! Benützung eines für den Kranken besonders ein gestellten Personenwagens Z. oder 4. Klasse oder eines Gepäck- : ^oer Güterwagens, da hierfür nur der Preis von 0 Fahr- s Zarten 2. Klasse erhoben wird, wobei gleichfalls zwei s Begleiter frei sind.
s Gemeinsame Gefahr.
! Ein schwedischer Lfiizier, Hauptmann Liljedahl,
! veröffentlichte in der Stockholmer Zeitung „Aston Blad"
< eine Abhandlung, worin er anssührt, 10 Länder seien ' von der russischeil Gefahr bedroht, Schweden, Norwegen, Kinnland, die Ostseeprovmzen, P len, Deutschland, Ochter- reich-Ungarn, die Ukraine, Rumänien und die Türkei.
> Diese Länder mühten die Gemeinsamkeit der Gefahr erkennen und sich ihrer gemeinsam erwehren. —
Liljedahl zählt nun freilich eine recht ungleichartige Reihe i von Mächten und Ländern au) für welche im g genwär- , tigen Augenblick Gemeinsamkeit nichl ohne weiteres den politischen Generalnenner bilden könnte, denn z. B. Finn- ' land, ein Teil der Ostseeprovinzcn und die Ukraine b.fin- ^ den sich noch in der Abhängigkeit von Rußland, ja, b.l- ' den zurzeit einen Teil des russischen Reiches, während ! Polen zur Stunde als politischer Faktor n.chi vorhanden ' ist. Aus diesem Grunde kann man in einem Augenblicke,
' wo es auf weitansschauende Zukunftspläne und H f n:m- : gen weniger ankommt, als auf die praktisch.n Möglich- - keiten und Notwendigkeiten der Stunde, nur diejenigen ' Mächte in Betracht ziehen, die bisher den Gemeinsam- : keitsgedanken der russischen Gefahr gegenüber nicht ver- ' wirklicht haben, Wohl aber imstande wären, ihn von heute ' auf morgen zu verwirklichen. Diese beiden Länder sind Schweden und Rumänien, denn Norwegen steht so vollständig unter grohbritannischem Einflüsse, daß
> bis aus weiteres nicht anzunehmen ist, seine bisherige Hal- ( tung werde sich ändern.
i Zwischen Schweden und Rumänien sind im vorigen ; Jahre Verhandlungen oder Vorbesprechungen über eine ! Annäherung und eine gemeinsame auswärtige Politik ! gepflogen worden, sie scheinen aber nicht im Sinne j Liljedahls verlaufen zu sein, vielmehr gewannen in der folgenden Zeit England und Rußland in Schweden wie
in Rumänien mehr Einfluß als zuvor. . Neuerdings ist in Rumänien ein gewisser Umschwung eingetreten. -Die mißglückten .Angriffe Rußlands und Italiens, dev-erfolg reiche deutsche Angriff bei Verdun sind die Grundlagen zu einer rumänischen Auffassung dev.Lage geworden, welche zu dem deutsch-rumänischen Handelsabkommen geführt hat. Tie englische Niederlage bei Kut-el-Amara mag diese Auffassung gefestigt haben. Jedenfalls läßt sich nicht bestreiten, daß der von Liljedahl gerade jetzt angesichts der Alandssrage ausgesprochene Gemeinsam- keitsgedanke gegen Rußland heute in Rumänien vielleicht mehr Verständnis fände als früher.
Geographisch, politisch und wirtschaftlich finden sich manche Vergleichungspunkte zwischen der Türkei und Schweden, bezw7 Skandinavien in diesem Kriege. Beide sind für die Verbindung Rußlands mit dem Meere und für die Verbindung Großbritanniens mit Rußland während des Krieges und nachher von höchstem Werte. Beide sind verloren, wenn Rußland und Großbritannien ihr Ziel erreichen würden. Was für Rußland, bezw. für die Türkei die Meerengen bedeuten, das stellen annähernd die Alandsinseln für Schweden und für ganz Skandinavien dar. Das türkische Volk hat gleich bei Beginn des Krieges erkannt, daß nur sofortige Verwirklichung des Gemeinsamkeitsgedankens in Rußland die Unversehrtheit und Uu Abhängigkeit des Reiches erhalten könne. Dieses unverzügliche Bekenntnis hat die glänzenden Erfolge gezeitigt. Schweden ist die nördliche Flügelmacht jener Mächtereihe, welche im Zeichen der Gemeinsamkeit stehen sollten. Die Erkenntnis davon ist später gekommen als die der Türkei, aber desto wertvoller erscheint die unumwundene Erklärung des schwedischen Offiziers. „ .
Vermischtes.
Die Liga des ewigen Hasses. In Paris ist eine Gesellschaft gegründet worden, die es sich zur Ausgade,macht, im französischen Volk einen „ewigen heiligen Hatz gegen Deutschland" zu verbreiten. Die Gründer der Gesellschaft sind die Herren Arthur Meyer und Wetterte.
i Zeppelintcachten. Was ist das? Die neueste Mode ch Paris. Es sind mantelartige Kostüme, mit denen bekleidet man sich zu Bette legt, um ohne weitere Toileitenbedürfnissc voneilen zu können, wenn in nachtschlafender Zeit Zeppeline kommen.
Eine Erinnerung. Nachdem die englischen und fcanzösischrn Angriffe in den Wintermonaten 1914—15 im Westen fehlgeschlagen waren, wurde im Mai 1915 ein neuer DurchbruchZ- versuch der deutschen Front im Artois auf der Linie Arras-Lille da wo die deutschen Stellungen scharf nach Norden abbiegen, geplant, um der östlich davon gelegenen Front in den Rücken zu kommen. Am 9. Mai setzten die feindlichen Kolonnen „ach starker Artillerievorbereitung zum Angriff ein. Die Engländer am La Bassec-Kanal (Fleur.liaix, Richebourg), die Franzosen -u beiden Seiten der Höhe Notre Dame de Lorette bis nach St. Laurent, unmittelbar nördlich von Arras. Aber so kräftig auch der Stoß angesetzt war, unsere eherne Mauer warf ihn zurück. Nur unmittelbar nördlich Arras gelang es ihnen, in unsere Linien einzudringen. Das Dorf Carency und Ablain mußten von uns geräumt werden. Später setzte sich der Feind auch noch in Neuville und in der Gegend von Souchez und auf dem Westteil der Lorettohöhe fest. Das kostete uns schmerzliche Verluste, aber es erschütterte unsere Front nicht. Bereits am 13. Mai war ein Erlahmen der feindlichen Anstrengungen f.st- zustellen, die Kämpfe lösten sich in Teilangriffe auf. Erst am 25. Mai meldete unser Heeresbericht wieder feindliche Durchbruchsversuche, bei denen aber die Engländer nicht mehr mittaten. Auch die schweren Kämpfe bet Neuville am 30. und 31. Mai belasteten allein die Franzosen. Erst am 15. Juni — es mar die Zest zwischen der Einnahme von Przemysr und der von Lemberc - rafften sich die Briten noch einmal zu größeren Anstrengung auf; sie trieben vier Divisionen nördlich des Kanals von a Bassee vor; aber ihre Angriffe wurden restlos abgewiesen. Die Franzosen versuchten in den gleichen Tagen durch einen breit angelegten Angriff auf der Front Lievin—Arras ebenfalls vergebens ihr Glück. Am 18. Juni, am Tage von Belle Alliance, war auch dieser Durchbruchsversuch gescheitert. 3n zähen Gegenangriffen entrissen wir sogar dem Feind die von ihm genommenen Geländestücke, soweit sie für die Sicherung unserer Front nötig schienen. Der Feind hatte nind 80 000 Mann nutzlos geopfert.
Kriegsfnrsorge. Ein Fabrikbesitzer in Schwaben (Oberbayern) hat rund 100 Tagwerk (mehr als 33 Hektar) Acker- und Wiesenland zur Ansiegelung von Kriegsbeschädigten zu- Verfügung gestellt.
Aberglauben. In Paris, der Lichtstadt, hat die Zahl der Kartenschlägerinnen, Hellseherinnen und anderer Wahrsagerinnen seit dem Kriege trotz genüßlicher Verfolgungen so zugenommen, daß die Polizeipräfektur die strengsten Maßnahmen gegen sie ergreifen muß.
K.ZOberamt Neuenbürg.
Verkehr mit Zeise, ZeifeiWlver mi> Merk» fetthaltigen Wnslhulittetn.
Nach der Bundesratsverordnung vom 18. April 1916 (Reichsgesetzbl. S. 307), den Ausführungsbestimmungen vom )18. April 1916 (Reichsgesetzbl. S. 308) und der Min.-Verf. tvom 29. April 1916 (Staatsanzeiger Nr. 100) gilt folgendes: ^ 1. Die Abgabe von Seife, Seifenpulver und anderen
l fetthaltigen Waschmitteln an Selbstverbraucher darf nur nach ifolgenden Grundsätzen erfolgen:
, I. Ais an eine H'.n.son in einem Hikonni abgegebene Wenge darf Hundert Gramm I.'ür-
> seife (Toiletteseife und Rassiierseife) einschließlich der Fabriksverpackung, sowie 500 Kramm andere S.ife oder 'Seifenpukver oder andere fetlHattige Wcrschrnit !tek nicht übersteigen. Als Ueberschreiten der Höchst-
> menge ist es nicht auzusehen, wenn ein einzelnes Stück Fein- >seife abgegeben wird, dessen Gewicht bis zu 120 Gramm beträgt. Bleibt der Bezug einer Person in einem Monat -unter der zugelassenen Höchstmenge, so wächst der Mindcr- sbetrag der Höchstmenge des nächsten Monats nicht zu.
j II. Die Abgabe darf Znur gegen Vorlegung des Ans- !weisabschnitts der Wonatsfkeiscbkarte erfolgen.
Für ortsansäßige Personen, die nicht zum Bezüge von sFleischkarten berechtigt sind, hab^n die Kartenabgabestellen sauf Antrag Seifenbezugscheine für je einen Monat auszu- sstellen Auf Wunsch des Haushaltungsvorstands oder seines (Beauftragten kann einem Haushaltungsvorstands für sämt- iliche Mitglieder seiner Haushaltung nur ein Bezugsschein ^ausgestellt werden. Ueber die ausgestellten Bezugsscheine sift ein Verzeichnis zu führen, das die Bezeichnung des Haushaltungsvorstands und die Zahl der Familienmitglieder enthält.
> Für die Bezugsscheine sind Vordrucke zu benützen, die ivon den Ortsvorstehern nach Bedarf vom Oberamt zu be- jziehen sind.
s Die Abgabe von Seife usw. ist von dem Veräußerer >.auf dem Ausweisabschnitt der Fleischkarte oder auf dem Bezugsschein unter Bezeichnung der Art und Menge (Gewicht) (mit Tinte oder Farbstempel zu vermerken.
! 2. Die Ortsvorsteher sind befugt, Merzten, Anhn-
'ärzten,Tierärzten, Zahntechnikern, Kebammen lund Krankenpflegern ans Antrag einen A -s- lweis zu e-iteilen, dein zufolbge an den Inhaber in einein iMonat über die auf Grund der Ziffer I erhältlichen Waschmittel hinaus Peinfeife bis zum doppelten IZetrage (der in Ziffer I vorgesehenen Menge abgegeben werden darf. Die Abgabe darf nur gegen Vorlegung des Ausweises erfolgen; sie ist in der Ziffer I vorgeschriebenen Weise zu vermerken.
Aerzten, Zahnärzten, Zahntechnikern, Hebammen und Krankenpflegern ist die Ueberlaffung des Ausweises an andere Personen zum Bezug von Seife verboten.
3. An Wiederverkäufen dürfen Seife, Seifenpulver /und andere fetthaltige Waschmittel nur insoweit abgegeben werden, als bereits vorher eine dauernde Geschäftsverbind- /ung zwischen den Vertragsteilen bestanden hat. Die in keinem Kalendervierteljahr abgegebene Menge darf 30 vom »Hundert der im gleichen Kalendervierteljahr des Jahres 1915 lau denselben Wiederverkäufe:: abgegebenen Menge nicht ^übersteigen.
' Abweichungen von diesen Bestimmungen sind nur mit iZustimmung des Kriegsausschusses für pflanzliche und tierische ;Oele und Fette, G. m. b- H. in Berlin zulässig.
' 4. Die Versorgung der Wcubiore mit der zur Auf
srechterhaltung ihres Gewerbes erforder ichen Rasierseise erfolgt durch Vermittlung des Bundes Deutscher Barbier-, und (Friseur- und Perrückenmacherinnen.
5. An technische Betriebe, insbesondere Wn sch nn st nicken, dürfen Seife, Seifenpulver und fetthaltige Waschmittel ^nur mit Zustimmung des Kriegsausschusses für pflanzliche
und tierische Oele und Fette, G. m. b. H. in Berlin,fab-( gegeben werden. i
Für Wäschereien, die weniger aks 10 Arbeit r beschäftigen, kann dns Gbsrcrmt auf Antrag einen Ausweis ausstellen, gegen dessen Vorlegung die zur Ausrccht- erhaltung des Betriebs erforderliche Menge an Waschmitteln abgegeben werden darf. Der Ausweis muß die zulässige Höchstmenge angeben. Der Veräußerer hat die Abgabe auf dem Ausweis in der in Ziffer I vorgeschriebenen Weise zu vermerken.
Den Inhabern der Wäschereien ist die Ueberlaffung des Ausweises an andere Personen zum Bezüge von Waschmitteln verboten.
6. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk- bestraft.
7. Die Verfügung des Ministeriums des Innern über den Verkehr mit Seife vom 19. April 1916 (Euzt. Nr. 94) ist außer Wirkung getreten.
Neuenbürg, den 6. Mai 1916.
Oberamtmann Zicgele.
Bekannt gegeben- Wildbad, den 10. Mai 1916.
Stadtschultheißenamt: Bätzner.
LlvAaut, ürrltbar,
äor Irüiimpk luäustri«.
HImi>"V«rIrr»u 1
Mtalsammelstelle wildbad.
Die sämtlich noch rückständigen Beträge für abgelieferte Metalgegenstände werden am Aiavstcrg. de r 16. Wen. von 2—6 Uhr nachm., im unteren Rathaussaale ausbezahlt. Anevkenntnisbeschcinigrrngen sind mitzubringen.
Metalsammelstelle.
I^Livi§-Zs8§erLti'. 17.
Jüngere
Sonntag, den 14. Mai
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