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Ileber die Einschränkung des UäMV b rauch s sind vom Neiehskonunissar für Gas und Elektri­zität, Professor K übler, die entsprechenden Anordnungen erlassen worden. Danach sind fortab neue Hausauschlüfse, ferner die Aufstellung von Gasbade-- und Gaszimmeröfen verboten. Die öffentliche Beleuchtung ist weitestgehend ein­zuschränken. Die Vertrauensmänner, die bei jeder Gas­anstalt zu ernennen sind, sind berechtigt, den Gebrauch von Gaszimmeröfen zu verbieten. Verboten wird ferner das Brennen von Leuchtflammen und Kocheinrichtungen zu Raumheizungszweüen. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen ziehen die Absperrung der Gaszuleitung nach sich, wie auch Gefängnisstrafen bis zu einem Jahre und Geldstrafen bis zu 10000 Mk. Der Absatz des gegen Entgeld abgegebenen Gases wird bis auf weiteres auf 80 v. H. des vorjährigen Bezuges beschränkt und^ zwar auch für die kriegswichtigen Betriebe. Ausnahmebestimmungen sind nur widerruflich und zwar auch zunächst nur bis zum 1. Oktober 1917 zulässig.

Wucher mit Hülsenfrüchten. Trotz der vor­geschrittenen Jahreszeit werden, wie das Kriegsernäh­rungsamt mitteilt, noch ständig und in großen Mengen Saaterbsen und Saatbohneü gehandelt. Diese Saathülsenfrüchte werden von Schleichhändlern aufgekauft, die sie zu Wucherpreisen als Speiseware weiter veräußern; denn es ist selbstverständlich ausgeschlossen, daß Erbsen und Bohnen, die erst jetzt ausgesät werden, noch zur Reife gelangen. Vor der Beteiligung an einem derartigen Han­del wird gewarnt. Der Handel mit Hülsenfruchtsaat alter Ernte ist vom 31. Mai 1917 ab verboten und strafbar. Tie aus der diesjährigen neuen Ernte stammende Saat- ware ist für den Kommunalverband beschlagnahmt und )arf nur an die Reichsgetreidestelle abgesetzt werden.

Bereinigung süddeutscher Kartosselgrotz- händler. In Karlsruhe fand am Dienstag eine Ver­sammlung von Kartoffelgroßhäudlern statt, die aus Baden, Württemberg, Hessen, Elsaß-Lothringen und der Pfalz besucht war. Es wurde verlangt, daß bei der diesjährigen Kartoffelversorgung der Großhandel in angemessener Weise zugelassen werde. Tie Herbeischasfung der Ware in die Bedarfsgebiete und der Auskauf in den Ueberschußgebieten müsse dem Handel freigegeben werden. Eine Bevorzugung ver Genossenschaften dürfe nicht stattfinden. Ter Ver­treter der badischen Regierung erklärte, die Regierung stehe ruf dem Standpunkt, daß in den einzelnen Bezirken die rnsässigen Händler zu berücksichtigen seien. Tie Genossen­schaften, die schon vor dem Kriege Kartoffelhandel be­trieben, könnten nicht ausgeschaltet werden. Die Ver­sammlung beschloß die Gründung einer Vereinigung deut­scher Kartosfclhäudler mit dem Sitz in Mannheim.. ..

Die Kartoffelversorgung.

(-) Stuttgart, 31- Juli. Am Samstag fand eine Sitzung der Berwaltnngsabtcitnng der Landeskartoffelstelle statt, um über die diesjährige Kartoffelversorgung zu beraten. Zunächst berich­tete der Vorsitzende, Oberamtmann Mantz, über das abgelaufene Wirtschaftsjahr. Den ivürtt. Bedarfsstellen wurden insgesamt 1600 (XX) Zentner Speisekartossein zugejührt, wovon 850 000 Zent­ner (!) von der württ. Landwirtschaft ausgebracht war, während 560 000 Zentner hauptsächlich aus Preußen, der Rest aus Bayern und Hessen stammte.

Für die Frühkartosfelversorgung des neuen Wirtschafts­jahrs gilt der bisherige Grundsatz der Beschaffung durch die Kommnnalverbünde und die Gemeinden, bezw. die Landeskartojfel- stelle. Die Zulassung des unmittelbaren Verkehrs zwischen Ver­brauchern und Erzeugern (Bezugsscheinverfahren) kann für Württemberg nur bei der Herbst Kartosselversorgung in Betracht kommen. Die Versorgungsperiode für Frühkartoffeln reicht b,r zum 15. Septcmber. Württemberg soll nach den Zuweisungen der Rcichrkartoffelstelle ZOO 000 Zentner aus den preußischen Provinzen Sachsen, Brandenburg, Posen, und Schlesien, zr-

Bekanntmachung.

Aus die am Rathaus angeschlagene Bekanntmachung der Fleischversorgungsstelle vom 21. Juli 1917 be)r. Höchstpreis für Rindvieh wird zur Nachachtung Hingeiviesen.

Wildbad, den 1. August 1917.

Stadtschultheißenamt: Bätzner.

K. Oberamt Neuenbürg.

Der JuiAer Höchstpreis

beträgt

33 Pfg. für das Pfund Broden- und Kristallzucker.

34 Würfel- und feingemahl. Zucker,

40 .. Kadiszucker.

Den 28. Juli 1917.

O.R.A. Kaiser.

K. Oberamt Neuenbürg.

HiWmse skr AM M W.

Von der bei der Landesversorgungsstelle gebildeten Preis­kommission sind die nachstehenden Grzengerhöchstprrise, von der Landesversorgungsstelle selbst und von dem Kom­munalverband die jeweils beigesetzten Groß- und Klein­handelspreise festgesetzt worden:

Gemüse:

Erzeuger-

Großhandels- Klein-

Handels-

Höchstpreis

>

für das ' 2 Ke

e

t

Pfg.

Pfg-

Pfg.

Erbsen

Bohnen:

21

24

30

Stangenbohnen

Buschbohnen

26' -

30

35

ii

25"°

29

34

Wachs-u.Perlbohnen 31

35

42

Puff-(Sau-)Bohnen Längliche Karotten

18

21

25

(lange u. halblange

- >

gelbe Rüben

20

23

28

Runde kleine Karotten 30

33

42

Frühwirsing ab 21. Juli 16

18

23

Frühweißkohl

12

14

17

Kohlrabi

16'/-

18

23

Frühzwiebel Gurken Essiggurken,

20

47 cm

23

28

halten.' Da aber die elngclansenen Mitteilungen oer m Viesen Gebieten tätigen Abnahinekoininissionärc der Landeskanosfelsteile für die ganz frühen Sorten recht ungünstig lauten, so ist auf einen Gesamlempfang von sicherlich nicht mehr als (20 000 Zent­nern zu rechne». Einen befriedigenderen Ertrag verspreche» die halbfrühen Porten, die nicht vor dcm 15- August geerntet wepden können. Die württ. Ueberschnßbezirke sollen gegen 200 000 Zent- ner aufbringcn. Die Frühkartoffel ist Heuer im Norden wie im Süden Deutschlands gegen sonst etwa um 14 Tage zurück; Zn manchen Gegenden bringt die frühzeitige Getreideernte eine Verzögerung. Daneben erschwert der wilde Handel die öffent­liche Versorgung in bedauerlicher Weise.

Der E r z e n g e r h ö chstp r e i s für Frühkartoffeln beträgt gegenwärtig noch 10 Mark für den Zentner; es »ins; jedoch mit einer baldigen Herabsetzung des Preises gerechnet werden. Für die Abgabe von Frühkartoffeln an den Verbraucher durch die Verkaufsstellen der Gemeinden ist ein Zuschlag von 2 Mark für den zentnerweise» Verkauf und von 2,50 Mark für den Zent­ner für den eigentlichen Kleinverkauf zngelasse», der je nach den «ü rtli..,,- . Verhältnissen mit Genehmigung des K. Ministe­riums des Innern erhöht werden kann- Für Stuttgart z. B. beträgt dieser Kleiuverkaufszuschlag 3,50 Mark und 4 Mark.

Zur Herb st kartoffelversorgung bemerkte der Vor­sitzende, daß die Aussichten in Württemberg im allgemeinen günstig seien- Weniger aussichtsreich scheint der Stand der Kartoffelpflanze teilweise in Norddeutschland zu sein. Obgleich das letztjährige Vorgehen der Landesversorgungs-Kartosfeistelle in den landwirtschaftlichen Kreise» großen Mißmut hervorgernfen > a' , war der Belra der Meinung, daß auch im kommend.» Herbst der Bedarf für Württemberg so weit irgend möglich aus dem Lande selbst gedeckt iverdcn müsse, wobei sich ein scharfes Zu­greifen kaum vermelden lassen wird. Ferner stimmte der Beirat dem Vorschlag zu, auch sür die heurige Herbstkartoffel­verteilung das B e zu g s s ch e i n v e r fa h r e n in Anwendung zu bringen, obgleich seine Nachteile nicht verkannt wurden- Es sollen Bezugsscheine in Höhe von 2 Zentner auf den Kopf aus- gegeben werden; der Verabso'gung der Scheine soll die Ausgabe von Kartoffeimarken vorausgehen, gegen die der Bezugsschein umgetauscht wird- Ferner soll Ue'berschreitungen der Höchst­preise streng entgegengetreten werden.

Keine Beschlagnahme des eingemachten Gemüses. Das Kriegsernährungsamt teilt min Einige Berliner Blätter bringen .'ine Nachricht, maßgebende Kreise trügen sich mit dein Gedanken, eine Beschlagnahme sämtlichen Gemüses, das in diesem Jahre in den Haushaltungen cing.macht morden ist, fortznnehmen. Das Kieigrernährungsami st.hi dieser Veröffentlichung fern- Eine der­artige Maßnahme würde, di e ebenso zwecklos sein, wie erbitternd wirken würde, nicht angeordnet werden. Doch soll nicht de,.i übertriebenen Hamstern Lau Gemüsen für den Wniterbedarf das Wort geredet sei». : ist kein Zweifel, daß ein Grund mit sür die schlechte Beschickung des Mark.-es die allzu reiche Ein- decknin. besonders vieler woblhabender Haushalte, durch direkten Berkchr mit dcm Erzeuger bildet- Wenn das Einiiiachen in vor< Mistigen Grenzen bleibt, wird niemand dagegen etwas einzuwen- den haben. Zn wünschen ist nur, das; mit dem Einiiiachen ge­wartet wird, bis die Karto'feluersvrgimg wieder iionnal gewor­den ist, denn dann wi d der G.'müjemärkt von selbst eine Enj-

Die Zttsaüfscisihkarte verliert mit Ablauf des 12. August ihre Gültigkeit. Tie Eiulösung der über den 12. August hinaus ausgegebeueu Wochenabschnitte, auch vor diesem Tag, ist verboten.

iasinng erfahren. v "

Die deutschen Sparkassen. Während in Frie­dens,zeiten der Monat Juni für die Sparkassen ungünstig zu sein und fast regelmäßig einen Abfluß von Sparein­lagen zu bringen pflegte, ist dies in den letzten Jahren anders geworden. Ter gewaltige Zufluß hielt auch im Juni an. Er brachte diesmal einen Zuwachs von 200 Drill. Mk. gegen IlO und 150 Milk. Mk. in den beiden lebten Jahren. Damit betrügt der Zuwachs der Spar­kassen seit Jahresbeginn 1860 Mill. Mk. und übertrifft um ein Erhebliches denjenigen der beiden Vorjahre in der gleichen Zeit (1575 bzw. 1465 Mill. Mk.).

V.itzsch'äge. I» Heimerdingen, OA. Levnberg, ist die Lch.uer des Mciim.'iin.lsi.'rs Hermann Heilig infolge Blitzschlags niwergebraiint. Am Sonntag äscherte der Blitz in Tennen- broan bei Schrainbng die Häuser der LandwiNe Epliiig und L.vpp vollständig ei».

(-) Aalen, 1. Ang. (Reife Trauben.) In dein Garten des Fabrikanten Friedrich Knoblauch hier hängen völlig ansgereifte Trauben.

(-) Nürtingen, 1. Ang. (Erwischt.) Mit einem gestohlenen 1000 Mark-Sparkasfenschein wollte der Knechl Kohn bei der Sparkasse Geld abheben. Der Kassier merkte aber den Betrug lind ließ den Dieb verhaften.

(-) Waldsee, 1. Ang. (Beeren ernte.) Die heu­rige Garten-, hauptsächlich aber Waldbeercnernte ist noch günstiger als die vor zwei Jahren ausgefallen; hauptsäch­lich die Himbeerenernte war besonders gesegnet. Abend für Abend wurden zu hiesigen Aufkäufern von hier und auswärts herbcigeeilten Frauen und Mädchen eimerweist Beeren geschleppt und schöne Summen Geldes verdient. In großen Fässern wurden die süßen Früchte per Bahn weiterbefördert. Einer von den Aufkäufern schätzt sein fortgeschicktes Quantum auf über 100 Zentner. Nun gehen auch die so begehrten Preise!- und Brombeeren allmählich der Reife entgegen.

(-) Friedrrchshafen, 1. Ang. (Besitzw.echsel.) Das Franziskanerinnenkloster Sießen bei Saulgau Hai die Villa von Hahn nm 120000 Mk. zur Errichtung eines Mädcheuheims käuflich erworben.

Landtaa.

'LHßr-'ß! Stuttgart, 31 - Iulk)

(Nachmittagssitzung.)

Die Kohlen- und Drennyolzfragcn nahmen heute zwei Sitz­ungen in Anspruch. Zunächst sprach Abg. Naumann (N.): er bezeichnete die Lage als sehr ernst, da die Eindeckung der Bevölkerung mit, Brennmaterial sehr weit znrückstche gegenüber dem Stand der früheren Jahre .Abg. Löchncr (V.) hat den Antrag eiugebracht, die Negierung zu ersuchen, in Erwägung darüber einzntreten, ob mit Beginn der Heizperiode in den staatlichen Werkstättcbctrieben, Verwaltungen und. Schulen, so­weit als irgend angängig, die Durcharbejtszeit eingeführt werden soll. Abg, Hornung (S. V.) will die Durcharbejtszeit in den Schulen gestrichen wissen. Es müsse verlangt werde»,- daß sämt­liche Kohlenbergwerke in den Betrieb des Reichs übergeführt wer­den. Abg. Schees (V.): Seine Freunde können sich nicht für den Gedanken begeistern, die Kohlensyndikate in Reichsbetrieb zu übernehmen. Der Kohlenkvminissar sei zweifellos seinen Auf­gaben nicht geirachsen gewesen. Bevor die Schulen geschlossen werden müßten, seien eher die Kinos und Theaser zu schlie­ßen. Man dürfe der Bevölkerung nicht zumute», daß sie neben ocm Hunger auch noch friere. Abg. Heymann (S.) bemerkte, daß die Steigerung der Arbeitslöhne in gar keinem Verhältnis zur Steigerung der Kohlenpreise stehe. Das kriegswirtschaftliche Leben sei jetzt an den Punkt angelangt, wo es um Sein oder Nichtsein gehe. Für den Hausbrand bleibe fast gar nichts inihr übrig, wenn das Hindenburgprogramm ganz ausgeführi werde. Bedauerlich seien die Fälle, wo reiche Leute in über­vollem Maße mit Brennmaterial versorgt werden. Reich, Staat und Gemeinden müssen zusammenivirken, um einer Kohlennot zu begegnen. Abg. Kdrner (BK.) erklärte, jetzt handle es sich um rasche Entschlüsse und um Vermeidung aller unsicheren Ex- verimente. Jede umwälzende Betriebsänderung bringe keine Er­leichterung der Versorgung Württembergs mit Kohlen mit sich. Wegen Kohleninnngel dürfe keine Schule geschlossen werden. Oie Einschränkungen sollten nicht nur für die Haushaltungen, sondern auch für Theater, Kinos^ Kaffeehäuser usw. durchgeführt »erden. Die Durcharbeitszeit >ei »och nicht spruchreif. Auch :r wünsch-' keine ungerechte Preissteigerung, die übrigens eine Lrscheinung des Krieges sei und mit den verteuerten Lebens­mitteln zusammenhänge .Abg. Kurz (S.) betonte, daß, wenn auch die Befugnisse der Regierung in der Kohlenversorgung be­schränkt seien, sie es umso mehr in der Hand habe, die Bevöl­kerung mit Holz und Torf ausreichend zu versehen. Hierauf rurde die Sitzung nach Uhr abgebrochen und die Abstimmung U>er die Anträge wegen des schwach besctzjen Hauses auf Montag, 'August, nachmittags s/zl Uhr vertagt; außerdem Ernährungs- ragen.

Druck u. Verlag der B. Hofmann'schen) Buchdruckerei Wildbad. ''Verantwortlich: E. Reinhardt daselbst.

Salzgurken, nicht unter 3 cm laug, 1 Stück

26

2,57

Reineclauden

O b st.

30

35

40

Pflaumen

25

30

35

Mirabellen

40

45

50

Bruchpfennige, die sich bei Berechnung des Kaufpreises ergebe», dürfen auf den nächsten vollen Betrag aufgerundet werden.

Zuwiderhandlungen gegen diese Preisse setzungen sind strafbar.

Den 26. Juli >917. Oberamtmann Zicgele.

Zur Beachtung bekannt gemacht.

Wildbad,, den 2. August 1917.

Stadtschultheißenamt: Bätzner.

K. Oberamt Neuenbürg.

Beförderung von Obst.

Auf Grund des 8 12 der Bekanntmachung des Reichs­kanzlers über die Errichtung von Preisprüfungsstcllen und die Versorgungsregelung vom 25. September und 4. Nov. 1915 (R.G.B. S. 607 u. 728) wird vorbehaltlich höherer Genehmigung folgendes bestimmt: ?

1. Wer Obst jeder Art im Gewicht von mehr als i'/?' kg innerhalb des Oberau,tsbezirks von einer Ort­schaft zur andern, gleichgültig in wessen Auftrag, durch wen, ^ auf welchem Wege und mit welchem Beförderungsmittel be-, fördert, hat hiebei einen Ausweis über seine Person mit sich zu führen, insoweit nicht ein Veförderungsschein er­forderlich und erteilt ist. (Vergl. auch oberamtl. Bekanw- machmig vom 26. Juni 1917.)

2. Der Ausweis wird vom Ortsvorsteher des Wohn- oder Aufenthaltsorts gegen eine Gebühr von 10 Pfg. ausgestellt und ist mit dem Gemeindestempel zu versehen.

Der Ausweis hat Vor- und Zunamen, Berns, Geburts­tag, Wohn- oder Aufenthaltsort und Gestaltsbezeichnung drs Inhabers zu enthalten.

Eine Aushändigung an andere Personen zum Zweck der Beförderung von Obst ist nicht zulässig.

. 3. Der Ausweis ist auf Verlangen den Beamten und Beauftragten der Landeüversorgungsstelle, des Kommunal- verbands, der Polizei-, der Forst-, der Eisenbahn- und der

3. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen sind strafbar.

4. Die (Stadl-)Schultheißenninter werden beauftragt. Vorstehendes sofort ortsüblich bekannt zu «rachen und die Einhaltung der Vorschriften strengstens zu überwach u.

Den 4. Juli 1917. Oberamtmann Ziegele.

Bekannt gemacht.

Wildbad, am 1. August 1917.

Stadtschulthcißenamt: Bätzner.

Diejenigen Personen, welche laut ärztlichem Zeugnis auf Auszugsmehl Anspruch he.ben, können solches morgen Frei­tag nachmittags von 26 Uhr in der alten Realschule ab- holen lassen. Düten, 4 Auszugsmarken und Kleingeld ist mitzubringen

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