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Km)er sich den Kriegshetzern midersetzt, so iväre die Hetze gegen ihn gegangen, wie sie in unseren Tagen gegen ailes ging, was in Frankreich rechtzeitig zur Vernunft gemahnt hat. Ein in blinder Empörung gärendes Land hinter iicb, die von Moltke geführte, eherne Mauer der deutschen Heere vor sich, so ist Eugenie von Montijo vom Gipfel ihres Glücks gestürzt.
Bo« der Laus. Ueber dieses zeitgemäße Thema sprach Prof. Dr. Hase-Jena aus der medizinischen Versammlung in Berlin. Nach Darstellung ihrer Lebensweise und Vermehrung hob der Redner die außerordentliche Widerstandsfähigkeit der Läuse und ihrer Eier gegen römische und physikalische Einflüsse hervor, die ihre Bekämpfung so sckwicrig macht. Kälte bis zu 6 Grad unter Null halten sie 3 bis 4 Tage aus; öprozentiges Formol tötet selbst nach 24 Stunden die Nissen nicht ab, heiße Formalindämpfe müssen eine Stunde einwirken, um die Läuse sicher abzutöten, ebenso 3- bis 5 prozentige Kresolseifenlösung. Am empfindlichsten ist die Laus und ihre Eier gegen höhere Wärmegrade. Die Laus vermag nur strömendes warmes Blut aufzunehmen. Der Stich wird nicht immer gespürt. Nicht jeder Stich ist erfolgreich. Das Saugen dauert ost stundenlang. Während des Saugens sind die Läuse gegen das Abschneiden der Fühler und Beine ganz unempfindlich. Als Hochstzahl wurden bei einem Russen 3800 Läuse bei einer Reinigung abgelesen. Merkwürdigerweise tritt bei vielen Personen eine derartige Gewöhnung an die Läusestiche auf, daß sie sie nicht mehr spüren.
Zum Lebensmittelwucher. Wie der „Franks. Ztg." von dem Inhaber einer angesehenen Lebensmittelfirma geschrieben wird, ist eine Ursache der maßlosen Preissteigerung darin zu suchen, daß die Ware vom Produzenten, Fabrikanten oder Importeur bis zum Kleinhändler bezw. Verbraucher durch zu viele Hände geht. Eine sehr große Anzahl von Personen, die an sich mit der Lebensmittelverteilung nie etwas zu tun hatten, aber in gewissenloser Weise aus der Knappheit der im Verkehr befindlichen Waren Vorteile ziehen wollen, befaßt sich damit, Lebensmittel und Gebrauchsartikel jeder Art im Frohen zu kaufen- und zu verkaufen. Hierbei ist zu beachten, daß derartige Händler mit Vorliebe wieder an Spekulanten verkaufen, so daß eine Ware durch acht bis zehn Hände gehen kann und hierdurch natürlich ohne jede Berechtigung verteuert wird. So wird von Spekulanten für die hauptsächlichsten Konsumartikel Schnittbohnen 1,20—1,25 Mark für die 1-Kiio- Dose, Spinat 0,82—0,84 Mark für die 1-Kilo-Dose, Brechbohnen 1L1—1,30 Mark für die 1-Kilo-Dose ohne Kiste, ab Station oerlangt. Die Preise, zu denen ursprünglich die Fabriken verkauften. waren 35—50 Pfg. für die I-Kilo-Dosen Schnitt- und Brechbohnen und 38—45 Pfg. für die I-Kilo-Dosen Spina
Diese Beispiele ließen sich in gleicher Weise für alle im freien " '' ' .. Lebe . ..
Verkehr befindlichen Lebensmittel und Gebrauchsartikel wie- derbolen. Nur ein Verbot des üoeriiüuiaen Zwischenhandels
Wildi-d.
Bekanntmachung.
Die Fleifchkarteu- mrd Krotkartenabgabe für Kurgaste, Fremde und die neuankommendeu An gestellten und Dienstboten erfolgt vom Mittwoch, den 10. Mai ds. Io. an täglich von 9—12 Uhr im Nebengebäude des Rathauses I. Stock Zimmer Nr. 2 durch Gemeinderat Louis Kappelmann hier.
Dort haben künftig auch die Metzgermeister und Gastwirte die angefallenen Fleischmarken abzugebcn.
Wildbad, den 8. Mai 1916.
Stadtschultheißenamt: Bützner.
Verkehr mit verbrauchszucker.
1.
1. Zucker darf gegen Entgelt nur an solche Verbraucher abgegeben werden, die eine württembergische Fleischkarte oder einen Zuckerbezugsschein (W Z, 4) besitzen. Für einen Mo nat dürfen auch eine Fleischkarte oder einen Bezugsschein nicht mehr als 900 Gramm Zucker abgegeben werden.
2. Die erfolgte Abgabe ist von dem Abgebenden in dem Ausweis-Abschnitt der Fleischkarte oder auf dein Bezugsschein in folgender Weise zu vermerken:
Am (Tag) .1916 900 Gramm Zucker
Name des Abgebenden) .
8 2.
Die Verbraucher haben bei der Abnahme von Zucker dafür zu sorgen, daß der in ß 1 Abs. 2 bezeichnete Eintrag in der Fleischkarte oder dem Bezugsschein gemacht wird.
§ 3.
1. Die für die Abgabe der Fleischkarten zuständigen Stellen haben denjenigen Haushaltungsvorständen ihres Bezirks, die keine Fleischkarten erhalten, einen Zuckerbezugsschein für denjenigen Monat auszufolgen, für den die gleichzeitig abgegebenen Fleischkarten bestimmt sind.
2. Mit Zustimmung des Haushaltungsvorstandes oder seines Beauftragten kann ein Bezugsschein über die ganze Zuckermenge ausgestellt werden, auf die er für seine sämtlichen Haushaltungsmitglieder Anspruch hat. Andernfalls ist ihm für die einzelnen Haushaltungsmitglieder je ein besonderer Bezugsschein auszustellen.
8 4.
1. Wirte, Bäcker und Konditoren erhalten für die Zwecke ihres Gewerbebetriebs vorbehaltlich näherer Regelung Bezugsscheine vom Oberamt, wenn sie ihren Zuckerbedarf glaubhaft machen.
2. Die für diese Betriebe auszustellenden Bezugsscheine dürfen insgesamt nicht auf mehr als 5 Hundertteile der Zuckermenge lauten, die auf die Haushaltungsvorstände des Bezirks entfällt.
8 , 6 .
Die vorstehenden Vorschriften treten mit ihrer Verkündigung in Kraft.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 15000 Mk. bestraft.
werden Aussicht auf Erfolg versprechen. Es ist bereits bei der Frankfurter Preisprüfungsstelle ein Antrag in dem Sinne ein- gcbracht worden.
In welch unglaublichen Mengen die Nahrungsmittel zurückgehalten werben, ersieht man auch aus Zeitungsanzeigen in Berliner Blättern. Die letzte Sonntagnnmmer des „Berliner Tageblatts" enthielt u. a. folgende Angebote: Firma Lesheim, Berlin: 5000 Tafeln Vanilleschokolade. — S. Adam und Co., Berlin: Runkelrüben mit 2 M. den Zentner. — Israel, Char- lottcnburg (alles in Kilodosen): 1700 Kilo Weißkohl mit 82 Pf. das Kilo; 1091 Kilo Karotten mit 78 Pf. das Kilo: 1162 Kilo Pcrlbohnen mit 95 Pf. das Kilo; 538 Kilo Wachsbohnen mit 95 Pf. das Kilo. — A. Samter, Berlin: 2 Waggons Früchte- und Gemüsekonserven. — W. Sparig, Hamburg (nur waggonweise)- Reismehl, Maismehl, Maisgrieß, Gerstengrütze, Gcrstcnmeht. Dörrgemüse, Graupen. — H. Loebmann, Berlin: 20000 Pftind Dosen Blut- und Leberwurst. — A. Himmelreich, Cbln: 10 Waggons weißes Sauerkraut. — Heinrich Lotz,
Duisburg: Große Posten Gemüsekonserven, Weißkohl, Rotkohl, ' -. - N. - ... '
Karotten usw. — N. Gutmacher, Berlin: 100 Zentner geräucherten Schinken, 3500 Dosen Kalbszunge mit Kohlrüben, Schwcinezungen, Rindfleisch, Hammelkotelettes usw., 1 Waggon weiße Bohnen, Erbse», 250 Esten Sardinen. — Gottschalk, Cöln: 300 Tonnen prima Heringe. — S. Fürst, Berlin: 100 Zentner Orangenmarmelade, 300 Zentner Aprikosenmarmelade, 100 Kisten Kirschen, 4500 Dosen Steckrüben zu 5 Pfund, 50 Kisten. Aprikosenhalbfrucht, 10 Kisten Birnen, 300 Zentner Kaffee-Ersatz, 1000 Pfund Kakao, 7000 Pfund Schokoladenpulver, 90 Kartons Ringelschokolade, 10 000 Kilo Limonadensirup, 110 Zentner Steckrüben, 200 Zentner Spelzspreumehl.
Preiswucher im Reishandel. Ein Kolonialwarenhändler in Chemnitz wurde vom dortigen Landgericht wegen übermäßiger Preissorderung zu 150 Mark Geldstrafe verurteilt. Er verkaufte Reis im Kleinhandel mit einem Reingewinn von 1Z bis 14 Pfennig für das Pfund. Hierin erblickte die Strafkammer eine Preisforderung, die unter Berücksichtigung der gesamten Verhältnisse eine übermäßige genannt werden müßte und dem Verkäufer einen nicht gerechtfertigten Gewinn ein- brächte. Wenn bis jetzt im Handel auch das Spiel der freien Kräfte maßgebend gewesen sei, so sei es in der gegenwärtigen, schweren Kriegszeit doch selbstverständlich, das Allgemeinwohl im Auge zu behalten. Wenn der allgemeine Gewinn des ganzen Geschäfts aur hinter dem Gewinn in Friedenszeiten zurück- bleibcn möge, so sei das kein Grund zu einem Ausgleich in )er Weise, daß man andere notwendigere Lebensmittel außerordentlich verteuere. Es sei eben eine Folge des Krieges, wenn der Gewinn sinke, und diese Folge habe jedermann als Opfer aus sich zu nehmen, da er andernfalls die Gesamtheit ähädigen würde. Die Revision des Angeklagten gegen das .lrteil wurde vom Reichsgericht a's unbegründet verwarfen.
KonTiert-programm
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König!. Kur-Oreliesiers.
Leitung: H. Prem, KZI. dlusikciirektor.
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Oienstax, den 9. Nai,
naestni. 5—6 Ostr
Oeutscster Kreueselnvur, Kestmarscst Ouvertüre „Losi kan tulte"
Oelirien-Walrcer Lcstrväbiscste Kstapsociie 5. Fantasie aus „Oostengrin"
Nitlivocst, den 10. lVlai vormittags 11—12 Ostr
I. Lstoral: Jerusalem ctu stoestgebaute Ltaät.
Kistler
jVso?art
Ztrauk
Kampiert
Wagner
Ltckrubert
Ltraub
lVlosart
/Vte^erbeer
Kaust
2 Konzert-Ouvertüre
3. Krüsttingsstimmen^Walxer
4. kmale des 1. Acts a. „^auberklöte"
5. /Vieiodien aus „Oer Kordstern"
6. Kosetta, /VtaLursta
naccklin. 3'/- —4(z Ostr
1. Oie Kalmen stoOi, lViarscst
2. Ouvertüre „?ique Oame"
3. Ostristt-Wat/er
4. klumengruk, Oied
5. Aus dem musist. Kasten, Potpourri
6. Kaiserjäger, lVsarscst
nacckim. 5—6 Ostr
1. Kriegsmarselt lVtendelssostn
2. Ouv. „Oetierrsclier cter Leister" Weber
3. älein Oebensiauk, Walxer Lirauk
4. Vorspiel 3. Aet„Oaslteimcbenam ltercl" Loldmarst
5. Lcenen aus ,,^ar u. Nmmermann" Oortrüng
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Kitenberg
Druck u. Verlag der B. Hofmnnn'schen Buchdruckerei. in Wildbid. Verantwortlich: E. Neinhordt daselbst.
Die Zleischkarte.
Nach 8 6 Abs 2 und 3 der Ministerialverfügung vom 6. Apsil 1916 betr. die Regelung dos Fleischverbrauchs dürfen Fleischmarkeu vor ihrer Abgabe an den des Fleisch Verabreichenden vom Answeisabschnitt nicht abgetrennt werden. Nur die Verkäufer von Fleisch (Metzger und Wirte) dürfen die einzelnen Marken von der Stammkarte abtrennen. De Stammkarte (Ausweisabschnitt) lautet auf den Namen. Der Naine muß vom Inhaber stets ausgefüllt seiru
Lose Ftrifchmarkru Häven keine Giltigkeit. Die Fleischmarken sind nicht übertragbar, weder entgeltlich noch unentgeltlich. Sich gegenseitig mit einzelnen Marken ausznhclfen, ist nicht gestattet.
Verkäufer von Fleisch werden dringend davor gewarnt, vom Verbraucher sich Fleischkarten geben zu^ lassen oder lose Fleischmarken anzunehmen, ohne das Fleisch- oder Wursl- waren an den Verbraucher abgegeben wurden. Es mir- nachdrücktichst darauf aufmerksam gemacht, das; stch famohl -er Verbraucher mie der Verkäufer hiedurch strafbar macht.
Wildbad, den 6. Mai 1916.
Stadtschultheißenamt: Stellv. E ger.
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übrigen wird darauf hingewiesen, daß Imker ihren Bedarf an Zucker zur Bienenfütterung, soweit er nicht durch unversteuerten Zucker gedeckt wird, durch Vermittlung der Ortsvorsteher, welche die Richtigkeit der Angaben zu beurkunden haben, der Landesversorgungsstelle anzuzeigen haben, daß Zucker, welcher für Bienensütterung oder für gewerbliche Zwecke geliefert worden ist, nicht an andere abgegeben werden darf, und daß, wer Zucker im Handel abgibt, über Bezug lind Abgabe Buch zu führen hat.
Neuenbürg, den 2. Mai 1916.
Oberamtmann Ziege! e.
Bekannt gegeben.
Wildbad, den 6. Mai 1916.
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