— Beschaffung von Obstdarren in den Dbst-
bangememden. Ein großer Teil aller Obstfrüchte besitzt nur eine beschränkte Haltbarkeit. Daher ist die riM stge Obstverwertung von großer Wichtigkeit. Die Most-- iereitung bedeutet aber vielfach eine unverantwortliche Nährstoffverschleudening oft znm Schaden der Volksge- sundheit. Infolge der Znckcrknappheit wird im kommenden Sommer und Herbst das Einmachen des Obstes mit Zucker vielleicht beschränkt sein. Industrie und Haus- ivirtschaft werden gezwungen sein, Obst in größeren Mengen zu trocknen und dieses Trockenobst erst im Lause der späteren Monate mit den durch Zuckerkarte jeweils zugewiesenen Mengen Zucker nach Bedarf einzukochen und endgültig zu Marmelade usw. zu verarbeiten. Von größeren Betrieben, Gemeindeverwaltungen und Genossenschaften sollten daher zweckentsprechende Trocken- appacate aufgestellt werden. Diese könnten, sofern sie leicht transportabel sind, tageweise, ähnlich einer Dreschmaschine, an Landwirte, Gärtner und Obstverwertungs- austallen vermietet werden. Für die meisten Obstzüchter kommt wohl im wesentlichen das Dörren in Betracht. Zuin Dörren eignen sich die meisten Stein- und Kern- obstsocten, selbst das Fallobst; wird doch das amerikanische Tampfobst meist aus halbreifem Fallobst hergestellt. Tie alte Schnitztrnh? ist für Winter und Frühling sin wertvoller Nahrungsvorrat. Es sollte darum dahin gewirkt werden, daß sich die Obstproduzenten der Größe ihrer zu erwartenden Obsternte entsprechend mit Darren ausrüsten. Jede Obstbaugemeinde sollte das Obstdörren organisieren, aus wirtschaftlicher Notwendigkeit und um die Bevölkerung an das gesunde, durstlöschende, dnrstverhindernde und kraftspendende Dörrobst wieder zu zu gewöhnen. Bielfach wird man gar keine kostspieligen neuen Törrapparate bedürfen, sondern es genügt, Gemeindebackhäuser, Malzdarren der Brauereien u. ä. in zweckmäßiger Weise zu verwenden. Der württ- Landesverband gegen den Mißbrauch geistiger Getränke hat an die K. Zentralstelle für die Landwirt- üchaft die Bitte gerichtet, durch die K. Oberämter mw landwirtschaftlichen Bezirlsvereine Aufklärung über die volkswirtschaftliche Bedeutung der Herstellung von Dörrobst bei der hochentwickelten Obstkultur Württembergs zu leisten und dafür zu werben, daß in allen Obstbaugemeinden unseres Landes Vorrichtungen zum Obstdörren geschaffen werden- L.
Kriegschronik 1915
18. Mai: Sitzung des Reichstags: der Reichskanzler gibt eine Erklärung ad über die Konzessionen, die Oesterreich- Ungarn Italien zur Aufrechterhaltung des Friedens anbot. — Verschiedene französische Angriffe im Westen werden abgewiesen.
— Wir gehen gegen die Russen südlich des Njemen zum Angriff vor.
— Zwischen Pilltza und oberer Weichsel, südlich Przemysl und in der Gegend van Stry sind größere Kämpfe im Gange: die Gesamtsumme der in der ersten Hälfte des - Mai gefangenen Russen hat sich aus 174 MV Mann erhöht.
— Die Kriegsvarbe-ei ungen in Italien netzmm ihren Fortgang.
Die englisch-russische Kultur.
Die deutsche Barbarei, die Milit'irtyrnnnei Preußens muß vernichtet, die Welt muß befreit werden, sagte Herr Grey. Tie englisch-russische Kultur wird in Zukunft die Welt beherrschen, meinte Herr Asquith. Welche „Kultur" wäre auch würdiger und geeigneter, die Welt zu beglücken! Von den Russen braucht man nicht viel zu sagen; sie sind zvnisch aenua. selber einzuae-
stehen, daß ihre „Kultur"'sich von der des wilden'Tie- ^ res kaum unterscheidet, aber sie halten gerade dies für j die überlegene Kultur und suchen sie allüberall mit Ge- 'walt zur Herrschaft zu bringen. In Ostpreußen und neuerdings wieder in Armenistan haben sie die Wahrzeichen ihrer Kultur aufgerichtet. Ihr ehemaliger Kriegsminister Suchomlinow ist erst wegen Unterschlagung von 400 Millionen Rubel, nach trüberem Kurswert annähernd
einer Milliarde Mark, verhaftet worden, und wenn man alte Mitschuldigen verhaften könnte, würden die umfangreichen Gelasse der Peter-Paul-Festung wohl kaum ausreichen.
Anders ist die englische Kultur. Auch ihr liegt die Raubtiernatur zugrunde. Irland, Indien, Atsch in sind dessen Zeugen, und Männer wie der Geschichtsforscher Green, der Parlamentarier Burke, der Philosoph Carlyle haben ihren Landsleuten darüber bittere Wahrheiten ge sagt. Aber der Engländer sucht seine Bestialität mit Dekorationsstücken zu verhüllen, mit den Redensarten von Freiheit, Schutz der Schwachen, Menschlichkeit, Christentum. Das macht seine „Kultur" so gefährlich und widerlich. Heute sitzt auf der Anklagebank des Obersten Gerichtshofs in London Sir Roger Casement, ein Irländer, der es wagte, als der Aufstand in Irland ausbrach, in sein Vaterland zurückznkehren. Wegen „Hochverrats" wird ihm jetzt der Prozeß gemacht. Und diesen selben Casement wollten die englischen > Machthaber, die sich mit ihrer Kultur brüsten, die die Welt von der „preußischen Tyrannei" befreien wollen, durch Vermittlung des englischen Gesandten Findlay in Kristiania meuchlerischermorden lassen, weil Casement zu viel wußte und nicht schweigen wollte.
Das ist nicht die einzige Meucheltat, die seit Kriegsbeginn der „englischen Kultur" zur Last fällt. Am 1. August 1914, also am Tage der Mobilmachung in Deutschland, wurde in Paris der Abgeordnete Professor Jan res erschossen; er kannte und bekämpfte die englischen Kriegspläne und sein Einfluß hätte den Engländern einen Strich durch die Rechnung machen können. Der gedungene Mörder ist bekannt, aber man krümmt ihm kern Haar, denn Mitwisser und Miturheber des Meuchelmords sind auch die Machthaber in Paris.
Bald nach Ausbruch de.' Krieges wurde ein Mordanschlag auf den König Ferdinand von Bulgarien gemacht, der glücklicherweise mißglückte. Es ist erwiesen, daß der Anschlag vom englischen Gesandten in Sofia ausging. Alan hat sich bemüht, die Sache in Stillschweigen zu hüllen; nach dem Kriege wird sich mehr darüber sage» lassen.
Am 10. Oktober 1914 fand man den greisen König Karol von Rumänien tot im Bette. Ter König hatte am Abend vorher noch in bester Gesund- ' heit eine rumänische Abordnung empfangen und sich mit ihr in anregendster Weise unterhalten. Aber in dem Lande, wo 7 Brillionen Rubel von Rußland, 24 Millionen Franken von Frankreich und noch unbekannt viele Millionen Pfund Sterling von England zu Bestechnngs- zwecken — hauptsächlich für die Zeitungen — im Umlauf waren, da wimmelte es von englischen Agenten, die das Volk zum Krieg anfreizen sollten. In einer öffentlichen Versammlung in Bukarest, eine Woche vor dem Tode des Königs Karol, rief ein solcher englischer Agent aus: „Ein König, der vom Krieaufegen Deutschland nichts wissen will, muß abdanken
Nicht lange nach dem plötzlichen Tode des Königs Karol erkrankte ebenso unerwartet König Konstantin vonGriechenland, angeblich an Lungenentzündung. Jetzt ist bekannt, daß die lange andauernde Krankheit von einem vergüteten Dolch herrührte. Daß das ! Leben des Königs seither nicht minder bedroht ist, rst ! nicht minier bekannt. Auch der mißglückte Bombenan- !
hat die Beteiligung englischer Agenten nachgewiesen.
Sinn kommt heute die Nachricht, daß auch gegen den König Gustav V. von Schweden ein Anschlag geplant war. Der König sollte bei einem Wettrennen, dem er beiwohnen wollte, ermordet werden. Er wurde aber gewarnt und so kam der Meuchelmord nicht zur Ausführung. Die Erhebungen haben, wie „Astonbla- det" andeutet, ergeben, daß englische und russische Agenten die Verschwörung gegen das Leben des Königs angezettelt haben. — Ist es gleich Verbrechen, so hat es doch Methode.
Leute wie Asquith, Grey, Wilson usw. werden aber nach wie vor mit ihrer bekannten Stirne gegen „preußi- sche Tyrannei und deutsche Barbarei" zu Felde ziehen und für Völkerrecht und Menschlichkeit streiten. — Es ist tief bedauerlich, daß man die Engländer und die „englische Kultur" nirgends weniger kennt als in Deutschland; so manches stünde dann anders und besser in der Welt.
—a.
Konzert-Programm
cies
Königs. Kur-Oreiiegters.
OeitunZ: Prem, K§I. tVlusilcckirsktor.
—-
OonnerstsZ, clen 18 . IKai nacäim. 5—6 Ottr
1. Ouvertüre x. Op. „Oie rveike krau" Ooiläieu
2. kuntasiebilcler, Walter Ztrauk
3. Zeenen a. ä. ?äu8ik xu „pree> 08 a" Weber
4. 5Iavi8cber 1'anx blr. I Dvorak
5. Oecienkblättcckien, Polka k'abrbacch
6. Packet?kp-/Aar8eb Ztrauk
kreitax, cken 19 . IVlai vormittag8 ll—12 Obr
1. Lttoral: p8 kam berab vom böebsten Iron
2. Ouv. „Pin /Viorgen, ein /Alltag, ein öbenck in Wien"
3. prlröllle Pul8e, lAalxer
4. Vor8pieI a. „kleinricb äer pörve"
5. Orub au8 äer Perne, /Aaxurka
naebm. 3M -4'/» Obr
1. prinnerung, /Viar8Lb
2. OIumenke8l-Ouverlure
3. prieäen.8bolen, Walter
4. a. leb bin eine an8länäige prau b- Oa gell icb ?u /Aaxiin
5. iAeloäien-Longrek, Potpourri
6. iVlai'8eb über „Oie Wacckit am Kllein" lierrmann
nacchm. 5—6 Ollr
1 Iiero>8eber /Aar8cll Zcckmbert
2. Ouv. „Oie Iu8iigen Weiber" dücoiai
3. Wilbelma-lilänge, Walxer äällnig
4 Pin Abenä in loleäo, Lulle Lellrneling
5. 5eene u pinaie 1. öct a. „Oer fliegende
klollänäer" Wagner
6. Ong. lanr dir. 3 Keier Oela
Gl». Innglirrysvrrei» Donnerstag, 18. Mai, abends 8 Uhr Bibelstnnve und Spiel. Sonntag, 21. Mai, 2 Uhr Ausflug.
Druck ». Vertag der B. Hosiuauu'schen Buchdruckerei. in MOdMd, Vrrau!wörtlich: E. Reinhardt daselbst.
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K. Oberamt Neuenbürg.
Verkehr mit
Hierüber gilt nunmehr auf Grund 'er BM . " rfüguugen vom 25. April 1916 (Staatsanzüger Nr. 97-, auf die verwiesen wird, im wesentliche' das Folgende:
1. Hausffalttmtlorma schüre» und Hansffaltuttgs- zentrifngen dürfen nicht mehr verkauft werden, Ausnahmen kann die Landesoersorgungsstelle aus besonderen Gründen zulassen.
2. Als Handelsware II (Süßrahmbutter) gilt jetzt die Butter aus solchen landwirtschaftlichen Betrieben, in denen regelmäßig zweimal wöchentlich je nach 3 oder 4 Tagen gebuttert wird, gleichgültig, ob der Rahm durch Zentrifugenoder durch Handentrahmung gewonnen ist.
Als Kanddntter gilt die Butter, die aus Rahm hergestellt wird, er bei der Verbutterung ganz oder zum Teil mehr als 4 Tage alt ist.
3. Die Höchstpreise tür Handelsware II (vergl. Ziff. 2 Abs. 1) betragen für Kg. (l Pfund): 1.60Mk. beim Verkauf durch den Hersteller, 1.65 Mk. beim Verkauf durch den Großhandel, 1.80 Mk. beim Verkauf im Kleinhandel, als welcher auch de- Verkauf durch den Hersteller an den Verbraucher gilt, wenn die jeweils verkaufte Menge nicht mehr als 5 Kg. beträgt. , Dabei gilt als Verkauf an den Verbraucher selbst, sondern auch der Verkauf an den Verbraucher durch Vermittlung des Buttervermittlers (siehe unten Ziffer 10).
Für die Landbutter (Ziff. 2 Abs. 2) beträgt der Höchstpreis für V- Kg. (1 Pfund): beim Verkauf durch den Hersteller 1.50 M., durch den Großhandel 1 55 M, durch den Klein andel 1.65 M.
4. Für Milch, die zur Herstellung von Butter und Käse bestimmt ist, ist jetzt der Höchstpreis für ! Liter oder 1 Kilogramm beim Verkauf durch den Erzeuger: 19 Pfg., soweit nicht für den Ort ein niedrigerer Höchstreis bestimmt ist; wenn die Rückstände (Abzeug) zurückgenommen werden, 18,5 Pfg-, bei Zurücknahme der Magermilch 13,5 Pfg.
5. Eine Buttermarke über 125 Gr. Butter berechtigt zum B zug von 100 Gr. Butterschmalz, das nur gegen Bultermarken bezogen werden kann.
6. Den Kuushattungsvovständen stehen für
jedes Mitglied der Kuushultrrng bis aufweiteres rnoncrtt'ich 3 Mutterrncrrllen zn. j
i 7. Verboten ist den Verbrauchern die Flbtre u g ' von Mutterrnuvkeu und die Abgnbe von Mutter ^ inn Dritte. Nur noch aushilfsweise Abgabe ist zugelassen;, An diesem Fall muß die gleiche Markenzahl oder Butter-j : menge zurückerstattet werden. Geschenkweise Abgabe von Butter zum Genuß an Grt und Stelle ist zulässig.!
8. Den Wirten ist es verboten, von Gästen für die'
^Abgabe von Butter oder von Speisen Buttermarken zu for-! i dern oder anzuneh en, da die Wirte auf andere Weise mit! i Butter versorgt werden. j
9. Die Aändker sin> verpflichtet, den Inhabern voii j Buttermarken Butter oder Butterschmalz abzngeben, soweit! ihr Vorrat reicht. Sind die Vorräte jedoch knapp, so sind? die Händler berechtigt, einem Käufer jeweils nicht mehr als
Pfund auf einmal abzugeben oder die Abgabe gegen Marken aus solchen Orten zu verweigern, deren Bewohner nicht darauf angewiesen sind, ihre Butter regelmäßig von dem Orte zn beziehen, an dem der Händler seinen Geschäftssitz hat.
10. Butter aus lan dwirtschaftl ichen Betri eben darf der Hersteller nicht mehr unmittelbar an die Verbraucher liefern,
auch soweit es sich um die Ausführung laufender Vertrüge
handelt. Vielmehr müs sen sich die Hersteller dazu des vom Ob eramt für den W ohnort des Herstellers aufgcstellen Vermittlers bediene n. Die Verbraucher von Butter dürfen keine Butter mehr unmittelbar beim Hersteller kaufen.
Die Vorschriften für Butter aus landwirtschaftlichen Be
trieben gelten auch für Butterschmalz, das aus solchen Betrieben stammt.
Für die Hersteller von Süßrahmbutter (oben Ziffer 2, Abs. 1), soweit sie auf ihren Antrag oder von Amts wegen von der Landesversorgnngsstelle den Herstellern von Molkerei- butter gleichgestellt werden, gelten nicht die Vorschriften über den Verkehr mit Butter aus landwirtschaftlichen Betrieben, sondern die allgemeine Bestimmungen.
11. Dem oberamtlich bestellten V e r m i t t l eg: muß der Butterkäufer die entsprechende Zahl von Mutter- niur ken übergeben. Die Vermittler sind verpflichtet, diese Marken einzuziehen.,'
12. Köv 41-v, die ihren Verpflichtungen nicht Nach
kommen, kann die Landesversorgnngsstelle die Zufnhe on Mnt ev sp - ,-n
Betriebe, deren Inhaber oder Geschäftsführer den besonderen Anweisungen nicht Nachkommen, die ihnen erteilt werden, können unabhängig von der verwirkten Strafe durch das Oberamt oder die Ortspolizeibehörden gescblAssen werden.
13. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft.
Den 10. Mai 1916.
Oberamtmann Ziegele.
Bekant gegeben.
Wildbad, den 15. Mai 1916.
Stadtschultheißenamt: Bätzner.
Metalsammelstelle wtldbad.
Die noch nicht abgehobene Beträge für abgelieferte Metalle werden noch bis Samstag, den 20. Mat be mir ausbezahlt. Metalsammelstelle: Güthler.
Irisch erngetroffen:
8 o!lotIli 8 otl OaNiau
Utzrlau« u. liol/uiiMii.
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