Vermischtes.

Hohes Alt«. In Griethausen, Reg.-Bez. Düsseldorf, feierte Frau Gertrud Schöning in körperlicher und geistiger Rüstigkeit Mcn 103. Geburtstag .

Brand. In Santander ist die Gemäldesammlung Athenäum abgebrannt, mabei viele wertvolle Bilder von Velazquez, Tizian, Leonardo da Vinci, Murillo und anderen Meistern .vernichtet wurden.

Grillparzerprets. Aus Wien wird berichtet, datz'"dem^Dichter Karl Schönherr aui sein SchauspielVolk in Not" der Grill- -or.erpreis zuerkannt worden sei.

Erdbeben. Nach einer Meldung aus Tokio sind bei einem Erdbeben aus der I.tsel Formosa 1000 Häuser eingestürzt. 36 Personen sollen umgekommen sein.

Mona Lisa. Äas erzbischöfliche Ordinariat in München Hai ;egen die Aufführung der OperMona Lisa" Einspruch erhoben. Oie Intendanz gab aber die Antwort, daß kein Anlaß vorliege, ms Stück nicht auszusühren. Bekanntlich hat seinerzeit auch die wangelische Geistlichkeit in Stuttgart gegen die Aufführung der Oper am Kgl. Hostheater Einsprucherhoben.

Allerlei Unsauberes. Es ist gelungen, einen dritten Betei­ligten an dem Betrug gegen die Stadt Neukölln in der Person eines Kaufmanns Rosener sestzunehmen. Der Verhaftete hatte roch eine größere Summe Geldes bei sich. Die Schwindler tzeller- mann und Rindfleisch sitzen bereits hinter Schloß und Riegel.

Kurzer Getreidewochenbericht der PreisberichtssteUe des Deutschen Laudwirtschaftsrats

vom 9. bis 15 . Januar 1917.

Auf dem Weltmarkt ist bemerkenswert, daß der Weizen­preis in Argentinien in der letzten Woche eine weitere Steigerung erfahren hat und zwar um 21 Mk.. er ist also auf die unerhörte Höhe von 238 Mk. gestiegen. Der Weizenpreis in Newyork betrug 341 Mk., der Maitermin in Lhücgo 284 Mk., der Iulitermin 230 Mk. und der September- !c>mw 208 Mk. Daoei ist bei der Umrechnung der Friedenskurs jvgrundegelkgl. Die Reichsgetreidestelle hat in der letzten Woche la.ank aufmcikiam gemacht, daß die Höchstpreise für Roggen nid We^en nach dem 31. März um 15 Mk. für die Tonne rmäßigt nciden. Nach dem 31. März darf auch in so'chen ?älien de, bisherige Höchstpreis nicht mehr bezahle werden, in lenen die frühere Ablieferung infolge von Um/taad.n unmöglich rar. die bei Getreidebesitzer nicht vermeiden und nichi voraus- ehi .i kr nute.

In Preußen ist die Anordnung ergangen, daß "berat.'da, vo genügend Kohlrüben vorhanden sind, die Wochenkopfmenge im 3 Pst'nd Kartoffeln herabgesetzt wird und daß die vrtsallcndc Kartosfelmenge durch mindestens die doppelte Menge »ih-rider ersetzt wird.

Di" Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte macht daraus aufmerksam, daß alle Landwirte, die auf Grund ihrer Zucker- mbenlieserung Schnitzel erhalten haben, verpflichtet und, die­selben der Bezuasvereinigung der deutschen Landwirte »um Preise von 12 Mk. für den Zentner anzubieten, wenn sie dieselben nicht in ihrerer eigenen Wirtschaft verwenden.

Das steilv. Generalkommando des 17. Armeekorps in Danzig hat am II. Dezember angeordnet, daß jedem arbeitenden Kriegs­gefangenen die zurzeit für die deutschen Arbeiter ortsübliche Menge an Nahrungsmitteln zu geben sei, keinesfalls aber mehr. Arbeitgebern, die dem widersprechend verfahren, sollen die Kriegs­gefangenen rücksichtslos entzogen werden. Den Kriegsgefangenen, die versuchen, durch verminderte Arbeitsleistung den Arbeit­geber zur Ueberschreitung der ortsüblichen Ernährungssätze zu zwinge», wird strengste Bestrafung angedroht. z-,

Vom 10. Januar ab ist der Handel mit Saatgut von Buchweizen, Hirse und Hülsenfrüchten neu geregelt. Die Höchst­preise beim Verkauf durch den Erzeuger betragen bei Buchweizen 75 Mk. für de» Doppelzenter, bei Hirse 70 Mk., bei Erbsen 75 Mk., bei Bohnen 85 Mk., bei Linsen 90 Mk., bei Acker- bohnen und Peluschken 70 Mk. Die Festsetzung der Höchst­preise für Wicken und Lupinen als Saatgut bleibt noch Vor­behalten.

Am Getreidem arkt ist das Angebot in Industriehafer entschieden stärker gewordeir, infolge der am 1. Februar zu erwartenden Herabsetzung der Höchstpreise für Hafer. Die Mühlen aber haben ihren Bedarf zum größten Teile gedeckt und ver­halten sich deshalb zurückhaltend, doch kam es immerhin zu einigen UmMen. Angebote« ist ^joiort lieferbare Ware zu 290

Mb. ab Mecklenburg, SkMm, äußer den bekannten Vergütungen. Zn Saatgetreide sind neue Angebote nicht möglich, da bie Bestimmungen noch immer nicht heransgekommen sind. Sie »erden dringend erwartet, damit die Versorgung rechtzeitig e»' wlgen kann. Das Dreschen des Klees verzögerte sich wege- der ungünstigen Witterung. Jetzt nach Eintritt winterlichen Wetters dürste dies besser werde». Gelbklee und Wundklee sind fast gar nicht angeboten. Von Schwedisch- und Weißklee isr da­gegen etwas im Markte. Serradella ist reichlicher zugeführt. Recht rege ist das Interesse für Runkelrüben, die kngpp werde'' und ganz besonders für alle Sorten Möhren, welche teilweise schon jetzt fehlen. Die Tendenz für alle Sorten Klee- und Gras- saaten bleibt fest. Am Futtermittclmarkt ist die Nachfrage »ach Rüben und Heu sowie nach Ersatzfutterstofsen sehr lebhaft, a be aus dem Knappen Angebot annähernd befriedigt werden zu können. Heidekrauthäcksel ist zu 135 Mk. und in Papiersäckev zu 140 Mk. für 1000 Kg. ab Rheinstativn angeboten.

Württemberg.

i-) Stuttgart, 16. Jan. (Der Taschendiebs Am Sonntag abend ist einer Frau iln der Martinstraß« hier eine Handtasche mit etwa 15 Mk. Inhalt gewaltsan emrissen worden. Sowohl die von dem Täter gegeben« Beschreibung als auch seine Arbeitsweise ist fast gleich­artig mir einem am Sonntag, den 7. Januar 1917 ir der Reinsburgslraße verübten Raubansall. In Frag« kommt ein unbekannter Soldat, 1820 Jahre alt, etw« 1,601P5 Meter groß, schmächtige Figur, 'vielleicht Schnurrbartanslug.

(-s Stuttgart, 16. Jan. (Rv delunsall.) Gesterr vormittag und abends verunglückten beim Schlittenfahrer aus der Hasenbergsteige ein 13 Jahre alter Knabe unk ein 16 Jahre altes Mädchen. In beiden Fällen wurden Kopfverletzungen sestgestcllt.

(-) Wnrzach, l6. Jan. (Ein Reinfall.) Ein ziemlich gut bekannter Käseschmuggler aus Ravensburg hatte, derBuchauer Ztg." zufolge, wie schon des öfteren in der hiesigen Gegend wiederum ein ordentliches Onain tum Käse aufgekanft und wollte, um nicht entdeckt zu werden, die Ware ans die zwei Stunden von hier ent­fernte Bahnstation Roßberg verbringen. Bei eingetrete rer Sömmerung trat ein von ihm gedungener Gehilfe mit vollbeladenem Handschlitten die Reise nach Roßberg an. ^er Besitzer der Ware ging allein voraus. Der Mann ..,il dem Handschlitten aber machte kehrt und brachte die Fuhre vor das Rathaus. Der Käse wurde beschlag­nahmt und der .Hamster wird wohl noch eine empfindliche Trrafe zu bezahlen haben.

(-) Oetisheim bei Maulbronn, 16 Jan Unter dem Verdacht, den 17jährigen Gottlieb Wahl ers Vossen zu haben, wurde sein Kamerad, der 16jährige Hilfsarbei­ter Albert Müller, verhaftet. Müller hatte am Tage des Mords den Wähl, der seinen Wochenlohn bei sich trug, am Ba'hnhof abgeholt. Beim Auffinden der Leiche fehlte das Geld. Müller hatte längere Zeit nicht ge­arbeitet.

(--) Geislingen-St , 16. Jan. (Nicht geneh­migter Milchpreis.) Ter kürzlich vom Gemeinde- rat auf 26 Pfg. festgesetzte Milchhöchstpreis ist von der Landesversorgungsstelle als zu hoch bezeichnet und nicht genehmigt worden. Das -Oberamt hat daher jetzt den Preis auf 25 fPg. festgesetzt. Der Gemeinderat Hut be­schlossen, den Milchhändlern für ihren etwa geschmä­lerten Verdienst einen Beitrag zu den erhöhten Bei- nihrkosten zu gewähren.

(-) Munzingen, 16. Jan. (Keine Viehnot.! Bon einem Mitglied des Viühversicherungsvereins wurde mitgeteilt, daß hier in letzter Woche vier Viehbesitzer von 1 Kühen 8 Kälber bekamen.

.l-l K an r acd. OA, Di edlinaen, 16 . LanMSÄltve-

rer Verl u ss?^ Von dem VicHbestand des Gemeinöv- r-mts Jäggle sind nicht weniger als 13 Stück, darunter einige schr wertvolle trächtige Kühe, einer Schlundläh­mung. die von den Sachverständigen auf Futterdergiftung znrückgesührt wird, erlegen. Die Tiere konnten zwar noch zum Schlachten verkauft werden, aber nur mit gro­ßem Verlust. Der Schaden ist sehr groß.

Das Hilfsdienstgesetz.

Man schreibt uns von besonderer Seite:

Wiederholt muß ans ß 8 des Hilfsdieiistgesetzes hin­gewiesen werden. Dort heißt es:

Bei der Ueberweisung zur Beschäftigung ist auf das Lebensalter, die Familienverhältnisse, den Wohnort und die Gesundheit sowie aus die bisherige Tätigkeit des Hilfsdierfttpftichtigen nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen-^ desgleichen ist zu prüfen, ob der in Aus­sicht gestellte Arbeitslohn ö«m Beschäftigten und etwa zu versorgenden Angehörigen ausreichenden Unterhalt er­möglicht."

Hieraus geht ganz klar hervor, daß bei den Arbei-, tern oder Angestellten, die einem bestimmten Betrieb« überwiesen sind, darauf Rücksicht genommen werden maß, daß ihr Verdienst auch die Versorgung ihrer Fami­lien deckt. Der verheiratete Arbeiter, der außerhalb sei­nes Heimatsortes arbeitet, hat naturgemäß doppelte Ko­sten, da er nicht nur sich selbst, sondern auch noch den getrennten Haushalt in der Heimat unterhalten muß. Die Angehörigen eines Hilfsdienstpflichtigen haben im Gegen- tz zu denen der Kriegsteilnehmer, die auf Grund ihre'- Wehrpflicht einberufen sind, keinen Anspruch auf d,. gesetzliche Familienunterstützung. Das soll aber nach 2 8 des Gesetzes durch die Bemessung des Arbeit- :inkoinme»s des einzelnen Hilssdienstipslichtigeii ausge­glichen werden. Diejenigen, die sich ihre Arbeitsstätte im vaterländischen Hilfsdienst frei wählen, müssen natür­lich zunächst selbst erwägen, ob ihnen dies außerhalb des Wohnortes ihrer Familie möglich ist. Aber auch sie haben nach dem richtig verstandenen Gesetz Astspruch aus angemessenen Arb.itSverdienst im Sinne des 8 8. Den Betriebsinhabern, die auswärtige Arbeiter beschäf­tigen, muß dringend geraten werden, diesen einen Lohn zu gewähren, der nicht nur an sich angemessen ist, sondern den Arbeitern auch dpe Versorgung ihrer Faini- lien ermöglicht. . ? . h .

Es liegt nicht im Sinne des Gesetzes, ja, der ihm zugrundeliegende große Gedanke könnte gefährdet wer­den, wenn sich jetzt Herausstellen sollte, daß die Ar­beitnehmer die Betriebsstelle, der sie überwiesen wor­den sind, allzuleicht nur deswegen verlassen, weil ihnen anderwärts bessere Arbeitsbedingungen geboten werden. Ter Zweck des Gesetzes, alle Kräfte der Nation zur Kriegsarbeit auszubieten, muß immer der oberste, alles beherrschende Grundsatz bleiben. Es muß deshalb an den vaterländischen Sinn aller Beteiligten appelliert werden. Zunächst an die Arbeitnehmer selbst und diejenigen, die auf sie Einfluß Haben: auszuharren, solange es geht, an der alten Betriebsstelle. Nicht min­der aber auch an die Arbeitgeber: ihren Mitarbeitern genügenden Lohn zu geben und nicht etwa was be­sonders beklagenswert wäre einein anderen Betriebe die Arbeitskräfte durch ein Jnaiissichtstellen höhe er Löhne au s z u sp a n n en. Sowohl Lahndrückerei a s mich Lohntreiberei ^,-sährden das Ges.tz.

Druck u. Veilva Hm'irmKicken Vttchdriickci'w

Wilbdad B<->'(Z

Giev-Werkcruf.

Gegen die «och nicht eingelöste Lebensmittel­marke Ar. IO

werden bei Pfannkuch und Co. vom 17. bis 21. Januar ds. IS. Gier, das Stück zu 31 Ps. abgegeben.

ES kommen auf eine gelbe Marke 1, auf eine blaue 2 und auf eine rote 3 Eier.

Personen, welche bec der BestandSaufnabme vom l.Sept. v. I. mehr als 50 Stück Eier im Besitze chatten, erhalten diesmal keine Eier.

Am Donnerstag» den 18. ds. Mts? abends

6 Uhr kommen auf dem Rathause zum Verkauf:

90 Stück Kanstangerr IIIII Kl Wildbad, den 16. Januar 1917.

Stadtpstege: I. V. Schmid.

Oeffentltche Aufforderung

zur

Hck «im Besitz- M SriMmMmi» für de 8n«»lM« Ser Mtl-nsae« m Besitz-

Zur Abgabe einer Besitz- und Kriegssteuererklärung sind nach ß 52 Ms. 1 des Besitzsteuergesetzes vom 3. Juli 1913 und ß 26 Abs. 1 des Kriegssteuergesetzes vom 21. Juni 1916 verpflichtet:

1. alle Personen mit einem steuerbaren Vermögen von 20 000 Mk. und darüber, welche nicht zum Wehrbei­trag veranlagt sind, sowie alle Personen, deren Ver­mögen sich seit der Veranlagung zum Wehrbeitrag um mehr als 10000 Mk: erhöht hat;

2. alle Personen, deren Vermögen sich seitdem I.Jan. 1914 bis 31. Dezember 1916 um mehr als 3000 Mk. ans mindestens I l OoO Mk. erhöht hat.

Die gleiche Verpflichtung gilt für den gesetzlichen Ver­treter eines Steuerpflichtigen hinsichtlich des seiner Verwal­tung unterliegenden Vermögens.

Sämtliche Personen, bei denen diese Voraussetzungen zu­treffen, werden aufgefordert, ihre Besitz- und Kriegsstever , erklärung unter Benützung des vorgeschriebenen Vordrucks ! in der Zeit vom SS. Januar bis IS. Februar 1917 bei dem Bezirkssteueramt einzureichen. Vordrucke für die Besitz- und KriegZsteuererklärung können, soweit sie den Steuerpflichtigen nicht mit der Post zugegangen sind, von

dem Bezirküflcueramt, soweit erforderlich, durch Vermittlung der Ortssteuerämter bezogen werden.

Außerdem kann nach 8 52 Abs. 2 des Besitzsteuergesetzes von jedem Steuerpflichtigen binnen . einer von der Steuer­behörde festzusetzenden Frist die Abgabe einer Besitz- und Kriegssteuererklärung verlangt werden.

Die Verpflichtung zur Abgabe einer Besitz- und Kriegs­steuererklärung wird durch das Unterbleiben der Zusendung eines Vordrucks nicht berührt.

Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post geschieht auf Gefahr des Absenders. Mündliche Erklärungen werden von dem Bezirkssteueramt während der gewöhnlichen Geschäftsstunden zu Protokoll entgegengeiiommen.

Die Kesttz- «ab Kriegsstenercrklärnng bildet zugleich auch die Grundlage für die Festsetzung der Kandesveriuögensteuer.

Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Besitz- und Kriegssteuererkläruni versäumt, kann gemäß 8 54 des Besitzsteuergesetzes mit Geldstrafen bis zu 500 Mk. zu der Abgabe angehccktcn werden, auch hat er einen Zuschlag von 5 bis 10 Prozent der rechtskräftig festgestcllten Besitzsieuer Kriegssteuer und Bcrinögensteivr verwirkt.

Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben in der Besitz- und Kriegsstcuerertlärimg sind mit Geldstrafen bis zum Machen Betrag der gefährdeten Steuer, bei der Besitzsteuer (88 7>ch 77 B.St.G ), bis zum ösachen Betrag bei der Kriegssteuer (M 33, 34 K.St.G.) und im 710- sachen Betrag bei der Vermögensteuer (Art. 9 V.St.G.), gegebensalls außerdem mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bedroht. Bei Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe kann in dein ge­richtlichen Urteil angeordnet werden, daß die Bestrafung auf Kosten des Verurteilten öffentlich belänntgemacht wird.

Uenrnbürg, den 15. Januar 1917.

K. Bezirkssteueramt.

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Der Unterricht findet jeweils Sonntags vorm, von 9 Uhr ab statt und beginnt am 21. Januar.

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Hochachtungsvoll

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