sich wieder frei zu machen und rheiuubwärts an die Werst zu gelangen. Die meisten Mondscheinfahrer hatten es vorgezogen, zu Aust nach Schutthaufen zu pilgern, während der Rest auf der LandungsSrücke in BMngen wartete, bis der erste Dampfer sie cchyolte.

, 7 - Verbrecherischer Anschlag. Wie derAlb-

bote schreibt, wurden in den Lomzastrichwerken itt-Walds- hut in Baden 59 Sprengbomben aufgefundsn, die von ruchloser Hand in der Zeit vom 4. bis 7. Mai gelegt worden sein müssen. Der verbrecherische Anschlag könnt-- glücklicherweise verhindert werden.

Verdorbene Butter ist abzulieseru. Un­verdorbenen oder sollst für die menschliche Ernähru" nicht geeigneten Fettwaren, die im gewerblichen odei Handelsbetrieb anfalten, sind bekanntlich dem Kriegs­ausschuß für pflanzliche und tierische Oele und Fettc anzumelden und aus Verlangen abzuliefern. Der Kriegs­ausschuß bezahlt für verdorbene Butter 30 Mark unter dem Grundpreis für anfallende Ware für den Zentner. Dementsprechend lvürde der heutige Ueürrnahmepreis 175 Mark für den Zentner betragen. Ter Kriegsausschuß ist aber bereit, den Kommunen, die über Vorräte ver­dorbener Butter verfügen, diese gegen Margarine einzu­rauschen und zwar Ware gegen Ware. Auf diese Weise dürfte es den Stadtverwaltungen möglich sein, einwand­freie Speisefette zur Verteilung an die Bevölkerung zu erhalten.

Höchstpreise für Wern. Wie derBerl. Lokal­anzeiger" aus Aschaffenburg erführt, hat der Fränkische Weinhändlervcrband angesichts der stetig fortschreitenden und auch künftig noch unübersehbaren Preissteigerungen für Weine an Vas Kciegscrnährungsamt das Ersuchen gerichtet, für die Herbstpreise der Weinprvduzenten so­wohl wie für die Zuschläge im Groß- und Kleinhandel bestimmte Festsetzungen zuzulassen.

Warnung. Tie Einfuhr von Waren aus dem Ausland ist bekanntlich seit dem 16. Januar 1917 im allgemeinen nur nur besonderer Bewilligung des Reichs- koinmissars für Aus- und Einfuhrbewilligung ertaubt. Unter Ausnutzung der in Deutschland zur Zeit bestehen­den Knappheit au Kl.iderf.o fen versucht eine S,ch wei- zer Firma Private zur Ausgabe von Bestellungen da­durch zu veranlassen, daß sie behauptet, Einfuhrbe­willigung für die erteilte Bestellung könnte daun er­langt werden, wenn Vorausbezahlung der Ware er­folge. Diese Behauptung ist falsch. Wer Waren im Ausland bestellt und sie vorausbezahlt, läuft daher Ge- üchr, daß fein Geld verloren ist.

Erhöhung des Wocheugel-ss für Kriegs- wöchrrerumett. Eine Verordnung des Bundesrats vom 2. Juni 1917 erhöht den Betrag des Wochengeldes, das für Rechnung des Reiches zu zahlen ist, von 1 Mk. auf 1,50 Mk. täglich. Das Wochengeld, welches weib­

WeücrnnLmclchung.

Es wird daraus hingewiesen, daß Milch imKairshalt aus Gesundheitsrücksichten sofort nach Empfang abzn- kochen ist.,

- .Wildbad, den 11. Juni 1917.

Stadtschultheißenamt: Bützner.

Mt. 8MtIk«« XIII. M) AmektO.

Ich sehe mich veranlaßt, meine Verfügung zur Bekämpf­ung der Mißstünde unter der Heranwachsenden Jugend vom 8. Februar 1916 (Staatsanzeiger Nr. 34) in mehreren Punkten zu erweitern.

Unter Aufhebung dieser Verfügung bestimme ich daher auf Grund des Par. 4, zu Ziffer III auf Grund des Par. 9 b des Preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juli 1851 in Verbindung mit Artikel 68 der Reichs­verfassung, was folgt:

I. Kinder unter 14 Jahren dürfen sich nach 9 Uhr abends nicht mehr auf öffentlichen Straßen und Plätzen beschäftig­ungslos Herumtreiben. Für die Befolgung dieser Vorschrift sind ausschließlich die Eltern, Erzieher und deren Vertreter verantwortlich.

II. Jugendlichen Personen unter 17 Jahren ist es ver­boten :

1. auf öffentlichen Straßen und Plätzen, sowie an son­stigen öffentlichen Orten, Tabak, Zigarren und Ziga­retten zu rauchen.

2. ohne Begleitung der in Ziffer I genannten erwachsenen Personen, Wirtschaften, Kaffeehäuser oder Kondito­reien zu besuchen, sofern der Besuch nicht auf Reisen oder Ausflügen zur Erfrischung oder in dem regel­mäßigen Kosthaus der Jugendlichen stattfindet,

3. ohne Erlaubnis der in Ziffer I genannten Erwachsenen und außerhalb der Wohnung ohne deren Beisein alkoholhaltige Getränke zu sich nehmen.

III. Wirten und Inhabern von Konditoreien und Kaffee­häusern ist es verboten, jugendlichen Personen, von denen sie wissen, oder den Umständen nach annehmen müssen, daß ihnen der Besuch ihrer Räume und der Genuß alkoholhal­tiger Getränke untersagt ist, den Aufenthalt in diesen Räumen zu gestatten, oder solche Getränke zu verbotenem Genuß zu verabfolgen.

IV. Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen zu Ziff.

I und II werden auf Grund des Artikels 32 Nr. 5 des Württ. Polizeistrafgesetzes vom 27. Dezember 1871 (Reg.-' Blatt S. 391) Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen' zu Ziffer III auf Grund des Par. 9 b des Pr. Belager­ungszustandsgesetzes und des Reichsgesetzes vom 11. Dez.! 1915 bestraft (Reichs-Gesetzblatt S. 813).

V. Von den Oberämtern ist für Veröffentlichung dieser Verfügung in den Bezirksamtsblättern zu sorgen.

Stuttgart,'den 3. Juni 1917.

Dev stell«. kommandierende General:

v. Schäfer.

Bekannt gegeben.

Wildbad, den 11. Juni 1917.

Stadtschultheißenamt: Bätzner.

lichen Versicherten lediglich ans Grund ihrer' s eigener Krankenversicherung aus Mitteln -der Krankenkassen ge, währt wird, bleibt von der Erhöhung unberührt. Dei Betrag dieses Wochengeldes richtet sich auch weiterhir nach den Satzungen der betreffenden Krankenkasse. Du Erhöhung der ans Reichsmitteln gewährten Wochengeld betrüge tritt mit dem Tage der Verkündung der Ver ordnung in Geltung.

Die Sozialversicherung im Jahre 1916.

Nach dem Bericht des Reichsversicherungsamts ist die Gesamtsumme der ansgezah'ten En.schädigungen gegen­über 1915 von 173 aus 177 Millionen Wirk gestiegen, sodaß die im Jahre 1914 ausgezahlte Entschädigungs­summe nahezu wieder erreicht ist. Dabei ist die Zahl der Unfallrenteuempfäuger wieder zurückgegangen: 1914 waren es 1145 000, 1915 1108825, und 1916 noch 1102 619. Bei der Invaliden Versicherung trat naturgemäß eine Steigerung in der Zahl der Renten­empfänger ein, was hauptsächlich mit dem Krieg zu- sammenhäugt. Tie Zahl der Invalidenrenten stieg von 1029 049 auf 1030 659, die der Krankenrenten von 27 706 ans 64 858 und die der Waisenrenten von 167 752 auf-273 077. Im Jahre 1913 betrug der Waisenrenten­stand noch 37 774. Tie Aufwendungen der Versiche­rungsanstalten und zugelassenen Kasseneinrichtungen für die Kriegswohlfahrtspflege belaufen sich aus über 20 Millionen Mark. '

Postscheck. Das soeben in Kraft getretene Gesetz über die Aenderung des Postscheckgesetzes setzt die Stammeinlage auf 25 Mark herab. Diesen Betrag kann auch der kleinere Geschäfts- und Privatmann aufbringen.

Veräußerung feindlicher Besitzungen in Elsaß-Lothringen. Der Zentralstelle für die Landwirt­schaft sind Listen über feindliche Besitzungen in Elsaß- Lothringen zugegangen, die unter Zwangsverwaltung stehen und demnächst zur Liquidation gestellt werden sollen. Tie Listen enthalten die nach einem gewissen Flüchenmaßstab ausgesuchten ländlichen Güter, und dazu in einigen Kreisen einzelne kleinere Besitzungen; der parzellierte ländliche Kleinbesitz sowie der städtische Haus- öesitz sind nicht einbegriffen. Tie Listen können von ckwaigen Kaufliebhabern auf dem Sekretariat der Zen­tralstelle für die Landwirtschaft in Stuttgart (Landes- wwerbemnsenm, Zimmer Nr. 37) eingesehen werden.

Wie deutsche Helden sterben. Ein junger Ltnitgarter Leutnant, der schwerverwnndet in englische Gefangenschaft geriet, wo ihm beide Beine abgenom- ne.n wurden, schilderte lt.Würit. Ztg." seinen Eltern n seinem letzten Briefe mit Aufgebot der letzten Kräfte )ie ganze schwere Verwundung und mit dem sicheren ?ode vor Augen schloß er:Und nun möchte ich Euch ille recht herzlich bitten, mit mir stolz zu sein cuE mS Schöne und Große, das ich babe leisten dürfen und

Wildbad.

Rillst-, Bai- 1. Hag-, NaiM-Berkaas

am Mittwoch, de« 13. Inn» 191V

nachmittags 6 Uhr

auf dem Rathaus in Wildbad im öffentlichen Aufstreich aus Stadtwald Abt. Saustall am Liebigsweg 2 St. Baustangen I Kl.

14 St. Baustangen II Kl.

11 St. Baustangen III Kl.

11 St. Hagstangen II Kl.

22 St. Hagstangen III KI.

Stadtwald an der Linie Abt. 13 k Soldatenbrunnen 4 Meter tannene Rinde.

Wildbad, den 11. Juni 1917.

Die Stadtpstege.

""Wer"RNtl-Kstii-BeriU

^ Am Mittwoch» den 13. ds. Mts. von morgens 8 Uhr an werden beim Bahnhof Runkelrüben, der Zentner zu 1 Mk. 50 Pf. verkauft.

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nicht zu trauern über einen Tod, wie ich ihn schöner nicht hätte finden können." ' - GJMp

Württemberg und das Jesuitcngesetz. Nach einer Aeußerung in derTägl. Rundsch." hat Württem­berg augenscheinlich in: Bnndesrat mit Preußen und Bayern für die Aufhebung des Jesuitengesetzes gestimmt.'

Zur Fktschoersorgling wird demN. T." 'geschrieben: Lr konnte nicht ausbleiben der Mangel an Schlachtvieh nämlich. Jedem mit den Verhältnissen einigermaßen Der. trauten war dies Klar, als die Zuschußmarken eingcführt winden. So etwas kann nicht ungestraft geschehen. Ein Metz, ger erklärte mir erst heute noch, daß von Leuten, di« in

Fiiedvnszeiten Vs1 Pfund Fleisch bei ihm gekauft haben letzt ans einmal 34 Pfund verlangt worden seien, aber nur, solange die Zuschußmarken gereicht haben, diese Leute haben selbst gesagt, daß sie noch nie so viel Fleisch gegessen Hütten wie in den letzten Wochen, aber wenn man es fast geschenkt bekomme, wäre es töricht, keinen Gebrauch davon zu machen. Also auch daraus geht deutlich hervor, welck schlimmer Mißgriff die Fieischzuschußmarke war: die Zulage. Karte hätte den gleichen Dienst getan und die Leute hätten sich dann doch eher überlegt, wieviel sie kaufen wollen

Dem Reich wäre eine große Ausgabe erspart geblieben (70L

Mill. Mk. D. Sehr.) und unser Viehbestand hätte nicht so

rapid übgcnow.men. daß nach Mitteilung der Fleischversor. gungsstelle der von der Heeresverwaltung angeforderte Bedarf nicht mehr gedeckt werden kann. Die Frage der Ernährung des Viehes hätte man ruhig die Biehbesitzer selbst lösen lassen können. Wenn die Futlervorrüte zu Ende gegangen wären, hätten sie ihr Vieh von selbst verkauft. Daß jetzt die Metzger nicht mehr soviel Schlachtvieh bekommen, ist ganz selbstverständlich, denn die Viehbestände unserer Bauern sind durch das Massenmorde» der letzten 2 Monate ganz erheblich zmückgegangen und die neuen Futlervorrüte sollen doch auch Verwendung finde». Außerdem haben mir heute mehr denn je Interesse an der Erhaltung eines' außerordentlichen Vieh. Bestandes. Gerade aus diesem Grunde ist aber die sofortige Abschaffung der Flcischzuschußkarte nötig, sonst essen wir bis znm 1. August auf Rechnung des kommenden Jahres.

Der Tabakbau i» Württemberg. Nach dem Staatsanzeiger hat der Tabakbau in Württemberg im Jahr 1916 gegen 1915 sich mehr als verdoppelt. 1916 vurdc in 3485 landw. Betrieben Tabak gebaut (1915 1699), die bebaute Flüche betrug 247 Hektar (119), wo- mn 5153 Doppelzentner (2628) od.r 22,06 (22,29) Dop­pelzentner auf den Hektar geerntet wurden. Der Wert ver Ernte, ohne Abzug der Steuer, belief sich auf 967 032 (352 412) Mark und der Mittelpreis für 1 Dop­pelzentner dachreifen Tabaks ohne Steuer betrug 177.35 (134,09) Mark. .

Wagengestellung. Die GenerÄdirektion der Staatseis mbcchnen teilt mit: Tie Gestellung an Wagen ist schon seit einiger Zeit befriedigend. Soweit es die sonstigen Verhältnisse irgend zulassen, dürfte eS sich für sie Verkehrstreibenden empfehlen, die augenb icklich ruhi­gere Verlehrszeit zur Regelung ihrer Bezüge, sowie zur Ergänzung und Ansammlung von Vorräten soweit als möglich auszunutzen.

'-vrucr u. Verlag oer «. Hosmann scyen Bucydru.ter«-, Wildbad. Veraniwarillch: E. Nmnbardt daselbst

Wildbad-Sprollenhaus, 12. Mai 1917.

Danksagung.

Für die uns von allen Seiten erwiesene herzliche und tröstliche Teilnahme bei dem Hin­scheiden unserer lieben Mutter

Fra«

Marie Trippner

sagen innigste« Dank

WMkdne«.

RkMtzm, LItzALmt, llsltdsr, ävr Iriumpk ävr äenlseLvn Inäustriv.

HImu» Verkant

LokulliLus UM. Irsidsr

McklsliMtWe MW.

Die Abgabe der beschlagnahmten AinrniniitMgege«- stände findet je Mittwochs nachmittags von S6

Uhr auf dem Gaswerk statt.

Bezahlt wird für Aluminiumgegenstände ohne Beschläge für 1 Kilo 12 Mark, mit Beschlägen, das heißt mit eisernen Griffen, Stielen und eingelegten Dräthen für 1 Kilo 9.60 Mk.

GKHKr.