Oft. EVohnnngsfürsvrge. Tie Versicherungsan­stalt Württemberg hat beschlossen, Kriegsteilnehmern und Kriegerwitwen, die zu den Versicherten zählen, beiv-. Ecgeuerwerb von Kleinwohnungen bei den Darlehen Vor­zugsrechte einzuränmen in der Richtung, daß die Be- leihungsgrenze von 50 auf 75 v. H. erhöht wird. Die Beleihung kann noch weiter gesteigert werden, wenn eine öffentliche Körperschaft (Gemeinde. Amtskörperschast, Ltaat, Reich) die Bürgschaft übernimmt. Die jährliche Tilgung kann unter besonderen Verhältnissen von 1 1/2 ruf 1 v.^ H. herabgesetzt werden. Tie Verzinsung beträgt 3h2 v. H. Tie Beihilfen werden auch gewährt, wenn cs nicht um einen eigentlichen Neubau handelt i-

iiöer

nach

oer Kriegszeit wnroe sonst tue WoywungssMsorge wegen der ruhenden Bautätigkeit nur in geringem Maße mög­lich sein, sondern wenn der Versicherte Gelegenheit hat, ein bestehende Kleinwohnung, in manchen Fällen auch mit Scheuer, Stall und Werkstatt zu erwerbem V wbungen um Darlehen sind unter Vorlage der 'Quir- mngskarten an den Vorstand der Versicherungsanstalt in Stuttgart, Rotebühlstraße 133, einzureichen. Die Ver­sicherungsanstalt hat bis zunr^31. August 1917 für Arbcilerwohnnngsfn.sorge zusammen 24168457 Mk. als Darlehen ansgegeben. ....

Arbeite Kammern.

Der soziale Ausschuß der v'.c t ch.ittlche '. Volkspa t i hat beschlossen, einen Unterausschuß ans Grund der ro» ihm gebilligten Leitsätze mit der Ausarbeitung eines Entwurfs Arbeitskammcrn zu betrauen. Diese' Leitsätze lauten derFrankfurter Zeitung":

Charakter der A r b e i t s k a m m e r n

1. Zur Erfüllung der in den nachstehenden Leitsatz.m vorgezeichneten Aufgaben und der darin gesteckten Ziele wird für den räumlichen Bereich eines oder mehrerer Verwaltungs­bezirke eine Arbeitskamm-r errichtet.

2. In die Arbeitskaw.m.rn wählen Arbeitgeber und A best- nehmer die gleiche Anzahl von Vertretern. Der Vorsitz der Kammer liegt in neutra'en Händen.

3. Zur Erfüllung derjenigen Aufgaben, welche im alleinigen Interesse der Arbeitnehmer 'liegen, treten die Vertreter der Arbeitnehmer allein zu'ammcn.

4. Die Arbeitskammer erledigt ihre Arbeiten in selb­ständigen Abteilungen. für gewerbliche Arbeiter, für kauf­männische Angestellte und für technische und sonstige An­gestellte. Diejenigen Arbeltskammern, in deren räumlichen reich eine Vcrwältungsdircktion ron Staatsbahncn ihren hat, umfassen noch eine Abteiluu- für Staatsarbeitcr gemeinnötigen Verkehrsbetrieben. Nach Bedarf bilden die beitskammern Nachansschüsse.

6. Aufgaben der A r b e i ts k a in m e r n.

5. Die Albcitskammern stellen die öffentlich - rechtliche Siandesvcltretung der deutschen Arbeitnehmer dar. Daraus erwachsen folgende Aufgaben und Befugnisse:

a) Sie stellen selbständig Erhebungen über die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse

t>) sie erstatten Gutachten behörücn sowie für öfsentliche Sachvelstündige und bestimmen in öffentlichen Einrichtungen:

c) sie können innerha'b ständig Anträge an Behörden, gesetzgebenden Körperschasten be­stellen;

cl) sie wirken beim berlistjch-m Ausbildungswese» m n

6. Die Arbeitskan m rn werden an der Ausführung de. sozialpolitischen Gesctz.- bcieiligt und zmaz:

Vc S tz in Ar­

ber Arbeitnehmer an; für Staats- und Gemeinde- Körperschnsten. Sie erneuen Vertreter von Arbeitnehmern

ihres Wirkungsbereiches sclb- Kommui'.alverbände und die Reiches und der Bundesstaaten

Sie erlagen die

örtlichen

ist,

A ns sii h. u ngsvorsch ri sten;

a) ,, . .

b) sic üben die Aufsicht über die Ausführung der ent­sprechenden Gesetze und Vorschriften aus.

7. Die Arbeitskammcrn dienen der Förderung des sozialen Friedens:

s) Sie haben das gegenseitige soziale Verständnis bei Arbeitgeber u w A beitnchmer zu wecken und zu ps! gen;

b) sie sind Träger des Schlichtung-- und Einigm.gswesens. Zu diesem Zwecke sind in das Acveitskainmer.gelc-j B.stim-

Arbeit» (mer, über Aussicht der Arbeits-

mungen über die Betri.'bsausschüsse der Schlichtungssteileu im Bereiche und unter Kammern einzubezieheu;

c) sie haben das Recht der Mitwirkung beim Abschluß von Tarifverträgen und bei der Feststellung von Normai- arbeitsverträgen;

6) sie wirken mit bei der Regelung des Arbeitsnachiveiscs und üben insbesondere auf diesem Heblet die Aufsicht aus.

8. Die Arbeitskammern haben Wohlfahrtsmaßnahmen zu treffen:

s) Sic haben Veranstaltungen und Maßnahmen zur Hebung der wirtschaftlichen Lage und alilZ.meinen Wohlfahrt der Ar­beitnehmer zu veranlassen und nötigenfalls selbst auszufllhren;

b) sie sind berechtigt, an solchen Veranstaltungen sowohl in der Verwaltung als auch in der Aufsicht darüber mit- zuwi 1 kcu. . .. . ^

Druck u. Verlag der B. Hofmann'schen Buchdruckerei Wildbad. Verantwortlich: E. Reinhardt daselbst.

Milchversorgung betr.

' Zufolge oberamtlichen Erlasses vom 17. Oktober ds. Js. hat die Versorgung unserer Stadt mit Milch eine weitere Einschränkung erfahren.

Es werden deshalb neue Milchbezugsscheine (grüne Scheine für den Bezug bei den Milchverkaufsstellen und rote für den Bezug bei den hiesigen Kuhhaltern) ausgegeben und zwar:

8am Samstag, den 34. ds. Mts. vormittags von 813 Uhr für die Karteninhaber 1500 nachmittags von 26 Uhr 501Schluß

Die Milchmenge muß für Kranke auf ft- Liter, für Er­wachsene und für Lazarettinsassen auf fti Liter festgesetzt werden. Tie übrigen Sätze für Kinder und Wöchnerinnen bleiben bestehen. Alle ärztlichen Zeugnisse für Krankenmilch­bezug, die vor dem 1. November ds. Js. ausgestellt worden ' sind, sind hinfällig und im Falle der Fortdauer der Krank­heit neu auszustellen und vorzulegen.

Vom Sonntag, den 25. ds. Mts. ab wird Milch NNV noch gegen Uorzeigrn der nenen Bezugsscheine abgegeben und zwar nur die im Bezugsschein angewiesene Menge.

Wildbad, den 20. November 1917.

, Stadtschultheißenamt: Bätzner.

! Wekonntrnachung.

' Folgende Bekanntmachungen werden durch Anschlag am Rathaus zur öffentlichen Kenntnis gebracht:

1. Bekanntmachung des Kgl. Ministeriums des Innern und des Kriegsministeriums vom 6. November 1917 betr. Einschränkung des Verbrauchs von elekt. Strom,

2. der Reichsstelle für Gemüse und Obst vom 27. Okt. 1917 betr. Höchstpreise für Herbstrüben,

3. des Kgl. Dberamts Neuenbürg vom 23. Oktober 1917 betr. Preisrahmen für Brennholz,

s » 4. derselben Behörde vom 3. November 1917 betr. Ver- ! kehr mit Web-, Wirk-, Strick- und Schuhwaren,

5. derselben Behörde vom 15. November 1917 betr. Ab­lieferung von Obsttrestern.

: Wildbad, den 20. November 1917.

Stadtschultheißenamt: Bätzner.

WM 1 . A

werden für sofort gesucht.

Papierfabrik Wrldbad.

WskcmnLmalchrmg.

Auf die folgenden am Rathaus angeschlagenen Bekannt­machungen wird zur Nachachtung hingewiesen:

1. Bekanntmachung des Kgl. Oberamts Neuenbürg vom 9. November 1917 betr. Sammlung von Akazien­samen und Obstkernen,

2. derselben Behörde vom 9. Novenfter 1917 betr. Melde­pflicht der Kohlenhändler,

3. Bekanntmachung derselben Behö de vom 10. Novbr. 1917 betr. Höchstpreise für M lh,

4. des Ministeriums des Innern und des Kriegsmini­sterium vsm 6. Novbr. 1917 betr. Einschränkung des Gasverbrauchs,

5' des Reichskanzlers vom 12. Juli 1917 betr. Außer­kurssetzung der Zwei-Mark-Stücke auf 1. Jan. 1918.

Wildbad, den 20. November 1917.

Stadtschultheißenamt: Bätzner.

K. Oberamt Neuenbürg.

Höchstpreise für Zucker.

Die Höchstpreise für Zucker sind mit Wirkung vom heu­tigen Tage ab festgesetzt worden auf 41 Pfg. für das Pfd. Hutzucker u. gewöhnlichen Kristallzucker 43 Pfg. für das Pfd. Würfelzucker und feinem gemahlenem

Zucker.

Den 10. November 1917. Amtmann Dr. Klumpp.

Zur Nachachtung bekannt gegeben.

Wildbad, ven 20. November 1917.

Stadtschultheißenamt: Bätzner.

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