' (--) Tribevft, 2. Okk. Ter Gemeinderat hat beschlossen. jedem Kind hiesiger Kriegerfamilien 25 Pfand haltbare Acpfel unentgeltlich zu verabreichen. Weiter erhalten die bedürftigen Kriegerfamilien von der Ge- Zemcinde auch für den kommenden Winter wieder ein Ater Holz, einen Ztr. BrikettL und einen entsprechenden Teil Kartoffel unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
(-) Spessart bei Ettlingen, 2. Okt. Durch eine scheuende Kuh wurde der 12jährige Sohn des im Felde stehenden Landwirts Pius Weber mitgerissen. Das Seil, womit er die Kuh hielt, verwickelte sich um das Bein des Knaben und dadurch wurde ihm ein Fuß mit samt dem Oberschenkel ans dem Leib gerissen. Ter Knabe lebt, an seinem Auskommen wird aber gezweifelt.
(--) Konstanz, 2. Okt. (Hauptversammlung der Freien Vereinigung badischer Krankenkassen.) Am Samstag und Sonntag fand hier die 22. Hauptversammlung oer Freien Vereinigung badischer Krankenkassen statt. JUi vergangenen Geschäftsjahr sind der Bereinigung 17 Kassen mit 22187 Mitgliedern beigetreten, so daß der Verband w-nte 110 Kassen mit 835 470 Einzelmitglieder zählt. Tie Gesamteinnahmen haben auch im Krieg um 350000 Mk. zugenommcn. Tie Versammlung nahm eine Entschließung an, in welcher verlangt wird, daß die Versicherten wie jeder private Kranke behandelt werden, und )af die Aerzte keinerlei besondere Bezahlung verlangen türsen. Beim Ministerium des Innern soll erneut der Antrag gestellt werden, eine Stelle zu schaffen, an der minderbemittelte Kranke ärztliche Lebensmittelzeugnissc ohne Betaklung erhalten können, um zu vermeiden, daß
Armeuaerwaltung beansprucht wird. Tie Komnm- nalverbände sollen für ausreichende Ernährung der Kranken Sorge tragen.
Kurzer SA., ..AA der Preis-errkZlfiMe des Der: tsHen LaiiVwirtschaftsrats von: >. SezUmdc-r bis 1. Oktober 1917.
Nach den Bestimmungen der ReichMm.'osse'siei'e über die Kartoffelversorgung im Wirt'chaftsjahr 1917-18 werden die den Selbstversörqern zu belassendm r mgg-Mre aen wie folgt berechnet: a) ein 'Fünftel des Erntcertraacs zur Deckunn
oer zum Mrflmerii frekgegcvenen „ KartöMln und ' der Verluste durch Schwund, b) als Eigenbedarf des Kattoffeierzcu- gers und seiner Wir! chastsargchvrigen 5A Zentner für den Kar- toffelerzcuger und jeden seiner Wirtschaftsangehörigc», c) Saatgutbeüarf in Höhe von 49 Zentner für das Hektar der Kartöffelanbcmftächc.' 4) die für die Brennereien «»gezeigt-?!, Kartoffe'mcnge», e) die für die landwirtschaftlichen Troclmereie» und Stärkefabriken einschließlich Geno'senschaften und Gesellschaften zwecks Bemrbeüiing in diesen Fabriken angebanten, dcr Reichskarlosfe stelle ange.-eigten Kartolftln. In einer Anmerkung zu a) ist bestimmt, daß der Kartoffelmenge der Brennereien ein Verbrauch von 18 Zentnern Karto'fe!» für 1 Hektoliter reinen Alkohols und eine BrauMiveinmeuge von 90 Hu.'iderttcitcn des allgemeinen Durchkch-iitskrandes der Brennereien zvgiundcgelegt ist.
Nach der Bekanntmachung der Reichsgetieidcstcilc vom 26. Septcmde - r 'r afer und G-menge von a s e r und Gerste für das neue Betriebsjahr zu Vrenverekztvecken 'nicht freigegeben werden. B e. e eien, U> -i-,t genügend Gerste zur Herstellung ihres Dnrchschnittsbrandcs im eigenen Betriebe geerntet haben, sind daher auf die Belieferung durch die Reichsgetreidestclle angewiesen. Diese Bestimmung ist im höchsten Grade bedauerlich und bedeutet eine große Schädigung vieler Betriebe, umsomehr, als dieselben bei der Belieferung mit Breimgerste den hohen Preis non 452 Mk. für die Tonne zahlen müssen, während de Erzeugerpreis nur 270 Mk. betragt.
Nacn Bekanntmachung der Bayerischen Fleischucrsorgungsstellc vom 21. Sevtcmber findet'beim Verkauf von Zucht-, und Nutzvieh die Prcisscstfttzung auf dem Wege der freien Vereinbarung statt. Beim Verkauf von Zugochsen, Kühen und Kalbinncn inländischer Herkunst iMre-: jedoch folgende Preise für den Zentner Lebendgewicht nicht überschritten werden: a) für Zugochsen 90 Mark. Für Ochsen, für die an der Abnahmestelle ein Zuschlag von 5 Mk. für je 60 Kg. gemährt wurde, und die mit Genehmigung der F ei'chnerloAlingsstclle als Zugochsen an bayerische Landwirtg gewerbliche Betriebe, zugelasscne Zucht- und Nutz- vichvermittler usw. abgegeben werden, darf dieser Z^hlag bei der Weitergabe an den Landwirt usw. ehe - - - wbni werden;
b) für Milchkühe (ohne Kalb) 90 Mk. Für Milchkühe (ohne Kalb) mit einer ziiaeichertesn Tagesleistung von 10 Litern Milch und darüber darf beim Verkauf zum Kaufpreis ein Zuschlag bis zu 23 Mk. für den Zentner Lebendgewicht gewährt werden.
c) für erkennbar trächtige (kälbcrgriffige) Kühe und erkennbar trächtige (kälbcrgriffigc) Kalbinncn'90 Mk. Bei diesen Tieren (c) darf beim Verkauf zum Kaufpreis ein Zuschlag bis zu 150 Mark für das Stück gewährt werden. Der Verkauf der angeführten Tiere darf nur nach Lebendgewicht erfolgen. Der Kauf über Kopf ist verboten. Die Bayerische Fleischversorgungsstetst Kann Ausnahmen zulasten.
Durch Bekanntmachung des Großh. Hessischen Ministeriums des Innern vmn 15. September wird das Verbot des Sch lach tens und des Verkaufs weiblicher zur Nachzucht geeigneter Kälber für die Zeit bis zum 1. März 1918 aufgehoben.
Kamerad H'nd nbmg. Generalfeldmarschall von Hindenburg ist im Dienst streng gegen sich selbst und andere,- er verlangt volle Pflichterfüllung, in der selbst ein leuchtendes - Borbild ist. Aber Hindenburg ist dabei auch, wie alle großen Feldherren, von herzgewinnender Leutseligkeit. Dafür ein hübscher Beleg aus der Zeit nach den großen Schlachten bei Kowno. Der Kaiser wurde erwartet, Hindenburgs Kraftwagen war soeben an- gekommcn. eine große Menschenmenge umjubelte ihn, und in Ihrer Begeisterung vergaßen die Leute, dem Feldherrn Platz zu machen. Ein sächsischer Landsturmmann schrie mik> Stentorstimme zwischen die Menge und bahnte dem Feldherrn einen Weg. Dar- raufhin Hindenburg seine Zigarrentasche heraus, hielt sie dem Landsturmmann hin, und als' der Mann zögerte, ermunterte er ihn: „Nehmen Sie, Kamerad, Sie rauchen doch gewiß gerne'" „Aber sehr, Exzellenz," stotterte der Sackse glücklich; er wagte aber doch nicht zuzulangen, und sagte zaghaft: „Geben Exzellenz mir lieber selber eene". Hindenburg hatte seine Freude daran, meinte aber: „Nein, lieber Kamerad, hier, nehmen Sie; betrachten Sic mich als Kameraden, nicht als Vorgesetzten. Das bin ick vor getaner Arbeit, jetzt bin ich ein Kamerad!" Nun griff der Sachse zu, dann sagte er erfreut: „Gehorsamster Dank, ! Herr Kamerad!" Hindenburg lächelte und hielt die Zigarren- taschen immer noch offen. Da trat ein anderer Landsturmmann, . gleichfalls Sachse, auf den Feldmarschall zu, stellte sich stramm ans und sagte: „Dann geben Sie mich noch eene Zigarre, Herr Kamerad'" Wortlos reichte Hindenburg auch diesem Kameraden die Zigarrentasche, nahm lachend seinen Dank entgegen und ging dann weiter.
Vaterländische Denkart. Die meisten Landwirte des Bezirks Münchberg (Ovcrfranken) haben freiwillig den Kartoffelpreis auf 4 Mark Kr den Zentner herabgesetzt.
Aufsaugung der Ziegeleien. Mehr und mehr macht sich da? Bestreben bemerkbar, die Ziegeiirerke zusammenzukaujen und zu einem großen Trust zusammenzuballcn. So ging dieser Tage das Lhamotte- und Tonwerk in Rtttstein (Niederbayern), Anton Pell gehörig, mit seinen bedeutenden Tonlagern und landwirtschaftlichen Anlagen an die Aktiengesellschaft Tonwerk Kolbermoor käuflich »der.
Malzschieber. Die Brauereibesitzer* Schalter und Appel aus Oberkonnersreuth bei Bayreuth, die 336 Zentner Malz um 26 779 Mark verkauft hatten, den Zentner zu rund 80 Mark, wurden zu je 14150 Mark Geldstrafe verurteilt. _.
Go. Innglingsvrrein. Donnerstag, 4. Okt., abends 8 Nhr Btbelstunde und Spiel.
Druck u. Verlag der B. Hofmann'schen Buchdruckerei Wildbad. Verantwortlich: E. Reinhardt daselbst.
Brennstoff-Versorgung.
Zufolge Erlasses des Kgl. Oberamts Neuenbürg vom 6. September 1917 wird die
KM«! Ser hier einkoimickn Brei,«- fioffe (Wen. Briketts mi> Äks)
vorläufig wie folgt geregelt.
1. Die Kohlenhändler dürfen Brennstoffe (Kohlen, Briketts und Koks) nur gegen die vom stad. Lebensmittelamt ausgegebenen Bezugsscheine abgegeben; die Bezugsscheine sind in der Reihenfolge ihrer Nummerierung einzulösen, wenn Barzahlung geleistet wird.
2. Die Kohlenhändler und sonstigen Kohlenbczieher sind verpflichtet, die Anordnungen des städt. Lebensmittelamts bezügl. der Verteilung der Brennstoffe einzw lösen, wenn Barzahlung geleistet wird.
2. Die Kohlenhändler und sonstigen Kohlenbezieher sind verpflichtet, die Anordnungen des städt. Lebensmittelamts bezügl. der Verteilung der Brennstoffe einzuhalten und auf Verlangen dieser Stelle ihre Brennstoffvorräte und die hier eingehenden Brennstoffsendungen zu deren Verfügung zu halten, g
3. An die Haushaltungen werden vorerst -nicht über 10 Ztr Brennstoffe abgegeben, an gewerbliche Betriebe nicht über 30 Zentner.
4. Von allen hier eingehenden Brennstoffsendungen ist dem K. Oberamt Anzeige zu erstatten, sobald der Bezieher von der bevorstehenden Zufuhr oder der Anlieferung Kenntnis erhält.
Größte Sparsamkeit im Brennstoffverbrauch wird wiederholt zur Pflicht gemacht. Es besteht keine Aussicht, daß auch nur die Hälfte des angemeldeten Bedarfs geliefert werden kann. Alle Versuche der Stadtgemeinde, durch Verhandlungen in Stuttgart und Mannheim eine reichlichere Kohlenzulieferung zu erreichen, sind fehlgeschlagen. Es wird daher dringend empfohlen, sich auf die Kohlenlieferung nicht zu verlassen und sich, soweit dies irgend möglich ist, mit Brennholz zu versehen. Vor allem sollten die Minderbemittelten die jetzigen schönen Herbsttage und die Herbstvakanz der Volksschüler dazu benützen, alles nur erreichbare Leseholz in den Stadt- und Staatswaldungen heimzuschaffen. Durch das freundliche Entgegenkommen der Kgl. Forstbehörden ist das Leseholzsammeln in vielen Waldteilen gestattet.
Wildbad, den 1. Oktober. l917.
Stadtschultheißenamt; Stv. Bätzner.
Stadtgemeinde Wildbad.
Heute nachmittag 6 Uhr kommen auf dem Rathause
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zum öffentlichen Verkauf.
Wildbad, den 4. Oktober 1917. Die Stadtpflege.
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' Das Auszugsmehl für Kranke, wird morge« nachmittag von 2—6 Uhr in der alten Realschule abgegeben. 4 vom Lebensmittelamt abgestempelten Auszugsmarken sind mitzubringen. Städt. Mehlabgabestetle.
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Um für Beträge, die sich nicht zu einer selbstständigen Zeichnung eignen, die Beteiligung an der Kriegsanleihezeichnung zu ermöglichen, werden von der Oberamissparkassc auch diesmal wieder
MtWtiiie zu », 10 , 28 mii> A Mark
zum Nennwert ausgegeben.
Die ans diese Weise eingehenden Beträge werden von der Sparkasse mit 5 ° g verzinst und auf ihre Rechnung in Kriegsanleihe angelegt. Nach Ablauf zweier Jahre nach Beendigung des Kriegszustandes werden die Guthaben mit Zins >nd Zinseszinsen zurückbezahlt, oder auf gewöhnliche Sparbücher umgeschrieben. Für besondere Fälle behält sich die Sparkasse eine frühere Einlösung vor.
An dieser Mnrichtrrng, zu deren Wenühnng hiedurch eingeiadsrr wird, kann sich zederrnnnn beteiligen. Sie eignen sich insbesondere für Kinder, Schulen. Inbrikbetriebe, Mereine usw.
Zeichnungen für die neue Kriegsanleihe Vermittelt auch die Unterzeichnete Agentur. Ebenso werden von derselben über die Dauert der Jeichnungsfrist Wareinzahlungen auf Anteilscheine entgegengenomrneu
Agentur der Oberamtssparkaffe:
Verw.-Aktuar Schmid, Rathaus-Nebengeb. Zimmer Nr. 8.
I'rsirvrÜKv I'susrivvlir
Mjäksä
Nächsten Sonntag, den V. Oktober,
früh V°8 Uhr,
^ rückt die freiwillige Feuerwehr, einschl. der Reserve
L zu einer
IIybu » 8
aus. Die z. Zt. beurlaubten Kameraden werden ersucht, auch anzutreten.
Vollzähliges Erscheinen erwartet
Das Kommando.
— Eine —
Wohnung
von 2—3 Zimmer, im 1. Stock, i samt Zubehör, ist bis 1. Jan. sowie
2 Läden
mit Wohnung
hat zu vermiete«.
Hermann Knh«.
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verkauft bei der alten Volks schule. Frau Jack.
Mk. 1.50 zu haben bei
Blumenthal.
Habe 5 Meter dürres
Scheiter- und Prügel-Holz
zn verkaufe». (378
Zu erfragen -in der Exped.
Ein älterer
La8l6ir
für 15 Mk. zn verkaufen.
Zu erfragen in der Exped (376
Eoks kann bis auf weiteres nicht mehr abgegeben werden.
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