senden BetrieLsjahr erzeugt hat. Diese: Beftzernigüngrff durch die örtliche Steuereinnehmern zu beschaffen.
Die Brenner die der Verordnung vom 24. Februar und 26. Juni 1917 unterstehen, werden dringend davor gewarnt, Branntwein anderweitig abzusetzen, als vorgeschrieben ist. Es sind in letzter Zeit wiederholt Fälle aufgegriffen worden, in denen gegen die Verordnung verstoßen wurde. Solche Brenner werden weiterhin unnach- sichtlich zur Anzeige gebracht werden. Aber nicht nur der Brenner, sondern auch der jeweilige Käufer kann zur Verantwortung gezogen werden. Es kann nämlich nach Z 10 der Verordnung vom 24. Februar 1917 aus Einziehung des Branntweins erkannt werden, auf den sich die strafbare Handlung bezieht ohne Unterschied, ob er dem Täter gehört oder nicht. (Halbamtlich.^
— Förderung des Feldgemüsebaus. Die Badische Landwirtschaftskammer hat, um den Feldgemüsebau zu fördern, Preise im Gesamtbetrag von 2500 Mk. (100 Preise zu 25 Mk.) für solche Landwirte ausgesetzt, welche im Jahre 1917 Saatbohnen in einer Menge von mindestens IM Kg. erzeugt haben und bereit sind, ihr Erzeugnis zu Saatbauzwecken zur Verfügung zu stellen. Sie fordert nunmehr Landwirte, welche in der Labe sind, diese Bedingungen zu erfüllen, auf, Proben von ;e 2 Kg. an die Landwirtschaftskammer in Karlsruhe, Stefanienstr. 32, einzusenden und wird alsdann die Prüfung und Auszeichnung nrit Preisen durch eine Kommission vornehmen lassen.
— Die Hausbrandkohle. Die Zuteilung von Hausbrandkohlen im Deutschen Reich ist vom Kriegsamt für die Monate September und Oktober von 46 auf 56 Millionen Zentner erhöht worden.
— Ersatzfaserstoffausstellung. Um die Erungen- schaften auf dem Gebiet der Ersatzfaserstoffe vor Augen zu führen, wird die Reichsbekleidungsstelle zunächst in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Leipzig oder Dresden Wanderausstellungen Von Ersatzstoffen (Papier, Nessel, Typha u. a.s veranstalten.
— Ausmahlung des Brotgetreides. Für den Fall, daß die Ernteschätzung ein höheres Ergebnis haben sollte, als ursprünglich angenommen wurde, ist geplant, den Prozentsatz der Ausmahlung des Brotgetreides, der bekanntlich gegenwärtig 94 beträgt, herabzusetzen. Dabei wird einmal eine Verbesserung der Brotbeschaffenheit erreicht, und zum andern wird es möglich sein, der Landwirtschaft, die den Mangel an Futtermitteln stark empfindet, große Mengen Kleie zur Viehfütterung zukommen zu lassen. .
— KriegranIrlheZüchnurq?«. Heinrich Franc« Söhn- b. 5). Ludwigsburg 500 000 Mk.: Heinrich Sranck Söhne G. m- b. tz. in Berlin 500600 Mk.,- Heinrich Franck Söhne, Beamten- Pcnsionskastc 280OVO Mk.: Stadtgemeinde Wiidbad 50 000 Mk.: das Deutsche Auslandsmuseum und Institut sür die 7. Kriegsanleihe 150 000 Mk.: Württ. Verein sür tzandeisgeogra- phie E. V 50 000 Mk.: Gcm.-Verband Elektrizitätswerk Tei- nach, Station 40 600MK.; Kammnarnsipmierei Bietigheim 100 000 Mk., bei früheren Zeichnungen 850 000 Mk.: Zuckerfabrik Stutt- -art-Cannstatt 500 000 Mk.; Bezirksrat Urach wiederum 1500 00 Mark aus Mitteln der Oberamtssparkasse._
— Verbot des WarenlagerberkguWHDic
Reichsbekleidungsstelle warnt wiederholt alle-.Gewerbetrei- benden, die Weinhandel mit Web-, Wirk-- undAAtrick- waren treiben, ihre Warenlager ohne Genehmigung der Reichsbekleidungsstelle zu veräußern, da fiepsich( sonst strafbar machen. D
— Klavicrhnnvel. Aus dem Kreise unserer Leser wird uns mitgeteilt, daß spekulative Leute ältere Klaviere aufkaufen, um sie unter Ausnutzung der Geschäftslage mit großem Nutzen weiter zu verkaufen, nachdem sie, wenn nötig, äußerlich etwas aufgeputzt worden sind. Wer aber nicht dringend dazu genötigt ist, sollte sein Instrument nicht weggebeu, denn nach dem Kriege werden Klarere, neu oder gebraucht, voraussichtlich recht hoch im Preise stehen und die Anschaffung wird eine kostspielige Sache sein. .
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— Löhnung von vermißten oder in Kriegsgefangenschaft geratenen Soldaten. Es besteht in dieser Frage vielfach Noch die Anschauung, daß die Angehörigen eines vermißten oder in Gefangenschaft geratenen Soldaten ohne weiteres Anspruch auf die Zahlung der Löhnung haben. Diese Ansicht trifft nicht zu. Zu beachten ist, daß die Löhnung oder ein Teil nur auf Antrag und nur unter folgenden Voraussetzungen gewährt wird: Es muß die Bedürftigkeit nachgewiescn werden. Bei der Ehefrau des. Gefangenen oder Vermißten gilt der Nachweis der Bedürftigkeit als erbracht, wenn seitens der Ortsbehörde bescheinigt wird, daß die Frau im Genuß der reichsgesetzlichen Familienunterstützung steht und die Löhnung zum Unterhalt der Frau dient: wenn'Eltern, Geschwister oder sonstige Verwandte eines Gefangenen oder Vermißten um die Löhnung nachsuchen, so muß der weitere Nachweis erbracht werden, daß der Gefangene oder Vermißte seine Eltern oder die anderen Verwandten, die Anspruch erheben, ganz oder überwiegend ernährt hat. Gesuche sind an den Ersatztruppenteil, bei dem der Krieger vor dem Ausmarsch ins Feld gewesen ist, zu richten und. j wenn der Ersatztruppenteil nicht bekannt ist, können die Gesuche auch bei dem für den Wohnort zuständigen Be- zickskommando eingercicht werden, lieber die Gesuche entscheidet der Bataillonskmnmandenr, der Kommandeur der Abteilung oder das Regiment, dem dbr Soldat im Feld zuletzt angehört hat. Zugunsten des Kriegsgefangenen oder Vermißten selbst kann die Löhnung oder ein Teil ver- willigt werden, wenn diese zur Unterstützung des Gefangenen oder Vermißten notwendig erscheint. Wenn z. B. dargetan wird, daß der Kriegsgefangene infolge mangelhafter Beköstigung, Bekleidung eine derartige Unterstützung braucht »nd die Angehörigen zur Bestreitung dieser Kosten nach billigem Ermessen nicht in der Lage ,Und, wenn der Kriegsgefangene oder Vermißte Verpflichtungen (Zahlung von Miete, Lebensversicherungsprämien usw.) zu erfüllen hat, die er aus eigenen Mitteln nicht Müllen kann und durch deren Nichterfüllung in seinem späteren Fortkommen geschädigt würde.
Es ist uns von Heilbronn gebrochenes Tafelobst, beste Sorten, der Zentner zu 26 Mk. offeriert. Bestellungen hierauf können innerhalb 2 Tagen auf dem Meldeamt gemacht werden.
Wildbad, den 6. Oktober 1917.
Stadtschultheißenamt: Stellv. Bätzner.
Schweinefpeck-WeMolUf.
Für die Nummern 401—500 kommt morgen vormittag von 8—10 Uhr Schweinespeck zum Verkauf das Pfund zu 1,70 Mk.
Wildbad, den 8. Oktober. 1917.
Stadtschultheißenamt: Stv. Bätzner.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die auf Markung Wildbad belegenen, im Grundbuch von da, Heft 548 Abt. I Nr. 1, 2, 3 und 4 auf den Namen des Gottlob Georg Mayer, Schreinermeisters von hier, eingetragenen Grundstücke
Geb. 8 35 ... 87 qm Wohnhaus, Abtritt und Hofraum am Straubenberg,
geschätzt am 26. Juli 1917 mit Zubehörden zu
— 18000 M.
Geb. 8 33 SIE
. . 87 qm Scheuer, Keller und Hofraum am Hochwiesenweg, hieher ohne Keller,
Schätzung wie oben — 3000 M.
87. — 7 a 73 qm Acker im Sommerberg
desgleichen zu - — 150 M.
PA 88 .— 7 3 30 qm Acker daselbst
ebenso zu _ 150 M.
s
— 31000 M.
am Montag, de« 15. Oktober 191V,
nachm. 2^2 Uhr,
auf dem Rathause in Wildbad versteigert werden. Voraussichtlich findet nur eine Versteigerung statt. Liebhaber sind eingeladen.
Wildbad, den 6. Oktober 1917.
Kommissär Bezirksnotar Brehm.
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Nercsheim, steht ein Apfelbaum in voller Blüte, obwe, ^e-! sitzer? Kirchenpflcger Hauber, von dem Baum erstfteinen reich-' liehen Erntcertrag hatte einheimsen können. ' Zwü
Vor Zuzug wird gewarnt. In der pfälzischen Stadt Ludwigs Hafen a. Rh. herrscht, wie die Zeitungen berichten,
-, — -'cht mehr
Familien
.. .. , ^ . . Hastssälen
zur Unterbringung der obdachlos gewordenen Familien eingerichtet werden mußten. Da unter diesen Umständen selbst mililär- entlassene oder zur Arbeitsleistung in eine der dortigen Fabriken beurlaubte Kriegsteilnehmer, die ihre seinerzeit verzogene Familie wieder Herkommen lassen wollen, wenn überhaupt, nur
unter großen Schwierigkeiten Wohnung bekommen können, so wird es für fremd zuzichende Familien geradezu unmöglich, eine Wohnstätte zu finden. Bor dem Zuzug von Familien nach Ludwigshafen muß daher ernstlich gewarnt werden.
Falsches Papiergeld in Polen. Nach einer Meldung aus Lublin teilt das Generalgouvernement mit, daß im Kreise Nowo Radomsk falsche deutsche 50-Markscheine aufqegriffen worden. Die Fälschungen waren aus dem deutschen Herwaltungsgebiet >>oii Schmugglern, die für angekauste Lebensmittel übermäßig hohe Preise zahlen, in Verkehr gesetzt worden.
Me stii kste Funkspruchstation der Welt ist, wie der „Matin" aus Neuyork meldet, in Pearl Harbour auf den Hawai !- Inseln am 30. September in Dienst gestellt worden. Der erste Funkspruch ging nach Washington an das Marincamt unb legte 9620 Kilometer zurück.
Wirbelst» m. Bei dem WirbclsNum, der einen Teil der javanischen Ostküste am 3. Oktober heimsuchte, find in Tokio 138 Personen getötet, 158 verletzt worden. 217 Menschen werden vermißt. 1346 .Häuser wurden zerstört, 2098 beschädigt. (Die japanischen Häuser sind größtenteils aus Holz gebaut.) Der Tele- gravhm- und Eisenbahndienst ist zerstört. In der Provinz ist noch grösser Schaden angerichtet worden, als in der Residenzstadt. NM einein Telegramm aus Osaka wurde eine Anzahl Dörfer durch angeschwollene Flüsse überschwemmt. Man .von Menschen ums Leben ge
fürchtet, daß eine große Anzahl kommen ist. Die Rcisernte hat p
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schwer gelitten. F-
Lokales.
Die gefallenen Helden an Vas deutsche Volk.
Me wir begraben liegen, i Gefallü fürs deutsche Land,
Wir flehen: Helft uns siegen! - Sieht zu dem Vaterland! — Wir hab'n für Euch gestritten Mil treuem Heldensinn.
Wch hab'n für Euch gelitten lind rab'n da' Orden hin.
Es floß für Euer Leben B E lnü'ncs deutsches Blut.
Ihr sollt für Deutschland geben Bon Eurem Hab und Gut!
Bant uns im deutschen Lande Kein Denkmal nur aus Steinl Ein siegumstrahlter Frieden So!! unser Denkmal sein! —
I. M.
— Der Winter. Naturfreunde Prophezeien kernen baldigen Winter, da noch viele Zugvögel, namentlich Staren, da find, ein Zeichen dafür, daß die kalte Jahreszeit noch in weiter Ferne ist. _ ^
Druck u. Verlag der V. Hosinaim'schen Buchdruckerei Wildbad. Verantwortlich: E. Neinhardt daselbst.
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