Metterber; .cht.

Tie Lustdc kverWtmsse Lassen Las Auskommen be­ständiger Wittern, ch nicht W. Wr Freitag und Samstag ist zwar in der Hauptsache trockenes, aber immer noch mehrfach bewölktes und auch zu geringen

Niederschlägen geneigtes, rnäKg warmes bis kühies Wet­ter zu erwarten.

Rückzug?

Köln, 9. Mai. DerKöln. Ztg.", die zeitweise zur Verbreitung von Ansichten im Reichskauzleramt dient, wird zur deutschen Antwortnote aus Berlin gemeldet'. Wenn in vereinzelten Preßstimmen ausgeführt wurde, unser Zugeständnis sei an eine Bedingung geknüpft, so ist diese Auffassung offensichtlich irrtüm­lich. Wir haben unser Zugeständnis nicht erst in Aus­sicht gestellt, sondern durch die erforderliche An-- ' -eisung an die deutsche Seestreitkräste sofort zur Ausführung gebracht. Wir durften.den guten Willen der amerikanischen Regierung nicht in Frage stellen, mußten aber auch an den Fall denken, daß ihre Schritte nicht dazu führen sollten, den Gesetzen der Menschlichkeit bei allen kriegführenden Nationen Gel- wng zu verschaffen. Deshalb ist am Schluß der Note ge­sagt, daß wir uns in diesem Falle einer neuen Sachlage gegenübersehen und uns die Freiheit unserer Entschlie­ßungen Vorbehalten würden." ^ (Dazu ist zu bemerken, daß überall, in Deutschland sowohl wie im ganzen Ausland der Wortlaut der deutschen Antwort so auf­gefaßt worden ist, daß als Bedingung für die außer­ordentliche Einschränkung des Gebrauchs der Torpedo­waffe die Einstellung der Völkerrechtsbrüche Englands, vor allem des Aushungerungskriegs, und die tatsäch­liche, ernstliche Einwirkung Amerikas auf England in diesem Sinne zu gelten habe. Und dem Wortlaut kann eine andere Deutung auch gar nicht gegeben werden, er ist klar u. bündig. Man weiß daher nicht recht, was man von der Meldung derK. Ztg.", die übrigens von dem Ver­treter des Blattes in Washington durch Funkspruch be­stätigt wird, was auf ein bereits erzieltes Einverständnis zwischen der deutschen Regierung und derjenigen der Ver­einigten Staaten schließen ließe, halten soll. Dem Wort­laut der Note wäre also nachträglich, vermutlich um die von Reuter gemeldete Ausregung zu beschwichtigen, von irgend einer Stelle aus, vielleicht aus Kreisen, die dem amerikanischen Botschafter nahe stehen, die Ans­agung gegeben worden, daß Deutschland seine Einschrän­kung des Tauchbootkriegs nicht von einer Bedingung abhängig wissen wolle, daß es also der Wilson'schen Forderung Ms freien Stücken nachgeben werde, daß es dagegen erwarte, daß dann auch England den Aus­hungerungskrieg aufgebe und Amerika seinen Einfluß da­hin geltend mache. Diese Sachlage würde allerdings die etwas dunkle Meldung derAssociated Preß" ver­ständlicher machen, aber es dürfte doch erwünscht sein, wenn eine amtliche Klarlegung erfolgte, denn nach dem, ^vas-die^offenbar^imnen auegr ftL^atm eldinw/n esa a en,

HersiiWg des Mmstmms Hs Zmrii j Ker hm Berühr mit Mm.

Auf Grund des Par. 12 ff. der Bundesratsyerordnung vom 25. Sept. 4. Nom 1915 (Reichsgesetzbl. S. 60 und .728) wird verfügt:

.8 1 .

,z Der gewerbsmäßige Ankauf von Säcken für Brotgetreide, .Mehl, Kleie, Gerste, Hafer, Mais, sonstige Futtermittel jeder Art und Kartoffeln ist nur mit schriftlicher Erlaubnis de? .Oberamts gestattet., in dessen Bezirk der Ankauf erfolgen soll; im Stadtdi'rektionsgebiet Stuttgart ist die Erlaubnis 'des Stadtschultl'^eißenaints erforderlich.

! Tie Oberä'nrter in Stuttgart da- Stadtschultheißen- jamt könn en die Vorschrift des Abs. 1 aus Sacke für . jandere Gegenstände ausdehnen.

i 8

j Die Vorschrift des Par. 1 gilt nicht für die Ankäufe .durch Personen, die von einer zur Regelung der Versorgung mit Bedarfsgegenstände» berufenen Landesstelle, einem württ. 'Komwamalverband (Amtskörperschaft, Stadtgemeinde Stutt­gart). oder der Kaufstelle des Verbands landwirtschaftliche,

! Genossenschaften in Württemberg mit dem Ankauf von Säcken beauftragt und mit entsprechendem Ausweis versehen sind.

' 8 3.''

^ Wer der Vorschrift in Par. 1 zuwiderhandelt, wird mit IGefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu ',1500 Mark bestraft.

Stuttgart, den 2. Mai 19l6.

Fleischhauer.

Vorstehendes wird hiemit bekannt gemacht.

Wildbad, den 10. Mai 1916.

Stadtschultheißenamt: Bätzner.

WekcrrrnLmcrchung

betr. Kaffee.

Der Kriegsausschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatz- ,mittel G m. b. H. in Berlin macht bekannt, daß von den »ordnungsmäßig angemeldeten und bei ihm verbuchten Be­iständen an Rohkaffee vorerst eine Quote von insgesamt lOft jeder einzelnen Sorte zum Verkauf und zur Röstung unter folgenden Bedingungen freigegeben wird:

1. An den Verbraucher darf Kaffee nur in geröststem Zustande verkauft werden.

2. In jedem einzelnen Falle darf nicht mehr als ft Pfund gerösteter Kaffee verkauft werden. Der Ver­kauf ist nur gestattet, wenn gleichzeitig a» denselben Käufer mindestens die gleiche Gewichtsmenge Kaffee- Ersatzmittel abgegeben wird.

3. Der Preis für ft Pfund gerösteten Kaffee und ft Pfund Kaffee-Ersatzmittel darf zusammen Alk 2.2-> nicht übersteigen.

4. An Großverbraucher (Kaffeehäuser, Hotels, Gast­wirtschaften, gemeinnützige Anstalten, Lazarette rc.)

könnte der Anschein erweckt werden, als ob die deutsche Regierung ihre Stellung in einem so wesentlichen Punkte geändert habe, was doch keinesfalls anzunehmen ist. D. Schriftl.)

Vermischtes.

Auch ei» Warenhuts. Einen Stapelplatz gestohlener Ge­genstände, wie er größer wohl nie entdeckt imnden ist, hat die ftiminalpalizet zu Schöneberg bei Berlin ausfindig gemacht. Eine Fiinfzimmerwohnung wurde hauptsächlich zum Aufstapcln gestohlener Gegenstände benutzt. Als die Kriminalpolizei dort uneiwartet erschien, entdeckte sie ein Hehlernest von ganz außer­gewöhnlich großem Umfange. In dem Warenhaus war alles zu finden, vam Spucknapf bis zum seidenen Kleide, selbst Fahrrä­der und Koffer, auch wertvolle Gegenstände, wie Juwelen und echte Spitzen. Zwei große Möbelwagen reichten kaum für denUm­zug" desWarenhauses" nach dem Polizeipräsidium.

.Ehrengaben für KinLenenee Mütter. Für Zwecke der För­derung der Voikskraft im Regierungsbezirk Düsseldorf haben as Stahlwerk Becker, die Rheinische Metallwaren-- und Ma schinenfabrik u. a. dem Regieuingsp.äsiüenten erhebliche Sum men zur Verfügung gestellt. Diese Mittet sollen zu Ehren­gaben für kinderreiche Mütter in Familien mit kleinerem Ein­kommen verwendet werden. Das Ergebnis der ersten Vertei­lung solcher Ehrengaben ist jetzt abgeschlossen. Weit über 3000 Bewerbungen von Müttern, die mehr als vier Kinder großge­zogen haben, waren eingegangen, und selbst der Gesuche von Müttern mit mehr ats sieben Kinder waren es noch tausend. In der Großstadt Düsseldorf hat eine unbemittelte Mutter sogar vierundzwanzig Kinder großgezogen. Nach den vorliegenden Ge­suchen gibt es in fast allen Großstädten des Regierungsbezirks Düsseldorf Mütter mit zwölf und mehr Kindern. Auch im Land­kreise Düsseldorf fand sich eine Mutter mit 16 Kindern. Zu den Zinsen der dauernd angelegten Stiftungen sind aus einmaligen Zuwendungen noch erhebliche Beträge gekommen, so daß mehr als 33 000 Mk. verteilt werden konnten. Es war aber nur mög­lich, die Mütter mit der größlen Kinderzahi zu berücksichtigen, weil man bei einer Ehrengabe nicht unter den Betrag von 100 Mk. heruntergehen wollte. Es handelt sich keineswegs um eine 'Interstlltzung Hilfsbedürftiger, sondern nur um eine Ehrengabe.

Der Hahn als Sinnbild Frankreichs. Das PariserIour- ral" hat kürzlich darauf hingewiesen, daß Frankreich, dem- Keschöne Aufgabe" zufalle, der Welt den Morgen einer neue,.- Freiheit anzukündigen, den Hahn als Sinnbild des Landes ge­wählt habe. Der Hahn als Sinnbild Frankreichs, des alten Gal liens (mahl infolge des Gleichklangs von Gallia mit dem tatet rischen gallus Ahn), findet sich auf einzelnen, allerdings sep :enen gallischen Münzen. Der Gegensatz des gallischen Hahnes um deutschest Adler findet sich zuerst bei Ulrich von Hutten. 1514 >r seinem TKtchiAn den Hahn". Auch aus dem Jahre 1679, rr dem sich L-» Herrschaft Ludwigs XIV. auf ihrem Höhepunkte «fand, M eine Münzt Vorhand»!,, die Frankreichs Pormacht- itellung untre dem Bilde ein?-, seine Flügel ausbreitenden Hah­nes zeigt, aber amtlich als Sinnbild Frankreichs erschien er erst aus den republikanischen Assignaten. Mit dem Emporstei- rcn Napoleons l. verschwand derdas Licht und den Morgen : girier neue» Zeit verkündende Hahn", denn der Kaiser wünschte als Sinnbild seiner Weltherrschaft kein Tier, das auf dem Miste lebe, und vonr Fuchs gefressen werde. Da er die bourbomschen Lilien des altfränkischen Königtums nicht wählen konnte, so nahm er den Adler der römischen Zäsaren als Sinnbild Frank­reichs an. Nach seinem Sturz im Jahre 1815 wurden durch

Ludwig XVIII. die Lilien in Frankreich wieder eingeführt, und sic blieben, bis die Iulirevolution den Thron Karls X., des -ätzten Bourbonen, umstieß. Das auf Karl X. folgende König­tum Ludwig Philipps mußte auf l l- Suche nach einem neuen Sambo, gehen, denn die Lilien waren vom Volk in den Stauv getreten worden, und der Adler Navoleons weckte zu selbst­

herrliche Erinnerungen, als daß der Bürgerkönig ihn hätte an­nehmen dürfen. So griff er denn wieder auf den Hahn der alten Assignaten zurück. Vor dem Adler Napoleons III. muß­te der Hahn weichen, aberach dem Tage von Sedan wurde mit dem Kaiser auch sein Adler des Landes verwiesen. Die dritte Republik wählte wieder den Hahn, der großen Revolution zum Zinnbilde.

Russisches. Um die Kinder bei den Feldarbeiten zu ver­wenden, beschloß die russische Regierung, alle staatlichen Schu­len in den südlichen und südwestlichen Provinzen von Ende April bis Ende September zu schließen. Während der Karwoche sind nachUtro Roßij" in Petersburg 1700 Eimer an denaturiertem Spiritus verkauft worden, während der durch­schnittliche Wochenbedarf in normalen Zeiten 60 Eimer betrug. (In Italien sind über 2000 Volksschulen aus Mangel an Un- lerhaltungsmittel geschlossen.)

Ein Lusitania-Prozcß. Die Witwe des verstorbenen ameri­kanischen Bürgers Hopkins, der beim Lusitcmia-Ungtück das Leben verlor, hat ein» Schadenersatzklage gegen die Cunard- Linie angestreng , we I tiefe Schiffahrtsgesellschaft sich dadurch grober Fahrlässigkeit schuldig gemacht hätte, daß ihr Schiff nicht den von der Admiralität festgestellten Kurs hielt und dadurch «sondere Gefahr .durch Unterseeboote und Minen lief. Me Klägerin verlangt drei Millionen Mark.

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Konxert-?rogramm

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König!. Kur-Oreftezters.

Leitung: Prem, X^I. Misikllirektor.

?reita§, cken 12 . tVlai vormittags 11 12 Uffr Llioral: ölies meinen Oolt ?.u Lffren.

Ouvertüre ,,Die Ruinen von ötlien" Leellioven Wiener 5limmen, Walter LlrauK

5eene u. örieDas I^aefftiagsr" Kreutzer

Erinnerung an ..'I'annffauser" Wagner

ölpenglüim, .hiaxurlca I'alirk: cckl

naeffm. 3ft^4ft Ulir

Ickanclel äla^eiti, (Aarseff 8elimul/.er

Ouv.Oer seinvarxe Domino" öuber

(Asiblumen, Waircer lAeisek

a. Wer Iial ciicl, getraut, Dieä 5lrauk

b. Wir tanken IBngelreiffen, lckecl Dali

lV;arscff-?otpOurri Kompaß

(Aarscii cker kinni. Reiterei.

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darf an Kaffee nur die Hälfte desjenigen Quan­tums in wöchentlichen Raten verkauft werden, das ihrem nachweisbaren wöchentlicheil Durchschniits- verbrauch der letzten drei Betricbsmonatc entspricht,- es muß auch in diesem Falle mindestens die gleiche Menge Ersatzmittel verkauft werden.

5. Fertige Mischungen von geröstetem Kaffee mit Er­satzmitteln müssen mindestens die Hälfte Kaffee-Er­satzmittel enthalten. Der Preis für diese Misch­lingen darf, wenn sie 50 ft Kaffee enthalten, Akk. 2.20 pro Pfund nicht übersteigen. Enthalten die Mischungen einen geringeren Prozentsatz Bohnen­kaffee, so ist der Verkaufspreis dementsprechend niedriger zu stellen.'

Denjenigen Verkäufern von Kaffee, Kaffee-Ersatzmitteln und fertigen Mischungen, welche die obigen Bedingungen nicht einhalten, wird durch den Kriegsausschuß ihr gesamter Vorrat an Kaffee abgenommen werden.

betr. Tee.

' Der Kriegsansschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatz­mittel G. m. b. H. in Berlin macht bekannt:

Die angemeldeten Bestände an grünem Tee werden hiermit unter der Bedingung freigegeben, daß der Verkaufs­preis im Groß- und Kleinhandel M. 2.50 für ein verzollt nicht übersteigt.

Berlin, 3. Mai 1916.

Kriegsairs schuh für Kager, Tee «ad deren Grfatzmittel. G. m. b. H.

Bekannt gegeben.

Wildbad, den 8. Mai 1916.

Stadtschultheißenamt. Bätzner.

ft Kilo

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an die Familien der Ausmarschierten erfolgt

Freitag, den 12. Mai, nachm. 26 Uhr- Samstag, den 13 Mai, vorm. 812 Uhr, nachm. 26 Uhr.

in schwarzen Sommerstoffen, in weiß Schleierstoss, Crepe re.

in farbigen Stoffen.

Ausführung einfach bis feinst.

Helene Schanz.

K. Oberamt Neuenbürg.

^' ftft' BcklÄtn.

Es ist verboten, in gewerblichen Betrieben Brotlaibe vor­dem Ansbacken init Fett zu bestreiche». Als Fett im Sinne dieser Vorschrift gelten tierische und pflanzliche Oele und Fette aller Art. (Bundesratsverordnung vom I. Mai 19 Ah N.-G.-Bl.-Bl. S. 348).

Neuenbürg, den 6. Mai 1916.

Oberamtmann Zicgele.

Bekannt gegeben.

Wildbad,'den 10. Mai 1916.

Staotschultheißenamt: Bätzner.

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