Bekanntmachung.

Durch oberamtlichett Erlaß vom 26. Mai und IS. Aug. 1916 sind folgende

WWse sn LGimslcislh mil

festgesetzt worden:

1. Schweinefleisch» frisch (roh), gesalzen, od. gepockelt'.:

für 1 Pfd.

a. Rippenstück (Kotelette), Lendenstück, Schlegel, Bug,

und sonstige Bratenstücke 1 Alk. 70 Pf.

b. übriges Fleisch L. Kopf- und Fußstücke

2. Speck, frisch (roh) oder gesalzen Ausgelassenes Schweinefett

(reines Schweineschmalz)

9. Schinken.

a. roh (frisch geräuchert) im ganzen

b. gedörrt im ganzen

c. gekocht im ganzen

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

2 Mk. 35 Pf.;

2 Mk. 40 Pf.

2 Mk. 40 Pf.

2 Mk. 60 Pf.

cl. gekocht im Aufschnitt (ohne Schwarte) 3 Mk. 20 Pf.

4 Murstmnren:

a. Schwarze Wurst und Blutwurst, Mindestgewicht

100 g 15 Pf.

d. Griebenwurst 1 Mk 30 Pf.

c. gewöhnliche Leberwurst (abgebunden)

Mindestgewicht 100 gr 15 Pf.

ä. Streichwurst (Frankfurter oder Thüringer Leber- würste) 1 Mk. 80 Pf..

e. Schwartenmagen 1 Mk. 30 Pf.

s. Weiße Preßwurst 1 Mk. 60 Pf.

g. Bratwurst, frisch und geräuchert,

Mindestgewickt 70 Gramm 22 Pf.

Ir. Saitenwurst, 1 Paar, Mindestgewicht 70 g. 18 Pf. i. Rote Wurst, Mindestgewicht 70 gr. 18 Pf. k. Schinkenwurst 1 Mk. 90 Pf.

Wurstwaren, für die Höchstpreise nicht festgesetzt sind, dürfen nicht hergcstellt werden.

Wildbad, den 30. August 1916.

Stadtschultheißcnamt: Bätzner.

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i.

str, kl«.

Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden wettere 5°/- Schuld­verschreibungen des Reichs und 49-°/° Neichsfchatzanweisungen hiermit Mr öiscmttchen Zeich­nung aufgelegt.

Die Schuldverschreibungen sind seitens des Reichs bis zum 1. Oktober 1924 nicht künd­bar; bis dahin kann also auch ihr Zinsfuß nicht herabgesetzt werden. Die Znhaoee können jedoch über die Schuldverschreibungen wie über jedes andere Wertpapier jederzeit (durch Verkauf, Verpfändung usw.) verfügen. ^

Bevingu«gen.'M

Zeichnungsstelle ist die Reichsbank. Zeichnungen werden

von Montag, den 4. September, bis Donnerstag, den 5. Oktober, mittags 1 Uhr,

-A: f

bei dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin (Postscheckkonto Berlin Nr. Sch und bei allen Zweiganstalten der Reichsbank mit Kasseneinrichtnng entgegengenommen. Die Zeichnungen können ober auch durch Ver»nttln»g der Königlichen Seehanvlnng (Preußischen Staatsbank) und der Preußischen Centriil-Genossenschastssaise in Berlin, der Königlichen Hauptbank in Nürnberg und ihrer Zweiganstalten, sowie sämtlicher deutschen Banken. Bankiers und- ihrer Filialen, sämtlicher deutsche« öffentlichen Sparkassen und ihrer Verbände, jeder deutschen Lebeusversichernngsgeseitschast, jeder deutschen Kreditgenossenschaft und

jeder deutschen Postanstalt erfolgen. Wegen der Postzeichnungen siehe Ziffer 7.

Zeichnungsscheine sind bei allen vorgenannten Stellen zu haben. Die Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung von Zeichnungsscheinen br eflich erfolgen.

r. Einteilung. Die Reichsauleihe ist in Stücken zu 20000, 10000, 5000, 2000. 1000, 500, 200 und l00,Mark mit Zinsscheinen zahlbar am Zinsenlanf. l. April und 1. Oktober jedes Jahres ausgesertigt. Der Zinsenlauf beginnt am 1. April 1917, der erste Ziusschei» ist am 1. Oktober 1917 fällig.

Die Schatzantveisüngen. sind in 10 Serien eingeteilt und ebenfalls in Stücken zu 20000, 10000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100'Mark, aber mit Zinsscheinen zahlbar am 2. Januar und 1. Juli jedes Jahres ausge' stgt. Der Zinscnlauf beginnt am !. Januar 19l7, der erste Zinsschein ist am 1. Juli 1917 fällig. Welcher Serie die einzelne Sch Ulweisung angehört, ist aus ihrem Text ersichtlich. > S-ch'-

Auslosung. Die Tilgung der Schatzanweisungen erfolgt durch Auslosung von je einer Serie in den Jahren l923 bis 1932. Die Auslosungen finden im Januar jedes Jahres, erstmals im Januar 1923 statt; die Rückzahlung geschieht an dem auf die Auslosung folgenden 1. Juli. Die Inhaber der ansgelosten Stücke können statt der Barzahlung viereinhalbprozentige bis l. Juli 1933 unkündbare Schuld­verschreibungen fordern. , 7 ^ ,

3. ZelchNUNgS- Der Zeichnuugspreis beträgt: ' "

preis. für die 5°/» Reichsanleihe, wenn Stücke verlangt werden . . . . . . . . .. . 88, March

5°/. wenn Eintragung in das ReichSschnldbuch mit Sperre bis zum

15. Oktober 1917 beantragt wird.N7,«v March

4>/-°/<> Reichsschatzanwcisungen... SZi, Mark.

für je 100 Mark Nennwert unter Verrechnung der üblichen Slückzinsen (vgl. Ziffer 6).

Die Zuteilung findet tunlichst bald nach dem Zeichnungsschluß statt. Die bis zur Zuteilung schon bezahlten Beträge gelten als voll zugeteilt. Im übrigen entscheidet die Zeichnungsstelle über die Höhe der Zuteilung. Besondere Wünsche wegen der Stückelung sind in dem dafür vorgesehenen Raum aus der Vorderseite des ZeickmungsscheineS an »geben. Werden derartige Wünsche nicht zum Ausdruck gebracht, so wird die Stückelung von den Vermittlungsstellen nach ihrem 0»essen vorgenommen. Späteren Anträgen auf Abänderung der Stückelung kann nicht stattgegeben werden.*)

Ar den Stücken von 1000 Mark und mehr werden lür di- Reichsanleihe sowohl wie für di« Schatzanweisungen aus Antrag vom Reichsbank- Direktorium ausgestellte Zwilchenscheine anSgegeben, über deren Umtausch in endgültige Stücke daS Erforderliche später öffentlich bekanntgemacht wird. Die Stücke unter 1000 Mark, zu denen Zwischenschcine nicht vorgesehen find, werden mit größtmöglicher Beschleunigung scrtiggestellt und voraussichtlich im Februar n. I. ausgegeben werden.

Die Zeichner können die gezeichneten Beträge vom 30. September d. I. an voll bezahlen. . -

Sie sind verpflichtet: 30"/» des zugeteilten Betrages spätestens am 18. Oktober d. J

4,7 20°/» 24. November d.J.,

> 25°/° , S. Januar n. I.,

. 25°/o 6. Februar n. I. .7.

zu bezahlen. Frühere Teilzahlungen find zulässig, jedoch nur in runden, durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts. -MH.,'

Auch auf die kleinen Zeichnungen sind Teilzahlungen jederzeit, indes nur in runden durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts gestattet; doch braucht die Zahlung erst geleistet zu werden, wenn die Summe der fällig gewordenen Teilbeträge wenigstens 100 Mark ergibt. Beispiel: Es müssen also spätestens zahlen: die Zeichner von 300 : 100 am 24. November, lüg am 9. Januar, 100 am S. Februar.

, , , 200: 100 am 24. November, 100 am 6. Februar. 7 '

. , 100: 100 am 6. Februar.

Die Zahlung hat bei derselben Stelle zu erfolgen, bei der die Zeichnung angemeldet worden ist»

Di« im Laufe befindlichen unverzinsliche« Schatzscheine des Reichs werden unter Abzug von 5°/» Diskont vom Zahlungs­tage, frühestens aber vom 30. September ab, bis zum Tage ihrer Fälligkeit in Zahlung genommen.

Da der Zinsenlauf der Reichsanleihe erst am 1. April 1917, derjenige der Schatzanweisungen am 1. Januar 1917 beginnt, werden vom Zahlungstage, frühestens vom 30. September 1916 ab,

s.) auf sämtliche Zahlungen für Reichsanleihe 5°/° Stückzinsen bis zum 31. März 1917 zu Gunsten des Zeichners verrechnet, d) auf die Zahlungen für Schatzanweisungen, die vor dem SO.Dezemb.r 1916 erfolgen, 4'/,°/° Stückzinsen bis dahin zu Gunsten des Zeichners verrechnet. Auf Zahlungen für Schatzanweisungen nach dem 31. Dezember hat der Zeichner 4'/»°/» Stückzinsen vom 31. Dezember bis zum Zahlungstage zu entrichten. , / ^

Beispiel: Bon dem in Ziffer S genannten Kaufpreis gehen demnach ab: : ?s

Käfe-Werkauf.

Den Kaufleuten und Kleinhändlern wird eine größere Sendung Gmmenthairr Anse zugewiesen. Sie haben ihn zum Preise von 1 Mk. 50 Ps. für 1 Pfund abzugeben. , Der Per kauf beginnt am Samstag, den A. Srpt.» nachm. von 3 Uhr an. Der Käse wird den Händlern kurz vorher " um 24, Uhr geliefert, so daß das Publikum beim einzelnen Händler beobachten kann, ob der Käse ordnungsmäßig ver­kauft wird. An eine Familie darf bis zu LrPfuud abge­geben werden. -

Wildbad, den 28. August l9l6.

Stadtschultheißegamt: Bätzner.

Aufforderung.

Etwaige noch an meine verstorbene Mutter ausstehende Rechnungen bitte ich innerhalb 8 Tagen an mich einzureicheii.

Ir. Kernpel,

Kaufmann.

K. Forstamt Wildbad.

MMmillchchHnkas

im schriftliche» Aufstreich.

Am Freitag, den 8. Septbr. 1916 vorm. 10 Uhr in Wild­bad auf dem Rathaus aus Staatswald I, 12 Nottannen- busch, 18 Reiherbrand-Ebene,

19 vord. Kriegswald-Ebene,

22 Wildbaderkopf, 30 Löwen- brückle, 75 Botenwasen, 27 Kellerloch, 95 Mittl. Specken- teich, 120 Unt. Gustriß, 121 Unt. Lindengrund; sowieScheid- holz der Unt. Eiberghut: Lang­holz Forchen: 604 Stück mit Fstm.: 431 I.. 429 Id, 177 UI., 20 IV., 8 V. Kl. Lang­holz Tannen: 2300 Stück mit Fstm.: 1784 I., 876 U., 576 Ul., 2!2 IV., 152 V., 1 VI.

Kl. Sügholz: 489 Stück mit Fstm.: 371 I., 142 U., 40 UI.

Kl. Näheres in den Losver­zeichnissen und Angebotsvor­drucken, welche die K. Forsi- direktion / Geschäftsstelle für Holzverkaus in Stuttgart ver­sendet. _ _

4. Zuteilung.

Stückelung.

s. «kn-

^ lahluiigerr.

1. Bei Begleichung von Reichsanleihe

bis zum SO. Septbr.

d, am

18. Oktober

0, am

24. Novbr.

11. bei Begleichung von : '

ReichSschatzarttveisnnge»

ck> bis zum SO. Septbr.

e, am

18. Oktober

kj am ' 24. Novbr.

S Stückzinsen für

ISO Tage

1S2 Tage

12S Tag-

4>/,°z> Stückzinsen für

SO Tag«

?2 Tage

L8 Tage

S.S0-L

2,2S °/

I.7S °/°

---

1,12° "/«

0,90 °/,

0.45 °/,

Tatsächlich zu zahlen» l drücke

SS,50 °/,

SS.7L °/, I 96,25 °/,

Tatsächlich zu zahlender Betrag also nur

SS,87°«/«

94, w -/,

94,55

der Betrag also nur ^ j 'schuldbuch.

l eintraauna

ss.so °/»

S5,5S °/» I 93,05

7 . Postzelch. r «ungctt.

:.rs Tag«, um die sich die Einzahlung weiterhin verschiebt, um 25 Pfennig,^ .... «>ollßonwei,ungen für jede 4 Tage um 5 Pfennig für' je 'lOO Nennwert.

^ Postanstalte» nehmen nur Zeichnungen auf dst 5° ° Reichsanleihe entgegen. Auf diese,-Zeichnungen Vollzahlung

am SO. September, sie mutz aber spätestens am 18. Oktober geleistet werden. Auf bis »um 30 . -September geleistete Vollzahlungen werben Zinsen für 180 Tage, auf alle andern Vollzahlungeu bis zum 18. Oktober, auch wenn st- vor diesem Tag- geleistet werden, ^ linsen für 162 Tag» vergütet. (Vergleiche Ziffer 6 Beispiele In und Ib.)

-von dem Kontor der ReichShauptbank str^Wertpapiere in Berlin nach

) T-e zugeteilten Stücke werden auf Antrag der Zeichner >. .1 g>7 oollständlU kostenfrei aufbewahrt und

Maßgabe seiner für die Ntederlegung geltenden Bedingungen b>S 1. Oktober 1 Devot jederzeit auch vor Ablauf, verwaltet. Eine Sperre wird durch diese Ntederlegung nicht bedingt; der Zeichner kann s p in,erden von den Darlehens» dieser Sri» - zurücknehmen. Die von dem Kontor für Wertpapiere -usgefer'igten Depot,cheme

kaffen wie di« Wertpapiere selbst beltehen. 1 . E

dieser Frist

Berlin, vm August 1S1L.

S eichsbany D-rektorinm:

Havenstetn.

Vvrloiv»

wurde anfangs August in den kgl. Anlagen

1 go!i>.«ser.

Abzugeben gegen gute Be­lohnung auf dem s üdt. Fund- büro.

Ein

Uäävtrvu

aus guter Familie, das etwas kochen und alle Hausarbeiten verrichten kann nnd ausdauernde Stellung sieht, jauf 15. Sept. nach Mannheim gesucht. si91

Ein

Dienstmädchen

nach Freiburg gesucht. Per- sönl. Vorst. Astet Weil.

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Operette in 3 Akten