8. Staatslotterie. (8. Ziehu.ngstag.) Au" Württemberg gefallene Gewinne: 5000 All. auf Nr. 177 959, 189 -152; 3000 Mk. auf Nr. 174513, 175 026; 1000 Mk. auf Nr. 174 920, 175 443, 177 662, 178 264, ^86053, 186 208, 187 042; 500 Mk. auf Nr. 176 752, 1184204, 184250. Außerdem 145 Gewinne zu 240 Mk. (Ohne Gewähr.)

Für Deutschlands Zukunft. Die unter dem Protektorate der Herzogin Viktoria Luise zu Braunschweig uno Lüneburg stehende große Deutsche Organisation zum Ausbau der Säuglings- nnd Kleinkinderfürsorge hat ihre Arbeiten-in vollem Umsange ausgenommen. iLeinem Be­gründungsprogramm getreu, fördert der, unter dem Eh­renvorsitz des Generalfeldmarschall v. Hindenburg und des Reichskanzlers v. Bethmann-Hollweg tätige Verein Deutschlands Spende" (Geschäftsstelle Berlin W. 8, Tau- beustr. 16) den Ausbau der Säuglings- und Kleinkinder­fürsorge im Gebiete des Deutschen Reiches, überträgt aber die Sonderarbeit den für die einzelnen Bundesstaaten ge­bildeten selbständigen Organisationen. Diese Landesans- schüsse der Deutschen Bundesstaaten haben sich nunmehr gebildet; es ist zu begrüßen, daß in diesen Landesaus- ichüssen die hervorragendsten. Vertreter der Bundesstaaten aus Regierung, Gelehrtenwelt, Industrie und Handel re­präsentiert sind. Der Krieg hat die Wichtigkeit des Pro­blems der Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit ins hellste Licht gerückt. Ilmso mehr muß der Säuglings­und Kleinkinderschutz als eine der wesentlichsten Aufgaben für das deutsche Volkstum erkannt und gefördert werden. Wohl haben die bisher bestehenden Einzelorganisatiionen in den Bundesstaaten und im Reich, mit denenDeutsch­lands Spende" in enger Fühlung zusammen arbeitet, bisher Vrotreffliches geleistet. Aber die Lehren des Welt­krieges erfordern den Ausbau bestehender und an anderen stellen die Schaffung neuer tatkräftiger Organisationen. An dieser großen Aufgabe für Deutschlands Volksge- 'undung und Deutschlands Krastmehrung kann ein Jede'- m deutschen Volke Mitarbeiten.

Der Landtag wird voraussichtlich im Dezem­ber wieder zusammentreten.

Ständisches. Dem Präsidium des Ständischen Ausschusses ist der Entwurf eines Gesetzes über einen Ersten Nachtrag zu dem Finanzgesetz für das Rechnungs­jahr 1916, betr. Anforderung staatlicher Mittel für die Krieaswohlsahrtspflege und zur Unterstützung des durch den Kri:g geschädigten Mittelstands, zugegangen. ^ ,

Die Klage der Butterhändlcr. Im Au­gust ds. Js, haben die Buttergeschäfte sich Beschioerde führend an das Reichsamt des Innern gewandt, weil sie die Butter nach dem vollen Gewicht und in einwaiL freier Beschaffenheit verkaufen müßten, während ihnen die Butetr von den verschiedenen Butterstellen oft in recht schlechtem Zustand und mit Untergewicht geliefert -*r?rde. Tas Mindergewicht einer Tonne Butter (1 mer) erreich« durch längeres Lagern bezw. ehe sie dm .h die Zentral Einkaufs-Gesellschaft an die Gemeinden und von diesen an den Großhändler kommt, meist meh­

rere Pfund. Dazu kommt, daß die Z.E.G. und' die I Butterversorgungsstellen sich nur an das Fakturen oder , Bayngewicht halten, das nicht zuverlässig sei. Aerne-r, z werden durch Diebstähle häufig Mindergewichte verur- ^ sacht. Unter diesen Umständen sei ein Bruttonutzen von Mark für den Zentner für den Großhändler und von 11 Mark für den Kleinhändler zu wenig. Es wird daher ein Nutzen von 6 bzw. 15 Mark, und wenn beim Klein­verkauf Reinnettogewlcht verlangt werde, von 20 Mark beansprucht; bei 15 Mark müßte das Einwiegen der Ver­packung zugebilligt werden. (Voraussetzung wäre aber, daß zur Verpackung leichtes Papier verwendet würde.) Jedenfalls solle dem Groß- wie dem Kleinhändler ein An­spruch auf Lieferung des richtigen Gewichts zugesichert s^rden. ^ ^'ine andere Klage richtet sich gegen die Z. E. G. bezüglich der ausländischen Weichkäse, die von Holland und Dänemark in Stücken von 50 Gramm auf den Markt kommen. Tie Z.E.G. hat bestimmt, raß der Großhandlel daran nur 30 Pfg. per Pfund and der Kleinhändler ein Drittel, also 10 Pfg. am Pfund oder 1 Pfg^ am Stück verdienen darf. Da dieser käse 50 Pfg. kostet, darf der Kleinhändler also nur 1 Prozent verdienen, ganz unberücksichtigt des Verlustes, r auf dem Transport durch Zerdrücken usw. ent­geht.

Warenumsatzstempel und Höchstpreise. In

gewerblichen Kreisen herrscht Zweifel, ob der Waren­umsatzstempel zu den Höchstpreisen hinzugeschlagen wer­den darf. Eine gerichtliche Entscheidung liegt noch nicht vor, doch ist kaum zu bezweifeln, daß sie in vermin­derndem Sinne ausfallen würde, denn die Steuer soll nicht, wenigstens nicht unmittelbar auf den Käufer ab­gewälzt werden, und andererseits würde der Sinn und Zweck des Höchstpreises, der das Höchstmaß der an den Käufer zu stellenden Forderung darstellen soll, hinfällig machen. j

Wird das Salz teurer? Das Oberkommando ^ in den Marken hat für den Zweckverband Berlin den ! Preis für Salz von 11 auf 14 Pfg. das Pfund erhöht. ^

Keine Herabsetzung der Höchstpreise für! Schlachtrinder. Wie das Kriegsernähruugsamt mit- ! teilt, wird vor dem 1. Juni 1917 keine Herabsetzung ! der Höchstpreise für Dchlachtrinder erfolgen. j

Städtischer Speiscölverkaus mit 360 Pro­zent Geivinn. In den letzten Tagen wurde mitgeteilt, daß von der Reichsstelle für Speisefetts den Kommunal­behörden das Kilo Speiseöl zu 4,50 Mk. geliefert wird. Nach einer amtlichen Bekanntmachung der Gemeinde Steg­litz gibt diese das Oel ihren Einwohnern zu 50 Gramm mit 1,50 Mk. ab, nimmt also" für 1 Kilogramm Oel 30 Mk.

Rumänischer Schutzverband. Zum Schutz der deutschen Interessen in Rumänien hat sich ein Verband gebildet, der alle deutschen Firmen und Personen, die in Rumänien Vermögensinteressen zu vertreten haben, zum Beitritt ausfordert. Der vorbereitende Ausschuß hat seinen Sitz in Berlin IV. 9, Köthenerstraße 28/29, wohin Anfragen zu richten sind.

Rnnkelrüben-Kosste. Alte Leute wissen noch von Zeiten zu erzählen, wo statt Bohnenkaffee Rmckel- rübenkaffce getrunken wurde. Jetzt ist die Zeit wieder da. Tie Runkelrüben werden geschält, in ganz kleine Würfel geschnitten und auf oder im Herde getrocknet. Daran/ -werden die Würfel wie Bohnenkaffee behandelt, also ge­röstet und znm Gebrauch gemahlen. Allgemein ist man mit dem Eraebuis sebr mirlede».

..-insfsnspr'isnngen. Der Gedanke der Mlassewl Weisungen fängt au, seiner Verwirklichung näher zu rücken. Tie Militärpflicht ist eine allgemeine, die Arbeitspflicht wird es demnächst werden und die Verköstigung soll nun also auch kriegseiuheitlich werden. Wie verlautet, ist dr- ,'inheitlich« Massenspeisung bereits Gegenstand ernstlicher Erlwägungen der zuständigen Stellen und es ist kaum zweifelhaft, daß trotz der' entgegenstehenden, erheblichen Schwierigkeiten die Zwangsspeisung im Anschluß an den Hilfsdienst greifbare Gestalt gewinnen wird. Tie Schwie- rigkeiten beruhen in erster Linie irr der Verköstigung der Kranken nnd Magenleidenden, der kleinen Kinder usw., sodann aber auch in der Verwendung der in den Privatkellern lagernden Vorräte, die für manchen Haus­stand bis weit ins nächste Jahr hinein reichen dürften. Doch das sind Sorgen, für die ein Weg zu finden sein wird. Voraussetzung bei der Masscnspeisnng ist aber in allwegc, daß die größte Reinlichkeit und Gewissenhaftig­keit bei, den Betrieben herrscht, so das; man sich satt essen kann uno nicht schon vom Sehen satt wird. Es ist aber nicht ohne Interesse, daß jetzt, nachdem die Organi­sation in militärische Hände gelegt worden ist, auf einmal Zug in oice Sache kommt, daß etwas geschieht, während bei dem System der Kriegsgesellschaften seit reichlich zwei Jahren Fehler auf Fehler gehäuft werden, die Zufuhren stockten, die Verteilung gehemmt wird, die Preise ins Angemessene steigen nnd wertvolle Vorräte rettungslos zugrunde gehen. Wir wären um vieles besser daran, wenn die Organisation der Kriegsernährung von Anfang an militärischen und bewährten Fachmännern der Ver­waltung übertragen worden wäre.

Wie berichtet, beteiligt sich in Rumänien die Zivil­bevölkerung in großer Zahl an dein Kampfe und mancher deutsche Patrouilleureiter, manche Proviantkolonne hatte es schon mit den aus dem Hinterhalt schießenden Frei­schützen zu tun. Das verbrecherische Treiben wird in der Vierverbandspresse als .Heldentum gefeiert nnd der Nouvelliste de Lyon" weidete entzückt, daß in Rumänien Greise, Frauen und Kinder an der Vertreibung der Bar­baren Mitwirken. Tie deutsche Heeresleitung hat nun zur Unterdrückung der völkerrechtswidrigen Kriegführung den Truppen den Befehl erteilt, nicht nur jede stioilperson, die sich am Kampfe beteiligt, sondern auch die Be­hörden selber zur Verantwortung zu ziehen, da cs bei der an und für sich friedliebenden rumänischen Bevöl­kerung außer allein Zweifel steht, daß die Anstifter dieser schändlichem, jedem Völkerrecht hohnsprcchenden Bewe­gung der rumänischen Bevölkerung in den Behörden selbst zu suchen lind. -

Druck u. Verlag der B. Hosinonn'schen Buwdiuckecei d>

MM'dad Veruulworllich : E. Reinkarr t daseü ü

Stadt Wildbad.

WrenntzoLz-Merkcruf

am Dienstag, den 28. ds. Mts.

vormittags 10 Uhr

auf dem Rathaus in Wildbad im öffentlichen Aufstreich aus Stadtwald IV Abt. 10 k Kellerloch 8 Rm. buchene Scheiter 65 Prügel II Cl.

40 tannene Prügel II Cl.

37 ., buchene und tannene Reisprügel

Stadtwald III Sommerberg und IV Linie 3 Rm. buchene Prügel II Cl.

147 tannene Prügel II Cl.

2 tannene Neisprügel

Stadtwald VI Kegeltal, Abt. 7 Schöniann, Abt. 13 54 Rm. Nadelholzprügel II Cl.

5 Nadelholzprügel II Cl.

Wildbad. den l8. November 1916.

Stadtschultheißenamt: Stellv. Eger.

.? Am nächsten Dienstag, den 28. ds. Mts., vor

Mittags, kommen auf dem Rathause, anschließend au de» Brennholz-Verkaut, etwa 3 Rm. unausgeprügeltes Reisig, lagernd auf den städt Lautenhofwiesen, im öffentlichen Auf­streich zum Verkauf. -

Wildbad, den 25. November 1916.

Stadtpslege: F. V. Schmid.

KcLse-Werkcruf.

Gegen Lebensmittelmarke Ar. 8

ist in der Zeit vom 27. bis 30. November d. I. bei den Kaufleuten und Kl inhändlern Gmmenttzalcr Käse, das Psnnd ;n 1 Ulk. 50 Dfg. zu haben und zwar aus eine gelbe Marke 125 Gramm, auf eine blaue Marke die doppelte n nd a u f eine rote Marke die dreifache Menge._

A -ETA E? (W- E EW E

Anläßlich meines Wegzugs von hier, sage ich allen Freun­den und Bekannten auf diesem Wege ein

Stadt Wildbad.

Starnrnhotz-Werkauf

am Samstag, den 9. Dezember 1916

vormittags 1l Uhr

auf dem Rathaus im schriftlichen Aufstreich aus Stadtwald lV. Abt. 10 t Kellerloch 85 Stück tannenes Langholz IVI Kl.

mit zus. 78,63 Fm. 14 Stück tannenes Sägholz III Kl. mit zus. 18,69 Fm. Stadtwald III und IV

»''167 Stück tannenes und forchenes Langholz IVI Kl. ^ mit zus. 141,52 Fm.

26 Stück tannenes und forchenes Sägholz lII Kl.

mit zus. 24,32 Fm.

Stadtwald VI Kegeltal, Abt. 7 Schöntann 370 Stück tannenes Langholz IVI Kl.

mit zus. 277,20 Fm. 2l Stück tannenes Sägholz III Kl. mit zus. 23,18 Fm.

Stadtwald VI Kegeltal, Abt. 13,

11 Stück tannenes Langholz !IIV Kl. mit zus. 7,91 Kl. 1 tannenes Sägholz II Kl. mit zus. 1,21 Fm.

Die verschlossenen, vom Biete Unterzeichneten, beding­ungslosen, in ganzen und Zehntelsprozenten ausgedrückten Angebote mit der AufschriftAngebot auf Nadelholzstamm­holz" wollen spätestens zu obengenannter Stunde dem Stadt­schultheißenamt übergeben werden. Der alsbald auf dem Rathaus hier erfolgenden Eröffnung können die Bieter an­wohnen. Klasseneinteilung und Taxpreise pro 1916, der Ausschuß ist zu 100 "Z der Taxpreise angeschlagen.' Wildbad, den 35. November 1916.

Stadtschultheißenamt: Stellv. Eger.

Wich. Work,

techn. Eisenb.-Sekr. mit Familie.

OM Lvejitl« >V 6 'N 8 lvbe

Mitten litt Atlillt lliiuMti-. 80 inmitten iler Atlttti

aus lleübroun und Ukrrl«

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1915er Isteillironner Rotwein l 915er IZIUIvueirer

1915er tZulertürlclieimer (Ztuttomrt) Mtw:in 1915er KnpjielrocieelLer Rotwein 1915er 8u8>m<Mv:i1cier

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kmittlW -«Wer MWtfWmr mii> Vermißter.

Der Württ. Landesverein vom roten Kreuz hat seine Tätigkeit auf die Ermittlung deutscher Kriegsgefangener und Vermißter, soweit sie ans Würtiemberg stammen, sowie auf die Gleitung von Auskünfte» über solche Personen ausge­dehnt. Zur richt gen und vollständigen Durchführung dieser Aufgabe ist erforderlich, daß alle Heeresangehörige oder Zi­vilpersonen, die gefangen oder vermißt sind, bei dem Württ. Landesoerein vom roten Kreuz angemeldet werde». Die Angehörigen gefangener aber vermißter Personen werden daher dringend ersucht, diese An,nelbnng nnge- siimnt zn machen und künfiig in Gefangenschaft geratende Militär- und Zivilpersonen jeweils sofort dem Landesverein vom roten Kren- bekannt zu geben.

Hiezu wird weitcr bemerkt, daß nur solche Vermißte und Gefangene nen anznmelden sind, die dem Landesverein bisher noch nicht ansgegeben sind.

Ferner ist jede neue Gefangenenadresse sowie jede Aender- ung in denselben von den Angehörigen sofort mitzuteilen. Es ist dies nicht nur deshalb ganz besonders wichtig, weil die Kriegsgefangenen von Zeit zu Zeit mit Liebesgaben be­dacht werden, sondern auch weil der Landesverein v. roten Kreuz öfters Fragen, Kameraden betreffend, an sie zu richten hat, die für die Angehörigen von allergrößter Wichtigkeit sind.

Karten zu den Meldungen sind auf dem Rathaus er­hältlich. Auskunft erfolgt kostenlos.

Wildbad, den 22. November 1916.

Stadtschultheißenamt: Stellv. Eger.

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